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    Zwangsarbeit ist zumutbar! Und jeden von Euch kann es treffen. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.08.03 08:18:55 von
    neuester Beitrag 15.10.03 08:56:45 von
    Beiträge: 375
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      Avatar
      schrieb am 11.08.03 08:18:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      09.08.2003

      Thema
      Hans Peter

      Zwangsarbeit zumutbar

      Einige hartnäckige Legenden und die tatsächliche Brutalität der »Reform« von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

      In der Debatte über die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe tritt – neben den von der Regierung, von Unternehmern, CDU/CSU und FDP propagierten sozialen Gemeinheiten – auch eine erstaunliche Unkenntnis über das schon lange geltende Arbeitslosenrecht zutage – in den Medien, aber auch in der Bevölkerung.

      Selbst als seriös geltende Medien fragen zum Beispiel allen Ernstes ihr Publikum, ob qualifizierte Arbeitslose künftig schlechtere, weniger Qualifikationen erfordernde Jobs annehmen sollten. In Wirklichkeit stellt sich diese Frage schon lange nicht mehr. Seit 1997 ist der »Berufsschutz« bzw. »Qualifizierungsschutz« im Arbeitslosenrecht aufgehoben. Paragraph 121 des »Sozialgesetzbuch (SGB) III« besagt kurz und brutal: »Einem Arbeitslosen sind alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar.« Im gleichen Paragraph, Absatz 5, heißt es zur Bekräftigung noch einmal: »Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet ist, vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat.« Ein Berufs- oder Qualifizierungsschutz ist damit seit Inkrafttreten dieses Gesetzes im Frühjahr 1997 nicht mehr vorhanden.

      Ähnlich naiv ist die Frage, ob Arbeitslosen bei Verweigerung eines zumutbaren Jobs das Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe gekürzt oder womöglich gestrichen werden solle. Auch das ist längst Gesetz und Praxis. Wer einen zumutbaren Job ablehnt, bekommt von den Arbeitsämtern sofort eine Sperrzeit – in der Regel zwölf Wochen – und damit keinen einzigen Cent Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.

      Auch die Frage, ob Arbeitslose Einkommenssenkungen hinnehmen sollen, ist schon lange entschieden. Der schon genannte Paragraph 121 SGB III regelt in Absatz 3: In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit sind bis zu 20 Prozent niedrigere Einkommen als vor der Arbeitslosigkeit »zumutbar«, in den nächsten drei Monaten bis zu 30 Prozent Einkommensverlust. Danach sind für alle Arbeitslosen Jobs mit Einkommen in Höhe des Arbeitslosengelds (60 bzw. 67 Prozent vom alten Netto) oder der Arbeitslosenhilfe (53 bzw. 57 Prozent vom alten Netto) zumutbar. Wer solche Jobs ablehnt, kriegt eine Sperrzeit von zwölf Wochen, im Wiederholungsfall
      gibt’s gar kein Arbeitslosengeld mehr.

      All das und noch viel mehr ist schon seit Jahren in Kraft. Geändert an der hohen Arbeitslosigkeit hat das bis heute nichts. Die Arbeitslosigkeit stieg sogar noch weiter – während zur gleichen Zeit der Lebensstandard von Arbeitslosen, zumal von Langzeitarbeitslosen, immer weiter sank.


      Wiederholungstäter

      Im Grunde ist also das den Plänen der Regierung zugrunde liegende Kalkül – mehr Druck auf Arbeitslose hilft beim Abbau von Arbeitslosigkeit – schon seit Jahren widerlegt. Trotzdem wird es erneut aufgetischt – in einer neuen, bislang nicht gekannten Brutalität.

      Ein Muster dafür ist der in der jungen Welt schon gewürdigte Referentenentwurf des »vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt«. (vgl. Guido Grüner: Wieder Sippenhaft, jW vom 6. August). Über den Kreis der Betroffenen heißt es im Entwurf: »Insgesamt werden – Stand: September 2002 – rund 2,1 Millionen Haushalte mit rund 4,3 Millionen Personen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben.« (Seite 91). Diese 4,3 Millionen Menschen werden künftig auf Sozialhilfeniveau leben müssen – zusätzlich zu den mehr als eine Million Sozialhilfeempfängern, die aus Altersgründen, wegen dauernder Erkrankung oder aus anderen Gründen auch in Zukunft als »nicht erwerbsfähig« eingestuft werden und deshalb ohnehin weiter auf Sozialhilfeniveau leben.

      Was der Regierungsentwurf verschweigt: Etwa eine Million Menschen, die bisher Arbeitslosenhilfe bezogen, werden aufgrund der schärferen »Bedürftigkeitsregeln« des neuen Arbeitslosengeldes II (ALG II) künftig gar kein Geld mehr erhalten. Opfer dieser Ausgrenzung von öffentlichen Leistungen werden vor allem Frauen sein, deren Partner »normal« verdient.


      Alle Schranken fallen

      Bisher galten für Arbeitslose die oben geschilderten »Zumutbarkeitsregeln«. Für Bezieher des künftigen ALG II sollen dagegen alle Schranken fallen. In 2 heißt es unmißverständlich: »Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.« In 10 (»Zumutbarkeit«) heißt es noch einmal: »Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar.« Bisher galt: Zumutbar sind nur tariflich bezahlte oder »ortsüblich« bezahlte Jobs, sofern die Bezahlung nicht schlechter ist als das vom Arbeitslosen bezogene Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe. Diese Schranke fällt nun weg. Selbst der mieseste, schlechtest bezahlte Billigjob soll in Zukunft zumutbar sein.

      Ausdrücklich nennt der Referentenentwurf dabei auch die sogenannte gemeinnützige Arbeit (sprich: Zwangsarbeit), die bisher schon gegen Sozialhilfebezieher verhängt werden durfte. Sie droht nun allen Beziehern von ALG II. »Während der gemeinnützigen Arbeit erhält der erwerbsfähige Hilfebedürftige weiterhin das Arbeitslosengeld II zuzüglich einer Entschädigung für Mehraufwendungen«, heißt es auf Seite 113. Zur Vermeidung von offenen Verstößen gegen internationale Konventionen, die Zwangsarbeit verbieten, heißt es im nächsten Satz: »In diesem Fall wird ein Arbeitsverhältnis nicht begründet.«


      Onkel und Tanten herangezogen

      Bevor irgendwer aber das künftige ALG II erhält, schreibt der Gesetzentwurf (wie bisher schon bei Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) eine »Bedürftigkeitsprüfung« vor. Wer mehr als 200 Euro pro Lebensjahr gespart hat, gilt künftig als »nicht bedürftig« und bekommt – keinen Cent! Bei einer bzw. einem 40jährigen Arbeitslosen reicht also schon ein »Geldvermögen« von 8 200 Euro (Sparbuch, Girokonto, plus z. B. Lebensversicherung), um zu dem Ergebnis zu führen: »Sie haben keinen Anspruch auf ALG II! Verbrauchen Sie erst Ihr Vermögen und melden sich dann wieder bei uns!«

      Ähnlich rigide ist die Anrechnung von sogenanntem »Partnereinkommen«. Wer in einer Ehe oder »eheähnlichen Gemeinschaft« (sprich: WG) lebt, dem wird alles Einkommen des Partners bzw. der Partnerin, das oberhalb des Sozialhilfeniveaus liegt, vom ALG II abgezogen. Im Ergebnis erhalten so – wie schon oben gesagt – vor allem Frauen, deren Partner noch »normales« Einkommen beziehen, oft gar kein ALG II – selbst wenn ihr gemeinsames Vermögen unterhalb der oben genannten »Vermögensfreigrenzen« liegt.

      Selbst Onkel und Tanten, mit denen Antragsteller zusammenleben, werden zu dieser »Einkommensanrechnung« herangezogen. 9, Absatz 4 des Gesetzentwurfs schreibt vor: »Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, daß sie von ihnen Leistungen erhalten ...«

      Insgesamt dürften etwa 50 Prozent aller Bezieher von Arbeitslosengeld nach der neuen Regelung künftig nach Ablauf ihres Arbeitslosengelds (also in der Regel nach zwölf Monaten Arbeitslosigkeit) überhaupt kein ALG II erhalten.


      Sozialhilfe als Darlehen

      Die übrigen 50 Prozent bekommen dann ALG II – auf Sozialhilfeniveau. 20 des Gesetzentwurfs legt fest: »Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (Ost) 297 Euro, in den neuen Bundesländern 285 Euro.« Für »einmalige Bedarfe« (z. B. einen neuen Kühlschrank, wenn der alte hin ist) gibt’s analog zum Sozialhilferecht zusätzlich eine monatliche Pauschale von »16 vom Hundert der ... maßgebenden Regelleistung« ( 23), also umgerechnet 45 bis 48 Euro. Diese kolossale Mehrzahlung soll verwendet werden für »Instandsetzung von Bekleidung, Wäsche und Schuhen, Beschaffung von Brennstoffen für Einzelheizungen, Beschaffung von Lernmitteln für Schüler, Instandsetzung von Hausrat in nicht kleinem Umfang, Instandhaltung der Wohnung sowie für Beschaffung von Gebrauchsgütern von längerer Lebensdauer und höherem Anschaffungswert« (ebenda), sprich: Für Luxusgüter jeder Art.

      Damit das Lotterleben der Arbeitslosen nicht überhandnimmt, haben die Beamten des Bundeswirtschaftsministeriums aber noch ein paar Sperren eingebaut. Was ist zum Beispiel, wenn die Mehrbedarfspauschale nicht reicht für den neuen Kühlschrank? Dann, so 23, »ist der erwerbsfähige Hilfebedürftige auf das Vermögen ... zu verweisen. Soweit dieses Vermögen im Einzelfall nicht oder nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung steht, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den einmaligen Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung in Form eines Darlehens.«

      Mit anderen Worten: die Bundesanstalt kauft künftig gebrauchte Kühlschränke für ALG-II-Bezieher (»hierbei besteht grundsätzlich kein Anspruch auf fabrikneue Gegenstände«, so ausdrücklich auf Seite 120 des Referentenentwurfs) oder leiht ihnen das Geld für solche Anschaffungen. Im letzteren Fall ist der »Mehrbedarfszuschlag« von 45 oder 48 Euro im Monat rasch wieder auf die Hälfte gestrichen, denn: »Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 50 vom Hundert der ... Pauschale getilgt.« Mit anderen Worten: 297 Euro plus der halbe Zuschlag, zusammen also zirka 320 Euro, müssen dann zum Leben reichen. Der Einfall, bei Menschen in Not selbst so minimale Beträge wie die Mehrbedarfspauschale des ALG II noch zur Tilgung von Krediten heranzuziehen, ist eine der vielen bodenlosen Gemeinheiten in dem Gesetzentwurf.

      Die Beamten aus dem Hause Clement haben noch mehr solcher Einfälle. Zum Beispiel sollen Bezieher von ALG II nur noch umziehen dürfen, wenn sie vorher eine Genehmigung erhalten haben. 22 schreibt vor: »Vor Abschluß eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Einwilligung der Agentur für Arbeit zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen; die Agentur für Arbeit ist nur zur Zustimmung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.«

      Sogar noch schärfer als das geltende Sozialhilferecht sind die Regelungen für die Übernahme von Mietschulden. Nach geltendem Recht hatten Sozialhilfebezieher bisher Anspruch auf die Übernahme von Mietschulden durch das Sozialamt. Damit sollte vermieden werden, daß sie obdachlos werden. Diese Regelung wird im Entwurf für das neue ALG II ausdrücklich nicht übernommen. Wörtlich heißt es auf Seite 115/116, daß »keine Schulden des Hilfebedürftigen übernommen werden. Dies gilt – insoweit im Gegensatz zur Sozialhilfe – ... auch für die Übernahme von Mietschulden im Fall der Räumungsklage, wenn hierdurch Wohnungslosigkeit verhindert oder beseitigt werden kann.« In Zukunft sollen solche Schulden nur »darlehensweise« übernommen werden und nur in den Fällen, »in denen der aufgrund von Mietschulden drohende Verlust der Wohnung die Aufnahme einer konkreten Beschäftigung verhindern würde«. Wer also keine Aussicht auf einen Job hat, dem hilft das Amt auch nicht gegen drohende Obdachlosigkeit.

      Auch Mehrkosten für Kranke werden seltener übernommen. Für Diabetiker zum Beispiel räumt das Sozialhilferecht einen Anspruch auf Mehrbedarf wegen höherer Ernährungskosten ein. Das neue ALG II ist auch da schärfer: Laut 21 des Referentenentwurfs gibt’s in solchen Fällen nur dann einen Mehrbedarfszuschlag, wenn »der Bedarf an kostenaufwendiger Ernährung einen Betrag von 50 vom Hundert der ... Regelleistung übersteigt«. Mit anderen Worten: Nur wer einen Mehrbedarf für Ernährung von mehr als 143 bzw. 149 Euro im Monat nachweist, bekommt vom Arbeitsamt einen Zuschlag.

      Selbst die in der Öffentlichkeit jetzt vielfach diskutierten Kinderzuschläge gibt’s nur befristet. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund hatten letzte Woche zu Recht darauf hingewiesen, daß durch das geplante ALG II die Zahl der in Armut aufwachsenden Kinder von einer Million auf etwa 1,5 Millionen ansteigen werde. Die Regierung hatte sich dagegen mit dem Hinweis verteidigt, sie plane einen neuen »Kinderzuschlag« von monatlich 140 Euro. Was sie dabei verschwiegen hat: Im neuen 6a des Bundeskindergeldgesetzes heißt es im Referentenentwurf wörtlich: »Der Gesamtkindergeldzuschlag wird längstens für 36 Monate gezahlt.« Nach drei Jahren Kinderzuschlag ist also Schluß mit lustig.


      Erben sollen zurückzahlen

      Eine Gemeinheit besonderer Güte haben sich die Beamten auch einfallen lassen für den Fall, daß Bezieher von ALG II sterben. Dann tritt das Arbeitsamt bzw. die künftige »Agentur für Arbeit« nämlich an die Erben der Verstorbenen heran und verlangt das vor dem Tod gezahlte ALG II zurück! Wörtlich heißt es in 35: »Der Erbe eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist der Agentur für Arbeit zum Ersatz der Leistungen verpflichtet, soweit sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erbracht worden sind.«

      Da sage noch jemand, diese Regierung sei auf dem Gebiet der Erbschafts- und Vermögensbesteuerung nicht einfallsreich! Den Reichen alles lassen, den Armen alles nehmen – das neue ALG II macht’s möglich!


      Abzüge bis 40 Prozent

      Vielfalt und Einfallsreichtum zeichnen den Gesetzentwurf auch auf den Gebieten aus, wo es um Strafen gegen widerborstige ALG-II-Bezieher geht. Wer einen zumutbaren Job ablehnt, wer nicht pünktlich zum Termin beim Arbeitsamt erscheint, wer angebliche »Qualifizierungsmaßnahmen« – und seien sie auch noch so unsinnig – verweigert, dem drohen in Zukunft mindestens 30 Prozent Abzüge, im Wiederholungsfall sogar 40 Prozent. Netto müssen solche Menschen dann mit weniger als 200 Euro im Monat auskommen (plus Warmmiete). Daß der Mensch von 200 Euro im Monat nicht leben und nicht sterben kann, wissen die Verfasser des Referentenentwurfs auch. Und wieder haben sie vorgebaut: »Bei einer Minderung der Regelleistung um mehr als 30 Prozent kann die Agentur für Arbeit in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen, insbesondere in Form von Lebensmittelgutscheinen, erbringen.« (Seite 30) Da sage noch jemand, deutsche Beamte denken nicht an alles!


      Massiver Druck auf Beschäftigte

      »Die Agenda 2010 ist der massivste sozialpolitische Kahlschlag seit Bestehen der Bundesrepublik«, hat die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Barbara Stolterfoht, die Regierungspläne genannt. Sie hat recht. Wobei sich schon jetzt abzeichnet, daß die mit diesem Kahlschlag von der Regierung erhoffte »Wende am Arbeitsmarkt« nicht eintreten wird. Wirtschaftsinstitute wie z.B. das Ifo-Institut kündigen für nächstes Jahr zwar ein stärkeres Wachstum an, aber »ohne Arbeitsmarkteffekt«. Mit anderen Worten: Die Zahl der Arbeitslosen wird weiter steigen – auch die der Langzeitarbeitslosen, der Bezieherinnen und Bezieher des künftigen ALG II. Damit tritt an die Stelle des von der Regierung behaupteten »Job-Effekts« ihrer sozialen Grausamkeiten ein anderer, von Wirtschaftswissenschaftlern befürchteter »Drehtür-Effekt«. Gemeint ist: Die Ersetzung von tariflichen, regulären Jobs, sogenannten Normalarbeitsverhältnissen, durch Billigjobs jeder Art. Dies dürfte der nachhaltigste Effekt sein, den das neue ALG II sowie der Abbau des Kündigungsschutzes, die Verkürzung der Anspruchszeit beim Arbeitslosengeld und die Änderungen in der Krankenversicherung haben werden. Damit gerät der ganze Bereich der tariflich gesicherten »Normalarbeit« weiter ins Rutschen.

      Nur der gemeinsame Widerstand von Sozialhilfebeziehern, Arbeitslosen, Minijobbern, Gewerkschaften und sozialen Initiativen kann diese Absicht noch stoppen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 08:24:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wieso Zwangsarbeit?
      Wenn Du keine Leistungen beanspruchst, zwingt Dich niemand zum arbeiten!
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 09:25:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Aha! Und wenn Du nicht oder nicht mehr arbeiten kannst, läßt Du Dich erschießen, oder verhungerst, was?
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 09:30:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Oh oh, da fordert einer Widerstand gegen das Arbeiten.

      Endlich werden Menschen gezwungen selbst etwas zu machen um den Lebensunterhalt uu bestreiten.
      Wer weiterhin auf Hilfe angewiesen ist wird sie bekommen. Kinder, Rentner und Alleinerziehende Frauen haben zwar keinen Luxus, aber zum Leben reicht es. Und genau das ist bezweckt.
      So kann es nicht mehr weiter gehen das ein arbeitender Handwerker das gleich in der Tasche hat wie ein Sozialhilfeempfänger.
      Ich mag die Politik der roten nicht aber hier ist ein 1. Schritt getan und wenn es wirklich Notwendig sein sollte wird nachgebessert.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 09:39:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      `Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!´
      Lenin.

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      schrieb am 11.08.03 09:42:28
      Beitrag Nr. 6 ()
      Also, ich frag mich, was der Schwachsinn mit der
      Arbeitslosenversicherung überhaupt noch soll!

      Ich zahle über die Lohnnebenkossten in eine Versicherung,
      die irgendwann gar nicht mehr zahlt!

      Weg mit der Arbeitslosenversicherung, wir senken
      die Lohnnebenkosten und wer keinen Job hat muss eben zum
      Sozialamt!
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 09:43:08
      Beitrag Nr. 7 ()
      #4
      Das ganze wäre nur dann sinnvoll, wenn es genügend Arbeitsplätze gäbe. Das aber ist bei weitem nicht der Fall. Oder kannst Du 5 Millionen Arbeitsplätze aus dem Ärmel schütteln?
      Wenn ein Arbeitsplatz auf 15 Arbeitslose kommt, was machst Du dann mit den anderen 14?
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 10:00:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      stimmt viva

      das heisst wir müssen diearbeit teilen,da sollte der öffentliche dienst mit zwangsteilzeit ab einer bestimmten besoldungsstufe anfangen,von nem halben richtergehalt kann man trotzdem ne famliie ernähren...


      andererseits sind äussererugen wie von herrn böhmer das sanktionen in ner region mit hoher arbeitslosigkeit fehl am platz sind fern der realität.

      chancen für die arbeitslosen,aber totale mobilität,totale flexibilität,unterordnung aller lebensbereiche der arbeit ist das mindeste,geld wächst nunmal nicht auf bäumen!
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 10:21:44
      Beitrag Nr. 9 ()
      "totale mobilität,totale flexibilität"
      Sehr schön, während gleichzeitig die Kilometerpauschale gekürzt wird, die Mineralölsteuer immer weiter erhöht wird und es jedem Arbeitswilligen so schwer wie möglich gemacht wird, sich z.B. selbständig zu machen.
      Das passt doch alles nicht zusammen!
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 10:31:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      #4
      Wo soll das aber alles einmal enden.
      Andere Länder werden darauf reagieren und die Regel ebenso
      verschärfen.
      Es ist nur die Frage zu klären, wo knallt es zu erst.
      Der Wohlstand auf der Welt ist ein Kuchen der nicht größer wird nur die Verteilung ist veränderbar.
      Der Mittelstand und das Handwerk werden die nächsten Opfer sein.
      Zur Zeit sind die Grenzen des Wachstums der Wirtschaft wieder einmal erreicht und die Gewinne müssn nun aus anderen Quellen kommen wie z. B. durch Personalabbau oder Übernahmen.
      Am Ende wird es nur ganz wennige Sieger geben.
      Ob mit diesen Maßnahmen der Konsum zu neuen Höhen aufbricht ist dahin gestellt.
      Die Einnahmen für zukünftige Rente u. a. werden dadurch weiter sinken und eine teufliche Spirale wird ihren Anfang nehmen..
      Auch haben solche Maßnahmen es nicht verhindern können, das 14 Bundesstaaten der USA pleite sind.
      Ich habe Angst das dadurch längst untergegangenen
      Ideologien wieder salongfähig werden.
      Die Vergangenheit zeigt uns wie so etws geht und der Mensch lernt bekannterweise aus der Vergangenheit fast nichst. Wir alle lassen uns vielzuviel einreden und dabei wird der Sozialneit gesteuert unter das Volk gebracht. Dabei will kaum einer ernsthaft mit Menschen aus Randgruppen tauschen, auch ich nicht.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 10:31:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      ja mag sein



      aber ich gebe es inzwischen auf,man schaue auf die gewerkschaften,hier im board ist ein gebrüll bei steuererhöhungen von besserverdienenden,kein lehrer will auch nur ne stunde mehr arbeiten..


      niemand will etwas abgeben,ist eine reine raffgesellschaft geworden.


      wenn ich mich dann mal herauslehne und es einen skandal finde wie hoch die sozialsätze für zb familien im vergleich zu niedriglöhnern sind,bin ich gleich der unsoziale buhmann.



      fakt ist,das arbeitslosigkeit eins chweres schicksal ist,das wir alles tun sollten um das phämoen zu verhindern,mit chancen für diese leute,fakt ist aber auch,das viele gar nicht arbeiten wollen,bzw noch nicht begriffen haben

      das der ungar fürs arbeiten die hälfte bekommt wie hier der AG empfänger und bald zur EU gehört.

      immer wird nur gemeckert wenn es ans kürzen geht,in wahrheit müssten die leute sagen ,hey gesundheitsreform,steuern hoch,ich spüre es richtig,hey vielleicht bewegt sich doch etwas,denn das ich mehr arbeiten werden muss für weniger geld um die arbeitsplätze hier zu erhalten ist ja klar.


      das macht natürlich keinen spass wenn manager und gewerkschaften an anderer stelle nur ans raffen denken ,das ist klar.


      aber das streichen einer kilomterpauschale ist nur dann ein problem wenn es üppige sozialhilfe gibt im vergleich zur jobannahme,man drehe den geldhahn ab UND die pauschale,dann arbeitet der kandidat,verdient immer noch das doppelte wie ein Pole und der staat wird entlastet.

      das ist sozial.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 10:39:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      Na so üppig ist die sozialhilfe für Alleinstehende nicht, dass ich mich darum reißen würde.
      Bei Familien sieht die Sache allerdings anders aus. Die haben zum großen Teil höhere Einkommen aus Sozialhilfe, als wenn ein Elternteil arbeiten gehen würde.
      Aber Kinder in die Welt setzen ist halt zur Zeit oberste Priorität (ob die dann später Chancen im Leben haben, spielt dabei keine Rolle), und bei Sozialhilfeempfängern ist erwiesenermaßen die Kinderzahl besonders hoch.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 10:50:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      hier sollte man auch mal die fehlentwilcklung in der einwanderungspolitk erwähnen dürfen,denn wenn man kritisiert das wir uns leute zum durchfüttern ins land holen ist man bestenfalls werrkonservativ...aber das darf man ja nicht sagen.

      aber in der tat,die kinder soll es nicht treffen---alos muss man sich ausgeklügelte sanktionen für familienoberhäupter ausdenken die nicht arbeiten wollen.


      zb durch lohnsubvention in grosser höhe wenn diese leute arbeiten,als zuckerbrot.



      und zb durch ausgabe von sachleistungen bzw durch betreutes einkaufen etc durch sachbearbeiter---tests beweisen das diesen leuten das auf dauer unangenehmer ist als doch arbeiten zu gehen :D
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 11:00:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      Richtig, wir importieren immer noch scharenweise Zuwanderung in die Sozialsysteme.
      Die füttern wir hier durch UND zahlen auch noch die Krankheitskosten für sämtliche im Heimatland zurückgebliebenen Angehörigen UND obendrein noch Kindergeld für die 17 erfundenen Kinder im Ausland.

      Wir haben`s ja!
      Kürzen kann man das dann ja bei deutschen Arbeitslosen, Rentnern und Alleinerziehenden. :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 11:11:23
      Beitrag Nr. 15 ()
      aber viva,ich hoffe du hast wenigstens schill gewählt?


      ansonsten wird sich in diesem land niemals etwas ändern.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 11:23:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      die politiker können sich gar nichtvorstellen, wie produktiv die zukünftigen Zwangsarbeiter, darunter viele Fachkräfte mit Lebenserfahrung, in ihrem neuen Wirkungskreis sein werden. Der Ingenieur über 45 wird Mittel und Wege kennen, um unterhalb der Schwelle zur Arbeitsverweigerung Unruhe zu stiften oder sich ganz einfach dumm anstellen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 11:26:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      mein Gesundheitszustand würde sich bei Zwangsbilliglohnarbeit dramatisch verschlechtern. Wenn ich dann mal gesund bin würde ich unter meinen neuen Kollegen neue Gewerkschftsmitglieder akuirieren :D.

      auch würde ich genau darauf achten, dass die Arbeitsbedingungen auch gesetzeskonform sind und ggf. klagen :laugh:

      Es gibt eine breite Palette an Möglichkeiten :D;)
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 11:46:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Erst verbarschelt und verkohlt und jetzt verschrödert und vereichelt! Vereifacht läßt sich sagen, dass sich Schröders Rezept gegen die Arbeitslosigkeit nur auf Repressionen gegen die Betroffenen beruht. Frei nach dem Motto "Die Faulheit der Arbeitslosen ist verantwortlich für fast 5 Millionen erwerbslose".

      Schröder versucht damit doch nur das vollständige Versagen seiner Politik zu rechtfertigen - ich kann mich noch gut daran erinnern, dass Schröder bei der letzten Bundestagswahl den Erfolg seiner Arbeit an der Zahl der Arbeitslosen messen lassen wollte... :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 12:20:18
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wieso? Wenn demnächst jeder zweite Arbeitslosen irgendwo zum Auto-Sauberlecken gezwungen werden kann, fallen die aus der Statistik heraus. Und schon haben wir nur noch die Hälfte an Arbeitslosen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 12:24:03
      Beitrag Nr. 20 ()
      ARbeitslosengeld,-hilfe etc komplett streichen! Jeder kann eine private AL-Versicherung abschließen wenn er will.

      => Problem wäre gelöst. ABer D ist zu dumm für sowas.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 12:24:35
      Beitrag Nr. 21 ()
      #16 + 17

      Das ist wohl sozialistisches Gedankengut eines Ossis`s.

      Dies Ossi´s haben ja 40 Jahre die Arbeit verweigert und gefaulenzt!

      :mad: :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 12:27:19
      Beitrag Nr. 22 ()
      @Jens
      Blödsinn! Jeder der keine Versicherung hätte fiele dann eben auf Sozialhilfe. Die Kosten bleiben die gleichen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 12:29:08
      Beitrag Nr. 23 ()
      #22 Sozialhilfe auch drastisch streichen!!

      Unser Sozialsystem finktioniert nicht!!!!!! Liefert nur Wählerstimmen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 12:30:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      #20
      Du bist noch ziemlich jung, stimmt`s?

      Weißt Du, es gibt tatsächlich Leute, die 30, 40 Jahre lang Beiträge zur Arbeitslosen"versicherung" gezahlt haben. Was ist mit denen? April, April?
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 12:39:42
      Beitrag Nr. 25 ()
      Wer Geld will muss entweder dafür arbeiten
      oder er soll in der Suppenküche essen
      und im Männerwohnheim schlafen.

      P.S.: Habe auch mal 15 Monate zwangsweise bei der
      Bundeswehr mit 5 Leuten im Zimmer geschlafen.
      (Ähnliche Bedingungen wie in einem Männerwohnheim)
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 12:46:48
      Beitrag Nr. 26 ()
      @25! Stimmt!!

      Wegen jeder Kleinigkeit wird zum Staat gerannt und gebettelt! Also von den anderen, die arbeiten geschnorrt!
      das nervt irgendwann!

      Das schlimme ist, daß die, die es WIRKLICH brauchen dann dumm dastehen! Den Abzockern ist das aber SCH..EGAL! wie sozial!?
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 12:54:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      punk schau nach dänemark


      kündigungsschutz eine woche,wer zickt fliegt,und kann aufgrund gesperrter sozialleistungen auch nicht anderen auf der tasche liegen.


      für solche fälle empfehle ich datnesc hutzeinschränkung ohne ende,denn solche "schmarotzer" haben meist eh genug kohle auf der tasche irgendwo.
      bezahlen muss es der der ohne zu murren toiletten putzt ...


      aber ich sehe das problem ja,mit der arbeitslosigkeit.teilen von arbeit,da führt kein weg dran vorbei,verzicht der arbeitsplatzbesitzer und vergabe von arbeitsplätzen nach sozialstatus,solidaräitätsprinzip.


      nur sanktionen bringen nix,man muss auch chancen aufzeigen,aber von den arbeitenden will eben keiner was abgeben.



      daher: zwangsteilzeit im öffentlichen dienst in den hohen besoldungsgruppen----mindestfluktuation in den betrieben (ältere scheiden für jüngere aus--FALLLS DIESE SONST KEINE CHANCE BEKOMMEN) das ist sozial.


      abgeben ist angesagt,und zwar bei denjenigen die arbeit haben---lohnverzicht etc.



      aber die leute habens eben noch nicht begriffen.vielleicht sind bei 10 mio arbeitslosen politisch organisiert in 20 jahren die steuern für arbeitende so hoch das ein teil mal aufwacht....
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 12:55:09
      Beitrag Nr. 28 ()
      #25

      Ab nach Amerika mir dir. Da findest du dein Paradies.:rolleyes:

      Ich will hier in Deutschland noch ohne Gefahr für Leib und Leben vor die Tür gehen können. Hunger macht nämlich viele menschen richtig gewalttätig.


      @ adam Riese: ich bin Wessie seit Geburt :laugh:

      Du kannst die Menschen vielleicht versklaven, aber du kannst nicht erwarten, dass sie dabei lächelnd Höchstleistungen vollbringen.


      einigen Vulgärdarwinisten hier wünsche ich mal eine begegnung mit einem hungrigen und bewaffneten US-Ghettobewohner :eek:;)
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 12:59:24
      Beitrag Nr. 29 ()
      #28

      Wenn Arnold fertig ist,machen diese Ghetto-Gestalten einen Kniefall !!!
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 13:01:29
      Beitrag Nr. 30 ()
      punk nichts liegt mir ferner als geschundene arbeitslose als schmarotzer zu bezeichnen.



      das ist ein schweres schicksal,und für die jugend finde ich die heutige situation einen skandal (diskussion über zuwanderungsgesetze bei null chancen der jugend ist eine provokation)



      aber : beispiele aus meinem bekanntenkreis etc zeigen,viele arbeitslose wollen eben nicht um jeden preis arbeiten (ich meine jetzt nicht in billigjobs,sondern in ihrem beruf)


      in berlin suchte ein arzt einen physiotherapeuten und schrieb 50 arbeitslose an,bekam eine antwort und dem gefiel die stelle nicht.alle waren vom fach ,die stelle war gut bezahlt.


      99,99 prozent schmarotzer? wohl kaum,aber viele brauchen die arbeit einfach nciht.


      diese leute werden auch nciht zu "zwangsarbeitern" das sagt der gesunde menschenverstand,denen gehts darum lange auszuschlafen.


      aber : diese leute sparen dem staat dann geld,denn der geldhahn wird abgedreht---und schwupps,die 80 prozent die sich bemühen könnte von dem geld zusatzleistungen fortbildungen etc bekommen.

      ich persönlich tippe ja, midnestens 50 prozent werden rausfallen,aber das werden wir in kürze ja dann sehen :D



      sozial ist,was den leuten zugute kommt die sich bemühen,die begreifen,deutschland ist nicht reich wegen rohstoffen,sondern weil man etwas TUT etwas MACHT.eine alternative gibt es eben nicht (wie gesagt,chancen müssen auch her,man muss an die arbeitsplatzbesitzer ran,aber eine nichtstu-alternative IST WAHNSINN)
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 13:02:50
      Beitrag Nr. 31 ()
      @Punk24... aber das System funktioniert leider auf Dauer nicht.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 13:05:26
      Beitrag Nr. 32 ()
      hier wollen wirklich einige neoliberale Vandalen eine völlig entrechtete Sklavenkaste schaffen. anders kann man einen beitrag wie #27 kaum deuten.:mad:

      Ich sags zum wiederholten mal. Wenn sowas umgestetzt wird, brennen bei uns die Städte. aber bei dem Gedanken, menschen so richtig zu erniedrigen geht euch wohl einer ab.:mad:

      Ich wünsche hier jedem, der sowas vorschlägt, dass er möglichst schnell selbst davon betroffen ist.

      Übrigens gibt`s in Dänemark 90% des letzten nettolohns als Arbeitslosengeld;).
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 13:06:41
      Beitrag Nr. 33 ()
      Schutzgeld zahlen? Damit man nicht erschossen wird!?!?

      Das ist doch lächerlich!
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 13:07:34
      Beitrag Nr. 34 ()
      @25,26


      Qualifizierte Arbeitslose in Billigjobs stecken oder ganz fallen lassen ist Vergeudung von Resourcen. Auch ich war nach dem Zusammenbruch der New Economy 1,5 Jahre arbeitslos und hab seit 7 Monaten nun wieder einen angemessenen Job. Bei euerer Logik hätte ich ja auch bei Mc Do Burger verkaufen können, wäre dann vielliecht nur 1 Jahr arbeitslos gewesen und hätte für den Rest meines Lebens nur noch ein Bruchteil der Steuern bezahlen müssen, die ich jetzt wieder bezahle.

      Habt ihr Ökonomie bei Honni gelernt?
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 13:09:19
      Beitrag Nr. 35 ()
      Ergänzung zu #29: von dem völligen Einbruch der Binnennachfrage ganz zu schweigen. Was soll ein Billiglohnsklave schon konsumieren :rolleyes:

      Das diese neuen Sklaven auch weiterhin von staatlichen Zuwendungen abhängig sind, schein ja auch keinen zu stören. Ohne Wohngeld und ergänzende sozialhilfe muss man bei einem Stundenlohn von 3 EUR hungern und unter brücken nächtigen. :mad:.....von der Armut dieser Personen im Alter rede ich dabei noch gar nicht....
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 13:10:12
      Beitrag Nr. 36 ()
      siehst du punk,in dänemark gibts auch nur ganz wenig arbeitslose..



      warum ist das so?


      die leute bekommen auch chancen,ganz einfach.


      die städte werden in der tat brennen,nur ist das geld eben ALLE LEEER FINITO VORBEI ENDE


      bezahlen aufschieben geht irgendwann nicht mehr,dh sanktionen schaffen keine neuen arbeitsplätze (oder nur evtl) aber der staat spart geld!



      also die 2 lager versöhnen,arbeitsplatzbesitzer müssen abgeben,und das geht nur über solidaritätsprinzipien.


      ich persönlich kriege das kotzen wenn zb in öffentlichen verwaltungen stellen ausgeschrieben werden auf die sich 300 leute bewerben und am ende kriegt die stelle ein verwandter des stadtdirektors...

      warum kein protest? mit einer solchen stelle könnte man heutzutage (kein grosser intellektueller aufwand) schwupss 2 mittfünfziger langzeitarbeitslose von staatsleistungen unabhängig machen,und die jugend lernt etwas mit zukunft :D



      ich hab ja noch hoffnung weil man noch viel bewegen KÖNNTE, es geht uns vermutlich noch nicht schlecht genug.....
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 13:10:24
      Beitrag Nr. 37 ()
      "Mit einer skandalösen Anweisung schützen hessische Behörden wohlhabende Steuerhinterzieher. Aufmüpfige Beamte werden kaltgestellt."

      http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,260676,00.html

      und Zwangsarbeit für die anderen

      Passt doch alles zusammen, oder?

      Die nächsten Wahlen werden die entscheidensten für lange Zeit sein!
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 13:15:30
      Beitrag Nr. 38 ()
      blckmoney

      eine ideologiediskussion bringt gar nichts.genaugenommen sind schmarotzer an diesem "skandal"


      die aufmüpfigen beamten,die sich sicher weigern länger zu arbeiten


      die journalisten die durch plazierung solcher artikel kundtun das ihnen koch und die cdu unsympathisch sind (querverweise zur linekn richtung fehlen)
      (und gut dran verdienen)


      die politiker jeglicher couleur die mit solchen spielchen und aktionismus ihre existenz rechtfertigen


      die steuerhinterzieher themselves :D



      schmarotzer sind she ,unwillige arbeitslose genauso wie manager


      eine ideologiediskussion dieser art gehört in die 60er jahre,heute können die leute selbst rechnen und wissen manchmal sogar woher das geld kommt....
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 13:19:01
      Beitrag Nr. 39 ()
      Es ist doch merkwürdig: Die Schwachstellen unseres Staates sind seit langem bekannt. Dennoch wird nichts unternommen. Es wäre auch gar nciht so schwierig die Probleme zu lösen. Kann es sein, daß es gar kein Interesse dafür gibt?
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 13:20:55
      Beitrag Nr. 40 ()
      @Jens
      Ich vermute, Deine Lösung besteht in der Abschaffung des Sozialsystems???
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 13:22:57
      Beitrag Nr. 41 ()
      @40! Wenn ein System nicht funktioniert, dann muß es in der Tat überdacht werden. Aber es ist wohl besser zu warten, bis es zu spät ist...Dann wird die Überzeugungsarbeit leichter sein..:D
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 13:51:57
      Beitrag Nr. 42 ()
      @Jens
      überdenken ist gut - abschaffen nicht. Das Problem kann nicht von der falschen Seite angegangen werden. Wir haben nicht etwa deshalb eine soziale Schieflage, weil wir in einem Land von Schmarotzern leben, die sich ins Fäustchen lachen nicht arbeiten zu müssen. Sinnvoll wäre zunächt einmal eine völlige Neustrukturierung der Arbeitsämter. Ich kann auch hier aus eigener Erfahrung berichten.

      Mein zuständiges Arbeitsamt war während meiner Arbeitslosigkeit über 18 Monate hinweg nicht in der Lage auch nur ein einziges Stellenangebot zu machen (Trotz Hochschulabschluß, über 10 Jahre Berufserfahrung und Spitzenzeugnissen). Ich selbst habe mich in diesem Zeitraum bei ca. 100 Firmen beworben, hatte ca. 20 Vorstellungstermine und nach 18 Monaten endlich wieder 1 Job. Das Arbeitsamt hat sich in der ganzen Zeit ausschließlich damit beschäftigt, meine Vermögensverhältnisse zu prüfen. Eine uneffektivere Vergeudung von Steuermitteln kann ich mir kaum vorstellen. :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 14:15:43
      Beitrag Nr. 43 ()
      18 Monate arbeitslos? Sei froh, dass es vorbei ist! Nach neuer Rechtslage hättest Du nach 12 Monaten Asylanten-Klo`s putzen müssen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 14:19:11
      Beitrag Nr. 44 ()
      @1121
      Da kannst du einen drauf lassen. Ich konnte mir vor den 18 Monaten auch nicht vorstellen, dass es mich einmal treffen würde.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 14:26:32
      Beitrag Nr. 45 ()
      Das können sich die mahlaufs, whitehawks und Konsorten auch nicht vorstellen....;)

      wobei ein Gedanke whitehawks durchaus vernünftig ist. Die gerechtere und sinnvollere verteilung vorhandener Arbeit. Das ist nicht anderes als Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich. Diese Maßnahme schlage ich hier schon seit monaten vor und werde dafür regelmäßig zerrissen, teilweise mit ziemlich dünnen und an den Haaren herbeigezogenen Argumenten :rolleyes:

      Was ist denn sinnvoller. ein Ingenieur arbeitet 60 Stunden und mehr und der andere putzt widerwillig für einen hungerlohn Klos oder beide arbeiten 30 Stunden für einen angemessenen Ingenieurslohn. Der eine verliert Lohn, gewinnt aber dafür an Lebensqualität, der andere hat wieder eine berufliche Perspektive.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 14:28:20
      Beitrag Nr. 46 ()
      #26

      Ich nehme an, Du bist auf Steuerzahler`s Kosten Student?
      Wer glaubst Du, bezahlt Dein Studium, das vermutlich sowieso völlig sinnlos ist angesichts der Berufsaussichten für Akademiker.
      Aber wenn du nach dem Studium arbeitslos bist, hoffe ich, dass Du 1. keinen Cent Arbeitslosengeld bekommst,
      2. keinen Cent Sozialhilfe bekommst und
      3. gezwungen wirst einen wirklich demütigenden widerlichen Job anzunehmen.
      (Alles Deine eigenen Forderungen - nur für die anderen selbstverständlich - )
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 14:39:40
      Beitrag Nr. 47 ()
      Das wird diesen berufssohn nicht treffen elfeinundzwanzig....leider :(

      Dafür wird Vati schon sorgen. Arbeitslos werden solche Typen leider auch nicht. Dafür haben sie meist zuviel Vitamin B :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 14:56:31
      Beitrag Nr. 48 ()
      #1

      Jetzt zeigt die "Sozialdemokratie" euch ihre menschenverachtende Fratze !

      Selber schuld, ihr Deppen habt die auch noch gewählt... :)

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 14:57:18
      Beitrag Nr. 49 ()
      #21

      Wieso 40 jahre lang ? Das tuen viele von denen doch auch noch heute...

      :(
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 15:00:21
      Beitrag Nr. 50 ()
      #45

      Fragt sich nur, wie man das gegenüber dem 60-Stunden-Ingenieur durchdrücken will.

      Oder anders gesagt, warum wehren sich di Gewerkschaftsfuzzies wohl derart gegen einen echten Abau von bezahlten Ueberstunden ?

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 15:02:50
      Beitrag Nr. 51 ()
      #47

      Leute die von Beruf Sohn sind, geben sich oft an der Uni als extrem Links, nur um ihrem Vater, dem Werksdirektor, eins auszuwischen. Später kaufen die sich dann ein Schloss in der Toskana und arbeiten nebenbei als Innenminister...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 15:48:03
      Beitrag Nr. 52 ()
      Brisant ist auch dieser Plan:

      Erben sollen zurückzahlen

      Eine Gemeinheit besonderer Güte haben sich die Beamten auch einfallen lassen für den Fall, daß Bezieher von ALG II sterben. Dann tritt das Arbeitsamt bzw. die künftige »Agentur für Arbeit« nämlich an die Erben der Verstorbenen heran und verlangt das vor dem Tod gezahlte ALG II zurück! Wörtlich heißt es in 35: »Der Erbe eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist der Agentur für Arbeit zum Ersatz der Leistungen verpflichtet, soweit sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erbracht worden sind.«

      Da sage noch jemand, diese Regierung sei auf dem Gebiet der Erbschafts- und Vermögensbesteuerung nicht einfallsreich! Den Reichen alles lassen, den Armen alles nehmen – das neue ALG II macht’s möglich!
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 16:01:27
      Beitrag Nr. 53 ()
      Wenn nach Clement jeder legale Job zumutbar ist, müssen dann Frauen demnächst auch als Bardamen oder in "Flirthotlines" arbeiten. Da stehen in unserem Stadtdpiegel nämlich immer soooo viele Kleinanzeigen, dass die welche suchen :D
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 16:02:39
      Beitrag Nr. 54 ()
      habe gerade #52 gelesen :eek:

      Wenn ich sowas sehe, würde ich am liebsten mit einer Pumpgun nach Berlin fahren :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 16:08:19
      Beitrag Nr. 55 ()
      #54

      Die Pumpgun hättest Du dir sparen können, wenn Du nicht Rot-Grün gewählt hättest...

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 16:09:43
      Beitrag Nr. 56 ()
      #53

      Vielleicht war das ja der Grund, weshalb Rot-Grün die Jobs von Nutten jetzt sozialversicherungspflichtig gemacht hat..

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 16:12:50
      Beitrag Nr. 57 ()
      Punk24
      Dann hast Du wahrscheinlich auch diesen Absatz nicht gelesen:
      Lies doch mal #1 ganz durch, danach mußt Du sowieo auf`s Klo.

      Massiver Druck auf Beschäftigte

      »Die Agenda 2010 ist der massivste sozialpolitische Kahlschlag seit Bestehen der Bundesrepublik«, hat die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Barbara Stolterfoht, die Regierungspläne genannt. Sie hat recht. Wobei sich schon jetzt abzeichnet, daß die mit diesem Kahlschlag von der Regierung erhoffte »Wende am Arbeitsmarkt« nicht eintreten wird. Wirtschaftsinstitute wie z.B. das Ifo-Institut kündigen für nächstes Jahr zwar ein stärkeres Wachstum an, aber »ohne Arbeitsmarkteffekt«. Mit anderen Worten: Die Zahl der Arbeitslosen wird weiter steigen – auch die der Langzeitarbeitslosen, der Bezieherinnen und Bezieher des künftigen ALG II. Damit tritt an die Stelle des von der Regierung behaupteten »Job-Effekts« ihrer sozialen Grausamkeiten ein anderer, von Wirtschaftswissenschaftlern befürchteter »Drehtür-Effekt«. Gemeint ist: Die Ersetzung von tariflichen, regulären Jobs, sogenannten Normalarbeitsverhältnissen, durch Billigjobs jeder Art. Dies dürfte der nachhaltigste Effekt sein, den das neue ALG II sowie der Abbau des Kündigungsschutzes, die Verkürzung der Anspruchszeit beim Arbeitslosengeld und die Änderungen in der Krankenversicherung haben werden. Damit gerät der ganze Bereich der tariflich gesicherten »Normalarbeit« weiter ins Rutschen.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 16:15:27
      Beitrag Nr. 58 ()
      #57

      Aus den Minister- und Kanzlerposten könnte man ja auch Billigjobs machen...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 16:21:05
      Beitrag Nr. 59 ()
      @58 Wieso!?!? Die meisten verdienen doch mehr als Kanzler & co.!!! :)

      Sie bekommen es nur nicht! :(
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 16:38:08
      Beitrag Nr. 60 ()
      Gemeint ist: Die Ersetzung von tariflichen, regulären Jobs, sogenannten Normalarbeitsverhältnissen, durch Billigjobs jeder Art.[/B]

      ...das dürfte wiederum zur Folge haben, noch weniger Steuereinnahmen und Einnahmen der Sozialkassen....eine Spirale nach unten, was meiner Meinung nach gewollt ist, um alles abschaffen zu können. Früher oder später ist kein Arbeitnehmer mehr beschäftigt über einen regulären Tariflohn, denn sie haben das Nadelöhr gefunden...

      Meiner Meinung nach schafft hier bewußt und mit allen Tricks die Regierung Wege, um billige Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt zu besorgen, die zu Sklavenlöhnen arbeiten müssen / sollen.

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 16:40:17
      Beitrag Nr. 61 ()
      #48 von Blue Max

      du hast recht!

      Nie mehr werde ich SPD/Grün wählen!
      CDU/CSU/FDP allerdings auch nicht.
      (Egal in welcher Konstellation die sich in Zukunft aufstellen)
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 16:40:54
      Beitrag Nr. 62 ()
      punk ich gebe zu auch ich stelle fest das ich so erzogen worden bin das ich mehr respekt vor nem arbeitslosen jurist habe (unbewusst) als vor ner klofrau---aber in anderen ländern ist sowas völlig undenkbar! und das ist eben das problem an dieser gesellschaft.



      zu dem was nelloz gesagt hat,da geb ich ihm recht,junge leute sollten berufe mit zukunft lernen damit wir greencardler nicht mehr brauchen,wir müssen uns unsere bildungsressourcen gut einteilen und nicht in eine "mehr lehrer2 diskussion abrutschen.


      ein informatiker der 2 jahre bei mcdonalds jobbt ist sicherlich nicht unbedingt auf der höhe der zeit,jedoch in meinem metier (chemie),ist es --obwohl manch bundestagsabgeordnete was anderes behauptet--möglich sich mit ein bis 2 std täglich aufwand auf der höhe der zeit zu halten,ich plädiere sogar dafür das hochqualifizierte (sofern sie es wirklich sind,einen dolmetscher mit hochschulabschluss bezeichne ich nicht so,wohl aber nen versierten werkzeugmacher aus der fahrzeugindustrie--also leute die wirklich nen unterschied ausmachen)

      neben ihrem billigjob im jahr mehrere praktika und berfufsschnupperphasen (siehe dänemark) geboten bekommen.

      und tja punk obs dir passt oder nicht,ich würde nicht sagen das ich links bin,aber es ist gut möglich das ich auch mal arbeitslos werde und dann würde ich mich schämen sone aufstellung von dem zu machen was man alles braucht ,von kneipe bis "sonstige" anschaffungen---denn ich zumindest weiss was ein gleichqualifizierter pole bei voller tätigkeit verdient,und anstatt ansprüche zu stellen würde ich nichts anderes tun als diese situation abzustellen,denn ich weiss,das geld wird in den fabrikhallen erknüppelt....
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 16:42:11
      Beitrag Nr. 63 ()
      Jetzt mal ganz ehrlich:

      Vor einigen Jahren ging mir meine Arbeit auf den Geist.
      Ich kündigte (einen gut dotierten Job) und machte mich selbstständig. Ohne Ich AG oder so ein Schwachsinn!
      Inzwischen habe ich mehrere Angestellte, ein sehr gut laufendes Unternehmen und ein Vielfaches vom frühreren Einkommen.


      Nur ein Beispiel wie so etwas gehen kann....
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 16:56:50
      Beitrag Nr. 64 ()
      @ whitehawk: Sei froh, dass du als Chemiker einen Job hast. ich hatte nie das glück, als Biologe in meinen gelernten Job zu arbeiten.:(

      Bin mit viel Glück (anders kann man es nicht bezeichnen) Mitte der 90er in der Finanzbranche untergekommen. Fachlich gesehen ist das gegen die Naturwissenschaften ein Witz, weshalb es mir ein Rätsel ist, dass BWLer/VWLer so gutdotierte Posten bekommen :rolleyes:. Ist vielleicht ein Grund für die aktuelle Misere ;)

      Zurück zum Thema: Das schlimme an den unterqualifizierten arbeiten ist ja nicht die schlechte bezahlung oder die berufliche unzufriedenheit. Mit einem McDreck Aushilfsjob nach deinem Studium oder nach einem Arbeitsplatzverlust ist deine berufliche Karriere schlagartig beendet. Sobald sowas in deinem Lebenslauf auftaucht bist du erledigt.Jeder Personalchef wird deine bewerbung auf den Müllhaufen der Geschichte werfen. Genau aus diesem Grund würde ich mich mit Händen und Füßen dagegen wehren, sollte es mich mal treffen!!!
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 17:11:56
      Beitrag Nr. 65 ()
      Entschuldige bitte JM, aber nach dem, was du hier von dir gibst, kann du noch nicht mal selbstständig die Kloschüssel treffen :rolleyes:

      bist du bei deinen Kunden auch intellektuell so desorientiert :laugh:

      zeit scheinst du auch genug zu haben. Das WO-Sofa ist ja inzwischen voll von deinen literarischen Ergüssen :D

      Threads des Users
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      Mücken - wie man sie abwehrt! 20 JensMalhauf 11.08.03 16:25:43
      I pull out soon: neues Haus - neues Glück! 5 JensMalhauf 11.08.03 14:31:10
      HI! Darf ich mich vorstellen? 6 JensMalhauf 11.08.03 14:27:48
      Wieso postet keiner mehr in meine Threads? 25 JensMalhauf 11.08.03 13:52:04
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      Ich weiß wieder nicht, was ich posten soll! 16 JensMalhauf 11.08.03 10:51:09
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      Die Hitze: Wieder so ein sinnloser Ferienthread.... 2 JensMalhauf 09.08.03 22:38:31
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      Dax heute klar im Minus...logisch 18 JensMalhauf 08.08.03 17:39:58







      :p
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 17:20:08
      Beitrag Nr. 66 ()
      merkwürdig, und schon wieder ein posting verschwunden.
      nur weil da ein stinkefinger in hannover angesprochen wurde.
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 17:23:47
      Beitrag Nr. 67 ()
      #63

      Dann sei froh und geniess es, so lange es noch gut läuft...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 17:25:44
      Beitrag Nr. 68 ()
      #64

      Als Biologe in der Finanzbranche ? Wie geht das denn ? Bzw was machst Du denn dort ?

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 17:27:37
      Beitrag Nr. 69 ()
      Ich bin Analyst für die Biotech-Aktien mit denen du in den letzten Jahren fette Verluste gemacht hast :D :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.08.03 17:39:29
      Beitrag Nr. 70 ()
      #69

      Anal-ysten hab ich sowieso gefressen...

      :)
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 08:09:24
      Beitrag Nr. 71 ()
      #62

      Sehr gut möglich, dass es Dich auch demnächst trifft und mich und die anderen hier, außer den Beamten natürlich.

      Wenn die Firmen erst dahinterkommen, wieviel Geld sie sparen können, wenn sie reguläre Jobs von den neuen Arbeitssklaven zu einem Bruchteil der Vergütung machen lassen können, gibt es kein Halten mehr.

      Du glaubst, Deine Qualifizierung schütze Dich davor? Die schmeissen Dich raus und nach 12 Monaten bist Du selber ein Arbeitssklave. Schön qualifiziert und billig.
      Viel Spaß.
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 08:59:32
      Beitrag Nr. 72 ()
      #71
      In Ostdeutschland funktioniert das schon seit der Wende.
      Da arbeiten hochquallifizierte Menschen als Arbeitssklaven mit 4-5 Euro Stundenlohn und das über viele Jahre.
      Die Anpassung der alten Bundesländer an die neuen Bundesländer habe ich hier schon öfters vorhergesagt, aber keiner hat mir das so richtig abgenommen.
      Der nächste Schritt ist die Anpassung an Osteuropa.
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 11:31:28
      Beitrag Nr. 73 ()
      also das mag ja jetzt gehässig klingen ist aber nicht so gemeint,genau das man im lebenslauf seinen mcjob erklären muss ist das problem in diesem land.


      ein bisschen arbeitslosigkeit macht ja nix,da man meist gut abgesichert sich nebenbei noch frisch halten kann und seine guten manieren behält.


      das ist jetzt nicht gehässig gemeint (ehrlich) aber zu erwünschen ist,das wenn arbeitslosigkeit gleich sozialhilfeniveau heisst,ein bischen mehr stigma auf arbeitslosigkeit im vergleich zum mcjob fällt,so dass personalchefs in zukunft denken,ui der war 2 jahre quasi im nichts während der jobber hier wenigstens noch am gesellschaftlichen leben teilnehmen konnte---nehm ich also den.


      in anderen ländern wie den USA denken die leute nämlich so und niemand braucht sich wegen mcjobs zu schämen...
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 11:41:14
      Beitrag Nr. 74 ()
      1121


      was hier diskutiert wird,das ende der toll bezahlten jobs im tarifwesen und der beginn der billigjob ära ist in wahrheit die rettung dieses landes.

      ich weiss nicht ob du es weisst aber dieses land ist teil der EU und ich weiss das in ungarndie wissenschaftler nicht blöd aber billig sind.


      als patriot boykottiere ich firmen die zuviele jobs des geldes wegen ins ausland verlagern (aber in diesem land sind nicht mal mehr greencardgeile politiker patrioten)

      als aktionär finde ich die forschungsabteilungen in deutschen grossbetrieben teilweise unverschämt teuer und kaufe die papiere nicht (bei andererseits horrenden managergehältern)

      jedenfalls hab ich hier ja schon öfter kundgetan,ich bin mir bewusst das der staat schulden macht,das alles auf punp läuft und das der ungar trotz niedriger lebenshaltungskosten nicht so oft

      essen gehen wie der deutsche und ein kleineres auto fährt,ich weiss das der ami 2 wochen urlaub im jahr hat und gezwungen ist tausende kilometer alle paar monate wegen eines neuen jobs umzuziehen.


      mit welchen recht ich als deutscher mehr luxus verdient habe ist mir ein rätsel.mich ärgert es wenn die politik dinge vermasselt und ich durch einen greencardtypen oder polen aus politischen gründen HIER im land verdrängt würde,ansonsten ist das der lauf der zeit.


      denn eins muss allen klar sein,ich versteh nicht was daran so schwer zu begreifen ist,der wohlstand nimmt in zukunft ab,wir müssen mehr arbeiten für weniger geld,andere länder holen auf,die arbeitswelt verändert sich.


      wer reich werden will machts wie jens maulhof (respekt respekt) aber in einem land in der sich dönerbudenbesitzer 12 std für 10 döner die beine krumm stehen,einzelhandel ständig weniger umsetzt,pleuiterekorde,taxigeschäft mal so eben in einem jahr um 30 prozent einbricht,kurz in dem alle ums überleben kämpfen,können sich arbeitsplatzbesitzer renter oder sozialhilfeempfänger nicht hinstellen und sagen

      hey wir wollen nen inflationsausgleich,die reichen manager raffen ja viel mehr als wir...


      bei bedrohung des arbeitsplatzes heisst es vielmehr flexibilisierung (in der chemie sind die gehälter so hoch das man liber keinen einstellt teilweise) so dass ich sagen könnte,hey ich arbeite länger,härter für weniger geld und zeige dem ungarn was ne harke ist----


      als angestellter in diesem land eben kaum möglich und das führt in die armut....
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 12:02:21
      Beitrag Nr. 75 ()
      der beginn der billigjob ära ist in wahrheit die rettung dieses landes.


