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    Steuerkontrolle ab 2005 - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.10.04 07:35:55 von
    neuester Beitrag 22.11.04 16:42:18 von
    Beiträge: 44
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      schrieb am 21.10.04 07:35:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      ist ja schon alles längst bekannt...

      Trotzdem... wie ist der Schaden zu minimieren? Alle "steuerfreien" Konten noch schnell in 2004 auflösen?

      Oder reicht März 2005?

      Geld unter die Matraze und nur noch das hochdefizitäre Spielkonto bei wallstreet-online angeben?

      Anteile geschlossener Fonds an Finanzämtern kaufen und ggf. mit Schließung drohen?

      Oder doch lieber Anteile an Gefängnissen für Steuersünder aufgrund höherer Renditeerwartungen...










      Steuerkontrolle

      Das hohle Bankgeheimnis

      Ab April 2005 haben es Steuersünder schwerer. Dann soll ihnen das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit das Handwerk legen.
      Von Lothar Gries






      Das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit soll den Steuerfahndern die Arbeit erleichtern.
      Foto: dpa


      Bis zur Entstehung des gläsernen Bürgers, über den der Staat beinahe alles erfahren kann, dauert es in Deutschland nur noch wenige Monate. Ab April 2005 können Finanzämter, die Arbeitsagentur oder Sozialämter auf die Daten sämtlicher Konten und Depots bei deutschen Banken und Sparkassen zugreifen.

      Denn wenn Ende März nächsten Jahres das Amnestieangebot von Bundesfinanzminister Hans Eichel an die Steuerflüchtlinge ausläuft, tritt nur einen Tag später, am ersten April, das so genannte Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft.



      Angriff auf die Privatsphäre der Bürger
      Dahinter verbirgt sich ein bisher ungeahnter Angriff auf die Privatsphäre der Bürger, den zahlreiche Juristen schlicht für verfassungswidrig halten. Im Klartext erlaubt das Gesetz jedem Finanzbeamten die Bankkonten und Depots eines Bürgers einzusehen, wenn dies zur Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht.

      „Von dem Bankgeheimnis, das ja auch bisher schon durchlöchert war wie ein Schweizer Käse, bleibt dann nichts mehr übrig“, urteilt Stefan Marotzke vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband.

      Abrufen kann der Steuerbeamte zwar nur die so genannten Stammdaten eines Kunden, wie Name, Geburtsdatum oder Anschrift sowie Angaben über weitere Kontoverfügungsberechtigte.

      Erhärtet sich durch diesen Einblick allerdings der Verdacht auf Steuerbetrug, etwa weil der Betroffene über mehrere Konten verfügt, aber keine Zinserträge angegeben hat, können die Finanzbehörden dann gezielt von den Banken auch die Offenlegung der Kontoguthaben und Geldbewegungen verlangen.




      Wer nachfragt, erhält auch Auskunft
      Steueranwälte und Datenschützer betrachten das Vorhaben mit Skepsis, weil der bisher geltende Anfangsverdacht auf Steuerbetrug für die Datenabfrage nicht mehr notwendig ist. Kritisiert wird auch, dass die Betroffenen von der Abrufaktion und deren Ergebnis noch nicht einmal unterrichtet werden.

      Die Daten müssen von den Banken drei Jahre elektronisch gespeichert werden, sodass sie online vom Bundesamt für Finanzen abgerufen werden können. Einen solchen Automatismus hält der Strafrechtler Erich Samson für verfassungswidrig.

      Denn eine Kontrolle darüber, ob die Weitergabe der Daten überhaupt gerechtfertigt oder verhältnismäßig ist, findet nicht statt. Ein Gremium, das nach klar formulierten Kriterien entscheidet, welche Auskunft berechtigt ist und welche nicht, ist nicht vorgesehen. Wer nachfragt, erhält auch Auskunft.

      Das Bundesamt für Datenschutz moniert zudem, dass auch Sachbearbeiter der Bundesagentur für Arbeit, der Sozialämter, bei der Wohngeldstelle oder dem Bafög-Amt Einsicht in die Konten und Depots der Bankkunden beantragen dürfen.

      Diese Behörden könnten dann völlig willkürlich ihre Daten untereinander abgleichen, ohne dass bei den Betroffenen zuvor irgendwelche Hinweise auf Unregelmäßigkeiten vorlägen. Dies führe zu einer Art „gläsernem Bürger“, den die Verfasser des Grundgesetzes sicher nicht gewollt hätten.



      Umfassender Einblick
      Einen solch umfassenden Einblick in die Privatsphäre der Bürger stand den Behörden bisher nur im Rahmen der Terrorfahndung oder bei Verdacht auf kriminelle Machenschaften zur Verfügung.

      Zu diesem Zweck besteht seit Herbst 2003 bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) ein automatisiertes Kontenabfragesystem, das Polizei und Geheimdiensten helfen soll, die Finanzströme terroristischer Organisationen nachzuvollziehen und Geldwäsche zu unterbinden.

      Angesichts der mehr als 17.000 Anfragen, die beim Bafin bisher eingegangen sind, bezweifeln Experten allerdings, dass die Behörden dabei nur Schwerstkriminelle im Visier hatten. Wenn ab April 2005 die Nutzung der Kontenabrufmöglichkeiten quasi auf jeden Bürger erweitert werden, seien Missbräuche praktisch unvermeidbar.

      Die Bundesregierung reagiert auf die Kritik gelassen. Der Steuerehrliche, verlautet aus Berlin, habe nichts zu befürchten.



      Steuersünder halten Gesetz für überfällig
      Der Staat könne nicht länger dulden, dass nur fünf von hundert Aktionären ihre Gewinne beim Fiskus anmeldeten. Mit dem neuen Gesetz werde es nun möglich, große wie kleine Vermögen problemlos zu überprüfen.

      Auch zahlreiche Steuerfahnder halten die geplante Neuregelung für überfällig. Viele Steuerpflichtige verfügten nämlich über hohe Einkommen, hätten aber angeblich keine Kapitaleinkünfte. Auffällig sei auch, dass manche Bürger gar keine Steuererklärung abgäben, sondern sich nur schätzen ließen. Dadurch würden oft hohe Einkünfte verschwiegen.

      Damit soll nun endgültig Schluss sein. Für Professor Wolfgang Gehrke von der Universität Erlangen ist dies ein fadenscheiniges Argument, weil die wirklich großen Steuersünder ihre Gelder längst nach Dubai oder auf die Cayman-Inseln verbracht hätten.
      Avatar
      schrieb am 21.10.04 10:48:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      @teeth

      schnell noch konten auflösen kannst du vergessen. die daten der konten reichen 2 oder 3 jahre zurück.
      Avatar
      schrieb am 21.10.04 11:42:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wir kommen alten DDR-Zuständen immer näher.
      Es wird nicht mehr lange dauern bis die Sozis auch an selbstgenutzes Wohneigentum gehen.
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 04:18:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2, du hast -leider- wohl recht...

      Bankgeheimnis
      Gläserner Bankkunde: Das Verbergen von Zinsen und Kapitalgewinnen wird schwieriger


      Name, Adresse, Geburtsdatum und Kontonummer – diese Stammdaten von bundesweit 500 Millionen Bankkonten hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gespeichert. Die zentrale Datensammelstelle der Finanzbehörden recherchiert bei deutschen Banken online, ohne dass Bank oder Kunde informiert werden.

