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    Verlagerungsgebühren bei Broken generell zulässig? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.05.05 19:51:35 von
    neuester Beitrag 27.05.05 15:05:38 von
    Beiträge: 10
    ID: 983.053
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      Avatar
      schrieb am 23.05.05 19:51:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      weiß jemand von euch, ob die von einigen Brokern erhobene Verlagerungsgebühr bei Cross-Border-Geschäften (z.B. USA-D oder D-USA) zulässig ist? Manche Broker wie SINO erheben pauschal eine Gebühr von 35,-€, auch dann, wenn die Lagerstelle nicht geändert werden muß. Diese Gebühr kommt zu den üblichen fremden Spesen und der eigenen Provision hinzu. Andere Broker wie Consors berechnen diese Gebühr nicht. Und wenn, dann nur in Fällen, wo die Lagerstelle einer Aktie (ein Beispiel wären hier BVSN, ITWO oder ehmals WCOEQ)geändert werden muß. SINO erhebt diese Gebühr immer und ich frage mich, ob das zulässig ist. Entstehen dem Broker überhaupt Kosten, wenn er die Lagerstelle bei cross-Border-Geschäften nicht ändern muß?

      Für alle Antowrten bedanke ich mich jetzt schon,

      Yatt
      Avatar
      schrieb am 24.05.05 14:45:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      generell sollte m.E. eine "Verlagerungsgebühr" natürlich nur bei "Verlagerung" anfallen - jetzt ist die Frage, was eine "Verlagerung" ist. Was verstehst Du darunter und was Sino?
      Bei cross-boarder-Geschäften fallen i.d.R. schon Gebühren an - wann meinst Du denn, daß keine Lagerstelle gewechselt werden muß? Allerdings könnten diese Gebühren in den fremden Spesen enthalten sein...
      Wie begründet Sino die Gebühr?
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 09:29:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      danke erstmal für die Antwort.
      SINO kann mir nicht erklären, wofür sie diese Gebühr erheben. Das geht jetzt in die Chefetage und daher braucht die Antwort Zeit - so wurde es mir mitgeteilt.
      Ein Wechsel der Lagerstelle findet bei den meisten US-Aktien nicht statt, da auch die in D gehandelten Stücke die Lagerstelle USA haben. Somit wäre die "Verlagerungsgebühr" unzulässig, da ja nicht verlagert wird. Ich bin da leiedr auch nicht schlauer und Suche hier nach Tipps und Anregungen. Es ist aber eigentlich schon ein HAmmer, dass ein Broker wie SINO eine erhobene Gebühr nicht begründen kann. Bei Consors zumindest hat man mir gesagt, dass nur beim Wechsel der Lagerstelle eine "Verlagerungsgebühr" erhoben wird. Mal sehen was daraus wird.

      Grüße,
      Yatt
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 09:49:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      ein kleiner Fehler kann in der Annahme liegen, daß Lagerstelle USA = Lagerstelle USA sein soll.
      Die in D gehandelten Stücke liegen bei Clearstream, in US gehandelte nicht unbedingt. Das hängt vom US-Broker ab. Dann kann es eine stetige Verlagerung der Stücke geben...
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 11:53:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zu deinen Fragen:

      Sino dürften keine Kosten entstehen, wenn die Papiere in Wertpapierrechnung USA liegen, aber sie dürfen dir natürlich 35 Euro berechnen für bestimmte Geschäfte. Hast du keine AGB/Gebührensätze erhalten von Sino? Sie könnten dir auch eine Gebühr 100 Euro flat für Handel vor 9 Uhr machen oder im Juni die Gebühren verdreifachen, dafür im Juli flat 1 Euro.

      Sino macht dir ein Angebot. Du bist der Kunde und entscheidest, ob du das gut findest in Qualität und Leistung und wenn nicht, gehst du halt zu einem anderen Broker.

      Ich halte die 35 Euro für völlig rechtmäßig im Sinne von legal, wenngleich natürlich für dich ärgerlich.