      ...du hast sie doch wohl nicht alle....

      gemessen an unseren Mieten, Nebenkosten ect, wo soll die Kaufkraft der Niedriglöhner herkommen. Wir haben bereits schon 1/3 der Vollzeitbeschäftigten davon.

      Allein gemessen an den Mieten, früher machte die Miete 30 % des Einkommens aus, und heute....

      Diese Differenz allein schmälert die Kaufkraft der Bürger und das ist noch nicht alles...

      Ich wohne in einer Gegend, in der man für eine Zweizimmerwohnung allein 350-400 Euro hinlegt.

      Niedriglöhner, die 600-800 Euro netto verdienen, hey, da bleibt wohl sehr viel übrig, um die Binnennachfrage anzukurbeln

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 12:19:50
      Beitrag Nr. 76 ()
      "Zwangsarbeit...find ich gut !" so der Slogan der neuen Werbekampagne der Gerster-Behörde...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 12:36:32
      Beitrag Nr. 77 ()
      gjauch ich hab das mal so formuliert

      die wahre lösung sieht natürlich ganz anders aus---du hast recht die kosten hier sind zu hoch,trotzdem wird der lebensstandard so oder so runtergehen wenn wir immer nur auf unsere kosten und unseren bedarf schauen als auf das gesamtwirtschaftswachstum.


      was nützen hochbezahlte jobs wenn immer weniger menschen diese besitzen?


      ich wünschte es wäre anders aber in den ländern um uns rum sitzen hochqualifizierte die weniger luxus gewöhnt sind und weniger kosten.


      der punkt ist nämlich,es gilt nicht was wir wollen,sondern wir müssen den realitäten ins auge sehen.


      die wahre lösung dh das durchforsten aller jobs nach kosten nutzen,erhöhung der konkurrenzsituation in den berufen will ja keiner.


      wie lautet denn deine alternative? hohe löhne damit sich wenige alles leisten können und die 5 mio arbeitslosen fristen ihr trauriges dasein in ghettos?

      was mich stört ist der verhältnismässig niedrige (nicht absolut,sondern im vergleich zum eingangssteuersatz) spitzensteuersatz,daran kann man aber politisch drehen und die unteren einkommen steuerlich entlasten,und schwupps stimmt es wieder.
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 12:39:27
      Beitrag Nr. 78 ()
      ich fasse das mal kurz zusammen,das keiner will


      kaufkraftankurbelung durch drastische steuersenkung im niedriglohnsektor und gleichzeitig drastische steuerhöhung bei sechsstelligen einkommen von angestellten (sind ja nicht konsumintensiv)

      wer will das ? keiner!

      und billigjobs heisst nicht mcjobs für 10 mark die stunde,sondern der ingenieur soll statt 80 000 euro eben im schnitt nur noch 50 000 oder 40 000 euro verdienen---da reichts sicher für die wohnung.gemeint ist ein einschnitt bei den besserverdienenden und nicht bei den 400 euro supermarkt jobs.....
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 12:42:23
      Beitrag Nr. 79 ()
      #77

      "...ich wünschte es wäre anders aber in den ländern um uns rum sitzen hochqualifizierte die weniger luxus gewöhnt sind und weniger kosten...."

      Noch grösser dürften die Unterschiede bei geringer Qualifizierten sein. Zb wird ein hochqualifizierter Ingenieur in Polen zwar nur die Hälfte von dem verdienen, was er in D verdienen würde, ein Arbeiter dagegen nur ein Zehntel.

      Die Löhne (brutto) in D sind generell viel zu hoch, auch im Vergleich zu Frankreich, GB und anderen westeuropäischen Staaten.

      Aber versuch das mal einer den Gewerkschaftsfuzzies klarzumachen...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 12:45:02
      Beitrag Nr. 80 ()
      #78

      "...sondern der ingenieur soll statt 80 000 euro eben im schnitt nur noch 50 000 oder 40 000 euro verdienen.."

      So ein Schwachsinn ! Ungelernte Bandarbeiter verdienen in der Autoindustrie 40.000 Euro.

      Wozu sollte dann noch jemand auf Ingenieur studieren gehen ?!

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 12:47:20
      Beitrag Nr. 81 ()
      #78 hey...da liegen wir wohl doch beieinander, so wie ich sehe ....

      Gegen diese forderungen hätte ich nichts einzuwenden, nur, was wirklich geschieht ist doch, dass sie bei denen nehmen, wo im grunde nichts mehr zu holen ist.

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 12:47:29
      Beitrag Nr. 82 ()
      @ whitehawk: ich kann nachvollziehen, was du uns mittelien willst und unterstelle dir grundsätzlich gute Absichten. aber #78 ist praktisch die Aufforderung an Fachkräfte auszuwandern.

      Zustimmung bei der entlastung geringer einkommen. Dazu müsste es aber eine Steuerreform geben, die diesen namen auch verdient.

      - Eine Steuerart für alle Einkünfte. einnahmen werden auf Bund, Länder und Kommunen verteilt
      - Steuersätze 10-30 (max.35%) bei Wegfall aller Abschreibungsmöglichkeiten. Das wird besonders die Superreichen und Großunternehmen treffen, die zahlen dann wieder Steuern;)
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 12:50:58
      Beitrag Nr. 83 ()
      will noch mal auf das thema zurückkommen, eingangsstatement war sehr gut .

      Ganz klare Analyse was so auf uns zukommt wenn wir mal arbeitslos werden sollten .

      und das ist schon der Hammer


      Zur Veranschaulichung:






      :D :D
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 12:52:27
      Beitrag Nr. 84 ()
      #80 Ungelernte Bandarbeiter verdienen in der Autoindustrie 40.000 Euro.


      ...dass kann ich mir nicht vorstellen, wenn dem so ist, dann bin ich platt....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 12:59:08
      Beitrag Nr. 85 ()
      punk wir hätten das im grunde gar nicht nötig.im vergleich zu den nachbarländern hat deutschland ein grossindustrielle wirtschaftslandschaft und wäre normalerweise de fakto lohnttechnisch immer höher angesiedelt als zb länder wie dänemark--aber wir haben nunmal dreimal soviele beamte wie die usa pro kopf---also den kropf werden wir nicht mehr los.



      und zu dem auswandern,angesichts von null rente und null leistungen vom staat in punkto kostenloser bildung freizeiteinrichtungen etc bei hohen steuern sollte man das auwandern der jugend ohnehin anraten sofern sie nicht sozialleistungen bezieht (traurig aber wahr)


      das trifft allerdings nur auf die erwähnten facharbeiter zu,ich gebe blue max ja recht,aber diese ungelernten jobs sind rar,ausserdem soll man es kaum glauben,es arbeitet nicht jeder gerne am fliessband.


      oder mal andersrum gefragt: warum sollte in 7 jahren der polnische ingenieur sich nicht bei vs als hochqualifizierter bandarbeiter bewerben für das dreifache gehalt,er kann bei bedarf die maschinen selbst reparieren :D


      ich habe im grunde keine absichten,ausser das die arbeitsplätze hier in deutschland bleiben,damit das geld hier verdient und ausgegeben wird.


      und wenn der manager hier sagt in tschechien ists billiger,dann kann ich ihm politisch zwar die subventionen abdrehen,aber danach ist er dann trotzdem weg...




      zum punkt ingenieure (nicht facharbeiter) die auswandern sollen,jeder der in einem deutschen grossbetrieb als akademiker arbeitet wird über diesen vorschlag müde lächeln,die schweiz zahlt besser in europa,aber die lassen auch nciht mehr jeden ins land


      ansonsten verdient in der grossindustrie JEDER besser als im übrigen europa,auch netto,gegenbeispiele bitte nennen :D


      und diese leute können eben noch abgeben,entweder durch steuererhöhung oder lohnverzicht.nicht aus missgunst,sondern um die attraktivität des standortes zu erhöhen.


      im übrigen,wenn der deutsche dann trotzdem meint in holland verdient er mehr,besetze ich den posten eben HIER mit nem hier studierten ingenieur aus afrika,tut mir zwar nen bischen weh,aber hauptsache hier wird produziert :D--der wird sich freuen,auch über 40 000 euro.
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 13:11:35
      Beitrag Nr. 86 ()
      #84
      das ist auch nicht so! Als VW die Aktion 5000x5000 gemacht hatte (5000 Jobs zu 5000 DM brutto) haben die zigtausend Bewerbungen erhalten für ein Gehalt von 30.000€
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 13:11:48
      Beitrag Nr. 87 ()
      hey....das pro kopf einkommen war in polen 2001 540 Euro...

      Bei den niedriglöhnen haben wir es ja schon fast erreicht....

      http://www.kego.de/inhalt/polen/allgemein.shtml?navid=3
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 13:21:26
      Beitrag Nr. 88 ()
      @whitehawk...du solltest einmal den stöpsel ziehen und die luft rauslassen.

      einkommen in ungarn/polen/anderen osteuropäische staaten mit denen in deutschland zu vergleichen, ist schwachsinn, da dort die lebenshaltungskosten um vieles geringer sind.
      im vergleich mit anderen westeuropäischen eu-länder ist der durchschnittsverdienst bei uns nicht wesentlich höher.

      bei den neuen vw arbeitern hat jeder noch das schlagwort im ohr: 5000x5000(dm) =~2500€ x13 = 32.500€
      über diesen lohn würden sich viele handwerker freuen, in den neuen bundesländern arbeiten bereits die meisten für 5-8 € die stunde. p.m.x173, rechne einmal.
      wo bleibt da der konsum bei diesem verdienst?

      deine ansichten halte ich gelinde gesagt für

      übrigens, bei mcdoof stehen bei uns ausschließlich nette junge damen aus tschechien.
      warum wohl.

      ich wundere mich, daß du nicht schon lange im gelobten land (usa) bist und deine karriere als multimillionär abgeschlossen hast.
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 13:24:03
      Beitrag Nr. 89 ()
      #84 und 86

      Wobei die festangestellten VW-Arbeiter dagegen protestiert haben, dass 5000 neue Mitarbeiter zu "Dumpinglöhnen" von 5000 DM eingstellt werden sollten...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 14:13:52
      Beitrag Nr. 90 ()
      30.000 Euro im Jahr?
      Davon können viele deutsche Arbeitnehmer nur träumen!
      Ihr macht den gleichen Fehler, wie die Politiker: Schaut nur auf die großen Konzerne.
      In Kleinbetrieben, im Mittelstand , die 80% aller Arbeitsplätze schaffen, wird bei weitem nicht so gut bezahlt.
      Avatar
      schrieb am 12.08.03 22:21:53
      Beitrag Nr. 91 ()
      Ungerechte Steuer –
      Die Kleinen blechen, die Reichen halten sich raus
      Bericht von Rainer Müller-Delin und Annette Niemeyer


      Trotz Wirtschaftskrise: Reiche werden immer reicher. Deutschland – ein Land von Millionären. Ende 2002 verfügten rund 755.000 Privatpersonen über ein Vermögen von mehr als einer Million. Ende 2001 waren es erst 730.000 Personen.

      Immerhin: Zehn Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen haben mehr als die Hälfte des Einkommensteueraufkommens erbracht. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Die Idealvorstellung, dass die Wohlhabenden in diesem Lande wie Otto Normalverdiener vom Fiskus zur Kasse gebeten werden, ist ein Trugbild.

      Potente Steuerzahler können sich noch immer durch viele legale Schlupflöcher davonstehlen, von den illegalen Wegen ganz zu schweigen.

      So kann ein verheirateter Spitzenverdiener sein Jahreseinkommen von 250.000 Euro auf ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von gerade einmal 25.000 Euro drücken. Das hat die Steuerberaterkammer in einem fiktiven Beispiel vorgerechnet. Seine Steuerschuld beträgt danach nur 2.438 Euro – etwa so viel, wie auch ein Angestellter mit einem Jahresgehalt von 30.000 Euro zahlen muss.

      Anleitung zur Steuervermeidung
      Fast alle Steuersparmodelle funktionieren nach demselben Muster: Künstlich werden Gewinne minimiert oder gar Verluste geschaffen, obwohl das Vermögen weiter wächst.

      Am beliebtesten: vermietete Häuser oder Eigentumswohnungen. Erst werden die steuerlichen Abschreibungsverluste kassiert, nach Ablauf der Spekulationsfrist wird die Immobilie dann mit Wertsteigerung steuerfrei verkauft.

      Eine weitere steuersparende Variante: die Verlagerung des Wohnsitzes in eine so genannte Steueroase, wie die Schweiz oder Monaco. Beliebt bei Stars aus Sport und Showbiz.

      Familienstiftung heißt das Steuersparmodell, das beispielweise die Albrecht-Brüder favorisieren. Ihr Privatvermögen und ihre Unternehmensanteile haben die Aldi-Chefs in weitverzweigten Familienstiftungen gebunkert. Diese dienen jedoch keineswegs der Gemeinnützigkeit. Die Familienstiftung unterliegt nicht dem Spitzen-Einkommenssteuersatz von 48,5 Prozent, sondern der viel geringeren Körperschaftsteuer von 26,5 Prozent. Alles ganz legal.


      Dieser Text gibt den Fernseh-Beitrag vom 12.08.2003 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.




      Dienstag, 12. August 2003




      kam gerade in Plusminus

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 01:25:58
      Beitrag Nr. 92 ()
      das ganze passt überhaupt nicht zusammen:confused:

      arbeitslosenhilfe auf sozialhilfeniveau, 400 € jobs ersetzen reguläre beschäftigungsverhältnisse, lohnsenkungen, arbeits und gehaltsreduzierung im öffentlichen dienst, steuererhöhungen und die privatisierung von bisherigen gesetzlichen versicherungen (zahnersatz, bald auch pflegeversicherungen ?)

      freunde von mir haben zwar ihr studium beendet, finden aber lächerliche halbtagsstellen oder 2/3 stellen im akademischem bereich, und kommen so gehaltsmässig auf dasselbe einkommen wie ohne studium, aber ganztags, wobei die arbeit natürlich die gleiche geblieben ist.
      der rest der jungakademiker schreibt aus langeweile seine dissertation, weil auf dem arbeitsmarkt momentan eh kein unterkommen ist...folglich werden wir in einigen jahren einige überqualifizierte akademiker haben, die kein mensch braucht.

      man kann von den leuten nicht verlangen, auf der einen seite für krankheiten, alter, wohneigentum und familie selber vorsorgen zu müssen, und ihnen im gegenzug keine realistischen einkommensperspektiven eröffnen bzw das vorhandene einkommen durch sparmassnahmen allerorten beschneiden !

      gleichzeitig soll der gemeine bürger auch noch die binnenkonjunktur retten und mehr konsumieren
      :rolleyes:

      da wundert sich die politik, das die sparquote steigt und steigt...bei diesen aussichten kann man wirklich nur noch sparen, was man hat und sehen, das man seine vorsorge auffüllt:look:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 08:17:43
      Beitrag Nr. 93 ()
      "seine Vorsorge erfüllt"? bist Du verrückt? Das nimmt Dir der Staat doch sowieso wieder weg!
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 08:23:19
      Beitrag Nr. 94 ()
      #92 deshalb "liebe" ich Deutschland sooo sehr ....

      Jeder, der jetzt noch Kinder kriegt, ist nicht mehr zu retten....

      Es wird immer mehr Eigenvorsorge verlangt, was auch nicht schlecht wäre, aber mit immer weniger Einkommen, und wer da noch Kids in die Welt setzt, ist nicht mehr zu retten...


      In Polen ist das pro Kopf Einkommen 540 Euro pro Monat und die haben bestimmt niedrigere Lebenshaltungskosten als wir, und da wollen sie uns auch hin haben, obwohl das BIP steigt und steigt. Geld ist schließlich genug vorhanden in Deutschland, sie wollen nur der Arbeiterklasse nichts davon abgeben. Dass passt nicht zusammen, deshalb geht es abwärts. Wie soll diese Einkommensgruppe sich etwas aufbauen, geht nur auf Kredit, und aufgrund des niedrigen Einkommens müssen sie hohe Zinsen zahlen wegen des Basel II, was dazu führt, dass sie noch mehr ausgebeutet werden.

      Zum einen ist der Staat schuld, dass sie wenig Einkommen haben, und weil sie wenig Einkommen haben, werden sie von den Banken abgezockt.... merkt ihr was....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 08:25:06
      Beitrag Nr. 95 ()
      #92
      Mit der Vorsorge ist das so eine Sache, nach einem Jahr Arbeitslosigkeit ist nur eine Summe von 200 Euro pro Lebensjahr erlaubt.
      Das ganze Geschwätz über die private Altersvorsorge ist eine Lüge, die muß i. o. g. Fall vorher verbraucht werden.
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 08:41:20
      Beitrag Nr. 96 ()
      Nachtrsg zu #94

      jeder, der gestern Plusminus gesehen hat, weiß was ich meine....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 08:52:41
      Beitrag Nr. 97 ()
      Ich kenne einen Polen der in etwa 5 Euro pro Stunde verdiend.
      Dieser gibt die Hälfte davon einen Russen, der wiederum in Polen dafür ein Haus, im gleichem Zeitraum ,für den selben Polen baut.
      Nach 1-2 Jahren hat der Pole ein schönes Haus mit den bereits gen. Verdienst.
      Mit den selben Verdienst bekommt ein Deutscher wahrscheinlich Wohngeld aber kein Haus.
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 10:28:17
      Beitrag Nr. 98 ()
      #97 na siehste ....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 10:30:02
      Beitrag Nr. 99 ()
      #91

      "...Ende 2002 verfügten rund 755.000 Privatpersonen über ein Vermögen von mehr als einer Million. ..."

      So ein Mist, es gibt also noch 754.999 andere...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 10:33:42
      Beitrag Nr. 100 ()
      #97

      Es soll auch Polen geben, die für 5 Euro die Stunde einem Deutschen ein Haus bauen...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 10:41:27
      Beitrag Nr. 101 ()
      Minister überreichte Fördermittel

      Magdeburg bekommt zweiten Hafen


      Der Magdeburger Handelshafen bekommt Gesellschaft. Für rund 20 Millionen Euro wird ein neuer gebaut. Wirtschaftsminister Rehberger (FDP) hat dafür einen Fördermittelbescheid über 18 Millionen Euro an Vertreter der Hafengesellschaft überreicht. Der Minister sagte, mit einem der wichtigsten Infrastrukturprojekte der Region Magdeburg werde die Attraktivität des Schifftransport in Sachsen-Anhalt gesteigert.


      Rehberger setzt weiter auf Ausbau von Saale und Elbe


      Rehberger: Kein Raubbau der Natur

      Rehberger hält am Ausbau von Saale und Elbe für die Schifffahrt fest. Es könne nicht angehen, dass in den vergangenen Jahren Hunderte von Millionen in den Ausbau der Flüsse und Häfen gesteckt wurden und die letzten Arbeiten mit "fadenscheinigen Argumenten" blockiert würden. Es gehe nicht um Raubbau an der Natur, sondern um einen Ausbau im größtmöglichen Einklang mit der Umwelt.




      Der Magdeburger Hafen bekommt Gesellschaft



      Containerterminal wird gebaut

      Baubeginn ist voraussichtlich gegen Ende des Jahres. Als Standort für den künftigen Hansehafen ist das Gelände östlich des August-Bebel-Damms am Rothenseer Verbindungskanal vorgesehen. Dieser verbindet den Mittellandkanal und die neue Schleuse Rothensee mit den Magdeburger Binnenhäfen und der Elbe. Geplant ist eine 760 Meter lange Kaianlage, die an das Eisenbahnnetz angeschlossen werden soll. Zudem will Magdeburg ein Containerterminal bauen.

      Für die Infrastruktur sind allein Investitionen von 18,5 Millionen Euro geplant. Insgesamt sollen in den Hansehafen mehr als 30 Millionen Euro investiert werden. Darin sind die Kosten des Terminals für den kombinierten Verkehr und die Verlängerung der Kaianlage auf 1500 Meter enthalten.

      BUND: Bestehender Hafen schon nicht ausgelastet

      Aus Sicht des Umweltverbandes BUND ist der Hansehafen äußerst fragwürdig. Der Leiter des bundesweiten Elbeprojektes, Dörfler, sagte, nicht einmal die bestehenden Magdeburger Binnenhäfen seien ausgelastet. Schon heute werde ein Jahresdefizit von einer Million Euro erwirtschaftet. Die Stadt habe sich bei ihrer Entscheidung für den Hansehafen offenbar weniger von dessen Wirtschaftlichkeit als der Fördermittelhöhe leiten lassen.

      mir fehlen echt die Worte ...

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 10:44:17
      Beitrag Nr. 102 ()
      #101

      Als nächste bauen die sich einen Grossflughafen, und danach auch noch einen Autorennring (so wie den von Stolpe in der Lausitz)...

      Soli machts möglich.

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 11:01:32
      Beitrag Nr. 103 ()
      wieviel zahlt deutschland in die eu ein....

      SPIEGEL ONLINE - 13. August 2003, 8:00
      URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,261051,00.html
      Drohendes Finanzloch

      Eichel kann offenbar nicht mehr mit EU-Milliarden rechnen

      Noch in diesem Jahr bekam Deutschland mehrere Milliarden nicht ausgegebener EU-Beiträge aus Brüssel zurück. Daraus wird im kommenden Jahr offenbar nichts mehr.


      DDP

      Finanzminister Eichel: Höhere Beiträge für die EU?


      Frankfurt am Main - Weder aus dem Agrarhaushalt noch aus dem Strukturfonds könne Bundesfinanzminister Hans Eichel mit den sonst üblichen Rückflüssen rechnen, berichtet die "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" unter Berufung auf einer Zwischenbilanz der Europäischen Kommission. Dem Bericht zufolge muss sich Deutschland für 2004 sogar auf höhere Nettobeiträge an die EU-Kasse einstellen.

      2002 waren im Agrarhaushalt noch 1,1 Milliarden Euro übrig geblieben, im EU-Strukturfonds wurden rund fünf Milliarden Euro an Finanzhilfen nicht abgerufen. Diese Gelder wurden mit den Beiträgen der Mitgliedsländer für 2003 verrechnet.

      Im Landwirtschaftshaushalt zeichnet sich der "FAZ" zufolge sich zwar ab, dass die Ausgaben um rund 500 Millionen Euro unter den Erwartungen blieben. Die Kommission habe davon aber bereits 400 Millionen Euro für zusätzliche Dürrehilfen an die Landwirte eingeplant.

      In der Regionalförderung hätten die Empfängerländer die Schwierigkeiten bei der Umstellung auf die seit 2000 geltenden Bedingungen überwunden, so die Zeitung. Die Programme liefen nun weitgehend nach Plan, so dass Eichel auch hier nicht

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      Avatar
      schrieb am 13.08.03 11:13:18
      Beitrag Nr. 104 ()
      stock stimmt das kann man nicht vergleichen,ist dem unternehmer aber egal.

      aber irgendwie macht mir eine argumetation wie deine keinen spass,denn der ansatz sollte ausschliesslich sein,wie kann ich die gesamtwirtschaftsleistung vergrössern....


      ist das dein gedanke? wohl kaum.
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 11:23:20
      Beitrag Nr. 105 ()
      Der Standort ist besser als sein Ruf
      Dass es Deutschland an internationaler Wettbewerbsfähigkeit fehle, ist ein gern verbreitetes, aber nie bewiesenes Fehlurteil. Im Gegenteil: Eine Reihe von Basisdaten zeigt, dass die anhaltende Wirtschaftskrise ganz andere Gründe haben muss
      aus Hamburg HERMANNUS PFEIFFER
      "Der Wirtschaftsstandort Deutschland ist international nicht wettbewerbsfähig." Mit dieser vielfach abgewandelten Lieblingsthese begründen Konzerne, Verbände und Kanzler die Notoperationen am jahrzehntelang bewährten "Rheinischen Kapitalismus". Dahinter stehen jedoch eine Menge Fehlurteile.

      Das erste Fehlurteil betrifft die angebliche Exportschwäche. Bundeskanzler Schröder hat darum die Europäische Zentralbank (EZB) aufgefordert, für einen billigen Euro zu sorgen. Tatsächlich sind die Ausfuhren bei der letzten Zählung des Statistischen Bundesamts jedoch auch so schon um satte 8,1 Prozent angestiegen. Für 54,3 Milliarden Euro exportierten allein im Mai inländische Firmen in aller Herren Länder.

      Das zweite Fehlurteil schürt die Angst vor Billiglohnländern. Zweifellos sind viele einfache Fabriken in den 90ern etwa nach Ungarn und Tschechien abgewandert und ziehen mittlerweile weiter gen Osten, wo die Löhne noch niedriger sind. Aber im Regelfall blieben sie nur die verlängerte Werkbank deutscher Unternehmen und befruchten damit die hiesige Produktion.

      So erklärt sich, dass die angeblich aussterbende deutsche Industrie - drittes Fehlurteil - seit 1996 um 12 Prozent gewachsen ist, wie die Notenbank in Rom bitter beklagt. Belobigt wird die globale Schlagkraft der bundesdeutschen Industrie, während die italienische vor allem aus unzähligen kleinen Familienbetrieben bestehe.

      Die geballte Kraft etwa des hiesigen Maschinenbaus sorgt für gute Geschäfte selbst mit Billiglohnländern. So war Deutschlands Handelsbilanz mit den Tigerstaaten überaus positiv, obwohl Korea, Thailand und Indonesien bis zur Asienkrise 1997 als Exportweltmeister galten. Mit dem aktuellen Hoffnungsträger der Weltkonjunktur, China, legte der deutsche Export im vergangenen Jahr um sagenhafte 20 Prozent zu.

      Dass sich aufstrebende Länder schnell zum lukrativen Partner entwickeln können, hat zwei Gründe, zum einen entwickelt sich ein neuer Markt für exquisite Konsumgüter. So verkauft Volkswagen inzwischen mehr Autos in China als in Deutschland. Zum anderen liegt eine besondere Stärke darin, schlüsselfertige Komplettlösungen ganzer Industriegiganten anbieten zu können, die übrigens oft durch Subventionen, staatliche Hermes-Bürgschaften, abgesichert sind. So baut Wabag in der Türkei eine Kläranlage, MAN erschließt zwei Gasfelder in Mosambik und Siemens stellt auf den Philippinen mehrere Kraftwerke hin.

      Die globale Wettbewerbsfähigkeit scheitert auch nicht an hohen Kosten, wie ein viertes Fehlurteil glauben macht. Je Arbeitsstunde werden hierzulande Produkte für rund 40 Dollar erzeugt, ermittelte ein US-Forschungsinstitut - deutlich mehr als in den USA, Japan oder im EU-Durchschnitt. Dass die Konjunktur lahmt, hat vor allem einen Grund: mangelnde Binnennachfrage. Familien und Firmen geben einfach zu wenig Geld aus.

      taz Nr. 7106 vom 17.7.2003, Seite 9, 101 TAZ-Bericht HERMANNUS PFEIFFER
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 11:32:59
      Beitrag Nr. 106 ()
      #105 Guter Beitrag.
      Da sieht man mal wieder, ( ausser man will es nicht sehen) das es ROT-Grün einfach nicht kann. Aber Fakten sind nun mal Fakten und keine Visionen.
      Wie soll man den noch ruhigen Gewissens Geld ausgeben, wenn man nicht im geringsten abschätzen kann was die Volltrottel ( Schwarz/gelb= Halbtrottel) als nächstes machen.
      Alle Kassen sind Pleite, und was hat der Schwachkopp von Schröder zustande gebracht ?? Schwule dürfen heiraten, seine Haare sind nicht gefärbt und ein Kleinkrieg mir Italien !!
      ist zwar etwas polemisch aber dieser Suppenkasper geht mir gehörig auf den Wecker !
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 11:46:59
      Beitrag Nr. 107 ()
      "...Schwule dürfen heiraten, seine Haare sind nicht gefärbt und ein Kleinkrieg mir Italien !!..."

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 11:48:06
      Beitrag Nr. 108 ()
      Stichwort: Arbeitslosenstatistik
      Wirtschaftsminister Clement schlägt vor, neue Berechnungsmethoden für die Arbeitslosenstatistik einzuführen: angeblich, um die Zahlen internationalen Standards anzupassen. Das bedeutet jedoch, die Arbeitslosigkeit mit Tricks schön zu rechnen. Denn nach diesen Methoden gelten Menschen schon nicht als arbeitslos, wenn sie nur eine Stunde pro Woche arbeiten dürfen. Dadurch würden viele Menschen aus der Statistik verschwinden, obwohl sie weiterhin ohne Arbeit sind, von der sie leben können. Noch dürfen Arbeitslose bis zu 15 Stunden pro Woche arbeiten, ohne sämtliche Unterstützung zu verlieren. Clement behauptet, dass dadurch Leute zu Unrecht Geld vom Staat bekommen würden. In Wirklichkeit müssen Arbeitslose jeden Verdienst genehmigen lassen. Das hinzuverdiente Geld wird vom Arbeitslosengeld wieder abgezogen. Arbeitslosen mit geringem Verdienst die Unterstützung zu streichen und sie aus der Statistik zu nehmen, dient nur dazu, die Armut in Deutschland zu vertuschen. Kommen Clements Fälschungsversuche durch, gäbe es von einem Tag auf den andern offiziell 420.000 Arbeitslose weniger – ohne dass einer von ihnen Arbeit gefunden hätte.




      genau wie in den USA, es ist zum Kotzen ...

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 11:55:23
      Beitrag Nr. 109 ()
      Verfassungsbruch, Wahlbetrug und jetzt auch noch Statistik- bzw Bilanzfälschung...

      Wenn wundert das noch wirklich ?

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:06:53
      Beitrag Nr. 110 ()
      #105

      "Familien und Firmen geben einfach zu wenig Geld aus."

      Super! Welches Geld sollen die denn ausgeben?
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:12:23
      Beitrag Nr. 111 ()
      Clement ist der zur Zeit schlimmste Hetzer im Land. :mad:

      Schon als MP von NRW war er eine Lobbyhure für die korrupten Wirtschaftsbonzen und war fett in diverse Skandale verstrickt (West LB + div Korruptionsaffären)

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:19:55
      Beitrag Nr. 112 ()
      zu109
      Nicht immer bin ich Deiner Meinung, aber ......
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:20:29
      Beitrag Nr. 113 ()
      #111

      In welcher Partei ist dieser Clement nochmal ?

      Bei den Liberalen ?

      Oder doch bei der Partei die zur Gewerkschafts- und Müllmafia beste Kontakte pflegt ?...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:21:45
      Beitrag Nr. 114 ()
      soso, Kritik an Clement wird also gelöscht. Zum Glück gibt#s ja noch Pressefreiheit;)

      Mittwoch, 13. August 2003 Berlin, 12:18 Uhr



      Home Politik Deutschland

      Clement gerät wegen NRW-Filz unter Druck
      Heute konstituiert sich in Düsseldorf der Untersuchungsausschuss über die Landesgesellschaften - Auf den Superminister kommen unangenehme Fragen zu
      von Mathias Zschaler

      Düsseldorf/Berlin - "Das wird kein Untersuchungsausschuss üblicher Prägung," kündigte CDU-Obmann Michael Breuer an. Es gehe nicht um die Skandalisierung eines Einzelfalls, sondern um eine "systematische Erfassung der Verstöße gegen Recht und Gesetz bei nennenswerten Landesgesellschaften". In gewissem Sinne könnte es bei den Untersuchungen des nordrhein-westfälischen Landtagsgremiums, das heute trotz der Sommerpause zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentritt, allerdings doch am Ende um einen Einzelfall gehen, nämlich um jenen Mann, der von 1998 bis 2002 das Land an Rhein und Ruhr regierte. Wolfgang Clement (SPD) droht von seiner Vergangenheit eingeholt zu werden.


      In der seit Monaten schwelenden Affäre sieht sich Kanzler Schröders Superminister mit Vorwürfen des Missmanagements und der Vetternwirtschaft konfrontiert. Es geht um Millionengeschäfte mehrerer Landesgesellschaften, bei denen Aufträge "jahrelang an Recht und Gesetz vorbei vergeben" sein sollen, wie die CDU moniert, die sich auf Kritik des Landesrechnungshofs stützt.


      Neben den Unregelmäßigkeiten bei der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und ihren Auslandsrepräsentanzen sind es vor allem die Aktivitäten der Projekt Ruhr GmbH, die den Nachforschungseifer der Opposition geweckt haben. Der Rechnungshof hatte Ende Juni in einem 26-seitigen Prüfbericht "gravierende Mängel" aufgelistet: Kontrollinstrumente hätten versagt, Wirtschaftspläne seien nicht transparent gewesen, die Geschäftsführung habe ihre Kompetenzen überschritten und Millionenaufträge ohne Zustimmung des Aufsichtsrats vergeben. Außerdem erregte die Beförderungspraxis im Haus von Projekt-Ruhr-Geschäftsführer Hanns-Ludwig Brauser, zuvor ein enger Mitarbeiter Clements in der Staatskanzlei, das Missfallen der Prüfer. Insgesamt, befand Breuer, sei dies ein "vernichtendes Zeugnis für Clements einstiges Leuchtturm-Projekt".


      Besonders unangenehm für Clement wird es, wenn der Name Christian Langer fällt, was noch etliche Male vorkommen dürfte, wenn der Untersuchungsausschuss demnächst daran geht, "die schwarzen Löcher, in denen Millionen Steuergelder versenkt worden sind", wie die CDU befindet, in ihrem Sinne aufzuhellen. Langer, Chef der Werbeagentur Noventa, ist nämlich ein alter Bekannter Clements aus Zeiten, als der noch nicht Politiker, sondern Journalist war. Und Langers Agentur hat laut Rechnungshofbericht in den Jahren 2000 und 2001 rund 2,5 Millionen Euro für Dienstleistungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit und Telekommunikation von der Landesgesellschaft erhalten, ohne dass überhaupt ein Vergabeverfahren vorausging.


      Auch ein weiteres Lieblingsprojekt des früheren Regierungschefs, die NRW-Medien GmbH, hat ihren Leuchtturm-Status inzwischen eingebüßt und ist ins Zwielicht geraten. Bei der Besetzung des Chefpostens soll die Staatskanzlei ihrem Wunschkandidaten Helmut Bauer massiv unter die Arme gegriffen haben.


      Während die Landesregierung ihr Interesse an Aufklärung unterstreicht und beteuert: "Wir haben nichts zu verbergen", konstatierte Oppositionsführer Jürgen Rüttgers im WELT-Gespräch: "Da ist Geld verschwunden, da wurden Leute ohne echte Gegenleistungen üppig bezahlt, da sind Freunde mit Aufträgen bedient worden." Der Untersuchungsausschuss müsse diese "Vorgänge aufklären, damit Nordrhein-Westfalen seinen schlechten Ruf als Land der Korruption und Vetternwirtschaft verliert".


      Dabei gilt die Ausschussuntersuchung für Rüttgers auch als Probe aufs Exempel, was die strategische Perspektive der FDP im Lande angeht: ob sie wie eine Oppositionspartei agiert oder sich als potenzieller Koalitionspartner der SPD in Zurückhaltung übt.


      Mitarbeit: A.G.


      Artikel erschienen am 15. Jul 2003
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:24:05
      Beitrag Nr. 115 ()
      Ob Clement diesen Art. aus dem GG kennt ;)

      Artikel 12
      [Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit]
      (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

      (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.


      (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:25:39
      Beitrag Nr. 116 ()
      Damit wir nicht vergessen, worüber wir hier eigentlich diskutieren:

      Zwangsarbeit zumutbar

      Einige hartnäckige Legenden und die tatsächliche Brutalität der »Reform« von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

      In der Debatte über die geplante Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe tritt – neben den von der Regierung, von Unternehmern, CDU/CSU und FDP propagierten sozialen Gemeinheiten – auch eine erstaunliche Unkenntnis über das schon lange geltende Arbeitslosenrecht zutage – in den Medien, aber auch in der Bevölkerung.

      Selbst als seriös geltende Medien fragen zum Beispiel allen Ernstes ihr Publikum, ob qualifizierte Arbeitslose künftig schlechtere, weniger Qualifikationen erfordernde Jobs annehmen sollten. In Wirklichkeit stellt sich diese Frage schon lange nicht mehr. Seit 1997 ist der »Berufsschutz« bzw. »Qualifizierungsschutz« im Arbeitslosenrecht aufgehoben. Paragraph 121 des »Sozialgesetzbuch (SGB) III« besagt kurz und brutal: »Einem Arbeitslosen sind alle seiner Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar.« Im gleichen Paragraph, Absatz 5, heißt es zur Bekräftigung noch einmal: »Eine Beschäftigung ist nicht schon deshalb unzumutbar, weil sie befristet ist, vorübergehend eine getrennte Haushaltsführung erfordert oder nicht zum Kreis der Beschäftigungen gehört, für die der Arbeitnehmer ausgebildet ist oder die er bisher ausgeübt hat.« Ein Berufs- oder Qualifizierungsschutz ist damit seit Inkrafttreten dieses Gesetzes im Frühjahr 1997 nicht mehr vorhanden.

      Ähnlich naiv ist die Frage, ob Arbeitslosen bei Verweigerung eines zumutbaren Jobs das Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe gekürzt oder womöglich gestrichen werden solle. Auch das ist längst Gesetz und Praxis. Wer einen zumutbaren Job ablehnt, bekommt von den Arbeitsämtern sofort eine Sperrzeit – in der Regel zwölf Wochen – und damit keinen einzigen Cent Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.

      Auch die Frage, ob Arbeitslose Einkommenssenkungen hinnehmen sollen, ist schon lange entschieden. Der schon genannte Paragraph 121 SGB III regelt in Absatz 3: In den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit sind bis zu 20 Prozent niedrigere Einkommen als vor der Arbeitslosigkeit »zumutbar«, in den nächsten drei Monaten bis zu 30 Prozent Einkommensverlust. Danach sind für alle Arbeitslosen Jobs mit Einkommen in Höhe des Arbeitslosengelds (60 bzw. 67 Prozent vom alten Netto) oder der Arbeitslosenhilfe (53 bzw. 57 Prozent vom alten Netto) zumutbar. Wer solche Jobs ablehnt, kriegt eine Sperrzeit von zwölf Wochen, im Wiederholungsfall
      gibt’s gar kein Arbeitslosengeld mehr.

      All das und noch viel mehr ist schon seit Jahren in Kraft. Geändert an der hohen Arbeitslosigkeit hat das bis heute nichts. Die Arbeitslosigkeit stieg sogar noch weiter – während zur gleichen Zeit der Lebensstandard von Arbeitslosen, zumal von Langzeitarbeitslosen, immer weiter sank.


      Wiederholungstäter

      Im Grunde ist also das den Plänen der Regierung zugrunde liegende Kalkül – mehr Druck auf Arbeitslose hilft beim Abbau von Arbeitslosigkeit – schon seit Jahren widerlegt. Trotzdem wird es erneut aufgetischt – in einer neuen, bislang nicht gekannten Brutalität.

      Ein Muster dafür ist der in der jungen Welt schon gewürdigte Referentenentwurf des »vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt«. (vgl. Guido Grüner: Wieder Sippenhaft, jW vom 6. August). Über den Kreis der Betroffenen heißt es im Entwurf: »Insgesamt werden – Stand: September 2002 – rund 2,1 Millionen Haushalte mit rund 4,3 Millionen Personen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts haben.« (Seite 91). Diese 4,3 Millionen Menschen werden künftig auf Sozialhilfeniveau leben müssen – zusätzlich zu den mehr als eine Million Sozialhilfeempfängern, die aus Altersgründen, wegen dauernder Erkrankung oder aus anderen Gründen auch in Zukunft als »nicht erwerbsfähig« eingestuft werden und deshalb ohnehin weiter auf Sozialhilfeniveau leben.

      Was der Regierungsentwurf verschweigt: Etwa eine Million Menschen, die bisher Arbeitslosenhilfe bezogen, werden aufgrund der schärferen »Bedürftigkeitsregeln« des neuen Arbeitslosengeldes II (ALG II) künftig gar kein Geld mehr erhalten. Opfer dieser Ausgrenzung von öffentlichen Leistungen werden vor allem Frauen sein, deren Partner »normal« verdient.


      Alle Schranken fallen

      Bisher galten für Arbeitslose die oben geschilderten »Zumutbarkeitsregeln«. Für Bezieher des künftigen ALG II sollen dagegen alle Schranken fallen. In 2 heißt es unmißverständlich: »Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen haben in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften zu bestreiten.« In 10 (»Zumutbarkeit«) heißt es noch einmal: »Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar.« Bisher galt: Zumutbar sind nur tariflich bezahlte oder »ortsüblich« bezahlte Jobs, sofern die Bezahlung nicht schlechter ist als das vom Arbeitslosen bezogene Arbeitslosengeld oder die Arbeitslosenhilfe. Diese Schranke fällt nun weg. Selbst der mieseste, schlechtest bezahlte Billigjob soll in Zukunft zumutbar sein.

      Ausdrücklich nennt der Referentenentwurf dabei auch die sogenannte gemeinnützige Arbeit (sprich: Zwangsarbeit), die bisher schon gegen Sozialhilfebezieher verhängt werden durfte. Sie droht nun allen Beziehern von ALG II. »Während der gemeinnützigen Arbeit erhält der erwerbsfähige Hilfebedürftige weiterhin das Arbeitslosengeld II zuzüglich einer Entschädigung für Mehraufwendungen«, heißt es auf Seite 113. Zur Vermeidung von offenen Verstößen gegen internationale Konventionen, die Zwangsarbeit verbieten, heißt es im nächsten Satz: »In diesem Fall wird ein Arbeitsverhältnis nicht begründet.«


      Onkel und Tanten herangezogen

      Bevor irgendwer aber das künftige ALG II erhält, schreibt der Gesetzentwurf (wie bisher schon bei Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe) eine »Bedürftigkeitsprüfung« vor. Wer mehr als 200 Euro pro Lebensjahr gespart hat, gilt künftig als »nicht bedürftig« und bekommt – keinen Cent! Bei einer bzw. einem 40jährigen Arbeitslosen reicht also schon ein »Geldvermögen« von 8 200 Euro (Sparbuch, Girokonto, plus z. B. Lebensversicherung), um zu dem Ergebnis zu führen: »Sie haben keinen Anspruch auf ALG II! Verbrauchen Sie erst Ihr Vermögen und melden sich dann wieder bei uns!«

      Ähnlich rigide ist die Anrechnung von sogenanntem »Partnereinkommen«. Wer in einer Ehe oder »eheähnlichen Gemeinschaft« (sprich: WG) lebt, dem wird alles Einkommen des Partners bzw. der Partnerin, das oberhalb des Sozialhilfeniveaus liegt, vom ALG II abgezogen. Im Ergebnis erhalten so – wie schon oben gesagt – vor allem Frauen, deren Partner noch »normales« Einkommen beziehen, oft gar kein ALG II – selbst wenn ihr gemeinsames Vermögen unterhalb der oben genannten »Vermögensfreigrenzen« liegt.

      Selbst Onkel und Tanten, mit denen Antragsteller zusammenleben, werden zu dieser »Einkommensanrechnung« herangezogen. 9, Absatz 4 des Gesetzentwurfs schreibt vor: »Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, daß sie von ihnen Leistungen erhalten ...«

      Insgesamt dürften etwa 50 Prozent aller Bezieher von Arbeitslosengeld nach der neuen Regelung künftig nach Ablauf ihres Arbeitslosengelds (also in der Regel nach zwölf Monaten Arbeitslosigkeit) überhaupt kein ALG II erhalten.


      Sozialhilfe als Darlehen

      Die übrigen 50 Prozent bekommen dann ALG II – auf Sozialhilfeniveau. 20 des Gesetzentwurfs legt fest: »Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die alleinstehend oder alleinerziehend sind, in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (Ost) 297 Euro, in den neuen Bundesländern 285 Euro.« Für »einmalige Bedarfe« (z. B. einen neuen Kühlschrank, wenn der alte hin ist) gibt’s analog zum Sozialhilferecht zusätzlich eine monatliche Pauschale von »16 vom Hundert der ... maßgebenden Regelleistung« ( 23), also umgerechnet 45 bis 48 Euro. Diese kolossale Mehrzahlung soll verwendet werden für »Instandsetzung von Bekleidung, Wäsche und Schuhen, Beschaffung von Brennstoffen für Einzelheizungen, Beschaffung von Lernmitteln für Schüler, Instandsetzung von Hausrat in nicht kleinem Umfang, Instandhaltung der Wohnung sowie für Beschaffung von Gebrauchsgütern von längerer Lebensdauer und höherem Anschaffungswert« (ebenda), sprich: Für Luxusgüter jeder Art.

      Damit das Lotterleben der Arbeitslosen nicht überhandnimmt, haben die Beamten des Bundeswirtschaftsministeriums aber noch ein paar Sperren eingebaut. Was ist zum Beispiel, wenn die Mehrbedarfspauschale nicht reicht für den neuen Kühlschrank? Dann, so 23, »ist der erwerbsfähige Hilfebedürftige auf das Vermögen ... zu verweisen. Soweit dieses Vermögen im Einzelfall nicht oder nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung steht, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den einmaligen Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung in Form eines Darlehens.«

      Mit anderen Worten: die Bundesanstalt kauft künftig gebrauchte Kühlschränke für ALG-II-Bezieher (»hierbei besteht grundsätzlich kein Anspruch auf fabrikneue Gegenstände«, so ausdrücklich auf Seite 120 des Referentenentwurfs) oder leiht ihnen das Geld für solche Anschaffungen. Im letzteren Fall ist der »Mehrbedarfszuschlag« von 45 oder 48 Euro im Monat rasch wieder auf die Hälfte gestrichen, denn: »Das Darlehen wird durch monatliche Aufrechnung in Höhe von 50 vom Hundert der ... Pauschale getilgt.« Mit anderen Worten: 297 Euro plus der halbe Zuschlag, zusammen also zirka 320 Euro, müssen dann zum Leben reichen. Der Einfall, bei Menschen in Not selbst so minimale Beträge wie die Mehrbedarfspauschale des ALG II noch zur Tilgung von Krediten heranzuziehen, ist eine der vielen bodenlosen Gemeinheiten in dem Gesetzentwurf.

      Die Beamten aus dem Hause Clement haben noch mehr solcher Einfälle. Zum Beispiel sollen Bezieher von ALG II nur noch umziehen dürfen, wenn sie vorher eine Genehmigung erhalten haben. 22 schreibt vor: »Vor Abschluß eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Einwilligung der Agentur für Arbeit zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen; die Agentur für Arbeit ist nur zur Zustimmung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.«

      Sogar noch schärfer als das geltende Sozialhilferecht sind die Regelungen für die Übernahme von Mietschulden. Nach geltendem Recht hatten Sozialhilfebezieher bisher Anspruch auf die Übernahme von Mietschulden durch das Sozialamt. Damit sollte vermieden werden, daß sie obdachlos werden. Diese Regelung wird im Entwurf für das neue ALG II ausdrücklich nicht übernommen. Wörtlich heißt es auf Seite 115/116, daß »keine Schulden des Hilfebedürftigen übernommen werden. Dies gilt – insoweit im Gegensatz zur Sozialhilfe – ... auch für die Übernahme von Mietschulden im Fall der Räumungsklage, wenn hierdurch Wohnungslosigkeit verhindert oder beseitigt werden kann.« In Zukunft sollen solche Schulden nur »darlehensweise« übernommen werden und nur in den Fällen, »in denen der aufgrund von Mietschulden drohende Verlust der Wohnung die Aufnahme einer konkreten Beschäftigung verhindern würde«. Wer also keine Aussicht auf einen Job hat, dem hilft das Amt auch nicht gegen drohende Obdachlosigkeit.

      Auch Mehrkosten für Kranke werden seltener übernommen. Für Diabetiker zum Beispiel räumt das Sozialhilferecht einen Anspruch auf Mehrbedarf wegen höherer Ernährungskosten ein. Das neue ALG II ist auch da schärfer: Laut 21 des Referentenentwurfs gibt’s in solchen Fällen nur dann einen Mehrbedarfszuschlag, wenn »der Bedarf an kostenaufwendiger Ernährung einen Betrag von 50 vom Hundert der ... Regelleistung übersteigt«. Mit anderen Worten: Nur wer einen Mehrbedarf für Ernährung von mehr als 143 bzw. 149 Euro im Monat nachweist, bekommt vom Arbeitsamt einen Zuschlag.

      Selbst die in der Öffentlichkeit jetzt vielfach diskutierten Kinderzuschläge gibt’s nur befristet. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und der Deutsche Kinderschutzbund hatten letzte Woche zu Recht darauf hingewiesen, daß durch das geplante ALG II die Zahl der in Armut aufwachsenden Kinder von einer Million auf etwa 1,5 Millionen ansteigen werde. Die Regierung hatte sich dagegen mit dem Hinweis verteidigt, sie plane einen neuen »Kinderzuschlag« von monatlich 140 Euro. Was sie dabei verschwiegen hat: Im neuen 6a des Bundeskindergeldgesetzes heißt es im Referentenentwurf wörtlich: »Der Gesamtkindergeldzuschlag wird längstens für 36 Monate gezahlt.« Nach drei Jahren Kinderzuschlag ist also Schluß mit lustig.


      Erben sollen zurückzahlen

      Eine Gemeinheit besonderer Güte haben sich die Beamten auch einfallen lassen für den Fall, daß Bezieher von ALG II sterben. Dann tritt das Arbeitsamt bzw. die künftige »Agentur für Arbeit« nämlich an die Erben der Verstorbenen heran und verlangt das vor dem Tod gezahlte ALG II zurück! Wörtlich heißt es in 35: »Der Erbe eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ist der Agentur für Arbeit zum Ersatz der Leistungen verpflichtet, soweit sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall erbracht worden sind.«

      Da sage noch jemand, diese Regierung sei auf dem Gebiet der Erbschafts- und Vermögensbesteuerung nicht einfallsreich! Den Reichen alles lassen, den Armen alles nehmen – das neue ALG II macht’s möglich!


      Abzüge bis 40 Prozent

      Vielfalt und Einfallsreichtum zeichnen den Gesetzentwurf auch auf den Gebieten aus, wo es um Strafen gegen widerborstige ALG-II-Bezieher geht. Wer einen zumutbaren Job ablehnt, wer nicht pünktlich zum Termin beim Arbeitsamt erscheint, wer angebliche »Qualifizierungsmaßnahmen« – und seien sie auch noch so unsinnig – verweigert, dem drohen in Zukunft mindestens 30 Prozent Abzüge, im Wiederholungsfall sogar 40 Prozent. Netto müssen solche Menschen dann mit weniger als 200 Euro im Monat auskommen (plus Warmmiete). Daß der Mensch von 200 Euro im Monat nicht leben und nicht sterben kann, wissen die Verfasser des Referentenentwurfs auch. Und wieder haben sie vorgebaut: »Bei einer Minderung der Regelleistung um mehr als 30 Prozent kann die Agentur für Arbeit in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen, insbesondere in Form von Lebensmittelgutscheinen, erbringen.« (Seite 30) Da sage noch jemand, deutsche Beamte denken nicht an alles!


      Massiver Druck auf Beschäftigte

      »Die Agenda 2010 ist der massivste sozialpolitische Kahlschlag seit Bestehen der Bundesrepublik«, hat die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Barbara Stolterfoht, die Regierungspläne genannt. Sie hat recht. Wobei sich schon jetzt abzeichnet, daß die mit diesem Kahlschlag von der Regierung erhoffte »Wende am Arbeitsmarkt« nicht eintreten wird. Wirtschaftsinstitute wie z.B. das Ifo-Institut kündigen für nächstes Jahr zwar ein stärkeres Wachstum an, aber »ohne Arbeitsmarkteffekt«. Mit anderen Worten: Die Zahl der Arbeitslosen wird weiter steigen – auch die der Langzeitarbeitslosen, der Bezieherinnen und Bezieher des künftigen ALG II. Damit tritt an die Stelle des von der Regierung behaupteten »Job-Effekts« ihrer sozialen Grausamkeiten ein anderer, von Wirtschaftswissenschaftlern befürchteter »Drehtür-Effekt«. Gemeint ist: Die Ersetzung von tariflichen, regulären Jobs, sogenannten Normalarbeitsverhältnissen, durch Billigjobs jeder Art. Dies dürfte der nachhaltigste Effekt sein, den das neue ALG II sowie der Abbau des Kündigungsschutzes, die Verkürzung der Anspruchszeit beim Arbeitslosengeld und die Änderungen in der Krankenversicherung haben werden. Damit gerät der ganze Bereich der tariflich gesicherten »Normalarbeit« weiter ins Rutschen.

      Nur der gemeinsame Widerstand von Sozialhilfebeziehern, Arbeitslosen, Minijobbern, Gewerkschaften und sozialen Initiativen kann diese Absicht noch stoppen.
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:25:49
      Beitrag Nr. 117 ()
      oder ob er lieber mit diesem alten DDR-Gesetz liebäugelt:

      "Erziehung zur Arbeit." Strafgesetzbuch der DDR, § 249: "Wer das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht, obwohl er arbeitsfähig ist, wird mit Verurteilung auf Bewährung, Haftstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft.


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:27:08
      Beitrag Nr. 118 ()
      #114-115

      Generell find ichs ja lustig, wenn sich jetzt schon die Linken über Rot-Grün aufregen.

      Ich frag mich nur, warum ihr DEPPEN die gewählt habt !!!

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:27:55
      Beitrag Nr. 119 ()
      muss meine aussage aus #114 revidieren. Mein Rechner hat auf einen alten Cookie zurückgegriffen, in dem # 111 noch nicht gespeichert war :rolleyes:....kann ja mal passieren :D
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:32:41
      Beitrag Nr. 120 ()
      #110Super! Welches Geld sollen die denn ausgeben


      es stimmt, du hast recht. Ich wollte mit dem beitrag aufzeigen, dass alles schwindel ist was die erzählen, um eine breite zustimmung des volkes für ihre radikalen reformen zu erhalten. "ach deutschland geht´s ja sooo schlecht, deshalb müssen wir reformieren..." so wirds von den politikern doch ständig hingestellt....

      sie hetzen die bürger gegeneinander auf, alt gegen jung, arbeitslose gegen die, welche noch arbeit haben, um zu vertuschen, wie hoch die exporte in andere länder sind, weiviel die firmen verdienen, und wie hoch unser reichtum in unserem land wirklich ist, auf wieviel steuereinanhmen sie verzichten von unseren supermillionären zu lasten der arbeiterklasse, weil diese sich extrem herunterrechnen können. leider machen ihnen sendungen wie monitor, report ect immer wieder einen strich durch die rechnung, weil sie darüber berichten.

      soviel ich weiß, haben sie die höchsten steuereinnahmen aus der lohnsteuer und mehrwertsteuer, naja, dann kommt noch kfz und benzinsteuer. vermögenssteuereinahmen stehen ganz um unteren ende der liste.

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:38:32
      Beitrag Nr. 121 ()
      ...ach übrigesn an alle hier, ich war nicht wählen

      und werde das wohl auch nicht in zukunft tun, denn sie sind alle nach dem selben muster gestrickt....die kleinen hängt man, die großen lässt man laufen....

      es gibt keinen unterschied mehr zwischen den parteien...nur noch die namen....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 12:46:25
      Beitrag Nr. 122 ()
      nicht wählen ist ein Fehler Gjauch. Bei allem Verständis über deinen Parteienfrust. wir können als Wähler den etablieten Parteien nur schaden, wenn wir kleine Parteien wählen. Ich bin inzwischen schon so weit zu sagen, egal welche und wenns die Sodomistischen Tierfreunde, die Bibeltreuen Christen oder die Punker-partei APPD ist. Unsere politmafia braucht mal einen richtigen Schuss vor den Bug.

      Meine nächste Wahl wird vorraussichtlich auf die PDS fallen. ich bin zwar kein Kommunist, aber mit dieser Wahl kann man den etablierten Parteien den größten Schaden zufügen :D, da die PDS große Chancen hat, in den Bundestag einzuziehen und dort absolute Mehrheiten verhindern kann. Das wird ein Spaß :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 13:01:33
      Beitrag Nr. 123 ()
      @Punk
      Etwas leichtsinnig eine Alt-Bonzenpartei wählen zu wollen, die u.U. den Einzug in den Bundestag schafft. Beschwer dich hinterher nicht, wenn Rot-Grün-Dunkelrot die neue Regierung bildet. APPD - von mir aus. Die richten mit ihren 0,x Prozent keinen Schaden an.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 13:07:35
      Beitrag Nr. 124 ()
      #122 ja, du hast ja recht....aber soo viel ändern tut sich mit denen auch nicht. aber nur um der anderen wegen einen reinzuwürgen, sollte man es tun. ich werde meine bekannten dahingehend bearbeiten....

      zu euch jungen, ich kann euch nur raten abzuhauen, bevor ihr familie ect. habt, denn dann wirds schwer.

      ich hätte es schon getan, wenn es bei mir nicht wegen der fremdsprache und des alters wäre, da setzt man nicht mehr so leicht die segel....


      was ich also auch als so schlimm empfinde ist, dass wir die politiker nicht abwählen können, das volk kann nichts unternehmen, erst bei neuwahlen....dass finde ich so depremierend...

