Draegerwerk: Genussscheine mit Nachholbedarf (Seite 71)
eröffnet am 01.02.02 17:09:59 von
neuester Beitrag 17.11.23 13:19:49 von
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Die Vorzüge zeigen eine tolle Performance. Die Stämme hängen nach. Ich wundere mich immer noch über Elliot. Dieser Short ging nicht auf - bis jetzt. Leider kann ich nicht verifizieren, ob der immer noch offen ist oder nicht. Ich gehe mal davon aus das es immer noch offen ist. An der Stelle sei daran erinnert, dass Dräger ein Aktienrückkaufsprogramm in den Raum stellte. Ob dies auf dem hohen Niveau Sinn macht? Hohes Niveau ist natürlich relativ. Wir sind immer noch ein gutes Stück vom Hoch (ca. 120 Euro Vz) entfernt und der Gesamtmarkt hat in der Zeit deutlich zugelegt.
DGAP-Ad-hoc: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Vorläufiges Ergebnis Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger schließt das erste Quartal mit deutlicher Ergebnisverbesserung ab 12.04.2017 / 18:07 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung nach § 17 MAR Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger schließt das erste Quartal mit deutlicher Ergebnisverbesserung ab Dräger gibt hiermit vorläufige, nicht testierte Zahlen zum ersten Quartal 2017 bekannt. Im ersten Quartal verzeichnete Dräger beim Auftragseingang einen währungsbereinigten Anstieg von rund 5,4 Prozent (nominal 6,6 Prozent) im Vergleich zum Vorjahresquartal. Der Umsatz ging um währungsbereinigt rund 1,1 Prozent auf 535 Mio. Euro zurück (nominal: Anstieg um 0,5 Prozent). Die Bruttomarge lag bei rund 45 Prozent (Q1 2016: 42,0 Prozent). Die Funktionskosten lagen währungsbereinigt 1,9 Prozent (nominal -0,7 Prozent) unter dem Vorjahreswert. Das EBIT für das erste Quartal übertraf mit rund 2 Mio. Euro den schwachen Vorjahreswert deutlich (Q1 2016: -15,7 Mio. Euro). Alle Regionen verzeichneten höhere Auftragseingänge als im Vorjahr. In Europa war der Anstieg der Nachfrage besonders stark. In der Region Amerika war das Auftragswachstum getrieben durch das Nordamerika Geschäft. In Zentral- und Südamerika stellt sich das Geschäft derzeit herausfordernd dar. Die Region Afrika, Asien und Australien verzeichnete aufgrund der positiven Entwicklung in China leichte Zuwächse beim Auftragseingang. Die Jahresprognose für 2017 bleibt unverändert. Für das Gesamtjahr erwartet Dräger weiterhin ein Umsatzwachstum von währungsbereinigt zwischen 0,0 und 3,0 Prozent und eine EBIT-Marge zwischen 5,0 und 7,0 Prozent. Dräger wird die vollständigen Ergebnisse für die ersten drei Monate des Geschäftsjahres am 4. Mai 2017 veröffentlichen. Drägerwerk AG & Co. KGaA Moislinger Allee 53-55 23558 Lübeck, Deutschland www.draeger.com Investor Relations: Thomas Fischler Tel. +49 451 882-2685 thomas.fischler@draeger.com Corporate Communications: Melanie Kamann Tel. +49 451 882-3998 melanie.kamann@draeger.com Disclaimer Diese Mitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung des Dräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt worden. Hinsichtlich solcher zukunftsbezogenen Aussagen kann keine Garantie und keine Haftung für den Eintritt der genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse übernommen werden. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren. Sie beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die sich dem Einfluss des Unternehmens entziehen und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Unbeschadet rechtlicher Bestimmungen zur Korrektur von Prognosen übernehmen wir keine Verpflichtung, die in dieser Meldung gemachten zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren. Alle wichtigen Finanztermine entnehmen Sie bitte unserer Unternehmenswebseite www.draeger.com unter Investoren / Finanzkalender.
