PSI News (Seite 827)
eröffnet am 04.06.03 01:55:05 von
neuester Beitrag 07.05.24 13:24:58 von
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10. Juni 2005
Einigung beim Energierecht erzielt
Das neue Energiewirtschaftsgesetz kann zum 1. Juli in Kraft treten. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verständigte sich am Freitag auf das Gesetz. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und auf dem Gasmarkt sorgen soll.
Künftig ist die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation auch für die Strom- und Gasnetze verantwortlich. Die Behörde wird den Netzbetreibern Höchstpreise für die so genannten Netznutzungsentgelte vorschreiben. Diese Gebühren werden fällig, wenn ein Energiekonzern Strom oder Gas durch das Netz eines Konkurrenten leitet. Da die Stromnetze in Deutschland noch in regionalen Monopolen organisiert sind, sehen viele Experten hier einen geeigneten Ansatz, um mehr Wettbewerb in der Branche zu schaffen.
Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) zeigte sich angesichts des erzielten Kompromisses zufrieden. "Wir haben erreicht, dass nicht nur künftige Erhöhungen genehmigt werden müssen, sondern auch alle derzeitigen Durchleitungsentgelte auf den Prüfstand der Regulierungsbehörde kommen", sagte der Minister. Davon könnten die Kunden profitieren. Das neue Gesetz biete "gute Chancen zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen durch niedrige Energiepreise." Das Gesetz beende die "überhöhten Monopolgewinne der Netzbetreiber."
(N24.de, Netzeitung)
Einigung beim Energierecht erzielt
Das neue Energiewirtschaftsgesetz kann zum 1. Juli in Kraft treten. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verständigte sich am Freitag auf das Gesetz. Damit soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, die für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und auf dem Gasmarkt sorgen soll.
Künftig ist die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation auch für die Strom- und Gasnetze verantwortlich. Die Behörde wird den Netzbetreibern Höchstpreise für die so genannten Netznutzungsentgelte vorschreiben. Diese Gebühren werden fällig, wenn ein Energiekonzern Strom oder Gas durch das Netz eines Konkurrenten leitet. Da die Stromnetze in Deutschland noch in regionalen Monopolen organisiert sind, sehen viele Experten hier einen geeigneten Ansatz, um mehr Wettbewerb in der Branche zu schaffen.
Hessens Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) zeigte sich angesichts des erzielten Kompromisses zufrieden. "Wir haben erreicht, dass nicht nur künftige Erhöhungen genehmigt werden müssen, sondern auch alle derzeitigen Durchleitungsentgelte auf den Prüfstand der Regulierungsbehörde kommen", sagte der Minister. Davon könnten die Kunden profitieren. Das neue Gesetz biete "gute Chancen zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen durch niedrige Energiepreise." Das Gesetz beende die "überhöhten Monopolgewinne der Netzbetreiber."
(N24.de, Netzeitung)
die 20tsd Stücke wurden ja kursschonend von einer anderen Seite aufgenommen. Deshalb glaube ich an einen vereinbarten Deal. Hoffe ich jedenfalls und das nichts schlechtes nachkommt.
Julius Bär hat seine Investition auf unter 5% runtergefahren.......
Quelle: FTD vom 0706.2005, Seite 8
Tallyman
Quelle: FTD vom 0706.2005, Seite 8
Tallyman
Komischer Handel. Kann mir vorstellen, dass die beiden Deals abgesprochen waren. Kommen da noch mehr solche?
3,97 1.000 4,05 250 - - 09. Jun 2005 - 14:58:14
3,95 5.000 4,05 250 - - 14:53:49
3,95 5.000 4,07 250 - - 14:52:01
3,94 260 4,07 250 - - 14:51:02
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3,94 260 4,00 5.250 - - 14:47:59
3,91 260 4,00 5.250 - - 14:33:49
3,92 260 4,00 5.250 - - 14:33:27
3,92 260 4,00 3.250 - - 14:29:25
3,92 260 4,05 250 - - 14:28:28
4,00 2.500 4,05 250 4,00 2.500
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4,00 2.500 4,05 250 4,00 2.500
Neues Energierecht: Grüne geben beim Verbraucherschutz nach
Die Grünen haben sich bei den Beratungen mit den Bundesländern über das neue Energiewirtschaftsgesetz in entscheidenden verbraucherpolitischen Fragen nicht durchsetzen können. "Verbraucherschutzrechte wurden sehr weit geschliffen", sagte die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, dem "Tagesspiegel" (Samstagausgabe). So hätten sich die Verhandlungsführer von SPD und Grünen sowie der unionsgeführten Bundesländer darauf geeinigt, das ursprünglich geplante Verbandsklagerecht aus dem Gesetzestext zu streichen. Damit haben künftig nur einzelne Verbraucher, nicht aber Verbände das Recht, gegen Erhöhungen der Netzentgelte gerichtlich vorzugehen. Auch aus dem hessischen Wirtschaftsministerium wurde dies dem "Tagesspiegel" bestätigt. Noch am Donnerstag hatte Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) davor gewarnt, das Verbandsklagerecht zu streichen.
