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    Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 111)

    eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
    neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
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      Avatar
      schrieb am 31.03.15 14:45:31
      Beitrag Nr. 5.614 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.412.531 von SAFE1 am 24.03.15 21:13:20
      Zitat von SAFE1: Mindestens in einem Punkt ist der Artikel inhaltlich falsch:

      Die Möglichkeit der Genussscheinbedingungen, dass Dräger bei Kündigung wählen kann zwischen:
      1) Gegenwert von 10 Vorzügen in bar
      2) 10 Aktien effektiv (Stämme oder Vorzüge)

      gibt es nicht mehr, seitdem Dräger Variante 2 im Jahr 2011 verbindlich ausgeschlossen hat.
      D.h. es kann nur noch Bares in Gegenwert von 10 Vorzügen geben. Dies sind per heute rd. 1.130 Euro.


      Ist das eigentlich definitiv ? Was heißt "verbindlich ausgeschlossen" in diesem Zusammenhang?
      Oder kann Dräger (bei entsprechend großer Kursdifferenz zwischen Stämmen und Vorzügen) nach dem Motto, was kümmert mich mein blödes Geschwätz von gestern, die Stämme "wieder verbindlich einschließen"
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 31.03.15 13:08:40
      Beitrag Nr. 5.613 ()
      Herr Dräger kauft wohl die Vorzugsaktien für seine Mitarbeiter. Schon komisch.
      Avatar
      schrieb am 31.03.15 12:02:40
      Beitrag Nr. 5.612 ()
      Erstaunlich, dass die Genüsse nicht mehr machen, nachdem die Aktien ein neuen Hoch erreicht hat. Und auch die Dividende bald ansteht. Naja kommt vielleicht noch.....
      Avatar
      schrieb am 27.03.15 13:09:40
      Beitrag Nr. 5.611 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.412.531 von SAFE1 am 24.03.15 21:13:20Nur noch mal für die Optik und weil es so skurril ist:

      WKN 555063 Kurs 114,40 = 100 %

      WKN 555060 Kurs 82,60 = 72 %

      WKN 555071 Kurs 45,00 = 39 %

      Verschiedene Preise für die gleichen Dividendenbezugsrechte.
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 10:00:17
      Beitrag Nr. 5.610 ()
      Ich möchte übrigens noch daraufhinweisen, dass Dräger mit einer Ausschüttungsquote von 30% am unteren Bereich der Range ist. Für viele ist mitlerweile 40% pay-out-ratio Standard. Für einige Firmen sogar noch deutlich mehr.

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      schrieb am 24.03.15 21:13:20
      Beitrag Nr. 5.609 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.410.689 von Shortguy am 24.03.15 18:22:46Mindestens in einem Punkt ist der Artikel inhaltlich falsch:

      Die Möglichkeit der Genussscheinbedingungen, dass Dräger bei Kündigung wählen kann zwischen:
      1) Gegenwert von 10 Vorzügen in bar
      2) 10 Aktien effektiv (Stämme oder Vorzüge)

      gibt es nicht mehr, seitdem Dräger Variante 2 im Jahr 2011 verbindlich ausgeschlossen hat.
      D.h. es kann nur noch Bares in Gegenwert von 10 Vorzügen geben. Dies sind per heute rd. 1.130 Euro.

      Die Genussscheine notieren daher nur auf rd. 40% dieses Wertes.
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.03.15 18:22:46
      Beitrag Nr. 5.608 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.406.573 von nebenwertereiter am 24.03.15 12:43:21Ich stelle einmal den Text hier ein, falls der Link irgendwann einmal nicht mehr funktioniert ...

      24.03.2015 03:00

      Hier stimmt was nicht! Drägerwerk lieber illiquide

      STÄMME WENIGER LIQUIDE
      Langfristig entwickeln sich illiquide Aktien besser. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie von Roger Ibbotson. Beispiel gefällig?

      von Jörg Lang, Euro am Sonntag

      Der Yale-Professor hat 3.500 US-Aktien nach Börsenumsatz in Gruppen aufgeteilt. Über 40 Jahre legte die Gruppe mit der geringsten Liquidität um mehr als fünf Prozentpunkte pro Jahr stärker zu als die liquidesten Werte. Eigentlich überraschend, ist Liquidität doch ein wichtiges Kriterium, damit eine Aktie in einem Index vertreten ist.

