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    Sparerfreibetrag/Freistellungsauftrag-wie überprüfen wo erteilt (bzw. überschritten)? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.03 13:38:36 von
    neuester Beitrag 29.12.03 22:04:12 von
    Beiträge: 11
    ID: 805.920
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      Avatar
      schrieb am 21.12.03 13:38:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hätte mal eine kurze Frage zum Freistellungsauftrag.

      Im Laufe der Jahre habe ich den Sparerfreibetrag auf mehrere Kreditinstitute aufgeteilt.

      Wie kann ich erfahren, bei welchem Kreditinstitut noch Freibeträge eingetragen sind ? Ich weiß z.B. daß ich als Kind einmal ein Sparbuch hatte - ist nicht mehr auffindbar (ich weiß daß außer ein paar Mark nichts mehr drauf war, kann allerdings nicht mehr sagen, ob ich das jemals gekündigt habe).

      Es kann also gut möglich sein, daß hier noch ein "totes" Sparbuch mit Freibetrag schlummert. Derzeit habe ich den Gesamtfreibetrag auf meinen Onlinebroker, meine Bausparkasse und meine Hausbank aufgeteilt.

      Zum Sparerfreibetrag in Höhe von 1550 € kommt ja noch die Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 € hinzu.

      Ist es also Richtig, daß ich die 1601 € einfach auf mehrere Institute verteilen kann ? Oder kommt die werbungskostenpauschale erst bei der Einkommenssteuererklärung zum Tragen ?

      Herzlichen Dank

      ;)
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 13:42:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nächstes Jahr brauchst Du eh neue Aufträge weil der Freibetrag stark gekürzt wird.
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 13:43:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Stehen die neuen Grenzen bereits fest ?:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 13:45:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      ja, stehen fest. Und Du verteilst einfach die 1601 auf die Banken
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 13:52:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke.
      Gibt es irgendwo eine Übersicht, wo ich im Laufe der Jahre Freistellungen erteilt habe ? (denke nicht, daß ich zuviel erteilt habe, aber man kann ja nie wissen)


      Hab`s gefunden:
      Das bedeutet beispielsweise, dass der Sparerfreibetrag von 1550 auf 1370 Euro sinkt

      Weiß schon jemand , wie hoch dann die werbungskostenpauschale ist, die zu den 1370€ noch hinzukommt ? Hier gibt es doch bestimmt auch Abschläge,oder nicht ?

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      schrieb am 22.12.03 11:02:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Von einer Senkung der Werbungskostenpauschale habe ich nichts gehört. Vermutlich bleibt sie bei € 51,- . Waren 2003 € 1.601,- bei einer Bank freigestellt, wird sie vermutlich den Freistellungsauftrag automatisch auf € 1.421,- senken. Bei Verteilung der 1601 auf mehrere Banken wird jede vermutlich ihren Betrag automatisch mit 0,88 multiplizieren. Es ist nicht besonders wichtig, vielleicht weiß jemand schon, wie seine Bank vorgeht?
      Avatar
      schrieb am 22.12.03 16:00:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Habe irgendwo gelesen, dass auch der Werbungskostenpauschbetrag gesenkt wird. Habe genaue Zahl aber nicht im Kopf. Erstaunlich, dass beim www.bundesfinanzministerium.de noch nichts zu finden ist... :confused:
      Markus
      Avatar
      schrieb am 23.12.03 22:08:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Also, um etwas mehr Klarheit zu schaffen hier einige Antworten:

      1.) Die Werbungskostenpauschale bleibt definitiv unverändert bei 51 EUR!
      2.) Wer seinen kompletten FSA bei einem institut hat muß nichts unternehmen, da automatisch angepaßt wird!
      3.) Bei Verteilung auf mehrere Institute sollte (besser: muß) eine Anpassung vorgenommen werden, da NICHT automatisch angepaßt wird!
      4.) Eine Möglichkeit einen Überblick über alle erteilten FSA zu bekommen, ist mir leider nicht bekannt!

      Gruß,
      pacific1
      Avatar
      schrieb am 24.12.03 00:28:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Pacific1

      "3.) Bei Verteilung auf mehrere Institute sollte (besser: muß) eine Anpassung vorgenommen werden, da NICHT automatisch angepaßt wird!"

      Hast Du eine Quelle dafür ? Bei der letzten Reduktion (war glaube ich Halbierung) des Freibetrages wurde der Freistellungsbetrag bei den einzelnen vergebenen Freistellungsaufträgen gleichmäßig ebenfalls halbiert.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 28.12.03 19:57:05
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hi K1,

      diesmal ist es ja keine Halbierung, sonder weniger.
      Wenn Du Deine FSA`e nicht anpaßt, kann es sein, daß Dir mehr Zinsertragssteuer abgezogen wird als nötig (!)
      Habe im Fernsehen in einer Servicesendung gehört, daß man sich selber kümmern muß. Außerdem hätte man dieser Tage längst eine Aufforderung seiner Banken zur Änderung erhalten. Da dies nicht der Fall ist, gehen sie offenbar davon aus, daß man es ggf. selber in die Hand nimmt!
      Bei der Schufa werden Sparbücher nicht geführt (nur Girokonten etc.), sonst hättest Du da mal nachfragen können. Die Finanzämter kriegen jeden Freistellungsauftrag gemeldet, aber wie man da rankommt... Falls Du also glaubst, irgendwo noch ein Sparbuch zu haben, mußt Du schon selbst in Deiner Verwandtschaft nachfragen - oder Deine Finanzen mal ein bißchen ordnen ;)

      Guten Rusch!
      Avatar
      schrieb am 29.12.03 22:04:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Im Fall von „Ich weiß gar nicht mehr, wo ich überall einen Freistellungsauftrag (FSA) erteilt habe.“ würde ich eine Ermahnung des Finanzamtes abwarten. Dann frage ich den Steuerbearbeiter nach den Banken.

      Mit neuen FSA kann man sich Zeit lassen. Alte FSA über mehr als € 1.421,- (2.842,-) werden in 2004 automatisch auf diesen Betrag herabgesetzt. FSA über kleinere Beträge werden nicht automatisch verändert.

      Wenn ich (verheiratet) z.B. 2 Banken einen FSA über je € 1.601,- gegeben habe, zieht mir bis zu diesem Betrag in 2004 keine Bank Zinsabschlagsteuer ab. Ich kann also irgendwann in 2004 den FSA herabsetzen, der noch nicht voll ausgeschöpft ist. Sollten beide schon voll ausgeschöpft worden sein, werde ich bestimmt nicht bestraft. Eine korrekte Angabe meiner Kapitalerträge in der nächsten Steuererklärung wird ausreichen. Selbstverständlich muß ich auch mal die FSA anpassen.


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