US-Depot! Spekulationssteuer?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.03.00 19:26:50 von
neuester Beitrag 31.03.00 23:32:23 von
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Ich habe ein US-Depot!
Wenn ich Spekulationsgewinne mache, wie muß ich diese dann versteuern??
Wird mir die Steuer in den USA automatisch abgezogen, oder muß ich ebenfalls ein Lohnsteuerausgleich machen??
Oder muß ich diese Gewinne in Deutschland angeben??
Danke für euere Antworten!
Wenn ich Spekulationsgewinne mache, wie muß ich diese dann versteuern??
Wird mir die Steuer in den USA automatisch abgezogen, oder muß ich ebenfalls ein Lohnsteuerausgleich machen??
Oder muß ich diese Gewinne in Deutschland angeben??
Danke für euere Antworten!
Hallo Malze,
MÜSSEN tust du sie bestimmt versteuern, die Frage ist, wie wahrscheinlich es ist, daß die unser Finanzamt auf die Schliche kommt. Das wiederum würde auch mich brennend interessieren und zwar auch für Depots in Deutschland. Machen die Stichproben oder gibts sowas nur bei Anfangsverdacht? Wer kennt sich aus???
michi_iv
MÜSSEN tust du sie bestimmt versteuern, die Frage ist, wie wahrscheinlich es ist, daß die unser Finanzamt auf die Schliche kommt. Das wiederum würde auch mich brennend interessieren und zwar auch für Depots in Deutschland. Machen die Stichproben oder gibts sowas nur bei Anfangsverdacht? Wer kennt sich aus???
michi_iv
Hy Michi,
noch ne einfache Frage:
Werde ich nach Kursgewinnen bei einem US-Depot nur nach Amerikanischen Recht besteuert??
noch ne einfache Frage:
Werde ich nach Kursgewinnen bei einem US-Depot nur nach Amerikanischen Recht besteuert??
Die Speku-Gewinne sind in Deutschland zu versteuern und es gilt das deutsche Steuerrecht. Das Bankgeheimnis in den USA ist äußerst löchrig und bei Verdachtsmomenten hätten deutsche Behörden kein Problem Auskunft zu erhalten. Allerdings müßte erst einmal ein Verdacht entstehen, solange dies nicht der Fall ist, wird sich niemand für die Angelegenheit interessieren.
Gruß big-deal
Gruß big-deal
Verdacht entsteht spätestens beim Transfer des Vermögens auf ein inländisches Konto. Zumindest bei Transfers per Scheck/Bar muss die Transaktion von dem kontoführenden Geldinstitut in Deutschland nach dem Geldwäschegesetz gemeldet werden.
Ob es dabei eine automatische Mitteilung an das Finanzamt gibt weiss ich nicht, nehme ich aber vorsichtshalber an. Wie die Meldepflicht bei Banküberweisungen aussieht ist mir nicht bekannt. Am diskretesten ist sicherlich der Depot-Transfer auf ein Inlandsdepot.
Denkbar sind aber auch alternative Verfahren von dem US-depot auch in der Heimat liquiditätsmäßig zu profitieren :-). Es gibt US-Broker, die geben Kreditkarten aus die dann gegen das Wertpapierkonto (alternativ ein verrechnungskonto) laufen.
Ob es dabei eine automatische Mitteilung an das Finanzamt gibt weiss ich nicht, nehme ich aber vorsichtshalber an. Wie die Meldepflicht bei Banküberweisungen aussieht ist mir nicht bekannt. Am diskretesten ist sicherlich der Depot-Transfer auf ein Inlandsdepot.
Denkbar sind aber auch alternative Verfahren von dem US-depot auch in der Heimat liquiditätsmäßig zu profitieren :-). Es gibt US-Broker, die geben Kreditkarten aus die dann gegen das Wertpapierkonto (alternativ ein verrechnungskonto) laufen.
Hallo,
es erschreckt mich einfach wieviel Unwissenheit hier verbreitet wird.
