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    Erbschaftssteuer,wieviel? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.07.04 13:43:57 von
    neuester Beitrag 04.07.04 18:32:58 von
    Beiträge: 9
    ID: 876.796
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      Avatar
      schrieb am 04.07.04 13:43:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,
      ich hab da mal ne Frage.
      Folgender Fall:
      Der Vater hinterlässt seinen 3 Kindern ein Haus im Wert von ca. 200 000.-€.
      Da keines der Kinder das Haus für sich haben will,wird es verkauft.
      Der Verkaufserlös beträgt z.B. eben diese 200 000.-€.
      Heisst:Jedes Kind bekommt so ca.67 000.-€.
      Ist auf diesen Betrag Erbschaftssteuer fällig?
      Ich hab was gelesen von einem Freibetrag von 205 000.-€.
      Bezieht sich dieser Betrag auf das Gesamterbe,oder aber hat jedes einzelne Kind einen Freibetrag in dieser Höhe auszuweisen?

      Für eure hoffentlich kompetenten Antworten bedanke ich mich schon mal im voraus.

      Gruss Ulrike



      P.S.:Alle die keine Ahnung haben,sollten ein posten im "Hot-Stocks-Forum" vorziehen:laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.07.04 13:53:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Richtig gehört, gem. § 16 Abs. I Nr. 2 persönlicher Freibetrag für jedes Kind (Erbschaftssteuerklasse I) = 205.000 EUR bei Erwerb von Todes wegen.
      Avatar
      schrieb am 04.07.04 13:57:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2
      Was heisst "Bei Erwerb"?

      Das macht mich stutzig.
      Ist es egal ,ob Bargeld oder Immobilie?:confused:
      Avatar
      schrieb am 04.07.04 14:07:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Ulrike

      Es spielt überhaupt kein Rolle ob du Bargeld Immobilien oder eine Briefmarkensammlung erbst,solange du die 205000E
      nicht überschreitest fällt keine Erbschaftssteuer an;)
      Avatar
      schrieb am 04.07.04 14:50:15
      Beitrag Nr. 5 ()
      der wert des hauses für die erbschaftsteuer ist nicht der verkaufserlös, sondern der zum todestag ermittelte liegenschaftswert. dieser wert wird vom finanzamt ermittelt.

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      Avatar
      schrieb am 04.07.04 15:36:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      äähhh...

      War zwar nicht gefragt aber der Verkauf kann auch Einkommensteuer bei den Kindern auslösen, wenn innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist mit Gewinn veräußert wird.

      :cry:
      Avatar
      schrieb am 04.07.04 16:27:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der Freibetrag wird jedem Kind gewährt. Erbschaftsteuer fällt hier nicht an. Speku-Steuer fällt ebenfalls nicht an, denn das Haus wurde wohl vom Vater ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Sollte es sich um ein vermietetes Haus handeln, so fällt keine Speku-Steuer an, wenn der Vater das Haus 10 Jahre lang in seinem Eigentum hatte.
      Avatar
      schrieb am 04.07.04 16:30:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      @all
      Vielen Dank euch allen!

      Ich könnt euch grad :kiss:
      Avatar
      schrieb am 04.07.04 18:32:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Ullimausi:kiss:

      Erbe auch mal ein schönes geräumiges EF-Haus.


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