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    Ausländerkriminalität - ein deutsches Tabuthema (Seite 756)

    eröffnet am 14.04.03 14:14:49 von
    neuester Beitrag 09.04.24 15:47:16 von
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      schrieb am 13.08.04 20:11:25
      Beitrag Nr. 790 ()
      Verkehrsrowdy erschoss in Lübeck Mann

      Gegen den Verkehrsrowdy, der in Lübeck einen 53 Jahre alten Familienvater erschossen hat, erließ das Amtsgericht Lübeck am Freitag Haftbefehl wegen Mordes. Der Mann hatte bei der Tat zwei Promille Blutalkohol, berichtete die Polizei.

      Der Pole gab bei seiner Vernehmung an, er könne sich an nichts erinnern. Der Mann hatte einen Hamburger, der ihn wegen seines rücksichtslosen Fahrverhaltens zur Rede stellen wollte, am Donnerstag mit einer gestohlenen großkalibrigen Waffe erschossen.

      Der 41-Jährige gab zu, das von ihm gefahrene Auto aus dem Betrieb gestohlen zu haben, in dem er arbeitete. In einem Nachbarhaus, in dem er Aushilfsarbeiten leistete, entwendete er aus einem Tresor einen Revolver Smith & Wesson 357 Magnum und eine Pistole P 2 Sig-Sauer. Zuvor hatte er den Tresorschlüssel gefunden.

      Der 41-Jährige arbeitete als Erntehelfer. Die polnischen Behörden wurden eingeschaltet. Die Polizei geht davon aus, dass sich der Pole unmittelbar vor seiner Festnahme mit einem Schuss in den Oberschenkel verletzt hatte. Warum der Mann überhaupt von seinem Betrieb losgefahren war und wohin er wollte, ist unklar.

      Der Pole war am Donnerstag unterwegs und wurde von dem 53-Jährigen verfolgt, nachdem er zwei Rad fahrende Jungen in einen Straßengraben gedrängt und verletzt hatte. Der Hamburger konnte den flüchtenden 41-Jährigen stoppen. Es kam zum Wortgefecht, in dessen Verlauf der 41-Jährige laut Polizeibericht unvermittelt eine Waffe zog und zwei Mal auf den 53-Jährigen schoss. Das Opfer wurde von einem der Schüsse erheblich am Kopf verletzt und starb wenig später. Der Ingenieur hinterlässt eine Ehefrau und drei teils minderjährige Kinder.

      Auf seiner Flucht hatte der 41-Jährige, der eine Ehefrau in Polen hat, mit seinem Auto zwei Streifenwagen gerammt. Polizisten konnten den Polen in dem auf ein Feld geschleuderten Auto widerstandslos festnehmen.



      http://www.rtl.de/news/artikel/news/news_817418_436927.php
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 16:09:42
      Beitrag Nr. 789 ()
      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,313017,00.html


      Verkehrsrowdy erschießt Autofahrer

      Ein 41 Jahre alter Autofahrer hat in Lübeck zwei radelnde Kinder von der Straße abgedrängt. Als ein 53-jähriger Mann ihn deshalb zur Rede stellen wollte, zog der Rowdy einen Revolver und feuerte zwei Schüsse ab. Das Opfer starb im Krankenhaus.

      Lübeck - Nachdem er beobachtet hatte, wie der Fahrer eines VW-Golf die Kinder in einen Straßengraben gedrängt hatte, nahm der 53 Jahre alte Fahrer die Verfolgung auf und stoppte den Flüchtenden nach wenigen hundert Metern. Seine Beifahrerin kümmerte sich um die leicht verletzten Kinder.

      Der 53-Jährige ging auf das Fahrzeug zu und stellte den Fahrer zur Rede. Darauf stieg der 41-Jährige aus, zog eine großkalibrige Waffe und schoss zwei Mal aus unmittelbarer Nähe auf den Mann.

      Während seiner Flucht verursachte der Täter laut Polizei zwei weitere Verkehrsunfälle mit Sachschaden und rammte mehrere Streifenwagen. Dabei wurde niemand verletzt. Knapp eine halbe Stunde nach den tödlichen Schüssen wurde er festgenommen. Die Beamten stellten einen Revolver sicher.