      Zugriff auch von Sozial- und Arbeitsämtern
      Ab April 2005 können nicht allein die Finanzämter die Bankdaten einsehen, sondern auch Arbeitsämter, etwa wegen HartzIV, Erziehungsgeld- und BAföG-Stellen oder Sozial- und Wohnungsämter. Staatliche Stellen können dadurch beispielsweise feststellen, ob ein Antragsteller sämtliche Konten beim Arbeitsamt angegeben hat. Der Zugriff findet in einem automatisierten Verfahren statt – bis zu drei Jahre, nachdem ein Konto bereits wieder gekündigt wurde. So sieht es das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit vor. Der gläserne Bankkunde erfährt persönlich nichts davon.
      Mit der neuen Transparenz wird nicht nur von Amts wegen der Terrorismus bekämpft, wie immer wieder zu lesen ist. Die Verschärfung der Finanzkontrollen geht vielmehr bis auf das Jahr 1998 zurück. Bis dahin lag es faktisch im persönlichen Ermessen jedes Aktionärs, ob er seine Spekulationsgewinne dem Fiskus meldet oder nicht. Diese Freizügigkeit empfand nicht allein das Bundesverfassungsgericht als ungerecht. Es forderte daher »rechtlich und tatsächlich« die gleiche Belastung für alle Steuerpflichtigen (Az.: 2 BvL 17/02). Bereits dieser höchstrichterliche Spruch aus Karlsruhe läuft auf eine weite Öffnung des klassischen Bankgeheimnisses hinaus. Ohne Kontrolle gebe es auch keine Steuerpflicht für die Bürger, drohen die Richter in Karlsruhe sogar dem Fiskus.
      Mittlerweile hat das Bankgeheimnis in Deutschland schon manchen Riss. Für dieses Jahr müssen Banken und Sparkassen erstmals ihren Kunden eine zusammenfassende Jahresbescheinigung für 2004 über sämtliche Kapitalerträge und Spekulationsgewinne ausstellen. Auf diese Bescheinigung können Finanzämter im Zweifelsfall zurückgreifen.

      Kein Schutz der Privatsphäre
      Neu ist 2004 ebenfalls, dass die Kreditinstitute dem Bundesamt für Finanzen jährlich den in Anspruch genommenen Freistellungsbetrag eines jeden Sparers nach Bonn melden müssen. Auch diese Meldepflicht ist eine klare Verschärfung der bisherigen Praxis. Einst wurde in der Schweiz die diskrete Geheimniskrämerei erfunden. Eidgenössische Banken pflegten das Bankgeheimnis schon im 19. Jahrhundert, aber erst 1934 verschärfte der Nationalrat die Geheimhaltungspflicht. Wer Geldgeschichten ausplaudert, wird seither von Amts wegen verfolgt. Die Geburtsstunde des modernen Bankgeheimnisses brachte den Eidgenossen zugleich in den 30er Jahren neue, gute Geschäfte ein, denn das in einem Bundesgesetz fixierte Bankgeheimnis ließ Steuersparer aus aller Herren Länder und nicht nur Verfolgte aus Nazi-Deutschland in die Alpenbastion fliehen.
      Der eigentliche Zweck des Bankgeheimnisses ist jedoch nicht die Geheimhaltung illegaler Machenschaften, sondern der Schutz der Privatsphäre der Kunden – vor neugierigen Nachbarn oder vor allzu plauderfreudigen Bankangestellten. Darum ist das Bankgeheimnis in Deutschland kein (!) Gesetz, sondern nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgehalten, die jeder Sparer bei seiner Bank oder Sparkasse unterschreibt, wenn er ein Konto eröffnet. Wer hier zu Lande Bankgeheimnisse ausplaudert, muss darum höchstens Schadenersatz zahlen.
      Die Bundesregierung geht nun jedoch noch einen Schritt weiter. Im April 2005 werden die Einblicke in das Finanzgebaren der Sparer und Anleger noch weiter vertieft. Dann können Finanzbehörden über das Bundesamt für Finanzen, einer Außenstelle von Hans Eichels Bundesfinanzministerium (BMF), und auf elektronischem Wege Informationen bei den Banken automatisch abrufen. Per Mausklick stellt sich dann heraus, bei welchem Institut ein Steuerpflichtiger sein Konto oder Depot unterhält. Dieses Kontenabrufverfahren sollte ursprünglich vor allem der Bekämpfung des Terrorismus und der Geldwäsche dienen.

      500 Millionen Konten per Knopfdruck
      Der Rechtsrahmen wurde bereits 2002 abgesteckt. Mittlerweile ist das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft getreten, wonach die Finanzverwaltung über das Bundesamt für Finanzen ab dem 1. April 2005 Zugriff auf die Kontostammdaten der Steuerpflichtigen erhalten muss. Die Finanzverwaltung soll in der Lage sein, auf insgesamt etwa 500 Millionen Konten und Depots zuzugreifen. Konkrete Kontobewegungen könnten allerdings, so wird vom Ministerium versichert, nicht unmittelbar per Mausklick festgestellt werden, sondern bedürfen weiterhin des üblichen Rechtswegs.
      Eine solche, im Behördenjargon Kontenevidenzzentrale, war ursprünglich nur für die Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin vorgesehen. Dort ist das »Konten-Online-Abrufverfahren« – so der hausinterne Fachbegriff – schon seit vergangenem April im Einsatz, um Geldwäsche und Terrorismus zu bekämpfen. Früher musste ein Auskunftsersuchen an über 3000 Finanzinstitute in der ganzen Bundesrepublik adressiert werden. Ab 2005 werden auch die Finanzämter auf das Online-Abrufverfahren zählen können und indirekt eine Reihe weiterer Behörden, wenn sie fachlich dazu berechtigt sind.
      Die Bundesregierung wähnt sich bei ihrem Abbau des Bankgeheimnisses im Gleichschritt mit Karlsruher Richtern. Für Banken, Sparkassen und Wirtschaft geht sie dabei jedoch in die falsche Richtung, sie fordern stattdessen eine »Beschränkung der Kontrollmaßnahmen« und statt Transparenz eine »moderate Abgeltungssteuer«, was auf mehr Steuerehrlichkeit, aber zugleich auf eine Halbierung der nominalen Steuersätze hinausliefe. Kürzlich (30.9.04) kritisierten die Genossenschaftsbanken in einem Gutachten den gläsernen Bankkunden als verfassungswidrig.
      Besorgt zeigt sich auch Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar, auch er fürchtet den »gläsernen Bankkunden«. Daten sollten grundsätzlich beim Betroffenen, also dem Bankkunden, erhoben werden. Schaar schlägt ebenfalls eine Abgeltungssteuer direkt über die Banken vor, sie könne zu einem »vergleichbaren Steueraufkommen« führen wie das Anti- Bankgeheimnis-Konzept der Regierung, schütze aber die Privatsphäre.

      Attac fordert noch mehr Offenheit
      Dagegen will die globalisierungskritische Organisation Attac noch mehr Offenheit und fordert detaillierte, automatische Kontrollmitteilungen der Banken an den Fiskus, es sei überhaupt nicht einzusehen, »wieso Lohneinkünfte automatisch ans Finanzamt gemeldet werden, Kapitaleinkünfte hingegen nicht«.

      HERMANNUS PFEIFFER
      Avatar
      schrieb am 22.10.04 04:41:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die Verknüpfung ist also wie folgt:

      1.) Ab 2005 kennt das FA alle Konten + Depots, rückwirkend bis ca. 2002.


      2.) Ab 2004 inkl. sind die führenden Stellen verpflichtet, genau nach amtlichen Vordruck einer Erträgnisaufstellung abzuliefern.


      So jetzt kommt die entscheidende Frage:

      Ich kann mir natürlich vorstellen, daß der Finanzbeamte nichts lieber hat und vollkommen zufrieden ist, wenn er genau diese Bescheinigung in die Finger kriegt, aber:

      Gibt es eine Verpflichtung, genau diese Bescheinigung abzugeben, oder darf man weiterhin eintragen, was man für "richtig" hält?

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      Avatar
      schrieb am 22.10.04 07:57:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      fidelity: Der frühere §21a EStG läßt grüßen!!!

      Das selbstgenutzte Wohneigentum darf nicht erst nach dem Ableben der Allgemeinheit "zugeführt" werden... Rückzahlung von ALG 2 bzw. zur Finanzierung der Pflegekosten/-kräfte..... :p

      Hier muß der Staat früher zugreifen! :lick: Schließlich sagt man ja: Eigentum verpflichtet !! :p

      Am besten werden Eigenheime sofort auf die jeweilige Krankenkasse/Pflegekasse "übereignet" !