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 13:28:33
      Beitrag Nr. 125 ()
      Der politischen Ausgewogenheit wegen empfehle ich eher konservativen Wählern "Schill" oder eine ähnliche Bürgergruppierung, die sich bis 2006 wohl noch bilden werden;).

      bei der bayernwahl könnte man, quasi als Protestwahl-Probelauf die ÖDP (sowas wie rechte Grüne) oder die bayernpartei wählen. Ein erfolg ist es, wenn man den Etablierten so 15-20% abnehmen kann. :D
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 13:32:05
      Beitrag Nr. 126 ()
      In Bayern befindet sich aber die CSU im absoluten Stimmungshoch:

      61 Prozent der Wahlberechtigten in Bayern würden derzeit der CSU ihre Stimme geben, berichtete das Magazin "Stern" am Mittwoch unter Berufung auf die aktuelle Forsa-Umfrage. Das wären 8,1 Prozentpunkte mehr als bei der Wahl von 1998. Spitzenkandidat der CSU für die Wahl am 21. September ist Ministerpräsident Edmund Stoiber, der für die Union als Kanzlerkandidat bei der Bundestagswahl im vergangenen Jahr angetreten war.

      Die SPD käme auf 21 Prozent und verlöre damit 7,7 Punkte. Das wäre das schlechteste Nachkriegs-Ergebnis für die SPD in Bayern. Die Grünen würden demnach 2,3 Punkte auf acht Prozent zulegen. Die FDP kann in der Umfrage zwar 1,3 Prozentpunkte zulegen, würde aber mit 3 Prozent wieder an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Für die Erhebung wurden 1001 Wahlberechtigte in Bayern zwischen dem 4. und 8. August befragt.
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 13:40:48
      Beitrag Nr. 127 ()
      Ich glaube, daß Augenmerk muss auf eine Gruppierung gerichtet werden, die auch reale Chancen bei entsprechendem Wahlausgang hat, es bis in den Bundestag zu schaffen...da spielt die Musik und dort fehlt ein gehöriger Aufmischfaktor. Das wäre ein Spaßfaktor...das große Bibbern um Posten u. Pöstchen, reihenweise würden die verheuchelten Masken fallen, und man könnte angewidert das wirkliche Wollen einschlägiger Politiker betrachten.;)
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 13:48:20
      Beitrag Nr. 128 ()
      D I E S T E U E R - K O L U M N E

      Was kommt jetzt auf uns zu?

      Von Hartmut Fischer

      Wohl noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik wurde so viel über Steuern und Reformen gesprochen wie in diesem Jahr. Bislang gibt es zahlreiche offene Fragen. Was bleibt, was ändert sich? Ein Überblick.

      Die Steuerreform an sich ist bereits seit drei Jahren gesetzlich festgelegt. Allerdings hatten sich die geplanten Zeiträume verschoben. Auf Grund der Flutkatastrophe im Jahr 2002 wurde die zweite Stufe von diesem auf das nächste Jahr verschoben.



      Hartmut Fischer


      Nun ist geplant, die dritte - für 2005 geplante - Stufe um ein Jahr vorzuziehen. Dies führt dazu, dass die Stufen zwei und drei wohl gleichzeitig kommen werden. Noch sperrt sich die Opposition zwar gegen ein Vorziehen, weil sie die Finanzierung über Schulden nicht akzeptieren will. Doch es ist damit zu rechnen, dass man sich hier einigen wird.

      Kommt die Steuerreform wie geplant, wird der Grundfreibetrag, also der Betrag, der pro Jahr steuerfrei bleibt, bei Ledigen um 429 und bei Verheirateten um 858 Euro angehoben. Die Freibeträge belaufen sich dann auf 7664 (Ledige) beziehungsweise 15.328 Euro (Verheiratete).

      Gute Nachricht: Spitzensteuer wird reformiert

      Auch der Eingangs- und Spitzensteuersatz wird zu Gunsten des Steuerzahlers verändert. Der Eingangssteuersatz ist der Prozentsatz, der bei Überschreiten des Grundfreibetrages an Steuern zu zahlen ist.

      Je höher das Einkommen, umso höher wird auch der Prozentsatz, der zu zahlen ist. Die Obergrenze ist der so genannte Spitzensteuersatz - ist dieser erreicht, steigt der Prozentwert des Steuersatzes nicht mehr an.

      Die Steuerreform sieht nun vor, den Eingangssteuersatz um knapp fünf Prozentpunkte (von 19,9 Prozent auf 15 Prozent) abzusenken. Auch der Spitzensteuersatz soll gesenkt werden. Hier werden sogar um 6,5 Prozentpunkte gekürzt werden, so dass der höchste Steuersatz bei 42 Prozent liegen wird.

      Diese Maßnahmen werden den Steuerzahler entlasten, wobei die besser Verdienenden einen höheren Vorteil erlangen werden als Bezieher kleinerer Einkommen. Ein Single mit 25.000 Euro Einkommen spart gegenüber 2003 lediglich 486 Euro im Jahr ein. Beträgt das Einkommen 50.000 Euro kann ein Lediger bereits 1344 Euro einsparen.

      Weitere Verbesserungen für den Steuerzahler

      Volljährige Kinder, die arbeitslos sind, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten, können in diesem Jahr bis zu 7188 Euro hinzuverdienen, ohne dass die Eltern den Kinderfreibetrag oder das Kindergeld verlieren. Im kommenden Jahr soll dieser Betrag um rund 500 Euro auf 7680 Euro angehoben werden.

      Derzeit wird die Vorsorgepauschale für Arbeitnehmer auf einen Betrag abgerundet, der ohne Kommastellen durch 36 teilbar ist. Zukünftig soll diese Pauschale auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet werden. Dies ist für den Steuerzahler ein - allerdings sehr minimaler - Vorteil.

      Einschnitte bei Sozialversicherung

      Neben den Steuern sind es natürlich auch die Sozialversicherungsbeiträge, die berücksichtigt werden müssen. Hier werden die Bürgerinnen und Bürger in der nächsten Zeit einige Einschnitte hinnehmen müssen, die den Effekt der Steuererleichterungen - je nach Einkommen - minimieren bis aufheben werden.

      Im Zentrum stehen hier die Bestrebungen, dass der Arbeitnehmer eine eigene Absicherung für Zahnersatz und Krankengeld finanzieren muss. Diese Absicherung wird ihn nach Meinung der Fachleute rund 15 Euro im Monat kosten. Hinzu kämen Zuzahlungen bei Arzneimitteln von bis zu zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens und Quartalspauschalen bei Arztbesuchen. Hier entstehen neue Belastungen, die sich in einer Größenordnung zwischen 650 und 700 Euro pro Jahr bewegen.

      Krankenkassenbeiträge sinken leicht

      Im Gegenzug werden die Krankenkassen die Beiträge senken. Es zeichnet sich allerdings ab, dass der durchschnittliche Krankenkassenbeitrag nicht auf 13 Prozent absinken wird, sondern eher bei 13,8 Prozent stagnieren dürfte. Somit würde der durchschnittliche Krankenkassenbeitrag um 0,6 Prozentpunkte absinken, die sich Arbeitgeber und -nehmer teilen werden.

      Bei einem Bruttoeinkommen von 60.000 Euro im Jahr bedeutet dies eine Ersparnis bei den Krankenkassenbeiträgen von 180 Euro - im Jahr. Nehmen wir an, dass der Arbeitnehmer Single ist und im Jahr 650 Euro an Eigenanteilen finanzieren muss, bedeutet dies, dass er 470 Euro seiner Steuerersparnis für die Krankenversicherung aufwenden muss.

      Wie hoch ist die Steuerersparnis wirklich?

      Bei 60.000 Euro Jahreseinkommen würde ihm die Steuerreform - so wie sie geplant ist - immerhin 1939 Euro an Steuerersparnis bringen. Zieht man hiervon die zusätzlichen 470 für die Sozialversicherung ab, verbleiben 1469 Euro Ersparnis.

      Würde er aber nur 30.000 Euro im Monat verdienen, blieben ihm von der Steuerreform nur noch 141 Euro im Jahr übrig (Entlastung 611 Euro im Jahr).

      Angespannte Situation der Rentenkassen

      Wie die Beiträge sich zur Rentenversicherung im nächsten Jahr entwickeln, wurde hierbei ganz außer Acht gelassen. Bei der angespannten Situation der Rentenkassen muss auch hier mit Zuzahlungen gerechnet werden.

      Derzeit wird allerdings diskutiert, Personen, die beispielsweise keine Leistungen der Krankenkassen in Anspruch nehmen, mit Rückzahlungen zu belohnen. Hier muss die laufende Diskussion abgewartet werden.

      Harte Zeiten für allein Erziehende

      Die Bundesregierung hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach der Haushaltsfreibetrag für allein Erziehende mit Kindern verfassungswidrig sei, zum Anlass genommen, diesen Freibetrag komplett zu streichen.

      Dabei bleibt es zweifelhaft, ob dies im Sinne der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist. Fakt aber bleibt, dass es ab 1.1.2004 diesen Haushaltsfreibetrag nicht mehr geben wird. Dies wird die Situation der Betroffenen hart treffen.

      Extra-Kindergeld nur für wenige Steuerzahler

      Ein - wenn auch schwacher - Trost dürfte es sein, dass ein zusätzliches Kindergeld für allein Erziehende mit geringem Einkommen geplant wird. Im Gespräch ist hier ein Betrag von 20 Euro für allein Erziehende, die weniger als 30.000 Euro verdienen.

      Da dieser Betrag den Haushaltsfreibetrag (2003 waren dies noch 2340 und in diesem Jahr immerhin noch 1188 Euro) bei weitem nicht ausgleicht, wird die Situation für die allein Erziehenden ab 2004 schwerer werden. Geht man von den 20 Euro pro Monat aus, würde ein Fehlbetrag in Höhe von 79 Euro im Monat beziehungsweise 948 Euro im Jahr entstehen.

      Da das zusätzliche Kindergeld nur bis zu einem Einkommen von 30.000 Euro gezahlt wird, werden allein Erziehende in nahezu allen Fällen im kommenden Jahr ein geringeres Nettoeinkommen zur Verfügung haben.

      Streitfall Entfernungspauschale

      In der Diskussion ist zur Zeit die als Werbungskosten absetzbare Entfernungspauschale. Sie soll nach dem Willen von Hans Eichel erst ab dem 21. Entfernungskilometer gezahlt werden. Wer also täglich 40 Kilometer zur Arbeit fährt (Hin- und Rückfahrt) würde keine Pauschale mehr bewilligt bekommen. Allerdings ist es fraglich, ob diese Rosskur politisch und auch rechtlich durchsetzbar ist.

      Auch Häuslebauer werden es schwerer haben

      Bisher wurde der Kauf oder Bau von Immobilien, die man selbst bewohnte, vom Staat großzügig gefördert. Im Rahmen der Eigenheimzulage wurden bis zu 2556 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von acht Jahren gewährt. Hinzu kommen 767 Euro pro Kind und Jahr. Diese Förderung wird ab dem 01.04.2004 komplett gestrichen.

      Während die Diskussion über die Eigenheimzulage hohe Wellen schlug, wurde eine andere Förderung mit weitaus weniger Lautstärke abgeschafft: die Wohnungsbauprämie. Dabei handelt es sich um eine Prämie, die für eigene Bausparbeiträge gewährt wird, die über die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers hinausgehen.

      Geplant ist ein neues Zuschussprogramm, das zur "Strukturverbesserung in den Städten" gedacht sein soll. Die Bundesregierung beabsichtigt hierfür ein Viertel der bei der Wohnungsbauprämie eingesparten Gelder zu verwenden. Wie diese Förderung im Detail aussieht, ist allerdings nicht bekannt.

      Einige werden weniger haben

      Insgesamt bringt die Steuerreform für alle Erleichterungen. Allerdings werden andere Maßnahmen dazu führen, dass dieser Effekt für verschiedene Bevölkerungsgruppen wieder aufgehoben wird und diese teilweise sogar schlechter gestellt werden.

      Insbesondere allein Erziehende gehören zu den Verlierern der steuerlichen Veränderungen. Es ist aber nicht auszuschließen, dass für diese Gruppe (eine nicht unbedeutende Wählerschicht) noch Verbesserungen in das Steuerwerk eingeplant werden.

      Damit dürften die Bauherren oder Erwerber von Immobilien für den Eigenbedarf nicht rechnen können. Die Eigenheimzulage wird wegfallen und die Situation der zukünftigen Bauherren erschweren.

      Noch heißt es abwarten

      Die beschriebenen Szenarien sind zum großen Teil noch nicht Gesetz. Die schwierigen Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und -rat können noch einige Änderungen herbeiführen. Im Großen und Ganzen kann dennoch davon ausgegangen werden, dass die Veränderungen wie beschrieben kommen werden.

      Eine andere wichtige Frage bleibt aber bis jetzt noch ungeklärt. Wenn es insgesamt zu steuerlichen Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger kommt, bedeutet dies für den Fiskus Mindereinnahmen. Es stellt sich also die Frage der Gegenfinanzierung. Der Staat wird deshalb um weitere Schulden nicht herumkommen - einer der Hauptkritikpunkte der Opposition.

      Der Einfluss der Konjunktur

      Dennoch wird man sich wohl auch in diesem Bereich einigen. Denn hinter den Maßnahmen steht die Hoffnung, dadurch die Konjunktur anzukurbeln und neue Einnahmen zu erzielen.

      Obwohl die Zeichen für ein Anziehen der Konjunktur durchaus positiv sind, ist die Hoffnung darauf derzeit noch Spekulation. Darum muss man fairerweise darauf hinweisen, dass die geplanten Entlastungen zunächst nur kurz- oder mittelfristiger Natur sein können. Zieht die Konjunktur nämlich nicht an, müssten die neuen Schulden über neue Steuereinnahmen finanziert werden, was zu einem erneuten Ansteigen der Belastungen führen würde.


      --------------------------------------------------------------------------------

      es ist doch ersichtlich, dass die wirklich bedürftigen, die niedrigen einkommen garnichts von dieser steuersenkung haben werden. im gegenteil. die zahlen noch drauf.

      es ist schmu, betrug, so wie seinerseits die kindergeldänderung, welches damals dem staat sehr hohe steuernahmen dann brachte.

      allein schon das existenminimum, welches so niedrig angesetzt ist, dass es zum überleben doch garnicht reicht, es ist ein witz.

      aber es ist deshalb so niedrig angesetzt, weil man sonst ja höhere sozialhilfesätze zahlen müsste. aber wenn dem schon so ist, dann müssten die unteren lohneinkommen zumindest von den sozialabgaben befreit werden, was dem aber nicht ist, denn ab 800 Euro werden von diesem lächerlichen lohn noch sozialbeiträge abgezogen sodass knapp etwas über 600 netto ausbezahlt wird.

      mannomann....
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 13:50:35
      Beitrag Nr. 129 ()
      sach ich doch TT ;)

      und da haben PDS und Schill nun mal die besten Chancen.:D
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 13:51:02
      Beitrag Nr. 130 ()
      München - Immer mehr deutsche Firmen wollen hoch qualifizierte Arbeitsplätze ins Ausland verlagern, um Löhne zu sparen. Die Pläne könnten "auf Dauer mehrere Hunderttausend Ingenieure und Facharbeiter in Deutschland den Job kosten", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Martin Wansleben, dem "Focus". Bedroht seien Informationstechnologie, Entwicklung und Verwaltung.

      So startet Siemens derzeit im russischen Woronesch ein Pilotprojekt mit 50 Mitarbeitern für die Steuerung im Rechnungswesen, des Einkaufes und des Posteinganges. Die Deutsche Bank überprüfe den Bereich "Global Technology and Operations". "Im Prinzip können die Firmen alle Jobs auslagern, die keine Kundenkontakte haben", so Klaus-Heiner Röhl vom Institut der deutschen Wirtschaft. dpa

      erschienen am 11. Aug 2003 in Wirtschaft (Hamburger Abendblatt)
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 14:00:02
      Beitrag Nr. 131 ()
      # 128 ist mal wieder typisch für unsere Politiker.:mad:

      bei welchen bevölkerungsgruppen werden Steuervorteile gestrichen:
      -Pendlern
      -Häuslebauern
      -Alleinerziehenden

      die Abschreibungmodelle für Superreiche und Großunternehmen werden nicht angetastet :mad:

      Genau so wie die Milliardensubventionen für Industrie und Landwirtschaft...
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 14:03:30
      Beitrag Nr. 132 ()
      Man will rechtlose Arbeitssklaven und die kriegt man mit der Zeit dann auch.
      Dann können sich die Bonzen noch ein paar Flugzeuge und Jachten mehr leisten und die Großunternehmen ihren Versagern in der Konzernleitung noch ein paar Millionen mehr in den Hintern stecken.
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 14:06:22
      Beitrag Nr. 133 ()
      #132

      Und zum Dank gibts dann wieder fette Parteispenden für schwarz-rot-gelb-blau-gruen...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 14:14:56
      Beitrag Nr. 134 ()
      #129

      Ja Punk, da können wir beide glatt als Gespann durchbrettern. :D Meine Stimme würde ich da persönlich der PDS übertragen, auf das sie in die Favoritenrolle schlüpft. Oh, und wie "geliebt" diese Partei doch von den Altetablierten ist...so ein echtes Störfeuer als Sprengkommando im politischen Sumpf und Morast des Einheitsbreis. :D

      Und die anschließenden Wahlanalysen erst...welch köstliche Aussagen man hier doch dann vernehmen könnte.:laugh:

      "Ich bin tief erschüttert über dieses Wahlergebnis, Deutschland wird sich nun auf einen verhängnisvollen Abweg begeben, aber ich respektiere natürlich den souveränen Wahlentscheid des Volkes...wir haben es eben nicht verstanden, unsere doch deutlichen Positionen dem Wähler entsprechend nahe zu bringen" :laugh::laugh::laugh::D

      Oh doch, diesmal hat der Wähler verstanden, ihr habt ganze Arbeit geleistet. Danke, ihr aufrechten Demokraten!...hinten einreihen, da stehen schon 5 Mill. für die Suche im Feld freiheitlicher Arbeitsplatzwahl.:laugh::laugh::laugh:

      TT
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 14:20:38
      Beitrag Nr. 135 ()
      Ne ne, PDS wählen bringt es nicht. Ehe Du Dich versiehst, gibt es eine rot-dunkelrot-grüne Koalition und alles wird noch viel schlimmer.
      Was die Politbonzen so richtig aufschreckt und denen Feuer unter`m Hintern macht, ist rechts wählen.
      Mit denen wird keiner koalieren aber das ist ein richtiger Schuß vor den Bug dieser satten, vollgefressenen und überheblichen Bonzen.
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 14:25:34
      Beitrag Nr. 136 ()
      Wieso ? :D

      Es gibt doch das Mittel der absoluten Mehrheit, da wird die Koalition der letzten Pattexreste (sind wie Kletten) gleich mit in die Wüste geschickt :D:laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 15:27:08
      Beitrag Nr. 137 ()
      Agenda 2010

      Kabinett beschließt Sozialabbau

      Die Bundesregierung hat ihre großen Reformvorhaben auf den Weg gebracht. Die Reformen zum Arbeitslosengeld, zur Gemeindefinanzreform und zur Steuerreform werden Millionen Bundesbürger betreffen. Steuerlichen Erleichterungen stehen massive Sozialeinschnitte gegenüber. Alle Gesetzentwürfe müssen noch in den Bundesrat, in dem die Union die Mehrheit hat.


      · Auswirkungen für Arbeitslose
      · Neuerungen bei der Arbeitsvermittlung
      · Gewerbesteuer auch für Freiberufler
      · Kampf gegen Steueroasen
      · Abbau von Steuervergünstigungen und Subventionen
      · Vorziehen der Steuerreform

      Bundeskanzler Schröder hat die Reformvorhaben als eine der größten Veränderungen in der Sozialgeschichte bezeichnet. Er rief die Opposition zur Zusammenarbeit auf. Voraussetzung für rationale Gespräche sei aber, dass sich die Opposition rasch auf ein Konzept verständige.

      Auswirkungen für Arbeitslose

      Das Arbeitslosengeld wird grundsätzlich nur noch für zwölf Monate bezahlt. Wer älter als 55 Jahre alt ist, hat 18 Monate Anspruch. Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden zum Arbeitslosengeld II zusammengefasst und pauschalisiert. Künftig soll zudem jede legale Arbeit als zumutbar gelten. Wer einen angebotenen Job ablehnt, muss mit Sanktionen rechnen.

      Neuerungen bei der Arbeitsvermittlung

      Die Reform des Arbeitsmarktes sieht weiter vor, dass Arbeitslose in einer ABM keine neuen Ansprüche auf Arbeitslosengeld erlangen. ABM soll lediglich die "Beschäftigungsfähigkeit erhalten". Der Kündigungsschutz wird gelockert. Kleinbetriebe mit bis zu fünf Beschäftigten fallen bei der befristeten Einstellung weiterer Mitarbeiter nicht mehr unter die umfassenden Kündigungsschutz-Regeln. Die Bundesanstalt für Arbeit heißt künftig "Bundesagentur für Arbeit". Bei der Vermittlung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern soll die Agentur von den Kommunen unterstützt werden.

      Gewerbesteuer auch für Freiberufler

      Um den Gemeinden mehr Geld in die Kassen zu bringen, sollen künftig auch Freiberufler wie Rechtsanwälte und Ärzte Gewerbesteuer zahlen. Sie können diese aber bis zu einem Jahresverdienst von 50.000 Euro mit der Einkommenssteuer verrechnen. Ausgenommen sind Freiberufler in Städten mit mehr als 250.000 Einwohnern. Die Kommunen sollen durch die Reform im kommenden Jahr um 4,5 Milliarden und 2005 um fünf Milliarden Euro entlastet werden.

      Kampf gegen Steueroasen

      Mit der Gemeindefinanzreform soll die Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer von 2,2 auf 3,6 Prozent steigen. Dadurch erhalten Städte und Gemeinden rund 1,8 Milliarden Euro mehr. Zudem sollen mit der Reform so genannte Steueroasen vermieden werden. Deshalb sind Gemeinden künftig verpflichtet, die Gewerbewirtschaftssteuer zu erheben. Der niedrigste mögliche Hebesatz soll bei 200 Prozent liegen.

      Abbau von Steuervergünstigungen und Subventionen

      Zu den Beschlüssen des Kabinetts gehören auch Gesetze zum Abbau von Subventionen und Steuervergünstigungen. Davon erhofft sich Bundeskanzler Schröder nach eigenen Worten Einsparungen in Höhe von 70 Milliarden Euro bis zum Jahr 2010. Die Regierung beschloss Einschnitte bei der Eigenheimzulage, der Entfernungspauschale für den Weg zwischen Wohnung und Arbeit, dem Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende sowie bei Beamtengehältern und den Subventionen für Diesel bei Landwirten.


      Vorziehen der Steuerreform

      Mit diesen Einsparungen und einer umstrittenen Neuverschuldung soll das Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform finanziert werden. Der Eingangssteuersatz sinkt demnach von 19,9 auf 15 Prozent und der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 42 Prozent. Dadurch sollen Bürger und Unternehmen um 22 Milliarden Euro entlastet werden. Die Bundesregierung hofft, dass damit der private Konsum und die Wirtschaft angekurbelt wird

      13.08.2003 | 14:57




      es ist soweit, sie haben den sozialabbau beschlossen, jetzt kann der abbau von vermögen der kleinen leute beginnen....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 15:34:34
      Beitrag Nr. 138 ()
      "Die Bundesregierung hofft, dass damit der private Konsum und die Wirtschaft angekurbelt wird"

      :laugh:


      so dämlich können auch nur die Sozis sein. Der private Konsum wird garantiert angekurbelt durch eine kleine Steuerentlastung und große Mehrbelastungen für die Bürger. :D
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 15:34:37
      Beitrag Nr. 139 ()
      @137


      macht Euch nackig !!


      :mad:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 15:37:48
      Beitrag Nr. 140 ()
      Besonders die neuen Arbeitssklaven mit Arbeitslosengeld II werden bestimmt wie verrückt konsumieren mit ihren 300 Euro im Monat.
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 15:52:01
      Beitrag Nr. 141 ()
      "Die Regierung will mit ihren Reformen mehr für Wachstum und Beschäftigung tun. So sollen die Steuersenkungen dazu führen, dass im kommenden Jahr die von der Regierung anvisierte Wachstumsrate von zwei Prozent erreicht wird"

      die träumen wohl ....
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 15:56:33
      Beitrag Nr. 142 ()
      #140

      Und es werden viele, viele...ein wahrer Konsumrausch wird eintreten. Outside-Artikel in den Wühltischen der Kaufhausketten...Campingzelte, Thermosflaschen, Überlebenspakete für den harten Mann in der Wildnis (Schlafplatz am Brückenpfeiler, da Mietkostenfrei) etc. usw. :D:laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 16:00:00
      Beitrag Nr. 143 ()
      ...um nicht zu vergessen ebay....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 16:05:08
      Beitrag Nr. 144 ()
      Immer mehr Mietschuldner in Sachsen - nicht nur soziales Problem (dpa/sn)

      Immer mehr Sachsen haben Mietschulden. Allein im Jahr 2002 mussten kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen im Freistaat Mietausfälle von 77,5 Millionen Euro verkraften, erneut sieben Millionen Euro mehr als im Jahr zuvor. Die Tendenz sei weiter stark steigend, ergab eine dpa-Umfrage bei sächsischen Wohnungsunternehmen. Dabei verwiesen alle auf die hohe Zahl dauerhaft einkommensschwacher Haushalte in Ostdeutschland.
      .....
      Zudem steckten auch die Wohnungsunternehmen in Ostdeutschland in einer Zwickmühle. "So wissen sie, dass den Menschen in den neuen Ländern effektiv weniger Geld zum Leben zur Verfügung steht, doch massiver Wohnungsleerstand sorgt auch bei den Unternehmen für große Probleme", sagte Mietexperte Rips. Die leeren Wohnungen der GdW- Mitglieder verursachten mit bundesweit rund 1,3 Milliarden Euro den Großteil der Mietausfälle. Mehr als zwei Drittel davon entfielen auf ostdeutschen Wohnungsgesellschaften.
      .....
      Der Ost-Westvergleich der Mietschulden spricht eine deutliche Sprache. So wiesen die 1736 westdeutschen Vermieter im Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) weniger Mietschulden auf als die 1132 ostdeutschen Firmen. Mit 358,2 Millionen Euro lasten auf den Unternehmen der neuen Länder mehr als 50 Prozent der Gesamtmietschulden. Insgesamt hatten säumige Mieter in Deutschland bei den mehr als 2800 im GdW organisierten Firmen im Jahre 2002 Mietausfälle von mehr als 700 Millionen Euro verursacht.
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 17:02:46
      Beitrag Nr. 145 ()
      oh oh ....

      Weit höher als statistisch ausgewiesen


      Finanzexperte: Staatsschuld bei 5,3 Billionen Euro

      veröffentlicht am 13.08.03 - 16:10 Uhr

      Berlin (rpo). Offiziell beträgt die Staatsschuld in Deutschland rund 1,3 Billionen Euro. Das ist nach Meinung des Freiburger Finanzwissenschaftler Bernd Raffelhüschen aber noch weit untertrieben. Angeblich hat sich der Schuldenberg bereits auf 5,3 Billionen Euro aufgetürmt.
      Die künftigen Zahlungsverpflichtungen von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung erhöhten die offiziellen Staatsschulden deutlich, sagte Raffelhüschen am Mittwoch.

      Es sei davon auszugehen, dass der Schuldenberg etwa 5,3 Billionen Euro betrage statt der veröffentlichten 1,3 Billionen, sagte das Mitglied der Rürup-Kommission und bestätigte einen Bericht der "Kölnischen/Bonner Rundschau" (Mittwoch).

      Wenn künftige Ansprüche der Sozialversicherten einbezogen werden, die nicht durch künftige Beitragszahlungen gedeckt seien, erhöhe sich die Staatsschuld erheblich, erläuterte Raffelhüschen. "Die Staatsverschuldung ist wie ein Eisberg, bei dem nur die Spitze sichtbar ist."

      Der Schuldenstand von etwa 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sei diese Spitze. Das, was in Statistiken nicht sichtbar sei, mache mehr als das Dreifache aus. Er gehe derzeit von Schulden im Umfang des 2,6-fachen des Bruttoinlandsprodukts aus.
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 17:17:12
      Beitrag Nr. 146 ()
      Clement auf NTV....bei Maischberger...17:15Uhr
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 19:56:03
      Beitrag Nr. 147 ()
      #135
      Kleine Parteien wählen ist ein mögliches Mittel.
      Das hat schon immer geholfen.
      Leider werden die kleinen Parteien später in das gleiche Muster verfallen. Für eine Weile reichtes aber.
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 23:21:18
      Beitrag Nr. 148 ()
      Hab mal ein paar "zumutubare", "legale Jobs" aus unserem Stadtspiegel (wöchentl. Anzeigenblättchen) herausgesucht:

      Samenspender gesucht...Top Verdienst

      Kugelschreiber in heimarbeit zusammenbauen

      Mitarbeiterin für Flirtline gesucht

      Wer führt meinen Hund einmal täglich Gassi?

      Top chance 10.000 Montat und Daimler als Firmenwagen möglich.

      Call Center: Vertrieb von priv. Lottosystemen (freiberufl. nach 84 HGB)

      Junge leute für Promotion-Team gesucht (Amn. Umschreibung für Drückerkolonne)

      Schausteller sucht jungen Mann zum Mitreisen.


      Soooo viele tolle Jobs ;)


      Dann mal ran die Bulletten, ihr Sozialschmarotzer :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.08.03 23:50:17
      Beitrag Nr. 149 ()
      #148 Punk24

      ja, ich nehme auch an das dies einige von den ca. 100.000 freien, unbesetzten Stellen sind. Diese Sozialschmarotzer aber liegen lieber auf der faulen Haut, als gewisse "Dienstleistungen" (1, 3, 4, 8) zu erbringen oder Ausbeuterjobs (6, 7) anzunehmen. Und abzocken lassen (2, 5) will sich auch keiner mehr von diesen Säcken.
      Ja, ja eine Riesensauerei – Jobs wie "Mitarbeiterin für Flirtline gesucht" und "Schausteller sucht jungen Mann zum Mitreisen" sind doch nun wirklich jedem zumutbar.

      So geht das nicht weiter - da muss eben einmal so richtig hart durchgegriffen werden. :mad:

      Ronald
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 08:22:22
      Beitrag Nr. 150 ()
      Meine Mutti hat früher immer gesagt, du mußt viele gute Noten in der Schule haben, ansonsten kehrst du nur die Straße.
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 08:36:09
      Beitrag Nr. 151 ()
      Leserbrief im Handelsblatt:

      "Es ist schon eine Frechheit dass sich in Berlin von der Politikmafia überhaupt einer den Begriff Reform in den Mund nehmen traut.
      Die Unfähigkeit der Regierenden und der Opposition waren noch nie deutlicher sichtbar wie heute.
      Es werden alte Mafiaähnliche Strukturen in diesem Land unangetastet gelassen, ob das im Sozialbereich ist oder ob dies in der Verwaltung des Staates ist, keiner dieser Politiker traut sich doch wirklich dran was heiliges zu schlachten. Er könnte sich ja ins eigene Fleisch schneiden.
      Am besten wir bauen einen Käfig um den Bundestag, dann haben wir endlich den größten Affenstall in Deutschland, zu mehr sind ja diese Damen und Herren in Berlin nicht zu gebrauchen. Vorallem nicht für Reformen!!!!"

      Der letzte Satz gefällt mir am besten :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 09:43:17
      Beitrag Nr. 152 ()


      "Um Himmel`s Willen , jetzt hört doch mal auf alles mies
      zu machen "

      Euer Fiesling
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 09:48:55
      Beitrag Nr. 153 ()
      Rundschreiben - neue Regelungen für geringfügig Beschäftigte –Minijobs- ab 01. April 2003 - die Geringfügigkeitsgrenze von monatlich Euro 325,00 Arbeitsentgelt erhöht sich auf Euro 400,00. Die von den Finanzämtern ausgestellte Freistellungsbescheinigung für geringfügige Beschäftigtigungsverhältnisse sind ab April 2003 wirkungslos.

      Auch entfällt die bisherige Arbeitszeit – und Stundenlohngrenze von 15 Stunden wöchentlich und Euro 12,00 pro Stunde.

      Bei den geringfügig Beschäftigten werden folgende Kategorien unterschieden: a) nur Nebenbeschäftigung als Haupttätigkeit b) geringfügige Nebenbeschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung c) mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse d) Sozialversicherung: Arbeitsentgelte zwischen 400,00 € und 800,00 € e) geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten f) kurzfristige Beschäftigung g) sonstige Änderungen zu a) Für Arbeitnehmer, die keiner sonstigen Hauptbeschäftigung nachgehen, muß der Arbeitgeber grundsätzlich 25 % Pauschalabgaben an die Bundesknappschaft entrichten. Davon entfallen 12 % auf die Rentenversicherung, 11 % auf die Krankenversicherung und 2 % auf die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (einheitliche Pauschalsteuer).
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      Page 2
      Seite 2 Der Pauschalbetrag zur Krankenversicherung entfällt, wenn der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer einer privaten Krankenversicherung angehört. Legt der geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse I, II, III oder IV vor, entfällt die pauschale Lohnsteuer. Bei Vorlage einer Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse V oder keine Vorlage der Steuerkarte hat der Arbeitgeber 2 % pauschale Lohnsteuer zu entrichten. Diese ist auch an die Bundesknappschaft zu entrichten. Die Abgabe der Lohnsteuerkarte mit der Klasse 6 ist nicht mehr notwendig. Die geringfügig Beschäftigten haben auch weiterhin die Möglichkeit, durch eigeneAufstockung des pauschalen Arbeitgeberbeitrages zur Rentenversicherung von 12 % des Arbeitsentgelts um 7,5 % auf 19,5 %, das volle Leistungsspektrum der Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen. Die Mindestverdienstgrenze beträgt zur Zeit Euro 155,00. Beispiel keine sonstige Beschäftigung (Hausfrau), Vorlage der Steuerkarte (Steuerklasse I-IV), gesetzlich krankenversichert, mtl. Verdienst Euro 400,00 Auszahlung brutto/netto Kosten für den Arbeitgeber Euro 400,00 Euro 44,00 = 11 % Krankenversicherung Euro 48,00 = 12 % Rentenversicherung Euro 92,00 Euro 400,00 Lohn Euro 492,00 insgesamt + Umlagebeiträge ========== bei Steuerklasse V oder keine Vorlage der Steuerkarte Auszahlung brutto/netto Kosten für den Arbeitgeber Euro 400,00 Euro 44,00 = 11 % Krankenversicherung Euro 48,00 = 12 % Rentenversicherung Euro 8,00 = 2 % Pauschalsteuer Euro 100,00 Euro 400,00 Lohn Euro 500,00 insgesamt + Umlagebeiträge ========== zu b) Die Zusammenrechnung einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mit einer geringfügigen Nebenbeschäftigung bis zu Euro 400,00 monatlich entfällt.
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      Page 3
      Seite 3 BeispielDer Arbeitnehmer ist im Betrieb A sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im Betrieb B übt er eine Tätigkeit bis zu Euro 400,00 Entgelt aus. Arbeitgeber B hat Pauschalabgaben in Höhe von 25 % an die Bundesknappschaft zu entrichten. Die Vorlage der Steuerkarte mit Steuerklasse 6 ist ab 01. April 2003 nicht mehr erforderlich. zu c)Mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden sozialversicherungsrechtlich – wie bisher schon- zusammengerechnet. Bei einem Überschreiten des Grenzwertes von Euro 400,00 monatlich führt dies zur vollen Sozialversicherungspflicht.. Zur Berechnung des Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung ist aber ggf. die neue Gleitzone zu beachten (siehe Punkt d). Steuerlich entfällt in diesen Fällen die Pauschalsteuer von 2 %, da der Arbeitgeber keinen pauschalen Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung entrichtet. Bei einem monatlichen Arbeitslohn bis zu Euro 400,00 kann der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 20 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer übernehmen. Beispiel Arbeitnehmer übt zwei geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gegen ein monatliches Entgelt in Höhe von Euro 350,00 bzw. Euro 250,00 aus. Da die Entgelte beider Arbeitsverhältnisse zusammengerechnet werden, besteht in beiden Beschäftigungen Sozialversicherungspflicht. Beide Arbeitgeber haben die Möglichkeit, den Arbeitslohn mit 20 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer pauschal zu versteuern. zu d) Bei Arbeitsentgelten zwischen Euro 400,00 und Euro 800,00 wird sozialversicherungsrechtlich eine Gleitzone eingeführt. Bei Arbeitsentgelten oberhalb von Euro 400,00 besteht danach Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Der Arbeitgeberanteil ist, wie gehabt, in voller Höhe zu entrichten. Der Arbeitnehmeranteil der zu entrichtenden Sozialversicherung steigt linear an. Beispiel Der Arbeitnehmer hat einen monatlichen Verdienst in Höhe von Euro 500,00, der Beitragssatz seiner Krankenkasse beträgt 14,5 %, Steuerklasse I, konfessionslos
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      Page 4
      Seite 4 Folgende Formel ist für die Berechnung des Arbeitnehmers zugrunde zu legen: Arbeitsentgelt x 1,4005 ./. 320,40 = 379,85 € Die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung werden von 379,85 € abzüglich AG-Anteil berechnet. Abrechnung für den Arbeitnehmer Mtl. Brutto 500,00 € ./. Lohnssteuer 0,00 € ./. Solidaritätszuschlag 0,00 € ./. Kirchensteuer 0,00 € ./. Krankenversicherung 18,83 € (379,85 € x 14,5 %./. ½ AG-Anteil von 500,00 €;) ./. Rentenversicherung 25,32 € (379,85 € x 19,5 %./. ½ AG-Anteil von 500,00 €;) ./. Pflegeversicherung 2,21 € (379,85 € x 1,7 %./. ½ AG-Anteil von 500,00 €;) ./. Arbeitslosenversicherung 8,44 € (379,85 € x 6,5 %./. ½ AG-Anteil von 500,00 €;) Mtl. Netto/Auszahlung 445,20 € ============================== Aufwand für den Arbeitgeber Mtl. Brutto 500,00 € + Krankenversicherung 36,25 € (500,00 € x 14,5 %: 2) + Rentenversicherung 48,75 € (500,00 € x 19,5 %.:2) + Pflegeversicherung 4,25 € (500,00 € x 1,7 %.:2) + Arbeitslosenversicherung 16,25 € (500,00€ x 6,5 %::2) 105,50 € mtl. Aufwand 605,50 € ======= + Umlage zu e) Werden Minijobs in Privathaushalten ausgeführt, sind die gleichen gesetzlichen Bestimmungen zugrunde zu legen. Alllerdings betragen die Pauschalabgaben 12 % vom Arbeitsentgelt. Darauf entfallen jeweils 5 % für die Kranken- und Rentenversicherung und 2 % auf die Lohnsteuer einschl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, zuzüglich die Umlage. Alle Abgaben werden an die Bundesknappschaft abgeführt.
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      Page 5
      Auch hier besteht die Möglichkeit zur Aufstockung der Rentenversicherung (14,5 % Arbeitnehmerbeitrag). ...5/ Seite 5 Ist der Arbeitnehmer Mitglied in einer privaten Krankenversicherung, entfällt der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung. Das Arbeitsentgelt und die Sozialversicherungsbeiträge sind keine Betriebsausgaben. Es besteht aber die Möglichkeit, diese teilweise in der Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen. zu f) Eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage in einem Kalenderjahr begrenzt ist. Die Abgabe der Lohnsteuerkarte ist zwingend erforderlich, bei Nichtvorlage der Lohnsteuerkarte erfolgt eine Pauschalversteuerung zu Lasten des Arbeitgebers in Höhe von 20 % des Bruttoarbeitsentgeltes zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Eine Versteuerung nach Steuerklasse 6 zu Lasten des Arbeitnehmers ist auch möglich. Es besteht keine Verdienstgrenze. zu g) Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten (Urlaubs- oder Krankheitsvertretung) der Geringfügigkeitsgrenze führt nicht zur Sozialversicherungspflicht. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres anzusehen. Einmalzahlungen wie Urlaubs-und Weihnachtsgeld gehören ebenfalls nicht dazu. Tarifvertragliche Vereinbarungen sind besonders zu beachten. Weiterhin ist für alle Arbeitnehmer auch die Umlage 1 und 2 nach dem Lohnfortzahlungsgesetz sowie die gesetzliche Unfallversicherung zu entrichten. Steuerberatungsgesellschaft Treuhand AG in Berlin



      Auch entfällt die bisherige Arbeitszeit – und Stundenlohngrenze von 15 Stunden wöchentlich und Euro 12,00 pro Stunde

      so schafft man Niedriglohnjobs, sie haben einfach die Stundenlohngrenze aufgehoben und wöchentliche Arbteitszeit. Theotetisch könne sie auch drei Euro zahlen, das wäre auch legal.....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 09:52:42
      Beitrag Nr. 154 ()
      Sicher, da der Arbeitslose nach 12 Monaten JEDEN LEGALEN Job annehmen muß, müssen zunächst mal die Bedingungen dafür geschaffen werden. Sklavenjobs für ein paar Cent die Stunde müssen erst legalisiert werden damit die neuen Arbeitssklaven dazu gezwungen werden können.
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 09:52:53
      Beitrag Nr. 155 ()
      Home Archiv Aktuelles Kontakt

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      Grenzen der Zumutbarkeit von Arbeit für Sozialhilfeberechtigte bei Niedriglöhnen und Lohnwucher
      Helga Spindler* Aus info also 2/2003 des Nomos Verlags (www.nomos.de)

      (Prof. Dr. Helga Spindler ist Professorin für öffentliches Recht, Sozial- und Arbeitsrecht an der Universität Essen, Studiengang Soziale Arbeit.)

      1. Unzureichender Lohn als sonstiger wichtiger Grund
      § 18 Abs. 3 BSHG regelt die Zumutbarkeit von Arbeit für Sozialhilfeberechtigte und schränkt insoweit die allgemeine Arbeitsverpflichtung aus § 18 Abs. 1 BSHG ein. Eine zu niedrige Entlohnung kann nach dieser Vorschrift ein Sonstiger wichtiger Grund sein, der die Aufnahme der Arbeit unzumutbar macht. Bei der Interpretation dieses sehr unbestimmten Gesetzesbegriffs sind die Prinzipien und Ziele der Sozialhilfe anzuwenden (Krahmer, LPK-BSHG, 5. Aufl. § 18 RdNr. 7)

      Grundsätzlich sind Arbeiten im Niedriglohnbereich, in dem auch Nichtsozialhilfeempfänger arbeiten, zumutbar. Wenn die Arbeit allerdings gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt, durch Arbeitskampf frei geworden oder gesundheitsgefährdend ist, wenn die Löhne von den ortsüblichen deutlich abweichen, dann gilt das als wichtiger Grund, die Arbeit abzulehnen. Immerhin soll Sozialhilfe ein menschenwürdiges Leben ermöglichen und dauerhaft von der Sozialhilfe unabhängig machen (§ 1 Abs. 2 BSHG).

      Das ist etwa bei einem Vollzeitverdienst, der nicht genügend Mittel zur Lebenshaltung zur Verfügung stellt, schon objektiv nicht gegeben. Ist er deshalb auch unzumutbar?

      Bei der Frage, welche Löhne konkret hier nicht mehr zumutbar sind, welche Arbeitsbedingungen gegen die guten Sitten verstoßen, lassen einem die Behörden leider nicht nur alleine, sondern drängen sogar vielfach in nicht ausreichend und schon gar nicht leistungsgerecht entlohnte Arbeitsverhältnisse und damit in Lebensverhältnisse, vor denen sie eigentlich schützen sollten. In der Literatur wird die Unzumutbarkeit bei Verstoß gegen Gesetz, gute Sitten und bei deutlicher Lohnabweichung zwar erwähnt, aber ebenfalls nicht konkretisiert.

      So beginnt über 50 Jahre nach Gründung der Bundesrepublik wieder die Suche nach Mindestlöhnen. Und während die Sozialpolitik in der Vergangenheit alles unternommen hat, uni die unteren Lohngruppen auf eine menschenwürdige Höhe anzuheben und sich deshalb die Auseinandersetzungen darum weniger im Einzelrechtsstreit niedergeschlagen haben und damit wenig Rechtsprechung zur Orientierung vorhanden ist, fehlen heute die Anhaltspunkte, um die Zumutbarkeitskriterien für alle Beteiligten kalkulierbar zu fassen. Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu diesen Problemfallen liegt bisher nicht vor. Aus dem Bereich der Sozialgerichte gab es in der Vergangenheit auch nur vereinzelte Entscheidungen im Rahmen der Rechtsprechung zur Sperrzeit, die unzumutbare Arbeitsbedingungen betrafen (vergl. Leitfaden für Arbeitslose, 19. Aufl. 2002, S. 268). Das bedeutet aber, dass Hilfebezieher selbst wieder stärker über zumutbare Löhne verhandeln und sie durchsetzen müssen. Der folgende Beitrag will dazu aktuelle Daten, Kriterien und Argumente liefern und anregen, seine Interessen durchzusetzen. Eine gesicherte Rechtslage muss sich durch Rechtsprechung oder besser durch Gesetze, evtl. in Verbindung mit Tarifvereinbarungen, erst noch herausbilden. Die Ausführungen gelten zunächst nur für reguläre Arbeit, auch Leiharbeit, und betreffen, was de existenzsichernden Lohn angeht, vor allem den un- und angelernten Bereich.

      2. Zumutbare Mindestlöhne
      a) Zumutbar sind zunächst einmal die tariflichen Mindestlöhne. In Deutschland werden die unteren Lohngruppen nicht einheitlich, sondern in einem verwirrenden System von Tarifverträgen geregelt, über das man sich vor Vertragsabschluss informieren muss. Weil Tarifwerke nicht für jeden einfach zugänglich sind, sollte man beim Sozialamt beantragen, dass im Rahmen der persönlichen Hilfe ( § 8 BSHG) oder in Kooperation mit dem Arbeitsamt, z. B. durch Benennung eines sachkundigen Ansprechpartners, die gültigen Tarife zur Verfügung gestellt werden.

      b) Leider greifen die Tarife selbst für Gewerkschaftsmitglieder dann nicht mehr zwingend, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist — und das sind leider die beliebtesten Kooperationspartner der Sozialämter.

      Davon gibt es aber eine Ausnahme, und zwar dann, wenn ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich nach § 5 TVG wird. Das ehemalige Bundesministerium für Arbeit hat ein jeweils aktuelles Verzeichnis über diese Verträge angelegt (einsehbar noch bei www.bma.de). Mindestlöhne wurden jedoch auf diesem Weg bisher selten geregelt. Aber im Baugewerbe gelten inzwischen Mindestlöhne, und zwar wegen einer Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums in Verbindung mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz für alle, auch für die, die nicht tarifgebunden sind oder aus dem Ausland kommen.

      Mindestlohn 1 für Helfer
      ab 1. 9. 2002 10,12 € im Westen (8,76 € im Osten)
      ab 1. 9. 2003 10,36 € im Westen (8,97 € im Osten)

      Mindestlohn 2 für Facharbeiter:
      Ab 1. 9. 2003 12,47 € im Westen (10,01 € im Osten)

      Für das Elektrohandwerk/Bau gelten genauso allgemeinverbindlich:
      Ab 1. 5. 2002 8,90 € im Westen (7,40 € im Osten).

      Arbeitsangebote, die dagegen verstoßen, sind damit als Verstöße gegen gesetzliche Regeln unzumutbar.

      Diese Beträge gelten zwar nicht für andere Branchen, können aber Orientierung bezüglich der Lohnhöhe für vergleichbare, vor allem körperlich anstrengende Tätigkeit geben.

      In Ermangelung von Tariflöhnen kann bei der Lohnfindung auch auf ortsübliche Löhne zurückgegriffen werden, die etwas schwieriger zu ermitteln sind. Auch dazu sind deshalb Informationen bereitzustellen. Ortsübliche Löhne sind dann als Vergleichsmaßstab geeignet, wenn sie sich zwischen freien Vertragspartnern entwickelt haben. Diese Voraussetzung ist nicht mehr gegeben, wenn der Markt dadurch verzerrt wird, dass ein Arbeitgeber, der auf dem freien Markt nicht mehr genug Arbeitskräfte finden kann, nur noch von der Zuweisung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern lebt oder dass ein Arbeitgeber nur gegründet wird, um diese Personengruppen zu beschäftigen, wie etwa die neuen Personalserviceagenturen. Deren Bedingungen können deshalb in die Bestimmung der Ortsüblichkeit nicht einfließen. Zur Zumutbarkeit von klassischen Zuverdienst- und Frauenlöhnen siehe auch noch weiter unten 4 am Ende.

      3. Unzumutbarkeit bei Lohnwucher
      Weil es in Deutschland keine für alle geltenden Mindestlöhne gibt, haben in letzter Zeit wieder verstärkt Strafgerichte, Arbeitsgerichte und Sozialgerichte in Einzelfällen entschieden, wann ein Lohn gegen die guten Sitten verstößt. Dazu werden die § 291 Abs. 1 Satz 1 Nr.3 StGB oder § 138 Abs. 2 BGB herangezogen, die Vorschriften über »Lohnwucher«, deren Tatbestand — ungefähr gleichlautend — laute:

      »Wer die Zwangslage (…;) eines anderen dadurch ausbeutet, daß er sich oder einem Dritten (…;)für eine sonstige Leistung (…;) Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu der Leistung (…;) stehen…«

      So umständlich wie die Vorschriften, so schwierig ist die Rechtsprechung dazu. Man hat bisher damit, einfach ausgedrückt, nur die »ganz, ganz schwarzen Schafe« auf dem Arbeitsmarkt erfasst.

      Ein auffälliges Missverhältnis ist in Einzelfällen bei

      33 % unter dem Tariflohn (BGH, Urteil vom 22. 4. 1997 — 1 StR 701/96 —, ArbuR 1997, S. 453),
      29 % unter einem vergleichbaren Tariflohn (ArbG Bremen, Urteil vom 30.8.2000 — 5 Ca 5152, 5198/00 —, ArbuR 2001, S. 231, 232) oder allgemein
      1/3 und mehr unter dem ortsüblichen Durchschnittslohn (SG Berlin, Urteil vom 18.1.2002 — S 58 AL 2003/01 —, info also 2002, S. 114) gesehen worden und ohne Zweifel auch
      bei Löhnen, die 40 % und mehr (ArbG Herne, Teilurteil vom 5.8.1998 — 5 CA 4010/97 —, Sozialrecht aktuell 1999 S. 31; LAG Hessen, Urteil vom 28. 10.1999 — 5 Sa 169/99—, NZA-RR 2000, S. 521; LAG Berlin, Urteil vom 20.2. 1998 —6 Sa 145/97 —, ArbuR 1998, S. 468) unter diesen Vergleichslöhnen lagen.
      Das Bundesarbeitsgericht hat bisher keine festen Richtwerte entwickelt und hat in einem Fall bei 70% des ortsüblichen Lohns, der schon unter dem Tariflohn lag, noch kein auffälliges Missverhältnis angenommen (BAG vom 23.5.2001 —5 AZR 527/99 —;). Das Urteil betraf allerdings keinen Niedriglohnbereich.

      Zum auffälligen Missverhältnis muss aber noch als 2. Merkmal die Ausbeutung einer Zwangslage kommen.

      Die Drohung mit Sperrzeit oder Sozialhilfekürzung ist eine solche Zwangslage, aber auch allgemein eine längere Arbeitslosigkeit mit erfolgloser Arbeitssuche, eine zunehmende Verschlechterung der finanziellen Lage, steigende Schulden sind nach dieser Rechtsprechung als eine solche Zwangslage zu werten (vergl. dazu Thomas Hölscher, Anmerkung in Sozialrecht aktuell 1999, S. 35, 36; Leitfaden für Arbeitslose, 19. Aufl. 2002, S. 133 f., Helga Spindler, Lohnwucher — ein neues Rechtsproblem, ArbuR 1999, S. 296 f. und die meisten der o.g. Gerichtsurteile).

      Eine Zwangslage wird nicht ausgebeutet, wenn man freiwillig solche Verhältnisse eingeht, wofür es unterschiedliche Motive geben kann. Aus diesem Grund ist auf alle Fälle zu raten, über angemessene Lohnhöhe zu verhandeln, bevor man sich auf Unzumutbarkeit beruft. Diese Verhandlung und den Protest gegen ein aufgezwungenes Verhandlungsergebnis sollte man festhalten.

      Keine Zwangslage liegt auch vor, wenn ein Tarifvertrag über diesen Niedriglohn geschlossen worden ist. Auch deshalb ist es angesichts dieser Rechtslage in Deutschland so schädlich, wenn Gewerkschaften in Bereichen, in denen sie praktisch keine Mitglieder vertreten und keine Verhandlungsmacht haben, Niedriglöhne vereinbaren. Das verschiebt nicht nur das »Missverhältnis« nach unten, das beseitigt auch die »Zwangslage«, denn anders als den einzelnen Arbeitnehmer zwingt sie ja niemand, einen solchen Vertrag abzuschließen liegen im Einzelfall die Elemente Missverhältnis und Zwangslage aber vor, dann ist die Arbeit wegen Verstoß gegen Gesetze unzumutbar.

      Tipp für die Verhandlungsphase:
      Wer Zweifel über die Sittenwidrigkeit des Lohns hat, sollte sich über eine Gewerkschaft, das Sozialamt oder das Arbeitsamt über die Vergleichslöhne kundig machen. Wenn eine konkrete Vorbereitung nicht möglich war, weil der Arbeitgeber seine Lohnangebote vorher nicht bekannt gemacht hat, sollte man vor Vertragsunterschrift Bedenkzeit ausbedingen.

      Es kann niemandem verboten werden, sich erst zu informieren und dann noch zu versuchen, über einen angemessenen Lohn zu verhandeln. Es gehört bisher nicht zu den Mitwirkungspflichten, sich überfallartig und einseitig diktierten Arbeitsbedingungen zu unterwerfen.

      Ergeben sich Anhaltspunkte für Sittenwidrigkeit, ist diese Tatsache auch beim Sozialamt aktenkundig zu machen, verbunden mit der Anfrage, ob das Sozialamt auf Sanktionen bestehe, wenn die Arbeit nicht angenommen wird.

      Begrenzter Existenzschutz durch Lohnwuchertatbestand?
      Die bisherige Lohnwucherrechtsprechung hat außer ihrer Einzelfallorientierung und mangelnden Kalkulierbarkeit aber einen weiteren Nachteil: wo üblicherweise schon Niedriglöhne gezahlt werden, beginnt der Wucher erst etwa 1/3 darunter, und da gibt die Rechtsprechung keinen Schutz vor dem Verhungern. Noch schlimmer ist es da, wo Gewerkschaften aus falsch verstandenem Regelungsinteresse, oft um noch Schlimmeres zu verhindern, aber aktuell auch um bestimmten Firmen politische Anerkennung zu verschaffen, Niedriglöhne vereinbaren, die übliche Tarife unterlaufen. Zeitarbeitsfirmen (und auch Beschäftigungsgesellschaften) können dann mit so genannter »tariflicher« Bezahlung werben, was früher ein Markenzeichen für faire Arbeitsbedingungen war, und trotzdem Tarife weit unterbieten.

      Ein Beispiel ist der Tarifvertrag, den ver.di in der Vergangenheit mit der Zeitarbeitsfirma Randstad geschlossen hat und der im Helferbereich für ehemals Arbeitlose einen abgesenkten Tarif von 5,11 € pro Stunde vorsieht. Der Lohnwucherbereich würde dann, wie das Arbeitsamt Darmstadt feststellt, erst bei 3,41 € beginnen (vergl. dazu die Dokumente bei www.galida.de).

      In Zukunft ist außerdem damit zu rechnen, dass Menschen verstärkt beim »Profiling« in die Defizitkategorien B bis E gedrängt werden, um den Niedriglohn angesichts der ihnen zugeordneten Vermittlungshemmnisse als Hilfe deklarieren zu können. Auch ist die Frage noch offen, ob bei ausdrücklich deklarierten Mindestlöhnen überhaupt noch so gravierende Unterschreitungen akzeptiert werden können.

      Eine staatliche Mindestlohngesetzgebung, die sowohl international praktiziert wird (s. u.) als auch europarechtlich zulässig ist, wäre deshalb dringend geboten (dazu auch grundsätzlich: Gabriele Peter: Rechtsschutz für »Niedriglöhner« durch Mindestlohn, ArbuR 1999, S. 289ff., Karl-Jürgen Bieback: Rechtliche Probleme von Mindestlöhnen RdA 2000, S. 207 f.). Auch Kombilohnmodelle sind erst sinnvoll, wenn sie auf einem Mindestlohn aufbauen. Sonst ist nicht zu verhindern, dass Steuergelder zur Subventionierung von nicht marktfähigen Branchen und unseriösen Unternehmen verwendet werden.

      Solange aber dieser Schutz nicht existiert, ist die Frage deshalb, ob es noch weitere Kriterien gibt, die Sittenwidrigkeit von Lohn zu bestimmen.

      4. Unzumutbarkeit von nicht existenzsichernden Löhnen
      Dazu gibt es noch weniger Rechtsprechung. Es gab zwar schon immer Löhne, die nicht existenzsichernd waren, aber Behörden hielten sich zurück, wenn es um den Zwang zur Arbeitsaufnahme ging. Heute ändert sich nicht nur das, sondern es fallen auch noch die ergänzenden Sozialhilfeleistungen für solche Fälle, vor allem einmalige Beihilfen und Absetzbeträge, rigiden Einsparungen zum Opfer.

