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    Frage zur Spekulationssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.01.04 10:34:39 von
    neuester Beitrag 03.02.04 09:11:01 von
    Beiträge: 10
    ID: 814.484
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      schrieb am 28.01.04 10:34:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo :) ,

      ich hoffe, mir kann jemand bei folgender Frage zur Spekusteuer weiterhelfen.

      Ich hatte im Jahr 2002 Spekulationsverluste, diese jedoch in der Steuererklärung für 2002 nicht angegeben.
      In 2003 sind nun Spekulationsgewinne angefallen.
      Kann ich die Gewinne von 2003 trotzdem mit den Verlusten von 2002 verrechnen ?
      Vielleicht, indem man die Verluste 2002 noch nachträglich erklärt.

      :rolleyes:

      Vielen Dank
      Buddelflink
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 10:54:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      nein kannste nicht mehr!

      wenn du 2002 keine steuererklärung gemacht hättest, könntest du jetzt nachträglich noch die verluste nachtragen...(glaube aber nur bis 31.12.2003) aber eh egal...

      da du eine steuererrklärung gemacht hast...ist das jahr rechtlich abgeschlossen...durch den STEUERBESCHEID !

      :)
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 11:33:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hört sich nicht so gut an. :cry:

      Obwohl ich 2003 unter`m Strich Gewinne gemacht habe, habe ich noch ein paar Depotleichen mit Verlust entsorgt.
      (Gekauft 2001 und 2002)
      Die Verluste kann ich doch geltend machen, oder ?
      Eigentlich kann doch nur der Zeitpunkt des Verkaufs entscheidend sein, oder liege ich da falsch ?




      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 11:35:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2

      ich kanns nicht beschwören, aber ich habs so in erinnerung: wenn er gar keine spekugewinne/verluste angegeben hatte dann ist das eine sog. "neue tatsache" (AO-Pragraph weiss ich jetzt nicht) und er kann die verluste nachdeklarieren
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 13:15:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      #3

      wenn man Aktien >1Jahr hält, ist nach geltendem Steuerrecht alles steuerfrei-----auch die Verluste!

      Aber gräm Dich nicht, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit mußt Du wg. Urteil BVerfG Deine Spekugewinnen in 2003 wenigstens nicht mehr versteuern.

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      schrieb am 28.01.04 13:24:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Richtig, ersteinmal prüfen, ob Du noch in der Einjahresfrist liegt.:look:

      Wenn dass der Fall ist, prüfen ob Dein Steuerbescheid 2002 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Ist das der Fall, so ist es kein Problem den Bescheid noch zu ändern. Einfach Antrag stellen.

      Anderenfalls wird es schon schwieriger den 2002 Bescheid zu ändern. Dazu müßte man dann schon näheres zu dem Sachverhalt erfahren, ob noch andere Änderungsvorschriften wie §173 AO noch greifen könnten.

      Die Einspruchsfrist für den EST-Bescheid 2002 ist schon abgelaufen (1Monat nachdem der Bescheid Dir zugestellt wurde).:confused:
      Avatar
      schrieb am 28.01.04 13:26:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Noch hat das BVerfG nicht entschieden. :rolleyes:

      Kennt denn vielleicht jemand eine Seite im Web, wo man sich mal schlau machen könnte ?? :(
      Avatar
      schrieb am 02.02.04 13:04:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Passend zum Thema aus dem Stern 06/04, S.129, Quelle
      http://www.stern.de/wirtschaft/geld/geldtipps/index.html?id=…

      Geld

      Komplette Kontrolle


      Die Börse steigt. Zum ersten Mal nach Jahren könnte sich verkaufen wieder lohnen. Wer aber glaubt, nun wende sich alles zum Besseren, hat die Rechnung ohne Hans Eichel gemacht. Das Steueränderungsgesetz, das der Bundesfinanzminister Ende November 2003 durch den Bundesrat brachte, soll den Regeldschungel lichten. Vor allem aber wird es für Sparer und Anleger schwieriger, am Fiskus vorbeizuverdienen.

