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    Kaufe Wohnung frage zum Notar - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.08.05 11:08:46 von
    neuester Beitrag 18.08.05 18:01:32 von
    Beiträge: 15
    ID: 999.970
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      schrieb am 15.08.05 11:08:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo
      Wir denken an einen kauf einer Eigentumswohnung hier nun unsere Frage.
      Ich habe mal gelesen das die Notar kosten immer 2% vom Kaufpreis sind stimmt das oder kann man da noch verhandeln.
      Grundbuch 3,5%
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 11:20:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Erwerbsnebenkosten sind immer ca. 5 % in der Summe.

      1,5 % Gerichts- und Notarkosten
      3,5 % Grunderwerbssteuer
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 11:24:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Grunderwerbssteuer machen immer 3,5% aus. Das stimmt, allerdings nur vom Grundstückswert meine ich zu wissen (also nicht noch auf den Wert des Hauses). Notarkosten ist m.E. immer ein fester Pauschbetrag. Das richtet sich nicht nach dem Eigentumswert. Ist zwar schon ein bißchen her, dass ich Recht geschrieben habe, aber mit einer 1,3 in dem Fach müßten meine Aussagen schon passen.
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 11:32:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Grunderbwerbssteuer immer vom gesamten kaufpreis, nicht nur vom Grundstückspreis...
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 11:33:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Grunderwerbssteuer
      Das ist die Umsatzsteuer beim Grundstückshandel. Sie beträgt 3,5% des Kaufpreises. Erst wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt ist, stellt Ihnen das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus. Dann erst steht der Eigentumsumschreibung im Grundbuch nichts mehr im Wege.

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      Avatar
      schrieb am 15.08.05 11:34:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Tatsächliche Kosten


      Neben dem Kaufpreis für eine Immobilie müssen zusätzliche Kosten einkalkuliert werden: So etwa Notar- und Grundbuchgebühren (etwa 1,5 Prozent), gegebenenfalls auch Maklerkosten (ab 3,48 Prozent). Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent), denn auch der Staat verdient beim Immobilienerwerb mit. Zusammen genommen kann sich das schnell auf fünfstellige Beträge summieren.

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      Der erste Blick auf niedrige Bau-Zinsen täuscht oft. FINANZtest deckt auf: "das Sonderangebot der Quelle Bausparkasse ist wirklich eins". Hier stimmen Preis und Leistung.





      Bei neuen Häusern kommen meist noch Anschlusskosten für das Grundstück hinzu. Doch auch die Wünsche des Bauherrn oder des Wohnungskäufers können zusätzlich ins Geld gehen. Beim freistehenden Haus verteuern beispielweise aufwändige Außenanlagen und Begrünungen das Vorhaben. Auch eine neue Küche kostet viel Geld. Oft entsprechen zudem die standardmäßig angebotenen oder bereits vorhandenen sanitären Einrichtungen nicht den eigenen Vorstellungen. Doch jedes Extra kostet zusätzlich. Nicht zu vergessen: die Umzugskosten ins neue Zuhause.

      Deshalb: nicht zu knapp kalkulieren. Gehen die monatlichen Zahlungen an die Grenze der finanziellen Belastbarkeit, sollten potentielle Bauherren und Immobilienkäufer besser auf einen günstigeren Zeitpunkt warten: "In solchen Fällen lassen Sie besser noch die Finger davon, oder prüfen Sie, ob ein preiswerteres Objekt in Frage kommt", warnt Susanne Dehm von der Quelle-Bausparkasse.
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 11:34:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Kleiner Tipp :

      So geht’s: Fragen Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung nach der Instandhaltungsrücklage. Dieses Guthaben wird meist vom Verkäufer auf den Käufer übertragen, ohne dass das aus dem Kaufpreis hervorgeht. Die Instandhaltungsrücklage gehört aber nicht zum Wertbestand der Wohnung, sondern stellt viel mehr eine Geldforderung seitens des Verkäufers dar. Daraus folgt: Die Instandhaltungsrücklage unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer!

