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    Eine Aktie - Drei Kaufzeitpunkte - Steuern??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.12.04 14:44:18 von
    neuester Beitrag 12.12.04 18:03:12 von
    Beiträge: 13
    ID: 934.814
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      Avatar
      schrieb am 12.12.04 14:44:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich blick` da nicht durch.

      Angenommen ich habe Aktien der Knuffi-AG gekauft:

      200 Stück im August 2003

      600 Stück im Januar 2004

      100 Stück im Juni 2004

      Wenn ich jetzt im Dezember 2004 alles verkaufe, was muß ich da wie versteuern?
      Wie sähe es aus, wenn ich im Februar 2005 alle Stücke raushauen würde - welche Rolle spielen da die nachgekauften 100 Stück, die noch innerhalb der Jahresfrist liegen?

      Für fundierte Antworten resp. Verweise auf schon vorhandene Threads wäre ich dankbar.

      procedo
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 14:52:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Dez. 2004 700 Stck. versteuern, Febr. 2005 100 Stck.
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 14:56:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      #1
      1.)"Wenn ich jetzt im Dezember 2004 alles verkaufe, was muß ich ....."

      Dann musst du den Gewinn von 700St. versteuern.
      Der Gewinn von den 200 St. von 2003 wäre steuerfrei,da du die Aktien länger als 1 Jahr gehalten hast.

      2.)"Wie sähe es aus, wenn ich im Februar 2005 alle Stücke raushauen würde....."

      Dann wären nur der Gewinn der 100St. vom Juni 2004 zu versteuern.
      Die restlichen 800St. wären nicht zu versteuern.Siehe Punkt Nr.1!!!

      Gruss vom Damensattel
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 15:15:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Uuuuups - so einfach soll das sein :confused:

      Ich dachte, wenn man bestehende Positionen durch Zukäufe ausbaut, fängt für alle Stücke die Jahresfrist wieder von vorne an, also letzter Zukauf plus 1Jahr - dann steuerfrei.

      Wenn ich da bisher falsch informiert war - um so besser!

      Danke für Eure Antworten

      procedo:)
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 15:22:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      .


      Was für GEWINNE gilt, zählt auch für VERLUSTE.

      Wenn du also mit einer Aktie im MINUS bist, und sie sowieso in der nächsten Zeit verkaufen willst, dann ist es günstig, die Aktie VOR Ablauf eines Jahres zu verkaufen.

      Dann kannst du nämlich die VERLUSTE, die du gemacht hast, von den steuerpflichtigen Gewinnen der anderen Aktien anziehen, und so deine Steuern senken.


      .

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      Avatar
      schrieb am 12.12.04 15:30:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      Googol,

      danke für den Hinweis, die Aktie, um die es mir geht ist foin im Plus, die Miesen im Depot aus grauer Vorzeit leider nicht mehr steuerlich abzugsfähig...

      Grüß von
      procedo
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 15:53:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich dachte die neue Regelung gilt erst ab dem nächsten Jahr.
      Für mich ist das saudämlich.
      Ich habe nämlich große Verlustpositionen aus 2000-2002 , die ich jährlich nachgekauft habe.
      Da früher der neue Durchschnittskurs galt und ich die Frist durch den Zukauf um 12 Monate verlängert habe, hatte ich immer schöne Verlustvorträge.
      Wenn bei der neuen Regelung First in First out zählt, sind meine ersten Käufe außerhalb der Frist da nicht mehr der Durchschnittswert ermittelt wird.
      Da ich dieses Jahr geringe Gewinne gemacht habe, muss ich die dann trotz hoher Verluste auch noch versteuern,oder?

      Ich habe noch aktuelle Verlustpositionen,die werde ich dann wohl dieses Jahr glattstellen müssen um nicht der absolute Arsch zu sein:mad:
      Schönen Dank!
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 16:20:29
      Beitrag Nr. 8 ()
      Da früher der neue Durchschnittskurs galt und ich die Frist durch den Zukauf um 12 Monate verlängert habe, hatte ich immer schöne Verlustvorträge.

      Das stimmt nicht. Auch früher konnte die Speku-Frist nicht durch "Nachkauf" verlängert werden.
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 16:22:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zutreffend ist lediglich, dass durch "Nachkauf" der durchschnittliche Kaufkurs verändert wird, mit einer Verlängerung der Speku-Frist um 12 Monate hat dies aber nichts zu tun.
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 16:37:17
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Nataly

      Danke für die Info.

      Das heißt bei einem Kauf (zB. 1000x 10) 1.1.01 und einem Kauf am 1.1.03 (1000x1) ,könnte ich bei einem Verkauf am 15.1.03zu 0,5 die 1000 x10 nicht gegenrechnen?
      Also nicht 11000 x durchschnittlich ca 1,9, sondern ich hätte lediglich 1000x1 Verlust angeben können und die 1000x 10 wären verjährt?
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 16:51:21
      Beitrag Nr. 11 ()
      War natürlich Unsinn!

      Nicht 11000 sondern 2000x durchschnittlich 5,5 =11000 Summe(10 und 1)
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 17:44:50
      Beitrag Nr. 12 ()
      Bei einem Verkauf am 15.03.03 werden die am 1.1.2001 gekauften Aktien in keiner Weise berücksichtigt. Auch bei der Berechnung des durchschnittlichen Kaufkurses werden sie nicht berücksichtigt, zu berücksichtigen sind hierbei nämlich nur die innerhalb eines Jahres vor dem Verkauf getätigten Käufe.
      In deinem Fall beträgt der Verlust 1000 x 0,5 EUR = 500 EUR.
      Wenn es sich um Aktien handelt, beträgt aus steuerlicher Sicht der Verlust wegen des Halbeinkünfteverfahrens 250 EUR.
      Avatar
      schrieb am 12.12.04 18:03:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Nataly

      Ich danke dir;)


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