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    Bankenpraxis bei Aufbewahrung von Unterlagen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.05.05 22:46:15 von
    neuester Beitrag 01.06.05 13:04:26 von
    Beiträge: 4
    ID: 984.645
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      schrieb am 31.05.05 22:46:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Meine Bank (Volks & Raiffeisen) behauptet, Verträge, Kauf und Verkaufsabrechnungen aus den Jahren 1990 bis 1995 nach Ablauf von 10 Jahren vernichtet zu haben und sie mir deshalb nicht mehr zur Verfügung stellen zu können.

      Möglicherweise muss sie dies (auch nicht gegen Gebühren) nach 10 Jahren nicht mehr unbedingt tun, aber meiner Meinung nach handelt es sich nur im die handelsrechtliche Mindestfrist zur Aufbewahrung von bilanzrelevanten Unterlagen.

      Die tatsächlich physische Vernichtung solcher Belege nach genau 10 Jahren bei einer Bank scheint mir unwahrscheinlich, zumal es 1990 auch schon leistungsfähige Computer mit Backup Bändern in Gigabyte Größe zur Archivierung von gescannten oder gar von ASCII Daten gegeben hat.

      Welche Banker wissen über welche Praxis bei der Archivierung von Unterlagen zur Kontoeröffnung, Ein und Auszahlung etc.?
      Avatar
      schrieb am 31.05.05 23:08:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo, als gelernter Banker kann ich sagen, dass die Bank in der Regel unbegrenzt aufbewahren. Frühers meist zu sogennanten "Microfischen". Dort wurden überwiegend Buchungen von Konten gespeichert. Wie es mit Verträgen/Kontoeröffnungen aussieht kann ich Dir nicht genau sagen.
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      schrieb am 01.06.05 08:30:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Moin,

      es ist wirklich so, dass Unterlagen nach 10 Jahre vernichtet werden. Dabei handelt es sich aber nicht um "laufende" Unterlagen. D.h. für Konten die aktiv sind gibt es auf jeden Fall noch Unterlagen. Für Konten die vor über 10 Jahren aufgelöst wurden dürfte es wirklich keine Unterlagen mehr geben. Auch Abrechnungen für WP-Käufe/Verkäufe werden i.d.R. nach 10 Jahren vernichtet.
      Umsätze für Konten werden auf Microfishen gespeichert und dauernd aufbewahrt.

      Selbst wenn die Technik 1990 damals schon soweit war, haben die meisten Banken erst in den letzten Jahren auf elektronische Archivierung umgestellt. Bei uns erst vor ca. 5 Jahren und ich denke das wird bei der VoBa genauso sein.
      Avatar
      schrieb am 01.06.05 13:04:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das wird wohl von Bank zu Bank unterschiedlich gehandhabt.
      Bei uns wird alles unbegrenzt aufgehoben. Allerdings können Unterlagen die 10 Jahre oder älter sind auch "vernichtet" werden.

      Nachdem du aber sicherlich jede Abrechnung etc. erhalten hast sollte das für dich kein Problem sein....


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