Aus diesem Grunde eine kleine "Aufklärung":
1. Big-deal hat recht, Einnahmen von Inländern und das sind alle die mehr als 180 Tage pro Kalenderjahr in Deutschland leben, sind grundsätzlich auch im Inland zu versteuern. Auf die paar Asunahmen, die es gibt mussi m Zusammenhang mit der Frage nicht eingegangen werden, weil dies andere sachverhalte betrifft.
2. Es gibt zwischen den US-Behörden und der Bundesregierung ein Abkommen, wonach alle Einkünfte von Deutschen aus amerikanischen Kapitalanlagen automatisch an das BMF gemeldet werden. Also auch eine Dividende von weniger als einem Dollar!!!
3. Bei kontenübergriefenden Kapitaltransfers greift das Geldwäschegesetz grundsätzlich nicht. Es gbit keinen Grund für eine derartige Meldung, nur weil jemand einen Betrag von einem Konto auf ein anderes Konto überweist, oder auch WP überträgt. Lest mal das Gesetz bevor ihr hier solche Sachen schreibt.
4. Dafür gibt es eine andere Meldung, bei Kapitaltransfers aus dem Ausland und in das Ausland. Es wird ebenfalls automatisch von den transferierenden Banken eine Meldung an die Bundesbank gem. AWG gemacht.
5. die Aussage mit dem Anfangsverdacht ist bei den Amerikanern mit grosser Vorssicht zu betrachten, die sehe nsolche Dinge ziemlich locker und stellen ihre Unterlagne sehr schnell zur Verfügung. Das Depot ist ja wohl in den USA und nicht in Venezuela oder Bolivien.
Blacky
es erschreckt mich einfach wieviel Unwissenheit hier verbreitet wird.
Aus diesem Grunde eine kleine "Aufklärung":
1. Big-deal hat recht, Einnahmen von Inländern und das sind alle die mehr als 180 Tage pro Kalenderjahr in Deutschland leben, sind grundsätzlich auch im Inland zu versteuern. Auf die paar Asunahmen, die es gibt mussi m Zusammenhang mit der Frage nicht eingegangen werden, weil dies andere sachverhalte betrifft.
2. Es gibt zwischen den US-Behörden und der Bundesregierung ein Abkommen, wonach alle Einkünfte von Deutschen aus amerikanischen Kapitalanlagen automatisch an das BMF gemeldet werden. Also auch eine Dividende von weniger als einem Dollar!!!
3. Bei kontenübergriefenden Kapitaltransfers greift das Geldwäschegesetz grundsätzlich nicht. Es gbit keinen Grund für eine derartige Meldung, nur weil jemand einen Betrag von einem Konto auf ein anderes Konto überweist, oder auch WP überträgt. Lest mal das Gesetz bevor ihr hier solche Sachen schreibt.
4. Dafür gibt es eine andere Meldung, bei Kapitaltransfers aus dem Ausland und in das Ausland. Es wird ebenfalls automatisch von den transferierenden Banken eine Meldung an die Bundesbank gem. AWG gemacht.
5. die Aussage mit dem Anfangsverdacht ist bei den Amerikanern mit grosser Vorssicht zu betrachten, die sehe nsolche Dinge ziemlich locker und stellen ihre Unterlagne sehr schnell zur Verfügung. Das Depot ist ja wohl in den USA und nicht in Venezuela oder Bolivien.
Blacky
Hallo,
wenn ich den Thread jetzt richtig gelesen habe, muss ich für Spekulationsgewinne auf meinem amerikanischen Konto in Deutschland Steuern zahlen.
Nun zahle ich ja meine Steuern in DM bzw. demnächst in €, den Gewinn habe ich aber in Dollar gemacht. Welchen Umrechnungskurs setzt das Finanzamt denn an? Den aktuellen? Den Kurs beim Kauf oder Verkauf? Oder einen gemittelten?
Spock´s Beard
wenn ich den Thread jetzt richtig gelesen habe, muss ich für Spekulationsgewinne auf meinem amerikanischen Konto in Deutschland Steuern zahlen.
Nun zahle ich ja meine Steuern in DM bzw. demnächst in €, den Gewinn habe ich aber in Dollar gemacht. Welchen Umrechnungskurs setzt das Finanzamt denn an? Den aktuellen? Den Kurs beim Kauf oder Verkauf? Oder einen gemittelten?