      Zwei Entscheidungen in der letzten Zeit beschäftigen sich mit sittenwidrigen Lohnhöhen im Niedriglohnbereich: SG Berlin (a. a. 0.) hatte für das Jahr 2001 einen Grundlohn von

      11,– DM (5.62 €;) vorliegen, den es für sittenwidrig hielt. ArbG Bremen (a. a. 0.) hielt für das Jahr 1999 einen Grundlohn von 11.50 DM (5.88 €;) für sittenwidrig (alle Lohnangaben sind brutto pro Stunde). In beiden Fällen handelte es sich um Zeitarbeitsfirmen, die hier offenbar besonders auffallen.

      a) Aber damit ist umgekehrt noch nicht entschieden, wo der zumutbare Lohn für das aktuelle Jahr 2003 beginnt. Abgesehen vom Vergleich mit ortsüblichen und tariflichen Regelungen bat das ArbG Bremen eine weitere wichtige Überlegung angestellt: Das Missverhältnis, das die Sittenwidrigkeit begründet, kann auch darin liegen, dass der angebotene Lohn bei Vollzeitarbeit unter dem Sozialhilfeniveau für eine Person liegt. Arbeit müsse geeignet sein, ein menschenwürdiges Leben zu finanzieren und deshalb einen Lebensstandard ermöglichen, der wenigstens für eine Person »deutlich oberhalb des durch die Sozialfürsorge und den Pfändungsschutz gesicherten Existenzminimums« (ArbG Bremen, a. a. 0. S. 234) liege. Damit ist neben der relativen Lohnhöhe und einem relativen Lohnwucher auch eine absolut bestimmbare Mindestlohnhöhe, eine Art absoluter Lohnwucher angesprochen, der sich aus einer sozialstaatlich geprägten Interpretation der Lobwuchervorschriften ergibt und der eintritt, wenn eine bestimmte Untergrenze in Verbindung mit der Ausnutzung der Zwangslage unterschritten wird. Die Festlegung auf den Bedarf nur einer Person ist sogar sehr restriktiv und das Lohnabstandgebot der Sozialhilfe wird hier auch einmal mit anderer Stoßrichtung im Hinblick auf die Mindestpflichten eines Arbeitgebers konkretisiert (so auch Anmerkung Torsten Walter, ArbuR 2001, S. 235 f.).

      Modellrechung 2003

      Für das erste Halbjahr 2003 soll hier eine pauschalierte Modellrechnung aufgemacht werden, wie man das Niveau dieses durch Arbeit zu sichernden Existenzminimums bestimmen kann.

      Dabei werden die Lebensverhältnisse der alten Bundesländer zugrunde gelegt und berücksichtigt, dass auch die üblichen Absetzbeträge in der Sozialhilfe (§ 76 Abs. 2 und Abs. 2 a BSHG) von einem Lohn erst einmal erwirtschaftet werden müssen.

      Pauschalierte Modellrechnung Anfang 2003 (alte Bundesländer)

      Regelsatz 293,–
      davon 20 % für alle einmaligen Beihilfen, Kleidung, Hausrat, Weihnachten etc. 58,–
      Miete: angenommen 40 qm. 5,70 €/qm plus 1,30 €/qm kalte Nebenkosten 280,–
      Heizung: angenommen 1 €/qm 40,–
      30% Aufschlag für evtl. Mehrbedarfe nach §23 BSHG, und alle Absetzbeträge wie Versicherungen, Fahrtkosten, Gewerkschaftsbeitrag, Altersvorsorge, Kinderbetreuung, Arbeitsmittel § 76 Abs. 2 BSHG 88,–
      Erwerbstätigenfreibetrag 50% vom Regelsatz, wie Empfehlung des Deutschen Vereins bei voller Leistungsfähigkeit, § 76 Abs. 2 a BSHG 146,–
      Monatslohn für eine erwerbstätige Person (netto) 905,– €

      Dieser Betrag entspricht einem Lohn von gerundet 1293,– € brutto pro Monat. Dabei sind 30% des Bruttolohns für Steuer, Solidarbeitrag und Sozialversicherung (die 2003 alleine schon 21 % des Bruttolohns ausmacht) angesetzt und Steuerabsetzbeträge berücksichtigt. Nimmt man zu Lasten des Niedrigverdieners an, dass er dafür wie in alten Zeiten 40 Stunden pro Woche, d.h. durchschnittlich 173 Stunden pro Monat arbeiten muss, dann liegt sein existenzsichernder Mindestlohn bei gerundet 7,50 € brutto pro Stunde (alte Bundesländer). Geht man mit Bezug auf verbreitete Tarifverträge von 38 Stunden pro Woche = 164 Stunden pro Monat aus, dann liegt dieser Mindestlohn bei 7,88 € brutto pro Stunde (alte Bundesländer).

      b) Anmerkung und Erläuterungen
      Die Annahmen für solche Modellrechnungen kann man nicht aus der Luft greifen, sondern muss sie genauer begründen. Folgende Überlegungen sollen helfen, den Ansatz nachzuvollziehen und auf die eigenen Verhältnisse zu übertragen.

      Regelsätze liegen in den neuen Bundesländern und in Teilen von Bayern niedriger, dort teilweise auch höher. Die Pauschale für einmalige Beihilfen orientiert sich an einer Obergrenze des Prozentsatzes, der bisher statistisch ermittelt werden konnte. Da Erwerbstätige aber einen höheren Bedarf, vor allem an Bekleidung, Reinigung, Reparaturen haben als beispielsweise Grundsicherungsberechtigte, für die in § 3 Abs. 1 GSiG maximal 15 % vorgesehen sind, ist dieser Ansatz eher als Untergrenze zu verstehen.

      Schwieriger sind die für den Erwerbstätigen notwendigen Mietaufwendungen zu ermitteln. In den neuen Bundesländern und in ländlichen Kreisen liegen die Mieten häufig niedriger, in Großstädten können angemessene Mieten auch höher liegen.

      Der vorgeschlagene Betrag orientiert sich an einer an den Sozialwohnungsbau angelehnten Wohnungsgröße und an einer Bruttokaltmiete aus dem städtischen Bereich. Das Verhältnis Nettomiete zu kalten Nebenkosten kann auch variieren. In manchen Bereichen liegen, vor allem wegen steigender kommunaler Gebühren, die Nebenkosten bereits bei über 2.- €/qm. Der Gesamtbetrag der Bruttokaltmiete entspricht deshalb auch dem arithmetischen Mittel zwischen den letzten beiden Spalten der höchstzulässigen Miete für einen Alleinstehenden in einer Gemeinde der Mietstufe IV nach § 8 Wohngeldgesetz (zu den Mietstufen und den Mietgrenzen vergl. www.bmvbw.de Stichwort: Wohngeld ab 2002). Dies berücksichtigt, dass der Erwerbstätige von seinem Verdienst eine auch knapp über Sozialhilfeniveau liegende Wohnung finanzieren bzw. am Arbeitsort neu anmieten können muss. Da die Mehrheit der Arbeitsplätze aber nicht in Gemeinden der Mietstufe I oder II liegen, ist die Orientierung an Stufe IV begründet und kann bei teureren Gemeinden noch entsprechend erhöht werden.

      Heizkosten: Orientierung an Obergrenzen, die in der Sozialhilfe bei Zentralheizung noch anerkannt werden. Heizkosten sind im Moment wegen der jährlichen Erhöhungen schwer zu schätzen. Nur im Winter 2000/2001 hat es hier einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Ökosteuer gegeben und zwar in Höhe von 2,56 €/qm, was auf den Monat umgerechnet 0,21 €/qm ausmacht Seither müssen die damalige und die zwei folgenden Steuererhöhungen (was bei einem entsprechenden Ausgleich heute pro Monat 0,63 €/qm bedeuten würde) aus den Löhnen finanziert werden. Andere Heizkostenansätze, insbesondere Schätzungen von Finanzbehörden oder aus früheren Jahren sind in ihren Voraussetzungen meist zu oberflächlich ermittelt.

      Pauschale Werbungskosten und Mehrbedarf: Diese Beträge werden bei Vergleichsrechnungen im Regelfall vergessen. Die vorgeschlagene Pauschale berücksichtigt entweder einen Mehrbedarf von bis 20% und niedrige übrige Absetzbeträge oder durchschnittliche Absetzbeträge, bei denen etwa die halbe Pauschale (44.- €;) für Fahrtkosten angesetzt ist. Bei der Kombination Mehrbedarf durchschnittliche Absetzbeträge oder bei überdurchschnittlichen Absetzbeträgen (z. B. lange Anfahrtswege, merkbare Kinderbetreuungskosten) wird eine weitere Erhöhung um 10% (+ 29,30 €;) vorgeschlagen.

      Absetzbetrag Erwerbstätige: Dieser Betrag ist nicht mit der vorherigen Pauschale zu verwechseln. Hier geht es um den bisher nicht berücksichtigten Mehrbedarf für Erwerbstätige, was laufende Aufwendungen angeht (Ernährung, Genussmittel, Körperpflege, Kommunikation, Aufwendungen im gesellschaftlichen Leben, um Zusatzbedürfnisse, wie bescheidene Freizeit und Erholung), und um das Abfedern von Spitzen, die bei den übrigen Pauschalen nicht erfasst wurden. Der Rest ist ein kleiner Anreiz- oder Abstandsbetrag zum Sozialhilfebedarf, der garantiert, dass das Lohnniveau über dem Existenzminimum bleibt.

      Der so ermittelte Lohn ist damit durchaus nicht üppig, sondern unter Berücksichtigung der existenzsichernden Elemente der Sozialhilfe entsprechend den Lebenshaltungskosten in der Bundesrepublik berechnet.

      Sozialhilferechtliche Besonderheiten wie höhere tatsächliche Mieten oder höhere Beträge für Alleinerziehende sind nicht berücksichtigt. Weitergehende Mindestlohnforderungen aus Gewerkschaftskreisen sollen damit nicht unterlaufen werden, denn nach oben ist und bleibt die Lohnhöhe ein sozialpolitisches Dauerthema, vor allem, wenn man nicht nur die Mindestabsicherung einer Person, sondern auch die von weiteren Personen anstrebt oder qualifizierte Leistungen entlohnt werden sollen. Von einem Verdienst in der vorgeschlagenen Höhe lassen sich darüber hinaus weder Schulden abtragen noch Unterhaltsleistungen erbringen (s. u.). Aber was unter den geforderten ca. 1300.- € brutto bleibt, sollte angesichts der geltenden Sach-, Rechts- und Verfassungslage überprüft werden.

      c) Plausibilitätskontrolle und einige internationale Vergleichswerte
      Wer einen solchen Mindestlohn mit sozialer Zielsetzung festzusetzen sucht, steht immer vor dem Problem, zu niedrig oder zu hoch zu liegen, entweder zu weit vom Menschen oder zu weit vom Markt entfernt zu sein. Deshalb soll das Ergebnis mit Pauschalen verglichen werden, die ähnliche Zwecke erfüllen.

      Der ermittelte Nettolohn liegt, jedenfalls für die alten Bundesländer, sehr nah an der gesetzlich aktuell festgeschriebenen Pfändungsfreigrenze 2002 für eine Person nach der Anlage zu § 850 c ZPO, die 939,– € netto beträgt. Diese Grenze würde sich jedenfalls für 2003 im vereinfachten Verfahren deshalb auch generell als Anhaltspunkt für Mindestlohn anbieten.

      Der unterhaltsrechtliche Mindestselbstbehalt für Erwerbstätige im Westen (nach der Düsseldorfer Tabelle 2002) liegt bei 840.- €. Vorweg dürfen allerdings 5 % pauschale Werbungskosten und Absetzbeträge in größerem Umfang bis hin zu Schulden abgezogen werden, sodass auch hier der geschützte Nettoverdienst über 905,– € liegt.

      Auch der steuerrechtliche Grundfreibetrag könnte als Vergleich dienen. Jedoch sind auch hier die Absetzbeträge nicht erfasst, und dieser Freibetrag ist gegenwärtig zum Vergleich vor allem deshalb ungeeignet, weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zwar eine Orientierung des Freibetrags am Existenzminimum gefordert hat, es bis heute aber unterlassen hat, die Elemente dieses Existenzminimums in irgendeiner Weise näher zu bestimmen und zu schützen, und damit die Finanzverwaltung zu erheblichen, rein steuertechnisch motivierten Manipulationen nach unten und Auslassungen ermuntert hat (vergl. dazu zuletzt Vierter Existenzminimumbericht, BT-Drs. 14/7765 (neu).

      Und auch ein Vergleich mit Nachbarländern soll nicht fehlen (wobei für den ganz präzisen Vergleich auch noch die Kaufkraftparitäten beachtet werden müssten): in den Niederlanden liegt der gesetzliche monatliche Bruttomindestlohn etwa in der Höhe wie oben gefordert. Wegen niedrigerer Abgaben ist aber der Nettomindestlohn höher für über 21-Jährige beträgt er seit Juli 2002 1.059,59 €, und dazu kommen noch, ebenfalls gesetzlich garantiert, 54,60 € Urlaubsgeld (kurze Übersicht über die soziale Sicherheit in den Niederlanden, Ministerium für Arbeit und Soziales, Den Haag, Juli 2002, S. 19 f. Der Gesamtbetrag ist gleichzeitig der Sozialhilfenormbetrag für 2 Erwachsene). Aber selbst diejenigen, die die Niederlande so sehr als Vorbild loben, was Lohnzurückhaltung, Arbeitspflicht oder Einsatz von Zeitarbeit angeht, haben wenig Interesse, diese Tatsache in Deutschland bekannt zu machen.

      Das kleine Land Luxemburg hat ab 1. 1. 2003 einen Bruttomindestlohn für über 18-Jährige von 1.368,74 € (= 7,91 € brutto pro Stunde) und 1.642,49 € für qualifizierte Arbeiter (Sozialinfo der NGL Luxemburg www.ngl.lu).

      Etwas niedriger liegt Frankreich, wo 2002 der gesetzliche Mindestlohn SMIC auf 6,83 € brutto pro Stunde festgelegt wurde. Dort gab es allerdings auch schon Proteste, weil diese Höhe nicht für ausreichend gehalten wird.

      Die angelsächsischen Länder, die mit ihren »working poor« nicht zimperlich umgehen, liegen nominal und in der Kaufkraft noch weiter darunter: In Großbritannien beträgt der gesetzliche Mindestlohn seit Oktober 2002 4,20 Pfund pro Stunde (was ca. 6,40 € entspricht). Und in den USA stagniert der gesetzliche Mindestlohn seit 1997 bei 5,15 $. Dieser Betrag — eigentlich ein Armutszeugnis im wahrsten Sinne des Wortes für die führende Wirtschaftsnation der Welt — gilt dort als »fairer Arbeitsstandard« und wird nur durch gnädig gewährte Essensmarken und eine bescheidene negative Einkommensteuer nachträglich etwas aufgebessert. Das Beispiel macht deutlich, dass die Bestimmung der Sittenwidrigkeit letztlich vom herrschenden Menschenbild und der Vorstellung von Menschenwürde in einer Gesellschaft abhängt und dass auch das sich in einer Lohnuntergrenze ausdrückt.

      Tipp für die Verhandlungsphase
      Es gibt, abgesehen von den letztgenannten Vergleichswerten, jedenfalls in Deutschland viele Gründe, sich an den oben ermittelten 7.50 € Stundenlohn bei den Vertragsverhandlungen für an- und ungelernte Arbeit als zumutbarem Grundlohn zu orientieren, wenn man von der Sozialhilfe unabhängig werden und sich in Arbeitsleben und Gesellschaft integrieren will. Grundlohn bedeutet: Stundenlohn noch ohne Zuschläge, die für Erschwernisse wie Schichtarbeit, schmutzige Arbeiten, Überstunden etc, gezahlt werden. Manche Firmen »schönen« nämlich optisch ihre Niedriglöhne, indem sie diese Zuschläge einrechnen. Nach der vorgelegten Modelrechnung ist allenfalls zu vertreten, dass Urlaubsgeld anteilig und Fahrtkosten zum Arbeitsplatz in Höhe des berücksichtigten Pauschalbetrags eingerechnet werden dürfen, wenn sie übernommen werden. Das beißt nicht, dass man nicht für eine vertraglich klar begrenzte Einarbeitungszeit, wenn Einarbeitung wirklich notwendig ist (was bei un- und kurz angelernten Kräften schwer zu begründen ist), oder bei niedrigerem Niveau etwa der Unterkunftskosten darunter geben kann. Aber langfristig sollte man bei Grundlöhnen, die davon nach unten abweichen, den Verstoß gegen die Lohnwucherregeln überprüfen lassen, besonders, wenn man gegen seinen Willen durch Drohung mit Sozialleistungsentzug gezwungen worden ist, die Arbeit anzunehmen

      d) Existenzsicherung für Familien ist damit auch noch nicht gewährleistet, aber das ist selbst nur knapp durch die eingangs beschriebenen Baumindestlöhne möglich.

      Auch bei Teilzeitarbeitwird dieser Lohn natürlich nicht ausreichen. Aber man sollte darauf achten, dass auch hier wenigstens die Stundenlöhne stimmen. Bei 400-€-Jobs kann man insoweit nicht automatisch von unzumutbarem Niedriglohn sprechen, sondern nur, wenn der Stundenlohn die o. g. Grenze unterschreitet. Deshalb ist, wie in den meisten Ländern richtig erkannt wird, der Stundenlohn die eigentlich wichtige Größe.

      Ein offenes Problem bleibt bei den klassischen Zugverdienstberufen, besonders im Frauenarbeitsbereich wie etwa Bäckereifachverkäufern, Putzfrau usw., wo deswegen niedrigere Löhne gezahlt werden können, weil die Arbeitnehmerinnen, die man bisher rekrutiert hat, keine vollständige Existenzsicherung erzielen mussten. Aber gerade hier muss sich mit dem Wandel der Verhältnisse das Recht auf einen existenzsichernden Lohn durchsetzen, weil gerade auch ehemalige Sozialhilfebezieher nicht auf solche Unterhaltsleistungen von Ehegatten oder Verwandten zurückgreifen können. Was die Frauenarbeitsverhältnisse angeht, ist der zu niedrige Lohn, auch wenn er in langer Tradition ortsüblich sein sollte, genau betrachtet Ausdruck einer mittelbaren Diskriminierung. Dagegen verlangt gerade die Richtlinie 2002/73 EG vom 5. 10. 2002 (Beilage zu Streit, Heft 3, 2002), mit der die Gleichstellungsrichtlinie 76/207 EWG fortgeschrieben wurde, eindeutigere Maßnahmen. Hier sind mutige Europäerinnen und ihre Rechtsanwälte gefordert.

      5. Rechtsdurchsetzung
      Wenn man sich bei den Verhandlungen mit begründeten Lohnforderungen nicht durchsetzen konnte und das Sozialamt trotzdem auf der Annahme der Arbeit besteht, ergeben sich zunächst zwei alternative Möglichkeiten der juristischen Gegenwehr:

      a) Man verweigert die Arbeitsaufnahme und reicht gegen die nachfolgende Sozialhilfekürzung oder -einstellung Widerspruch/Klage und wenn notwendig Antrag auf einstweilige Anordnung ein (zu einstweiligen Anordnungen, allerdings in Fällen, in denen die Betroffenen keine ausreichenden Begründungen hatten, z.B. VG Köln, Beschluß vom 14.9. 2000, info also 2002, S. 33, VG Bayreuth, Beschluß vom 29. 6. 1999, info also 2002, S. 30. Klage bei einem vergleichbaren Vorgang im Arbeitslosenrecht: SG Berlin, info also 2002, S. 114. Muster für eine Klage gegen einen

      Sperrzeitbescheid bei Lohnwucher, Leitfaden für Arbeitslose, 19. Aufl. 2002, S. 538 f.) und trägt vor, dass man wegen Lohnwuchers oder Unterschreitung des Existenzminimums und damit Sittenwidrigkeit des Lohns einen wichtigen Grund für die Weigerung hatte und dass keine Verhandlung über den Lohn möglich war.

      Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zu diesem Komplex liegen allerdings noch nicht vor. Man trägt deshalb das Risiko eines Musterprozesses. Auf der andern Seite ist es unumgänglich, dass auch dieser (Gerichtszweig mit den Problemen konfrontiert wird, die sich aus der z. T. rigiden

      Rechtsprechung zur Erwerbsobliegenheit ergeben. Im übrigen kann speziell im Niedriglohnbereich die Unzumutbarkeit von Arbeitsbedingungen im Sozialhilferecht ausgehend von der Zielsetzung der Sozialhilfe, eine menschenwürdige Existenz zu ermöglichen, kritischer beurteilt werden als unter rein zivilrechtlichen Aspekten.

      b) Oder man beginnt die Arbeit, führt möglichst genau Buch über Arbeitsbelastung und Arbeitszeiten, wartet die ersten Lohnzahlungen oder Einarbeitungszeiten ab und klagt dann vor dem Arbeitsgericht auf Nachzahlung des normalen Lohns wegen Sittenwidrigkeit des aufgezwungenen Lohns. Auch diese Klage hat ein Risiko, weil bisher nur Einzelfalle, oft im im- und angelernten Helferbereich, aber auch etwa bei einem jungen Rechtsanwalt, positiv entschieden worden sind. Doch das Risiko ist begrenzt: wenn man gewinnt, profitiert man nicht nur selbst davon. Auch andere können die Entscheidung nutzen und die Behörde kann, wenn sie ihre Praxis nicht ändert, auch strafrechtlich wegen Beihilfe zu diesem Tatbestand verantwortlich gemacht werden. Wenn man verliert, hat man immer noch seine Arbeit, wobei man mit unfreundlichen Reaktionen des Arbeitgebers rechnen muss. Sollte der Arbeitgeber wegen der Klage entlassen, kann die Behörde daraus keine nachteiligen Rechtsfolgen ableiten, solange bei dieser unübersichtlichen Rechtslage Anhaltspunkte für Sittenwidrigkeit geltend gemacht wurden.

      c) Parallel zu beiden Vorgehensweisen sind immer Strafanzeigen sowohl gegen Arbeitgeber als auch gegen Behörden möglich, die trotz konkreter Nachfrage zum Eingehen solcher Beschäftigungsverhältnisse zwingen. Zu diesem Mittel sollte man nur in auffälligen Fällen greifen, weil sich sozialer Schutz eigentlich nicht mit dem Strafrecht durchsetzen lässt. Dennoch ist bisher der verlässlichste höchstrichterliche Rechtsschutz beim Bundesgerichtshof in Strafsachen

      (a. a. 0.) erreicht worden, der mit seiner Entscheidung 1997 die neuere Lobnwucherrechtsprechung überhaupt erst angeregt bat, während das Bundesarbeitsgericht bisher alles daransetzt, sich nicht festzulegen.

      d) Obwohl man auch alle diese Schritte alleine geben kann, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig um gewerkschaftlichen oder sonstigen Rechtsschutz und einen einschlägig erfahrenen Anwalt zu kümmern. Selbsthilfegruppen und interessierten Verbänden ist anzuraten, für entsprechende Musterprozesse Rechtshilfefonds zu bilden. Dies gilt vor allem, weil eine gesicherte Mindestlohngrenze und Lobnwucherrechtsprechung noch aussteht.

      Ein Tipp zum Abschluss
      Ein Argument sollte man vermeiden: »Die Arbeit ist für mich unzumutbar, weil ich fast so viel oder mehr Sozialhilfe bekomme.« Auch wenn man damit ausdrücken will, dass der Lohn für eine Person und ihre Familie nicht existenzsichernd ist, haben einige Politiker und Chefökonomen auf diese Reaktion schon gewartet und können auch gleich eine bestechende Lösung dieses Problems vorschlagen: Sie wollen nämlich die Sozialhilfe erheblich senken, statt die Löhne in einer existenzsichernden Mindesthöhe zu garantieren. Deshalb ist nicht die Frage, ob der Lohn dem Vergleich zur Sozialhilfe standhält, sondern ob man davon menschenwürdig existieren kann. Und bei dieser Ermittlung wird man durch das bisherige Sozialhilfeniveau unterstützt und nicht behindert, wie die Modellrechnung zeigt. Deshalb lohnt die Arbeit, auch wenn sie oberflächlich betrachtet nur wenig Abstand zum bisherigen Sozialhilfeniveau hat, und sie lohnt weniger, wenn sie sich nur noch wegen eines nominalen Abstands zu einer abgesenkten Sozialhilfe scheinbar mehr lohnt.

      Helga Spindler* Aus info also 2/2003 des Nomos Verlags (www.nomos.de)

      (Prof. Dr. Helga Spindler ist Professorin für öffentliches Recht, Sozial- und Arbeitsrecht an der Universität Essen, Studiengang Soziale Arbeit.)
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 10:05:25
      Beitrag Nr. 156 ()
      WIRTSCHAFTSMACHT CHINA

      Multinationale Konzerne fördern den Strukturwandel mit aller Macht


      DPA

      Nicht nur im Café online: Über das Internet können alle möglichen Büroarbeiten abgewickelt werden


      1,4 Milliarden Dollar in fünf Stunden und nur mit Unterhaltungselektronik umzusetzen, das schafft sogar der weltgrößte Einzelhänder Wal-Mart nur an besonderen Tagen. Doch für seine Aktion "Thanksgiving Blitz" hatte der Handelsriese am 29. November vergangenen Jahres ein besonderes Highlight. Für nur 148 Dollar gab es einen 27-Zoll-Fernseher der Marke Apex.
      Lieferant des Ultra-Billig-Angebotes war der chinesische Elektronikhersteller Sichuan Changhong Electric. Gemeinsam mit Hisense Electric lieferte der Großfabrikant Fernseher für rund 458 Millionen Dollar in die USA, was rund einem Zehntel aller US-Importe von TV-Geräten entspricht. Mehrere US-Unternehmen und Gewerkschaften verlangen nun vom US-Handelsministerium, die chinesischen Geräte als "schädlich für die amerikanische Wirtschaft" zu erklären und für Importzölle von bis zu 84 Prozent zu sorgen.

      Wie schwierig diese Entscheidung ist, zeigt eine andere Geschäftsverbindung. Der französische Thomson-Konzern, der seine TV-Komponenten unter anderem in den USA herstellen lässt, hat gerade einen Liefervertrag für rund zwei Millionen Fernsehröhren an Sichuan Changhong abgeschlossen.

      Würden die USA einseitig Handelsschranken gegen elektronische Geräte aus China verhängen, würden das neben den Konsumenten im eigenen Land vor allem international operierenden Konzernen schaden. Diese haben nämlich so kräftig im Reich der Mitte investiert, dass rund 80 Prozent aller elektronischen Exportwaren in Tochter-Fabriken nicht-chinesischer Unternehmen hergestellt werden.

      Neben dem produzierenden Gewerbe sind auch die weltgrößten Hightech-Konzern wie Microsoft und IBM längst kräftig dabei, Arbeitsplätze in Billiglohn-Länder zu verlagern. Die Consulting-Firma Forrester Research beziffert den Job-Aderlass für die USA in den kommenden 15 Jahren auf 3,3 Millionen Arbeitsplätze und eine Gehaltssumme von 136 Milliarden Dollar.

      Argument 3: Die chinesische Währung ist unterbewertet und wird es bleiben

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,260510,00.html
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 10:16:20
      Beitrag Nr. 157 ()


      "Ne Kinder, jetzt seid doch mal vernünftig

      es wird doch nichts so heiß gegessesn wie`s gekocht wird

      jeztz wollen wir doch mal auf dem Teppich bleiben

      ich bin doch auch gegen arbeitslose


      Euer Onkel vom Pütt
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 10:28:49
      Beitrag Nr. 158 ()
      Na Hauptsache, der Spitzensteuersatz wird auf 42 % gesenkt.

      Das bringt Leuten wie dem Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Bank mit 12 Millionen Euro Jahresgehalt doch glatt 720.000 Euro mehr netto !

      So steigern die Sozis die Binnennachfrage...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 10:35:00
      Beitrag Nr. 159 ()
      #158 um das geht es doch, die, die schon genug haben und nicht auf eine steuersenkung angewiesen wären, die kriegen das geld noch auf diese art in den hintern geschoben, ganz legal....

      die andern können "verrecken" auf gut deutsch

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 11:51:41
      Beitrag Nr. 160 ()
      der amtseid wird auch noch dieses jahr verändert....dem wohl des ganzen volkes...in: dem wohl aller millionäre.

      dann paßt es wieder.
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 13:59:49
      Beitrag Nr. 161 ()
      ...hey....leute,

      wen es trifft, passt auf die forumulierungen eurer arbeitszeugnisse auf. vielleicht ein neuer trick um arbeitslose zu produzieren...

      ich habe einen betrieb entlarvt, der ein "standardszeugniss" ausgestellt hat für seine auszubildenden, die er nicht übernommen hat und beide waren identisch, negativ ....


      und dann, wenn diese aufgrund dessen keine arbeit finden, weil sie kein arbeitnehmer einstellt deswegen, werden sie "abgestempelt"




      gjauch
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 14:22:43
      Beitrag Nr. 162 ()
      Reformpaket

      Sozialhilfe für Alleinerziehende überarbeitet


      Nachdem die Bundesregierung am Mittwoch unter anderem die Sozialhilfe-Reform auf den Weg gebracht hat, präsentiert das Sozialministerium jetzt weitere Details. So wird es besonders für Alleinerziehende mit Kindern im Jugendalter Einschnitte geben. Wie der Parlamentarische Staatssekretär, Thönnes, bestätigte, sollen Alleinerziehende für Kinder im Alter zwischen 14 und 18 Jahren 276 Euro pro Monat erhalten. Das sind 43 Euro weniger als bisher.

      Für Kinder unter sieben Jahren steigt der Satz dagegen von 194 auf 207 Euro. Damit sollen die Leistungen angeglichen werden. Kleine Kinder seien bisher zu schlecht und ältere Kinder zu gut weggekommen.


      Sozialabbau beschlossen

      Am Mittwoch hatte die Bundesregierung ihre großen Reformvorhaben verabschiedet. Die Reformen zum Arbeitslosengeld, zur Gemeindefinanzreform und zur Steuerreform werden Millionen Bundesbürger betreffen. Steuerlichen Erleichterungen stehen massive Sozialeinschnitte gegenüber. Alle Gesetzentwürfe müssen noch in den Bundesrat, in dem die Union die Mehrheit hat. Die Opposition reagierte kritisch auf die Regierungspläne, signalisierte jedoch gleichzeitig Gesprächsbereitschaft.

      Eichel: Freibetrag nur für "echt" Alleinerziehende

      Der am Mittwoch beschlossene neue Steuerfreibetrag von 1300 Euro für Alleinerziehende belastet Bund, Länder und Gemeinden mit 300 Millionen. Bundesfinanzminister Eichel (SPD) sagte, der Bund sei dabei mit 135 Millionen Euro in der Pflicht. Er räumte ein, dass er sich zunächst gegen diese Entscheidung gesträubt habe. Diese Steuererleichterung werde allerdings nur für "echt Aleinerziehende" gelten. Ausgenommen seien jene, die dauerhaft mit einem Partner zusammenleben. Das Problem der Überprüfung liege bei den Finanzämtern. Eichel stellte klar, dass es keine "Schlafzimmerpolizei" geben werde.

      Bundesweit gebe es rund 250.000 "echt Alleinerziehende". Diese wären 2004 benachteiligt worden, weil die Streichung des Haushaltsfreibetrages stärker gewirkt hätte als die steuerliche Entlastung. Der neue Steuerfreibetrag liegt bei 1300 Euro.

      Eichel kündigte darüber hinaus an, den Subventionsabbau in den nächsten Jahren über die am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen hinaus vorantreiben. Die beschlossenen Reformvorhaben seien noch nicht das Ende der Fahnenstange.


      14.08.2003 | 13:55
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 14:27:59
      Beitrag Nr. 163 ()
      Tolle "Jahrhundertreform"!:cry: :cry:
      Avatar
      schrieb am 14.08.03 14:35:16
      Beitrag Nr. 164 ()
      Das Problem der Überprüfung hat sich der Gesetzgeber schießlich selbst eingehandelt. Wären eheähnliche Verhältnisse nicht nur bei den Nachteilen den Ehegemeinschaften gleichgestellt, sondern gäbe es auch Vorteile wie gemeinsame Veranlagung o.ä., gäbe es das Problem der Überprüfung garnicht. Recht geschiehts ihnen!
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 11:17:57
      Beitrag Nr. 165 ()
      naja eine heirat zieht auch pflichten nach sich,zb ist eine trennung viel schwerer und es bestehen erhebliche materielle ansprüche des ehepartners bei scheidung,wenn ich jetzt nur noch die guten seiten rauspicke von wegen steuervorteile etc und dann eine trennung schnell und unkompliziert möglich wäre,und der ex-lebenspartner dann zum sozialamt rennen kann wenn er nichts hat,wäre der staat ja wahnsinnig wenn er sowas zuliesse---das führt genau in die andere (falsche) richtung.
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 11:55:00
      Beitrag Nr. 166 ()
      Durchschnittsverdienste im oeffentlichen Dienst, 2002
      Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes
      **********************************************
      Nr. 327 vom 14. August 2003

      ***********
      Durchschnittsverdienste im oeffentlichen Dienst 2002
      ***********

      WIESBADEN - Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes verdienten die
      2,9 Mill. Vollzeitbeschaeftigten des oeffentlichen Dienstes im frueheren
      Bundesgebiet (einschl. Berlin-Ost) nach den Ergebnissen der
      Personalstandstatistik im Juni 2002 brutto durchschnittlich 2 760 Euro.
      Dies waren 2,6% mehr als ein Jahr zuvor. Die 0,62 Mill. Vollzeitkraefte
      im oeffentlichen Dienst der neuen Laender erhielten durchschnittlich 2
      490 Euro (+ 4,3%). Der staerkere Anstieg in den neuen Laendern ist auf
      die Anhebung der Osttarife von 88,5% auf 90% des Westniveaus zum
      Jahresbeginn 2002 zurueckzufuehren. Die Ost-West-Relation der
      Durchschnittsverdienste entsprach mit 90% der tariflich bzw. gesetzlich
      festgelegten Hoehe. Hierbei ist zu beruecksichtigen, dass in Berlin
      teilweise Beamte nach Ost- und in den neuen Laendern teilweise nach
      West-Tarif bezahlt werden. Beide Faktoren haben sich ausgeglichen und
      zur exakten Ost-West-Relation gefuehrt.

      Bundesweit lag der durchschnittliche Monatsverdienst der
      Vollzeitbeschaeftigten im oeffentlichen Dienst im Juni 2002 bei 2 710
      Euro (+ 3,0% gegenueber Juni 2001). Hauptursache fuer den Anstieg war
      die Anhebung der Bezuege fuer die Beamten, Richter und Soldaten um 2,2%
      und die der Tarifbeschaeftigten um 2,4%. Hinzu kam die Anhebung der
      Gehaelter im Beitrittsgebiet auf 90% des Westniveaus.

      Innerhalb der einzelnen Beschaeftigungsbereiche wurden bei der Deutschen
      Bundesbank mit 3 090 Euro und bei den Traegern der gesetzlichen
      Krankenversicherung mit 3 050 Euro die hoechsten durchschnittlichen
      Monatsverdienste auf Basis eines Vollzeitbeschaeftigungsverhaeltnisses
      festgestellt. Sie lagen 14 bzw. 12 Prozent ueber dem Gesamtdurchschnitt
      des oeffentlichen Dienstes. Beim Bund lagen die Verdienste mit 2 370
      Euro dagegen deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt (- 12%).

      Weitere Auskuenfte erteilt: Dr. Werner Breidenstein,
      Telefon: (0611) 75-4108,
      E-Mail: personalstatistiken.oeffentlicher-dienst@destatis.de
      --
      Verbreitung mit Quellenangabe erwuenscht.
      --
      Herausgeber: (c) Statistisches Bundesamt, Pressestelle
      Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
      Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44, Telefax: +49 (0) 611 / 75 - 39 76
      mailto:presse@destatis.de
      http://www.destatis.de






      dann werden doch alle arbeitslose vollzeitbeschäftigten im öffentlichen dienst .....
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 21:56:13
      Beitrag Nr. 167 ()
      EU wird immer teurer -
      und wir zahlen den Löwenanteil
      Demnächst 19 oder 20 Amtssprachen

      Die Deutschen - nicht nur die Steuerzahler, sondern über Kürzungen und Streichungen eben alle, auch die ärmsten Deutschen - werden demnächst noch mehr an die EU zahlen müssen:

      Durch die Erweiterung auf 25 Mitgliedsstaaten steigt die Zahl der Amtssprachen von 11 auf 19 oder 20, je nachdem, ob sich Malta für Englisch oder die Heimatsprache entscheidet.

      Weil alle rechtsverbindlichen Akte (wie Verträge und Gesetze) sowie die Debatten in den Amtssprachen übertragen werden müssen, wachsen die Ausgaben für Übersetzungen enorm an.

      »Allein für das Europa-Parlament werden zusätzliche Kosten von 128 Millionen Euro entstehen«, erklärte der Sprecher der Vertretung des EU-Parlaments in Berlin, Ingo Beckedorf.

      Zum Vergleich: Der Dolmetscher- und Übersetzungsetat für alle EU-Institutionen zusammen beträgt schon in diesem Jahr 40,75 Millionen Euro.

      Neben dem EU-Parlament sind die Europäische Kommission, der Ministerrat, der Europäische Gerichtshof, der Europäische Finanzhof und alle möglichen anderen Institutionen und Kommissionen auf die Dienste von Dolmetschern und Übersetzern angewiesen. Die Sprachenvielfalt kostet nicht nur viel Geld, sie erschwert auch die Verständigung. Sprecher Beckedorf:

      »Obwohl die Europäische Kommission die Ausbildung von Übersetzern gefördert hat, haben wir nicht genügend für alle Kombinationen, zum Beispiel für die Übersetzung vom Finnischen oder Griechischen ins Lettische.«

      Der EU-Abgeordnete Elmar Brok (Bielefeld) erklärte, aus Kostengründen einige Sprachen auszuschließen, wäre eine »Beleidigung« für die betroffenen Länder. Außerdem würde die Begrenzung der Amtssprachen gegen das EU-Recht verstoßen: Das legt fest, daß jeder Bürger der EU die Möglichkeit haben muß, sich in seiner Muttersprache an Brüssel zu wenden.

      Die Bewältigung dieser Sprachenvielfalt sei eine »offene und komplizierte Frage«, mußte auch die Sprecherin der EU-Kommission in der Bundesrepublik, Kerstin Streich, zugeben.

      Die Bundesrepublik Deutschland und damit jeder bundesdeutsche Bürger ist der größte Beitragszahler der EU. Also wird unsere Regierung auch diese »offene und komplizierte Frage« in altbewährter Weise lösen:

      Wir müssen bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 21:58:43
      Beitrag Nr. 168 ()
      Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung teilt mit
      Im Jahre 2002 mehr als 3,6 Milliarden Euro Kindergeld an Ausländer
      Nichts gegen »die Ausländer« in der Bundesrepublik und erst recht nichts gegen ihre zahlreichen Kinder.

      Es wäre unser sehnlichster Wunsch, junge deutsche Ehepaare würden sich den Familiensinn südosteuropäischer und vorderasiatischer Völker zum Vorbild nehmen.

      Da zumindest ein Teil dieser Ausländer aber auf Kosten der deutschen Steuerzahler bei uns lebt, muß die Frage erlaubt sein, ob das auf Dauer so richtig sein und bleiben kann.

      Laut Statistik der Bundesanstalt für Arbeit gab es 1974 in der BRD 4.127.366 Ausländer, davon waren 2.150.580 sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

      Im Jahre 2000, bei inzwischen 7.296.817 Ausländern, waren nur noch 2.007.948 sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

      HINWEIS:
      Tabellen dazu finden Sie in der UN 9/2002, Titel: »Bilanzblätter«. Neuen Lesern senden wir diese Ausgabe der UN, die das Versagen der Politik in allen Bereichen dokumentiert, gerne zu.
      UN-Archiv, Postf. 400215, 44736 Bochum


      Inzwischen ist diese Zahl durch die steigende Arbeitslosigkeit noch weiter dramatisch gesunken, wenn es stimmt, was das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in einem Schreiben vom 5. Juni 2003 mitteilt:

      Die Zahl der versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer läge »über 500.000 aus der Türkei und ca. 280.000 aus den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien«.

      Da diese beiden Gruppen den Hauptanteil der Ausländer in der BRD stellen, muß die für das Jahr 2000 gemeldete Zahl von über 2 Millionen Beschäftigten nochmals stark gesunken sein.

      Internationale Verträge und nationale Gesetze können nur solange gültig und richtig sein, solange sie sinnvoll, von der Geschichte nicht überholt und nicht existenzbedrohend sind. Wer hindert den Deutschen Bundestag daran, angesichts des Bankrotts der Sozialkassen und eines drohenden verfassungswidrigen Haushaltes ein entsprechendes Gesetz zu beschließen?

      »Kindergeld wird, der Verpflichtung des Grundgesetzes zum Wohle des Deutschen Volkes folgend, nur noch an deutsche Staatsbürger gezahlt. Deutscher ist oder kann werden, wer mindestens ein deutschstämmiges Elternteil hat.«

      Mit einem solchen Gesetz würden wir uns der vorbildlichen israelischen Gesetzgebung annähern und der Forderung des Rabbiners Mordejai Edery folgen:

      »In Israel muß es die höchstmögliche Geburtenziffer geben. Es muß der Egoismus ausgerottet werden, aus persönlicher Bequemlichkeit keine Kinder haben zu wollen«.
      Avatar
      schrieb am 15.08.03 22:09:22
      Beitrag Nr. 169 ()
      Inland
      Rainer Balcerowiak

      So wird die Bank geknackt

      Das Volksbegehren der Initiative Berliner Bankenskandal kommt in die »heiße Phase«

      Seit Juli läuft die erste Stufe des Volksbegehrens der Initiative Berliner Bankenskandal. Bis zum Dezember will die Initiative die nötigen 25000 Unterschriften gesammelt haben, um das Volksbegehren offiziell einleiten zu können. Unterschreiben können alle in Berlin wahlberechtigten Bürger.

      Mit dem Volksbegehren soll erreicht werden, daß die Bankgesellschaft Berlin aufgelöst und die Risikoabschirmung für die Geschäfte der Bank seitens des Berliner Senats rückgängig gemacht wird. Die Folgen des Berliner Bankenskandals, der vor knapp zwei Jahren zum Bruch der großen Koalition in der Hauptstadt und zu anschließenden Neuwahlen geführt hatte, belasten den ohnehin hochdefizitären Landeshaushalt erheblich. Die Risikoabschirmung, mit der unter anderem die garantierten Renditezahlungen an Anteilseigner betrügerischer Immobilienfonds der Bankgesellschaft für die nächsten 20 Jahre abgesichert werden, hat ein Volumen von 21,6 Milliarden Euro. Während das globalisierungskritische Netzwerk ATTAC das Volksbegehren tatkräftig unterstützt, hat sich der Landesverband Berlin-Brandenburg der Gewerkschaft ver.di ausdrücklich distanziert. In einem jW-Streitgespräch, an dem für die Initiative der Politologe Peter Grottian teilnahm, bezeichnete der zuständige ver.di-Fachbereichsleiter Joachim Tonndorf die Forderung nach Auflösung der Bankgesellschaft als »abenteuerlich«. Man werde sich nicht an »irgendwelchem Aktionismus« beteiligen. Grottian forderte dagegen die Gewerkschaften auf, sich angesichts der desaströsen Situation des Berliner Gemeinwesens endlich ihrer politischen Verantwortung zu stellen (s. Wochenendbeilage in dieser Ausgabe).

      Obwohl, bedingt durch die Sommerferien, die Unterschriftensammlung bisher nur sehr zähflüssig angelaufen ist, gibt man sich bei Initiative überzeugt, die notwendigen Unterschriften bis Ende Oktober beisammen zu haben. Grottian sagte gegenüber jW, er gehe davon aus, daß auch die in Berlin in der Opposition befindlichen Grünen das Volksbegehren mehrheitlich unterstützen würden. Auch bei der Gewerkschaftsbasis gebe es viel Unterstützung. Er gehe ferner davon aus, daß viele Mitglieder und Anhänger der PDS, deren Senatoren und Abgeordnete hinter der Bankgesellschaft und der Risikoabschirmung stehen, das Begehren unterschreiben werden. Feste Standplätze der Initiative sind zur Zeit (jeden Samstag ab 11.30 Uhr) am Hermannplatz vor Karstadt, an der Schönhauser Allee vor den Schönhauser Arkaden und am S-Bahnhof Frankfurter Allee. In den nächsten Wochen sollen ferner mehrere Veranstaltungen und Straßenaktionen stattfinden.

      Auch in vielen Buchläden, Kneipen und Kiezgeschäften liegen Unterschriftsbögen aus. Alle Sammelstellen sind bei der Initiative unter 86312160 zu erfahren. Im Internet: www.berliner-bankenskandal.de. junge Welt wird sich mit Infoständen ebenfalls an der Unterschriftensammlung beteiligen. Ein wöchentliches Unterstützertreffen findet jeweils donnerstags, 18.30 Uhr, in der Dorotheenstr. 24, (Seminargebäude der Humboldt-Universität, EG, S-Bhf. Friedrichstr.) statt.

      * Dem in Berlin vertriebenen Teil der jW-Printausgabe liegt der Unterschriftenbogen zum Antrag auf ein Volksbegehren bei. Die ausgefüllten Bögen bitte direkt an die Initiative schicken oder in der Redaktion abgeben. Wir leiten sie dann weiter.
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 16:22:02
      Beitrag Nr. 170 ()
      gjauch nachdem du das alles weisst gehts du nicht wählen?

      dann hast du auch nicht zu meckern


      schill for president :D
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 19:03:04
      Beitrag Nr. 171 ()
      ...doch...doch, warte nur ab, denen verpass ich eins....für sind eine fünfköpfige familie und alle

      stimmberechtigt

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 19:14:27
      Beitrag Nr. 172 ()
      Schade...ein nicht wirkliches "Volksbegehren", bin leider kein Berliner...so wird das dann wohl nix mit dem gesetzten "Friedrich-Wilhelm".
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 19:19:10
      Beitrag Nr. 173 ()
      http://www.spiegel.de/politik/debatte/0,1518,261579,00.html
      SPD-Gerechtigkeitsdebatte

      Politologe wirft Partei Etikettenschwindel vor

      Die parteiinterne Debatte innerhalb der SPD um die Gerechtigkeit und eine Neudefinition der Grundlinie brodelt weiter. Der Politologe Joachim hat der Partei nun schwere Verluste bei den Wählern prophezeit.


      REUTERS

      SPD-Genralsekretär Olaf Scholz muss wegen seinen Äußerungen zur Gerechtigkeit massive Kritik einstecken


      Die SPD-Debatte um eine Neudefinition sozialer Gerechtigkeit wird den Sozialdemokraten nach Ansicht des Dresdner Politikwissenschaftlers Joachim Amm Wählerstimmen und Mitglieder kosten. "Was die Partei gerade versucht, ist ein Etikettenschwindel. Dafür wird sie die Quittung bekommen", sagte Amm, der am Lehrstuhl für Politische Systeme und Systemvergleiche der Technischen Universität (TU) Dresden arbeitet, in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. SPD-Generalsekretär Olaf Scholz hatte geäußert, dass bei der sozialen Gerechtigkeit eine neue Blickrichtung ins Auge gefasst werden sollte.

      "Gerade die SPD als traditionelle Partei der sozialen Gerechtigkeit wird den Spagat nicht schaffen, massive soziale Einschnitte als die lediglich zeitgemäße Weiterentwicklung klassischer sozialdemokratischer Politik zu verkaufen", sagte Amm. Begriffe wie "Modernisierung" und "Neue Mitte" seien nur sprachliche Schönfärberei. "Früher sagte man dazu einfach Sozialabbau." Die SPD betreibe damit eine Politik, für die eigentlich die FDP stehe.

      Der Begriff der "sozialen Gerechtigkeit" habe vor allem im Osten besondere emotionale Bedeutung, sagte Amm. "Die zu DDR-Zeiten gewachsene Erwartungshaltung an den Staat, der sich um die soziale Grundsicherung seiner Bürger sorgte, wirkt heute noch nach".

      Die geplanten oder bereits durchgesetzten Mehrbelastungen der Arbeitnehmer senken die Massenkaufkraft und damit die Binnennachfrage, sagte Amm. Dadurch nähmen Wirtschaftskrise, Arbeitslosigkeit und staatliche Steuerausfälle weiter zu. Nötig zur Sicherung der Sozialsysteme wären nachhaltige Maßnahmen wie eine aktive Bevölkerungspolitik zum langfristigen Erhalt der Rentenversicherung. Außerdem müsse der Staat in Krisenzeiten gegensteuern statt nur haushaltsneutral umzuverteilen.

      "Das Ziel eines Abbaus der Staatsverschuldung ist ohnehin nur eine Illusion", sagte Amm. Selbst trotz größter Sozialeinschnitte nehme die Verschuldung weiter zu. "Das Entschuldungsziel ist die Lebenslüge des Systems", sagt Amm. Das ähnele der Lebenslüge des Marxismus, der die Erreichung der klassenlosen Gesellschaft voraussagte.

      Die SPD bekomme für ihre Politik bereits die Quittung, sagte Amm. "Massenhaft laufen die Mitglieder weg. Die Unzufriedenheit nimmt zu". Aktuelle Umfragewerte belegten dies. "Wenn sich nichts ändert, wird die SPD bei den nächsten Bundestagswahlen mit Pauken und Trompeten untergehen", ist sich Amm sicher.
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 19:29:11
      Beitrag Nr. 174 ()
      #172 an mir würde es nicht liegen.

      ich glaube, dass 80 - 90 % unserer bürger schlafen anders kann ich mir die ruhe nicht erklären.

      mit niemandem, den man trifft, kann man sich darüber austauschen, etweder, sie haben keine ahnung, oder es interessiert sie nicht.

      viele sind so naiv zu denken, zu glauben, dass die zeiten sich wieder zum guten wenden würde. das, weil sie einfach unwissend sind, über die geänderten gesetze nicht richtig bescheid wissen, wahrscheinlich, weil es ihnen
      noch gut geht und sie der meinung sind, es gehe immer so weiter im alten trott.

      solange sich jeder noch ein auto leisten kann zum fahren, seine fußballspiele, sein bier, hat, ist für diese gruppe alles in ordnung.


      gjauch
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 20:05:27
      Beitrag Nr. 175 ()
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 20:41:35
      Beitrag Nr. 176 ()
      Harter Fight mit einer Ordnungsmaßnahme ! :laugh: Leider den Kürzeren gezogen. Danke für den Link, gjauch, war köstlich, aber genau so wird das Thema Effiziens effizient behandelt. Brauchbare Weiterbildungsmaßnahme :confused: "Abgelehnt, Sie könnten ja in Arbeit kommen !" :laugh: "Fit for Job"..."Verstehen Sie´s doch endlich...der Kurs schlechthin...Sie lernen da auch als beschäftigungsloser IT-Spezialist ´ne Mail zu schreiben." :laugh: "Zunächst einmal werden wie aber vor Schulungsbeginn gemeinsam die Frischluftluke öffnen und 30.000 € Kurskosten als Steuerverschwendung zum Fenster rausschmeißen." :laugh:

      Deutschland, ich hab dich soooooooo gern...und ich versteh dich immer so guuuuuuuuuut !:D:D:D

      "Fit for Job"...ja nee, ist klar !:laugh::laugh:

      TT
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 21:36:41
      Beitrag Nr. 177 ()
      #175 gjauch,

      habe den Artikel ohne jede Überraschung gelesen. Er deckt sich
      100 %ig mit meinen Vermutungen, die ich vor Wochen in einem
      anderen Thread geäussert habe.

      Offensichtlich hat man eingesehen, daß man gegen die Arbeits-
      losigkeit machtlos ist. Na und? Dann bekämpft man eben die
      Arbeitslosen. Es ist kein Kampf gegen ein Übel, es ist ein
      Kampf gegen eine Statistik, die Politikerkarrieren gefährlich
      werden kann.

      Die neue Rechtslage, die es Arbeitslosen mit Arbeitslosengeld II
      zumutet, jede Arbeit überall anzunehmen, öffnet dem Terror
      doch Tür und Tor.

      Hinzu kommt der Umstand, daß die Sachbearbeiter auf den
      Arbeitsämtern ganz klare Vorgaben haben, wieviel jeder an
      Kosten einzusparen hat.

      Das muß die Phantasie der Sachbearbeiter doch beflügeln.
      Wenn dann das Reinigungsunternehmen in Köln eine Putzkraft
      sucht, dann biete ich den Job eben nicht der arbeitslosen
      Türkin, die um die Ecke wohnt, sondern dem Bäckermeister in
      Starnberg, dem Ingenieur in Flensburg und dem Architekten
      in Magdeburg an. Natürlich in der Hoffnung, daß die ihm
      alle was scheißen. Was zu erheblichen Nachteilen für die
      Betroffenen und eben den erwünschten Einsparungen beim
      Arbeitsamt führt.

      Was auf der Strecke bleibt, ist der politische Anstand.
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 21:53:04
      Beitrag Nr. 178 ()
      #177 ich frage mich, wann endlich ein Aufstand durch dieses Land geht, ein Aufschrei, eine Volksbewegung oder was können Politiker noch alles beschließen, ohne dass dieses geschieht.

      In Italien, Frankreich undenkbar...

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 22:22:15
      Beitrag Nr. 179 ()
      #177 timetunnel

      ..Wenn dann das Reinigungsunternehmen in Köln eine Putzkraft
      sucht, dann biete ich den Job eben nicht der arbeitslosen
      Türkin, die um die Ecke wohnt, sondern dem Bäckermeister in Starnberg, dem Ingenieur in Flensburg und dem Architekten in Magdeburg an. Natürlich in der Hoffnung, daß die ihm alle was scheißen....

      Kann das arbeitsamt ja gerne versuchen. Wäre ich einer der 3 Genannten, würde ich mich sicherlich bewerben.
      Eine Anstellung würde in keinem Fall erfolgen

      Welches Unternehmen würde mich den schon zum Vorstellungsgespräch einladen? Die wissen doch genau, dass ich bei der nächstbesten Gelegenheit wieder weg bin. von den Kosten für Vorstellungsgespräch / Umzug ganz zu schweigen.

      Also ruhig Blut!
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 22:23:52
      Beitrag Nr. 180 ()
      #178 gjauch,

      ja, das frage ich mich auch. Zumal die Bande jetzt ja wohl
      erst so richtig in Fahrt kommt.

      Nachdem man sich an den Arbeitslosen ausgetobt hat gehen die
      Drohgebährden nun Richtung Rentner. Es werden die drangsaliert,
      die ihr Leben lang in in eine Kasse gezahlt haben, die sie
      sich nicht aussuchen konnten. Das Guthaben dieser Kasse
      ist über Jahre zweckentfremdet worden. Juristisch müßte
      man wohl feststellen, daß das Vermögen dieser Beitragszahler
      veruntreut wurde. Und jetzt erzählt man ihnen was von Soli-
      darität mit den jüngeren Generationen. Politiker scheinen
      wirklich keinen Zweifel an der Dummheit der Bürger zu haben.

      Und wenn ich das Wort Subventionsabbau höre, dann bekomme
      ich inzwischen Schaum vor´m Mund.

      Die wirklichen und großen Subventionen sind natürlich gar nicht
      gemeint (Agrarsubventionen, Steinkohlesubventionen, usw.).

      Nein, plötzlich sind die bislang absetzbaren Fahrtkosten,
      die ein Arbeitnehmer zur Erzielung eines Einkommens nun ein-
      mal hat, Subventionen. Bisher waren das Werbungskosten -
      entsprechend den Betriebskosten bei Selbständigen. Nun sind
      es plötzlich Subventionen. Politiker halten uns offensichtlich
      für wirklich doof. Ich habe allerdings Zweifel, ob diese
      geplante Gesetzesänderung einer Überprüfung durch die Finanz-
      gerichte standhält. Immerhin ist es eine Abkehr von der
      bisherigen Steuerlogik, nach der sich zu versteuerndes Einkommen
      durch die schlicht Formel Einnahme minus für die Erzielung des
      Einkommens erforderliche Kosten ermittelt. Nach der revu-
      lutionären rot/grünen Steuerlogik soll jetzt auch Einkommen
      versteuert werden, daß gar kein Einkommen ist.

      Aber zurück zu deiner Frage. Die Situation schreit nach
      Bürgerprotest. In scharfer Form. Nur, es fehlt die Alternative.

      Wo siehst du den Messias, der es richten könnte?

      Was sollte also das Ziel von wie auch immer gearteten
      Aktionen sein?
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 22:26:00
      Beitrag Nr. 181 ()
      FCO_Alpha,

      seit wann heiß ich denn timetunnel?
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 22:28:26
      Beitrag Nr. 182 ()
      uuups
      grosses sorry goldless!
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 22:30:33
      Beitrag Nr. 183 ()
      FCO_Alpha,

      Schwamm drüber!
      Avatar
      schrieb am 16.08.03 23:48:43
      Beitrag Nr. 184 ()
      # goldless

      ich habe echt keine ahnung, einen Messias sehe ich auch nicht...

      ich weiß nur eines, unsere jugend, die kinder, die jetzt und in zukunft geboren werden, diese sehe ich in einen abgrund stürzen. so erscheint es mir jedenfalls.

      all das, was sich eltern für ihre kinder wünschen, ist in weite ferne gerückt wegen dieser verlogenen kaste, die wahrhaft alle masken fallen haben lassen. und das ist erst der anfang. ich warte darauf, dass eltern für den schulbesuch ihrer kinder zahlen müssen, wäre eine gute gelegenheit das kindergeld wieder einzukassieren, beim kindergarten ist es ja nicht anders. da geht das kindergeld in der regel auch für den kindergarten drauf, gut vielleicht nicht alles, aber viel davon bleibt nicht mehr übrig. ´von den azubi kassieren sie jetzt 20% sozialbeiträge, um die arbeitgeber zu entlasten. es ist echt zum ko....in diesem land wird´s immer schlimmer.

      stellt ein arbeitgeber einen langzeitarbeitslosen ein, kann er 100 000 euro kredit abrufen vom staat zinsgünstig. das ist doch die einladung für den arbeitgeber. er entlässt einen mitarbeiter mit tariflohn, bekommt dafür einen arbeitslosen 30% unter tarif plus dieses zinsgünstige darlehen. dass ist rotation pur. der eine geht der andere kommt. aber die cdu ist auch nicht besser. was zählt ist, immer im interesse der großen firmen zu entscheiden. sie schaffen mit all ihren abschaffungen, änderungen zugunsten der firmen ein heer von niedriglohnempfänger. natürlich nicht gleich morgen, aber ich denke mal in einigen jahren ist das einkommen ganz schön nach unten gedrückt worden, wenn es denn solange überhaupt dauert. wenn ich die polit-talkshows sehe, wird mir schlecht, was die ständig den menschen erzählen, um die kürzungen zu rechtfertigen und die mehrheit glaubt es auch noch. ich könnte als ausrasten, im wahrsten sinne des wortes.....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 17.08.03 00:18:41
      Beitrag Nr. 185 ()
      gjauch,

      na, wenigstens bin ich da nicht der einzige Ahnungslose.