      MfG

      Melmaq

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      Avatar
      schrieb am 27.05.05 12:25:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      @Melmaq

      SINO berechnet ja bei jedem US-Geschäft die eigene Provision sowie fremde Spesen. Beim Crossing kommt aber eine explizit bezeichnete "Verlagerungsgebühr". Diese dürften sie nach meiner Ansicht gar nicht erheben, wenn ihnen dafür keine Kosten entstehen. Die Kosten und Provisionen für einen Trade sind ja schon in der eigenen Provision und in den fremden Spesen berücksichtigt. Daher denke ich, dass diese Verlagerungsgebühr zu unrecht erhoben wird, da dafür keine Gegenleistung seitens der bank erbracht wird. Zwar ist die Gebührenstruktur eines jeden Brokers autonom und sie dürfen Preise für Provision, Spesen und den Preis pro gehandelter Aktie selbst festlegen. Dafür bezahle ich ja auch, dafür erbringt eine bank auch eine gewisse Leistung. Pausch eine Verlagerungsgebühr zu erheben, wo keine Kosten entstehen, halte ich einfach für unrechtmässig. Ich überlege nämlich die in den letzten drei jahren gezahlten Verlagerungsgebühren zurück zu fordern und will erreichen, dass diese in Zukunft nicht mehr erhoben wird.

      viele Grüße,

      Yatt
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 13:52:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi Yatt,

      jaja schon klar, dass die 35€ zusätzlich zu den normalen Provisionen gerechnet werden. Aber auch diese Zusatzgebühr, obwohl kein physisches Umlagern Girosammel/Wertpapierrechnung erfolgte, scheint mir auf den ersten Blick zumindest nicht illegal, weil du vorher wußtest, das bei allen Trades, die das Kriterium erfüllen, diese Gebühr anfällt. Es ist auch möglich, das eine Gebühr anfällt bei WR/WR-Trade seitens Clearstream, die anderen Broker diese aber in ihre Provisionen includiert haben und Sino im Gegensatz dazu diese halt explizit weitergibt. Umlagern GS/WR kostet bei anderen Brokern so zwischen 40 und 200 Euro, da bist du bei Sino scheinbar gut bedient. Könnte also auch eine Mischkalkulation seitens Sino sein, da die Kosten bei Clearstream für einen echten Tausch GS/WR höher liegen dürften als die 35 Euro. Du zahlst halt für jeden Trade, kriegst aber die "echten GS/WR Trades" preiswerter, als deine Konkurrenz bei anderen Brokern.


      MfG

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 13:56:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      und

      @yatt

      wenn ich mal so ungeniert fragen darf, um welche Größenordnung geht es denn bei deiner Rückforderung der Gebühren?

      MfG

      Melmaq
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 14:22:24
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi Melmaq,

      danke erstmal für die Antwort. Was mit bei diesen Verlagerungsgebühren nur wundert ist, dass z.B Consors diese Gebühren überhaupt nicht erhebt. Nur dann, wenn die Lagerstelle gewechselt werden muß. Dies ist bei Aktien wie z.B BVSN oder damals WCEOQ der Fall. Es dürften also diese hohen Kosten von denen du schreibst nicht entstehen. Consors verlangt beim Umlagern ca.39,-€ - und wie gesagt, dies ist nur in ca. 5% der Fälle bei mir der Fall gewesen. Bei SINO dürfte das nicht anders laufen, d.h. ich vermute, dass sie ähnliche Kosten wie Consors haben, nur eben einfach unrechtmässig diese Gebühr erheben

      Auch wenn ich es vorher wußte, dass diese Gebühr anfällt, bin ich davon ausgegangen, dass dafür eine Leistung erbracht wird. Dies ist aber anscheinend nicht der Fall - daher halte ich diese Gebühr für illegal. Es geht bei mir um eine fünfstellige Summe, die ich zurück erstattet haben möchte. Auch andere Leute, die bei SINO traden erwägen, diese Gebühr nach Aufklärung des Sachverhaltes zurück zu verlangen.

      Was übrigens sind WR/WR Trades? Was GS/WR?

      Grüße,

      Yatt
      Avatar
      schrieb am 27.05.05 15:05:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      WR = Wertpapierrechnung (z.B USA)
      GS = Girosammelverwahrung

      Die genannten BVSN sind GS, wenn du in D kaufst. Verkaufst du in den USA, musst du die Aktien, die GS verwahrt sind, in WR gelagerte Stücke umtauschen.

      Wenn ihr das durchkriegt mit der Gebührenrückerstattung, dürfte das erhebliche Auswirkungen auf das Sino Geschäftsergebnis haben.

      Könnte ne nette Short Idee sein.

      :D

      halt mich auf dem laufenden.

      MfG

      Melmaq


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