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    Rabatte beim Kauf von geschlossenen Fonds??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.10.03 14:52:01 von
    neuester Beitrag 25.10.03 11:04:19 von
    Beiträge: 9
    ID: 786.264
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      schrieb am 15.10.03 14:52:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,
      ich denk gerade darüber nach, ob ich erstmalig in einen geschlossenen Fonds (Film oder Schiff) investiere. Hat jemand Erfahrungen wie es mit potentiellen Rabatten bspw. beim Agio aussieht? Lassen die Vermittler da mit sich handeln?

      Zumindest bei offenen Fonds gibt´s ja (ab bestimmten Volumen) problemlos Rabatte - also geh ich mal davon aus, dass es bei geschlossenen auch so ist. Mag aber auch sein, dass es hier anders ist. Vileicht hat ja jemand Erfahrung damit und kann kurz berichten.

      bis dahin,
      Xerberus
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 14:58:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      finanzoptimierung hat mal damit geworben
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 14:59:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      un tuts immer noch

      Sie sparen bei fast allen angebotenen Beteiligungen 100 % der marktüblichen Ausgabekosten. Hierzu zählen Immobilien-, Schiffs-, Medien-, Leasing-, Venture Capital - und Flugzeugfonds sowie Windkraftanlagen.
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 15:13:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also bei Schiffbeteiligungen würde ich erstmal auf den Initiator schauen u. auf die Leistungsbilanzen...
      Dann wirst du feststellen das es bei den gut bzw. sehr guten keine Rabatte gibt...bei den schlechten aber um so mehr :laugh:

      Also ist die Frage was sich mehr rechnet...
      5 % sparen am Anfang u. dann einen schei. Dampfer an den Backe zu haben oder halt Qualität zu kaufen u. dafür 5 % Agio ausgeben.

      Die guten Schiffe kommen gar nicht in den freien Vertrieb, die werden vorher unten der Altgesellschafter oder den "guten" Vertriebsleuten aufgeteilt.
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 00:11:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      oder gleich einen Super Dampfer kaufen, bei dem gar kein Agio erhoben wird.

      Beispielsweise Oltmann, Beluga Sensation, oder MS Norderoog (2004) oder bald Süderoog (2003 u.4) oder Briese Renditefonds Nr.5

      Oder auch bei guten Fonds mit guter Gesellschaft das Agio zurückbekommen.

      Oder wende dich doch mal an Herrn Lange. Der verkauft tolle 2800 TEU Schiffe, die bestimmt in dennächsten4-5 Jahren voll in die Hose gehen, aber dafür gibt er bis zu 10% der Einlage zurück.

      Gruß Kickaha

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      Avatar
      schrieb am 24.10.03 11:11:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      klar ms norderoog mit negativem gub-urteil. wie kann man sowas nur empfehlen?:confused:
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 18:33:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Windmüller,

      Die GUB hat die LBB Fonds mit +++ geratet. Ob die den geschädigten Anleger wohl Schadenersatz bezahlen, wenn die LBB Fond sdemnächst mit ihren tollen Meldungen kommen und die Teile dann ganz den Bach runtergehen?.

      Ich glaube eher nicht, weil die GUB ja eh ständig an der eigenen Insolvenz bastelt und nur noch von der Kohle einiger Initiatoren abhängt.

      Die raten sicherlich lieber die aktuellen 2800 TEU Schiffe, die super dastehen (insbesondere in den nächsten 2-3 Jahren wenn an die derzeit bestellten 199 Schiffen der 5000 + Klassen auf den Markt kommen (172 Ablieferungen in der Klasse 5000 TEU +, davon 21 7000-7999 TEU Schiffe und 87 8000-8999 TEU Schiffe) :-)))

      Die sind ungefähr so objektiv, wie wenn Sie den Franz Beckenbauer zumFC Bayern München interviewen.

      Ich erlaube mir, die Beteiligugnen selber durchzuarbeiten und entsprechende Fachliteratur zu lesen und mir dann eine eigene Meinung zu bilden.

      Immerhin ist das Schiff ungefähr 3 Mio. ? günstiger als ein vergleichbarer Chinaneubau.

      Aber es muß sicherlich jeder für sich selber entscheiden, was er gut findet und was nicht.

      Gruß Kickaha
      Avatar
      schrieb am 24.10.03 19:00:19
      Beitrag Nr. 8 ()
      Den Eindruck hab ich zwar auch teilweise, aber an einem Negativurteil ist meist auch was dran. Sollte man sich zumindest mal reinziehen. Als Berater darf man die GUB ebenfalls nicht außer Acht lassen.
      Avatar
      schrieb am 25.10.03 11:04:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Genau richtig. Aber nur aus einem Grund: Negative GUB-Urteile müßten beachtet werden. Juristisch gesehen müssen die dann wohl ernst genommen werden (Aufklärungspflicht des Beraters).

      Das heißt aber nicht im Umkehrschluß, das positive Urteile wirtschaftlich gesehen ernst genommen werden können.


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