      DANN können WIR endlich "befreit" leben !!:cry:
      Avatar
      schrieb am 25.10.04 23:47:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ab 1.April 2005 kann über das Bundesamt für Finanzen jedes Finanzamt den Datenpool einsehen. Auch andere Behörden erhalten Einblick, insbesondere Leistungsbehörden wie ...




      Arbeitsagentur


      Sozialamt


      Wohnungsamt


      Familienkasse


      Bafög-Amt


      die für das Bundeserziehungsgeld zuständigen Stellen


      Gerichte


      Was die Behörden erfahren




      Seit Jahresbeginn muss jede Bank ihrem Kunden eine Aufstellung sämtlicher in einem Jahr angefallener Erträge und Spekulationsgewinne zusenden. Anfang 2005 werden diese Formulare erstmals mit den Angaben für 2004 verschickt. Der Bürger muss diese Aufstellung auf Anfrage ans Finanzamt weiterleiten, da er zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren verpflichtet ist. Wichtig: Das Finanzamt kann bei der Bank auch unmittelbar umfangreichere Auskünfte einholen, Leistungsbehörden haben diese Möglichkeit nicht. Da die Ämter ihre Erkenntnisse jedoch untereinander austauschen, kommen auch Sozialamt, Bafög-Stelle oder andere Stellen an die Kontostände
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 09:48:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Teeth:

      Ich kann mir natürlich vorstellen, daß der Finanzbeamte nichts lieber hat und vollkommen zufrieden ist, wenn er genau diese Bescheinigung in die Finger kriegt, aber:

      Gibt es eine Verpflichtung, genau diese Bescheinigung abzugeben, oder darf man weiterhin eintragen, was man für " richtig" hält?

      Nach meinem (laienhaften) Kenntnisstand kann der Finanzbeamte diese Bescheinigung direkt bei der Bank anfordern. "Bastelt" man also als Oberschlaumeier seine eigene Version und weicht diese von der Version der Bank ab (wenn der Beamte Dir mißtraut und diese direkt von der Bank holt), so gibt es ein Problem.

      Aber: kann der Beamte so einfach die Bescheinigung direkt aus den Händen der Bank erhalten?
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 10:31:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich habe einen ganz revolutionären Vorschlag:

      wie wäre es,

      wenn man mal


      ganz


      ehrlich


      seine Steuern bezahlen würde. ;)



      Dann bräuchte man sich über die ganzen Kontrollmitteilungen keine Gedanken zu machen. Und man würde nicht mehr den ehrlichen Mitbürgern auf der Tasche liegen...!
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 11:06:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      #8, christopherm,

      habe mitlerweil rausgefunden wie der weg ist, und unter #7 gepostet.

      #9, for4zim,

      ich denke, mit denen neuen Regeln wird die Steuerehrlichkeit ganz sicher eine neue Renaissance erleben... die meisten wissen es wohl noch nicht..

      Ich selbst habe bis auf ein paar keuro meine Steuern immer bezahlt,und bin auch froh wegen dem bisschen geld jetzt keinen Stress zu haben. finds auch ok, daß jetzt alle zahlen.
      Finde es absolut nicht ok, daß die Steuergelder weiter so verschwendet werden.

      Da ich die Konten sowieso auflösen wolte, wars nur die Frage des Abgleichs mit der neuen Lage.
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 11:41:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Daß Steuergelder verschwendet werden, findet wohl niemand okay, auch die ehrlichen Steuerzahler nicht. Da das Steuerhinterziehen daran ja nichts ändert, ist es nur eine dumme Ausrede, das Verschweigen von Erträgen mit staatlichen Fehlleistungen zu begründen. Leider erliegen aber recht viele der Versuchung, ihre eigene Geldgier mit solchen Ausreden zu beschönigen.

      Ich finde es gut, daß Du generell steuerehrlich sein willst. Und ich finde es auch gut, wenn in Zukunft weniger Menschen dabei eine Wahl haben. Für weitere Reformen ist der Staat trotzdem in der Pflicht...
      Avatar
      schrieb am 27.10.04 12:18:56
      Beitrag Nr. 12 ()
      @for4zim:

      Was viele Leute nicht wissen: Steuerhinterziehung fliegt früher oder später auf. Und dann wird es richtig teuer.

      Beispiel: wer bisher Dividenden nicht versteuert hat hat ein Problem, wenn nach der neuen Bescheinigung plötzlich Aktienbestände dem FA bekannt werden. Dann werden Rückfragen gestellt werden, ein Anfangsverdacht ist gegeben und es wird ungemütlich.

      Daneben: bei größeren Summen droht hier schnell Gefängnis (wenn man nicht ein berühmter Sportler ist :D).

      Demgegenüber gibt es (noch) genügend legale Steuersparmöglichkeiten. Und wer von seinen Kapitaleinkünften leben kann und will sollte sowieso ins Ausland ziehen.
      Avatar
      schrieb am 06.11.04 15:29:27
      Beitrag Nr. 13 ()
      @ all:

      es gibt genügend (!!!) LEGALE möglichkeiten steuern zu sparen oder in spätere perioden zu verlagern, wo der steuersatz niedriger ist. das ist legal und erlaubt. insofern erkundigt euch nach den legalen möglichkeiten - fertig aus!
      Avatar
      schrieb am 08.11.04 06:11:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      oder in spätere perioden zu verlagern, wo der steuersatz niedriger ist

      Aha, ein Experte, für Steuern und Grammatik.

      Wo liegt den "spätere perioden"? Habs auf der Landkarte nicht gefunden.
      Avatar
      schrieb am 08.11.04 11:07:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      @ teeth :laugh:

      das wirst du auf der landkarte auch nicht finden!

      ich meinte damit, dass du dein zu versteuerndes einkommen jetzt nicht versteuern musst, sondern zu einem späteren zeitpunkt. beispielsweise dann, wenn du "alt" bist und sowieso weniger verdienst, weil du vielleicht in rente bist. dann ist dein einkommen niedrig und somit auch dein steuersatz. wenn du dann die "rücklagen" von früher auflöst, zahlst du logischerweise viel weniger steuern auf das vermögen als wenn du es gleich (jetzt) versteuert hättest!

      alles ok?
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 18:05:48
      Beitrag Nr. 16 ()
      Na Schilddruese, dann mach doch mal den Sack auf und zeige Möglichkeiten zur Bildung steuerabzugsfähiger Rücklagen OHNE RISIKO. Jetzt bin ich aber gespannt.

      Im dt. Staate sollte ein allg. Steuerstreik vorgenommen werden, bis Steuergesetze und Steuersätze wieder stimmig sind.

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 18:58:38
      Beitrag Nr. 17 ()
      @for4zim,

      #9: Guter Vorschlag ... Der aber doch schon auf Gegenseitigkeit beruhen sollte, ja muss, fordert man. Der Steuerzahler hat ergo schon Recht auf eine effiziente Ausgabepolitik seiner(!) Gelder.
      Und davon ist man weit entfernt – Stichworte zB.: Ökonomisch unsinnige bis Arbeitsplätze vernichtende Steuersparmodelle (trotz fortgesetzter Negativerfahrungen wie zB. in den 90ern mit Ostimmobilien) und zig Mrd Steuergeldverschwendungen pa. – einhergehend mit Kürzungen bzw. Zurückhaltungen in Bereichen, wo zunehmend fatale Konsequenzen offenkundig sind: Erziehung und Bildung.

      So funktionierts eben NICHT.

      Aber ganz abgesehen davon: Wieso ist dem Staat nicht beizubringen, dass mit einer anonymen Abgeltung allen geholfen ist (und nicht nur `weniger`, sondern keiner mehr `eine Wahl hätte`; Österreich zB. machts mit gutem Erfolg vor)? Schon der Wegfall an Bürokratie wäre ein volkswirtschaftlicher Gewinn, der dem sofortigen Erlös für das BMF kaum nachstehen würde. Dazu bliebe die Persönlichkeitssphäre gewahrt (solange, bis jemand an den Staat Unterstützungsansprüche stellt), Vertrauen würde nicht aufs Spiel gesetzt, Steuerflucht nicht provoziert.