      Der 41 Jahre alte polnische Staatsangehörige sei der Polizei bisher nicht bekannt gewesen, hieß es weiter. Die Staatsanwaltschaft Lübeck werde beim Amtsgericht einen Antrag auf Erlass eines Haftbefehles wegen Mordes stellen.
      Avatar
      schrieb am 13.08.04 13:12:08
      Beitrag Nr. 788 ()
      EU-Recht: 12 Kilo Heroin reichen nicht für Ausweisung

      Es war ein schwarzer Dienstag für das deutsche Ausländerrecht. Mit mehreren Entscheidungen hat das Bundesverwaltungsgericht am 3. August die Möglichkeiten der deutschen Behörden, sich kriminell gewordener Ausländer durch Ausweisung zu entledigen, dramatisch eingeschränkt. Strengere Anforderungen an die Ausweisung von in Deutschland mit schweren Straftaten in Erscheinung getretenen EU-Bürgern und türkischen Staatsangehörigen meinten die Leipziger Bundesrichter festsetzen zu müssen. „Zwingende Ausweisungen" und „Regelausweisungen", wie sie § 47 des Ausländergesetzes („Ausweisung wegen besonderer Gefährlichkeit") bei schweren Straftaten vorsieht, sind bei diesen Ausländern nicht mehr möglich. Allerdings kann das Bundesverwaltungsgericht recht wenig dafür - es zog die Konsequenz aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom April.


      Deutsches Ausländergesetz nicht mehr anwendbar

      Nebenbei wies das Gericht noch darauf hin, dass nach der ab 1. Januar 2005 geltenden neuen Rechtslage nach dem Zuwanderungsgesetz die Ausweisung von EU-Bürgern generell zu befristen ist.

      Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zeigen klar auf, warum Deutschland nicht einmal mehr in krassen Fällen von Kriminalität von seinem souveränen Recht Gebrauch machen kann, zu bestimmen, welche fremden Staatsangehörigen sich hier aufhalten können. Die Ursachen sind hausgemacht - Zuwanderungsgesetz - oder rühren von der Unterwerfung unter das supranationale System der EU her, deren Vorschriften und Rechtsprechung auf allen Gebieten, von der Freizügigkeit bis zum Warenverkehr, nationale Schutzvorkehrungen aushebeln.

      Konkret geht es einerseits um die Ausweisung eines 33-jährigen portugiesischen Staatsangehörigen aus Deutschland, die im Oktober 1998 verfügt worden war, weil er - unter anderem wegen Handels mit Betäubungsmitteln - zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war.

      In einem zweiten Fall geht es um einen 45-jährigen Türken, der wegen Handels mit 12 Kilogramm Heroin im Jahre 1991 zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt wurde und insgesamt etwa acht Jahre in Haft war. Gegen ihn war 1992 die Ausweisung verfügt worden.

      Das deutsche Ausländergesetz sieht drei Formen der Ausweisung vor: Ausweisung nach Ermessen der Behörde, Regelausweisung und zwingende Ausweisung. Bisher musste ein Ausländer insbesondere in folgenden Fällen zwingend aus Deutschland ausgewiesen werden:

      - rechtskräftige Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren;

      - mehrfache rechtskräftige Verurteilungen wegen vorsätzlicher Straftaten innerhalb von fünf Jahren zu Freiheitsstrafen von zusammen mindestens drei Jahren.

      Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer oder mehrerer vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung sah das Ausländergesetz vor, dass ein Ausländer in der Regel ausgewiesen werden muss.


      Ein guter Tag für Dealer und Räuber

      Das ist nun in Bezug auf EU-Bürger und türkische Staatsangehörige Makulatur:

      Anhand des Falls des portugiesischen Drogenhändlers (Az. BVerwG 1 C 30.02) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass zwingende Ausweisungen und Regelausweisungen, wie sie § 47 Ausländergesetz bei schweren Straftaten vorsieht, gegen EU-Bürger nicht mehr verfügt werden dürfen. Bürger aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen künftig nur mehr dann aus Deutschland ausgewiesen werden, wenn die Ausländerbehörde eine individuelle Ermessensentscheidung getroffen hat. Außerdem müssen die Ausländerbehörden und die Gerichte künftig neue Tatsachen, die nach der Ausweisungsverfügung entstanden sind, berücksichtigen. Der für das Ausländerrecht zuständige 1. Revisionssenat zog damit die Konsequenzen aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom 29. April 2004 in Sachen Orfanopoulos und Oliveri.