      Habe zu dem Thema mal einen Thread losgetreten Thread: Mein unglaubliches Glück.....

      Das Ergebnis war null. Nicht der Ansatz eines Vorschlags,
      keiner der auch nur ansatzweise eine Idee gehabt hätte.

      Was du mit den Kindergartenbeiträgen angesprochen hast ist
      wirklich der Hit. Freunde in Düsseldorf haben monatlich € 200,--
      für den Kindergartenplatz ihrer Tochter löhnen dürfen. Um
      den sie auch noch kämpfen mußten. Ich habe das gar nicht glauben
      wollen. Meine Tochter geht seit über 20 Jahren nicht mehr
      in den Kindergarten. Und aus der Zeit als sie es noch tat
      habe ich Beträge von DM 30,--/Monat in Erinnerung.

      Auch was du zu den "Einstellungsanreizen" angemerkt hast
      sehe ich genauso. "Kleine Leute" werden in diesem Land
      inzwischen gnadenlos in die Pfanne gehauen. Allerdings,
      zugegeben, mit schönen Worten. Da sind die Gangster findig.

      Auf der anderen Seite haben wir es dann aber. Nicht nur,
      daß wir uns bemüßigt sehen, den Polen 128 Leopard II Panzer
      und 23 MIG 29 Jäger zu schenken (aus Gründen der Ersparnis,
      weil wir jetzt die Inspektionen nicht mehr bezahlen müssen),
      nein, unsere Volksvertreter verkaufen auch noch die EU-
      Osterweiterung mit blumigen Worten. Die wird uns das Genick
      brechen.

      Scheiße, da einfach zusehen zu müssen, wie alles den Bach
      runtergeht und sich die Verantwortlichen mit fetten Bezügen
      zur Ruhe setzen.
      Avatar
      schrieb am 17.08.03 00:59:20
      Beitrag Nr. 186 ()
      # goldless

      hey....200 euro...mann da schlagen sie aber ganz schön zu...da war ich ja noch billig...kindergeld gibt´s ja nur 150...aber ich sags ja....

      jetzt rechne mal, lohnsteuer wird gezahlt wie ein kinderloser, als ausgleich zum existensminimum des kindes erhält man 150 euro kindergeld, dieses muss man wieder aufwenden für den kindergartenbesuch und sogar noch was drauflegen. na, wenn da die familien nicht beschissen werden, du musst ja zu dem kindergeld, welches du wieder hinblätterst noch die lohnsteuer rechnen, die der staat von dir als familienvater kassiert. mannomann, die haben wahrhaft keine hemmungen mehr.

      meine kids gingen auch vor ca. 20 jahren in den kindergarten. du schreibst 30 dm ja, aber man bekam fürs erste auch nur 50 dm kindergeld, zweite 70, dieses muss man auch sehen. im prinzip war es damals nicht viel anders. ich bin dermaßen frustriert, und ich weiß auch nicht, was man gegen die politikerbande tun könnte. absetzen wie einen vorstand, einen manager ist ja nicht drin. das volk muss warten bis zur nächsten wahl, und selbst dann, ändert sich auch nichts. das einzigste was helfen könnte wäre eine revolution, so sehe ich das, aber die deutschen sind für so etwas nicht fähig, sie sind ja-sager, einfach zu allem. es ist traurig, aber es ist so. die einstellung, da kann man halt nichts machen, die machen sowieso was sie wollen, so ist die denkweise der mehrheit. sämtliche gruppen hätten gründe auf die straße zu gehen, rentner, arbeitslose, autofahrer, kranke, arbeitnehmer, aber es tut sich nichts. garnichts !!!

      über die medien werden bewußt die menschen wie in einem tiefschlaf gehalten. warum wohl die vielen quizshows ect. alles um das gehirn auszuschalten, zu manipolieren. brot und spiele lautet das motto, so hält man ein volk ruhig, wie im alten rom.

      was ich hoffe ist, dass unsere etablierten parteien bei der nächsten wahl einen richtigen denkzettel verpasst kriegen. die müssten blut und wasser schwitzen wegen des wahlergebnisses.

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 17.08.03 01:14:26
      Beitrag Nr. 187 ()
      http://www.brandeins.de/magazin/archiv/


      # goldless

      ich glaube, dass dürfte was für dich sein....

      viel, viel input...input...input....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 17.08.03 01:27:37
      Beitrag Nr. 188 ()
      gjauch,

      das ist doch meine Rede. Dauert leider noch 3 Jahre, aber
      dann!

      Leider äussert sich Politikverdrossenheit in diesem Lande
      in Wahlverweigerung. Das ist falsch. Ganz falsch. Das hilft
      diesem Gesindel nur.

      Muß allerdings gestehen, daß ich den Fehler auch schon gemacht
      habe. Bei einer Landtagswahl. Bin vor lauter Wut nicht wählen
      gegangen und habe gehofft, daß das viele auch so machen.
      Um denen mal einen Denkzettel zu verpassen. Die Überlegung
      war aber voll naiv. Ist zwar aufgegangen. Wahlbeteiligung
      lag bei 64 %. Aber meine Freude war von kurzer Dauer. Keiner,
      nicht ein enziger Politiker ist auf die Tatsache eingegangen,
      daß jeder 3. Wahlberechtigte seine Stimme verweigert hat.

      Die Gewählten haben ihre großartigen Siege gefeiert.

      Besser wäre gewesen, die 36 %, die nicht gewählt haben
      hätten das doch getan. Nicht die Etablierten natürlich.

      Aber vielleicht die Tierschutzpartei? Oder die Partei der
      Bibelfesten? Wäre doch mal was! Das gäbe Qualm. Tausende
      von sicheren Posten und Pöstchen vernichtet. Die SPD müßte
      sich überlegen, ob sie eine Koalition mit den Tierfreunden
      oder den Bibelfesten vorzieht. Und die CDU hätte die Option
      eine Koalition mit beiden zu bilden.

      Es wären Koalitionsverhandlungen wie bei Loriot!

      Ein Denkzettel erster Güte.

      Aber im Moment sind das schöne Träume.

      Mal sehen was kommt. Aber ich bin sicher, es kommt noch eine
      Menge.
      Avatar
      schrieb am 17.08.03 01:34:56
      Beitrag Nr. 189 ()
      gjauch,


      scheint interessant zu sein. Danke für den Tip!
      Aber für heute Nacht reicht es glaube ich.

      Sleep well!
      Avatar
      schrieb am 17.08.03 01:42:58
      Beitrag Nr. 190 ()
      " Aber vielleicht die Tierschutzpartei? Oder die Partei der
      Bibelfesten? Wäre doch mal was! Das gäbe Qualm. Tausende
      von sicheren Posten und Pöstchen vernichtet. Die SPD müßte
      sich überlegen, ob sie eine Koalition mit den Tierfreunden
      oder den Bibelfesten vorzieht. Und die CDU hätte die Option
      eine Koalition mit beiden zu bilden.

      Es wären Koalitionsverhandlungen wie bei Loriot! "



      da würde ich aber die korken knallen lassen, kannste drauf wetten....

      ich weiß wirklich nicht, wie man unser volk mobil machen könnte mal ihr gehirn einzuschalten...



      gjauch
      Avatar
      schrieb am 17.08.03 13:21:29
      Beitrag Nr. 191 ()
      Manchmal muß es noch viel schlimmer kommen, damit es besser wird.
      Den Kleinen hat man fast schon alles weggenommen und ich bin jetzt gespannt, welcher Lobbyverein zu erst daran glauben muß.
      Die CDU und die FDP ist zwar gegen jede öffentliche Förderung, aber anders wird es nicht gehen.
      Bei den Arbeitslosen ist nicht mehr soviel vorhanden, um
      das Land zu retten.
      Avatar
      schrieb am 17.08.03 16:51:16
      Beitrag Nr. 192 ()
      Avatar
      schrieb am 17.08.03 18:22:48
      Beitrag Nr. 193 ()
      Aus der Financial Times Deutschland vom 01.08.2003
      Von Maike Rademaker, Berlin
      Scharfe Sanktionen für Arbeitslose geplant
      Bei dem geplanten Arbeitslosengeld II soll die Zumutbarkeit für die Arbeitsaufnahme erheblich verschärft werden. Die Bezieher der neuen Leistung müssen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf jede Arbeit annehmen, unabhängig vom Lohn.
      Bislang galt für Empfänger von Arbeitslosenhilfe, dass der Nettolohn so hoch sein muss wie die staatliche Hilfe. Auch auf die Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld beziehen, wird der Druck in dem geplanten Hartz-Gesetz III erhöht: Lehnen sie einen Job ab, müssten künftig die Arbeitslosen den Grund dafür erklären. Ansonsten drohen ihnen Sperrzeiten. Bislang konnten Sperrzeiten nur verhängt werden, wenn Arbeitgeber die Arbeitsunwilligkeit der Bewerber nachgewiesen haben.

      Die Regelungen zu Sperrzeiten wurden bereits dieses Jahr verschärft. Die so genannte Beweispflicht blieb aber weiterhin beim Arbeitgeber. So wurden immer wieder Fälle bekannt, in denen Arbeitslose betrunken zu Vorstellungsgesprächen erschienen oder sich bewusst falsch verhielten und damit eine Ablehnung provozierten - die aber die Arbeitgeber begründen mussten. Eine Umkehr der Beweispflicht könnte Arbeitgeber ermuntern, sich wieder mit Jobangeboten an die Arbeitsämter zu wenden.

      Mehr Sperrzeiten verhängt
      Im vergangenen Jahr wurden laut Bundesanstalt für Arbeit (BA) 70.000 Arbeitslose mit Sperrzeiten belegt. In diesem Jahr, kündigte BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt in der "Welt" an, würden es doppelt so viele werden. "Wir merken ziemlich schnell, welche Arbeitslosen ein Angebot annehmen und welche nicht", sagte er. Da trenne sich die Spreu vom Weizen. "Deshalb ziehen wir in mehr Fällen rechtliche Konsequenzen und verhängen eine Sperrzeit, als wir es bisher getan haben."

      Ein solches Verhalten oder eine Arbeit abzulehnen würde mit der neuen Regelung sehr schwer. Denn kann der Arbeitslose nicht "maßgebende Tatsachen darlegen und nachweisen", warum er den Job oder die Maßnahme ablehnt, droht ihm eine Sperrfrist von bis zu zwölf Wochen ohne Arbeitslosengeld. Die Dauer der Sperrzeiten soll gestaffelt werden.

      Neu eingeführt werden soll auch, dass ein Arbeitsloser mit einer Sperrzeit rechnen muss, falls er "die von der Agentur für Arbeit geforderten Eigenbemühungen nicht nachweist". Unverändert bleibt, dass ein Bezieher von Arbeitslosengeld einen Job nicht annehmen muss, wenn er damit weniger netto verdient, als er an staatlicher Unterstützung bekommt.
      Kein Mindesteinkommen geplant Derzeit müssen Arbeitslose auch sozialversicherungspflichtige Midijobs (400 bis 800 Euro Monatseinkommen) annehmen.
      Die Zumutbarkeit zur Arbeitsaufnahme für Bezieher des Arbeitslosengeldes II wird dagegen deutlich verschärft. Das Arbeitslosengeld II soll aus der Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe entstehen. Hier sollen bei der Zumutbarkeit die Regelungen aus der Sozialhilfe weitgehend übernommen werden.

      Vorgaben für ein Mindesteinkommen sind danach nicht vorgesehen. Auch die bisherige Qualifikation des Arbeitslosen, die Entfernung zur neuen Arbeitsstelle oder ungünstigere Arbeitsbedingungen wären kein Argument mehr, eine Arbeit abzulehnen. Ein Berliner Akademiker, der nach einem Jahr Arbeitslosigkeit in das Arbeitslosengeld II rutscht, müsste damit theoretisch auch einen Midijob in Lauffen am Neckar in einer Putzkolonne aufnehmen.

      Protest erwartet
      Nicht zumutbar wäre eine Arbeit nur dann, wenn Kindererziehung oder Pflege von Familienangehörigen dadurch gefährdet werden. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitslose für den Job körperlich oder geistig "nicht in der Lage ist" oder "sonstige wichtige Gründe" hat. Vor allem von Gewerkschaftsseite ist mit Protest gegen diese Regelung zu rechnen.

      Die Bundesanstalt für Arbeit bestätigte der FTD, dass mit dem neuen Hartz-III-Gesetz die Statistik der Arbeitslosen um rund 100.000 bereinigt würde. Dies ist die Anzahl der Personen, die sich nur arbeitslos melden, um ihre Rentenanspruchszeiten zu sichern. Sie stehen aber dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Würden sie aus der Statistik genommen, würde die Arbeitslosenquote um rund 0,25 Prozentpunkte sinken. Im Juni lag die saisonbereinigte Quote bei 10,6 Prozent.

      --------------------------------------------------------------------------------
      Hartz-Gesetze
      Hartz III In dem Hartz-III-Gesetz wird der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit festgelegt. Dazu gehören der Abbau von Bürokratie durch Pauschalierung von Zuschüssen, einfachere Regeln und die Verschärfung von Sanktionen wie Sperrzeiten gegenüber Arbeitslosen.

      Hartz IV In dem Hartz-IV-Gesetz wird die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II entworfen. Für die Bezieher dieser Leistung wird die Zumutbarkeit einer neuen Arbeit drastisch erhöht.


      Dokumentation aus © 2003 Financial Times Deutschland
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 10:24:27
      Beitrag Nr. 194 ()
      es gibt ja keine rettung,die misere muss nur gleichmässig verteilt werden,also rente jetzt auch runter denn in 40 jahren gibt gar keine rente mehr.

      auch neue jobs (zumindest gute ) wirds nicht mehr geben,also heisst es verteilen der arbeit.dh sanktionen für arbeitslose sind unsinn ohne alternativen,was macht man also wenn es kein wachstum gibt?


      zb führt man im öffentlichen dienst bei genügend bewerbern pflichtteilzeit ein,dh gute stellen werden nur halbtags etc vergeben,firmen die halbtags-oder rotiersysteme durchführen erhalten steuervorteile...


      anders geht es nicht,doch wenn man das einführt gibts ein riesengeschrei der arbeitsplatzinhaber.


      die wahrheit ist,niemand interessiert sich für das ganze jeder denkt nur an sich...armes land.
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 10:43:47
      Beitrag Nr. 195 ()
      Das ultimative SPD-Wahlplakatt 2006:

      Zu sehen der grinsende Schröder (so wie auf dem Aetsch-verascht-Aufkleber). Darunter die Schlagzeile:

      "Arbeit macht Freude - ihre SPD"

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 11:50:59
      Beitrag Nr. 196 ()
      mir kommt das große kotzen....
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 17:55:11
      Beitrag Nr. 197 ()
      "Arbeitslosen droht eine Abstiegsspirale"

      Harald Rein vom Frankfurter Arbeitslosenzentrum erklärt die Folgen der verschärften Zumutbarkeitsregeln für Erwerbslose. Auch die Arbeitsämter bekommen mehr Druck. "Diplompsychologin musste sich als Putzerin bewerben"
      taz: Herr Rein, nach dem Gesetzentwurf für das neue Arbeitslosengeld II sollen Langzeiterwerbslose künftig jeden Job annehmen müssen, den ihnen das Arbeitsamt vermittelt. Was bedeutet das für die Betroffenen?

      Harald Rein: Schon jetzt sind die Zumutbarkeitsregeln sehr streng. Wer länger als ein halbes Jahr arbeitslos ist, muss jeden Job annehmen, der nicht schlechter bezahlt wird als die Arbeitslosenhilfe. Zu uns kommen immer mehr Betroffene in die Beratung, denen vom Arbeitsamt Jobs bei Zeitarbeitsfirmen angeboten werden, die gering bezahlt sind und mit der Qualifikation des Erwerbslosen überhaupt nichts zu tun haben.

      Es gibt Politiker, die sagen, Arbeitslose müssten nun mal flexibler werden.

      Das sagen doch Leute, die mit der Wirklichkeit dieser Erwerbslosen gar nichts zu tun haben. Zu uns kommt beispielsweise der entlassene Chemiefacharbeiter, dem bietet das Arbeitsamt einen Hilfsjob als Verpacker an. Der verliert doch seine Qualifikation und jede Perspektive. Wenn der sagt: Das mach ich nicht, dann bekommt er eine Sperrzeit.

      Leiharbeit wurde im Hartz-Konzept als neue Hoffnung für Arbeitslose verkauft.

      In der Praxis bedeutet das für viele Arbeitslose aber eine Abstiegsspirale. Mich hat jetzt jemand angerufen, dem wurde ein Hilfsjob bei einer Personalservice-Agentur angeboten, für 5 Euro brutto die Stunde. Der hat Angst, wenn er das macht, findet er nie wieder was seiner früheren Qualifikation Entsprechendes.

      Haben die Arbeitsämter den Druck erhöht?

      Eindeutig ja. Die Sachbearbeiter bekommen ja auch Druck von oben, die Statistik zu bereinigen. Ich hatte beispielsweise eine 57-jährige Diplompsychologin in der Beratung, der hat man gesagt, sie müsse sich 10-, 20-mal im Monat bewerben. Als Lagerarbeiterin, als Putzerin und so weiter. Die Frau muss dann auch richtig zielgerichtete Bewerbungen vorweisen, die sich auf die angebotene Stelle beziehen, ein Standardbrief reicht nicht.

      Ist es für solche Arbeitslosen nicht einfach, sich schlicht ungünstig zu präsentieren, um dann vom Arbeitgeber nicht genommen zu werden?

      Der Arbeitgeber kann dem Arbeitsamt nach dem Vorstellungsgespräch immer schriftlich mitteilen, er habe den Eindruck, der Bewerber wolle die Stelle gar nicht. In dem Fall müsste der Erwerbslose dann wieder das Gegenteil beweisen, denn die Beweispflicht liegt ja jetzt bei ihm. Da wird schon Druck aufgebaut.

      Politiker haben aber doch immer gefordert, die Arbeitsämter sollten sich mehr um die Joblosen kümmern.

      Es gibt doch für die Leute gar keine geeigneten Stellen. Das bedeutet, dass manche Erwerbslosen dann nur in irgendwelche Trainingsmaßnahmen gedrückt werden. Bei uns war ein Arbeitsloser, der musste innerhalb eines Jahres dreimal an Trainingsmaßnahmen mit Bewerbungskursen teilnehmen. Der hat dreimal immer neu seinen Lebenslauf geschrieben, immer hieß es, der alte Lebenslauf sei ja nun wohl noch sehr verbesserungsbedürftig. So was empfinden die Betroffenen als sinnlos.

      Melden sich viele Arbeitslose dann ab?

      Für Frankfurt kann ich sagen, dass die Zahl der Sperrzeiten gestiegen ist. Und die Zahl der so genannten Meldeversäumnisse. Da hat das Arbeitsamt beispielsweise mal 1.000 Erwerbslose auf einen Schlag vorgeladen, davon kommen dann 100 nicht, die fallen erst mal aus der Statistik.

      Nach dem neuen Gesetzentwurf will man bei Arbeitslosen unter 25 Jahren künftig besonders streng vorgehen.

      Jugendliche sind ja noch emotionaler, die öffnen Briefe nicht, die sagen: Leck mich am Arsch. Die fliegen dann künftig eben auch schneller aus der Statistik - das wird der Haupteffekt des neuen Gesetzes sein.

      "INTERVIEW: BARBARA DRIBBUSCH


      ...jawoll ... ihr Faulenzer ....recht geschieht´s euch....warum soll ein Akademiker nicht als Lagerarbeiter zu 3,50 Euro arbeiten gehen....
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 18:33:16
      Beitrag Nr. 198 ()
      #197

      Genau. Als Gehirnchirurg kann man schliesslich genau so gut Spargelstechen gehen...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 19:12:29
      Beitrag Nr. 199 ()
      @Blue Max
      oder Umgekehrt. Der Spargelstecher wird Gehirnchirurg.
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 19:15:41
      Beitrag Nr. 200 ()
      bei dir hätte ein Gehirnchirug eh nicht viel zu tun, bluemax :rolleyes: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 19:53:24
      Beitrag Nr. 201 ()
      Ich sehs noch anders.

      In Zukunft reicht die Qualifikation des Spargelstechens als Gehirnchirurg.
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 21:57:53
      Beitrag Nr. 202 ()
      Home Hauptbeitrag / Archiv Aktuelles Kontakt

      --------------------------------------------------------------------------------

      Gerster verordnet systematische Leistungseinschnitte bei Arbeitslosen
      Vorsicht, Fallen:
      DER „NEUE KRIEGSHERR IN NÜRNBERG” SETZT AUF „EINNAHMEORIENTIERTE LEISTUNGSERBRINGUNG” DER ARBEITSÄMTER!
      Den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit (BA) ohne Bundeszuschuss zu finanzieren und so niedrigere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung vorzubereiten, dies steht ganz oben auf der Tagesordnung ihres Chefs FLORIAN GERSTER. Die Beitragssenkung, welche die Unternehmerlnnen schon länger fordern, soll - trotz steigender Arbeitslosigkeit - mit drastischen Maßnahmen zur Senkung der Ausgaben für das Arbeitslosengeld erreicht werden.

      Arbeitsamtsbedienstete handeln den BA-Chef von SCHRÖDERS Gnaden inzwischen als „neuen Kriegsherrn in Nürnberg”. Ein klarer Hinweis auf die außergewöhnlich harte Linie Gersters gegen Erwerbslose und Mitarbeiterinnen der Ämter.

      Dringende Warnung
      Der folgende Artikel soll jede Person, die Arbeitslosenunterstützung bezieht, dringend vor den neuen Fallen der Arbeitsämter warnen. Besonders Erwerbslose mit Arbeitslosengeld (Alg) sollen systematisch um größere oder kleinere Teile ihrer Lohnersatzleistung gebracht werden. Da Ausgaben beim Alg meist nicht durch die Vermittlung Erwerbsloser in Arbeit zu verhindern sind, wurde in der BA ein ganzes Maßnahmenbündel geschnürt, um Pflichtverletzungen Erwerbsloser zu provozieren und damit auf dem Fuß folgende Strafen in Form von Leistungsstreichungen zu ermöglichen. Wir skizzieren hier, ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, einige der Maßnahmen.

      Provozieren von Säumniszeiten
      Generell sollen binnen weniger Monate alle Alg-Bezieherlnnen mit Rechtsfolgenbelehrung zu (Gruppen-)Informationsveranstaltungen geladen werden. Bei Nichterscheinen soll die erste Säumniszeit ausgesprochen und erneut eingeladen werden. Wer ohne einen „wichtigen Grund” (der eng ausgelegt werden soll) erneut nicht erscheint, erhält keine Leistung bis zur nächsten persönlichen Meldung, mindestens jedoch für vier Wochen. Die Wahl der Themen für die Gruppeninfoveranstaltungen ist den VermittlerInnen der Arbeitsämter tendenziell freigestellt (Rechte und Pflichten, Nebeneinkommen etc.). Um so präzisere Vorgaben erhalten die Arbeitsamtsbediensteten, für das Einhalten der angesetzten Meldetermine nur ein `ganz schmales Fenster zu öffnen. Konkret: Wer auch nur wenige Minuten zu spät kommt, erhält die Säumnisstrafe.

      Vorsicht an verlängerten Wochenenden!
      Besonders die Tage rund um Ostern oder andere Feiertage und `Brückentage` wie Freitag, den 2. Mai haben die Arbeitsamtsstrategen für Massenmeldetermine oder `Info`-Veranstaltungen ausgesucht -in der Annahme, Leistungsbezieher würden da vermehrt nicht erscheinen.

      Verdoppelung der Sperrzeiten nach Arbeitsangebot
      Vermittlungsvorschläge des Arbeitsamtes gehen i.d.R. an Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber wird darin aufgefordert zurückzumelden, warum es nicht zur Einstellung der vorgeschlagenen Person kam. Nicht selten melden Arbeitgeber dem Amt, die Person habe sich nicht beworben. Oder sie behaupten, sie habe sich nicht ernsthaft für die freie Stelle interessiert.

      Hatten die Arbeitsamtsmitarbeiterlnnen bislang bei der Besetzung einer freien Stelle quasi die Wahl zu entscheiden, wie sie die Antworten der Arbeitgeber bewerten und wieviel Mühe sie aufbringen wollten, die Antworten der Arbeitgeber nach einem Anfangsverdacht für eine Sperrzeit zu durchforsten und zu verfolgen, ist jetzt die strikte Suche nach solchen Verdachtsmomenten angeordnet.

      Die Mitarbeiterinnen haben

      unverzüglich die „Sperrzeitrelevanz” aller Arbeitgeberrückmeldungen auszuwerten,
      verdächtigen Erwerbslosen eine vierzehntägige Anhörungsfrist einzuräumen,
      die Zahlung sofort vorläufig einzustellen,
      nach Rückäußerung oder ungenutztem Ablauf der Anhörungsfrist sofort über die Sperre zu entscheiden und
      „vermittlungsrelevante Erkenntnisse” aus den Anhörungsverfahren den Arbeitsvermittlern mitzuteilen.
      Die auf diesem Weg beabsichtigte schärfere Verfolgung von Betroffenen führt dazu, dass amtsintern eine Verdoppelung der Sperrzeitenquote erwartet wird. Dies soll zumindest Mehrkosten vermeiden helfen, die der BA sonst durch die gesetzliche Verkürzung der Dauer der ersten und zweiten Sperrzeit auf drei bzw. sechs Wochen entstehen könnten.

      Sperrzeit wegen Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund
      Um ein Drittel soll die Zahl der Sperrzeiten steigen, die wegen des „Herbeiführens der Arbeitslosigkeit ohne wichtigen Grund” gegen Erwerbslose ausgesprochen werden. Dazu sollen

      die Sperrzeitsachverhalte aus der Sphäre des Arbeitslosen lückenlos aufgeklärt,
      falls erforderlich die Angaben des Arbeitslosen beim Arbeitgeber geprüft,
      bei Zweifeln, ob ein Sperrzeitgrund vorliegt, nicht automatisch zu Gunsten des Erwerbslosen entschieden werden (zur „Beweislastumkehr” vgl. quer, Feb. 2003, 8).
      Zugang Arbeitsloser zu Leistungen behindern
      Bei der Arbeitslosmeldung soll das Erstgespräch zwischen Arbeitslosen und Vermittler sofort stattfinden. Dort soll das Bewerberangebot geprüft, Vermittlungsangebote unterbreitet, über Rechte und Pflichten informiert und eine Einladung zum voraussichtlichen Termin des Eintritts der Arbeitslosigkeit genannt werden.

      Die Behördenspitze erhofft sich davon sofortigen „Abgang” von einigen Prozent der Erwerbslosen aus der Leistung, was trotz der hohen Zahl der Arbeitslosmeldungen zu Einsparungen von Millionenbeträgen beim jeweiligen Arbeitsamt führen könne.

      Sofortige Aufforderung zum Nachweis der Eigenbemühungen
      Zur Arbeitslosmeldung wird ein Pflichtenheft” ausgehändigt; binnen weniger Wochen sind Eigenbemühungen der Erwerbslosen zu einem bestimmten Meldetermin nachzuweisen. Hunderte Abgänge aus dem Leistungsbezug werden erwartet wegen Nichtbefolgen der Meldetermine und fehlender Nachweise über Eigenbemühungen. Fehlende Nachweise für einen bestimmten Nachweiszeitraum führen dazu, dass für diesen Zeitraum die „Arbeitslosigkeit” verneint, mithin die gezahlte Leistung zurückgefordert wird.

      Frauen mit kleinen Kindern: Ab in die rotierende Trainingsmaßnahme”!
      Wer mit Anspruch auf Arbeitslosengeld nur für eine Teilzeitarbeit in Frage kommt oder aus der Familienphase auf den Arbeitsmarkt zurückkehren will, soll sofort für zwei bis vier Wochen einer rotierenden Trainingsmaßnahme mit wöchentlichem Zugang zugewiesen werden.

      „Bewerberinnen” nach der Familienphase mit einem Alg-Restanspruch werden einer Trainingsmaßnahme zugewiesen. wobei diese „erfahrungsgemäß der Verfügbarkeit entgegensteht” - mithin der Leistungsanspruch entfällt.

      ABM und berufliche Bildung für AIg-Beziehende
      Zur Senkung der Alg-Ausgaben soll weiterhin die Anhebung des Anteils vormaliger Alg-BezieherInnen in Maßnahmen der beruflichen Bildung und zur Arbeitsbeschaffung beitragen (im Bereich Bildung von ca. 40 % auf 90 %, bei ABM von unter 20 % auf 70 und mehr Prozent).

      Finanzielle Einsparungen beim Alg, die noch nicht oder erst für das kommende Jahr bezifferbar seien, soll hier die Kürzung der Zuweisungsdauer in ABM auf sechs oder neun Monate bewirken.

      Keine moderne Verwaltung ohne Controlling
      Die Ergebnisse dieser Maßnahmen werden monatlich je Arbeitsamtsteam ausgewertet. Z.B. wird geprüft, ob die Zahl der realisierten Säumniszeiten die vorgegebene Einsparsumme erbracht, ob die angestrebte Zunahme der Sperrzeiten (gemessen als Verhältnis der Sperrzeiten je Erwerbslosem mit Leistung) erreicht, ob die je Maßnahme erwartete Zahl der „Abgänge” aus dem Leistungsbezug geschafft wurde, usw.

      Die ArbeitsamtsmitarbeiterInnen wer den bei diesem `zielzahlenorientierten Verwaltungshandeln` vermehrt unter Druck gesetzt. U.a. wurde in Nordrhein- Westfalen, wo seit Jahren drastische per- sonelle Unterbesetzung besteht, zwar durch neue Planstellen eine gewisse Entlastung geschaffen, aber nur wenn das einzelne Arbeitsamt versprach, in seinem Bereich die durchschnittliche Alg-Bezugsdauer um eine Woche zu senken. Bei Nichterreichen dieser Zielsetzung sollen die neuen Planstellen wieder abgezogen werden.

      Statt Vermittlung Verfolgung
      Kontinuierliches Controlling in den Vermittler-Teams, den Abteilungen und den Ämtern verlagert den Schwerpunkt dortiger Arbeit. Die Qualität der Vermittlung rückt (noch mehr) in den Hintergrund. Das Hauptaugenmerk gilt der Beseitigung von Leistungsfällen - der „ Verfolgungsbetreuung”, wie ver.di-KoIleglnnen aus NRW diese Tätigkeit benannten.

      Als Instrumente steht den `Verfolgern` bald alles zur Verfügung, was das Amt zu bieten hat. Denn die verfügbaren Haushaltsmittel (des „Eingliederungstitels”;) der Arbeitsämter sollen nach den „Geschäftspolitischen Zielen 2003” der BA gezielt eingesetzt werden, um die Zahlung von Leistungen an Arbeitslose zu verhindern.

      Haushaltssteuerung: Schlappe 2,83 Milliarden EURO Einsparvorgabe

      Um einen ausgeglichenen Haushalt der BA zu erreichen, sollen allein im Jahr 2003 beim Alg 2,83 Mrd. EUR eingespart werden (!). Und der Druck auf die MitarbeiterInnen der Arbeitsämter ist seitdem weiter gewachsen, da in Folge rapide steigender Arbeitslosenzahlen bspsw. allein für Niedersachsen/Bremen seit Februar 2003 Mehrausgaben in Höhe von 38 Mio. EUR verzeichnet wurden.

      Aus dieser Zeit stammt ein Rundschreiben der BA zur „Steuerung des Haushaltsbudgets ohne Bundeszuschuss”, wonach alle Aktivitäten zu allererst auf Arbeitslosengeldbeziehende ausgerichtet und „bei den Überlegungen zur Integration von Arbeitslosen die individuelle Höhe der Arbeitslosengeldzahlung” («Wie teuer ist der Arbeitslose?») beachtet werden soll.

      Hier findet sich der Grund, warum vielen Arbeitslosenhilfebeziehenden die 2002 noch in Aussicht gestellten Maßnahmen, z.B. berufliche Bildung oder ABM, 2003 mit lapidarem Hinweis auf geänderte geschäftspolitische Ziele der Bundesanstalt verweigert wurden und werden.

      Um das Ausmaß dieses Angriffs auf Erwerbslose klarzumachen, halte man sich vor Augen, dass Gersters Vorgaben zu Einsparungen beim Arbeitslosengeld nur erreicht würden, wenn jedem Arbeitslosen sieben Wochen lang seine Leistung gesperrt würde (so errechnete es ein Arbeitsamtsmitarbeiter).

      Als Aktivitäten zur Haushaltssteuerung nennt das Rundschreiben:

      die Einschaltung von Dritten in die Vermittlung,
      den „Quickcheck” auf Sofortvermittelbarkeit und das Starten von Bewerbungsbemühungen umgehend nach Arbeitslosmeldung, auch um „evtl. sogar gewünschte «Atempausen» gar nicht erst entstehen zu lassen ”,
      die Bewerberzielgruppe für die PSA soll „so strukturiert werden, dass bei einer Einmündung die Einspareffekte beim Arbeitslosengeld möglichst hoch sind”,
      umgehendes „Einmünden” derjenigen in Maßnahmen, für die dies laut Profiling erforderlich ist,
      „bevorzugte Bearbeitung von Alg- Empfängern bei der Abklärung medizinischer Fragestellungen ” durch den Ärztlichen Dienst.
      Langzeitarbeitslose sollen hingegen verstärkt durch Dritte betreut werden, um dadurch entstehende „Freikapazitäten für eine intensivere Betreuung von Personen mit kürzerer Arbeitslosigkeit” nutzen zu können.

      „Zweiklassengesellschaft” im Arbeitsamt
      Im Februar wurden Vorwürfe laut, im Arbeitsamt bestehe eine „Zweiklassengesellschaft”, da Bezieher von Arbeitslosenhilfe gegenüber solchen mit Arbeitslosengeld benachteiligt würden. Dem wurde offiziell nicht wirklich widersprochen, denn lt. Presseinfo Nr. 13/03 der Bundesanstalt erklärte das für das operative Geschäft zuständige BA-Vorstandsmitglied HEINRICH ALT:

      „Jeder Arbeitslose erhält das Angebot, dass er braucht, um in den Arbeitsmarkt vermittelt zu werden”, wonach bspw. berufliche Fortbildung bei kurzer Arbeitslosigkeit besonders erfolgreich sei. Das ist allerdings nach Auffassung der quer kein Wunder, denn bei kurzzeitig Erwerbslosen ist - statistisch gesehen – die Arbeitssuche auch ohne Maßnahmen des Arbeitsamtes am erfolgversprechendsten, denn genau da finden Arbeitnehmerlnnen mit Qualifikationen, an denen es am Markt, mangelt, den neuen Job.

      BA-Vorstandsmitglied ALT weiter: „Bei Langzeitarbeitslosen hätten sich dagegen betriebliche Trainingsmaßnahmen als besonders wirksam erwiesen” (BA Presse-Information vom 3.3.03). Zu beachten ist hier die Wortwahl „wirksam”, was wohlweislich nicht „Vermittlung in Arbeit” bedeutet.

      Trainingsmaßnahmen sind ein Instrument, die Zahl der „Abgänge” aus Arbeitslosigkeit in Nichterwerbsarbeit zu steigern. Nach Zahlenangaben der BA vom Januar 2003 wurde für das Jahr 2002 eine um ca. 283.000 gestiegene Zahl solcher „Abgänge” errechnet; allein 233.000 Personen mehr als im Vorjahr verschwanden durch Nichterneuerung der Meldung bzw. fehlender Mitwirkung (zumindest vorläufig) aus der Statistik. Insgesamt wurden damit ca. 1,25 Mio. Personen um Leistungen der Ämter gebracht – ein wahrlich beeindruckendes Ergebnis der sogenannten „aktivierenden Arbeitsmarktpolitik”.

      Um den Einsatz von Trainingsmaßnahmen gegen bestimmte Zielgruppen zu effektivieren, wurde zum Jahresanfang die alte 12-Wochen-Grenze der jährlichen Zuweisung in Trainingsmaßnahmen von der BA gekippt. Fortan gilt, dass nur noch die Zuordnung zu ein- und demselben Betrieb im Wege einer betrieblichen Trainingsmaßnahme auf 12 Wochen (innerhalb von vier Jahren) begrenzt ist. Nach Ablauf der 12 Wochen könnte die nächste Maßnahme angeordnet werden, nur eben in einem anderen Betrieb.

      Und Schluss
      Die quer-Redaktion (und Tacheles e.V.) würde sich freuen, wenn sich möglichst viele daran beteiligen würden, Kenntnisse über aktuelle Ausgrenzungsstrategien zu verbreiten und Erwerbslose vor diesen zu warnen. Wir bitten alle, die Neues zu diesem Thema erfahren, um Zusendungen von Informationen an die Redaktionsadresse und an Tacheles e.V..

      gg

      Alle Zitate sind Unterlagen der BA entnommen.

      Der Artikel ist der April Ausgabe der quer entnommen worden. An dieser Stelle vielen Dank für die sehr gute Ausarbeitung an die Quer-Köpfe.

      Hintergrund:
      2002: 55% mehr Trainingsmaßnahmen
      http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/fitness_20…

      Arbeitsamtsmitarbeiter aus NRW beschreiben Ausgrenzungspolitik der BA
      http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/ba_ausgren…

      Schweinerei des Monats aus Neumünster: das Arbeitamt Neumünster verlangt von einem Arbeitslosen per Unterschrift den Verzicht auf Arbeitslosenhilfe nach dem Arbeitslosengeld-Bezug
      http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2003/neumuenste…
      Avatar
      schrieb am 18.08.03 22:05:29
      Beitrag Nr. 203 ()
      So spricht der heilige Florian,
      Verschon mein Haus, zünd andere an!
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 00:22:21
      Beitrag Nr. 204 ()
      #200

      Stimmt, ich hab ja auch keinen Spargel in meinem Garten...

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 00:23:13
      Beitrag Nr. 205 ()
      #201

      Hauptsache die doktern dann auch an den rot-grünen Deppen herum...
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 19.08.03 10:28:51
      Beitrag Nr. 206 ()
      SPD macht Arbeitsämter zu Fürsorgeämtern
      Aus der Erwerbslosen Zeitung Quer August 2003
      Die Bundesregierung will zum 1.7.2004 die „Grundsicherung für Arbeitssuchende” (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) * als Fürsorgeleistung in Kraft setzen. Diese soll die Arbeitslosenhilfe ersetzen, Erwerbslosen Zwang zur Arbeit ohne Lohn, Leistungen niedriger als die bereits heute unter dem Armutsniveau liegende Sozialhilfe, eingeschränkte Rechtsmittel und hohe Zugangsschwellen bringen. So sollen nur solche Erwerbslose die Grundsicherung bekommen, die weder von ihren Eltern noch ihren volljährigen Kindern unterhalten werden können.

      Die Arbeitsämter werden als „JobCenter” zu Fürsorgestellen der „Bundesagentur für Arbeit”, zuständig für alle Erwerbsfähigen und ihre Familienangehörigen. Dort wird weiter auch das Arbeitslosengeld verwaltet, doch sollen dies immer weniger Erwerbslose bekommen. 1

      Leistungen für Krisen…
      Die Erwerbstätigkeit geht in der Bundesrepublik zurück. Nach letzten bei Redaktionsschluss vorliegenden Daten (April 2003) nahm die Zahl der Erwerbstätigen gegenüber dem Vorjahresmonat um 544.000 ab, die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gar um 703.624 2. Eine Umkehr dieser Entwicklung ist nicht in Sicht. Florian Gerster spricht schon von „fünf Millionen Arbeitslosen” im nächsten Winter. Statt Konzeptionen zur Schaffung von Erwerbsarbeit zu akzeptablen Bedingungen arbeitet `Berlin` mit Hochdruck an der Neuorganisation des gesellschaftlichen Institutionen zur Verwaltung von Erwerbslosen und Niedriglöhnern auf immer ärmlicherem Niveau vor.

      … in der Krise abschaffen

      Die politische Vorgabe lautet, ständig steigenden Druck auf Arbeitslose und Beschäftigte auszuüben, sie in den immer unattraktiver werdenden Jobs des weiter zu deregulierenden Marktes zu halten oder dahin zurückzuschicken; im Jargon der EU-Arbeitsmarktpolitik: „aktives Altern, Erhöhung des Arbeitskräfteangebots und Bekämpfung nichtangemeldeter Erwerbstätigkeit”. 3

      Der polit-ökonomische Hintergrund: die Europäische Union hat sich seit ihrem Gipfel in Lissabon (März 2000) das Ziel gesetzt, wettbewerbsfähigster Wirtschaftsraum der Welt werden. Dazu sollen in der EU möglichst viele zu weltmarktgängigen Bedingungen arbeiten - ungestört von Sozialstandards, die in der Europäischen Charta nicht vorgesehen sind. 4

      So sind auch einst mit dem „Arbeitslosengeld II” verbundene Versprechungen (vor allem Besserstellung arbeitsfähiger Sozialhilfebeziehender) kein Jahr nach `Hartz` längst Vergangenheit. Letzte Illusionen über `kundenfreundliche JobCenter` („alle Leistungen aus einer Hand”;) sollten abgelegt werden.

      Arbeitslosengeld II - „aktivierende Grundsicherung”
      Erste Zugangshürde im JobCenter: Das „Front Office”
      Zentraler Baustein dieser `Grundsicherung` soll das „Stärken der Verantwortung erwerbsfähiger Bürgerinnen und Bürger für sich selbst und ihre Angehörigen” sein [E 93]. Der Umsetzung von „Arbeit statt passiver Leistung” dienen die JobCenter [B, 3]. Die SPD-geführten Bundesländer erläuterten [C, 8], wie sie sich die Umsetzung dieser Parole in die Praxis vorstellen, wie folgt:

      Im JobCenter hat das „Front Office” als „einheitliche Anlaufstelle” („Clearingstelle”;) die Aufgaben „Eingangsberatung, Erstprofiling und Bedarfsfeststellung”. Geprüft wird, wer `wirklich Hilfe braucht` — d.h., sich nicht mit Hinweis auf irgend eine Arbeit oder verschiedenen vor der Leistungsbeantragung zu erfüllenden Auflagen (z.B. genügend erfolglosen Eigenbemühungen), von dem Vorhaben abbringen läßt, Alg II zu beantragen und (im „Back-Office”!) durchzusetzen. Denn erst das Back-Office ist zuständig für Leistungsberatung, -entscheidung sowie „Zahlbarmachung materieller Leistungen” (und auch für die „Erteilung der Arbeitserlaubnis”!).

      Entgegen der Regierungsparole alle Leistungen aus einer Hand verlangt dieser Typ `JobCenter` vom Erwerbslosen einen zweifachen Anlauf aufs Amt mit zwischengeschalteten Hindernissen, um zur Leistungsbearbeitung durchzudringen. Ähnliches ist z.B. vom Neusser Sozialamt bekannt (quer berichtete).

      (Lt. Gesetzentwurf soll das örtliche Amt entscheiden, ob „das Job-Center auf die einheitliche Anlaufstelle beschränkt oder auch die sogenannten «Back-Office-Bereiche» wie z.B. Fall-Management und Leistungsberatung und -gewährung umfasst.” [E 144])

      Sortierstation JobCenter
      Im JobCenter dient Erstprofiling der Grobsortierung Erwerbsloser in Informations-, Beratungs- oder BetreuungskundInnen [C, 7]. Je nach Einordnung folgt der Weiterleitung an die

      Information (ohne Vermittlung), oder
      Vermittlung mit Eingliederungsvereinbarung einschließlich Festlegung der „Anstrengungen”, die vom Erwerbslosen „selbst im Rahmen des Eingliederungsprozesses erwartet werden” [A, II 2.] oder das
      Fallmanagement, wo Fallmanager nach einem auf „Tiefenprofiling” basierenden „Eingliederungsplan” `aktivierende` Leistungen vermittelt und „soziale Hilfen” steuert.
      Fallmanager oder Rausschmeisser?
      Ein Fallmanager soll „höchstens 75 erwerbsfähige Hilfebedürftige betreuen”. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) sieht gar ein „anerkanntes Berufsbild des Fallmanagers … mit qualifizierter Ausbildung” [B, 19]. Und die A-Länder betonen, dass Fallmanagement „nicht für alle Kunden des JobCenters vorzuhalten ist, sondern nur für die … «Betreuungskunden»” [C, 6]. Zur Aufgabe der Fallmanager soll die Steuerung sozialer Dienste (Hilfen zur Erziehung, Wohnungsvermittlung, Kinderbetreuung, Sucht- oder Schuldnerberatungsstellen) [C, 8, A, II 2.] zwecks „Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit” gehören [s.a. E 20/21].

      Wer aufgrund des angekündigten Betreuungsverhältnisses von 1:75 im JobCenter qualifizierte und individuell angemessene Unterstützung erhofft, sollte diese Vorstellung als Fatamorgana nach monatelanger Berieselung mit Regierungslyrik zur `Modernisierung des Arbeitsmarktes` beiseite legen.

      Denn das BMWA sieht die Agentur für Arbeit „jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen einen Fallmanager als persönlichen Ansprechpartner” benennen, der die Arbeitsuche unterstützen und sechsmonatlich eine neue Eingliederungsvereinbarung schliessen soll [A, II 2.; E, 19, § 14]. Dieser `Manager` soll alles entscheiden, was unter der Überschrift Fordern und Fördern noch zu bescheiden ist. Somit müßten rd. 67.000 Fallmanager auf die angenommen 5 Millionen erwerbslosen `Kunden` kommen, um ein Verhältnis von 1:75 herzustellen - die Familienangehörigen der Erwerbslosen nicht mitgerechnet.

      Heute sind ca. 12.000 Personen mit der Vermittlung in den Arbeitsämtern beschäftigt. 67.000 rundum qualifizierte Fallmanager wird es nicht geben! Eher werden die Verfahren zur `Aktivierung` Erwerbsloser soweit schematisiert, dass Verwaltungsangestellte kontrollieren können, ob Erwerbslose die geforderten „Eigenbemühungen” korrekt nachweisen 5. Der Fallmanager wird Sheriff.

      Raus aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt
      JobCenter sollen zwar grundsätzlich in Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln. Doch Ergebnis von Profiling und Tiefenprofiling kann auch die Überstellung in die „Erwerbsfähigkeitsprüfung” durch die „Grundsicherungsstelle” des JobCenters sein [C, 8], ggf. die (zumindest zeitweise) Aussteuerung in die Erwerbsunfähigkeit.

      Weg vom normalen Arbeitsmarkt mit Erwerbseinkommen soll viele Erwerbslose auch ein zweiter `Pfad` im JobCenter führen: Wer „voraussichtlich in absehbarer Zeit eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht findet”, dem soll „die Agentur für Arbeit … befristete Arbeitsgelegenheiten im Sozialrechtsverhältnis schaffen, für die eine angemessene Mehraufwandsentschädigung gezahlt wird” [A, II, 2].

      Also Arbeit ohne Arbeitsvertrag und Lohn, vorrangig wohl für öffentliche Arbeitgeber, die sich ihrer Personalkosten entledigen wollen. Um diesen Pfad zu ebnen, unterläßt das BMWA (auf Drängen der SPD-geführten Bundesländer) jeden Hinweis auf die bisherige mehraufwandsentschädigte Arbeit der Sozialhilfe, die keinesfalls zur „Orientierung für die Ausgestaltung der Leistungen zur Eingliederung” dienen soll [C, 5]. Denn diese sogenannte „Hilfe zur Arbeit” der Sozialämter soll nur zusätzliche und gemeinnützige Tätigkeiten beinhalten, die von der Sozialhilfe unabhängig machen und nach einem Gesamtplan unter Mitwirkung aller kompetenten Stellen und der Betroffenen laufen. Für einen Armen-Arbeitsdienst zur Erledigung kommunaler Pflichtaufgaben wären das hinderliche Maßstäbe.

      Inhalt und Höhe der Leistung
      „Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Arbeitslosengeld II (Alg II) und die Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft Sozialgeld” [A, II 1.]. Zu den Erwerbsfähigen zählen alle Personen zwischen 15 und 65 Jahren, die in absehbarer Zeit (6 Monate lt. Gesetzentwurf) unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein können [vgl. B 17]. Als erwerbsfähig soll auch zählen, wem Erwerbstätigkeit vorübergehend unzumutbar ist, z.B. wegen Erziehung eines Kindes unter drei Jahren oder Angehörigenpflege [A II 1., B 17]. „Hilfebedürftig” ist, wer seinen und den Bedarf seiner Haushaltsgemeinschaft nicht in vollem Umfang decken kann [B 17].

      Die Höhe von Alg II und Sozialgeld soll „bedarfsdeckend”, „so weit wie möglich pauschaliert” [A II 1.] und orientiert sein am Niveau der Sozialhilfe. Die Regelleistung wird mit 297 bzw. 285 Euro (alte/neue Bundesländer) angegeben. Hinzu kommt eine Monatspauschale (16 % der Regelleistung, also 47,52/ 45,60 Euro alte/neue Bundesländer) für `Einmalleistungen` (Bekleidung, Haushaltsgeräte und -güter, Renovierung, Lernmittel für Schüler, …;), die „bei offensichtlich unwirtschaftlichem Verhalten des Hilfebedürftigen auch als Sachleistung gewährt werden”.

      Ebenfalls pauschal sollen Mehrbedarfe bei Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung, kostenaufwändiger Ernährung abgegolten werden.

      Unterkunftskosten werden in „angemessener” Höhe übernommen.

      Das Alg II ergänzende Leistungen der Sozialhilfe sollen nur für „aussergewöhnliche Sonderbedarfe (z.B. bei Wohnungsbrand)” möglich sein [B, 18]. Wohn- und Kindergeld sollen (wie heute bei der Sozialhilfe) auf Alg II und Sozialgeld angerechnet werden. [A, II 5.]

      Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt; HzL) wird sinkende „Referenzleistung”
      Die heutige Sozialhilfe für den laufenden Lebensunterhalt bleibt als „Referenzsystem” für andere Sozialleistungen und für wenige Personengruppen erhalten (z.B. Minderjährige und Personen in Ausbildung ohne Bedarfsgemeinschaft oder in Einrichtungen, Nichtseßhafte) [D 1].

      Alg II und HzL will die Regierung gegenüber heute senken. Erreichen will sie das im Wege der „Regelsatzreform der Sozialhilfe” (wohl zum 1.1.05), d.h. der Neubestimmung des „Bedarfsbemessungssystems”. Weniger fachchinesisch ausgedrückt: Die Höhe der HzL wird in Anlehnung an das statistisch erhobene Verbrauchsverhalten der `unteren 20 % der Bevölkerung` bestimmt. Aus Anteilen des so erhobenen Betrags (z.B. drei Euro monatlich für Heftpflaster, Aspirin, Kondome 6) wird dann der Sozialhilfebedarfs zusammengesetzt. Dieses Verfahren ermöglicht, das Niveau der HzL oder des Alg II (aber auch die Steuereinnahmen über das steuerfrei gestellte Existenzminimum!) politisch zu beeinflussen.

      Ergebnis: in einem ersten Schritt soll für Haushaltsvorstände die Regelleistung um 3 bzw. 22 Euro sinken (alte/neue Bundesländer). Kindern bis 13 Jahren wird die Hilfe erheblich gekürzt auf nurmehr 45 % des Betrags eines Haushaltsvorstandes (heute erhalten die bis sechsjährigen davon 50 % und die bis 13jährigen 65 % 6). Heute läge in Hessen der Verlust der unter siebenjährigen bei monatlich 16 Euro, der älteren bei 60 Euro!

      Übergangs-Zuschläge
      Monatliche Zuschläge sind für den/die einzelne Erwerbslose/n für die ersten zwei Jahre nach dem Übergang vom Arbeitslosengeld zum Alg II vorgesehen (in Höhe von zwei Drittel der Differenz zwischen dem letzten Arbeitslosengeld zur neuen Leistung). Der Zuschlag soll im ersten Jahr je Erwachsenem auf 160, je Kind auf 60 Euro begrenzt sein (Höchstbeträge!), im zweiten Jahr halbiert werden und danach entfallen. Wohngeld wird angerechnet [A II 5., B 21].

      Beiträge
      Pflichtversicherungsbeiträge sind zur Kranken- und Pflegeversicherung vorgesehen, ebenfalls ein Mindestbeitrag zur Rentenversicherung sowie ein Zuschuss für von der Rentenversicherungspflicht befreite Alg II-Beziehende, die im Leistungsbezug Beiträge an eine freiwillige gesetzliche oder private Rentenversicherung zahlen [A II 4.].

      Verbesserte Zuverdienstmöglichkeiten beim Alg II?
      Entgegen Schröders Ankündigung bringt die Einkommensanrechnung des Alg II vielen gegenüber den bei Alg oder Arbeitslosenhilfe (Alhi) geltenden Regeln Nachteile. Denn bisher bessert ein Nettoverdienst bis 165 Euro die Haushaltskasse 1 zu 1 auf. Erst jeder Cent mehr mindert die Leistung des Amtes.

      Wie bei der HzL soll beim Alg II der Einkommensfreibetrag mit steigendem Einkommen bis zu einer Obergrenze steigen. Diese Grenze soll für Alleinstehende bei 55 % der Regelleistung liegen, bei zwei Haushaltsmitgliedern bei 60 % und 10 Prozentpunkte mehr je weiterer Person (Obergrenze 90 %). Dies wäre eine Erhöhung gegenüber der heutigen 50 %-Obergrenze der Sozialhilfe und auf diese beruft sich Schröder. Doch nutzt diese Erwerbslosen nur bei erheblichem Einkommen, da beim Alg II

      nur Einkommen bis zu 25 % des Regelentgelts (ca. 72,50 Eur) dem Erwerbslosen als Grundfreibetrag direkt (1 zu 1) zugute kommen soll und
      bei jedem netto zusätzlich verdienten Euro das Regelentgelt um 85 Cent gekürzt wird.
      Beispiel: Ein Alleinverdiener mit einem Angehörigen schöpft den gegenüber Alg oder Alhi beim Alg II um 13 Euro höheren Freibetrag (ca. 178 Euro) im Ergebnis erst ab einem Nettoverdienst von ca. 770 Euro aus. Mit kleinen Jobs wird das niedrige Alg II kaum spürbar aufzubessern sein.

      Gänzlich neu soll beim Alg II sein, dass bei Arbeitsaufnahme ein Einstiegsgeld sechs bis 24 Monate gezahlt werden kann. Die Entscheidung liegt auch in Dauer und Höhe im Ermessen des Fallmanagers und ist damit ungewiß.

      Sanktionen
      Wo aktuelle Regierungspapiere Fördern und Fordern als „Eigeninitiative fördern - Eigenverantwortung fordern” ausführen [A II 2., B 19], das Eingangskapitel im neuen Gesetzestext „Fördern und Fordern” (!) heißt, dürfen dem Alg II Strafen nicht fehlen. Weigern sich Erwerbslose ohne wichtigen Grund

      zumutbare Arbeit oder Arbeitsgelegenheit aufzunehmen oder fortzuführen,
      eine Eingliederungsvereinbarung abzuschliessen oder
      die in der Eingliederungsvereinbarung enthaltenen Pflichten und Eigenbemühungen zu erfüllen,
      werden

      im ersten Schritt die Regelleistung des Haushaltsvorstandes um 30 % gekürzt (plus Wegfall des Zuschlags); bei jeder Wiederholung soll die Hilfe um weitere 30 % gekürzt werden „bis hin zur Streichung” [D 2]; dies gilt auch für die Leistung zur Sicherung der Unterkunft, eines Mehrbedarfs und die Einmalleistungspauschale;
      Leistungsbeziehenden unter 25 Jahren soll die Geldleistung sofort für drei Monate auf Null gesetzt werden, allerdings vorrangige Leistungen wie Wohngeld davon nicht betroffen sein.
      Und die A-Länder fordern: „Hinsichtlich der Ausgestaltung der Sanktionen ist sicherzustellen, dass Rechtsmittel gegen diese Sanktion keine aufschiebende Wirkung entfalten.” [C, 5]

      Bei Senkung der Hilfe um mehr als 30 % sind „in angemessenem Umfang Sachleistungen, z.B. Lebensmittelgutscheine” möglich. [E 30]

      Vermögen, Verwandtenunterhalt, Aussteuerungsbetrag
      Steuerfinanzierte Leistungen wie Sozial- und Arbeitslosenhilfe kannten immer Regelungen darüber, welches Einkommen (z.B. Verwandtenunterhalt) oder Vermögen vor Inanspruchnahme der Leistung für den Lebensunterhalt zu nutzen sind. Lt. Gesetzentwurf soll beim Alg II die aktuelle Regelung zur Vermögensanrechnung der Alhi gelten. Doch am Bestand dieser Besserstellung gegenüber der Sozialhilfe sind Zweifel angebracht. Unlängst vertrat das BMWA vor Verbandsvertretern, der (schlechtere) Vermögensschutz der Sozialhilfe solle beim Alg II gelten. Und SPD-Abgeordnete schrieben: „Die Einkommens- und Vermögensanrechnung wird nach Ablauf von Übergangsfristen … an den Regelungen des BSHG … orientiert.” [D 1]

      Damit würde u.a. der letzte Schutz von Alterssicherungsvermögen wegfallen.