      Warum wird das nicht endlich begriffen???

      investival
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 19:10:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      @ hittfeld

      ohne risiko?

      davon war ja nie die rede :laugh:
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 19:25:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      uiuiui, oder wie sagt Dieter Bohlen?

      nu gehts aber ab:

      ich seh gerade, dass ich bei Comdirect meine Umsätze seit Juli 1999 online abrufen kann. Immerhin über 600 Transaktionen :eek::eek: auf 2 Seiten.

      Guckt mal rein: Ihrt seht dann das, was das FA auch sieht:eek:

      nd
      Avatar
      schrieb am 09.11.04 19:37:06
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hier mal 2 Monate: was hatte ich denn da im Depot? Viele gibt es ja nicht mal mehr :D Hin und her macht Taschen leer, das waren noch Zeiten. Phenomedia :laugh:


      28.12.1999 27.12.1999 1000 OBYEDIN.MASH. ADR RL-,10 911992 EUR 1,23 1242,18
      28.12.1999 27.12.1999 1000 SIBNEFT` ADR 10/RL-,0016 920856 EUR 3,44 3459,92
      24.12.1999 23.12.1999 300 BUCH.DE INTERNETSTO.O.N. 520460 EUR 9,9 2985,48
      24.12.1999 23.12.1999 -300 BUCH.DE INTERNETSTO.O.N. 520460 EUR 9,7 2894,84
      24.12.1999 23.12.1999 -3000 OBYEDIN.MASH. ADR RL-,10 911992 EUR 1,23 3668,78
      14.12.1999 13.12.1999 100 GUB CAPITAL AG 593650 EUR 51,3 5156,72
      14.12.1999 13.12.1999 3000 OBYEDIN.MASH. ADR RL-,10 911992 EUR 1,03 3108,1
      09.12.1999 08.12.1999 -328 unbekanntes Wertpapier 593660 EUR 9,5 3099,77
      09.12.1999 08.12.1999 -10 unbekanntes Wertpapier 768688 0 0
      09.12.1999 08.12.1999 -110 unbekanntes Wertpapier 768689 0 0
      09.12.1999 08.12.1999 -2000 OBYEDIN.MASH. ADR RL-,10 911992 EUR 1,05 2087,06
      07.12.1999 06.12.1999 -40 unbekanntes Wertpapier 541460 EUR 27,3 1081,93
      03.12.1999 01.12.1999 40 unbekanntes Wertpapier 541460 0 0
      25.11.1999 24.11.1999 -45 PHENOMEDIA AG AKTIEN O.N. 541490 EUR 24,9 1110,4
      24.11.1999 22.11.1999 40 PHENOMEDIA AG AKTIEN O.N. 541490 0 0
      24.11.1999 23.11.1999 110 unbekanntes Wertpapier 768689 EUR 0 0
      23.11.1999 19.11.1999 5 PHENOMEDIA AG AKTIEN O.N. 541490 EUR 22,5 122,73
      23.11.1999 19.11.1999 -100 unbekanntes Wertpapier 768688 EUR 0 0
      22.11.1999 19.11.1999 300 EFF.-SPIEGEL AG ST 564760 EUR 23 6935,95
      22.11.1999 19.11.1999 -300 EFF.-SPIEGEL VZO 564763 EUR 20,05 5983,66
      22.11.1999 17.11.1999 200 unbekanntes Wertpapier 899371 EUR 11,3 2274,88
      17.11.1999 16.11.1999 500 unbekanntes Wertpapier 522139 EUR 0,45 234,95
      17.11.1999 16.11.1999 500 unbekanntes Wertpapier 522139 EUR 0,45 234,95
      17.11.1999 16.11.1999 110 unbekanntes Wertpapier 768688 EUR 0 0
      12.11.1999 11.11.1999 1000 TORGOVIY DOM GUM ADR/2 901611 EUR 1,73 1742,58
      11.11.1999 10.11.1999 100 unbekanntes Wertpapier 522139 0 0
      08.11.1999 05.11.1999 -500 ROFIN SINAR TECHS DL-,01 902757 EUR 8 3977,16
      05.11.1999 04.11.1999 500 ROFIN SINAR TECHS DL-,01 902757 EUR 7,35 3696,15
      04.11.1999 03.11.1999 -500 ROFIN SINAR TECHS DL-,01 902757 EUR 7,3 3628,98
      01.11.1999 29.10.1999 -100 BRAIN FORC.FIN.SOL.AG 679000 EUR 15 1489,6
      01.11.1999 29.10.1999 -100 BARNES + NOBLE DL-,01 887840 EUR 19,3 1917,26
      01.11.1999 29.10.1999 500 ROFIN SINAR TECHS DL-,01 902757 EUR 7,1 3570,5
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 05:20:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      Die Steuern werden schließlich gebraucht, damit die Politiker weiterhin "Unternehmer" und "Wohltäter" spielen können, ohne sich der Mühe aussetzen zu müssen, sich auch mal mit den weniger erfreulichen Aspekten dieser Haltungen zu konfrontieren.


      Deutschland hat die Politiker, die es haben will.




      Operation Bürgeropfer

      Von Thomas Hillenbrand

      Seit Tagen überbieten sich Wirtschaft und Politik mit Ideen zur Verlängerung der Arbeitszeit. Während von den Beschäftigten Opfer gefordert werden, ist das Thema Subventionsabbau völlig in der Versenkung verschwunden. Dabei trüge eine Kürzung der Staatsbeihilfen mehr zu Haushaltssanierung und Standortsicherung bei als die 40-Stunden-Woche.



      DPA
      Stechuhr: Länger arbeiten statt Subventionen streichen?
      Hamburg - Ulrich Born warb um Verständnis dafür, dass der siechen Werftenbranche umgehend weiteres Geld der Steuerzahler zugeführt werden müsse. "Die Werften haben beim Abschluss der Schiffbauverträge das Geld eingeplant. Wir können nicht kurz vor Toresschluss einen Crash provozieren", so der mecklenburgische CDU-Landtagsabgeordnete am Dienstag. Bei seinem Liebesdienst für die Industrie konnte Interventionist Born auf die Bundesregierung verweisen, die im Sommer mit schlechtem Beispiel vorangegangen war und die Förderung für Deutschlands Schiffbauer überraschend um 55 Millionen Euro aufgestockt hatte.

      War da nicht was? Vor ziemlich genau einem Jahr hatten die Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und Hessen, Peer Steinbrück (SPD) und Roland Koch (CDU), in einem gemeinsamen Papier einen flächendeckenden Abbau von Subventionen vorgeschlagen. Innerhalb von drei Jahren sollten Kürzungen von insgesamt 15,8 Milliarden Euro durchgesetzt werden. Die Summe hätte zwar nur zehn Prozent der in Deutschland jedes Jahr gezahlten Beihilfen entsprochen. Aber immerhin.

      Länger arbeiten für den Aufschwung? Diskutieren Sie mit anderen SPIEGEL-ONLINE-Usern!


      Inzwischen ist klar, dass aus dem schönen Plan nichts wird. Die Werftenbranche - und auch fast alle anderen Bereiche der Wirtschaft - haben das Geld des Steuerzahlers fest eingeplant und wollen möglichst keinen Cent der an sie gezahlten Subventionen herausrücken. Auch die Mehrzahl der Politiker hat kein Interesse daran, die Beihilfen zu streichen. Aus dem Subventionstopf lassen sich schließlich öffentlichkeitswirksam Projekte aller Art finanzieren - und wer will sich schon die Möglichkeit verbauen, durch vom Fiskus finanzierte Wahlgeschenke eine weitere Amtszeit zu ergattern?

      Club der Subventionsfreunde

      Folgerichtig hat sich eine unheilige Allianz aus Industrievertretern und Politik gebildet. Weil beide Gruppen bei den lieb gewonnenen Subventionen ungern Zugeständnisse machen möchten, fordern sie nun lautstark Opfer von den Arbeitnehmern. Vor dem Hintergrund eines erneuten Bundeshaushaltsloches von zehn Milliarden Euro und einer sinkenden Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands mahnen sie seit Tagen, nur längere Arbeitszeiten könnten die Probleme der Republik lösen.