      Das Bundesverwaltungsgericht hat die Sache des portugiesischen Drogenhändlers zur erneuten Verhandlung an den Verwaltungsgerichtshof Kassel zurückverwiesen. Der Verwaltungsgerichtshof müsse nun die Persönlichkeitsentwicklung des Klägers seit der letzten Behördenentscheidung berücksichtigen, „eine aktuelle Gefahrenprognose anstellen und beurteilen, ob vom Kläger auch jetzt noch Wiederholungstaten zu erwarten sind". Stellt das Gericht fest, dass vom Kläger auch derzeit die Gefahr schwerwiegender Rechtsverstöße ausgeht, die zur Ausweisung berechtigt, muss es der Ausländerbehörde Gelegenheit zu aktuellen Ermessenserwägungen geben.

      Das gilt, wie das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt hat, auch in allen anderen bei den Verwaltungsgerichten anhängigen Ausweisungsverfahren von EU-Bürgern, wenn die Ausweisung nach der bisherigen Rechtsprechung ohne Ermessensausübung verfügt worden ist oder wenn sich während des gerichtlichen Verfahrens die Sachlage wesentlich geändert hat.

      Die praktischen Konsequenzen liegen auf der Hand. Selbst in Fällen schwerster Kriminalität wird nun ein bürokratischer Verhau und der Zwang, immer neue Umstände in die Abwägung einzubeziehen, in vielen Fällen die Ausweisung verunmöglichen, wo sie bisher zwingend vorgesehen war.


      Der Sieg des türkischen Heroingroßhändlers

      In seinem zweiten Urteil vom selben Tage (Az. BVerwG 1 C 29.02) hat das Bundesverwaltungsgericht anhand des Falles des türkischen Heroingroßhändlers entschieden, dass auch türkische Staatsangehörige, die ein Aufenthaltsrecht nach dem Assoziationsrecht zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Türkei haben, nur noch unter eingeschränkten Voraussetzungen aus Deutschland ausgewiesen werden dürfen. Die Grundsätze, die nach der oben erwähnten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nunmehr für die Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten EU-Bürgern gelten, seien weitgehend auch auf assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige anwendbar.

      Danach dürfen zwingende Ausweisungen und Regelausweisungen aufgrund schwerer Straftaten auch gegen Türken, die sich auf Assoziationsrecht berufen können, nicht mehr verfügt werden. Eine Ausweisung ist auch hier nur noch nach einer individuellen Ermessensentscheidung der Ausländerbehörde zulässig. Die anderslautende Bestimmung in § 47 des deutschen Ausländergesetzes ist insoweit hinfällig. Außerdem müssen die Ausländerbehörden und die Gerichte künftig neue Tatsachen, die nach der Ausweisungsverfügung entstanden sind, berücksichtigen.

      Das Bundesverwaltungsgericht hat auch diese Sache zurückverwiesen. Das Oberverwaltungsgericht Münster soll nun die 1992 verfügte Ausweisung nochmals überprüfen.


      Unfassliche Beschränkung deutscher Souveränität

      Als wären das nicht schlechte Nachrichten genug, hat das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls am 3. August ein weiteres Zeugnis geradezu unfasslicher Beschränkung der deutschen Souveränität abgelegt. Das Gericht sah sich durch EU-Recht gezwungen, dem Europäischen Gerichtshof in den Fällen zweier weiterer Türken, die schwere Straftaten begangen hatten, Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen. Die beiden Brüder, die als Söhne eines türkischen Arbeitnehmers 1975 und 1976 in Deutschland geboren und hier aufgewachsen sind, waren von der Stadt Augsburg ausgewiesen worden, weil sie 1999 unter anderem wegen schweren Raubes und Betäubungsmitteldelikten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren.
      Sie haben in Deutschland eine Berufsausbildung abgeschlossen, der ältere als Metallbauer, der jüngere als Industriemechaniker.

