Kaufe Wohnung frage zum Notar - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 15.08.05 11:08:46 von
neuester Beitrag 18.08.05 18:01:32 von
neuester Beitrag 18.08.05 18:01:32 von
Beiträge: 15
ID: 999.970
ID: 999.970
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 2.289
Gesamt: 2.289
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 1 Stunde | 9359 | |
vor 1 Stunde | 5590 | |
vor 53 Minuten | 4907 | |
vor 1 Stunde | 2960 | |
heute 17:14 | 2839 | |
vor 54 Minuten | 2529 | |
08.05.24, 11:56 | 2071 | |
vor 1 Stunde | 2023 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 2. | 18.716,66 | -0,31 | 154 | |||
2. | 8. | 10,400 | +0,58 | 92 | |||
3. | 3. | 158,78 | +1,48 | 71 | |||
4. | 1. | 0,1960 | -9,68 | 67 | |||
5. | 26. | 4,0040 | +47,97 | 47 | |||
6. | 18. | 12,222 | +48,02 | 44 | |||
7. | 9. | 27,46 | +69,42 | 39 | |||
8. | Neu! | 0,0900 | -36,17 | 38 |
Hallo
Wir denken an einen kauf einer Eigentumswohnung hier nun unsere Frage.
Ich habe mal gelesen das die Notar kosten immer 2% vom Kaufpreis sind stimmt das oder kann man da noch verhandeln.
Grundbuch 3,5%
Wir denken an einen kauf einer Eigentumswohnung hier nun unsere Frage.
Ich habe mal gelesen das die Notar kosten immer 2% vom Kaufpreis sind stimmt das oder kann man da noch verhandeln.
Grundbuch 3,5%
Erwerbsnebenkosten sind immer ca. 5 % in der Summe.
1,5 % Gerichts- und Notarkosten
3,5 % Grunderwerbssteuer
1,5 % Gerichts- und Notarkosten
3,5 % Grunderwerbssteuer
Grunderwerbssteuer machen immer 3,5% aus. Das stimmt, allerdings nur vom Grundstückswert meine ich zu wissen (also nicht noch auf den Wert des Hauses). Notarkosten ist m.E. immer ein fester Pauschbetrag. Das richtet sich nicht nach dem Eigentumswert. Ist zwar schon ein bißchen her, dass ich Recht geschrieben habe, aber mit einer 1,3 in dem Fach müßten meine Aussagen schon passen.
Grunderbwerbssteuer immer vom gesamten kaufpreis, nicht nur vom Grundstückspreis...
Grunderwerbssteuer
Das ist die Umsatzsteuer beim Grundstückshandel. Sie beträgt 3,5% des Kaufpreises. Erst wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt ist, stellt Ihnen das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus. Dann erst steht der Eigentumsumschreibung im Grundbuch nichts mehr im Wege.
Das ist die Umsatzsteuer beim Grundstückshandel. Sie beträgt 3,5% des Kaufpreises. Erst wenn die Grunderwerbssteuer bezahlt ist, stellt Ihnen das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt aus. Dann erst steht der Eigentumsumschreibung im Grundbuch nichts mehr im Wege.
Tatsächliche Kosten
Neben dem Kaufpreis für eine Immobilie müssen zusätzliche Kosten einkalkuliert werden: So etwa Notar- und Grundbuchgebühren (etwa 1,5 Prozent), gegebenenfalls auch Maklerkosten (ab 3,48 Prozent). Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent), denn auch der Staat verdient beim Immobilienerwerb mit. Zusammen genommen kann sich das schnell auf fünfstellige Beträge summieren.
Anzeige
Scheinbare Sonderangebote
Der erste Blick auf niedrige Bau-Zinsen täuscht oft. FINANZtest deckt auf: "das Sonderangebot der Quelle Bausparkasse ist wirklich eins". Hier stimmen Preis und Leistung.
Bei neuen Häusern kommen meist noch Anschlusskosten für das Grundstück hinzu. Doch auch die Wünsche des Bauherrn oder des Wohnungskäufers können zusätzlich ins Geld gehen. Beim freistehenden Haus verteuern beispielweise aufwändige Außenanlagen und Begrünungen das Vorhaben. Auch eine neue Küche kostet viel Geld. Oft entsprechen zudem die standardmäßig angebotenen oder bereits vorhandenen sanitären Einrichtungen nicht den eigenen Vorstellungen. Doch jedes Extra kostet zusätzlich. Nicht zu vergessen: die Umzugskosten ins neue Zuhause.
Deshalb: nicht zu knapp kalkulieren. Gehen die monatlichen Zahlungen an die Grenze der finanziellen Belastbarkeit, sollten potentielle Bauherren und Immobilienkäufer besser auf einen günstigeren Zeitpunkt warten: "In solchen Fällen lassen Sie besser noch die Finger davon, oder prüfen Sie, ob ein preiswerteres Objekt in Frage kommt", warnt Susanne Dehm von der Quelle-Bausparkasse.