      In der jetzt aufgeflammten Debatte ist keine Idee zu verschroben, keine Forderung zu platt. Ludwig Georg Braun vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der immer ganz vorne dabei ist, wenn es um unbezahlte Mehrarbeit geht, wünschte sich den Samstag als Regelarbeitstag zurück. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD), der bisher noch niemandem durch geschliffene volkswirtschaftliche Analysen aufgefallen war, machte gleich eine größere Gruppe von Deutschen aus, die pauschal zu wenig arbeite: die Wessis. Und weil man immer in europäischen Zusammenhängen denken soll, forderte Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber flugs längere Arbeitszeiten nicht nur für Deutschland, sondern auch für Frankreich. Unterstützen wollte dieses Ansinnen auf der anderen Seite des Rheins freilich nur Ex-Premierminister Alain Juppe.



      DER SPIEGEL
      Grafik: Subventionen in Deutschland
      Sinnvoll wären längere Arbeitszeiten ohnehin höchstens in einzelnen Industriebranchen. Aber selbst für die ist umstritten, ob Mehrarbeit die Wettbewerbsfähigkeit oder die Staatseinahmen steigern würde. Den meisten Unternehmen geht es lediglich um mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit, damit besser auf Nachfrageschwankungen reagiert werden kann. Udo Ludwig, Konjunkturexperte des Instituts für Wirtschaftsforschung in Halle, hält den Abbau von Steuersubventionen zur Entlastung des Haushalts denn auch für weitaus viel versprechender, um die öffentlichen haushalte in Ordnung zu bringen. Grünen-Chefin Claudia Roth, eine Gegnerin der 40-Stunden-Woche, geißelte die Operation Bürgeropfer denn auch als "ideologisches Ablenkungsmanöver".

      Stein der Weisen?

      Tatsächlich würden sich durch einen beherzten Subventionsabbau die beiden drängendsten Probleme bekämpfen lassen. Eine Absenkung der Beihilfen, die das Kieler Institut für Weltwirtschaft auf insgesamt 155,6 Milliarden Euro pro Jahr beziffert, um nur ein Prozent jährlich brächte Bund, Ländern und Kommunen im ersten Jahr 1,556 Milliarden Euro ein. Da es sich um wiederkehrende Ausgaben handelt, würden im zweiten Jahr 3,096 Milliarden frei, im dritten wären es bereits 4,621 Milliarden.

      Wie immens das Einsparpotenzial ist, zeigt sich jedoch erst bei einem beherzteren Schnitt. Nach Berechnungen des Subventionskritikers Oswald Metzger (Grüne) und des Ökonomen Alfred Boss ließen sich ohne rechtliche Probleme kurzfristig 51,6 Milliarden Euro aller Beihilfen streichen. Kappte man ab 2005 die Staatszahlungen jährlich um ein Viertel dieses Betrags, käme bis Anfang 2009 Jahren ein kumuliertes Einsparvolumen 129 Milliarden Euro zustande. Auch danach stünde die nicht mehr für Subventionen benötigte Summe von mehr als 50 Milliarden Euro dem Staat jedes Jahr zur Verfügung.

      Angesichts solcher Beträge fiele das derzeitige Zehn-Milliarden-Haushaltsloch von Finanzminister Hans Eichel (SPD) kaum ins Gewicht. Mit der Riesensumme könnte die Politik endlich zum Befreiungsschlag ansetzen: Der Haushalt ließe sich sanieren. Die Maastricht-Kriterien wären kein Problem mehr. Die Sozialsysteme bekämen ein neues Fundament. Und vor allem ließen sich mit dem frei werdenden Geld die Lohnnebenkosten in Deutschland um etliche Prozentpunkte senken - das würde Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit mehr nützen als wenn am Samstag wieder gearbeitet würde.

      Aber aus der Streichung der Subventionen wird wohl vorerst nichts werden. Am Dienstagnachmittag diskutierten die Finanzexperten der rot-grünen Koalition darüber, wie sie eine mangels Streichung des Tags der Deutschen Einheit entstandene Finanzlücke von 500 Millionen Euro stopfen könnten. Ideen waren jedoch Mangelware: Den Stein der Weisen, hieß es am Dienstag aus Verhandlungskreisen, habe man noch nicht gefunden.
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 07:54:00
      Beitrag Nr. 22 ()
      ich bin froh, dass endlich diese "schwarzarbeit" erschwert wird.

      tatsache ist doch

      -> dass es leute gibt die schön fleißig versuchen quasi gewerbemässig geld an der börse zu verdienen.
      jeder würstchenverkäufer muss sein gewinn versteuern, nur der spekulant glaubt hier steuerfrei verdienen zu können.

      -> es gibt mehr leute als man glaubt, welche auf der einen seite die armen und hilfsbedürftigen spielen und dem staat auf der tasche liegen und auf der anderen seite irgendwo und irgendwie nette geschäfte betreiben.


      der ehrliche steuerzahler hat doch nichts zu befürchten, warum dann diese aufregung hier:confused:

      hätten die betrügereien in der vergangenheit nicht so massiv stattgefunden, wären die heutigen gesetze nicht entstanden:cry:
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 09:01:33
      Beitrag Nr. 23 ()
      @Teeth:

      Der Artikel trifft den Punkt auf den Kopf. Der Staatssektor in Deutschland funktioniert nicht mehr, deshalb muß der Privatsektor jetzt mehr arbeiten...

      Na ja, die DDR hat das auch nicht ewig durchgehalten, von demher besteht Hoffnung.

      @halihalo:

      Wenn Spekulationsgewinne steuerpflichtig sind, so sollte man doch aber auch Spekulationsverluste absetzen können!

      Was meinst Du: "verdient" dann der Finanzminister netto dann noch an der Besteuerung von Spekulationsgewinnen? Oder ist es nicht so, daß be iden meisten Spekulationen hinter jedem Gewinner ein Verlierer in gleicher Höhe steht (Nullsummenspiel) und nach Gebühren alle nur verlieren?
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 10:13:06
      Beitrag Nr. 24 ()
      @christopherm

      sehr schön und treffend formuliert: das ist dann quasi das Gesamtergebnis über alle Marktteilnehmer von "hin und her macht Tachen leer"

      Auch hier :): "Na ja, die DDR hat das auch nicht ewig durchgehalten, von demher besteht Hoffnung."


      :D

      nd
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 10:15:02
      Beitrag Nr. 25 ()
      Halihalo: Tut mir leid, aber deine Denkweise ist ganz schön naiv.Glaubst du, es schafft Vertrauen in den Wirtschaftsstandort Deutschland, wenn jeder Beamte den Kontostand seines Nachbarn oder seiner Autowerkstatt kennt.
      Ausserdem ist es nur eine Frage der Zeit, bis Eichel an die Ersparnisse der kleinen Leute geht.Nach 2006 wird eine Vermögenssteuer und die Bürgerversicherung kommen.Dann ist Zahltag!!Die Auflösung des Bankgeheimnis ist ein tiefer Eingriff in die Privatsphäre!!

      Nach deiner Einstellung könnte man ja den gesamten Datenschutz streichen.Die Ehrlichen haben ja nichts zu befürchten.
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 10:45:24
      Beitrag Nr. 26 ()
      die Einzigen, die nichts zu befürchten haben, werden diejenigen sein, die Nummernkonten im Ausland haben, so siehts aus.

      Wer sein Vermögen/Kapital in Deutschland focussiert hat, wird der schleichenden Enteignung anheim fallen, darf sich dann aber als "ehrlich" bezeichnen.

      Die einzige Frage dabei ist, was man unter schleichender Enteignung zu verstehen hat.

