Erbschaftssteuer,wieviel? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.07.04 13:43:57 von
neuester Beitrag 04.07.04 18:32:58 von
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Hallo zusammen,
ich hab da mal ne Frage.
Folgender Fall:
Der Vater hinterlässt seinen 3 Kindern ein Haus im Wert von ca. 200 000.-€.
Da keines der Kinder das Haus für sich haben will,wird es verkauft.
Der Verkaufserlös beträgt z.B. eben diese 200 000.-€.
Heisst:Jedes Kind bekommt so ca.67 000.-€.
Ist auf diesen Betrag Erbschaftssteuer fällig?
Ich hab was gelesen von einem Freibetrag von 205 000.-€.
Bezieht sich dieser Betrag auf das Gesamterbe,oder aber hat jedes einzelne Kind einen Freibetrag in dieser Höhe auszuweisen?
Für eure hoffentlich kompetenten Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus.
Gruss Ulrike
P.S.:Alle die keine Ahnung haben,sollten ein posten im "Hot-Stocks-Forum" vorziehen
ich hab da mal ne Frage.
Folgender Fall:
Der Vater hinterlässt seinen 3 Kindern ein Haus im Wert von ca. 200 000.-€.
Da keines der Kinder das Haus für sich haben will,wird es verkauft.
Der Verkaufserlös beträgt z.B. eben diese 200 000.-€.
Heisst:Jedes Kind bekommt so ca.67 000.-€.
Ist auf diesen Betrag Erbschaftssteuer fällig?
Ich hab was gelesen von einem Freibetrag von 205 000.-€.
Bezieht sich dieser Betrag auf das Gesamterbe,oder aber hat jedes einzelne Kind einen Freibetrag in dieser Höhe auszuweisen?
Für eure hoffentlich kompetenten Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus.
Gruss Ulrike
P.S.:Alle die keine Ahnung haben,sollten ein posten im "Hot-Stocks-Forum" vorziehen
Richtig gehört, gem. § 16 Abs. I Nr. 2 persönlicher Freibetrag für jedes Kind (Erbschaftssteuerklasse I) = 205.000 EUR bei Erwerb von Todes wegen.
#2
Was heisst "Bei Erwerb"?
Das macht mich stutzig.
Ist es egal ,ob Bargeld oder Immobilie?
Was heisst "Bei Erwerb"?
Das macht mich stutzig.
Ist es egal ,ob Bargeld oder Immobilie?
Hallo Ulrike
Es spielt überhaupt kein Rolle ob du Bargeld Immobilien oder eine Briefmarkensammlung erbst,solange du die 205000E
nicht überschreitest fällt keine Erbschaftssteuer an
Es spielt überhaupt kein Rolle ob du Bargeld Immobilien oder eine Briefmarkensammlung erbst,solange du die 205000E
nicht überschreitest fällt keine Erbschaftssteuer an
der wert des hauses für die erbschaftsteuer ist nicht der verkaufserlös, sondern der zum todestag ermittelte liegenschaftswert. dieser wert wird vom finanzamt ermittelt.
äähhh...
War zwar nicht gefragt aber der Verkauf kann auch Einkommensteuer bei den Kindern auslösen, wenn innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist mit Gewinn veräußert wird.
War zwar nicht gefragt aber der Verkauf kann auch Einkommensteuer bei den Kindern auslösen, wenn innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist mit Gewinn veräußert wird.
Der Freibetrag wird jedem Kind gewährt. Erbschaftsteuer fällt hier nicht an. Speku-Steuer fällt ebenfalls nicht an, denn das Haus wurde wohl vom Vater ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Sollte es sich um ein vermietetes Haus handeln, so fällt keine Speku-Steuer an, wenn der Vater das Haus 10 Jahre lang in seinem Eigentum hatte.
@all
Vielen Dank euch allen!
Ich könnt euch grad
Vielen Dank euch allen!
Ich könnt euch grad
Hallo Ullimausi
Erbe auch mal ein schönes geräumiges EF-Haus.
Erbe auch mal ein schönes geräumiges EF-Haus.
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