      Als drastische Verschärfung gegenüber der Alhi wird bestimmt, dass `Langzeitarbeitslose` Alg II nur beziehen können, wenn Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder) sie nicht unterhalten können. Die rot/grüne Regierung entlastet die Bundeskasse von erheblichen Kosten der Massenarbeitslosigkeit zu Lasten der Familien. Sie will den JobCentern gar einräumen, Verwandte auf Unterhaltsleistung für die Zukunft zu verklagen.

      Zudem will sich der Bund den Beitragszahlern zur Arbeitslosenversicherung zusätzliche Kosten der Massenarbeitslosigkeit aufbürden, indem die Arbeitsämter dem Bund für jeden Erwerbslosen, der aus dem Alg ins Alg II wechselt, einen „Aussteuerungsbetrag” in Höhe der Durchschnittskosten eines dreimonatigen Alg II-Bezug zahlen sollen. [E 37]

      Langzeitarbeitslosenfürsorgegesetz
      Während das bisherige Arbeitsförderungsrecht keinen grundsätzlichen Unterschied zwischen ehemalig abhängig Beschäftigter mit kürzerer oder längerer Arbeitslosigkeit machte, sondern vor Übergang zur steuerfinanzierten Arbeitslosenhilfe lediglich die „Bedürftigkeit” prüfte, zieht das BMWA jetzt angeblich in den „Langzeitarbeitslosen” liegende Eigenarten zur Begründung eines besonderen Fürsorgegesetzes heran:

      „Die Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in einem zweiten Buch Sozialgesetzbuch geregelt”, da ein „völlig neues Leistungssystem geschaffen wird. (Dessen) Eingliederungsleistungen tragen den Besonderheiten (insbes. Langzeitarbeitslosigkeit) der Personen Rechnung, die in die neue Leistung einbezogen sind und deshalb über die Leistungen der im Dritten Sozialgesetzbuch geregelten aktiven Arbeitsförderung hinausgehen. … (Diesem) Personenkreis … entsprechend ist auch das Anreiz- und Sanktionssystem anders ausgestattet als in den bestehenden Leistungssystemen.” (A III)

      Eine ehrliche Begründung wäre gewesen: Die `Neue Mitte` will den vorhandenen Reichtum möglichst wenig teilen und ungesichert Beschäftigte und Erwerbslose in eine materiell und rechtlich so schlechte Position bringen, dass sie ihre Arbeitskraft und Dienstleistungen den Wohlhabenden billig und willig `anbieten` müssen.

      Zu dieser schlechten Position soll die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte für „Streitigkeiten über die Grundsicherung für Arbeitssuchende” beitragen [A II 7.]. Hier ist der Rechtsweg (z.B. in die zweite Instanz) deutlich erschwert.

      Übergangsregelung
      Ab 1.1.2004 soll Alhi nurmehr für sechs Monate, längstens bis 31.12.04 bewilligt werden, dazu auch ergänzende HzL möglich sein. Bisherige Bezieher der HzL bekommen vom Sozialamt Alg II und Sozialgeld.

      Ab 1.1.2005 übernehmen die JobCenter die Leistungsbeziehenden der Sozialämter, ggf. auch Mitarbeiter der Sozialämter.

      Bis Ende 2006 sollen Sozialämter Leistungen für ehemalige Bezieher der HzL Leistungen zur Eingliederung in Arbeit erbringen.

      Gerupfte Leistungen für Arbeitslosengeldbezieher

      Wesentliche Veränderungen des Arbeitslosengeldes (Alg), durch ein `drittes Hartz-Gesetz` [F] lassen sich grob in drei Punkte gliedern:

      Zugang für Arbeitnehmer erschweren
      Abgang Erwerbsloser beschleunigen
      Unterstützung abbauen
      Zugang erschweren
      Heute erwirbt einen Alg-Anspruch, wer binnen der letzten drei Jahre vor Arbeitslosmeldung mind. 12 Monate beitragspflichtig beschäftigt war. Ab 1.1.04 sollen nur noch die Beitragszeiten aus den letzten zwei Jahren zählen. Zukünftig sollen auch Wehr- und Zivildienstleistende und SaisonarbeiterInnen erst nach 12 (heute zehn bzw. sechs) Monaten Beitragszeiten einen Alg-Anspruch erwerben und damit schwer mehr als Alg II bekommen können.

      Wer heute beitragspflichtige Tätigkeiten abbricht, z.B. für eine Existenzgründung oder um Angehörige zu pflegen, erhält eine gewisse Fristverlängerung, um seinen Alg-Anspruch später wahrnehmen zu können. Dies soll entfallen; ein Alg-Anspruch soll nurmehr geltend machen können, wer als Existenzgründer oder Pflegende/r selbst Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlt.

      Abgang beschleunigen
      Die Alg-Bezugszeit soll auf 12 Monate, bei über 55jährigen auf 18 Monate begrenzt werden.

      Die Sperrzeit soll zur einheitlichen Sanktion bei `Fehlern` Erwerbsloser ausgeweitet werden auf Meldeversäumnisse, mangelhafte Eigenbemühungen oder Mitwirkung bei der Vermittlung durch Dritte. Alle sperrzeitgeahndeten `Fehler` (auch vor Eintritt der Arbeitslosigkeit z.B. bei Beendigung einer Arbeit) sollen künftig zu den 21 Wochen Sperrzeiten zählen, ab denen der Alg-Anspruch komplett erlischt. Diese Gesetzesänderung wird den Ämtern ein weiteres Mittel geben, Erwerbslose ihrer Versicherungsleistung zu berauben.

      Kranke sollen stärker auf die Inanspruchnahme des Krankengeldes oder Leistungen der Rententräger verwiesen werden („Reform der Nahtlosigkeitsregelung”;).

      Unterstützung abbauen
      Die berufliche Bildung im Alg-Bezug ohne Übernahme der Lehrgangskosten soll erlaubt werden - wohl zunächst als `Kompensation` des Abbaus der Förderung beruflicher Bildung und als deutlicher Schritt zum weiteren Rückzug aus der Förderung beruflicher Bildung.

      Nebenverdienstmöglichkeiten sollen beschnitten werden.

      SAM sollen entfallen wie auch bei ABM das Ziel „Verbesserung der Eingliederungsaussichten der Arbeitnehmer” und die Versicherungspflicht dieser Beschäftigten zur Arbeitslosenversicherung (und damit das Erwerben neuer Alg-Ansprüche durch ABM!).

      Es soll nurmehr zwei Arten Eingliederungszuschüsse geben (Schwervermittelbare und Behinderte); die Zuschüsse für Ältere sollen 2009 auslaufen.

      Nicht nur am Rande bemerkt
      Auch die Sozialhilfeleistungen für Behinderte, BewohnerInnen von Heimen (z.B. Ältere oder Pflegebedürftige) und Menschen in „besonderen sozialen Schwierigkeiten” (u.a. Haftentlassene und Obdachlose) will rot-grün zusammenstreichen. Ihr Slogan Die wirklich Bedürftigen sollen Hilfe bekommen hindert sie nicht daran, das „Entgegenwirken einer dramatischen Fallzahl und Kostenentwicklung bei der Eingliederungshilfe” für Behinderte des Bundessozialhilfegesetzes zur Begrenzung der stationären Kosten in der Sozialhilfe zu fordern [C, 10]. Auf Länderebene wird bereits verhandelt, Leistungen des § 72 BSHG z.B. für Haftentlassene und Obdachlose von der Landesebene auf die Kommune zu verlagern und stärker auf „Aktivierung” zu setzen.

      Und Schluß
      `Agenda` bedeutet massiven Abbau aller vor- und nachgeordneten sozialen Sicherungssysteme. Gerade die Arbeitnehmerschaft sollte das zur Kenntnis nehmen und - statt auf Wettbewerbsfähigkeit der EU oder gegenüber neuen EU-Mitgliedern - auf die Formulierung und Durchsetzung von Standards für eine nicht marktgesteuerte Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums setzen.

      Massenproteste sind angebrachter denn je. Die Alternative dazu ist nicht nur die Verarmung der Menschen, die von Sozialhilfe oder Alg II leben müssen, sondern weiter Teile der abhängig oder scheinselbständig arbeitenden Bevölkerung, da die Regelungen zum Alg II in mieseste Jobs zwingen werden. Und immer klarer wird:

      Ein wirklich existenzsichernder, gesetzlicher Mindestlohn muß her, auch als gewerkschaftliche Forderung.

      gg

      Quellen:
      (Hinweis zur Zitierweise: im Text verweist bspsw. [B 7] auf die Seite sieben des unter genannten Textes, [A, II 2.] auf Abschnitt römisch zwei Unterpunkt 2 des Textes zu A

      [A] Marc Heinrich, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Sachstand Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige, 21.07.03.

      Eckpunkte für ein Drittes und Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, 26.6.03.

      [C] Ländervertreter der Projektgruppe „Sozialhilfe” und SGB III-Reform, Vorbereitung der Staatssekretärsrunde am 6.6.03 (Positionspapier der SPD-geführten A-Länder zur Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe einschließlich Strukturrefom der Sozialhilfe).

      [D] Kühn-Mengel, Mattheis, Stöckel (alle für die SPD im Bundestag): „Fördern und Fordern” - Kernpunkte für die nachrangigen Sicherungssysteme (o. Datum).

      [E] Entwurf für ein Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 25.7.03.

      [F] Entwurf für ein Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.7.03.

      Anmerkungen:
      [*] Der Gesetzentwurf wurde exakt zum Redaktionsschluß dieser quer bekannt und beinhaltete im wesentlichen, was Äusserungen aus Ministerien und SPD bereits erwarten liessen. Konkretisierende Angaben aus dem Gesetzentwurf wurden in diesen bei Veröffentlichung des Gesetzentwurfes bereits vorliegenden Artikel soweit nötig eingearbeitet.

      [1] Marc Heinrich geht für das BMWA davon aus, „dass die Zahl der Bezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Zahl der Bezieher von Leistungen des Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Arbeitsförderung) deutlich und auf Dauer übersteigen wird.” [A, III]

      [2] Bundesanstalt für Arbeit, Arbeitsmarkt in Zahlen, Eckwerte des Arbeitsmarktes, Aktuelle Daten, Juni 2003, S. 7; Stand: insgesamt 38.153.000, davon sozialversichert: 26.917.400.
      http://www.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/monat/200306…

      [3] Kommission der Europäischen Gemeinschaft: Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Leitlinien für Beschäftigungspolitische Massnahmen der Mitgliedsstaaten 2003, S. 4.
      http://europa.eu.int/comm/employment_social/employment_strat…

      [4] „Auf Schritt und Tritt stößt man in dem (EU-) Verfassungsvertrag auf die grundlegenden Konstruktionsfehler der EU. Ihr erster und wichtigster Fehler ist, dass sie als Wirtschaftsunion entstanden und dies bis heute geblieben ist. Der Verfassungsvertrag korrigiert das nicht, enthält z.B. nicht das Ziel, die Lebensverhältnisse in Europa auf hohem Niveau anzugleichen, oder eine Produktionsweise zu entwickeln, die ökologisch verträglich und dazu angetan ist, in den Regionen des Südens eine eigenständige wirtschaftliche Entwicklung zu befördern.” … „Für wichtige Bereiche der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sowie der Steuerpolitik (direkten Steuern) … bleiben die Mitgliedstaaten allein verantwortlich - d.h. hier gibt es Konkurrenz zwischen ihnen. Für europäische Regelungen im Bereich der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes der Arbeitnehmer fordert die Verfassung weiterhin Einstimmigkeit; die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und die Modernisierung der sozialen Sicherungssysteme bleiben von europäischen Regelungen ausgeschlossen; Arbeitsentgelt, Koalitionsrecht und Streikrecht sind überhaupt nicht Gegenstand des Verfassungsvertrags; auch die Grundrechtecharta kennt kein europäisches Streikrecht.”

      (Angela Klein in „Absolutismus statt Demokratie - Was wir von der EU-Verfassung zu erwarten haben”, 18.6.2003 http://members.aol.com/sozrst/030713.htm)

      [5] Ähnlich schematisch und letztlich unaufwändig werden dann die Auflagen des Sheriffs erfüllbar sein. Dann kann auch mit 14tägigen `Betreuungsterminen” beim Sheriff weitgehend `unfallfrei` umgegangen werden, die bei (völlig unrealistischem) Betreuungsverhältnis von 1:75 rechnerisch erreichbar sein könnten.

      [6] Vorentwurf für eine Neufassung der Regelsatzverordnung, Stand 21.7.03, mit der ein die Hilfe senkender `Familienregelsatz` eingeführt würde; Frankfurter Rundschau, 7.7.03.; Wohlfahrtsverbände kamen zum Schluss, dass schon heute der Regelsatz 16 Euro unter dem Armutsniveau liegt [ebd.].

      Weitere Hintergrundinformationen:
      Archiv Aktuelles von Tacheles e.V.
      http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv.asp

      Die Entwürfe der Bundesregierung für die neue Leistung: "Arbeitslosen-Grusi" bei der Arbeinehmerkammer Bremen
      Hartz IV Gesetzesentwurf und Begründung / Stand 25. Juli 2003.
      Hartz III Gesetzesentwurf und Begründung / Stand 24. Juli 2003

      Infoseiten der Arbeitnehmerkammer Bremen zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
      http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/seiten/1_poli…

      Infoseiten der Arbeitnehmerkammer Bremen zur Arbeitslosenversicherung
      http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/seiten/4_sozi…

      Infoseiten der Arbeitnehmerkammer Bremen zur Sozialhilfe
      http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/seiten/4_sozi…

      Entwurf für eine Änderung des BSHG und Umwandlung ins SGB XI
      Entwurf eines Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch / Stand 28.07.03
      Vor-Entwurf der Regelsatzverordnung u. Budgetverordnung / Stand 21.07.03

      Aktuelle Veröffentlichung: Führt Arbeitsmarktreform zu "verschämter" Armut? / SZ 18.08.03
      http://www.sol.de/szimnetz/themendestages/2825,450742.html
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 10:58:46
      Beitrag Nr. 207 ()
      Abrissbirne für den Sozialstaat
      Brüssel empfiehlt Rot-Grün harte Haushaltssanierung

      Von Victoria Walter, Brüssel

      Mitten in der heißen Phase des Tarifkonflikts im Öffentlichen Dienst haben Bund und Länder in ihrer Blockade-Haltung gestern Schützenhilfe aus Brüssel erhalten. Wegen der übermäßigen Haushaltsdefizite drängt die EU-Kommission auf zusätzliche Sparmaßnahmen.
      Deutschland hat im vorigen Jahr mit einer öffentlichen Neuverschuldung von 3,75Prozent seiner Wirtschaftsleistung die 3-Prozent-Latte deutlich gerissen, die im Vertrag über die Europäische Währungsunion vorgeschrieben ist. Auf Betreiben von EU-Währungskommissar Mario Solbes leitete Brüssel deshalb schon im November ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Gestern nun wurde Finanzminister Hans Eichel eine ultimative Frist bis zum 21.Mai gesetzt, den Gürtel enger zu schnallen und Maßnahmen zu verkünden, wie die Neuverschuldung wieder unter drei Prozent gedrückt werden soll. Gelingt dies nicht, drohen Deutschland in letzter Konsequenz Strafzahlungen bis zu 0,5Prozent des Bruttoinlandsprodukts, rund zehn Milliarden Euro.
      Eichel hat zwar ein früher gefordertes Stabilitätsprogramm fristgemäß aus dem Hut gezaubert, mit dem die Neuverschuldung in diesem Jahr auf 2,75Prozent heruntergefahren werden soll. Sein Konzept geht allerdings von einem 1,5-prozentigen Wirtschaftswachstum und entsprechenden Steuereinnahmen aus. Alle renommierten Wirtschaftsforschungsinstitute halten dies für allzu optimistisch. Auch nach Einschätzung der EU-Kommission steht das deutsche Sparprogramm auf tönernen Füssen. Währungskommissar Pedro Solbes weigerte sich zwar am Mittwoch trotz hartnäckiger Nachfragen der großbürgerlichen Presse, das deutsche Sparprogramm als unrealistisch abzukanzeln. Allerdings erklärte er, es sei mit Risiken behaftet. Auch Eichels wiederholter Treueschwur, bis 2006 einen ausgeglichen Haushalt zu erreichen, wird in Brüssel skeptisch beäugt.
      Das Ultimatum der EU-Kommission ist deshalb mit harschen »Empfehlungen« zur Haushaltssanierung garniert, die aber noch von den Finanzministern der 15 Mitgliedstaaten abgesegnet werden müssen. Die Stunde der Wahrheit schlägt damit am 21.Januar bei der nächsten Sitzung des EU-Finanzministerrates. Bis dahin werden die Details des Brüsseler Forderungskatalogs offiziell geheim gehalten. EU-Währungshüter Solbes, der die »Stabilitätskriterien« für den Euro von Amts wegen durchdrücken muss, hat allerdings keinen Zweifel an der vorgegebenen Marschrichtung gelassen. Steuererhöhungen, etwa die vieldiskutierte Erhöhung der Mehrwertsteuer, könne er nicht empfehlen. Vielmehr seien Einsparungen der Königsweg zur weißen finanzpolitischen Weste. In der Brüsseler Bewertung zu Eichels Stabilitätsprogramm werden dazu dringende Reformen gefordert, »nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch bei den Sozialversicherungs- und ganz allgemein den Leistungssystemen«. Im Klartext bedeutet dies Einschnitte bei Renten, Arbeitslosen- und Sozialhilfe sowie vor allem bei den – im EU-Vergleich noch überdurchschnittlichen – Leistungen der deutschen Krankenkassen. In dem Brüsseler Papier wird mehrfach klar gemacht, wo die Abrissbirne anzusetzen sei. Als eine Hauptursache für das Haushaltsloch werden die »Ausgabenüberschreitungen insbesondere im Gesundheitswesen« genannt. In Sachen Renten meint die EU-Kommission: »Bleiben energische Reformen aus, so wird Deutschland nicht auf die Herausforderung der Bevölkerungsalterung vorbereitet sein.«
      Für Kanzler Schröder kommen die harten Töne aus Brüssel wie gerufen. Können doch die sozialen Tiefschläge, an denen derzeit noch in geheimnisumwitterten Papieren des Kanzleramtes gewerkelt wird, damit als unausweichliche Forderungen der EU serviert werden. Gelegen kommt dem Wahlkämpfer Schröder überdies die Vier-Monats-Frist, die nach der Tagung des EU-Finanzministerrates am 21.Januar anläuft. Mit den weiteren Abbrucharbeiten am deutschen Sozialsystem kann nach den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen begonnen werden.
      Auf die Idee, dass das deutsche Haushaltsloch auch mit der Absenkung von Körperschaft- und Spitzensteuersatz oder mit der Abschaffung der Vermögensteuer zu tun haben könnte, sind indes weder der Bundeskanzler noch der EU-Währungskommissar gekommen, der einst in Spanien als Finanzminister einer sozialistischen Regierung amtierte. Auch die milliardenschwere Steuerflucht, die die EU durch freien Kapitalverkehr ohne Trockenlegung der berüchtigten Finanzoasen erst ermöglicht hat, sind in Brüssel und Berlin noch immer nicht als Ursache leerer Staatssäckel ausgemacht worden.
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:34:40
      Beitrag Nr. 208 ()
      warum kann ein arbeitsloser Bankkaufmann nicht auch
      im Stadtpark Müll auflesen!!!

      in Frankfurt gibt es bereits viele schwer vermittelbare
      Banker die beim Arbeitsamt Leistungen beziehen.

      Am Tag werden im Stadtpark die Wiesen von Hundekot
      befreit und am Abend hat man noch Zeit Bewerbungen
      zu schreiben.
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 11:45:08
      Beitrag Nr. 209 ()
      ....warum kann ein arbeitsloser Bankkaufmann nicht auch
      im Stadtpark Müll auflesen!!!....

      Weil es bereits in Frankfurt 77 arbeitslose Müllmänner gibt!!

      http://www.arbeitsamt.de/cgi-bin/aoWebCGI?MAX_CONTEXT_01=j46…
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 13:40:48
      Beitrag Nr. 210 ()
      danke für die Informationen, es scheint sich ja doch einiges in die richtige Richtung zu bewegen...endlich.
      Avatar
      schrieb am 22.08.03 13:45:13
      Beitrag Nr. 211 ()
      STELLENBESCHREIBUNG

      Anforderungen Pizza-Auslieferung an Privatkunden im Stadtgebiet Mannheim mit PKW, eigenes Fahrzeug ist erforderlich,Arbeitszeit innerhalb der Öffnungszeit von 11.30- 2 Uhr;4,50 Euro Stundenlohn + 50 Cent pro Fahrt

      Betriebsart Pizza-Service

      Arbeitsort
      Mannheim

      Arbeitszeit
      Vollzeit

      Gehalt/Lohn
      4,50+0,50

      Frei ab
      15.08.03

      Befristet
      nein

      Führerschein
      3

      Alter
      gleich

      Stellenanzahl
      1

      BKZ
      7144101



      KONTAKT

      Arbeitgeber
      Momi Kuldeep Pizza-Drive
      Garnisonstr. 3
      68167 Mannheim

      Rückfragen an
      Herr Kuldeep

      Telefon
      0621 3391026


      ....nun, wie wäre es mit diesem Stellenangebot ....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 10:17:50
      Beitrag Nr. 212 ()
      Entwicklungsland

      Das künftige Arbeitslosengeld II wird unterhalb des heutigen Sozialhilfeniveaus liegen

      Seit kurzem liegen die Gesetzentwürfe für ein drittes und viertes »Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« (Hartz) vor. »Hartz IV« widmet sich der »Zusammenlegung« von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Arbeitslosengeld gibt es demnach nur noch zwölf Monate (beziehungsweise 18 Monate für über 55jährige), anschließend das Arbeitslosengeld II für »Erwerbsfähige« und Sozialgeld für »Erwerbsunfähige«. Als erwerbsfähig gilt, wer voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen ab Juli 2004 rund zwei Millionen Haushalte, die gegenwärtig noch Arbeitslosenhilfe bekommen (Langzeitarbeitslose machen rund ein Drittel der registrierten Arbeitslosen aus) und rund 1,3 Millionen »erwerbsfähige« Sozialhilfebezieher Arbeitslosengeld II beziehen und von den Arbeitsämtern »betreut« werden.

      Allein durch die Absenkung der bisherigen Arbeitslosenhilfe werden unzählige Erwachsene an oder unterhalb der Armutsgrenze leben, die von der Europäischen Union mit 50 Prozent des nationalen Durchschnittseinkommens definiert wird. Laut Deutschem Paritätischen Wohlfahrtsverband wird die Zahl der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen um rund eine halbe Million steigen. Junge Arbeitslose bis 25 Jahre müssen auch Arbeiten ohne Sozialversicherungspflicht und ohne Qualifizierungseffekte annehmen – womit für viele ein Leben von Almosen programmiert ist. Vom Fördern ist in dem Gesetzesentwurf nur in der Kann-Form die Rede... Alle »Zumutbarkeitsregeln« der Arbeitsförderung sollen natürlich auch für Erwachsene gelten. Es kommt aber noch schlimmer: Entgegen der früheren Ankündigung, das neu zu schaffende Arbeitslosengeld II würde zehn Prozent oberhalb der Sozialhilfe rangieren, und der aktuellen Behauptung, es würde auf Sozialhilfeniveau abgesenkt, wird das Arbeitslosengeld II – wie Berechnungen ergeben – eindeutig unterhalb des jetzigen Sozialhilfeniveaus liegen.

      Arbeitslosengeld (Alg) II wird 345 Euro (im Osten 331 Euro) plus Miete betragen, wobei momentan noch offen ist, ob diese pauschaliert ausgezahlt wird (modellhaft praktiziert in einzelnen Städten wie etwa in Kassel, wo die Pauschalierung in zirka 1000 Fällen zum Verlust der Wohnung führen wird – die von Roland Koch angedrohten »Einfachstwohnunterkünfte« lassen grüßen) oder in »angemessener Höhe« übernommen wird. Die geplanten monatlichen Zuschläge von 160 Euro im ersten Jahr des Bezugs und 80 Euro im zweiten Jahr werden nur denjenigen gezahlt, die sich im Übergang vom Alg zum Alg II befinden. Die »Altfälle«, also diejenigen, die schon längere Zeit Arbeitslosenhilfe beziehen, erhalten diese Zuschläge nicht. In dem Betrag von 345 Euro ist eine Pauschale von 16 Prozent für Bekleidung, Möbel etc. enthalten. Ob darin auch Telefon- und Fahrtkosten veranschlagt sind, ist noch nicht bekannt. Zieht man die Pauschale (55,20 Euro) ab, dann verbleiben 289,80 Euro für den Lebensunterhalt.

      Demgegenüber beträgt der heute in Frankfurt am Main gezahlte Sozialhilferegelsatz 297 Euro plus Miete (orientiert an der ortsüblichen Vergleichsmiete) plus einmalige Beihilfen (die jeweils einzeln beantragt werden müssen) und Kleidergeldpauschale in Höhe von 321,60 Euro jährlich (ab Januar 2004: 300 Euro, also 25 Euro monatlich).

      Der Vergleich beweist: Das geplante Alg II wird unterhalb der jetzigen Sozialhilfe liegen. Auch die einmaligen Beihilfen, da pauschaliert ausgezahlt, werden faktisch gekürzt. (Immerhin hat das Verwaltungsgericht Kassel kürzlich entschieden, daß die Heizkostenpauschale rechtswidrig ist und die Zahlung den tatsächlichen Kosten entsprechen muß). Pauschalierung einmaliger Beihilfen heißt in den laufenden Modellversuchen schon jetzt, daß Anspruchsberechtigte zum Beispiel für eine Waschmaschine 2,66 Euro pro Monat erhalten, die sie ansparen sollen. Reicht Alg II definitiv nicht zum Überleben – etwa nach erfolgten Sanktionen wie der Kürzung des ALG II bei Ablehnung »zumutbarer« Arbeit – wird ergänzende Sozialhilfe ausgeschlossen, und es gibt allenfalls Sachleistungen (Care-Pakete?).

      Es kommt eine weitere – weitgehend unbekannte – drastische Verschärfung gegenüber der Arbeitslosenhilfe hinzu: Langzeitarbeitslose können Alg II nur dann beziehen, wenn Verwandte ersten Grades (Eltern, Kinder) sie nicht unterhalten können. Die unzumutbare Bedürftigkeitsprüfung nach dem Bundessozialhilfegesetz wird also auch auf Arbeitslosenhilfe-Bezieher zukommen und damit auf einen deutlich größeren Personenkreis ausgeweitet. In der Konsequenz bedeutet dies, daß sich beispielsweise 55jährige Erwerbslose von ihren 80jährigen Eltern ernähren lassen müssen, falls diese nicht – da selbst bedürftig – dazu außerstande sind. Junge Erwerbslose, die einen eigenen Haushalt gegründet haben, sind auf die Großzügigkeit ihrer Eltern angewiesen, um zu überleben. Ältere Erwerbslose müssen bei ihren (noch) erwerbstätigen Kindern betteln gehen. Hier werden familiäre Strukturen zugrundegelegt, wie sie nicht einmal mehr in Südeuropa Gültigkeit haben dürften. Ein nicht einzuschätzender Teil der Arbeitslosenhilfe-Bezieher wird wohl aus reinem Stolz aus diesem Grund seine Ansprüche gar nicht erst geltend machen.

      Der gesetzliche Anspruch auf menschenwürdiges Leben gehört damit der Vergangenheit an. Alle Versicherungen und Rücklagen fürs Alter, die Zukunft der Kinder oder Fortbildung müssen bei Arbeitslosigkeit verkauft werden. Wer vorsorgt, ist der Dumme. Wer arbeitslos ist, ist arm und krank. Tun wir es Michael Moore gleich: Laßt uns Entwicklungshilfe für Deutschland beantragen!
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 11:51:52
      Beitrag Nr. 213 ()
      Armut für Alle - SPD
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 13:19:05
      Beitrag Nr. 214 ()
      Nun, ich bin der Überzeugung, dass all die Maßnahmen früher oder später zu einem Aufstand führen wird.

      Es kann doch nicht angehen, dass ein 80zig jähriger Vater seinem 55jährigen Sohn Unterhalt gewähren muss. Was passiert, wenn dieser verstirbt, was in diesem Alter wohl auch normal ist. Dann gehts an die Kinder, die vielleicht selbst eine Familie zu unterhalten haben, ein Haus gebaut ect.

      Was bleibt ist nur, in die Richtung zu gehen, wie es früher war, drei Generationen in einem Haushalt, wodurch widerum Spannungen ausgelöst werden.

      Wir haben 20 Millionen Ausländer in unserem Land. Kein Land der Erde würde sich verhalten wie unsere Regierung. Die Absicht, die dahinter steckt ist die, billige Arbeitskräfte zu produzieren, die zu welchen Löhnen auch immer jede Arbeit annehmen müssen.

      Unsere Politiker gehörten mit Bausch und Bogen aus dem Land gejagt. Sie verraten uns jeden Tag aufs Neue.



      gjauch
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 13:27:56
      Beitrag Nr. 215 ()
      Unaufhaltsam kreist der Pleitegeier
      (Frauenfinanzseite) In Deutschland steigt die Zahl der Pleiten unaufhörlich. Allein im Mai 2003 standen 8275 Unternehmen und Privatpersonen vor dem finanziellen Aus und damit vor dem Insolvenzrichter. Damit stieg die Zahl der Insolvenzen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um mehr als 20 Prozent.

      Im Berichtszeitraum mussten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 3363 Unternehmen einer finanziellen Pleite ins Auge blicken. Das entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Monat Mai 2002 von 6,9 Prozent. Sehr viel düsterer sieht die Zahl bei den Verbraucher-Insolvenzen aus: Im Vergleich zum Vorjahresmonat gab es mit 2600 Fällen fast 68 Prozent mehr private Pleiten.

      Seit Beginn des Jahres zählte die Behörde insgesamt 41.412 Insolvenzen. Das ist ein Viertel mehr als noch in den ersten fünf Monaten des vergangenen Jahres. Die Höhe aller offenen Forderungen beläuft sich nach Angaben der Gerichte in den Monaten von Januar bis Mai 2003 auf 19,1 Milliarden Euro.

      Nachdem im vergangenen Jahr 37.000 einen Konkursrichter bestellen mussten, rechnet die Wirtschaftsauskunftei Creditreform 2003 mit einem neuen Pleitenrekord: Die Zahl könnte auf 40.000 bis 42.000 steigen.
      [ Freitag, 22.08.2003, 12:29 ]
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 13:39:09
      Beitrag Nr. 216 ()
      EZB: Bruttoanleiheemissionen Juni bei 601,9 Mrd EUR
      Freitag 22. August 2003, 10:26 Uhr


      Frankfurt (vwd) - Der Bruttoabsatz von Schuldverschreibungen, die von Ansässigen in der Eurozone begeben wurden, hat im Juni 601,9 Mrd EUR betragen. Die Tilgungen hätten sich auf 562,5 Mrd EUR belaufen, teilte die Europäische Zentralbank (EZB) am Freitag in Frankfurt mit. Damit ergab sich ein Nettoabsatz von 39,4 Mrd EUR. In Umlauf befanden sich Ende Juni von Emittenten des Euroraums begebene Schuldtitel über 8.565,6 Mrd EUR, ein Anstieg gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 7,1 Prozent. Im Vormonat hatte die Jahresveränderungsrate 7,0 Prozent betragen.

      Der Bruttoabsatz kurzfristiger Schuldverschreibungen wurde im Berichtsmonat mit 434,2 Mrd EUR ausgewiesen, während sich die Tilgungen der kurzfristigen Papiere auf insgesamt 454,4 Mrd EUR beliefen. Der Bruttoabsatz langfristiger Schuldverschreibungen lag im Juni bei 167,7 Mrd EUR, die Tilgungen betrugen 108,0 Mrd EUR.
      vwd/12/22.8.2003/cv/hab



      Schuldtitel über 8.565,6 Mrd EUR im Euroraum und da wundert ihr euch.....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 16:26:02
      Beitrag Nr. 217 ()
      Wer solche Stellen anbietet, der sollte eigentlich wegen Sklavenhaltung und Ausbeutung in den Knast wandern!

      "Anforderungen Pizza-Auslieferung an Privatkunden im Stadtgebiet Mannheim mit PKW, eigenes Fahrzeug ist erforderlich,Arbeitszeit innerhalb der Öffnungszeit von 11.30- 2 Uhr;4,50 Euro Stundenlohn + 50 Cent pro Fahrt"

      Nun, 4,50 Euro Stundenlohn sind schon fast auf Sklavenniveau (Sklaven hatten auch in den Südstaaten der USA ein Bett und bekamen was zu essen).
      Viel mehr kann sich jemand, der 4,5(€/h)*8(h)*5 (Tage/Woche) * 4 (Wochen/Monat) = 720 Euro Brutto im Monat hat nicht leisten!

      Die 50 cent je Fahrt dürten gerade mal die variablen Betriebskosten (Verschleiß, Bezin) decken. Ergo muß der arme Schlucker, von seinem Hungerlohn von 720 Euro im Monat noch ein Auto betreiben. Anschaffung, Reparaturen, Versicherung, KFZ-Steuer,... und das mit 720 Euro im Monat??? Was bleibt da noch übrig??? Das was übrig beleibt, reicht zum Überleben. Zu mehr aber nicht! Und genau so haben Sklaven gelebt. Sie haben überlebt. Mehr aber nicht!

      Hiermit bezeichne ich sofern die Angaben in # 211 zutreffen

      Arbeitgeber
      Momi Kuldeep Pizza-Drive
      Garnisonstr. 3
      68167 Mannheim


      in aller Öffentlichkeit als SKLAVENTREIBER!


      BM


      P.S. Für einen Telefonjob bei einem US-Film-Konzern, bei dem ich kein Auto besitzen muß und in wenigen Minuten angelernt ist, bekomme ich in FFM 10,23 Euro die Stunde. DAS ist ein fairer Lohn für die Arbeit.
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 16:45:55
      Beitrag Nr. 218 ()
      @Bodenseemann

      Du rechnest vollkommen falsch. Ein Pizzafahrer weiss das.

      Zu den sicher lausigen 4,5€ kommt noch ein üppiges Trinkgeld. Ich sage Dir, der kriegt locker 20,-€ /Std zusammen")

      Wenn dem nicht so wäre, würde keiner bei dem Pizzamann arbeiten.
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 18:29:23
      Beitrag Nr. 219 ()
      #218 Rhum56,

      so so, also 20 Euro Stundenlohn. Wenn das nicht so Ernst wäre, könnte ich darüber pausenlos lachen.

      Ein Bekannter von mir war als Arbeitnehmer in Bayern im "Auslieferungsservice" bei einer chinesischen Restaurantkette beschäftigt. Als Trinkgeld nannte er ca. 10 DM pro Tag, an Wochenenden bis zu 20 DM. Die Entlohnung lag, soweit ich mich jetzt erinnere um die 10 DM pro Stunde. Nicht nur ein Privatfahrzeug war Voraussetzung, sondern auch das Anbringen von Werbung dieser Restaurantkette wurde ihm dringend angeraten. Großzügig wie manche Arbeitgeber nun mal sind, wurden ihm die Unkosten dafür sogar erstattet. Diese Werbung wurde zwar angeklebt, nach seiner ca. zweijährigen Tätigkeit waren nach dem Entfernen dieser Werbung trotzdem die Schriftzüge noch deutlich zu erkennen. Ich nehme an, das so etwas nicht gerade den Wert eines Fahrzeugs steigert. Und weil in der Woche verhältnismäßig wenig los ist, wurde er natürlich für alle möglichen Tätigkeiten eingesetzt. Und nach Ladenschluss ist da eben noch nicht Schluss. Schließlich muss noch gereinigt werden - unentgeltlich versteht sich.
      Soviel zu diesem Thema von einem seit ca. 9 Jahren in Bayern lebenden Vietnamesen.

      Ob es da in einer Pizzeria in Mannheim wesentlich anders aussieht, weis ich auch nicht. Ich kann mir aber gut vorstellen, das auch da ähnliche Bedingungen herrschen.

      Ronald
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 18:43:44
      Beitrag Nr. 220 ()
      ja Leute, aber das sind wohl DIE Zukunftsjob´s von der die Regierung träumt. Wo sonst soll sie all die Arbeitslosen unterbringen....

      Die hochqualifizierten, gutbezahlten werden ins Ausland verlagert, in Billiglohnländer. Was bleibt sind die, die man nur vor Ort tätigen kann und welche sind dies wohl...

      Sämtliche Tätigkeiten, die jetzt noch per Tariflohn vergütet werden, werden Schritt für Schritt ausgehebelt.

      Die Firmen stellen Langzeitarbeitslose ein, welche gezwungen sind unterhalb des Lohnniveaus´s sogar unterhalb des Arbeitslosengeldes den Job anzunehmen. So geht das. Abgesehen davon, werden doch nur noch mit Zeitvertrag oder über Leihfirmen eingestellt. Ach, die haben so viele Möglichkeiten....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 19:02:32
      Beitrag Nr. 221 ()
      In vielen ostdeutschen Ländern werden in Zukunft ca. 30 % der Bevölkerung Sozialhilfe bekommen. Das treibt die Wirtschaft und den Konsum.
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 19:12:47
      Beitrag Nr. 222 ()
      #218 Rhum56,

      noch was. Du schreibst: "Wenn dem nicht so wäre, würde keiner bei dem Pizzamann arbeiten."

      Offenbar ist das eine von diesen tollen ca. 400.000 offenen Stellen, wo so mancher Arbeitsloser für derartige Tätigkeiten ablehnt und zu "fein" ist, diese zu besetzen. Aber ab nächstem Jahr werden durch staatliche Zwangsmaßnamen auch diese Ausbeutehrjobs endlich besetzt werden. Dank der Regierung mit ihrem Hartz-Konzept. Etliche neoliberale Betonköpfe warten nämlich schon sehnsüchtig darauf.

      Ronald
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 19:41:06
      Beitrag Nr. 223 ()
      222 gezwirbelt


      ...Dank der Regierung mit ihrem Hartz-Konzept.

      Hartz-Konzept, ein Widerspruch in sich! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 20:01:13
      Beitrag Nr. 224 ()
      So wird es kommen...forcierendes Triebprogramm gewisser Wirtschaftsauguren, die nie etwas anderes im Sinn hatten, Lohndumping auf breiter Front. Preise werden purzeln, gnadenloses Ausstechen im Wettbewerb. Wo sich Lebenshaltungskosten nicht anpassen können, werden weitere unzählige Firmen die den Globalzug nicht besteigen können, bankrott gehen. Menschen werden weiterhin nicht konsumieren, sondern aus Angst vor der Zukunft ihr Erspartes zusammenhalten, Neuerspartes kommt mangels Masse nicht mehr hinzu. Wer nix mehr verdient, ausgenutzt wird, seinen Lebensunterhalt nicht mehr durch einen Einzeljob erwirtschaften kann, fällt als Konsument aus. Das Preis- Leistungsverhältnis wird eben in die Tonne verfrachtet. Nostalgie einer Vergangenheit ! Alle Parteien, alle Politiker strömen mit Wonne in diese Zugrichtung, predigen dieses hoheitliche Lied puren Luxus in der Zukunft....sicher, für manche, die Mehrheit aber bleibt auf der Strecke.

      Feuer braucht Brennholz und Wirtschaft braucht Konsum, fehlt das Holz und der Konsum, verbrennt sich die Wirtschaft selbst.

      TT
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 20:38:00
      Beitrag Nr. 225 ()
      Standort Deutschland

      Firmen verlegen teure Arbeitsplätze ins Ausland

      Zehntausende Jobs für qualifizierte Mitarbeiter sind gefährdet. Von Nina Bovensiepen



      (SZ vom 7.8.2003) Allen Reformanstrengungen der Bundesregierung zum Trotz kehren immer mehr Unternehmen dem Standort Deutschland den Rücken. Arbeitgebervertreter und Gewerkschaften warnen, dass inzwischen auch hoch bezahlte Entwicklungsarbeit aus Deutschland und anderen Industrienationen abwandert. „Damit gewinnt die Verlagerung eine völlig neue Qualität“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), Martin Wansleben. Wirtschaftsvertreter fordern sofortiges Handeln von der Politik, die diese Gefahr für den Standort noch nicht ernst genug nehme.

      In ungewohnter Einigkeit weisen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter auf eine neue bedrohliche Entwicklung für den Standort Deutschland und andere Hochlohnländer hin.

      International tätige Konzerne wie Siemens, die Deutsche Bank, Daimler-Chrysler, Microsoft und IBM verlagerten zunehmend gut bezahlte Entwickler-Jobs in Billiglohnländer. Bevorzugte Ziele seien Indien, Osteuropa und China. „Alarmierend ist, dass nicht mehr nur lohnintensive Fertigung ins Ausland verlagert wird, sondern dass jetzt auch Verwaltung, Forschung und Entwicklung und sogar der Sitz der Unternehmensführung infrage gestellt werden“, sagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben am Mittwoch der Süddeutschen Zeitung.

      Nach Ansicht der IG Metall wird die neue globale Verlagerungswelle in den kommenden Jahren Zehntausende Forschungs- und Ingenieurs-Jobs in Deutschland vernichten.

      Mehr Mitarbeiter in Bangalore

      Laut der Gewerkschaft hat zum Beispiel der Vorstand der Münchner Siemens AG vor kurzem beschlossen, dass alle Bereiche des Unternehmens große Teile ihrer Software-Entwicklung in mehreren Schritten aus Deutschland, Amerika und Österreich in Niedriglohnländer verlagern sollen. Zwei Siemens-Tochterunternehmen sollen diese Prozesse koordinieren, heißt es. Deutschlands größter Elektronikkonzern bestreitet, dass es einen entsprechenden Vorstandsbeschluss gibt. In einem internen Rundbrief wird der Chef einer dieser beiden Siemens-Töchter allerdings folgendermaßen zitiert: „Der Zentralvorstand (von Siemens, d. Red.) hat schon zu Jahresbeginn die Order ausgegeben, dass die Bereiche wachsende Anteile ihrer Software-Entwicklung in so genannte Low-Cost-Regionen – zum Beispiel Osteuropa, Indien, China – auslagern sollen.“

      Die Motivation der Unternehmen ist klar: Ein Entwickler in Rumänien oder China kostet nur zehn bis zwanzig Prozent eines Spezialisten in Deutschland. Andere Unternehmen bekennen vor diesem Hintergrund offen, das gestiegene Ausbildungsniveau bei gleichzeitig niedrigeren Gehaltsstrukturen nutzen zu wollen. „Da gibt es auf jeden Fall Überlegungen“, heißt es bei der früheren Siemens-Tochter Infineon. Der Münchner Chiphersteller hat bereits seine Buchhaltung nach Portugal verlagert, die Automobilelektronik-Sparte zieht derzeit ins österreichische Villach um – weitere Schritte sollen folgen. Der Konzern plane zwar nicht, Entwickler-Arbeitsplätze in Deutschland abzubauen, der Aufbau von neuen Jobs werde aber vorwiegend im Ausland erfolgen. Infineon will beispielsweise die Zahl der Beschäftigten in China in den nächsten fünf Jahren von 800 auf 3300 aufstocken, im Inland soll die Mitarbeiterzahl dagegen weitgehend konstant bleiben.



      » Wir weichen auf billigere Entwicklungsstandorte wie Indien oder Bulgarien aus. «


      Ähnliches plant der größte deutsche Software-Konzern SAP. „Wir weichen auf billigere Entwicklungsstandorte wie Indien oder Bulgarien aus“, sagt Vorstandschef Henning Kagermann. Im indischen Bangalore verdoppelt SAP die Mitarbeiterzahl in den nächsten drei Jahren auf mehr als 1000.
      Nach Beobachtung von Experten sind es längst nicht mehr nur IT-Unternehmen, die solche Pläne haben. Der Trend erfasse fast alle global agierenden Konzerne.

      Konkrete Zahlen für Deutschland und Europa gibt es noch nicht, in Amerika werden laut einer Studie des Forschungsinstituts Forrester Research Firmen in den nächsten zehn Jahren 3,3 Millionen hoch qualifizierte Arbeitsplätze auslagern. In einigen Bundesstaaten wird inzwischen diskutiert, staatliche Aufträge nur noch an Firmen zu vergeben, wenn diese die Projekte im Inland ausführen. Eine ähnliche Debatte müsse in Deutschland in Gang kommen, fordert die IG Metall. Bisher werde dieser neuen Bedrohung kaum Aufmerksamkeit gewidmet. Auch der DIHK mahnt kurzfristig weitere Wirtschaftsreformen an.

      was früher die Industriejobs waren, sind heute die gutbezahlten Entwicklerjobs.....hey, da rollt was auf uns zu.....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 20:56:05
      Beitrag Nr. 226 ()
      http://weed-online.org/pdf/hermes/FS_Arbeitsplaetze.pdf


      lest euch das mal durch. Betrifft Hermesbürgsschaften der BRD....ihr werdet staunen...

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 20:59:11
      Beitrag Nr. 227 ()
      Avatar
      schrieb am 23.08.03 21:30:22
      Beitrag Nr. 228 ()
      Indonesien:
      "Das schmutzige Geschäft mit dem weißen Papier"
      Günstiges Druck- und Kopierpapier aus Indonesien überschwemmt den deutschen Markt, weil die billige, aber umweltbelastende Papierproduktion z.B. nach Indonesien verlagert wurde. Die Folgen für die betroffene Bevölkerung sind katastrophal. Schwerste Haut- und Atemwegserkrankungen durch die mit Schadstoffen verseuchten Abwässer der Fabriken machen das Leben längs der großen Flüsse unerträglich. Die letzten noch intakten Regenwälder Sumatras fallen den Kettensägen zum Opfer und werden in Holzplantagen umgewandelt.

      Die Verlagerung der giftigen Zellstoff-Fabriken wurde durch Auslandsbürgschaften des Bundeswirtschaftsministeriums, den Hermesbürgschaften erst möglich.

      Das VHS-Video (28 min) ist erhältlich bei:

      ALTEMEIER & HORNUNG
      FILMPRODUKTION
      Arnoldstr. 59
      22763 Hamburg

      Tel.: +49/ 040 39 22 34
      Fax: +49/ 040 390 37 36
      Mobil: 0171/ 83 11 371
      E-mail: HornungTV@T-online.de

      wie verträgt sich das wohl mit der Umwelt, Herr Trittin
      Avatar
      schrieb am 24.08.03 00:24:25
      Beitrag Nr. 229 ()
      23.08.2003

      Thema
      Philipp Mimkes

      Kinderarbeit im Saatgutanbau

      Monsanto, Bayer und Unilever profitieren von ausbeuterischen Löhnen in Indien. Betroffen sind Zehntausende Kinder zwischen sechs und 14 Jahren

      Internationale Saatgut-Konzerne profitieren von Kinderarbeit in ihrer schlimmsten Form. Zehntausende Kinder – überwiegend Mädchen zwischen sechs und 14 Jahren – arbeiten in Südindien in kleinen Zulieferbetrieben, die für die Multis Baumwollsaatgut produzieren. Viele Kinder befinden sich in Schuldknechtschaft und arbeiten über Jahre hinweg auf denselben Feldern, um Darlehen und Zinszahlungen abzuarbeiten. Für eine Zwölfstundenschicht erhalten sie weniger als 50 Cent, ihre Gesundheit wird durch giftige Pestizide geschädigt. Vom Schulbesuch sind sie ausgeschlossen – damit haben sie keine Chance, jemals aus dem Armutskreislauf ausbrechen zu können.

      Dies sind die Ergebnisse der Studie »Kinderarbeit im indischen Baumwollanbau – die Rolle multinationaler Saatgutunternehmen«. Die Studie wurde von dem Institut Global Research and Consultancy Services (GRCS) aus Hyderabad/Indien erstellt und in der vergangenen Woche von der Coordination gegen Bayer-Gefahren und dem Global March Against Child Labour in Deutschland veröffentlicht.

      Insgesamt sind nach den Berechnungen des GRCS bis zu 450000 Kinder in der indischen Baumwollsaatherstellung beschäftigt. Diese Zahlen übertreffen alle anderen Bereiche der indischen Wirtschaft, in denen Kinder ausgebeutet werden (Teppichherstellung, Diamanten schleifen, Verarbeitung von Kalkstein).


      Konzerne in der Verantwortung

      Die indische Gesetzgebung verbietet sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen den Besitz größerer Mengen Land. Die großen Agrokonzerne sind daher bei der Produktion von Saatgut auf kleine landwirtschaftliche Hersteller angewiesen. Die lokalen Farmbetriebe arbeiten zwar nominell unabhängig, sind jedoch durch Qualitäts- und Preisvorgaben sowie durch langfristige Lieferverträge vollständig an multinationale Saatgutunternehmen wie Monsanto, Unilever, Bayer und Syngenta gebunden.

      Vertreter der Konzerne schreiben die Dauer der Pflanzperiode, den Einsatz von Pestiziden, die Häufigkeit von Bewässerung und die Qualität der Ernte detailliert vor und nehmen auf den Farmen regelmäßige Kontrollen vor – mit dem massenhaften Einsatz von Kindern sind sie daher gut vertraut. Auf Anfrage räumen die Unternehmen denn auch »Probleme mit Kinderarbeit« ein, schieben jedoch die Verantwortung auf die Zulieferer. Die Farmbetreiber hingegen verweisen auf die niedrigen Abnahmepreise für das Saatgut, die eine rentable Produktion nur mit Hilfe von Kinderarbeit ermöglichen.

      Axel Köhler-Schnura von der Coordination gegen Bayer-Gefahren: »Es macht wütend, daß Konzerne wie Bayer nicht einmal vor der Ausbeutung von Kindern haltmachen. Schuldknechtschaft – also Kinder in Sklavenarbeit – für goldene Bilanzen! Für die Agrokonzerne wäre es ein Leichtes, durch Zahlung angemessener Abnahmepreise, konsequente Kontrollen und vertraglichen Bedingungen dafür zu sorgen, daß arbeitslose Erwachsene zu menschenwürdigen Löhnen die Arbeit der Kinder übernehmen. Aber: Das würde ja die Profite schmälern.«

      Rainer Kruse von der deutschen Sektion des Global March Against Child Labour ergänzt: »Das Beispiel macht sehr deutlich, daß Kinderarbeit, weil sie so billig zu haben ist, den Erwachsenen die Arbeitsplätze nimmt. Der deutsche Bayer-Konzern könnte eine Vorreiterrolle bei der Befreiung der Kinder aus der Fron einnehmen, indem er den Farmern angemessene Abnahmepreise zahlt – geknüpft an die Bedingung, unverzüglich Erwachsene auf Mindestlohnbasis einzustellen. Der beachtliche Erfolg bei der Bekämpfung der Kinderarbeit in der Teppichindustrie durch die Einführung des Warenzeichens Rugmark zeigt, daß Bayer die Leiden der Kinder beenden könnte.«


      Fluch und Segen der Hybridsaat

      Die Einführung von hybridem Saatgut in den 70er Jahren hatte die indische Baumwollproduktion grundlegend verändert: Qualität, Anbaufläche und geerntete Menge erhöhten sich, und es entstand eine hohe Zahl neuer Arbeitsplätze. Hunderte kleiner und mittlerer Firmen übernahmen den Vertrieb des Saatguts. In den 90er Jahren stiegen große Agrokonzerne in das Geschäft ein, so daß der indische Markt für hybride Baumwollsaaten heute von sechs multinationalen Unternehmen dominiert wird. Der sehr arbeitsintensive Anbau des Hybridsaatguts erfolgt in Tausenden lokaler Baumwollfarmen.

      Hybrides Saatgut entsteht aus der Kreuzung zweier Pflanzen mit unterschiedlichem Erbgut. Die neu entstandenen Pflanzen sind nicht fortpflanzungsfähig, daher wird jedes Jahr Saatgut aus neu gekreuzten Pflanzen benötigt. Für die Kreuzung ist ein extrem hoher manueller Aufwand erforderlich.

      Die zeitintensive Kreuzung der Pflanzen wird hauptsächlich von Kindern, meist Mädchen, durchgeführt. Auch für die Ernte und die Aussaat werden Kinder eingesetzt. Die Arbeit Erwachsener beschränkt sich auf Pflügen, Aussäen und die Ausbringung von Düngemitteln und Pestiziden.


      Der Rechtsstatus der Kinder

      Wegen des hohen Arbeitsaufwands bevorzugen die Produzenten von hybridem Saatgut langfristige Arbeitsverträge. Diese werden meist vor der jeweiligen Aussaat geschlossen. In der Regel erhalten die Eltern Vorschüsse oder Darlehen (meist unter 50 Euro), zu deren Abtragung langfristige, oft mehrjährige Verträge geschlossen werden. Von 320 im Rahmen der Studie befragten und in Baumwollfarmen beschäftigten Kindern lebten 95 Prozent in solcher Schuldknechtschaft. 70 Prozent waren länger als ein Jahr an denselben Arbeitgeber gebunden.

      Die Löhne von Kindern liegen sehr viel niedriger als die erwachsener Arbeiter – im Schnitt bei 18 Rupien (Rs) pro Tag (0,42 Euro), gegenüber 26 Rs (0,62 Euro) für Frauen und 40 Rs (0,95 Euro) für Männer. Die Arbeitszeiten werden vertraglich nicht festgelegt und variieren stark. Ortsansässige Kinder arbeiten im Sommer rund neun Stunden täglich, im Winter zwischen elf und zwölf Stunden. Von auswärts angeheuerte Kinder, die auf den Farmen untergebracht sind, unterstehen einer totalen Kontrolle und arbeiten zwischen zwölf und 13 Stunden täglich.


      Die Schule abgebrochen

      Die Studie kommt zu dem Ergebnis, daß sich der Einsatz in Baumwollfarmen stark nachteilig auf die schulische Ausbildung und die Gesundheit auswirkt: Rund 60 Prozent der eingesetzten Kinder haben nur wenige Jahre eine Schule besucht und diese für die Arbeit in den Feldern verlassen, knapp 30 Prozent haben nie eine Schule besucht. Die Darlehen der Saatgutproduzenten werden meist im Sommer angeboten, wenn auf dem Land kaum Arbeit verfügbar ist und viele Familien in finanziellen Nöten sind.

      Die Arbeit auf den Feldern birgt große Gefahren für die Gesundheit der Kinder, denn in keinem anderen Bereich werden so viele Pestizide eingesetzt wie im Baumwollanbau (in Indien rund 55 Prozent aller Pestizide). Die Kinder sind hochgefährlichen Wirkstoffen wie Endosulphan, Monocrotophos, Cypermethrin und Mythomyl direkt ausgesetzt.

      Die Kinder stehen bei der Arbeit bis zu den Schultern zwischen den Pflanzen und beugen sich über diese, um die Blüten für die Kreuzung auszuwählen. Wegen der Nähe zu den behandelten Pflanzen nehmen sie über die Haut und die Atemwege große Mengen Agrogifte auf. Hierdurch erleiden sie Schäden des Nervensystems, die beobachteten Symptome sind Kopfschmerzen, Orientierungslosigkeit, Schwächeanfälle, Krämpfe und Atemprobleme.

      Die Autoren der Studie berechneten die absolute Zahl der in der Baumwoll-Saatgutproduktion arbeitenden Kinder nach der Größe der bestellten Gesamtfläche, der durchschnittlichen Zahl von Arbeitern pro Hektar sowie dem durchschnittlichen Verhältnis von Kindern zu erwachsenen Arbeitern. Demnach stieg die Zahl der arbeitenden Kinder von rund 60000 in der Saison 1990/91 auf 300000 in der von 1999/2000. In der darauffolgenden Saison lag sie bei etwa 250000 Mädchen zwischen sechs und 14 Jahren. Mädchen machen 78 Prozent der Arbeitskräfte aus, Jungen zehn Prozent und Erwachsene zwölf Prozent.


      Fallstudie einer Zwölfjährigen

      Die zwölfjährige Narsamma arbeitet seit drei Jahren in den Baumwollsaatfeldern eines Farmers im Distrikt Kurnool. Ihr Arbeitgeber produziert auf einem knappen Hektar die Baumwollsorte »Brahma« für den Saatgutmulti Unilever.

      Narsamma stammt aus einem Dorf, das in etwa 100 Kilometer Entfernung liegt. Dort besuchte sie drei Jahre lang die Schule. Obwohl ihre Eltern rund einen Hektar Land besitzen, reicht der Ertrag des Landes wegen der Trockenheit nicht aus. Von einem Arbeitsvermittler hatten sie 1998 ein Darlehen von 2000 Rs (knapp 50 Euro) erhalten, seitdem arbeitet Narsamma jeweils von Juli bis Dezember im Betrieb ihres Arbeitgebers. Zu Beginn erhielt sie 450 Rs pro Monat, heute sind es 800 Rs (19 Euro).

      Zusammen mit anderen Kindern ist sie im Viehstall des Familienbetriebs untergebracht. Dieser besteht aus einem einzelnen kleinen Raum, in dem gleichzeitig Viehfutter aufbewahrt wird. Die Tiere werden während der Saison ins Freie ausquartiert.

      Jeweils um sechs Uhr morgens macht sie sich auf den Weg in die Felder, wo sie bis 19 Uhr verschiedene Tätigkeiten ausübt (Kreuzung der Pflanzen, Unkraut jäten, Wasser holen etc.). Im Tagesverlauf hat sie zwei Pausen von 20 und von 60 Minuten. Um 20.30 Uhr erhält sie Abendessen und schaut mit den anderen Kindern im Haus des Verwalters eine Stunde TV, z.T. sortiert sie hierbei Baumwollsamen.