      Eine eventuelle Vermögenssteuer in Verbindung mit der Erbschaftssteuer allein reichen ja schon aus, um bestehende Vermögen beim Generationswechsel deutlich zu schmälern.
      Die in #22 geforderte "Ehrlichkeit" wird dann durch de facto Mehrfachbesteuerungen "belohnt", die allein den Vermögenserhalt, der ja wohl eine Minimalforderung wäre, unmöglich macht.
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 11:45:54
      Beitrag Nr. 27 ()
      ich hätte nichts gegen die auflösung vom bankgeheimnis!!!

      dann würde der staat wenigstens auch mal die richtig reichen und wohlhabenden rasieren :)
      das fände ich echt gut - in der vergangenheit waren immer nur die kleinbürger die dummen
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 12:31:08
      Beitrag Nr. 28 ()
      :laugh: auf meine 24c bescheinigung bin ich echt gespannt

      6000 transaktionen hab ich nämlich bis jetzt etwa
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 12:32:49
      Beitrag Nr. 29 ()
      #27:

      Die richtig Reichen und Wohlhabenden habe ihr Kröten doch längst irgendwo im Ausland.
      Machen wir uns nichts vor, es werden doch nur die eher kleinen Fische gefangen.

      Und wer richtig reich und wohlhabend ist, der hat auch einen guten Vermögensberater bzw. Steuerberater der es so oder so schafft die Steuerlast nahe an die Null zu drücken.

      Der Schuss wird wieder nach hinten los gehen, aber das ist man von Eichel ja mittlerweile gewohnt.


      Jeder, der Geld im sicheren Ausland hat wäre trotz Steueramnestie schön blöd die Kohle wieder zurückzuholen.


      Dieses Gesetz wird die Kapitalflucht noch begünstigen.

      Und Dank Internet kann man auch mit einem ausländischen Broker an deutschen Börsen kaufen und verkaufen.

      Wie schon gesagt wurde:

      Ein weiterer Sargnagel für den Standort Deutschland!
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 12:43:03
      Beitrag Nr. 30 ()
      #9

      geb dir recht, hab ich weiter vorne schon gesagt. es gibt genügend leute, die auf legale art und weise ihre steuerschuld runterbekommen - und das meist noch mit vermögensaufbau -... die werden einfach reicher und reicher :-) schöner gedanke
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 13:41:28
      Beitrag Nr. 31 ()
      #29

      "Und wer richtig reich und wohlhabend ist, der hat auch einen guten Vermögensberater bzw. Steuerberater der es so oder so schafft die Steuerlast nahe an die Null zu drücken."

      Sowas kann man immer wieder lesen.
      Das ist allerdings Quatsch.
      Nennt mir doch mal solche "Tricks"!

      Wohin haben denn solche Steuersparmodelle, speziell für Vermögende, mittel- bis langfristig geführt?

      z.B die Abschreibungen für Immo-Investitionen in den neuen Bundesländern?
      Da wurde die Möglichkeit der Steuerminderung für ein paar Jahre mit desaströsen Verlusten, auf denen Investoren heute sitzen, "belohnt".
      Ähnlich sieht es mit den ominösen Schiffsbeteiligungen aus, die in den 90iger Jahren so favorisiert wurden.

      Im Grunde sind die meisten Modelle, mit deren Hilfe Steuern (legal)minimiert werden sollen, hochgradig risikobehaftet und meist kontraproduktiv.

      Die Geschichte vom dauerhaft steuermindernden und gleichzeitig kapitalakkumulierenden Millionär ist eine Fabel.

      Wenn das so einfach wäre, warum gibt es denn diesen Exodus von Reichen, weg aus Deutschland?
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 16:00:41
      Beitrag Nr. 32 ()
      Cashlover, Du hast völlig Recht, steuerliche Abschreibungen ohne das 200% Risiko des Totalverlustes gibts nicht. Der Fiskus ist zwar blöd, aber nicht einfältig.

      Die wirklichen heimlichen Reichen und Steuerbescheisser sind in D alle, die sich mit Anwesenheit steuerfrei eine Altersversorgung erschlichen haben, für die man € 2Mio cash brächte, um sie am Versicherungsmarkt zu kaufen.

      Also sollten alle öff. Bediensteten sich nicht zu sehr aus dem Fenster hängen.

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 18:06:23
      Beitrag Nr. 33 ()
      @Cashlover:

      Wohin haben denn solche Steuersparmodelle, speziell für Vermögende, mittel- bis langfristig geführt?

      Neben dem Schaden, den der Anleger in der Regel hier hat: die Fehlallokation von Kapital aus volkswirtschaftlicher Sicht ist hier gigantisch. Und dann wundert man sich, wenn es mit dem Wirtschaftswachstum nicht mehr klappt.

      Wohlhabende haben durchaus Möglichkeiten, dem Sozialismus auszuweichen. Aber dazu muß man seinen Allerwertesten aufraffen, und dazu sind nur wenige fähig.
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 18:34:47
      Beitrag Nr. 34 ()
      #32

      seh ich genauso, diese Republik ist schon lange eine Beamtenoligarchie, mit allen Folgen.....

      #33

      ebenfalls einverstanden, allerdings darfst du nicht vergessen, dass Vermögen/Reichtum allein kein Garant für Mobilität ist.

      Interessanter Weise hat die Schweiz bereits vor einigen Jahren die Möglichkeit des Immobilienerwerbs durch "Nichtschweizer" erleichtert und sich damit als Fluchtburg regelrecht angebiedert.
      Und das mit Erfolg.
      129 648 Deutsche leben mittlerweile in der Schweiz; 2000 waren es noch 103 000, und der Trend hält an. Die Tiefsteuerkantone wie Zug oder Schwyz sind längst verführerischer als etwa Monaco, wo man gar keine Steuern bezahlt.
      Leute wie Günter Netzer, Michael Schumacher, Boris Becker, Jan Ullrich, Nick Heidfeld, Marcel Reif, Nicolaus Springer, Theo Müller sind nur die Spitze des Eisbergs.
      Avatar
      schrieb am 10.11.04 19:24:22
      Beitrag Nr. 35 ()
      #34

      In der Liste der Erlauchten, die Ihren Allerwertesten in die Eichelfreie Zone bewegt haben, hast DU mich leider vergessen.

      èbrigens ist die Eidgenossenschaft auch weitgehend "entbeamtet" worden. Und komischerweise funktioniert dieser Staat dennoch.

      Hittfeld

      Ubi Bene, Ibi Patria
      Avatar
      schrieb am 11.11.04 09:01:55
      Beitrag Nr. 36 ()
      alles nur fadenscheinige ausreden die hier gepostet werden:cry:

      schaut doch die gewinnbesteuerung in ausland einmal an:eek:
      schaut doch die erbschaftssteuersätze oder vermögenssteuersätze im ausland an :eek:

      man schimpft auf andere, ist neidvoll und versucht wenn es geht genauso "unseriös" zu sein oder zu werden

      wo soll dieses hinführen:confused:
      Avatar
      schrieb am 11.11.04 09:09:13
      Beitrag Nr. 37 ()
      Harte Strafen für Hochstapler

      Wenn Wespen vorgeben, besser zu sein als sie sind, werden sie von ihren Artgenossen angefeindet


      Bei Wespenweibchen zeigen Flecken im Gesicht an, wer sozial am höchsten steht. Werden diese Statussymbole von sozial niedriger stehenden Tieren jedoch nachgeahmt, hat das für sie unschöne Folgen: Sie werden von den ehrlicheren Wespen bestraft. Damit haben Elizabeth Tibbetts von der Universität von Arizona in Tucson und James Dale gezeigt, warum in der Tierwelt mit optischen Statusmerkmalen so wenig geschummelt wird. Über die Ergebnisse ihrer Studie berichten die beiden Wissenschaftler in Fachmagazin Nature (Bd. 432, 11. November).

      Papierwespen (Polistes dominulus) sind sehr soziale Insekten, die ihre Hierarchie mit Kämpfen untereinander festlegen. Die Sieger dieser Kämpfe dürfen mehr Eier legen und müssen weniger arbeiten als die Verlierer. Ein fleckigeres schwarz-gelbes Gesicht macht sie zudem für alle als erfolgreiche Kämpfer erkennbar. Weisen die Verlierer allerdings ähnliche Flecken auf und täuschen so über ihre mangelnden inneren Qualitäten hinweg, werden sie sehr viel öfter und heftiger bekämpft. Diese Art der Bestrafung hat für die Wespen weitreichende Folgen: Sie haben weniger Zeit zu fressen und sich um ihren Nachwuchs zu kümmern.

