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    Wenn die pauschale Abgeltungssteuer auf Aktiengewinne .... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.11.03 16:02:23 von
    neuester Beitrag 21.11.03 10:43:18 von
    Beiträge: 11
    ID: 797.532
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      Avatar
      schrieb am 19.11.03 16:02:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      ....kommt, so, wie im `Handelsblatt` heute zu lesen, dann ist`s für uns Trader auch vorbei mit dem steuerlichen Geltendmachen von

      * Transaktionskosten

      * Internetgebühren(Flatrate)

      * Anschaffungskosten für Computer etc. :(

      Oder sehe ich das falsch???
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 16:11:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Da steckt vermutlich noch viel mehr dahinter. :D
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 16:22:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Sehe ich nicht so,

      denn eine Abgeltungssteuer ist keine "anonyme" Steuer
      sondern eine Besteuerung mit festem Steuersatz (im Gegen-
      satz zur Unterwerfung von Einkünften dem individuellen
      Steuersatz).

      Der Abzug von Spek-steuer durch die Bank beim Verkauf hat
      dann (wie die ZASt) den Charakter einer Quellensteuer. In
      der Steuererklärung deklarierst Du das Ergebnis Deiner
      privaten Veräusserungsgeschäfte, nur eben mit dem Unterschied,
      dass ein allfällig zu versteuernder Betrag
      dann dem festen Steuersatz unterworfen wird. In Ansatz
      bringen von Werbungskosten damit wohl kein Problem, bereits
      unterjährig an der Quelle abgezogene Steuer wird verrechnet.

      Praktisches Beispiel: Du musst ja Wertpapiere nicht zwingend über
      die Börse, oder gar über eine Bank verkaufen.
      Dann mußt Du ohnehin via Steuererklärung versteuern, wer
      sollte denn da einen Anzug an der Quelle vornehmen?

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 16:23:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      @Procedo

      Das ginge dann wahrscheinlich weiterhin.

      Allerdings nur, wenn Du dem Finanzamt nachweist, dass Dein persönlicher Steuersatz unter Berücksichtung aller Werbungskosten unter dem pauschalen Satz der Abgeltungssteuer liegt.

      Um Teile der Abgeltungssteuer zurückerstattet zu bekommen, müsstest Du den Finanzamt dann aber alle Deine Transaktionen offenlegen und damit auf die Vorteile des pauschalierten Verfahrens (Einfachheit, Anonymität) verzichten.
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 16:38:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ NiemehrArm
      @ Sunshine2000

      Danke für Eure Antworten, klingen ja nicht ganz so übel.

      Dieses dauernde Hin und Her, keiner weiß was Genaues und nächste Woche ist wieder alles anders -
      Es kotzt mich sooooooooooooooo an!!! :cry:

      Grüße von
      procedo

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      Avatar
      schrieb am 20.11.03 09:59:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Keine Panik, bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen kann es nur besser werden:

      1. Die Union kann im Bundesrat alles abblocken, daher Ruhe bis mindestens 2006.

      2. Das BVerfG kann die jetzige Besteuerung aussetzen - dann haben wir eine Situation wie bei der Vermögensteuer.

      3. Sollten irgendwann mal generell Spekulationsgewinne als Einkünfte angesehen werden und damit einer vollen Besteuerung unterliegen, so müssen Verluste auch mit anderen Einkunftsarten voll verrechenbar werden - das aber ist ein Faß ohne Boden...
      Avatar
      schrieb am 20.11.03 16:10:52
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Frage wird sein, was die CDU bei einer Neuordnung der Speku-Steuer verhindern will !!! :rolleyes:

      Thread: Spekusteuer - auf ein neues...
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 09:45:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      so sicher bin ich mir da nicht, dass bei einer Abgeltungssteuer auf Kursgewinne Werbungskosten abgezogen werden können.

      vwd meldet heute:

      ....................

      "Dem Vermittlungsausschuss werde Eichel ein Konzept zur Besteuerung von Kapitalerträgen in Grundzügen vorstellen, hätten Teilnehmer der Arbeitsgruppe Finanzen des Vermittlungsausschusses berichtet.

      Das neue Steuerregime solle Anfang 2005 greifen. Absehbar sei eine Abgeltungssteuer von 25% auf Zinsen und Kursgewinne, zitiert die Zeitung Regierungskreise. Dividenden sollten dagegen voraussichtlich weiter nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert werden."

      ...................

      25% Abgeltungssteuer sind gegenüber dem HEV von heute (nächstes Jahr 42% Spitzensteuersatz, also effektiv 21% + Soli) eine Verschlechterung. Andererseits sollte es im Falle einer Abgeltungssteuer auf Spekulationsgewinne keinen Soli und keine Kirchensteuer mehr geben. Und längerfristig gedacht, falls auch andere Einkommen als Arbeitseinkommen einmal der Sozialversicherungspflicht unterliegen sollten, könnten dann Spekulationsgewinne davon eher ausgenommen bleiben.
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 10:28:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      >Dem Vermittlungsausschuss werde Eichel ein Konzept zur Besteuerung von Kapitalerträgen in Grundzügen vorstellen<
      Oje ... Nicht schon wieder ...

      – 25 % ... Damit kann man (imo) leben, wenn das unbürokratisch als anonyme Quellensteuer gemacht wird, mit direkter, fortlaufender Gegenrechnung unterjährig anfallender Verluste. Erhöhungsspielräume sind dann allerdings nicht mehr drin, auch die – notwendige – Implementierung einer Anlagekultur im Hinblick auf Aktien wird mit einem relativ hohen Satz nicht gerade einfacher.
      Fluchtkapital würde das im übrigen (in Verbindung mit einer Amnestie) nur zurück holen, falls das (restliche) Bankgeheimnis explizit gewahrt bliebe, auch, um jedwede Unterstellung einer (späteren, zusätzlichen) Vermögenssteuer obsolet werden zu lassen.
      Das Vertrauen ist einfach erodiert – dass sollte, ja MUSS die Politik ins Kalkül ziehen. Sonst wird alles nichts.

      @vigilo,

      falls auch andere Einkommen als Arbeitseinkommen einmal der Sozialversicherungspflicht unterliegen sollten
      Dann würden im Gegenzug auch neue Ansprüche entstehen (müssen). Was den Sinn dessen zumindest fraglich scheinen lässt. Dazu wäre dann @cristopherms Einwand #6/3 vakant.

      investival
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 10:35:33
      Beitrag Nr. 10 ()
      @NiemehrArm,

      eine Abgeltungssteuer ist keine " anonyme" Steuer
      Nicht per se, man kann das im börslichen Handel durchaus anonymisieren. Da(nn) braucht es auch keiner `Erklärung`, als Quellensteuer, wie eben gesagt. Wer außerbörslich agiert (man muss ja nicht), muss freilich erklären.

      – Ad Werbungskosten: Im Zuge einer generellen, ja unbestreitbar notwendigen Vereinfachung sollte man da eine angemessene Pauschale zulassen – fertig. Die hätte dann de fakto gleichzeitig relativierenden Charakter hinsichtlich einer sozialen Komponente (ein etwaiger Freibetrag kann damit zudem entfallen).

      investival
      Avatar
      schrieb am 21.11.03 10:43:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      @investival

      so weit denkt ein Politiker niemals. Denen geht es darum, die Kassenlage auf Sicht einiger Jahre zu verbessern. Ob daraus dann in Jahrzehnten neue Lasten folgen, ist für Politikentscheidungen völlig unerheblich - leider


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