      Die Rechnung der Multis

      Allein im indischen Bundesstaat Andhra Pradesh vertreiben rund 100 Unternehmen hybrides Saatgut. Die größten Firmen gehören dabei zu multinationalen Saatgutkonzernen, die auch Lizenzen eigener, patentgeschützter Sorten besitzen: Hindustan Lever Limited (HLL, Unilever), Mahyco (Monsanto), Syngenta, Proagro (Bayer) und Advanta. Knapp ein Viertel der in Andhra Pradesh ansässigen Baumwollfarmen beliefert diese fünf Konzerne. Die Zahl der in diesen Betrieben arbeitenden Kinder liegt bei über 50000. Die Zulieferbetriebe von Unilever beschäftigen rund 25500 Kinder, Syngenta 6500, Monsanto 17000, Bayer 2000 und Advanta 3000.

      Die indische Regierung hat im vergangenen Jahr die Zulassung für genetisch verändertes Hybrid-Saatgut erteilt. Als erstes wurde die Aussaat sogenannter Bt-Baumwolle von Monsanto erlaubt. Es wird erwartet, daß ursprüngliche Sorten weiter verdrängt werden und der Anteil multinationaler Unternehmen am indischen Saatgutmarkt weiter wächst.

      In der Regel treten die großen Unternehmen mit den eigentlichen Produzenten nicht direkt in Kontakt; statt dessen schließen sie langfristige Lieferverträge mit Zwischenhändlern ab (Seed organizers), die das Saatgut ihrerseits von den Farmen aufkaufen. Die Verträge zwischen Agrounternehmen und Seed organizers legen vorab alle relevanten Größen fest: verwendete Sorten, produzierte Menge, Qualität, Vorschüsse und insbesondere den Abnahmepreis des produzierten Saatguts. Die Bedingungen werden von den Zwischenhändlern an die lokalen Farmer weitergereicht.

      Obwohl also die Saatgutkonzerne mit den lokalen Produzenten nicht selbst Verträge schließen, üben sie durch die Lieferung von Saatgut, die Bereitstellung von Kapital und die Festlegung des Abnahmepreises eine fast vollständige Kontrolle über die Farmer und die Arbeitsbedingungen aus. Zudem prüfen die Unternehmen direkt auf den Feldern regelmäßige die Qualität und sind daher mit der Situation vor Ort und dem Einsatz von Kindern bestens vertraut.

      Die Seed organizers, welche die Verträge mit den Farmern schließen, sind bei der Festlegung der Abnahmepreise vollkommen abhängig – Preise werden von den Unternehmen festgelegt. Die Zwischenhändler erhalten schlicht eine Provision (15 bis 20 Rs für ein 750-Gramm-Paket). Weder die Farmer noch die Zwischenhändler haben das Recht, Saatgut an Dritte zu verkaufen.

      Die Gewinnspannen für die Unternehmen liegen hoch. Beispielsweise lag der Verkaufspreis der Baumwollsaat »Brahma« von HLL im vergangenen Jahr fast viermal höher als der Betrag, den die Zulieferer erhielten. Syngentas »Sandocot 35« wurde für mehr als den dreifachen Erzeugerpreis verkauft. Aufgrund der geringen Erzeugerpreise ist jedoch der Einsatz von Kindern vorbestimmt – die Anstellung der teureren erwachsenen Arbeiter würde den Gewinn der Farmen praktisch auf Null senken. Etwa die Hälfte der Kosten für die lokalen Betriebe entfallen auf Löhne. Eine Beschäftigung von männlichen Erwachsenen würde die Arbeitskosten in etwa verdoppeln (von 18 Rs auf 40 Rs pro Tag) und damit den Farmer den gesamten Gewinn kosten.


      Bayer-Image im Eimer

      Auf seiner Internetseite weist der Bayer-Konzern darauf hin, daß er sich für Menschenrechte, Arbeitsstandards, Umweltschutz und gegen Kinderarbeit einsetzt. Auch der UN Global Compact, ein Abkommen der Vereinten Nationen mit 50 großen Unternehmen, zu dessen ersten Unterzeichnern Bayer gehörte, verlangt einen vollständigen Verzicht auf Kinderarbeit – auch bei allen Zulieferern.

      Auf Anfrage äußerte ein Konzernsprecher von Bayer: »Weder wir noch unsere indische Tochterfirma beschäftigen Kinder, das paßt nicht zum Bayer-Image«. Weder direkt noch indirekt bei Partnern dürften Kinder beschäftigt werden. Das sei auch in den Kontrakten mit Zulieferern, wie den indischen Saatgutlieferanten, festgehalten. Die Studie belegt nun allerdings, daß die Situation vor Ort hiervon völlig unberührt bleibt; entsprechende Klauseln finden sich seit Jahren in den Verträgen, haben jedoch keine realen Konsequenzen. Ohne Erhöhung der Abnahmepreise und wirksame Kontrollen bleibt die Situation unverändert. Die Autoren der Untersuchung werfen daher den Saatgutmultis vor, daß sie Kinderarbeit nicht nur dulden, sondern für diese aufgrund der niedrigen Abnahmepreise ursächlich verantwortlich sind.

      Dies wissen auch die Unternehmen. Ein Sprecher von Unilever bekennt: »Wir räumen ein, daß im Anbau von hybridem Baumwollsaatgut Kinderarbeit vorkommt. Dies ist ein reales Problem, dem wir uns als Saatgutindustrie stellen müssen.« Bayer-Sprecher Norbert Lemken gibt gegenüber Journalisten indirekt zu, daß das Verbot von Kinderarbeit bei Zulieferern nur auf dem Papier steht: Er fordert »strengere Kontrollen bei den in der Studie behandelten Unternehmen«. Offenbar baut der Leverkusener Konzern für den Fall vor, daß weitere Recherchen zeigen, daß die Bayer-Zulieferer noch immer auf Kinderarbeit setzen.

      Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Die Aktivitäten multinationaler Saatgutunternehmen in Indien sind mit den Erklärungen der Firmen zu sozial verantwortlichem Handeln nicht vereinbar. Die Konzerne stellen zwar selbst keine Kinder an, üben aber zentralen Einfluß auf die lokalen Saatgutfarmer aus, die ihrerseits Kinder in großer Zahl beschäftigen. Es wäre für die großen Saatgutunternehmen ein leichtes, durch die Zahlung höherer Abnahmepreise sowie ein vertragliches Verbot von Kinderarbeit und diesbezüglichen Kontrollen das Problem zu lösen. Bislang sind solche Initiativen ausgeblieben.

      * Die 28seitige Studie kann gegen Spende bei der Coordination gegen Bayer-Gefahren bestellt werden: Tel.: 0211/333911, E-Mail: CBGnetwork@aol.com. Die Studie ist auch unter www.CBGnetwork.de abrufbar



      und so hätten Sie´s am Liebsten bei uns auch.....Ausbeutung, Sklavenhaltung...mein Gott, sie schrecken wirkich vor nichts zurück....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 24.08.03 09:40:57
      Beitrag Nr. 230 ()
      Funktionsweise der Hermes-Bürgschaften anhand eines Beispiels

      Ein privates deutsches Unternehmen schließt mit einem Unternehmen in einem Entwicklungsland ein Exportgeschäft ab und lässt es sich über die Hermes-Exportversicherung, einer mit deutschen Steuergeldern finanzierten Institution, versichern. Kann der Abnehmer nicht zahlen, wird das deutsche Unternehmen mit Hermes-Mitteln entschädigt. Die BRD wird damit zum Gläubiger. Da die Versicherungen einher gehen mit einer Staatsgarantie des Entwicklungslandes, wird dieses der Schuldner, wenn das importierende Unternehmen Konkurs anmeldet. Aus den Geschäftsbeziehungen von zwei privaten Unternehmen ist eine Schuldnersituation zwischen zwei Ländern entstanden. Die bilateralen Schulden von Deutschland an Entwicklungsländer, die aus den Hermes-Bürgschaften hervorgehen, belaufen sich 1996 auf 18 Mrd. DM, rund ein Drittel der deutschen bilateralen Kredite. Besondere Brisanz hat die Tatsache, dass diese Schulden zu marktüblichen Konditionen zurückgezahlt werden müssen. Die Exportversicherung fährt jährliche Defizite ein, die sich für den Zeitraum von 1985-1996 auf über 25 Mrd. DM summieren. Somit wird unternehmerisches Risiko sozialisiert. Die Kritik der Hermesbürgschaften richtet sich aber nicht nur auf die Katalysierung von Risikogeschäften, der damit verbundenen staatlichen Verschuldung von Entwicklungsländern und auf die Subvention privater Unternehmen sondern auch auf die Tatsache, dass sozial- und umweltunverträgliche Vorhaben gefördert werden, wie z.B. der Drei-Schluchten-Staudamm in China, für dessen Errichtung 1,3 Mio. Menschen umgesiedelt werden müssen.
      Avatar
      schrieb am 24.08.03 21:33:06
      Beitrag Nr. 231 ()
      @gezwirbelt

      Nehm es doch bitte nicht so emotional.

      Die Chinaläden unterliegen mafiösen Strukturen, was beinahe jeder weiss. Das kann nicht als allgemeiner "Ist-Zustand" herhalten.
      Hier bei mir gibt es auch Pizzaläden, ich komme nicht vom Mond.

      Noch immer bestimmen Angebot und Nachfrage den Preis. Da werden auch immer mal irgend welche Leute "ausgebeutet". (Nimm mal die Kurierdienstfahrer, nix anderes)

      Auch Selbständige verkalkulieren sich mal, machen Verlust.
      Wenn man es dann gemerkt hat, läßt man es sein. So wird ein Pizzafahrer auch handeln, würde er nix verdienen, logo.

      Es ist nicht kennzeichnend für unser deutsches Problem. Das sind die Marktstrukturen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die aktuell neue Selbständigkeit geradezu verhindern. Das ist auch einer der Gründe, warum einige Menschen solche "Hungerleiderjobs" annehmen.

      so long
      Avatar
      schrieb am 24.08.03 22:19:11
      Beitrag Nr. 232 ()
      Mich würde mal interessieren, wieviel von diesen Pizzafahrern schwarz arbeiten. Mal eben Giovanni aus Palermo eingestellt, ist ja nix neues. Sogesehen sind die 4,50 €/h ja nicht schlecht.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 00:04:16
      Beitrag Nr. 233 ()
      #231 Rhum56,

      ich sehe das nicht emotional. Ich habe nur einen Fall beschrieben, den ich persönlich kenne und zu dem in posting #211 von gjauch dargestellten Stellenbeschreibung passt. Es ist auch für den Arbeitnehmer völlig egal, welche Ursachen die Ausbeutung letztendlich hat. Entscheidend ist, wie viel Geld ihm zum Leben zur Verfügung steht.
      Eine hoheitliche Aufgabe einer demokratisch gewählten Regierung ist unter anderem, dem Volk ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Dabei ist völlig unstrittig, das dieser Lebensstandard den wirtschaftlichen Bedingungen angepasst sein bzw. angepasst werden muss.
      Was wir aber derzeit hier in Deutschland erleben ist eine Politik, die fast ausschließlich nur noch die Kapitalinteressen von irgendwelchen Lobbyistengruppen vertritt und das Volk selbst offenbar immer mehr als potentielle Gefahr bzw. Feind sieht [1]. Dabei nehmen die Spitzelmethoden dieses Staates langsam Ausmaße an, die denen des MfS der ehemaligen DDR gleichen [2].
      Außerdem haben die öffentliche Diskussionen seitens der Politik in diesem Jahr Dimensionen angenommen, die mir Angst machen. Es zieht ein Herr Clement über Arbeitslose in einer menschenverachtenden Art und Weise her, die ich so noch nicht erlebt habe. Dann werden im Rahmen der "Gesundheitsreform" Wirtschaftlichkeitsdiskussionen darüber geführt, welche medizinischen Behandlungen sich ab welchem Lebensalter nicht mehr lohnen. Und jetzt zeigt man im Zuge der "Rentenreform" wieder auf die älteren Menschen, als wären sie an der gesamten Rentenmisere schuld.
      Abgesehen davon, das diese Art Diskussion auf einem Niveau geführt wird, die absolut jeglichen Anstand und Moral verloren hat, hätte ich mir so etwas vor einem Jahr noch nicht einmal im Traum vorstellen können.

      Schon jetzt werden im Arbeitsamt Stellen vermittelt, die ein vernünftiges Leben hier unmöglich machen. Dank der Hartzreform lassen sich die Löhne wie in der nachfolgend gezeigten Stellenausschreibung nächstes Jahr noch spielend halbieren.
      Es ist dann eine fast 100 prozentige Garantie für derartige "Arbeitgeber" gegeben, auch genug Sklaven dafür vermittelt zu bekommen.


      1 von 1 (vom 27.01.2003) Letzte Aktualisierung: 15.08.2003
      Erntehelfer/in (BKZ 0417100)

      STELLENBESCHREIBUNG
      Anforderungen:___Erntearbeiten: Kirschen pflücken/Bäume formieren 010603-150803Äpfel pflücken/Bäume formieren 010903-151003 Arb.zeit Mo-Sa.7.00-16.00 Uhr/So.7.00-14.00Uhr (Witterungsabhängig)Treffpkt.Bushaltestelle Gierstädt
      Betriebsart:______Obstbau
      Arbeitsort:_______Tiefthal/Dachwig
      Arbeitszeit:_______Vollzeit/Mo-Sa./ggf.So
      Gehalt/Lohn:_____3,33 Euro
      Frei ab:_________sofort
      Befristet:________bis 3 Monate (Saison)
      Führerschein:
      Alter:___________gleich
      Stellenanzahl:____78
      BKZ:___________0417100


      [1] http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=512&sid=100
      [2] http://rhein-zeitung.de/on/03/07/06/topnews/lausch.html

      Ronald
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 09:58:40
      Beitrag Nr. 234 ()
      233 von gezwirbelt

      Anscheinend aber doch, denn solche Niedriglohnjobs gab es immer, das ist keine Neuerfindung irgend welcher "Ausbeuter".

      Schon in meiner Jugend wurden solche Jobs angeboten, hab sie selber auch angenommen seinerzeit.

      Dem restlichen Teil Deines Postings stimme ich zu.

      Es ist schon skandalös, wie sich unser Staat an seine Aufgaben macht.

      Bitter notwendige Strukturreformen werden gemieden, wie die Pest. Es geht durch beinahe alle Parteien.

      Gestern Abend bei der Christiansen war es auch wieder sichtbar. Ob Glos/Rürup, oder wie sie heißen, ale in einen Sack und mit dem Knüppel drauf.
      Einzig der Oswald Metzger machte eine gute Figur, wobei ich ihm ankreide, das er auch einer von denen ist, die medizinische Arbeiten bei älteren in wirtschaftliche Regeln packen will. Aber sonst hat er es schon auf den Punkt gebracht.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 11:44:46
      Beitrag Nr. 235 ()
      Es wird mit der Agenda2010 eine neue Kaste von Parias geschaffen: rechtlos, ehrlos, hilflos.
      Armut hat einen neuen Namen: SPD
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 11:51:11
      Beitrag Nr. 236 ()
      Für 3,33 Euro würd ich mir auch gern die Kirsche pflücken lassen...


      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 13:11:39
      Beitrag Nr. 237 ()
      "Eine wundersame Geldvermehrung gelingt derzeit praktisch unbemerkt der rot/grünen Bundesregierung. Nicht mehr Geld für die Bürger – aber (immerhin) für die Umverteilung und spätere Wiederwahl. Mit einem von der Presse bislang nicht wahrgenommenen Kunstgriff holt sich der Kanzler zusammen mit Finanzminister Eichel das Geld für die mit dem Steuersenkungsgesetz vom Oktober 2000 angesagte „Steuersenkung“ bald ein zweites Mal zurück.

      *Wie das? Per zweiter „Gegenfinanzierung“. Erinnern wir uns : Im Jahr 2000 waren bereits alle drei Steuersenkungsstufen ab dem Jahr 2000 „gegenfinanziert“ gewesen. So nachzulesen im Steuersenkungsgesetz. Die degressiven Abschreibungssätze etwa, für bewegliche Wirtschaftsgüter, sanken von 30 % auf 20 % . Andere Verbtreiterungen der Bemessungsgrundlage waren die Absenkung der Beteiligungsgrenze von 25 % auf 10 % und dann sogar auf 1 % bei dem der Verkauf einer Beteiligung vorher steuerfrei blieb. Dazu kamen fie „verlängertenAfA-Tabellen“, die geringere Ansparabschreibung (eine Förderungsmaßnahme für neue Investitionen) und andere „Gegenfinanzierungen“ – wie damals gesagt wurde – für alle drei Stufen der Steuerreform.

      Jetzt kommt die dritte Stufe. Und es wird nochmal das Gleiche finanziert. Kleiner Trick: Allein das Vorziehen um ein Jahr (Einmaleffekt) wird mit dauerhaften Steuererhöhungsmaßnahmen gegenfinanziert. Obgleich die Belastungen ja bereits im Gesetz des Jahres 2000 eingerechnet waren. Nebenbei: Das Vorziehen ist eigentlich auch kein Vorziehen, denn die Steuerreform wurde ja wegen der „großen Flut“ einmal nach hinten geschoben. Zusammen mit Hartz wurde der Kanzler so zum Wahlsieg gespült.

      Nun sieht die Einnahmerechnung für Hans Eichel verblüffend gut aus: Die Gegenfinanzierung Nr. 1 aus dem Jahr 2000 läuft bereits und jetzt wird „die große Entlastung 2004“ , das Vorziehen der Steuersenkung – neu verpackt – nochmals gegenfinanziert. Das allerdings mit laufenden Mehrsteuern in den folgenden Jahren, durch die jetzt wie selbstverständlich geplante „Gegenfinanzierung Nr. 2“.
      Hoffentlich merkt´s keiner."

      Aus Finanzbrief vom 20.8.03
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 13:18:12
      Beitrag Nr. 238 ()
      #234 Rhum56

      noch mal: Es geht hier nicht darum, ob ein Jugendlicher durch so eine Saisonarbeit sein Taschengeld aufbessern will, und 3 Wochen Kirschen für 3.33 € pflückt.
      Es werden in Zukunft Menschen durch sogenannte "Reformen" dazu gezwungen, Arbeiten anzunehmen und auszuführen, von dessen Lohn keine Existenz in Deutschland möglich ist. Wenn jemand, wie in posting #233 dargestellten Stellenbeschreibung die 6½ Tagewoche in Kauf nimmt bzw. nehmen muss, hat er zumindest ein elementares Recht auf eine menschenwürdige Entlohnung.
      Genau das wird jetzt in diesem Staat komplett abgeschafft. Es wird vielmehr ein System installiert, das mehr und mehr dem Frühkapitalismus gleicht. Posting #235 von @Viva2 bringt es auf den Punkt: "Es wird mit der Agenda2010 eine neue Kaste von Parias geschaffen: rechtlos, ehrlos, hilflos."

      Ronald
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 13:29:42
      Beitrag Nr. 239 ()
      238 von gezwirbelt

      Ich versteh Deine Sorgen schon, teile sie sogar. Es wäre alles halb so schlimm, würde man denn einmal bis zuende durchdenken und regeln. Z.B. in den USA wird auf einen unterbezahlten Lohn der Rest staatlich gezahlt, bei uns wäre es das Arbeitsamt. Immer noch besser, als arbeitslos und ein gewisser sozialer Standard bliebe. Aber nein, den Schritt will Deutschland ja nicht, so unsere Politik.Unser typisch deutsches Problem war immer die extreme, darum bestehen Deine Ängste zurecht, jetzt kommt allem Anschein nach wieder eine extreme Richtung.

      Darum hast Du ja recht, aber die Billig-Jobs gab es schon immer.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 13:54:16
      Beitrag Nr. 240 ()
      aber die Billig-Jobs gab es schon immer

      da magst Du vielleicht recht haben, aber nicht um seine Existens zu sichern, geschweige denn eine Famiie zu unterhalten. Und um das geht´s doch.

      Das waren alle Joßs für Schüler, Studenten, um sich das Taschengeld aufzubessern.

      Ein Vollzeitbeschäftigter, dessen Lohn so niedrig ist, dass es nicht mal dem Existensminimum entspricht, das nagt auch an dem Sebstwertgefühl, das jeder Mensch besitzt. Und hier wäre die Politik gefordert, aber das tut sie nicht. Denn wenn diese Löhne weiter nach unten absinken, kann für ein Arbeitnehmer zwei eingestellt werden. So rechnen Politiker und so verschwinden dann die fünf Millionen Arbeitslose.

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 14:00:11
      Beitrag Nr. 241 ()
      Wenn die Leute von den 3.50 Euro nicht leben können, kriegen sie eben ergänzende Sozialhilfe. Es ist doch völlig normal in allen Staaten dieser Erde, dass man sich nicht ohne jede Mühe all die Dinge leisten kann, die ein dt. Sozialhilfeempfänger ohne Gegenleistung erhält.

      Agenda2010 bedeutet ganz einfach nur den Rückkehr der Realität ins deutsche Sozialsystem. Darüber kann man klagen, wenn man weiter in der Kuschelrepublik Deutschland leben will. Die ist aber leider pleite.

      Man wird also wieder von allen, die können, einen Beitrag erwarten müssen. Damit soll Verschwendung auf höheren Ebenen nicht rechtfertigt werden.
      Aber wer in Deutschland Sozialhilfe kassiert, der hat ein besseres Einkommen als mancher Professor in Rumänien, von 3.Welt-Läden ganz zu schweigen. Und neulich hab ich von einer Sozialhilfebezieherin mit 9 Kindern gelesen, die ein deutlich höheres monatliches Einkommen hatte als ich.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 14:10:55
      Beitrag Nr. 242 ()
      @xylophon
      Es wäre mal interessant zu wissen, ob Du immer noch so reden würdest, wenn es Dich selbst trifft.
      Und glaube nicht, das das so unwahrscheinlich ist. Noch sitzt Du offenbar fest im Sattel. Aber das neue Heer von billigen Arbeitssklaven wird ja auch erst aufgebaut.
      Das wird dann so manch hochqualifizierter dabei sein, der für die Hälfte oder ein Viertel Deines Gehaltes die gleiche Arbeit macht. Die Arbeitgeber freut`s und Du kannst dann nach 12 Monaten Asylantenklo`s putzen gehen.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 14:19:02
      Beitrag Nr. 243 ()
      viva2

      wann wird hier endlich begriffen das es nicht um einen selbst sondern um prinzipien geht? um das funktionieren des ganzen,um gerechtigkeit.

      keiner redet hier ernsthaft darüber sozialhilfe abzuschaffen.

      ich persönlich bin der meinung der staat sollte jedem,der bereit ist 8 std am tag für die gesellschaft da zu sein eine fortbildung einen arbeitsplatz (und der gut bezahlt ist,subventioniert,und keine sozialhilfe) zur verfügung zu stellen,denn dafür ist unser staat noch stark genug.

      es muss eben genau verhindert werden das es unschuldige (also leute die arbeiten wollen) trifft.

      andersherum gestehe ich leuten die nicht bereit sind sich einzubringen,allenfalls ein zimmer im heim ,ein paar scheiben brot am tag (wozu brauchen diese leute kultur und kontakt wenn ihnen die regeln dieser gesellschaft doch eh nichts bedeuten?)und gebrauchte klamotten zu,und finde mich generell total sozial eingestellt.



      man sieht---wenn man diese leute OHNE ENDE sanktioniert,schafft man keinen sündenbock (die paar mark fuffzig die diese leute kosten sind ein witz gegen steuerhinterziehung etc) man bestraft auch keine die es unschuldig trifft,aber man stoppft das herumtrampeln auf der würde millionen von menschen und man stellt sozialen frieden im eigentlichen sinne und gerechtigkeit wieder her.


      jeder der von "sonstigen anschaffungen etc" im bedarf von arbeitsverweigerern redet hat vermutlich keine ahnung wo das viel geld denn herkommt.... (die arbeitsplatzbesitzer hatten oft einfach mehr glück das stimmt,aber dieses land ist deshalb reich,weil die leute eine leistungsbereite einstellung haben in der mehrheit,jeder der diese einstellung nicht hat,hat logischerweise auch nciht vom wohlstand zu profitieren)
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 14:38:26
      Beitrag Nr. 244 ()
      Das ist ja der Punkt, whitehawk

      Es wird demnächst eben nicht mehr differenziert zwischen Sozialschmarotzern und Leute, die arbeiten wollen, aber wegen Alter, Krankheit etc. keine Arbeit kriegen! Alle werden über den gleichen Kamm geschoren.
      Zwischen demjenigen, der 45 Jahre Beiträge gezahlt hat und arbeitslos wird und dem, der sich seit 20 Jahren in der sozialen Hängematte einen schönen Tag macht, wird in der Agenda2010 keinerlei Unterschied gemacht.
      Und das ist der Punkt, der brutal und himmelschreiend ungerecht ist.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 14:41:40
      Beitrag Nr. 245 ()
      Agenda2010 bedeutet ganz einfach nur den Rückkehr der Realität ins deutsche Sozialsystem


      mein Gott, bist Du überheblich.


      Aber die Millionengagen, die die Promis - Fußballer, Schumi, Jauch, Gottschalk, ect - erhalten, dass geht in Ordnung oder wie...


      Wie hoch z. B. sind denn die Verschuldungen der Fußballvereine und trotzdem werden Milliongehälter gezahlt, die die Zuschauer über die Preise bezahlen und gegebenenfalls über Kredite der Banken. Von der Abzocke der Aktionäre ganz zu schweigen. Schummi, hey, auf wessen Kosten geht denn sein Gehalt und da meinst Du, es sei gerechtfertigt für 3,50 zu schufften, nur weil dieser ein Niemand ist, keinen bekannten Namen hat. Wir gehen die Zeit rückwärts, als alle nur kleine Dienstboten, Sklaven waren. Wieviele Namen könnte ich aufzählen, und unser Volk himmelt diese auch noch an, nicht zu glauben. Was hat Effenberg schon losgelassen über Arbeitslose...hey...mann...das ist sowas zum Kotzen.

      Die Millionegehälter, die Jahr für Jahr von denen eingesackt werden, zahlt im Endeffekt der Verbraucher, der kleine Mann, der Bürger und diese lachen sich ein´s über uns.... und vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt Wucherlöhne zu zahlen in unserem Land....ich glaub´s nicht. Mal ganz abgesehen von den Managern der Firmen.

      Promis, die diese Millionen abschöpfen, erbringen lediglich eine Dienstleistung, mehr nicht. Sie tragen keinerlei zur Produktionsschöpfung in unserem Lande bei, das sollte man sich vor Augen halten. Sie unterhalten, amüsieren die Leute, mehr aber auch nicht. Nach Ablauf der Zeit ist alles verpufft, nichts mehr da, nur noch Erinnerung und dafür werden hohe Eintrittsgelder gefordert.

      Du hast Rumänien angesprochen, nun, was für Gagen haben denn ihre Promi´s, bestimmt gehen diese nicht in die Millionen wie hier.

      Dass ist es, was nicht mehr zusammenpasst in unserem Land.

      Rückkehr zur Realität der Sozialsysteme und was ist mit deren Rückkehr zur Normalität der Einkommen....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 14:45:31
      Beitrag Nr. 246 ()
      ich hab an anderer stelle doch bereits geschrieben was gemeint ist.krank zählt nicht.ansonsten sehr leicht festzustellen,jeder muss was machen ,wie in dänemark,also anwesenheit 8 std am tag bei freiem fortbilden minimum.


      erfahrungen zeigen,30 prozent fallen raus,die gesparten milliarden kommen dem rest zugute,ganz einfach.lippenbekenntnisse zählen nicht,anwesenheitspflicht filtert die schmarotzer zuverlässig heraus.so simple.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 14:46:00
      Beitrag Nr. 247 ()
      Rückkehr zur Ausgewogenheit der Zusammensetzung des Bundestages wäre für den Anfang auch nicht schlecht.

      80% öffentlicher Dienst und Gewerkschaften. Was dabei rauskommt, sieht man ja. "Reformen" für die anderen, volle Freßnäpfe für sich selber.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 14:49:47
      Beitrag Nr. 248 ()
      Anwesenheitspflicht wo? ABM-Maßnahmen? Hat schon im Osten nix gebracht. In den Amtsstuben? Wird aber ganz schön eng werden da. In Feld, Wald und Wiese? Schön, frische Luft ist gesund. Als Arbeitssklave bei Neureichs? Autosauberlecken ist bestimmt eine tolle Qualifizierungsmaßnahme.....
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 14:50:35
      Beitrag Nr. 249 ()
      @ gjauch

      vielleicht solltest du bei dir anfangen,zb richtig wählen ,fussball boykottieren etc---ansonsten zählt das meckern nicht.

      aber wann verstehen die leute endlich das staat nicht wirtschaft ist,kein politker kann sich auf nen manager berufen,im öffentlichen dienst arbeiten ist was anderes als in der wirtschaft,hier gelten andere regeln.man sollte jedem der sich an den staat wendet klar sagen,egal ob du hier geld beziehst oder arbeiten willst,du bekommst nur das nötigste weil der staat nunmal pleite ist....
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 14:52:43
      Beitrag Nr. 250 ()
      viva genau das will ich nicht.

      von wegen müllaufsammeln für sozialhilfe,genau das nicht!!!!!!!!!!!!



      jeder darf machen was er will,meinetwegen 8 std zeitungslesen am tag,bei gutem gehalt.


      es geht doch nur darum diejenigen auszufiltern,die sich dieser gesellschaft verweigern.


      zb schrieb in berlin ein arzt 50 arbeitslose physiotherapeuten an,eine antwort und dem gefiel es nicht.das sind keine schmarotzer aber die haben andere vorstellungen vom leben,diese leute brauchen das geld vom staat nicht.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 14:52:49
      Beitrag Nr. 251 ()
      Sozialhilfebezieherin mit 9 Kindern gelesen, die ein deutlich höheres monatliches Einkommen hatte als ich.


      dieses Einkommen,wie Du es nennst, beinhaltet aber auch das Kindergeld für neun Kinder. Ich glaube kaum, dass Du Dir vorstellen kannst, was mehrere Kinder kosten bis der Monat vorbei ist. Abgesehen vom Wasserbrauch, Strom, Schulutensilien, ect.....ich kann ein Lied davon singen, habe selbst drei großgezogen, einige Zeit waren es sogar vier....allerdings ohne Sozialhilfe, das möchte ich extra betonen, damit niemand auf falsche Gedanken kommt....


      Gjauch
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 14:55:32
      Beitrag Nr. 252 ()
      gjauch

      xylo wollte sagen,wenn er 9 kinder hätte wäre es egal ob er arbeitet oder nicht,dann könnte er ergänzende sozialhilfe beziehen.ich finde das auch ok,die kinder können ja nichts dafür.aber falls es einen sich verweigernden elternteil gibt,muss es eben massnahmen vom staat für diesen geben (natürlich wohlüberlegt damit es die kinder nicht trifft,aber es muss sie geben)
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 15:00:19
      Beitrag Nr. 253 ()
      #248 Der Staat ist nicht pleite !!!!!

      Dass wird uns eingetrichtert, um all die Maßnahme zu entschuldigen, die durchgeführt werden.

      Um die Zustimmung der Masse der Bevölkerung zu bekommen...ich falle darauf nicht herein....


      Sind wir nicht Exportweltmeister....war unser BIP noch niemals so hoch wie zuletzt....

      Zum Fussball, den boykottiere ich sowieso. Ins Kino bin ich schon seit ewigen Zeiten nicht mehr gegangen. Und mich ärgert jetzt schon, wenn wieder eine Gebührererhöhung fürs Fernsehen ins Haus steht.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 15:09:27
      Beitrag Nr. 254 ()
      wenn man intendanten mit 6 stelligen gehältern fürs dummschwätzen und dirigenten musemsdirektoren ,berufssoldaten etcetcetcetc sieht dann könnte man in der tat meinen der staat hat geld genug und schwimmt quasi drin.


      aber fakt ist,trotz sprudelnder steuern,fressen die riesigen kosten eines dreimal so grossen wie in den usa pro kopf staatsapparat die ganzen steuern und noch viel mehr auf....





      aber was rede ich,solange wir in den köpfen nichts ändern,also glauben das ein professor immer was tolles ist und zwangsläufig auf einer vollzeitstelle sitzen muss,solange wir glauben das man jeden flüchtling erstmal dreimal gegen eine entscheidung klagen lassen kann (bei voller durchfütterung) solange die millionen für kulturellen luxus fliessen ,solange ist es eigentlich ein witz über sozialhilfe zu reden..


      aber an den intendanten kommen wir eben nicht ran,weil offenbar alle finden das man den ordentlich bezahlen muss,alle finden eben das man nen geschichtsprof ordentlich bezahlen muss (egal wieviele habilitierte sich auf existenzminimum rumschlagen)


      ich persönlich wär auch für den weg von oben nach unten,ich muss aber feststellen,die natur des menschen ist hier offenbar so,man hat respekt vor nem berufssoldaten,auch wenn er laut schreit wenn er kämpfen muss....


      ich bin wenigstens froh das überhaupt gespart wird,besser als nix...
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 15:14:00
      Beitrag Nr. 255 ()
      Du hast die Politiker und Beamten vergessen. Aber bei sich selbst wird natürlich nicht gespart.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 15:17:39
      Beitrag Nr. 256 ()
      Natürlich ist der Staat pleite. Ich weiß im Augenblick die genauen Zahlen nicht, aber nach meiner Erinnerung wird schon mehr für Sozialleistungen ausgezahlt als an Steuereinnahmen überhaupt reinkommt. Es werden auf Kredit Wohltaten verteilt, die man sich gar nicht mehr leisten kann.

      Über Details kann man immer streiten, aber eins ist doch klar: ein Fußballstar verdient viel, weil viele dafür bezahlen, ihn zu sehen. Und es gibt nur wenige, auf die sich das viele Geld aufteilt, das damit gemacht wird. Ich würde im übrigen den umgekehrten Weg vorschlagen: Dauerkarte kaufen und Premiere bestellen. Das sind Arbeitsplätze in Deutschland, die Zukunft haben, in der Region Kaiserslautern soll zB der 1.FCK mit seinen Trainern, Platzwarten, Sekretärinnen usw. einer der größten Arbeitgeber sein.

      Und zu der Frau mit den 9 Kindern. whitehawk hat den einen Punkt wiedergegeben. Der andere ist: wer nix hat, dessen Kinder können durchaus auch mal Sachen der großen Geschwister auftragen. Man braucht keine 4.000 Euro auszuzahlen, damit 9 Kinder ernährt werden können.
      Im Gegenteil stellt sich die Frage, wieso eigentlich Leute, die nicht einmal in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, ausgerechnet so viele Kinder haben? Vielleicht weil im System was faul ist, dass man Kinder armer Leute geradezu subventioniert, während Kinder bei Arbeitnehmern zum Hindernis werden.

      In unserem Kindergarten wurde der Sohn eines türkischen Doppelverdienerehepaares als allerletzter mit einem Hortplatz bedacht, vorher Sozialhilfebezieher und Alleinerziehende (von denen mit Sicherheit einige feste Lebensgefährten haben) - unabhängig von ihrem Willen, eine Arbeit aufzunehmen. So schafft man erst Sozialhilfebezieher.

      Das System wird vom Kopf langsam wieder auf die Füße gestellt.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 15:19:31
      Beitrag Nr. 257 ()
      ich bin kein beamter aber es geht nicht um mich oder um andere,sondern um das steigern der wirtschaftlichen gesamtleistung,in anbetracht der tatsache das eine osterweiterung vor der tür steht,wir müssen das land fit machen.


      aber ich merk schon,das gesamtinteresse ist egal,jeder faselt unsinn von ansprüchen haben wollen und kriegen---wir müssen besser sein als der ungar,und dann können wir ans reichlich verteilen denken,ich fürchte aber,der nationale gedankte ist gänzlich weg----politik ist ein dummes gefasel ohne sinn und ziel.

      ist ja egal,lass uns bedienen und irgendwo was nehmen,wenns mir dreckig geht,beantrage ich halt mal irgendwo was---im zweifel nehm ichs von den reichen.....(das stimmt nur dann wenn diese sich bereichern,das tun manche "arme" aber auch)
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 15:21:29
      Beitrag Nr. 258 ()
      #252 ja sicher könnte er das. Aber er muss erstmal Arbeit bekommen. Und wenn er eine bekommt, könnte es nicht sein, dass dür ihn ein anderer entlassen wurde.

      Dass ist doch das, was viele befürchten. Einer wird entlassen, um einen anderen zum tieferen Lohn einstellen zu können....ich kenne viele, die haben nur noch Zeitverträge....

      Es bringt nur den Arbeitgebern etwas, kurzfristig. Denn damit sägen sie am eigen Ast, weil nämlich die Kaufkraft der Kunden verschwindet. Jeder der arbeitet, ist auch sein eigener Kunde im weitesten Sinne, oder seht ihr es anders.

      Und der Staat, nun, der bringt sich um seine Lohnsteuereinahmen und Sozialversicherungseinnahmen mit der Zustimmung von Wucherlohn. Er entlastet die Firmen, schadet aber dem Staat, den Staatseinnahmen.

      Wie war es mit der UMTS-Verteigerung. Eichel nahm zwar das Geld ein, gleichzeitig wurden aber viele Arbeitsplätze damit vernichtet. Damit vielen deren Beiträge weg, Steuern, zusätzlich verursachten und verursachen diese Kosten für das Arbeitslosengeld. Soll das normal sein....

      Es ist nicht viel anders, wie damals die Einführung der Frühverrentung. Damit hat sich der Staat um hohe Beiträge der Sozialversicherungen gebracht und Lohnsteuer, weil die Unternehmer keine jungen einstellten, wie es vereinbart war. Die Firmen sparten Kosten und die Zeche wurde sozialisiert.

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 15:24:53
      Beitrag Nr. 259 ()
      "wir müssen besser sein als der ungar,"

      Kein Problem, wenn wir aber ungarische Löhne kriegen sollen, dürfen wir auch nur ungarische Preise haben, sonst passt es wieder nicht, oder? ;)
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 15:27:51
      Beitrag Nr. 260 ()
      gjauch du hast ja recht,die arbeit wird weniger,die arbeitsplätze wandern weg,und das lässt sich nicht verhindern weil niemand das lohnniveau indiens hier haben will.



      ein grosser teil der arbeitsplätze wird also ---egal wer an der macht ist---wegfallen.




      aber in dieser wolfsgesellschaft,denkt niemand daran,das eine kommune es zb zur regel erheben könnte arbeitspläötze höherer besoldungsgruppen nur noch auf teilzeit zu belegen,niemand denkt daran nen doppelverdienerpaar bei der arbeitsplatzvergabe hinter nem alleinverdiener bei der bewerbung zu berücksichtigen....



      immer kommt riesengeschrei,warum ist das nur so? nen wevaltungsposten im öffentlichen dienst schaftt auch ein mittfünfziger langzeitarbeitsloser,aber nein der wird stattdessen umgeschult zum xten mal zum werkzeugmachen,frau zahnarzt braucht das gute gehalt zum aufbessern der portokasse.


      der jugendliche soll beim azubi-lohn abgeben,und der satte mitarbeiter (der über so sachen wie angst um übernahme nur lachen kann) schreit laut nach 6 prozent mehr gehalt......
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 15:30:08
      Beitrag Nr. 261 ()
      falsch viva,ich könnte hier länger was ausführen,aber grob gesagt ists in den meisten fällen anders,the winner takes it all,dh wenn wir besser sind beherrschen wir den markt und können die preise wieder diktieren---aber ich will nicht ausschweifen....


      anstrengung reicht in der regel aus...
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 15:43:28
      Beitrag Nr. 262 ()
      Also beherrschen die EU-Beitrittsländer demnächst den Markt, weil sie viel billiger sind und wir eifern ihnen nach und zahlen auch nur noch Hungerlöhne. Dann werden die Osteuropäer immer noch niedrige Preise haben und wir weiterhin hohe.
      Super, das bringt uns bestimmt voran.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 15:50:15
      Beitrag Nr. 263 ()
      hohe sozialleistungen bringen uns auch nicht voran.


      aber nur darüber muss geredet werden,was das land voran bringt,und nicht was man kriegt.denn wenn man mehr verdient,kann man auch mehr verteilen.



      daher sind die einzigen gedankengänge die ich gelten lasse : wie kann man den wohlstand dieses landes insgesamt,in der summe maximieren,die gesamtleistung steigern?


      dem muss sich alles andere unterordnen,für vorschläge die in diese richtung zielen bin ich gerne diskutierbereit :D
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 15:50:34
      Beitrag Nr. 264 ()
      Aus dem Ariva-Board von MadChart:

      Nix als Blindleistung.


      Ich fasse mal kurz zusammen:

      1) Zum wiederholten Male in den letzten 25 Jahren dämmert es den Politikern, dass unser Sozialsystem auf den Abgrund zurast. Leider sind derzeit auch die Bürger dieser Problematik gewahr. Börsenboom oder Flut sind gerade auch nicht. Pech. "Da müssen wir wohl was machen"


      2) Surprise, surprise! Obwohl dieser Charakterzug unseren Mandatsträgern per se gänzlich wesensfremd ist, sehen sie angesichts der Komplexität der Materie ein, dass eine Juristen-, Lehrer- oder Industriekaufmannsausbildung keine geeignete Voraussetzung darstellt, um sinnvolle Lösungsansätze erarbeiten zu können.

      3) "Wir machen eine Kommission. Datt is super, denn erstens wissen die fachlich besser Bescheid und zweitens haben wir später nen Sündenbock, wenn die Sache in die Binsen geht. Angenehmer side-effect: Wir selber müssen nix machen, nur warten."

      4) Die Kommission ist (fast) fertig mit der Arbeit. Hochbezahlte Fachleute haben Lösungskonzepte erarbeitet, die unter Berücksichtigung volkswirtschaftlicher und demographischer Gesichtspunkten die Renten mittel- und langfristig sichern sollen. Unglücklicherweise ist wegen der eventuell geringen Akzeptanz in der Bevölkerung keines dieser Konzepte geeignet, um den Ministern, die diese Konzepte realisieren sollen, den Machterhalt zu sichern.

      5) Punkt 2) ist leider Vergangenheit. Jeder Mandatsträger, der ein Mikro unter die Nase gehalten bekommt, fühlt sich nun wieder berufen, die eigenen Vorstellungen zu verkünden, insbesondere dann, wenn sich die Gelegenheit bietet, dem politischen Gegner eins auszuwischen.

      6) Das Ende vom Lied: Die Kommissionsmitglieder sind ein paar 100.000 € reicher. Die Steuerzahler um denselben Betrag ärmer. Die Schwankungsreserve wird auf 0,1% reduziert und die Rentner bekommen eine einmalige Nullrunde verordnet, zusammen mit dem Versprechen, dass die Rentner nach der nächsten Wahl den doppelten Betrag zurückerhalten, wenn man wieder Schröder wählt. Das reicht, um den Rentenbeitrag bis zur nächsten Bundestagswahl einigermaßen zu stabiliseren.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 17:33:10
      Beitrag Nr. 265 ()
      Nun, fassen wir mal zusammen:

      In den 70 - 80 Jahren konnte bei uns jeder gutes Geld verdienen wenn er wollte. Erstens waren wir nicht überfüllt mit ausländischen Mitbewohnern. Zweitens hatte jede große Firma seine eigenen Putzfrauen, Fahrer, Nachtwächter ect., so war es auch den Menschen möglich, ein gutes Einkommen zu erzielen, die keine Berufsausbildung hatten oder nicht mit guten Noten glänzen konnten und die Binnenwirtschaft profitierte ganz gut davon. Diese aber wurden dann in den neunziger Jahren ausgelagert zu Fremdfirmen. Die sogenannten Dienstleistungsfirmen entstanden. Hinzu kam noch die Zeitarbeit, ja, die gabs in den siebzigern auch schon, nur nicht in dem Maße wie heute. Viele Industriearbeitsplätze wurden ausgelagert in den Osten und die Frühverrentung setzte ein, man brauchte die "Alten" ja nicht mehr, man lies ja im Osten produzieren. Mein Vater gehörte selbst dazu.

      Die Auslagerung dieser Job´s - Putzfrauen ect. - machte es möglich, geringere Löhne für diese Tätigkeiten zu bezahlen. Die Firmen konnten diese Ausgaben abschreiben und es entstanden neue Arbeitsplätze, was im eigentlichen Sinne aber nicht geschah, denn diese Arbeitsplätze gab es ja schon vorher und wurden aber besser bezahlt als bei den sogenannten Dienstleistungsfirmen. So nahm alles seinen Anfang mit der Lohnspirale nach unten. Mit der stetigen Zunahme der Ausländeranzahl in Deutschland haben sich natürlich die Probleme verschärft.

      Und was die Sozialausgaben betrifft, so sollte man unterscheiden, zwischen Sozialausgaben, welche sich prozentual allein auf Deutsche verteilen und wie hoch der Betrag für Ausländer ist. Zu Sozialausgaben rechne ich keinesfalls Arbeitslosengeld und Rente, da hierfür auch Beiträge gezahlt werden. Allerdings, dass diese Kassen geplündert wurden für Fremdleistungen, ist ebenso nicht unerheblich. Es wurden Zahlungen gemacht für Leistungen, die der Allgemeinheit, also Alle, aufgebürdet hätte werden müssen, sodass auch der Millionär sich daran beteiligt hätte. Aber auch das war von den Politiker so gewollt.

      Die gesamte Familie im Heimatland eines Ausländers wird von der Krankenkasse versorgt, was alles für meine gesamte Familie nicht zutrifft, diese müssen ihre eigenen Beiträge verrichten. Hier setzt die Ungerechtigkeit schon ein. Abgesehen davon, dass dies schon ettliche Jahre so gehandhabt wird auf unsere Kosten.

      Was in letzter Zeit so alles ans Licht kommt, wir wurden doch all die Jahre um nicht zu sagen vera...nach Strich und Faden. Die Regierungen wähnten sich sicher, sie hatten sich nicht vorgestellt, dass das Internet solche "Offenbahrungen" für alle bereithält, also auch für das "Fußvolk", ausgerechnet für die, die es nun am allerwenigsten wissen sollten, weil diese ja die Zeche für alles zahlen soll.

      Ich bin gespannt, wie es in unserem Lande weitergeht. Denn so wie bisher, wirds auf Dauer nicht gehen. Die nächste Generation wächst heran und früher oder später raffen auch sie die Ungerechtigkeit in unserem Land und wer alles auf unsere Kosten profitiert.

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 17:40:14
      Beitrag Nr. 266 ()
      im grunde glaub ich,ist nichtmal der nationalkonsenz bei uns vorhanden,es gibt nur noch lobbygruppen die für sich raffen oder ihre ideologien druchdrücken wollen.


      zusammenhänge werden nicht mehr gesehen--erst kürzlich unterhielt ich mich mit studentischen "linken" aktivisten die gegen studiengebühren (sehr löblich) aber im gleichen atemzug sich gegen abschiebehaft aussprachen.nun ist das nicht ein riesenbatzen geld,aber solche massnahmen sparen letztlich geld und würden somit auch die studiengebühren langfristig verhindern helfen.

      aber das problem ist,jeder will ne umschichtung der prioritäten,es soll immer woanders weggenommen werden um sich oder seine ideologie durchzudrücken.


      ein ausweg ist nur,das alle in eine richtung gehen,das heisst sparen überall,beim lehrer beim manager,beim zuwanderer,beim bauern----sparen muss poltisch als zweck oberster priorität angesehen werden.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 18:17:32
      Beitrag Nr. 267 ()
      #240 von gjauch

      Du must mein Posting schon komplett lesen. Schließlich enthielt es einen Vorschlag zur Absicherung eben dieser Löhne.

      Dann sollte man auch mal die andere Seite sehen. Würde der Landwirt, sagen wir durchschnittliche Handwerkerlöhne zahlen, müßtest Du aber ne Menge mehr für Lebenmittel berappen, wozu der Billiglohnempfänger noch weniger in der Lage wäre. Obendrein wäre der Landwirt gegenüber seinen östlichen Kollegen nicht mehr wettbewerbsfähig.
      Nicht vergessen, die deutsche Landwirtschaft gehört schon lange zu den ertragsarmen Gewerbebetrieben.

      Also alles hat zwei Seiten
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 18:51:33
      Beitrag Nr. 268 ()
      265: der Anfang passt noch. Aber warum fand das alles denn statt.

      In Niedersachsen - nahe holländische Grenze - gab es mal eine Bekleidungsindustrie. Etwas weiter südlich gehen zur Zeit zahllose Möbelfirmen pleite, weil sie den Kostendruck nicht mehr abfedern können.

      Die Stärkung der Binnennachfrage ist ein Ammenmärchen der Linken. Die dient vielleicht noch dazu, dass man sich einen Vw statt eines Japaners kauft. Aber einen in Deutschland produzierten Videorekorder, eine hier produzierte Digitalkamera oder ein hier produziertes Fahrrad wird man in keinem Kaufhaus finden. Außer in Luxushäusern, wo Leute sich den doppelten - 10-fachen Preis eines Fernost-Produktes leisten können.

      Das sollte man nicht vergessen, wenn man auf die bösen Unternehmer schimpft, die die Löhne so drücken.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 18:54:19
      Beitrag Nr. 269 ()
      #267

      was würde passieren, wenn unsere Landwirte nicht reglementiert werden würden, keine Vorgaben von Brüssel, keine stillgelegten Flächen. Was hat das alles mit freier Marktwirtschaft zu tun. Mit freier Unternehmergestaltung.
      Hier geht´s schon mal los. Würde mich mal interessieren, ob unsere Flächen ausreichen würden, unsere Bevölkerung zu ernähren oder ob wir auf die Einfuhren der anderen Länder angewiesen sind. Ja, diese können billiger produzieren, aber nur, weil wir dies über den EU-Beitrag mit finanzieren, das sollte man sich bewußt sein. Ob es sich um Getreide handelt, Rotwein oder sonstiges, alles billiger produziert durch Hilfe der EU-Gelder an dem unser Land den höchsten Beitrag leistet.

      Abgesehen davon, wo bleiben die Steuern der großen Dax-Firmen. Was erhalten diese an Subvensionen und trotzdem werden Arbeitsplätze abgebaut. Was ist mit den Hermes-Bürgschaften für diese Firmen, die der Staat denen gibt und keinen einzigen Arbeitsplatz geschafft wird damit. Diese heimsen Profite ein, egal ob der Handelspartner zahlungsfähig ist oder nicht. Wenn nicht, Pech gehabt, dann zahlt eben Vater Staat an Siemens oder sonst wen, plus Zinsen...

      Die kleine Handwerkerbude kann den Bach hinuntergehen, das juckt diese Herren wenig. Hauptsache die großen Weltfirmen ziehen dicke Fische an Land, welche die Regierung absichert mit Bürgschaften.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 19:04:11
      Beitrag Nr. 270 ()
      #268

      bestimmte Produkte wurden doch nie von normalen Arbeitnehmern bar bezahlt. Es wurde doch alle mit Kredit finanziert, selbst der Urlaub. Warum hatten denn die Versandhäuser so großen zulauf. Das Leasinggeschaft mit den Auto´s. Aber mit Kürzungen der Einkommen, klar, dann gingen auch die Käufe zurück. Wurde uns nicht jahrelang Lohnzurückhaltung gepredigt, damit die Arbeitgeber Arbeitsplätze schaffen...und... wo sind sie...

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 19:33:00
      Beitrag Nr. 271 ()
      #269

      Wir könnten uns alleine ernähren, wenn wir konsequent alle modernen Produktionsmethoden zuließen. Geht aber nicht wegen unserer Gesetze(z.B. Gentechnik)

      #270

      Arbeitgeber schaffen keine Arbeitsplätze. Diese verblendete zusammenhangsverfremdende Pauschalaussage geht mir mittlerweile tierisch auf den S...!
      Und weil bei uns die Mehrheit so davon spricht, kapieren sie auch nicht, warum so keine Arbeitsplätze entstehen.

      Arbeitsplätze fallen da an, wo es brummt, man es mit der bisherigen Mannschaft(auch allein) nicht mehr schafft. Darum hilft da auch nur eine Politik, die eben dazu führt, das es brummt: DIE RAHMENBEDINGUNGEN

      Bei uns aber wurde ein tötlicher Fehler nach dem anderen gemacht:

      1. künstliche Kostenerhöhung durch unsinnige Energiebesteuerung

      2. Eine Auflagenflut, die in der Welt ihren Vergleich sucht.

      3. Gesetzesvorgaben, die einem das Einstellen von Personen vergreult, man sich zehn mal überlegt, ob man da noch einstellen sollte.

      4. Ein Finanzmarktsystem, in dem aber garkein Existenzgründer noch eine Chance hat. !!

      5. Ein Steuersystem, in dem die Bildung von Eigenkapital zum Traum entwachsen ist, somit jedem die Motivation nimmt, überhaupt noch etwas auf zu bauen.

      Das ganze kann man natürlich jetzt noch irre verfeinern, was ich auch schon oft hier tat.

      Und das allerschlimmste an dem ganzen Schlammasel ist:

      Von den GROSSEN Volksparteien hat noch keine begriffen, was ab geht, es wird aktuell nur herum gedoktert

      Und da wundern wir uns noch??
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 19:51:53
      Beitrag Nr. 272 ()
      #271Von den GROSSEN Volksparteien hat noch keine begriffen, was ab geht, es wird aktuell nur herum gedoktert


      die haben schon begriffen, nur, die wollen in der Oberliga mitspielen, auf dem internationalen Parkett und da ist das "Fußvolk" nicht relevant. Dass ist das Problem..

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 19:58:07
      Beitrag Nr. 273 ()
      Zählt Kleidung auch zu den Luxuswaren, die noch nie bar bezahlt wurden?
      Ich hab als Kind noch "Schießer"-Unterwäsche getragen, made in Germany. Viele anderes Sachen waren auch in Deutschland produziert.

      All die lieben Arbeiterfreunde hier haben zwar zum Teil recht. Sie sollten aber wissen: Deutsche Löhne und Aldi-Preise passen langfristig nicht zusammen.
      Das Internet wird den Prozess noch beschleunigen, viele Einzelhändler dürfen die Konkurrenz von ebay-shops schon spüren.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 20:21:26
      Beitrag Nr. 274 ()
      #273 Deutsche Niedriglöhne und Miete, Wasser und Strom passen auch nicht zusammen. Allein diese drei Posten machen einen erheblichen Teil aus des Einkommens...

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 21:15:16
      Beitrag Nr. 275 ()
      Philips macht dicht
      (de.internet.com) Der niederländische Elektronikkonzern Philips (EuroStoxx 50) will in den kommenden Jahren ein Drittel seiner 150 Fabriken schließen oder verkaufen. Das gab Unternehmenschef Gerard Kleisterlee in einem Gespräch mit der Tageszeitung "NRC Handelsblad" bekannt. Einen genauen Zeitplan gebe es jedoch noch nicht.

      Die Schließungen bedeuten keinen Rückzug von Märkten, so die Zeitung weiter. Produzenten aus Billiglohnländer würde die Lücke bei der Herstellung füllen. Der in Amsterdam beheimatete Konzern ist der größte Elektronikproduzent Europas. Philips hat bereits die Zahl seiner Fertigungsstätten in den vergangenen fünf Jahren um 120 auf 150 reduziert. Der gesamte Warenstrom für den Bereich Consumer Electronics, in dem die Holländer ein Drittel ihres Umsatz generieren, wird in nur noch zehn Fabriken hergestellt. Unter starkem Konkurrenzdruck hat Philips bereits große Teile der Sparte an den Auftragsfertiger Jabil Circuit ausgelagert. Nunmehr konzentreiert man sich auf die Bereiche Forschung, Design und Marketing.

      Kleisterlee gab an, dass sein Unternehmen sich auf den rasant wachsenden chinesischen Markt konzentrieren wolle, wo man in den nächsten fünf Jahren den Umsatz verdoppeln will. Gegenwärtig wird in dem asiatischen Riesenstaat ein zehntel des Philips-Umsatzes generiert.

      Seit Kleisterlee im Mai 2001 die Konzernführung bei Philips übernommen hat, wurden 50.000 Arbeitplätze abgebaut. Gegenwärtig sind noch 170.000 Personen bei dem multinationalen Unternehmen beschäftigt. (as)


      [ Montag, 25.08.2003, 09:27 ]


      und so wird´s gemacht von allen Global Player. Sie kaufen alles auf, machen dicht, gehen in Billiglohnländer und führen ihre Produkte wieder ein, um sie bei uns an den Mann zu bringen. So trickst man die Konkurrenz aus....war es in Ostdeutschland nicht ebenso...und was ist mit Jena-Optik, haben die die kleinen nicht auch ruiniert...

      ghauch
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 21:57:19
      Beitrag Nr. 276 ()
      Was mir in diesem Tread, den ich seit Tagen mit großem Interesse
      mitlese, so fürchterlich auf den Sack geht, ist die indifferenzierte
      Betrachtungsweise. Womit ich insbesondere Whitehawk meine.

      Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sind Parasiten der
      Gesellschaft und müssen am Besten das Land verlassen oder
      den Gürtel enger schnallen.

      Keine Rücksicht auf Einzelschicksale - das Globalinteresse
      ist maßgebend.

      Dabei scheint es keine Rolle zu spielen, ob es sich um einen
      türkischen Hauptschulabgänger, dessen Zeugnis sich durch
      die Einheitsnote "ausreichend" auszeichnet, und der damit
      den Grundstein für seine Sozialhifeempfängerkarriere gelegt hat
      handelt oder um jemanden, der sein Leben lang im Berufsleben
      stand, also sein Leben lang Beiträge geleistet hat und
      jetzt mit Mitte 50 arbeitslos wurde. Mithin künftig nach
      12 Monaten in die "Arbeitslosenhilfe" II fällt.

      Also wie ein Sozialhilfeempfänger behandelt wird. Was bedeutet,
      wenn der einen Verwandten 1. Grades hat, z.B. einen Sohn,
      dann bekommt der erstmal nichts. Der Sohn darf ihn ernähren.

      Was glaubt ihr wie der Vater sich in dieser Situation fühlt? Mit Mitte
      50 ist er auf Zuwendungen seines Sohnes angewiesen. Eine
      Demütigung erster Güte!