      Um die Auswirkung der nicht standesgemäßen Flecken der Wespen zu überprüfen, veränderten die Wissenschaftler die Gesichtsmuster sowohl von siegreichen als auch von sozial niedrig gestellten Wespen zusätzlich mit Farbe. Beim Zusammentreffen der bemalten Wespen kam es zu sehr viel heftigeren Kämpfen, und die siegreichen unbemalten Wespen kämpften immer wieder mit ihren bemalten Artgenossen.

      Wahrscheinlich gibt es neben den Flecken im Gesicht noch weitere chemische Signale oder ein bestimmtes Verhalten, die über die wahren Qualitäten der Wespen Aufschluss geben, vermuten die Forscher. Schummeln die Wespen also und senden widersprüchliche Signale über ihre Qualitäten aus, werden sie mit sehr viel aggressiverem Verhalten bestraft. Eine weitere Studie soll jetzt zeigen, ob die Muster im Gesicht der Wespen auch bei anderen sozialen Aspekten eine Rolle spielen.
      Avatar
      schrieb am 11.11.04 11:20:38
      Beitrag Nr. 38 ()
      @halihalo:

      Schau` Dir doch einfach mal an, wieviel Steuern die Frau von John Kerry (Multimillionärin und Erbin von Heinz-Ketchup) in den USA zahlt.

      Schau` Dir parallel dazu mal "Public Spending in the 20th Century" von Tanzi/Schuknecht an.

      Aber ansonsten denke ich, daß ein System, daß weniger Schlupflöcher bietet und dafür niedrigere Steuersätze hat, besser ist. Die Deutschen sind doch nur noch damit beschäftigt, Steuern zu sparen (Steuersparmodelle, Schwarzarbeit, Schnäppchenjagd, Selbermachen-statt-Handwerker-holen).

      Aber es ist wohl illusorisch, auf einen breiten Subventionsabbau zusammen mit niedrigeren Sätzen zu hoffen.

      @Cashlover:

      Monaco ist m.E. out - zu teuer und zu eng, allenfalls für Leute mit einer Vorliebe für die Cote d`Azur und Frankreich interessant.

      Daneben gibt es zahllose andere Länder und Möglichkeiten, die der Durchschnitts-Attacler wohl nicht mal kennt ;).
      Avatar
      schrieb am 11.11.04 13:52:46
      Beitrag Nr. 39 ()
      monaco hat sehr strenge auflagen. soweit ich informiert bin braucht man eine immobilie in monaco. mindestens 700000€ auf dem konto und dann nehmen sie pro jahr auch nur eine bestimmte zahl an leuten auf (losverfahren).
      Avatar
      schrieb am 11.11.04 14:39:14
      Beitrag Nr. 40 ()
      wir sollten uns nicht nach den eigentlich wenigen "sternchen" im zeitschriftenhimmel richten.
      solche sonderstellungen (sollten diese tatsächlich so auch stimmen) gab es schon immer und wird es auch immer geben.

      wer die beamten nicht mag (auch ich bin etwas neidisch auf deren vorteile bei der altersvorsorge, krankenversicherung, sicherer arbeitsplatz usw...) sollte doch einfach versuchen bei wahlen nach dem berufstand der kandidaten zu selektieren und schon gäbe es eine wesentlich bessere verteilung in den parlamenten vielleicht. aber wer tut das schon:confused:

      ich kenn kein anderes land wo das thema "steuersparmodell" so im vordergrund steht wie hier.
      so ein schwachsinn im jahresendgeschäft (schöne bezeichnung) noch kunden mit diesem argument zu fangen.
      in 20 jahren sieht unsere steuerlandschaft doch vielleicht ganz anders aus.......


      subventitonen können nicht kurzfristig massiv abgebaut werden. was machen wir dann mit dem arbeitsmarkt:confused:

      die offenen grenzen, die globalisierung, die demographische entwicklung sind "störgrößen", welche nach meiner einschätzung erst in weiter zukunft ausgeglichen werden können und unser jetziger lebensstandard unweigerlich nach unten ziehen wird, da wird kein weg daran vorbeigehen können:cry:
      Avatar
      schrieb am 18.11.04 12:47:57
      Beitrag Nr. 41 ()
      Totalüberwachung des Zahlungsverkehrs

      Der geräuschlose Tod des Bankgeheimnisses

      Von Thomas Hillenbrand

      Am 1. April 2005 löst sich das Bankgeheimnis in Luft auf. Mit einem weitreichenden Gesetz hat Finanzminister Hans Eichel dafür gesorgt, dass Fiskus, Sozialbehörden und Arbeitsämter die finanziellen Verhältnisse jedes Bürgers ausschnüffeln dürfen - ohne Anfangsverdacht, ohne richterliche Erlaubnis und ohne dass die Betroffenen je davon erfahren.



      DPA
      Steuerbescheid: Klandestines Schnüffelsystem ohne Kontrollen
      Hamburg - Für Hans Eichel war im vergangenen Jahr schon am 19. Dezember Weihnachten. Kurz vor Heiligabend hatte der Bundestag noch hastig das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit durchgewunken und dem SPD-Politiker die wohl schönste Gabe beschert, die sich ein klammer Finanzminister wünschen kann: Den vollständigen und schrankenlosen Zugriff auf Konto- und Depotinformationen aller deutschen Steuerzahler.

      Mit dem beispiellosen Gesetz, das in wenigen Monaten in Kraft tritt, will die rot-grüne Bundesregierung der Steuerhinterziehung endgültig den Garaus machen. Dazu hebelt die Regierung das ohnehin bereits arg durchlöcherte deutsche Bankgeheimnis vollständig aus. Dass bei der Holzhammer-Aktion der Datenschutz und die rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit unter die Räder kommen, nimmt Berlin in Kauf.

      Ab April 2005 erhalten die Finanzämter Zugriff auf die Kontodaten aller Bürger. Bei der Frankfurter Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) können sie dann jederzeit abfragen, wer wo Geld liegen hat. Der Abruf offenbart, welche Konten, Wertpapierdepots, Ander- oder Treuhandkonten sowie Verfügungsberechtigungen ein Steuerzahler unterhält. Im Fachjargon wird diese Kontenübersicht als Stammdatensatz bezeichnet.

      Das von Eichels Juristen konzipierte Verfahren hätte sich George Orwell kaum besser ausdenken können: Einen konkreten Verdacht oder eine Begründung braucht der Fiskus nicht vorzuweisen. Der Bespitzelte muss zu keinem Zeitpunkt über die Schnüffelaktion informiert werden. Auch die Bank erfährt nichts. Denn alle Institute werden online vom der BaFin angezapft, die in einem Datenpool namens Konten-Evidenz-Zentrale (KEZ) tagesaktuell alle deutschen Kontodaten bereithält.

      Beschwerde in Karlsruhe

      Das ist ungefähr so, als wenn die Polizei einen Zweitschlüssel zu sämtlichen Wohnungen erhielte - mit der Begründung, jedermann sei mutmaßlich Besitzer von Diebesgut, illegalen Drogen oder Raubkopien. Nirgendwo im westlichen Europa hat der Staat vergleichbare Kompetenzen. Eichels System, schimpft denn auch ein Banker "ist das, was Stasi-Chef Mielke gerne gehabt hätte, sich aber nicht leisten konnte". Der renommierte Steuerrechtsprofessor und Anwalt Gunter Widmaier hält den Schnüffelparagraphen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar: "Das macht den unbescholtenen Bürger kaputt." Der Jurist hat im Auftrag der im Kreis Borken ansässigen Volksbank Raesfeld zwei Verfassungsbeschwerden eingelegt.