Neben dem Kaufpreis für eine Immobilie müssen zusätzliche Kosten einkalkuliert werden: So etwa Notar- und Grundbuchgebühren (etwa 1,5 Prozent), gegebenenfalls auch Maklerkosten (ab 3,48 Prozent). Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer (3,5 Prozent), denn auch der Staat verdient beim Immobilienerwerb mit. Zusammen genommen kann sich das schnell auf fünfstellige Beträge summieren.
Anzeige
Scheinbare Sonderangebote
Der erste Blick auf niedrige Bau-Zinsen täuscht oft. FINANZtest deckt auf: "das Sonderangebot der Quelle Bausparkasse ist wirklich eins". Hier stimmen Preis und Leistung.
Bei neuen Häusern kommen meist noch Anschlusskosten für das Grundstück hinzu. Doch auch die Wünsche des Bauherrn oder des Wohnungskäufers können zusätzlich ins Geld gehen. Beim freistehenden Haus verteuern beispielweise aufwändige Außenanlagen und Begrünungen das Vorhaben. Auch eine neue Küche kostet viel Geld. Oft entsprechen zudem die standardmäßig angebotenen oder bereits vorhandenen sanitären Einrichtungen nicht den eigenen Vorstellungen. Doch jedes Extra kostet zusätzlich. Nicht zu vergessen: die Umzugskosten ins neue Zuhause.
Deshalb: nicht zu knapp kalkulieren. Gehen die monatlichen Zahlungen an die Grenze der finanziellen Belastbarkeit, sollten potentielle Bauherren und Immobilienkäufer besser auf einen günstigeren Zeitpunkt warten: "In solchen Fällen lassen Sie besser noch die Finger davon, oder prüfen Sie, ob ein preiswerteres Objekt in Frage kommt", warnt Susanne Dehm von der Quelle-Bausparkasse.
Kleiner Tipp :
So geht’s: Fragen Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung nach der Instandhaltungsrücklage. Dieses Guthaben wird meist vom Verkäufer auf den Käufer übertragen, ohne dass das aus dem Kaufpreis hervorgeht. Die Instandhaltungsrücklage gehört aber nicht zum Wertbestand der Wohnung, sondern stellt viel mehr eine Geldforderung seitens des Verkäufers dar. Daraus folgt: Die Instandhaltungsrücklage unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer!
Wenn Sie die Rücklage aus dem Kaufpreis herausrechnen und separat begleichen, sparen Sie anteilig 3,5 Prozent, die
Ihr Vorteil:
Wenn Sie die Instand- haltungsrücklage einer Eigentumswohnung aus dem Kaufpreis herausrechnen und separat begleichen, sparen Sie anteilig 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer, die ansonsten der Fiskus kassiert. Der Kaufvertrag sollte lediglich die Formulierung enthalten, dass "die Instandhaltungsrücklage in Höhe von X Euro im Kaufpreis enthalten ist“. Beispiel: 20 000 Euro Instandhaltungsrücklage mindern die Grunderwerbsteuer um 700 Euro!
-------------------------------------
Notar und Gerichtskosten werden nach einer Gebührenordnng festgelegt, da kann nicht verhandelt werden. Rufe doch in irgendeinem Notariat an, da bekommst Du alle Auskünfte, die Du brauchst.
So geht’s: Fragen Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung nach der Instandhaltungsrücklage. Dieses Guthaben wird meist vom Verkäufer auf den Käufer übertragen, ohne dass das aus dem Kaufpreis hervorgeht. Die Instandhaltungsrücklage gehört aber nicht zum Wertbestand der Wohnung, sondern stellt viel mehr eine Geldforderung seitens des Verkäufers dar. Daraus folgt: Die Instandhaltungsrücklage unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer!
Wenn Sie die Rücklage aus dem Kaufpreis herausrechnen und separat begleichen, sparen Sie anteilig 3,5 Prozent, die
Ihr Vorteil:
Wenn Sie die Instand- haltungsrücklage einer Eigentumswohnung aus dem Kaufpreis herausrechnen und separat begleichen, sparen Sie anteilig 3,5 Prozent Grunderwerbsteuer, die ansonsten der Fiskus kassiert. Der Kaufvertrag sollte lediglich die Formulierung enthalten, dass "die Instandhaltungsrücklage in Höhe von X Euro im Kaufpreis enthalten ist“. Beispiel: 20 000 Euro Instandhaltungsrücklage mindern die Grunderwerbsteuer um 700 Euro!
-------------------------------------
Notar und Gerichtskosten werden nach einer Gebührenordnng festgelegt, da kann nicht verhandelt werden. Rufe doch in irgendeinem Notariat an, da bekommst Du alle Auskünfte, die Du brauchst.
@7911793
Das stimmt, allerdings nur vom Grundstückswert
Wie soll man das denn bei einer Eigentumswohnung auseinanderhalten können??