Spock´s Beard
HI
Beim "Zeitbezugsverfahren" werden die Werte beim Kauf und Verkauf
sofort in DM umgerechnet; beim "Stichtagsverfahren" erst nachträglich,
d.h. der Gewinn wird umgerechnet. Nach Finanzgericht Baden-Würtemberg
ist das Zeitbezugsverfahren anzuwenden. Das Urteil ist rechtskräftig.(AZ. 2 K 220/97).
mfg
reginald
Beim "Zeitbezugsverfahren" werden die Werte beim Kauf und Verkauf
sofort in DM umgerechnet; beim "Stichtagsverfahren" erst nachträglich,
d.h. der Gewinn wird umgerechnet. Nach Finanzgericht Baden-Würtemberg
ist das Zeitbezugsverfahren anzuwenden. Das Urteil ist rechtskräftig.(AZ. 2 K 220/97).
mfg
reginald
Hi!
Ich habe gerade den Thread gelesen und festgestellt daß im wesentlichen das Steuerabkommen zw. den USA und Deutschland entscheidend.
Da ich in Österreich lebe, kann ich leider keinen direkten Nutzen aus Euren tollen Infos schöpfen.
Weiß jemand ob ein ähnliches Abkommen zw. den USA und Österreich existiert bzw. wie die Versteuerung von US-Spekulationsgewinnen in Österreich gehandhabt wird?
mfg
Horstfriedrich
Ich habe gerade den Thread gelesen und festgestellt daß im wesentlichen das Steuerabkommen zw. den USA und Deutschland entscheidend.
Da ich in Österreich lebe, kann ich leider keinen direkten Nutzen aus Euren tollen Infos schöpfen.
Weiß jemand ob ein ähnliches Abkommen zw. den USA und Österreich existiert bzw. wie die Versteuerung von US-Spekulationsgewinnen in Österreich gehandhabt wird?
mfg
Horstfriedrich
Hallo,
bei der Eröffnung meines Webstreet-Kontos hatte ich Wahlrecht, ob ich nicht nach amerikanischem oder deutschem Steuerrecht bestuern lassen will.
Es geht also beides!
REK
bei der Eröffnung meines Webstreet-Kontos hatte ich Wahlrecht, ob ich nicht nach amerikanischem oder deutschem Steuerrecht bestuern lassen will.
Es geht also beides!
REK
Hallo MBlacky,
scheinbar kennst Du Dich ja gut aus. Ich würde mich freuen,wenn Du mir ein paar Fragen beantworten könntst. Ich habe in nächster Zeit vor für ein paar Jahre nach Bolivien zu gehen.Gibt es ein Abkommen zwischen Bolivien und BRD über das Doppelbesteuerabkommen? Wie hoch ist die Besteuerung in Bolivien? Ich unterhalte hier weiterhin eine Wohnung also unterliege ich sovielich weiß, noch 5 Jahre dem deutschem Spekulationsgesetz. Wenn nun meine Freundin, ist Bolivianerin, nicht in Deutschland gemeldet,wohnhaft in Bolivien, ein Depot in Deutschland unterhält, wo fällt die Steuer an ? Für alle die mir helfen können vielen Dank.
cu piere
scheinbar kennst Du Dich ja gut aus. Ich würde mich freuen,wenn Du mir ein paar Fragen beantworten könntst. Ich habe in nächster Zeit vor für ein paar Jahre nach Bolivien zu gehen.Gibt es ein Abkommen zwischen Bolivien und BRD über das Doppelbesteuerabkommen? Wie hoch ist die Besteuerung in Bolivien? Ich unterhalte hier weiterhin eine Wohnung also unterliege ich sovielich weiß, noch 5 Jahre dem deutschem Spekulationsgesetz. Wenn nun meine Freundin, ist Bolivianerin, nicht in Deutschland gemeldet,wohnhaft in Bolivien, ein Depot in Deutschland unterhält, wo fällt die Steuer an ? Für alle die mir helfen können vielen Dank.
cu piere
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