      Das Verdikt des höchsten deutschen Gerichts erwartet Widmaier Anfang 2005. Das Finanzministerium glaubt indes an die Verfassungsmäßigkeit seines Gesetzes. Schließlich sei der Entwurf von "Hunderten Juristen geprüft" worden, so ein Sprecher. Der damalige Bundesdatenschutzbeauftragte habe die Regelung zudem ausdrücklich begrüßt.

      Auch der Norddeutsche Genossenschaftsverband macht gegen den Online-Zugriff mobil. Ein Gutachten, das die Vertretung der Genossenschafts- und Raiffeisenbanken bei dem Hamburger Rechtswissenschaftler Erich Samson in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem Schluss, dass die Regelung aus "vielfältigen Gründen als eindeutig verfassungswidrig anzusehen" ist. Dass der Bankkunde zu keinem Zeitpunkt von der Ausspäh-Aktion erfahre, verstoße gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Die von Karlsruhe etwa im Rahmen eines Urteils zur Volkszählung von 1983 aufgestellten Anforderungen für eine Datenerhebung derartigen Umfangs würden "nicht im Ansatz erfüllt". Damals hatte das Gericht entschieden, dass der Staat nicht unverhältnismäßig viele Daten über seine Bürger sammeln darf.

      Während der Fiskus ab April eine Liste der Konten (Stammdatensatz) jedes Bürgers anfordern kann, bleibt den Steuerbeamten der schrankenlose Zugriff auf einzelne Kontenbewegungen laut Gesetzestext weiter verwehrt. Um die einsehen zu dürfen, muss ein konkreter Verdacht vorliegen. Kathrin Berberich, Justiziarin des Norddeutschen Genossenschaftsverbandes, rechnet jedoch damit, dass auch diese weiterführenden Informationen nunmehr leicht einsehbar sind. "Die Beamten brauchen einen Verdacht, aber den können sie sich fortan ganz einfach stricken", so Berberich. Der Fiskus müsse nur ein Konto finden, dass nicht in der Steuererklärung auftaucht - das des Kegelclubs zum Beispiel. Schon läge ein Grund vor, alle Kontotransaktionen zu durchleuchten. "Bei solch laxen Anforderungen", schimpft Berberich, "können wir die Daten auch gleich auf die Straße legen".

      Schweigen am Main

      Anders als die kleineren Institute halten sich Großbanken wie Deutsche Bank oder Commerzbank mit Kritik an der Aushöhlung des Bankgeheimnisses auffällig zurück. Denn vordergründig dient das Gesetz schließlich dem Kampf gegen Geldwäscher und Terroristen - nur ungern möchten die Banker den Eindruck erwecken, dass sie bei diesem hehren Ziel mauern. Doch in Wirklichkeit hat Eichels Rundumschlag nichts mit der Jagd auf große Fische zu tun. Steuerfahnder und Bundeskriminalamt können bereits seit 2002 auf die KEZ-Datenbank zugreifen, wenn sie eine schwere Straftat vermuten.

      Das Steuerehrlichkeitsgesetz eröffnet diese Möglichkeit nun dem Finanzamt sowie einer Reihe weiterer Behörden, die in der einen oder anderen Weise mit Einkommenssteuer und Lohnzettel zu tun haben. Auch Arbeitsämter, Sozialbehörden, Familienkasse und BaföG-Amt können den Zugriff jederzeit nutzen - auch sie müssen keine Begründung anführen oder die Betroffenen informieren. Jurist Widmaier geht davon aus, dass sich die Ämter ihrer neuen Befugnisse vor allem bei der Durchführung des Hartz-IV-Gesetzes bedienen werden. Empfänger des Arbeitslosengelds II könnten so heimlich überprüft werden, ebenso wie deren Lebenspartner oder Verwandte. Das Gesetz, so Widmaier, "trifft nicht die Reichen, sondern vor allem die kleinen Leute".



      DPA
      Bundesfinanzminister Hans Eichel mit Geldbörse: Wohlverhalten durch geheimdienstartige Kontrolle erzwingen
      Bei genauerer Betrachtung fällt zudem auf, dass Eichels Novelle handwerklich unsauber formuliert ist - viele Fragen bleiben offen. Unklar ist beispielsweise, wie sich das Gesetz auf Geheimnisträger wie Notare auswirken wird. Letztere unterhalten für ihre Mandanten häufig so genannte Treuhand - oder Anderkonten. Diese werden von den Juristen verwaltet, wirtschaftlich berechtigt ist aber der Mandant. Über die Existenz solcher Konten muss der Notar Stillschweigen bewahren, ansonsten macht er sich strafbar. Diese Vertraulichkeit ist demnächst nicht mehr gewährleistet: Über die KEZ-Abfrage lässt sich problemlos herausfinden, wer bei wem Treuhandkonten unterhält. Der Vertrauensberuf Notar und auch andere Professionen werden ganz nebenbei schwer beschädigt.

      Und das alles gratis

      Was Finanzminister Hans Eichel ebenfalls freuen dürfte: Die lückenlose Überwachung aller 500 Millionen Konten und Depots kostet den Staat praktisch nichts. Die Kosten für die Online-Schnittstellen zur KEZ-Datenbank müssen die Banken selbst tragen. Und das für die Informationsvergabe zuständige Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird ebenfalls zu hundert Prozent von den Kreditinstituten finanziert. "Der Bankkunde", so Berbereich, "zahlt seine Überwachung letztlich selbst."
      Avatar
      schrieb am 18.11.04 14:59:59
      Beitrag Nr. 42 ()
      Was Finanzminister Hans Eichel ebenfalls freuen dürfte: Die lückenlose Überwachung aller 500 Millionen Konten und Depots kostet den Staat praktisch nichts. Die Kosten für die Online-Schnittstellen zur KEZ-Datenbank müssen die Banken selbst tragen. Und das für die Informationsvergabe zuständige Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird ebenfalls zu hundert Prozent von den Kreditinstituten finanziert. " Der Bankkunde" , so Berbereich, " zahlt seine Überwachung letztlich selbst."

      Warum etwas ändern, wenn es bei der Telefonüberwachung schon so gut funktioniert?
      Avatar
      schrieb am 22.11.04 16:23:03
      Beitrag Nr. 43 ()
      ich sehe agnz andere gefahren als steuersünder aufzuspüren.

      dieses gesetz ist ein erster schritt um uns die daumenschrauben anzulegen.

      es wird für alle beamten und alle öffentliche institutionen möglich in vermögen eines jeden privatmannes einzugreifen.

      das ist der skandal.

      beispiel:

      eine hochverschuldete gemeinde benötigt geld - wie fast alle gemeinden und städte.man beschließt eine verodrnung z.b. eine straßenausbausatzung nach der alle anwohner für die asnierung einer anliegerstraße zahlen müssen anteilig an der größe des grundstückes.

      vorsorglich wird über die finanzbehörde abgeklärt wieviel vermögen sich in dieser straße befindet . dann wird straße gebaut -natürlich überhöht und die leute werden abgezockt .wer nicht zahlt wird gepfändet .

      oder wer seinen parkzettel nicht bezahlt - wird gepfändet .

      usw.

      wer eine wohnung renoviert und keine rechnung dfür bezahlt kann kontrolliert werden etc.


      kein mensch wird mehr einen mißbrauch mehr verhindern können.und wer weiß was man da oben noch alles beschließenwird in zukunft.

      und - ohne ein effizientes steuersystem , vertäglichen gebühren , gerechte abgaben wird kein kontrollsystem irgendeinen mißbrauch verhindern können .

      die schwarzarbeit wird noch mehr blühen , noch mehr gelder ins ausland verschwinden , noch mehr bargeschäfte werden abgewickelt.

      man kann alles umgehen.
      Avatar
      schrieb am 22.11.04 16:42:18
      Beitrag Nr. 44 ()
      Diese Gesetz wird ein Fiasko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Keine Firma hat Interesse daran, sich von jedem in die Konten schauen zu lassen.
      Man stelle sich die Konsequenzen für eine Firma vor,wenn jedermann, auch die Konkurrenz in ihre Konten schauen kann.


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