Arbeitnehmerzuschuß zur freiwilligen Krankenversicherung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.01.04 16:10:59 von
neuester Beitrag 13.01.04 09:16:58 von
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Bis Dezember 2003 zahlte mein Arbeitgeber die Hälfte meines Krankenkassenbeitrages als Arbeitnehmerzuschuß zur freiwilligen (gesetzlichen) Krankenversicherung. Bei der Januar 2004 - Abrechnung stellte ich fest, daß der Zuschuß zur Pflegeversicherung etwas erhöht wurde, da die Bemessungsgrenze ebenfalls erhöht wurde. Beim Zuschuß zur Krankenversicherung blieb es aber beim alten Zuschuß vom Dezember 2003. Stimmt es, daß der Zuschuß mit der Steuerreform bei der Krankenversicherung eingefroren wurde?
Habe im WWW dazu (noch) nichts gefunden.
be.
Habe im WWW dazu (noch) nichts gefunden.
be.
#1
Das war angedacht, soll aber erst 2005 kommen. Der AN soll dann 0,5% extra abführen zur Fianzierung seiner Krankengeldansprüche.
Das war angedacht, soll aber erst 2005 kommen. Der AN soll dann 0,5% extra abführen zur Fianzierung seiner Krankengeldansprüche.
Danke, dann werde ich mal bei meiner Bezügestelle vorbeogehen.
be.
be.
Vorbeigehen?
Besser ist es, reinzugehen.
Besser ist es, reinzugehen.
Hier in Sachsen versteht man unter vorbeigehen tatsächlich hineingehen.
be.
be.
Zu #1: Bei uns in Ba-Wü sagt man auch häufig vorbeigehen.
Der Arbeitgeberzuschuss hängt in deinem Fall nicht nur von der Beitragsbemessungsgrenze ab; diese ist für Kranken- und Plegeversicherung identisch, sondern auch vom Beitragssatz. Wenn der Beitragssatz sinkt, kann der Beitrag und damit der Arbeitgeberzuschuss sinken, auch wenn die Beitragsbemessungsgrenze steigt. Bei der Pflegeversicherung ist ja der Beitragssatz gesetzlich fixiert, so dass der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze zu einem Anstieg des Beitrags und damit des Zuschusses führt.
Der Arbeitgeberzuschuss hängt in deinem Fall nicht nur von der Beitragsbemessungsgrenze ab; diese ist für Kranken- und Plegeversicherung identisch, sondern auch vom Beitragssatz. Wenn der Beitragssatz sinkt, kann der Beitrag und damit der Arbeitgeberzuschuss sinken, auch wenn die Beitragsbemessungsgrenze steigt. Bei der Pflegeversicherung ist ja der Beitragssatz gesetzlich fixiert, so dass der Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze zu einem Anstieg des Beitrags und damit des Zuschusses führt.
Ist schon klar, der Beitragssatz ist geblieben. Mir ist es doch eigentlich nur dadurch aufgefallen, daß bei der Pflegeversicherung der Zuschuß auf die neue Beitragsbemessungsgrenze richtig ermittelt wurde, bei der Krankenversicherung nicht. Eine Nachfrage beim Arbeitgeber heute früh ergab, daß `der Rechner` daran Schuld ist. Man will sich kümmern!!!
Meine Anfrage hatte ich deshalb hier hineingestellt, weil ich mal etwas vom Einfieren des Arbeitgeberzuschusses gehört hatte, soll wohl erst später kommen. Na, ich lasse mich mal überraschen.
be.
Meine Anfrage hatte ich deshalb hier hineingestellt, weil ich mal etwas vom Einfieren des Arbeitgeberzuschusses gehört hatte, soll wohl erst später kommen. Na, ich lasse mich mal überraschen.
be.
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