      Wenn Sie die Rücklage aus dem Kaufpreis herausrechnen und separat begleichen, sparen Sie anteilig 3,5 Prozent, die
      Ihr Vorteil:
      Wenn Sie die Instand- haltungsrücklage einer Eigentumswohnung aus dem Kaufpreis herausrechnen und separat begleichen, sparen Sie anteilig 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer, die ansonsten der Fiskus kassiert. Der Kaufvertrag sollte lediglich die Formulierung enthalten, dass "die Instandhaltungsrücklage in Höhe von X Euro im Kaufpreis enthalten ist“. Beispiel: 20 000 Euro Instandhaltungsrücklage mindern die Grunderwerbsteuer um 700 Euro!

      -------------------------------------

      Notar und Gerichtskosten werden nach einer Gebührenordnng festgelegt, da kann nicht verhandelt werden. Rufe doch in irgendeinem Notariat an, da bekommst Du alle Auskünfte, die Du brauchst.
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 11:35:48
      Beitrag Nr. 8 ()
      @7911793

      Das stimmt, allerdings nur vom Grundstückswert

      Wie soll man das denn bei einer Eigentumswohnung auseinanderhalten können??

      Grunderwerbsteuer wird deshalb natürlich für die Gesamtheit von Grudstück und Haus/Wohnung fällig

      :)
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 11:36:17
      Beitrag Nr. 9 ()
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 11:37:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      [posting]17.554.507 von Opla am 15.08.05 11:32:55[/posting]Das ist richtig. Sie richtet sich nach der Gegenleistung und das ist beim Kauf einer Eigentumswohnung der Kaufpreis, nachdem sich auch die feststehenden Notar- und Gerichtskosten berechnen.
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 11:38:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      @79....

      Und dafür gabs eine 1,3 :laugh:

      Wo hast Du denn studiert?? Neue Länder wahrscheinlich, stimmts

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 11:41:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Und als Förderungen stehen Ihnen:

      1. Bestandserwerbsdarlehen
      2. die reine Eigenheimzulage
      3. oder aber ein Eigenheimzulagendarlehen

      zur Verfügung.


      www.lth.de
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 11:45:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Sollten Sie eine Eigennutzung in Erwägung ziehen, weisen wir Sie auf die derzeit gültige steuer-liche Wohneigentumsförderung nach dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG), auch von Gebrauchtimmobilien, hin, bei der Sie über einen Zeitraum von 8 Jahren einen Fördergrundbe-trag von 1 % der Anschaffungskosten, höchstens € 1.250,00 pro Jahr, beim Finanzamt als Ei-genheimzulage beantragen können. Neben der Eigenheimzulage ist es möglich, für jedes im Haushalt lebende Kind noch eine Zulage in Höhe von € 800,00 pro Jahr zu erhalten.

      Gemäß § 4 des Eigenheimzulagengesetzes besteht dieser Anspruch nur, wenn die Eigentums-wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und bestimmte Einkommensgrenzen
      (€ 70.000,00 / € 140.000,- - Alleinstehende / Verheiratete) für das Jahr des Einzugs (Antragsjahr) und des Vorjahres nicht überschritten werden. Die v. g. Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes im Haushalt lebende Kind um € 30.000,-.
      Avatar
      schrieb am 15.08.05 14:37:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      #1

      Warum bekommen Notare eigentlich 3.5 % ?

      Ist das eine Art Naturgesetz ?

      Warum sind derartige Tarife eigentlich frei verhandelbar ?

      :confused:

      Es ist doch schliesslich für einen Notar keine 10mal grössere Arbeit einen Vertrag über den Kauf einer Villa für 2 Mio Euro aufzusetzen als für eine Wohnung für 200.000 Euro.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 18.08.05 18:01:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      Kurz eine andere Frage zur notariellen Eintragung einer Grundschuld.
      Muss eigentlich der Wohnungseigentümer zwingend die Eintragung der Grundschuld selber unterschreiben oder reicht eine notarielle Vollmacht gegenüber einem Familienangehörigen hierfür aus? Zusätzlich ließe sich die Willenserklärung vorab noch äußern, Problem nur, der Eigentumsübertrag erfolgt erst, wenn der designierte Eigentümer D für längere Zeit wieder verlassen hat.

      Weiß jemand Rat? Danke Andrija


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