Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 269)
eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
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Hat jemand schon etwas von der PK zu den Genussscheinen erfahren? Heute nachmittag ab 16 Uhr ist Analystenkonferenz. Da wird bestimmt auch zu den Genüssen gefragt. Mithören ist möglich.
Zahlen klingen gut. Aber interessant ist, dass sie von der einmalig "reduzierten" Dividende reden. Das impliziert, dass bereits für 2012 wieder eine höhere Dividende gezahlt wird - seltsam. Natürlich wäre es gerechtfertigt....
EamS: "Beim Drägergenussschein nehmen wir, wie vergangene Woche bereits angekündigt, für die Hälfte der Papiere das Rückkaufangebot der Gesellschaft über 210 € an, die andere Hälfte bleibt im Depot."
Graustark, die Bilanzierung hat DraegerFan schon richtig dargestellT.
Buchung für Rückkauf 100%:
Soll Eigenkapital 220 Mio. (Posten im EK unklar)
Soll Genussscheinkapital 50 Mio.
Soll Verpflichtungen aus Genussscheinen 30 Mio.
an
Haben Kasse 300 Mio.
Dies bewirkt einen Eigenkapitalrückgang im Konzern von 270 Mio. Eine differenzierte Darstellung nach den drei Serien lohnt sich nicht, weil da nicht viel Unterschiede bestehen. Die bisher bilanzierten 50 Mio und die 30 Mio, die DraegerFan oben ausgebucht hat, erkennt man am besten in der sehr guten Darstellung auf Seite 180 des Geschäftsberichts 2010. Da findet man auch die Beträge je Serie, die im EK stehen und im Fremdkapital.
Buchung für Rückkauf 100%:
Soll Eigenkapital 220 Mio. (Posten im EK unklar)
Soll Genussscheinkapital 50 Mio.
Soll Verpflichtungen aus Genussscheinen 30 Mio.
an
Haben Kasse 300 Mio.
Dies bewirkt einen Eigenkapitalrückgang im Konzern von 270 Mio. Eine differenzierte Darstellung nach den drei Serien lohnt sich nicht, weil da nicht viel Unterschiede bestehen. Die bisher bilanzierten 50 Mio und die 30 Mio, die DraegerFan oben ausgebucht hat, erkennt man am besten in der sehr guten Darstellung auf Seite 180 des Geschäftsberichts 2010. Da findet man auch die Beträge je Serie, die im EK stehen und im Fremdkapital.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.876.198 von Graustark am 09.03.12 10:42:37So sehe ich das auch
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.876.113 von Schwabenpfeil am 09.03.12 10:29:56Die erworbenen Genussscheine einzuziehen....d.h. aber nicht dass kein Handel mehr stattfindet. Ich verstehe nicht, dass sich kein Private Equity Fonds an dieser Sache beteiligt. Für die wäre das ein gefundenes Fressen. Stücke kaufen und dann Dräger anbieten.
Die Gesellschaft ist auch jetzt nicht verpflichtet, einen Markt für die GS zur Verfügung zu stellen.
Der Markt ist aber trotzdem da.
Gibt es weniger GS, wird er enger. Kein wirklich neues Gefühl.
Der Markt ist aber trotzdem da.
Gibt es weniger GS, wird er enger. Kein wirklich neues Gefühl.
Die Emittentin beabsichtigt gegenwärtig, die erworbenen Genussscheine
einzuziehen. Soweit sich diese Absicht nicht ändert, besteht ein Risiko, dass durch die Verringerung der Zahl der
ausstehenden Genussscheine die Kursentwicklung dauerhaft beeinträchtigt wird. Weder die Emittentin noch die
Zentrale Abwicklungsstelle sind verpflichtet, einen Markt für die nicht angebotenen oder nicht zurück erworbenen
Genussscheine zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren beabsichtigt die Emittentin nicht, von ihrem Recht zur
Kündigung einer oder mehrerer Serien der Genussscheine gemäß den Bedingungen der jeweiligen Genussschein
(Auszug aus dem Tender Offer Memorandum vom 15.2.2012)
einzuziehen. Soweit sich diese Absicht nicht ändert, besteht ein Risiko, dass durch die Verringerung der Zahl der
ausstehenden Genussscheine die Kursentwicklung dauerhaft beeinträchtigt wird. Weder die Emittentin noch die
Zentrale Abwicklungsstelle sind verpflichtet, einen Markt für die nicht angebotenen oder nicht zurück erworbenen
Genussscheine zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren beabsichtigt die Emittentin nicht, von ihrem Recht zur
Kündigung einer oder mehrerer Serien der Genussscheine gemäß den Bedingungen der jeweiligen Genussschein
(Auszug aus dem Tender Offer Memorandum vom 15.2.2012)
Es gibt ja keine Pflicht zum Einziehen. Eine Gesellschft kann (in gewissen Grenzen, in D glaube ich 10%, eigene Papiere besitzen und ggf. auch wieder verkaufen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.875.904 von Graustark am 09.03.12 09:58:18Hallo Graustark - aber in dem § 237 AktG ist von Aktien die Rede. Sollte dies so sein, warum wurde nicht der Bertelsmann Genussschein schon längst eingezogen. Ich glaube das nicht...oder der Allianz Genussschein?
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