      Eine Erklärung könnte sein: Womöglich sind die in einem Index vertretenen Aktien höher bewertet als die weniger liquiden Werte, sodass deren Preisvorteil über die Jahre hinweg Vorteile in der Wertentwicklung bringt. Ibbotsons Ergebnisse könnten auch für Aktiengattungen einzelner Unternehmen gelten. Beispielsweise bei Drägerwerk. Weil die Familie über Jahre hinweg versucht hat, ihren Einfluss hoch zu halten, verfügt die Gesellschaft über eine komplizierte Kapitalstruktur. Es gibt Stamm- und Vorzugsaktien sowie drei Serien (A, K und D) mit Genussscheinen.
      Das Unternehmen war lange Zeit nur mit Vorzugsaktien und Genussscheinen vertreten. Das brachte zwei Vorteile. Die Genüsse wurden von Ratingagenturen als Eigenkapital angesehen. Zudem hatten sie wie die Vorzüge kein Stimmrecht, was die Familie erfreute. Damit die Genüsse eigenkapitalähnlich waren, wurde die Ausschüttung an die Aktien gekoppelt. Das heißt: Laut Emissionsbedingungen erhalten die Genussscheine die zehnfache Dividende der Vorzugsaktien. Bei Serie K und D haben Anleger in einigen Jahren ein Kündigungsrecht. Serie A läuft unendlich. Drägerwerk kann aber alle Papiere kündigen. Als Entschädigung erhalten die Anleger dann den Gegenwert von zehn Vorzugsaktien. Alternativ kann die Gesellschaft den Ausgleich über die Ausgabe von Vorzugs- oder Stammaktien leisten. Im Laufe der Jahre hatte Drägerwerk seinen Refinanzierungs­rahmen mit Genussscheinen ausgeschöpft. Seit 2010 sind Stammaktien notiert.

      Zurück zu Ibbotson. Die liquidesten Drägerwerk-Papiere sind die im TecDAX notierten Vorzüge. Sie kosten rund 110 Euro. Weniger liquide sind die Stammaktien, die in keinem Index vertreten sind. Sie kosten ein Viertel weniger, der Anleger erhält ein Stimmrecht und die Dividendenrendite ist rund 0,4 Prozentpunkte höher. Am wenigsten liquide sind die Genussscheine. Hier ist die Bewertung noch attraktiver.

      Die Genüsse kosten aktuell zwischen 450 und 455 Euro. Gemessen an der vorgeschlagenen Dividende für 2014 beträgt der Renditevorsprung gegenüber Stämmen 1,5 und gegenüber den Vorzügen sogar 1,9 Prozentpunkte. In jedem Szenario sind die Genussscheine mindestens das Zehnfache der Stammaktien, also rund 800 Euro wert. Wie dürfte die Wertentwicklungsrangliste in zehn Jahren aussehen? Meine Wette: Genussscheine weit vor Stammaktien und abgeschlagen die Vorzüge.
      5 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.03.15 12:43:21
      Beitrag Nr. 5.607 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.405.823 von cktest am 24.03.15 11:26:41Ja, das ist der Artikel. (EAMS ist die Abkürzung für Euro am Sonntag).
      Danke für das Einstellen des links hier im board.
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 24.03.15 12:14:40
      Beitrag Nr. 5.606 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.405.823 von cktest am 24.03.15 11:26:41Ich halte Stücke in der DE0005550719. Bisher waren in meinem schweizer Depot x Stück zum aktuellen Kurs von rd. 450 eingebucht. Seit gestern ist die Stückelung aber geändert worden und umgebucht in die Nominale des Genusscheins. Merkwürdigerweise erfolgt aber an der Börse noch ein Handel in den Stücken. Weiss jemand, ob die Wandlung nur hier stattgefunden hat (Verwahrstelle) oder ob dies auch für den Handelsplatz vorgesehen ist? Wäre optisch ja auf jeden Fall interessant
      Avatar
      schrieb am 24.03.15 11:26:41
      Beitrag Nr. 5.605 ()
      Ist das dieser Artikel? Da steht zumindest bei finanzen.net "Euro am Sonntag" drüber.
      8 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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