Grunderwerbsteuer wird deshalb natürlich für die Gesamtheit von Grudstück und Haus/Wohnung fällig
Das stimmt, allerdings nur vom Grundstückswert
Wie soll man das denn bei einer Eigentumswohnung auseinanderhalten können??
Grunderwerbsteuer wird deshalb natürlich für die Gesamtheit von Grudstück und Haus/Wohnung fällig
[posting]17.554.507 von Opla am 15.08.05 11:32:55[/posting]Das ist richtig. Sie richtet sich nach der Gegenleistung und das ist beim Kauf einer Eigentumswohnung der Kaufpreis, nachdem sich auch die feststehenden Notar- und Gerichtskosten berechnen.
@79....
Und dafür gabs eine 1,3
Wo hast Du denn studiert?? Neue Länder wahrscheinlich, stimmts
Und dafür gabs eine 1,3
Wo hast Du denn studiert?? Neue Länder wahrscheinlich, stimmts
Und als Förderungen stehen Ihnen:
1. Bestandserwerbsdarlehen
2. die reine Eigenheimzulage
3. oder aber ein Eigenheimzulagendarlehen
zur Verfügung.
www.lth.de
1. Bestandserwerbsdarlehen
2. die reine Eigenheimzulage
3. oder aber ein Eigenheimzulagendarlehen
zur Verfügung.
www.lth.de
Sollten Sie eine Eigennutzung in Erwägung ziehen, weisen wir Sie auf die derzeit gültige steuer-liche Wohneigentumsförderung nach dem Eigenheimzulagengesetz (EigZulG), auch von Gebrauchtimmobilien, hin, bei der Sie über einen Zeitraum von 8 Jahren einen Fördergrundbe-trag von 1 % der Anschaffungskosten, höchstens € 1.250,00 pro Jahr, beim Finanzamt als Ei-genheimzulage beantragen können. Neben der Eigenheimzulage ist es möglich, für jedes im Haushalt lebende Kind noch eine Zulage in Höhe von € 800,00 pro Jahr zu erhalten.
Gemäß § 4 des Eigenheimzulagengesetzes besteht dieser Anspruch nur, wenn die Eigentums-wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und bestimmte Einkommensgrenzen
(€ 70.000,00 / € 140.000,- - Alleinstehende / Verheiratete) für das Jahr des Einzugs (Antragsjahr) und des Vorjahres nicht überschritten werden. Die v. g. Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes im Haushalt lebende Kind um € 30.000,-.
Gemäß § 4 des Eigenheimzulagengesetzes besteht dieser Anspruch nur, wenn die Eigentums-wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird und bestimmte Einkommensgrenzen
(€ 70.000,00 / € 140.000,- - Alleinstehende / Verheiratete) für das Jahr des Einzugs (Antragsjahr) und des Vorjahres nicht überschritten werden. Die v. g. Einkommensgrenzen erhöhen sich für jedes im Haushalt lebende Kind um € 30.000,-.
#1
Warum bekommen Notare eigentlich 3.5 % ?
Ist das eine Art Naturgesetz ?
Warum sind derartige Tarife eigentlich frei verhandelbar ?
Es ist doch schliesslich für einen Notar keine 10mal grössere Arbeit einen Vertrag über den Kauf einer Villa für 2 Mio Euro aufzusetzen als für eine Wohnung für 200.000 Euro.
Warum bekommen Notare eigentlich 3.5 % ?
Ist das eine Art Naturgesetz ?
Warum sind derartige Tarife eigentlich frei verhandelbar ?
Es ist doch schliesslich für einen Notar keine 10mal grössere Arbeit einen Vertrag über den Kauf einer Villa für 2 Mio Euro aufzusetzen als für eine Wohnung für 200.000 Euro.
Kurz eine andere Frage zur notariellen Eintragung einer Grundschuld.
Muss eigentlich der Wohnungseigentümer zwingend die Eintragung der Grundschuld selber unterschreiben oder reicht eine notarielle Vollmacht gegenüber einem Familienangehörigen hierfür aus? Zusätzlich ließe sich die Willenserklärung vorab noch äußern, Problem nur, der Eigentumsübertrag erfolgt erst, wenn der designierte Eigentümer D für längere Zeit wieder verlassen hat.
Weiß jemand Rat? Danke Andrija
Muss eigentlich der Wohnungseigentümer zwingend die Eintragung der Grundschuld selber unterschreiben oder reicht eine notarielle Vollmacht gegenüber einem Familienangehörigen hierfür aus? Zusätzlich ließe sich die Willenserklärung vorab noch äußern, Problem nur, der Eigentumsübertrag erfolgt erst, wenn der designierte Eigentümer D für längere Zeit wieder verlassen hat.
Weiß jemand Rat? Danke Andrija
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
153 | ||
89 | ||
71 | ||
69 | ||
43 | ||
40 | ||
39 | ||
38 | ||
31 | ||
31 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
25 | ||
24 | ||
21 | ||
19 | ||
18 | ||
18 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
16 |