Daneben mussten die Grünen auch bei der Frage der Kennzeichnungspflicht zurückrudern. So soll auf den Stromrechnungen der Endkunden künftig nur aufgeführt werden, aus welchen Energiequellen sich der Strom zusammensetzt. Der ursprüngliche Entwurf der Koalition hatte vorgesehen, dass auch der bei der Stromherstellung anfallende CO2-Ausstoss aufgeführt werden müsste. Die genaue Zusammensetzung des Strompreises soll ebenfalls - anders als von den Grünen gewünscht - nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen. "Wir wollten die Kosten der erneuerbaren Energien nicht verstecken", sagte Hustedt. "Es ist schon entlarvend, dass die Union diesen Punkt nun abgelehnt hat."
Dennoch begrüsste Hustedt die erzielte Einigung. "Wir sind schon sehr weit gekommen." Bis zur nächsten Woche werde es voraussichtlich zu einer abschliessenden Verständigung kommen. Offen sei nur noch die Frage, wie weit die Länder an der vom neuen Energierecht vorgesehenen Regulierung der Strom- und Gasnetze beteiligt werden. Derzeit werde juristisch geprüft, ob ein Optionsmodell möglich wäre. Demnach soll es den Ländern freigestellt werden, sich an der Regulierung zu beteiligen - ähnlich wie beim Optionsmodell für die Kommunen bei der Arbeitsmarktreform Hartz IV. Vor allem Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen hatten eine Mitwirkung gefordert. Andere Länder hingegen könnten die Regulierung vollständig der dafür vorgesehenen Bundesnetzagentur überlassen.
von Thomas Stollberger, 03.06.2005 (15:05)
naja, schau mer mal
Die Grünen haben sich bei den Beratungen mit den Bundesländern über das neue Energiewirtschaftsgesetz in entscheidenden verbraucherpolitischen Fragen nicht durchsetzen können. "Verbraucherschutzrechte wurden sehr weit geschliffen", sagte die energiepolitische Sprecherin der Grünen, Michaele Hustedt, dem "Tagesspiegel" (Samstagausgabe). So hätten sich die Verhandlungsführer von SPD und Grünen sowie der unionsgeführten Bundesländer darauf geeinigt, das ursprünglich geplante Verbandsklagerecht aus dem Gesetzestext zu streichen. Damit haben künftig nur einzelne Verbraucher, nicht aber Verbände das Recht, gegen Erhöhungen der Netzentgelte gerichtlich vorzugehen. Auch aus dem hessischen Wirtschaftsministerium wurde dies dem "Tagesspiegel" bestätigt. Noch am Donnerstag hatte Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) davor gewarnt, das Verbandsklagerecht zu streichen.
Daneben mussten die Grünen auch bei der Frage der Kennzeichnungspflicht zurückrudern. So soll auf den Stromrechnungen der Endkunden künftig nur aufgeführt werden, aus welchen Energiequellen sich der Strom zusammensetzt. Der ursprüngliche Entwurf der Koalition hatte vorgesehen, dass auch der bei der Stromherstellung anfallende CO2-Ausstoss aufgeführt werden müsste. Die genaue Zusammensetzung des Strompreises soll ebenfalls - anders als von den Grünen gewünscht - nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen. "Wir wollten die Kosten der erneuerbaren Energien nicht verstecken", sagte Hustedt. "Es ist schon entlarvend, dass die Union diesen Punkt nun abgelehnt hat."
Dennoch begrüsste Hustedt die erzielte Einigung. "Wir sind schon sehr weit gekommen." Bis zur nächsten Woche werde es voraussichtlich zu einer abschliessenden Verständigung kommen. Offen sei nur noch die Frage, wie weit die Länder an der vom neuen Energierecht vorgesehenen Regulierung der Strom- und Gasnetze beteiligt werden. Derzeit werde juristisch geprüft, ob ein Optionsmodell möglich wäre. Demnach soll es den Ländern freigestellt werden, sich an der Regulierung zu beteiligen - ähnlich wie beim Optionsmodell für die Kommunen bei der Arbeitsmarktreform Hartz IV. Vor allem Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen hatten eine Mitwirkung gefordert. Andere Länder hingegen könnten die Regulierung vollständig der dafür vorgesehenen Bundesnetzagentur überlassen.
von Thomas Stollberger, 03.06.2005 (15:05)
naja, schau mer mal
handbuch, das ist möglich,
aber in #1364 sieht das doch sehr positiv aus...
aber in #1364 sieht das doch sehr positiv aus...