DGAP-Adhoc: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger schließt das erste Quartal mit deutlicher Ergebnisverbesserung ab (deutsch) | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
http://www.wallstreet-online.de/nachricht/9486540-dgap-adhoc…
DGAP-Adhoc: Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger schließt das erste Quartal mit deutlicher Ergebnisverbesserung ab (deutsch) | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
http://www.wallstreet-online.de/nachricht/9486540-dgap-adhoc…
Erstaunlich: bei Bloomberg wird Stand 31.01. beim Dimensional Fund ein Abgang von 35.418 Stück Genussscheine vermeldet.
Elliot hat mit seiner Short-Position in den Stämmen keine große Freude - ist jetzt bei 73 Euro. Beim letzten Update (Anfang Jan) wurde die Short-Position nur geringfügig reduziert. Beim "D" Genussschein tauchen sie bislang nicht als Eigentürmer auf.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.641.729 von Extrader1 am 30.03.17 10:18:09Dies ist wie du sagst Schnee von gestern. Das war die frühere Ausschüttungspolitik, die aber nur kurz "bedient" wurde und dann wieder neu angepasst. Es klang so, als wäre dies neu in der TK oder Presse genannt worden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.641.528 von Jakobus01 am 30.03.17 09:52:24Wo habe ich das her, ich denke hier im Forum ist auch schon einiges darüber geschrieben worden. Es ist offiziell verkündete Firmenpolitik von Träger, 30 % des Gewinns an Aktionäre auszuschütten sobald ein EK von 40 % erreicht wird. Wie bei so vielem, Dräger hält sich nicht an eigene Aussagen. U.a. auch steht in einem älteren FOCUS - Insgesamt peile der Konzern bis 2018 eine Gewinnmarge in Höhe von zwölf Prozent an. Zuletzt habe sie bei knapp zehn Prozent gelegen. Dräger kündigte eine deutliche Erhöhung der momentan bei 15 Prozent liegenden Dividende des an der Börse notierten Unternehmens an. „Sobald wir eine Eigenkapitalquote von 40 Prozent erreicht haben werden, soll die Ausschüttung auf 30 Prozent verdoppelt werden“, sagte Dräger. Das ist mal wieder nicht die Wahrheit von SD, da der erwartete Gewinn 2016 je Aktie bei Euro 3,92 liegen und eine Dividende von 0,19 Cent je VZ ausgeschüttet werden soll. Die Höhe der Ausschüttung der Dividende ist also eigentlich mal wieder willkürlich da sie eigentlich wesentlich höher liegen müsste. Aber das ist die Firmenpolitik von Dräger, manchmal unverständlich, vor allem wenn man sich selbst nicht an Aussagen hält.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.635.063 von Extrader1 am 29.03.17 12:52:30Das ist mir so neu. Am Rande: laut Geschäftsbericht ist die EK-Quote eh schon bei 43,4% - woher hast du das?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.629.213 von noch-n-zocker am 28.03.17 17:48:37Auf eine Vergleichsbereitschaft von Dräger würde ich erst mal pfeifen. Viel wichtiger wäre mir eine Dividende für die VZ, und die dann mal 10 bei den Genüssen. Von der Ankündigung einer Ausschüttung einer aktionärsfreundlichen Dividende bei Erreichen der EK von 40 % wird ja schon wieder gesprochen. "Dräger kündigte eine deutliche Erhöhung der momentan bei 15 Prozent liegenden Dividende des an der Börse notierten Unternehmens an. "Sobald wir eine Eigenkapitalquote von 40 Prozent erreicht haben werden, soll die Ausschüttung auf 30 Prozent verdoppelt werden", sagte Dräger. Derzeit liegt diese Quote bei etwa 35 Prozent," Wenn es dann mal wieder 1,39 Euro Dividende für die VZ gibt und 13,90 für den GS stimmt die Welt auch wieder. Warum dann verkaufen oder ein Angebot annehmen wenn das Umtauschverhältnis nicht 1:10 ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.608.340 von Extrader1 am 24.03.17 19:16:03
Mag sein, dass Du mit dieser Einschätzung richtig liegst. Ich kann das nicht beurteilen, das Verhalten des LG
Lübecks finde ich aber auch unzumutbar.
ABER: Wenn Du Recht haben solltest, dann erhöht sich deswegen nur die Vergleichsbereitschaft von Dräger. In solchen Wertpapierstreitigkeiten gibt es ohnehin nach meiner Einschätzung öfter Vergleiche als Urteile, weil die Emittenten auf den Publicity-Effekt gerne verzichten. Und wenn tatsächlich das Risiko bestehen sollte, dass die vermeintlich verjährten Ansprüche der Nichtkläger nach einem Urteil doch nicht verjährt sind, dann wird es sich Dräger noch mehr überlegen, ob man sich nicht lieber außergerichtlich einigt.