      Bisher waren alle Einnahmen aus Geldanlagen eines Jahres bis zu einer Höhe von 1.601 Euro (Eheleute 3.202 Euro) steuerfrei. Von diesem Jahr an wurde der
      Sparerfreibetrag inklusive Werbungskostenpauschale gesenkt: auf 1.421 Euro, Ehepaare 2.842 Euro. Wer an der Börse oder auf Sparkonten mehr einheimst, muss darauf Steuern zahlen. Wie viel, bestimmt der persönliche Steuersatz des Sparers.

      Ausschüttungen bei Aktien (Dividende) und Investmentfonds - seit Anfang Januar auch bei ausländischen - sind nur zur Hälfte steuerpflichtig.
      Beispiel: Daimler-Chrysler-Aktionäre erhielten je Papier zuletzt 1,50 Euro Dividende. Macht bei 100 Aktien 150 Euro. Davon überweist Daimler 20 Prozent Kapitalertragsteuer an die Steuerkasse. Bleiben 120 Euro Gutschrift. Davon ist die Hälfte, also 60 Euro, zu versteuern: Bei 45 Prozent Spitzensteuersatz wären 27
      Euro Steuern fällig. Von der Daimler-Dividende bleiben bei Aufschlag von 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag nur 91,51 Euro übrig.

      Zinseinnahmen von Konten oder Anleihen, etwa Bundesschatzbriefe, sind voll steuerpflichtig. Übersteigen die Zinsen den per Freistellungsauftrag
      zugeteilten Freibetrag, werden automatisch 30 Prozent Zinsabschlag plus Soli-Zuschlag fällig. Und sogar Papiere ohne laufende Ausschüttung, deren Wertzuwachs nur im Kursgewinn besteht, füllen den Steuersäckel. Denn für diese so genannten Null-Kupon-Anleihen (Zerobonds) gilt die einjährige Spekulationsfrist nicht.

      Damit nicht genug. Ob die jährlichen Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und Verkaufsgewinnen die Freigrenze übersteigen, will das Finanzamt künftig genauer
      kontrollieren. Banken müssen künftig alle privaten Geldgeschäfte ihrer Kunden in einer Jahresbescheinigung auflisten und einmal im Jahr zusenden - das
      erste Mal Anfang 2005. Alles in allem betrifft das rund 400 Millionen Konten und Depots! Das Finanzamt kann künftig vom Anleger verlangen, diese so genannte
      Erträgnisaufstellung der Steuererklärung beizulegen. Eichel wolle "Kontrollmitteilungen durch die Hintertür", ätzt es jetzt durch das Frankfurter Bankenviertel.

      Allerdings lässt die bisherige Regelung Schlupflöcher: Wer Erträge auf mehrere Banken verteilt, aber nur eine Aufstellung beim Finanzamt einreicht,könnte darauf spekulieren, nicht erwischt zu werden. Das wäre zwar
      Steuerhinterziehung, die Kontrollmöglichkeiten, da sind sich alle Experten einig, dürften aber kaum ausreichen, um hinter allen Erträgen herzuforschen. Für Steuerehrliche bleibt es in jedem Fall mühsam, alle Kapitaleinkünfte korrekt anzugeben: Es gibt weiterhin zwei Sonderformulare zur Steuererklärung, die Anlagen "KAP" (Kapitalerträge) und "SO" (Verkaufserlöse). Wer oberhalb der Freigrenze liegt, sollte sich bei seinem Finanzamt erkundigen, ob diese Formulare abzugeben sind.

      von Frank Donovitz
      Avatar
      schrieb am 03.02.04 08:41:37
      Beitrag Nr. 9 ()
      Danke für die Antworten !!

      :kiss:
      Avatar
      schrieb am 03.02.04 09:11:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      D.h. also Geld bis zur Rente liegen lassen, nicht verkaufen. Dann als Rentner auf die Bahamas oder niederl. Antillen auswandern (> 180 Tage im Jahr!) und Anlage auflösen / verkaufen. Gewinn dürfte dann steuerfrei sein. Ausser den Raubrittern fällt bis dahin noch etwas ein....


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