Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 2)
eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.022.939 von Erdman am 04.01.23 16:02:53Fehlt noch der brauchbare Gewinn im Zähler, der Nenner passt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.030.349 von carimba am 05.01.23 14:33:33Danke dir carimba :-) ja, das ist wirklich eindeutig, aber ing denkt nicht daran es anders zu machen als angeblich die Lagerstelle und wm-Datenservice es vorgeben. Hab jetzt geantwortet, dass ich von ing schwer enttäuscht und meine 4 Depots bei ing die ich betreue abziehen werde, aber ich denke nicht dass das ING wirklich juckt - als antwort bekomme ich bestimnt wieder eine kurze antwort: nach Lagerstelle und wm-Datenservice ist es korrekt versteuert.
Ich werd es dann nächste Woche mit der Bafin probieren und falls das keinen Erfolg hat weitere Schritte mit meinem Steuerberater besprechen.
Ich werd es dann nächste Woche mit der Bafin probieren und falls das keinen Erfolg hat weitere Schritte mit meinem Steuerberater besprechen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.028.159 von juliusjr am 05.01.23 10:36:13Also für mich ist die Sache auch eindeutig:
Der Tilgungstag für den Typ D ist der 2.1.2023. Das lässt sich im Bundesanzeiger nachlesen. Damit würde ich die ING konfrontieren.
Wenn Dir die ING eine falsche Steuerbescheinigung ausstellt, würde ich das beim Finanzamt vermerken und die Steuererklärung so abgeben, daß Dir die Tilgung am 2.1.2023 zugeflossen ist.
Ob das dann das richtige Verhalten ist, weiß ich nicht. Dazu hast Du einen Steuerberater. Nur ich würde es ohne Steuerberater so machen.
Der Tilgungstag für den Typ D ist der 2.1.2023. Das lässt sich im Bundesanzeiger nachlesen. Damit würde ich die ING konfrontieren.
Wenn Dir die ING eine falsche Steuerbescheinigung ausstellt, würde ich das beim Finanzamt vermerken und die Steuererklärung so abgeben, daß Dir die Tilgung am 2.1.2023 zugeflossen ist.
Ob das dann das richtige Verhalten ist, weiß ich nicht. Dazu hast Du einen Steuerberater. Nur ich würde es ohne Steuerberater so machen.
Besten Dank für die Information. Anderen ist es vielleicht egal wann es versteuert wird, aber ich brauch es ins Jahr 2023 bzw nicht ins Jahr 2022. Die Sachlage ist eigentlich eindeutig laut meinen Steuerberater und trotzdem will sich die ING nicht bewegen. Da schreibt jemand eine kurze Antwort und fertig. Ich muss nochmal meinen Steuerberater fragen wie ich jetzt am besten vorgehe. Irgendwie Einspruch gegen die Abrechnung und der künftigen Steuerbescheinigung einlegen. Hab das noch nicht gemacht. Kennst sich hier jemand aus?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.008.362 von juliusjr am 02.01.23 17:58:46Ich habe die Steuerabrechnung von comdirect erhalten, die Steuern wurden für dieses Jahr 2023 abgeführt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.008.362 von juliusjr am 02.01.23 17:58:46Stefan Dräger: „Durch den Einzug der letzten Genussscheine endet eine Ära, die mit der Begebung der ersten Dräger-Genussscheine vor 40 Jahren begonnen hat. Der Einzug vereinfacht unsere Kapitalstruktur und stärkt damit unsere Position am Kapitalmarkt. Zukünftig kommt der Gewinn ausschliesslich den Aktionären zugute.“
Daran muss man den guten Stefan Dräger jedes Jahr Anfang Februar erinnern. 😀
Ob jetzt der Aktienkurs wieder steigt? Die Bilanz ist bereinigt und die Kennziffern sind besser.
Daran muss man den guten Stefan Dräger jedes Jahr Anfang Februar erinnern. 😀
Ob jetzt der Aktienkurs wieder steigt? Die Bilanz ist bereinigt und die Kennziffern sind besser.
Die steuerliche Mitteilung der ING steht noch aus.
Bei mir, bei ING das gleiche. Bei comdirect jedoch noch nicht.
Hatte gedacht, dass die Rückzahlung erst Ende Januar erfolgt.
Hatte gedacht, dass die Rückzahlung erst Ende Januar erfolgt.
Heute ist bei mir der Genussschein D
bei ING eingelöst worden. Leider wurde das ins Steuerjahr 2022 verbucht. Komischerweise wurde aber die Serie A ins Steuerjahr 2021 verbucht. Auch hab ich eine schriftliche Anfrage an meinen Steuerberater gestellt und der war der Meinung dass das ins Steuerjahr 2023 kommt. Leider hat er mir das telefonisch mitgeteilt und mir das nicht mehr schriftlich geschrieben. Er hat gesagt, dass hier das Zuflussprinzip angewendet wird weil es sich ja hier nicht um eine regelmäßige Zahlung handelt. Für welches Jahr haben das andere Broker versteuert?
Drägerwerk DRW3: die Aktie des Medizin- und Sicherheitstechnikunternehmens positioniert sich für einen Long Trade
Mehr Infos: https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2021-07/5335267…
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