Bei PSI hängt ein nicht unwesentlicher Teil der für 2005 erwarteten Großaufträge von der Gesetzgebung ab. Durch die vorgezogenen Neuwahlen hängt das nun alles in der Luft.
Diese Unsicherheit wird weiterhin im Kurs bleiben bis es hier klre Aussagen gibt. Ohne die erwarteten Großaufträge wird auch 2005 kein all zu tolles Jahr.
Diese Unsicherheit wird weiterhin im Kurs bleiben bis es hier klre Aussagen gibt. Ohne die erwarteten Großaufträge wird auch 2005 kein all zu tolles Jahr.
auch ich kann mir im Moment den Kursverlauf nicht erklären, insbesondere weil der Gesamtmarkt psi seit Wochen outperformt. Umso ärgerlicher, weil wir uns Freitag von den restlichen Siemens bei 60,50 (jetzt 62,80 ) getrennt haben und in psi bei 4 umgeschichtet.
vielleicht bin ich ja blind,
aber ich kann in der Nachricht nun wirklich nichts erkennen, das einen Kursabschlag von 6% zwingend herbeiführen sollte...
aber ich kann in der Nachricht nun wirklich nichts erkennen, das einen Kursabschlag von 6% zwingend herbeiführen sollte...
nicht schlecht!
"PSI liefert weiteres Lagerverwaltungssystem für Airbus Deutschland
Berlin, 7. Juni 2005 – Die STUTE Verkehrs-GmbH hat PSI mit der Lieferung eines Lagerverwaltungssystems für das Materialwirtschaftszentrum der Airbus Deutschland am Standort Laupheim beauftragt. STUTE wurde von Airbus mit der Bewirtschaftung des 10.000 Quadratmeter großen neuen Zentrums sowie zwei bestehender Lager beauftragt. Wie schon am Airbus-Standort Hamburg-Hausbruch wird dabei das Warehouse Management System (WMS) der PSI zum Einsatz kommen. Das neue Lager soll bereits im ersten Halbjahr 2006 unter Volllast laufen.
Das neue Fertigteillager ist auf 9.000 konventionelle und 12.000 Palettenplätze in Verschieberegalen ausgelegt. In den bestehenden Lagern stehen weitere 10.000 Hochregal-Palettenplätze und 1.000 Fachbodenplätze zur Verfügung. STUTE entschied sich aufgrund des Leistungsumfang des WMS und der erfolgreichen Zusammenarbeit in den bisherigen Projekten erneut für PSI.
Mit diesem Auftrag setzt PSI den positiven Trend des Geschäftsfelds Logistik fort und unterstreicht erneut die Position als technologisch führender Softwareanbieter im Logistikmarkt.
"
"PSI liefert weiteres Lagerverwaltungssystem für Airbus Deutschland
Berlin, 7. Juni 2005 – Die STUTE Verkehrs-GmbH hat PSI mit der Lieferung eines Lagerverwaltungssystems für das Materialwirtschaftszentrum der Airbus Deutschland am Standort Laupheim beauftragt. STUTE wurde von Airbus mit der Bewirtschaftung des 10.000 Quadratmeter großen neuen Zentrums sowie zwei bestehender Lager beauftragt. Wie schon am Airbus-Standort Hamburg-Hausbruch wird dabei das Warehouse Management System (WMS) der PSI zum Einsatz kommen. Das neue Lager soll bereits im ersten Halbjahr 2006 unter Volllast laufen.
Das neue Fertigteillager ist auf 9.000 konventionelle und 12.000 Palettenplätze in Verschieberegalen ausgelegt. In den bestehenden Lagern stehen weitere 10.000 Hochregal-Palettenplätze und 1.000 Fachbodenplätze zur Verfügung. STUTE entschied sich aufgrund des Leistungsumfang des WMS und der erfolgreichen Zusammenarbeit in den bisherigen Projekten erneut für PSI.
Mit diesem Auftrag setzt PSI den positiven Trend des Geschäftsfelds Logistik fort und unterstreicht erneut die Position als technologisch führender Softwareanbieter im Logistikmarkt.
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