      Nach einem Beschluss des Assoziationsrates EWG-Türkei aus dem Jahr 1980 genießen jedoch Familienangehörige türkischer Arbeitnehmer, die in Deutschland ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben, unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt, Aufenthaltsrecht und erhöhten Ausweisungsschutz.

      Mit der Vorlage an den Europäischen Gerichtshof will das Bundesverwaltungsgericht klären, ob und gegebenenfalls unter welchen Bedingungen Kinder türkischer Arbeitnehmer wie die beiden Brüder diese Rechtsposition wieder verlieren können. „Das könnte bei ihnen erfolgt sein, weil sie zu Freiheitsstrafen von drei Jahren bzw. drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden sind", meint das oberste deutsche Verwaltungsgericht zaghaft.

      Bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat das Bundesverwaltungsgericht die Revisionsverfahren ausgesetzt. So dass auch diese beiden Räuber und Drogendealer weiterhin in Deutschland ihr Unwesen treiben können.


      Macht es den Grönländern nach?

      Der 3. August bot somit nicht nur einen eindrucksvollen Vorgeschmack auf die drohende EU-Mitgliedschaft der Türkei, sondern wirft auch die Frage nach weitergehenden Konsequenzen auf. Wenn EU-Bestimmungen und-Rechtsprechung so sehr zum Sicherheitsrisiko werden und die vom deutschen Ausländergesetz vorgesehene Ausweisung krimineller Ausländer wegen besonderer Gefährlichkeit weitgehend erschweren, wenn nicht verunmöglichen, wird der Ruf nach einem Austritt aus der EU rasch lauter werden. Wie das geht, hat bisher zwar erst Grönland vorgemacht, das 1985 aufgrund einer Volksabstimmung aus der EG ausschied, der es als autonomer Bestandteil Dänemarks seit 1972 angehört hatte. Aber es bedarf keiner Hellseherei, um zu erkennen, dass das maßlose Erweitern und Hineinregieren der EU in vielen europäischen Staaten den Ruf nach neuer Unabhängigkeit und Souveränität immer lauter werden lässt. Der Erfolg der britischen Unabhängigkeitspartei UKIP bei der Europawahl hat es bewiesen.
      Avatar
      schrieb am 06.08.04 15:14:30
      Beitrag Nr. 787 ()
      Man müsste
      Herrn Alfons Wiedmann
      Wuermersheimer Str. 25
      D-76448 Durmersheim
      mal überprüfen, ob er wg. des Betreibens seines Forums nicht gegen den Straftatbestand der Beihilfe zum Menschenhandel, Menschenschmuggel etc. zu verantworten hat.....
      Avatar
      schrieb am 06.08.04 14:14:33
      Beitrag Nr. 786 ()

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      Avatar
      schrieb am 06.08.04 11:56:00
      Beitrag Nr. 785 ()
      #765

      " ...Allein in Berlin befassen sich mehr als 1000 Rechtsanwälte mit Ausländerrecht, das Bundesamt führt derzeit allein rund 103 000 Verwaltungsgerichtsprozesse wegen abgelehnter Asylbegehren. ..."

      Wieviele Rechtsanwälte und Gerichtsprozesse in D befassen sich wohl mit Straftaten, die durch Ausländer verübt wurden ?

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.08.04 11:54:20
      Beitrag Nr. 784 ()
      Avatar
      schrieb am 18.07.04 20:53:08
      Beitrag Nr. 783 ()
      wenn Türken in Deutschland Türken (vor allem aber Türkinnen) umbringen, ist das ja auch Ausländerkriminalität...
      Avatar
      schrieb am 18.07.04 00:05:35
      Beitrag Nr. 782 ()
      Eine Deutsche hat ihren Deutschen Vater im Ausland töten lassen,mit geholfen (evtl. die Idee dazu gehabt?) hat ihr "omanischer" (,muslimischer?) Lebensgefährte.

      ...ja,üble sache
      Avatar
      schrieb am 17.07.04 18:29:53
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