Zitat von Extrader1: Ich sehe das mal so, wenn selbst ein Gericht in zumutbarer Zeit kein Urteil aussprechen kann, ist die Rechtslage wohl zumindest unübersichtlich für den Laien bzw. Shareholder. Sobald das Urteil dann vorliegt und die aktuellen Genussscheinhaber wegen angeblicher Verjährung dann bei einer möglichen Entschädigung wegen Verwässerung außen vorbleiben sollen, wäre eine Klage je nach Urteil dann noch möglich. Vielleicht sehe ich das falsch, aber das ist meine Sicht der Dinge.
Mag sein, dass Du mit dieser Einschätzung richtig liegst. Ich kann das nicht beurteilen, das Verhalten des LG
Lübecks finde ich aber auch unzumutbar.
ABER: Wenn Du Recht haben solltest, dann erhöht sich deswegen nur die Vergleichsbereitschaft von Dräger. In solchen Wertpapierstreitigkeiten gibt es ohnehin nach meiner Einschätzung öfter Vergleiche als Urteile, weil die Emittenten auf den Publicity-Effekt gerne verzichten. Und wenn tatsächlich das Risiko bestehen sollte, dass die vermeintlich verjährten Ansprüche der Nichtkläger nach einem Urteil doch nicht verjährt sind, dann wird es sich Dräger noch mehr überlegen, ob man sich nicht lieber außergerichtlich einigt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.618.935 von Extrader1 am 27.03.17 11:50:15#extader:
Ich denke Du geht da von einem Denkfehler aus:
Für den Fall "Sollte die Aktion von Dräger jedoch gegen geltendes Recht verstoßen haben". da kannst Du wohl entspannt sein.
Was ist aber, wenn "nur" die Bemessung des "Ausgleichs aus Verwässerung nach billigem Ermessen" neu (und dann entsprechend höher) festgesetzt wird? Ein Ausgleich nach billigem Ermessen ist wie ein Angebot zu verstehen, das Du akzeptieren kannst oder nicht. Wenn Du nicht damit einverstanden bist, dann musst Du vor Gericht, und zwar innerhalb der Verjährungsfrist.
Die Sache ist komplizerter als von Dir geschildert. Aus diesem Grund bin ich auch zum Anwalt gegangen und habe entsprechend reagiert.
Meiner Meinung nach hat Balaton den GS-Inhabern mit geringem Bestand eine Chance auf Abfindung geboten, die sie sonst nicht gehabt hätten. Von daher war das aus heutiger Sicht ein gutes Angebot gewesen.
Für den Fall, daß sich jemand auf meine Ausführungen bezieht: Ich bin juristischer Laie und lehne daher jegliche Haftung bezüglich dieser Ausführungen ab.
Ich denke Du geht da von einem Denkfehler aus:
Für den Fall "Sollte die Aktion von Dräger jedoch gegen geltendes Recht verstoßen haben". da kannst Du wohl entspannt sein.
Was ist aber, wenn "nur" die Bemessung des "Ausgleichs aus Verwässerung nach billigem Ermessen" neu (und dann entsprechend höher) festgesetzt wird? Ein Ausgleich nach billigem Ermessen ist wie ein Angebot zu verstehen, das Du akzeptieren kannst oder nicht. Wenn Du nicht damit einverstanden bist, dann musst Du vor Gericht, und zwar innerhalb der Verjährungsfrist.
Die Sache ist komplizerter als von Dir geschildert. Aus diesem Grund bin ich auch zum Anwalt gegangen und habe entsprechend reagiert.
Meiner Meinung nach hat Balaton den GS-Inhabern mit geringem Bestand eine Chance auf Abfindung geboten, die sie sonst nicht gehabt hätten. Von daher war das aus heutiger Sicht ein gutes Angebot gewesen.
Für den Fall, daß sich jemand auf meine Ausführungen bezieht: Ich bin juristischer Laie und lehne daher jegliche Haftung bezüglich dieser Ausführungen ab.
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