      Und was meint ihr, wie prikkelnd der Sohn, der ja wahrscheinlich
      Anfang 30 ist und am Aufbau seiner eigenen Existenz arbeitet, es
      findet, seinen eigentlich noch topfiten Vater,
      den nur niemand mehr haben will, zu ernähren?

      Da kommt Stimmung auf!! Das schwöre ich euch. Und das wird
      keine Ausnahme sein. Das wird viele treffen.

      Glückwunsch an dieser Stelle noch an alle Münte-Wähler.
      Nicht vergessen, Konsum zurückschrauben, mehr Geld für den Staat.

      Die neue Rechtslage wird einschlagen wie eine Bombe. Das
      ist sozialer Zündstoff erster Güte.
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 22:19:03
      Beitrag Nr. 277 ()
      Schröders trübe Kanzlerschaft.

      »Während Bundeskanzler Schröders außenpolitischer Irak-Exkurs seine betäubende Wirkung langsam verliert, wacht Deutschland unter wachsenden innenpolitischen Schmerzen wieder auf. Immer neue Hiobsbotschaften lassen befürchten, daß die soziale Wirklichkeit in die schwerste Krise seit fünfzig Jahren geraten wird« (NZZ Nr. 113/2003, S. 1; Leitartikel). Woran erkennt man »die schwerste Krise seit fünfzig Jahren«? (1) Daß selbst das Statistische Bundesamt die üblichen Behördenreserve aufgibt und »die dramatische Alterung der deutschen Gesellschaft« als schwere gesellschaftliche Fehlentwicklung anprangert (am 6.6.03). Einer der Hauptgründe: der Vertrauensschwund gegenüber der Politik und die damit verbundene Zukunftsangst (»Wozu noch Kinder?«). (2) Daß der Economic Freedom Report auf seinem Freiheitsindex Deutschland von Platz 13 auf Platz 20 zurückgestuft hat. (3) Daß der Bundesrechnungshof vor weiterer staatlicher Neuverschuldung lautstark warnt (9.7.03). (4) Daß auf dem Human Development Index Deutschland auf dem 18. Platz landet. (5) Daß wegen der sinkenden Lebensqualität (vgl. 4) unter Eliten eine heimliche Landesflucht eingesetzt hat, die als verschenktes Humankapital schlimme Folgen haben wird. (6) Daß 95 % der Bürger der politischen Klasse kaum noch ein Wort glaubt. Dafür ein aktueller Wortbruch: »Wir werden nicht den Weg gehen..., die Kosten... durch Verschuldung auf die kommenden Generationen abzuwälzen« (G. Schröder am 14.3.03) im Bundestag). Demgegenüber beläuft sich die Neuverschuldung in den Bundeshaushalten 2003 und 2004 auf je 40 Mrd. Euro (80 Mrd. Euro zusammen).

      Schröders mediale Gecks. Man kann darauf bauen, daß der jetzige Bundeskanzler in periodischen Abständen ein Medienfeuer anzündet. Er und sein Stab suchen offenbar die politmediale Landschaft gezielt danach ab, was sich zum Strohfeuer eignet. Damit kann man die Bürger von den katastrophischen Zuständen (gigantische Staatsverschuldung, dramatischer Geburtenrückgang u.v.a.) für eine Weile ablenken. Die medial inszenierte Absage eines Italienurlaubs kann als neuerster Musterfall solcher Gecks gelten.
      Vgl. ergänzend den WALTHARI-Beitrag: Von der spaßgesellschaftlichen Kinderlosigkeit zur verarmenden Altengesellschaft

      Was tun? (1) Die Übermacht des herrschenden Parteienkartells auf die Maßgabe des Grundgesetzes (den Parteien ist danach nur ein Mitwirken erlaubt) zurückstutzen, d.h. mehr bürgernaher Sachverstand durch parteienunabhängige Fachleute. Wie gut das funktioniert, belegte die unabhängige Bundesbank (bei der EZB bestehen Zweifel, weil die Stabilitätskriterien von der politischen Klasse Europas unterlaufen werden).
      (2) Das Bundesbankmodell auf die Sozialpolitik übertragen, um den wuchernden Sozialstaat, der für den Megaschuldenberg der öffentlichen Hände verantwortlich ist, den Wahlwerbehänden der Parteien zu entwinden. Mit Neuverschuldungen darf niemand mehr auf Stimmenfang gehen, was nur durch wahlunabhängige Fachleute verhindert werden kann.
      (3) Ein Fachgremium, bestehend z.B. aus den Präsidenten der fünf führenden Wirtschaftsforschungsinstituten, soll ein Vetorecht bei einem verfassungswidrigen Haushalt ausüben können, um die Parlamente zu disziplinieren und das Bundesverfassungsgericht zu entlasten. Hans Eichel hat sich als ein noch schwächerer Finanzminister erwiesen als sein Vorgänger. Ergebnis: Die Staatsschulden belaufen sich derzeit auf rd. 1.300 Mrd. Euro, mehr als das Vierfache des Standes von 1980.
      © E. Dauenhauer, aus: www.walthari.com
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 22:23:20
      Beitrag Nr. 278 ()
      Wie kommt die SPD in der Sonntagsfrage noch auf 30% :confused:. Das ist doch nur eine weitere Lüge....:mad:
      Avatar
      schrieb am 25.08.03 22:34:10
      Beitrag Nr. 279 ()
      http://www.subventionsberater.de/gier/reichtumi.html


      unsre Milliardäre im Ländle...

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 07:41:51
      Beitrag Nr. 280 ()
      @goldless #276

      Sehr guter Beitrag !

      Was Du hier beschreibst, darauf kann und muss man immer wieder hinweisen und deutlich machen, was es eigentlich im zerbröselten Detail für Einzelne bedeutet, wenn der Staat nun Demontageprogramme als "Reformvorhaben" mit Vehemenz durchsetzt. Soziale Errungenschaften aus etlichen Jahrzehnten, die viel Gestaltungs- und Entwicklungsarbeit gekostet haben, um die eine BRD von vielen anderen Staaten lange Zeit beneidet wurde...sie sind es eigentlich immer gewesen, die den sozialen Frieden in der Bevölkerung erzeugt und gesichert haben, die einen festen inneren Zusammenhalt schmiedeten. Ich hab dies immer für ein ungemein wertvolles "Grundkapital" Deutschlands gehalten. Nun wird es Scheibchenweise Schritt für Schritt auf die Schlachtbank geführt, ohne Rücksicht auf "menschliche Verluste".

      Nicht der vorhandene Sparzwang eines Müssen, den hat nun auch der letzte Zeitgenosse begriffen, nein, es ist im Zuge dieser elenden Sparprogramme die Anwendung sozialer Ungerechtigkeiten. Das macht den sozialen Sprengstoff dabei aus. Einerseits Steuerflüchtenden Obrigkeiten die mit einer Amnestie beschenkt werden, derer man geradezu anbettelt, die hofiert werden in ihrem Verbrechenssubstrat, und eben andererseits den 56-jährigen Malocher von der Baustelle, der in 40 Berufsjahren unzählige Häuser reicher Ärsche hochgezogen hat, nun plötzlich in der Arbeitslosigkeit steht. Zu jung für den Antritt in die Rente, zu alt für das Finden eines neuen Jobs, und nun auch für zu teuer erklärt worden ist für die Sozialkassen. Alte Arbeitslosenhilfe gestrichen, Arbeitslosengeld zeitlich zusammengestrichen (wofür hat der eigentlich jahrzehntelang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, glatter Betrug wird ihm hier zuteil), der steht dann ratzfatz in der Sozialhilfe, natürlich mit entsprechenden, abgesenkten Sätzen.

      Oder aber, wie Du es so schön beschrieben hast, man spart sich selbst noch diese miesen Zahlsätze, und legt Regress an die nächste Verwandtschaft an.

      Was für eine elende Erniedrigung und Demütigung, Zynismus pur !!

      Dieser Staat entwickelt sich zu einem Staat für wenige Betuchte, weg von den Mehrheiten eines sozialen Friedens, dem wichtigsten Kapital eines Staates überhaupt.

      TT
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 08:05:16
      Beitrag Nr. 281 ()
      #276 und 280

      Genau das ist es, was ich meine.
      All die Kürzer und Streicher sehen nur das vermeintlich Globale. Auf Einzelschicksale, so tragisch sie auch sind, wird keinerlei Rücksicht genommen. Sollen die doch verrecken.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 09:13:52
      Beitrag Nr. 282 ()
      272 von gjauch

      Ich glaube eher, das die ein riesen Problem damit haben, selber mal den Gürtel enger zu schnallen.

      Unser eins macht das permanent in den letzten Jahren, für die ist es ein Fremdwort.

      Man bekommt halt ein verkümmertes Verantwortungsbewußtsein, wenn die Kohle über Jahrzehnte immer automatisch fließt.

      Da hilft nur ein Volksaufstand, oder, vermindert allerdings, die finanzielle Zwangsverwaltung, die ja Heute schon viele deutsche Kommunen erleben.

      Leider
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 09:16:33
      Beitrag Nr. 283 ()
      Bei den nächsten Wahlen extrem wählen!
      Welche Partei, ist völlig egal. Nur das weckt die fetten, selbstzufriedenen Politiker aus ihrem Dornröschenschlaf!
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 09:21:35
      Beitrag Nr. 284 ()
      Was wir heute erleben ist doch das Horrorszenario eines jeden Schuldenmachers.

      Seit ca. 30Jahren finanziert diese merkwürdige Republik ihren Staatshaushalt zum großen Teil auf Pump.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 11:27:44
      Beitrag Nr. 285 ()
      ..jaja, die Einzelschicksale....:confused:

      Wenn man Strukturen verändern will, dann trifft das immer einzelne. Manche härter, andere weniger. Wenn irgendwo ein Krankenhaus geschlossen wird, dann kann vielleicht eine alte Oma ohne Führerschein nicht mehr ihren Mann besuchen, weil der öffentliche Nahverkehr zu schlecht ist und ein Taxi zu teuer. Soll man ein (überflüssiges und damit teures) Krankenhaus deshalb nicht schließen??


      Tatsache ist: wer genug Geld hat, dem wird es zugemutet, für sich selbst und notfalls auch für die Verwandschaft aufzukommen. Damit der Papa nicht das Haus auf die Kinder überschreibt und sich dann vom Staat sein Leben finanzieren lässt. Sozialisierung der Lasten, Privatisierung der Vermögen. So läuft das nämlich in allen Gesellschaftsschichten.
      Weiterhin wird das System der Realität angepasst, indem von denjenigen, die leistungsfähig sind, grundsätzlich wieder verlangt wird, auch Leistung zu erbringen, notfalls auch für sehr wenig Geld. Die Frage "lohnt sich Arbeit für mich" wird nicht mehr gestellt - und das ist richtig so.
      Ein System ist krank, das diese Frage zulässt. Es stellt die Welt auf den Kopf, dass der Normalfall ist, dass man für sich selbst aufkommt - durch Arbeit - und in Ausnahmefällen (weil es nicht anders geht) von der Allgemeinheit finanziert wird.


      Das System wird ganz einfach in Richtung auf mehr Selbstverantwortung umgebaut, leider viel zu langsam. Denn auch ich kritisiere, dass derjenige, der 30 Jahre eingezahlt hat gleich behandelt wird mit dem, der von sonstwoherkommt und nie einen Ct. bezahlt hat. Dass die neue "Zahnersatzversicherung" schon wieder eine Pflichtversicherung sein soll, angeblich ist ja wohl auch noch eine Pflichtversicherung für "Elementarschäden" geplant. Das Zwangssystem wird weiter ausgebaut, das ist wirklich zu kritisieren. Wobei viele der Schreiber hier dies ja begrüßen müssten, denn "Zwangssysteme" wie Pflichtversicherungen sind ja nach Regierungsdiktion "solidarische Systeme".
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 12:00:40
      Beitrag Nr. 286 ()
      @ goldless

      also ich muss mich kurz fassen aber ich will ja eben nicht das es die trifft die unschuldig in die lage geraten.


      zudem bin ich immer am nationalen und an einzelschicksalen interessiert,aber geld ist ein begrenztes gut.ich setze mich daher für strikte zuwanderungskontrolle ein und wäre bei der ostererweiterung für sehr viel längere übergangszeiten im arbeitsmarkt gewesen....

      wer aber immer brüllt alles geld für alle hat nicht den realitätsdurchblick.


      zum punkt sozialhilfeempfänger gleich schmarotzer,so ein unsinn,hab ich nie gesagt.


      jeder kennt aber arbeitslose die über die höhe ihrer arbeitslosenhilfe jammern,die mal ne pause einlegen,die auf ihren bedarf aber nicht auf ihr bemühen schauen.


      mir ist egal wie hoch arbeitslosenhilfe ist,das müsste die einstellung sein,denn der staat und der betroffene müssen ALLLES daransetzen diesen zustand schnellstmöglich zu verhindern.jeder nicht-schmarotzer begreift das für das geld vom arbeitsamt toiletten von sehr armen menschen geputzt werden...



      aber ich kanns nicht oft genug sagen,wie in dänemark,jeder de rsich engagiert,nicht mit dem mund,sondern etwas macht EGAL was,haupztsache er ist 8 std am tag für die gesellschaft da soll so gut wie möglich behandelt werden,wer das nicht will hat meiner meinung nach nix verdient,aussre das man seine biologischen funktionen am laufen hält :D


      also nochmal,dem 50 jährigen arbeitslosen will ich mehr geben wenn er sich fortbildet,wenn er nichts findet muss er ein ehrenamt vollzeit übernehmen und kriegt dafür nen ordentlichen beitrag vom arbeitsamt,gleiches gilt für den türkischen hauptschulabgänger der sich vollzeit in nem jugedheim engagiert.


      kurz gesagt,jeder der sich vollzeit einbringt hat ein volles recht auf den reichtum dieses landes,wer sich zeitlich nicht einbringt hat meiner meinung nach kein recht,und zwar überhaupt nicht.jetzt komm mir nicht mit einzelschicksalen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 12:23:55
      Beitrag Nr. 287 ()
      mich stört das man in d für die pure existenz bezahlt wird auf hohem niveau,aber das bemühen wird nicht gesehen.in den usa kriegst du für die existenz nen feuchten händedruck,wenn aber jemand dein bemühen unschuldig verhindert bist du gleich mehrfacher millionär durch schadenersatz---hier ists fast egal wa du machst ,ob schuldig oder unschuldig egal,maximal nen paar hunderter unterschied.

      zb die beiden fälle viagra-kalle und florida-rolf.auf den ersten blick erscheint mir florida rolf selbst schuld an seiner situation,währen viagra kalle durch nen unschuldigen unfall in den usa vermtlich längst millionär wäre.nach meiner philosophie könnten die 1900 euro von florida rolf also direkt an viagra kalle gehen :D (kann er dann auschliesslich viagra für kaufen)


      ich bin sogar davon überzeugt das 30 prozent bei ner dienstpflicht herausfallen würden,so das der mehraufwand leicht erbracht werden könnte (notfalls streichung einiger panzer oder aufhebung eines abschiebestopps---das sollten uns diese dinge schon wert sein)


      differenzierung ist gerade das was der staat z zt NICHT macht.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 13:54:22
      Beitrag Nr. 288 ()
      ) Plausibilitätskontrolle und einige internationale Vergleichswert

      Wer einen Mindestlohn mit sozialer Zielsetzung festzusetzen sucht, steht immer vor dem Problem, zu niedrig oder zu hoch zu liegen, entweder zu weit vom Menschen oder zu weit vom Markt entfernt zu sein. Deshalb soll das Ergebnis mit Pauschalen verglichen werden, die ähnliche Zwecke erfüllen.

      Der ermittelte Nettolohn liegt, jedenfalls für die alten Bundesländer, sehr nah an der gesetzlich aktuell festgeschriebenen Pfändungsfreigrenze 2002 für eine Person nach der Anlage zu § 850 c ZPO, die 939,– € netto beträgt. Diese Grenze würde sich jedenfalls für 2003 im vereinfachten Verfahren deshalb auch generell als Anhaltspunkt für Mindestlohn anbieten.

      Der unterhaltsrechtliche Mindestselbstbehalt für Erwerbstätige im Westen (nach der Düsseldorfer Tabelle 2002) liegt bei 840.- €. Vorweg dürfen allerdings 5 % pauschale Werbungskosten und Absetzbeträge in größerem Umfang bis hin zu Schulden abgezogen werden, sodass auch hier der geschützte Nettoverdienst über 905,– € liegt.

      Auch der steuerrechtliche Grundfreibetrag könnte als Vergleich dienen. Jedoch sind auch hier die Absetzbeträge nicht erfasst, und dieser Freibetrag ist gegenwärtig zum Vergleich vor allem deshalb ungeeignet, weil das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zwar eine Orientierung des Freibetrags am Existenzminimum gefordert hat, es bis heute aber unterlassen hat, die Elemente dieses Existenzminimums in irgendeiner Weise näher zu bestimmen und zu schützen, und damit die Finanzverwaltung zu erheblichen, rein steuertechnisch motivierten Manipulationen nach unten und Auslassungen ermuntert hat (vergl. dazu zuletzt Vierter Existenzminimumbericht, BT-Drs. 14/7765 (neu).

      Und auch ein Vergleich mit Nachbarländern soll nicht fehlen (wobei für den ganz präzisen Vergleich auch noch die Kaufkraftparitäten beachtet werden müssten): in den Niederlanden liegt der gesetzliche monatliche Bruttomindestlohn etwa in der Höhe wie oben gefordert. Wegen niedrigerer Abgaben ist aber der Nettomindestlohn höher für über 21-Jährige beträgt er seit Juli 2002 1.059,59 €, und dazu kommen noch, ebenfalls gesetzlich garantiert, 54,60 € Urlaubsgeld (kurze Übersicht über die soziale Sicherheit in den Niederlanden, Ministerium für Arbeit und Soziales, Den Haag, Juli 2002, S. 19 f. Der Gesamtbetrag ist gleichzeitig der Sozialhilfenormbetrag für 2 Erwachsene). Aber selbst diejenigen, die die Niederlande so sehr als Vorbild loben, was Lohnzurückhaltung, Arbeitspflicht oder Einsatz von Zeitarbeit angeht, haben wenig Interesse, diese Tatsache in Deutschland bekannt zu machen.

      Das kleine Land Luxemburg hat ab 1. 1. 2003 einen Bruttomindestlohn für über 18-Jährige von 1.368,74 € (= 7,91 € brutto pro Stunde) und 1.642,49 € für qualifizierte Arbeiter (Sozialinfo der NGL Luxemburg www.ngl.lu).

      Etwas niedriger liegt Frankreich, wo 2002 der gesetzliche Mindestlohn SMIC auf 6,83 € brutto pro Stunde festgelegt wurde. Dort gab es allerdings auch schon Proteste, weil diese Höhe nicht für ausreichend gehalten wird.

      Die angelsächsischen Länder, die mit ihren »working poor« nicht zimperlich umgehen, liegen nominal und in der Kaufkraft noch weiter darunter: In Großbritannien beträgt der gesetzliche Mindestlohn seit Oktober 2002 4,20 Pfund pro Stunde (was ca. 6,40 € entspricht). Und in den USA stagniert der gesetzliche Mindestlohn seit 1997 bei 5,15 $. Dieser Betrag — eigentlich ein Armutszeugnis im wahrsten Sinne des Wortes für die führende Wirtschaftsnation der Welt — gilt dort als »fairer Arbeitsstandard« und wird nur durch gnädig gewährte Essensmarken und eine bescheidene negative Einkommensteuer nachträglich etwas aufgebessert. Das Beispiel macht deutlich, dass die Bestimmung der Sittenwidrigkeit letztlich vom herrschenden Menschenbild und der Vorstellung von Menschenwürde in einer Gesellschaft abhängt und dass auch das sich in einer Lohnuntergrenze ausdrückt.

      Tipp für die Verhandlungsphase
      Es gibt, abgesehen von den letztgenannten Vergleichswerten, jedenfalls in Deutschland viele Gründe, sich an den oben ermittelten 7.50 € Stundenlohn bei den Vertragsverhandlungen für an- und ungelernte Arbeit als zumutbarem Grundlohn zu orientieren, wenn man von der Sozialhilfe unabhängig werden und sich in Arbeitsleben und Gesellschaft integrieren will. Grundlohn bedeutet: Stundenlohn noch ohne Zuschläge, die für Erschwernisse wie Schichtarbeit, schmutzige Arbeiten, Überstunden etc, gezahlt werden. Manche Firmen »schönen« nämlich optisch ihre Niedriglöhne, indem sie diese Zuschläge einrechnen. Nach der vorgelegten Modelrechnung ist allenfalls zu vertreten, dass Urlaubsgeld anteilig und Fahrtkosten zum Arbeitsplatz in Höhe des berücksichtigten Pauschalbetrags eingerechnet werden dürfen, wenn sie übernommen werden. Das beißt nicht, dass man nicht für eine vertraglich klar begrenzte Einarbeitungszeit, wenn Einarbeitung wirklich notwendig ist (was bei un- und kurz angelernten Kräften schwer zu begründen ist), oder bei niedrigerem Niveau etwa der Unterkunftskosten darunter geben kann. Aber langfristig sollte man bei Grundlöhnen, die davon nach unten abweichen, den Verstoß gegen die Lohnwucherregeln überprüfen lassen, besonders, wenn man gegen seinen Willen durch Drohung mit Sozialleistungsentzug gezwungen worden ist, die Arbeit anzunehmen

      d) Existenzsicherung für Familien ist damit auch noch nicht gewährleistet, aber das ist selbst nur knapp durch die eingangs beschriebenen Baumindestlöhne möglich.

      Auch bei Teilzeitarbeitwird dieser Lohn natürlich nicht ausreichen. Aber man sollte darauf achten, dass auch hier wenigstens die Stundenlöhne stimmen. Bei 400-€-Jobs kann man insoweit nicht automatisch von unzumutbarem Niedriglohn sprechen, sondern nur, wenn der Stundenlohn die o. g. Grenze unterschreitet. Deshalb ist, wie in den meisten Ländern richtig erkannt wird, der Stundenlohn die eigentlich wichtige Größe.

      Ein offenes Problem bleibt bei den klassischen Zugverdienstberufen, besonders im Frauenarbeitsbereich wie etwa Bäckereifachverkäufern, Putzfrau usw., wo deswegen niedrigere Löhne gezahlt werden können, weil die Arbeitnehmerinnen, die man bisher rekrutiert hat, keine vollständige Existenzsicherung erzielen mussten. Aber gerade hier muss sich mit dem Wandel der Verhältnisse das Recht auf einen existenzsichernden Lohn durchsetzen, weil gerade auch ehemalige Sozialhilfebezieher nicht auf solche Unterhaltsleistungen von Ehegatten oder Verwandten zurückgreifen können. Was die Frauenarbeitsverhältnisse angeht, ist der zu niedrige Lohn, auch wenn er in langer Tradition ortsüblich sein sollte, genau betrachtet Ausdruck einer mittelbaren Diskriminierung. Dagegen verlangt gerade die Richtlinie 2002/73 EG vom 5. 10. 2002 (Beilage zu Streit, Heft 3, 2002), mit der die Gleichstellungsrichtlinie 76/207 EWG fortgeschrieben wurde, eindeutigere Maßnahmen. Hier sind mutige Europäerinnen und ihre Rechtsanwälte gefordert.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:00:00
      Beitrag Nr. 289 ()
      288 ist zwar ein interessanter Bericht, aber der Zusammenhang zu diesem Thread ist mir nicht ganz klar.

      Die Zahlen zeigen aber, wie wenig sich Arbeit derzeit für "Mindestlohnempfänger" lohnt. Weil die Sozialhilfe zu hoch ist.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:06:23
      Beitrag Nr. 290 ()
      @whitehawk + xylophon

      Ich glaube, Ihr habt die Aussage immer noch nicht verstanden.
      Nicht Eure Wunschreformen werden ab dem 1.1.2004 Gesetz, sondern die Agenda 2010!
      Und eben danach werden Menschen, die seit Jahren faulenzen und Menschen, die schuldlos entlassen wurden und sich ein Bein ausreißen, um wieder einen Job zu kriegen, weil sie nämlich die Familie ernähren und ihr Häuschen abzahlen müssen, nach 12 Monaten absolut gleich behandelt. Und wenn Billig-Jobs dann wahrscheinlich sowieso nur für die jüngeren angeboten werden, dann fallen eine ganze Menge Menschen völlig ohne eigene Schuld durch den Rost. Die Existenz vernichtet, zu bitterster Armut verdammt, ein Leben lang umsonst geschuftet. DAS ist die tolle Perspektive der Agenda2010!

      Und ja! Natürlich habt Ihr gute Vorschläge aber wir leben im Jetzt und Heute und da ist von Fordern und FÖRDERN keine Rede mehr. Ab dem 1.1.2004 wird nur noch gefordert.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:06:59
      Beitrag Nr. 291 ()
      neulich dazu auch nen bericht im stern,der eigentlich zeigen sollte wie arm sozialhilfeempfänger wirklich sind.

      der ingenieur der keinen bock hatte mehr zu arbeiten,die jugoslawen mit 7 kindern,die frau mit 6 kindern von verschiedenen kerlen,der transvestit neben der überfallenen und psychisch leidenden frau,alle in wohnungen aufgenommen die nicht so schlecht aussahen.


      es kann so nicht weitergehen das keinen unterschied gemacht wird zwischen den fällen.als sachbearbeiter hätte ich allen fällen bis auf einem evtl die sozi gestrichen und hätte das geld für niedriglohnempfänger ausgegeben.


      dieses klagen,nach dem motto wir haben nichts ist schon seltsam wenn man nichts tut.



      die lösung wäre so einfach: ein recht auf arbeit,ein pflicht was zu machen mit entprechender versorgung,eine entrechtung im materiellen sinne von leuten die nicht arbeiten.




      dauert wohl noch ein wenig in diesem seltsamen land.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:07:08
      Beitrag Nr. 292 ()
      #288 sozialhilfe zu hoch...

      kein Single erhält 900 Euro als Sozialhilfe, den musst du mir erstmal bringen....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:11:51
      Beitrag Nr. 293 ()
      #292...du meintest #289

      xylo ist ein schwätzer, wenn er dies behauptet.
      er soll doch nur einmal einen monat lang versuchen, mit dem regelsatz als lebensgrundlage (€ ~290) auszukommen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:12:38
      Beitrag Nr. 294 ()
      1121

      klra differenziert die agenda nicht gut genug,(ein bisschen doch wegen geänderter zumutbarkeitsregelungen)



      aber warum ist das so? weil hier manche traumtänzer immer noch meinen jemand der keinen bock auf arbeit oder keine aufenthaltsberechtigung hat,muss eben auch "sonstige" ausgaben tätigen.das geld wird dann eben von den unschuldigen abgezwackt.


      nebenbei,was ist denn mit den mittfünfiger die unschuldig arbeitslos werden? soll man die mit 2000 euro subventionieren (so jemand hat auch ansprüche entwickelt) damit er zufrieden ist? danach rente auch subventioniert?

      mal eben ne halbe million pro nase raushauen um seine zufriedenheit zu sichern?

      gleichzeitig aber studis gebühren und jobben zumuten (parallel)


      es wird doch wohl jeder einsehen das es schlicht unmöglich ist millionen mittfünfziger die keinen job finden fürs nichtstun zu bezahlen,das ist volkswirtschaftlicher wahnsinn.diese leute sind aber noch wertvoll wenn man sie qualifiziert,dh oflicht was zu machen,wer nichts macht kriegt nichts.


      fr diesen zweck wäre ich zumindest bereit mehr steuern zu zahlen auf bundeswehr zu verzichten etc,nur das subventionieren von nichtstun,für diesen volkswirtschaftlichen unsinn bin ich nicht bereit einen pfennig mehr zu bezahlen.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:15:26
      Beitrag Nr. 295 ()
      900 euro?


      ich weise mal auf den fall von viagra-kalle hin,man rechne mal nach,mich hat weniger das mit der pille gestört,aber das er mit rente kombiniert mit sozi und miete auf 1000 eiro kam fand ich seltsam.(ich kenne den fall und das recht nicht,er schien behindert zu sein und seine frau schien nicht arbeiten zu dürfen weil sie als begleiterin für ihn wohl bezahlt wurde---aber trotzdem sehr seltsam)
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:23:09
      Beitrag Nr. 296 ()
      stocktrain ich kannte aus dem studium studis aus afrika die mit 100 euro gut ausgkommen sind (plus miete)

      290 euro plus miete und kleidergeld.


      solche diskussionen machen mir auch keinen spass ,aber genau darum geht es eigentlich,die gesichter die mich im stern so anblickten,ich frage mich,wozu brauchen die das geld?



      wozu braucht ein mensch,der nichts tut 290 euro taschengeld? plus miete und kleidung?


      auch wenn man mich für herzlos hält,wozu muss ein mensch ,der nicht arbeitet essen gehen zum entspannen? ins kino zum entspannen? ins theater? er kann grösssenteils vieles in eigenarbeit erledigen.

      ein nicht-schmarotzer kann gar nicht nichtstun den ganzen tag,ein nicht-schmarotzer hat ein schlechtes gewissen in kaufhäuser aus langeweile einzukaufen,ein nicht-schmarotzer lernt den ganzen tag um aus der situation herauszukommen,ein nicht-schmarotzer engagiert sich.


      ein nicht schmarotzer bringt sich ein,da sind 270 euro natürlich ein witz ich fordere einen paragrphen der deutlich mehr zusichert.



      aber die leute die auf sofas rumlungern,warum sollen die 10 mal so gut essen wie leute in afrika? wo die leute in afrika trotzdem 10 std arbeiten?
      warum verbrennen in südamerika die leute ihre kinder um nen paar euro zu erbetteln und hier soll ein dauerfernsehkucker sich von mcdonalds ernähren?
      was ist eigentlich in den köpfen hier schief gelaufen?
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:23:37
      Beitrag Nr. 297 ()
      Ich bin mein ganzes Studium mit Geld ausgekommen, das unter dem heutigen Regelsatz lag, weil ich mir nämlich meine Schuhe, meine Kleidung und alles weitere selbst kaufen musste. Mit gebrauchten Möbeln, zum Teil vom Sperrmüll, einer gebrauchten Waschmaschine für 150 DM und einigem weiteren, was für heutige Sozialhilfeempfänger ja "unzumutbar" ist.

      Frag mal ne Arbeitnehmerfamilie mit 2 Kindern, wieviel ihm zum Leben bleibt, wenn Miete abgezogen ist, wenn Telefon und Stromrechnung usw. bezahlt sind. Da würde aber macher sich freuen, wenn noch 299 € "zum Leben" übrig bleiben, während ein Sozialhilfeempfänger mit 2 Kindern in NRW, davon 1 über 7, eins darunter 296 + 148 + 192 Euro erhält, also insgesamt: fast 650 Euro (bei Alleinerziehenden kommt noch ein Alleinerziehendenzuschlag dazu, wobei viele natürlich einen "inoffiziellen" Partner haben), Verheiratete kriegen zudem natürlich für den 2. Erwachsenen 237 Euro dazu, womit man bei fast 900 Euro ist.
      Zuzüglich Sachleistungen, keine Selbstbeteiligung bei Medikamenten usw. usw.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:25:40
      Beitrag Nr. 298 ()
      #whitehawk

      Nochmal, wir reden vom hier und jetzt. Tatsache ist, dass Menschen, die JETZT dieses Schicksal trifft, keine Chance mehr haben, sich dagegen irgendwie abzusichern.
      Jüngere können jetzt noch vorsorgen für solch einen Fall. Für Ältere ist der Zug abgefahren. Ihre Existenzen werden zerstört ohne Vorwarnung, ohne Möglichkeiten sich zu wehren.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:31:23
      Beitrag Nr. 299 ()
      1121

      ich will niemand etwas wegnehmen der sich zeitlich einbringt also nichts dafür kann --offenbar ignorierst du das hartnäckig.



      die jüngeren haben vieilleicht dank billiglohnländer und osterweiterung gar keine chance zum arbeiten--aber darum gehts ja nicht.



      ich fordere hiermit formal das auffüllen der kassen für sozialhilfe für die leute die sich vollzeit einbringen.



      aber 1121,wenn mir dieser ältere mensch sagt,er will nichts machen,wieso hat er dann ein recht auf 270 euro? (für seine arbeit in der vergangenheit hat er lohn gekriegt,konnte froh sein sie zu haben)



      ich fordere ne packung brot nen zimmer im heim etc für zb die mehrheit der im stern abgebildeteten,leichter ausweg für sie : einfach etwas machen,dann macht vater staat das schon mit dem geld.


      was spricht dagegen? mehr will ich doch gar nicht,nur das dieser ingenieur eben kein geld mehr bekommt.der mann ist schlicht ne million volkswirtschaftlicher schaden bis zum tod.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:37:11
      Beitrag Nr. 300 ()
      whitehawk, sitzt DU in der Rürup-Kommission? Sitzt DU im Bundestag? Was DU irgendjemandem nicht wegnehmen willst, spielt keine Rolle! Es passiert aber, und zwar nach dem 1.1.2004.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:38:03
      Beitrag Nr. 301 ()
      mittfünfiger die unschuldig arbeitslos werden



      wer ist denn schuld, dass diese arbeitslos werden und wurden....

      beispiel frühverrentung...wer hat denn das gesetz gemacht um den firmen die alten, die eigentlich noch zu jung sind, nach hause schicken zu können.

      die über fünzigjährigen waren meistens viele jahre in den unternehmen beschäftigt, sodass eine kündigung nicht ohne weiteres hätte ausgesprochen werden können. hat die regierung nicht dafür gesorgt, dass den firmen dieses ermöglicht wird.

      telekom, wie viele haben die nach hause geschickt, post, siemens, wie viele muss ich noch aufzählen...

      sind diese alle jetzt selbst schuld an ihrem unglück und sollen dafür büßen mit der agenda 2010

      und die kids, sind diese selbst schuld, wenn sie keine arbeitstelle, keinen ausbildungsplatz bekommen....

      warum sollen wir heute kinder gebären, wenn sich unser land einem dritte-welt-land nähert. um sie denen als sklaven in den rachen zu schmeißen....

      20% der weltbevölkerung reichen um alle erdenbürger mit produkten zu versorgen. 80% werden überflüssig, die irgendwie beschäftigt werden müssen und dementsprechend mit hungerlöhnen abgespeist werden.

      wenn ich es heute noch mal zu tun hätte, ich würde keine kids mehr bekommen angesichts dieser veränderungen, die sich sein anfang 90 beschleunigt hat und immer zu ungunsten der arbeiterklasse. ich weiß nicht, wie diese einmal ihren lebensunterhalt verdienen sollen mit immer weiter absinkenden löhnen, steigenden mieten mit gleichzeitiger forderung von eigenvorsorge. wie soll das gehen. wie soll jemand rentevorsorge betreiben, wenn ihm seine finanziellen möglichkeiten dazu fehlen aufgrund der ungerechten steuerbelastung in diesem land. um dass gehts doch. die summe, die nicht erhoben wird als vermögenssteuer, muss eichel aufnehmen wodurch sich die verschuldung und die zinsen erhöhen, welche die arbeiterklasse zu tragen hat durch steuern, kürzungen ect.

      die abschreibemöglichkeiten dieser klientel ist doch ohne grenzen. alles gelder, die über den finanzmarkt bei den banken wieder aufgenommen werden muß, und diese freuen sich natürlich.....es ist alles ein abgekartetes spiel zwischen politik, finanzwelt und den supermächtigen....

      gjauch
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:38:39
      Beitrag Nr. 302 ()
      #296...an den ausführungen...essen gehen, in´s kino, theater...zeigt sich, wie weltfremd du in finanzieller hinsicht bist.

      #297...xylo, das ehrt dich. hattest du kein bafög beantragt? keine unterstützung durch eltern, großeltern?

      gegessen hast du aber sicher in der mensa. wieviel hast du da bezahlt? DM 3,--?
      und deine familie, diese bekommt das kindergeld ausgezahlt und kann ggf. wohngeld beantragen.
      daß sie weniger netto als vergleichbare sozialhilfeempfänger haben, ist unsinn.

      ich bezeichne alle als schwätzer, die behaupten, € 290 seien zu viel.
      und ich freue mich schon darauf, daß auch euch (eure familie) das schicksal der "arbeitslosenhilfe II" treffen möge.
      weil ihr dann fürchterlich schreien werdet...nach staatlicher unterstützung nämlich.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:40:58
      Beitrag Nr. 303 ()
      Passend dazu: Dann kommen ja immer mehr neue Sozialhilfeempf......, ääh ich meinte Beitragszahler.

      Union und SPD gegen Begrenzung des Aussiedler-Zuzugs

      Passau (dpa) - SPD und Union lehnen die von der FDP geforderte
      Grundgesetzänderung ab, mit der der Zuzug von Aussiedlern aus
      Osteuropa reduziert und mittelfristig gestoppt werden soll. «Wir
      werden eine solche Initiative nicht unterstützen», sagte der
      stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
      Wolfgang Bosbach, der «Passauer Neuen Presse» (Dienstagausgabe).
      Der Unions-Innenexperte rechnet damit, dass die Zahl der
      Spätaussiedler von heute rund 70 000 auf unter 50 000 jährlich
      sinken werde, wenn wie im Zuwanderungsgesetz vorgesehen, der
      Sprachtest auch für Familienangehörige vorgeschrieben sei.

      Auch SPD-Fraktionsvize Hans-Joachim Hacker sieht keine Mehrheit
      für eine Grundgesetzänderung im Bundestag. Der vollständige Stopp des
      Aussiedler-Zuzugs sei mit der SPD nicht zu machen. Sowohl Bosbach
      als auch Hacker befürchten eine neue Ausreisewelle, wenn
      Deutschland die Grenzen für die Spätaussiedler dicht machen würde.
      Auch in der CSU stieß der FDP-Vorstoß auf wenig Begeisterung: «Wir
      dürfen die Türe nicht schließen», sagte CSU-Generalsekretär Thomas
      Goppel.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 14:44:12
      Beitrag Nr. 304 ()
      whitehawk,

      auf den ersten Blick erscheinen deine Ideen ja gar nicht
      so schlecht. Aber ich fürchte du hast keine Vorstellung
      von den Dimensionen, in denen wir uns inzwischen bewegen.

      Den geschönten 4,5 Mio (real wohl eher 7,0 Mio) Arbeitslosen
      steht nur ein Angebot von geschätzt 1,0 Mio offener Stellen gegenüber. Da sind die Billigjobs schon drin.

      Es gibt einfach zu wenig Jobs. Nicht zu viele Faulenzer.
      Wären die Zahlen umgekehrt, ich gäbe dir Recht.

      Aber bei der gegenwärtigen Situation frage ich dich wozu
      du die scheinbar nicht benötigten qualifizieren willst.
      Wenn du sie dann qualifiziert hast werden sie nämlich
      immer noch nicht gebraucht. Qualifikation schafft nicht einen
      Arbeitsplatz.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 15:17:49
      Beitrag Nr. 305 ()
      Nur keine Panik!


      Die Alten kommen. Das stimmt. Trotzdem werden die Jungen im Luxus leben. Die "demografische Katastrophe" ist eine Einbildung. Aber sie ist nützlich - für die Reichen


      Eine Schreckenszahl vagabundiert durch Deutschland. Sie dominiert alle Rentendebatten und lautet schlicht: Im Jahre 2050 wird ein Erwerbstätiger einen Rentner finanzieren müssen. Das regt düstere Fantasien an. Die Jüngeren sehen es genau vor sich: Die munteren Rentner sonnen sich auf einem Kreuzfahrtschiff vor Teneriffa, während der eigene Nettolohn nicht einmal mehr für einen Campingurlaub an der Ostsee reicht.

      Da kommen Neid und Panik auf, der "Generationenkrieg" wird ausgerufen. Plötzlich ist uns das Jahr 2050 so nah wie das nächste Wochenende. Zeitungen erkennen die neue Mode und stellen "Demografie-Redakteure" ein. Auch die Regierung beugt sich der grassierenden Rentenangst; und weil die Zukunft so wichtig ist, will man sie keinesfalls allein erfinden. Also wurde ein Expertengremium eingeschaltet; gestern tagte die Rürup-Kommission zum letzten Mal. Mehrheitlich beschloss sie eine neue Rentenformel, zudem soll die Lebensarbeitszeit bis 2030 auf 67 Jahre steigen. Beides wird die Renten um 2 Prozentpunkte auf 40 Prozent des durchschnittlichen Bruttolohns schmelzen lassen.

      Angesichts dieser Emotionen, Formeln und Langfristplanungen mag es erstaunlich klingen, aber: Es gibt keine "demografische Katastrophe", für die wir vorsorgen müssten. Das Jahr 2050 wird nicht furchtbarer als das Jahr 2003, denn die Zukunft ist längst Gegenwart. Auch jetzt schon finanziert ein Erwerbstätiger mindestens einen Nichterwerbstätigen. 82,5 Millionen Menschen leben momentan in Deutschland, aber nur 38 Millionen arbeiten als Selbstständige und Angestellte. So weisen es die jüngsten Zahlen des Bundesamts für Statistik aus. Die Nichttätigen sind unter anderem Kinder, Rentner, Studenten, Hausfrauen und Arbeitslose. In dieser Gruppe wird es in den nächsten 50 Jahren zu Verschiebungen kommen. Die Zahl der Rentner wird steigen, dafür wird es kaum noch Arbeitslose und weniger Hausfrauen geben. Aber das sind Marginalien. Volkswirtschaftlich wichtig ist das Grundphänomen: Schon jetzt wird nicht einmal die Hälfte der Bevölkerung gebraucht, um den gesellschaftlichen Reichtum zu erwirtschaften. Wir können uns also die vielen künftigen Rentner locker leisten, wenn dafür andere Gruppen arbeiten, wie Mütter und Erwerbslose, die bisher vom Berufsleben fern gehalten werden.

      Nun wäre es jedoch ein Irrtum, anzunehmen, dass künftig jede Frau in die Produktion abkommandiert würde. Oh nein. Nur 49 Prozent der erwerbsfähigen Frauen werden im Jahr 2030 arbeiten. So hat es Prognos für die Rürup-Kommission geschätzt. Das bedeutet: Auch in 27 Jahren werden in Deutschland immer noch weniger Frauen berufstätig sein als heute schon in Skandinavien. Eine "demografische Katastrophe" sieht anders aus, da wären solche Reservearmeen am Herd nicht mehr denkbar. Auch die Arbeitslosen bleiben vorerst. Prognos nimmt an, dass ihre Quote im Jahr 2020 bei 7 Prozent liegen wird; bis 2030 dürfte sie auf 4,4 Prozent sinken.

      Mit einer Wirtschaftskrise sollten diese Zahlen nicht verwechselt werden. Prognos schätzt, dass das Bruttoinlandsprodukt bis 2030 im Durchschnitt jährlich um 1,7 Prozent wachsen wird. Gleichzeitig soll die Arbeitsproduktivität sogar um 1,8 Prozent pro Jahr steigen.

      Weniger Menschen erwirtschaften also noch mehr Reichtum. Die Pro-Kopf-Wirtschaftsleistung dürfte bis 2030 von aktuell 24.100 Euro auf 39.400 Euro zunehmen. Wir werden eine unglaublich wohlhabende Gesellschaft sein, sofern kein Krieg dazwischenkommt. An Arbeitskräften wird es kaum mangeln, den Maschinen sei Dank. Um im Bild zu bleiben: Die Mittel werden mühelos dafür reichen, dass sich jeder mehrmals jährlich auf Teneriffa sonnen kann.

      Wo also ist das Problem? Wieso kann eine sinnlose Generationendebatte dermaßen dominieren? Da ist zunächst die Psychologie: Es macht für die Erwerbstätigen einen emotionalen Unterschied, welche Nichterwerbstätigen sie finanzieren - ob es ein anonymer Rentner ist oder die eigene Ehefrau, die zu Hause bleibt, um die Wohnung zu putzen und die gemeinsamen Kinder aufzuziehen.

      Vor allem aber toben reale Verteilungskämpfe - allerdings nicht zwischen Alt und Jung, sondern zwischen Arm und Reich. So ist es zwar eine interessante Information, dass das volkswirtschaftliche Pro-Kopf-Einkommen weiter stark zunehmen wird. Aber das bedeutet eben noch lange nicht, dass jeder real existierende Kopf gleichermaßen profitiert.

      Vom Wachstum hat am meisten, wer Kapital besitzt. Ob dies nun Aktien, Geldvermögen oder Immobilien sind. Diese Eigentümer werden nicht herangezogen, um die zunehmende Rentnerschar zu finanzieren. An der "lohnzentrierten Finanzierungsweise" der Altersbezüge rüttelt die Rürup-Kommission nicht.

      Dieser Trend wird durch ein zweites Phänomen verschärft: Künftig haben wir weniger Arbeitslose und dafür mehr Rentner. Das könnte ein Nullsummenspiel sein - ein Nichterwerbstätiger wird gegen einen anderen getauscht -, aber in der realen deutschen Welt fördert es die Entsolidarisierung. Das hat mit unseren verschiedenen Versicherungssystemen zu tun. Die Arbeitslosenversicherung funktioniert wie eine Risikoversicherung. Alle Angestellten zahlen ein, aber nur eine Minderheit nimmt die Leistungen in Anspruch. Alle Arbeitnehmer unterstützen wenige. Die Rentenversicherung hingegen wird wie eine Kapitallebensversicherung betrachtet und damit auch verglichen. Die Rendite muss langfristig stimmen. Was ich heute einzahle, will ich morgen als Rentner wiederhaben, möglichst mit Zinseszins. Umverteilung ist nicht vorgesehen. "Beitragsäquivalenz" heißt das Stichwort, das die Rürup-Kommission vielfach zitiert.

      Wenn man nun die Rentenversicherung isoliert betrachtet, dann sieht es in der Tat so aus, als müssten wenige Junge viele Alte versorgen. Dann ist an eine Rendite nicht mehr zu denken. Also hat die Rürup-Kommission den Rentenbeitrag bei 22 Prozent gedeckelt und die Renten gesenkt.

      Die bizarre Konsequenz: Obwohl die Zahl der Rentner steigt, werden die Lohnnebenkosten sinken, wie die Rürup-Kommission freudig prognostiziert. Denn die Arbeitslosenversicherung kann man ja ab 2020 zusammenstreichen, wenn die Vollbeschäftigung einsetzen soll. Solidarisch wäre, diese freien Mittel in die Rentenkassen umzuschichten, um dort die Altersbezüge der Ärmsten aufzupäppeln. Solidarisch wäre auch, Zinsen und andere Kapitaleinkünfte heranzuziehen, ohne dass dies die Rentenansprüche der Einzahler steigen lässt. Aber beides würde dem herrschenden Renditenprinzip widersprechen.

      Mit der neuen Rentenformel kann bestens leben, wer gut verdient. Dann ist auch weiterhin eine anständige Rente zu erwarten; außerdem fällt es leicht, privat vorzusorgen. Die Verlierer sind jenes Drittel der Gesellschaft, das schon jetzt nicht genug hat, um zu sparen. Das ist keine demografische Katastrophe, sondern eine soziale.

      ULRIKE HERRMANN

      taz Nr. 7140 vom 26.8.2003, Seite 11, 241 Zeilen (Kommentar), ULRIKE HERRMANN,
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 15:50:21
      Beitrag Nr. 306 ()
      Infos von www.das-gibts-doch-nicht.de
      23.05.2003 Hans Thie Freitag
      Kollektive Verblendung
      DEUTSCHLAND IM MAI [*] Das Volk kapituliert vor den Kassandrarufen der
      Vorstandsetagen, Parteivorstände und Chefkommentatoren

      Warum eigentlich sind die Volkswirtschaften in Dänemark, Frankreich und
      Belgien noch nicht zusammengebrochen? "Leistungsträger" zahlen in diesen
      Ländern einen Spitzensteuersatz von rund 60 Prozent und hätten doch längst
      ihre Heimat verlassen müssen. Dass Spanien noch nicht in Chaos und Anarchie
      versunken ist, gleicht ebenfalls einem Wunder. Dort gibt es ein besonders
      grausames Folterinstrument für breite Schultern: eine progressiv
      ansteigende Vermögensteuer, die bei 0,2 Prozent beginnt und aus Vermögen
      oberhalb von 10,5 Millionen Euro jährlich 2,5 Prozent herauspresst. Was für
      ein Verstoß gegen die Menschenrechte: Wer eine Milliarde Euro besitzt, muss
      - wenn er sich an die Gesetze hält - jedes Jahr 25 Millionen Euro abführen.
      Selbst in den Vereinigten Staaten wird das Kapital geknechtet. Von den
      Gewinnen der Aktiengesellschaften gehen knapp 40 Prozent an den Staat, und
      Steuern aus Unternehmertätigkeit und Vermögen tragen weit mehr als in
      Europa zum gesamten Aufkommen bei.

      Wenn man die hierzulande gängigen Argumente in leichter Verwandlung auf
      andere Länder überträgt, zeigt sich die ganze Absurdität des deutschen
      Steuertheaters. Fast alles, was zum Thema Steuern zu hören und zu lesen
      ist, fügt sich zu einem grandiosen Akt kollektiver Verblendung. Initiiert
      von breit angelegten Kampagnen der Unternehmerverbände, übersetzt von
      angestellten Fernsehmoderatoren, die den Selbstständigen die
      Gestaltungsspielräume zur Steuersenkung neiden und unwidersprochen von fast
      allen politischen Parteien klagen mittlerweile selbst diejenigen, die keine
      Steuern zahlen, über die unerträgliche Steuerlast. Die Werbung war teuer,
      blieb jahrelang ohne erkennbare Wirkung, aber letztlich ist die Botschaft
      doch angekommen: die Bundesrepublik verlangt zuviel Geld von ihren Bürgern
      und schröpft über alle Maßen Entscheidungsträger und Investoren, die - wir
      sehen es jetzt alle ein - die Lust am Standort Deutschland verlieren müssen.

      Im Taumel der Entrüstung hat sich das Volk, einst denkend und dichtend, von
      der Vernunft verabschiedet und einer Propaganda hingegeben, die allen
      Tatsachen widerspricht. Warum wagt niemand, das auszusprechen, was alle
      Statistiken belegen? Im internationalen Vergleich ist die Bundesrepublik
      ein Niedrigsteuerland. Die Steuerquote, also der Anteil der Steuern am
      Bruttoinlandsprodukt, liegt seit 30 Jahren ziemlich konstant bei etwa 22
      bis 24 Prozent und ist in 2001 auf einen historischen Tiefstand von 21,7
      Prozent gesunken. Andere große Industrieländer in Europa, wie Frankreich,
      Italien und Großbritannien haben sehr viel höhere Quoten. Selbst wenn man
      die Sozialabgaben einbezieht, landet Deutschland nur auf einem mittleren
      Platz, weit unterhalb der skandinavischen Länder. Von den größeren Nationen
      liegen nur die Vereinigten Staaten und Japan mit ihren nicht unmittelbar
      vergleichbaren, stärker privat organisierten Sicherungssystemen unter dem
      deutschen Niveau.

      Schaut man sich genauer an, welche Gruppe in Deutschland in welcher Weise
      belastet wird, erweist sich die "unerträgliche Steuerlast" von
      Selbstständigen und Kapitalgesellschaften ebenfalls als pure Dichtung.
      Während der Anteil der Lohn- und Verbrauchssteuern am gesamten Aufkommen
      seit den siebziger Jahren ständig gestiegen ist, hat sich der entsprechende
      Anteil von Gewinnen und Vermögen im gleichen Zeitraum halbiert. Diesen
      Trend haben SPD und Grüne mit ihren "großen Steuerreformen" noch weiter
      beschleunigt und Zustände geschaffen, die in keinem Steuerparadies zu
      finden sind. Kapitalgesellschaften haben im Jahre 2001 per saldo keinen
      Cent Körperschaftsteuer gezahlt, sondern 426 Millionen vom Staat zurück
      erhalten. Mittlerweile sind auch die Gewerbesteuern, die den Kommunen
      zufließen, eingebrochen.

      Die Folgen waren absehbar. Statt, wie von Schröder und Eichel erhofft,
      kräftig zu investieren und für Beschäftigung zu sorgen, konzentrieren sich
      die Unternehmen auf weitere Rationalisierungen. Nicht mehr Arbeitsplätze,
      sondern verringerte Einnahmen des Staates sind das sichtbare Resultat der
      Steuersenkungen für Großunternehmen und Vermögensstarke. Im Tagesrhythmus
      erleben wir, wie Theater, Museen, Sozialstationen und Schwimmbäder
      geschlossen und Projekte freier Träger ersatzlos gestrichen werden. Die
      öffentlichen Investitionen, ehemals die Stärke des Modells Deutschland,
      sind, gemessen an der wirtschaftlichen Gesamtleistung, nur noch halb so
      hoch wie in den USA, wo staatliche Wirtschaftsaktivitäten traditionell
      keine große Rolle spielen.

      Dass Lobbyisten Tatsachen verdrehen und im Interesse ihrer Klientel
      unsinnige Vorschläge mit lächerlichen Begründungen propagieren, kann man
      verstehen und wäre in einer Gesellschaft, in der es noch checks and
      balances gibt, nicht weiter schlimm. Wenn aber nahezu sämtliche Medien und
      fast die gesamte etablierte Politik die Wirklichkeit auf den Kopf stellen
      oder sich zumindest nicht mehr trauern, dem Irrsinn zu widersprechen, gibt
      es niemanden mehr, der das von allen beschworene Gemeinwohl vertritt und
      für eine vernünftige Ausstattung öffentlicher Kassen sorgt.

      Nicht zu Unrecht gilt nun Hans Eichel als der Trottel der Nation, weil
      seine Kalkulationen nicht aufgegangen sind. Ihn nur deshalb zu kritisieren,
      weil ungeplante Mindereinnahmen auftreten und weil das Ziel eines
      ausgeglichenen Haushalts bis 2006 nicht zu erreichen ist, führt allerdings
      am eigentlichen Problem vorbei. Nicht eine an sich richtige Politik ist
      aufgrund falscher Erwartungen gescheitert. Die rot-grüne Steuer- und
      Finanzpolitik ist insgesamt auf dem falschen Kurs. Sozialdemokraten und
      Grüne, die in den Kommunen Verantwortung tragen, wissen das. Wenn sie
      tatsächlich ihren Bürgern verpflichtet wären, hätten sie längst ihre
      Parteiführungen zum Teufel gejagt.

      Was ist zu tun in einer verfahrenen Situation? Vielleicht etwas Besinnung
      auf den Wert öffentlicher Güter und Dienstleistungen? Vielleicht etwas
      Aufklärung statt Verblendung? Nein, dem Irrsinn folgt der Wahnsinn. Die
      aktuelle Standardformel volkswirtschaftlicher Weisheit lautet: Ohne
      tiefgreifende Reformen gibt es keine Hoffnung auf einen konjunkturellen
      Aufschwung. Man könnte auch Sportlern eine Kreuzbandoperation unmittelbar
      vor dem Wettkampf empfehlen. Dass "spürbare Schnitte ins soziale Netz" mit
      einer Belebung der Konjunktur nichts zu tun haben, sondern allenfalls die
      Stagnation in eine Rezession verwandeln, entzieht sich offenbar einer
      Gedankenwelt, in der Sabine Christiansen zu einer volkswirtschaftlichen
      Autorität geworden ist. Und so marschiert er weiter, der Sachzwang, der
      keine Gnade, nur noch Gas und Bremse kennt, nur noch die Alternative,
      entweder mit einem Abbau des Sozialstaats das Wirtschaftswachstum zu
      beschleunigen oder mit Besitzstandswahrung die Kräfte der Wirtschaft zu lähmen.

      Eine Logik, die sich auf die Vokabeln "Beschleunigen" und "Bremsen"
      beschränkt, bewirkt nicht nur kurzfristig das Gegenteil dessen, was sie
      angeblich will. Fatal ist vor allem, dass sie die langfristigen
      Herausforderungen verdeckt, die zu lösen, und die Richtungsentscheidungen
      vernebelt, die zu treffen sind, wenn die Gesellschaft, in der wir leben,
      eine Zukunft haben soll: Abschied von der Hoffnung auf die Zauberkraft
      eines ungebändigten Wachstums, Abschied von der Illusion grenzenloser
      Verfügbarkeit der Natur und Abschied von der Spaltung der Arbeitswelt in
      Überbeschäftigte und Arbeitslose, in Hochverdiener und Dienstboten. Positiv
      formuliert: Eine Gesellschaft, die Freiheit und Gleichheit versöhnt, die
      auf intelligente Weise Erwerbsarbeit und Eigenarbeit kombiniert und in der
      die Bürger nicht an ihrer Verwertbarkeit gemessen werden.

      Menschen, die über Arbeit und Leben selbst bestimmen, würden sich nicht
      mehr mit Gelegenheitsjobs, mit erzwungener Teilzeitarbeit unter Verlust
      sozialer Sicherheiten, mit Arbeitsauflagen als Zutrittsbedingung zu
      Sozialhilfe, mit Scheinselbstständigkeit, mit Niedriglöhnen oder mit
      verordneten "Maßnahmen" des Arbeitsamtes zufrieden geben. Statt dessen
      würden sie souverän, rechtlich und sozial abgesichert, zwischen vielen
      Varianten des Verlaufs von Erwerbsarbeit und der Kombination mit anderer
      Tätigkeit wählen und so über ihr eigenes Leben bestimmen.

      Angesichts des herrschenden Zynismus, der uns in Gestalt von
      Vorstandsetagen, Parteivorständen und Chefkommentatoren begegnet, erscheint
      diese Vision wie eine ferne Utopie. Und doch liegt sie vielleicht viel
      näher, als wir alle glauben, wenn wir nur die gesellschaftlichen
      Verhältnisse als so veränderlich betrachten, wie die da oben es schon lange
      tun. An Technologien mangelt es sicherlich nicht. Sie sind vorhanden oder
      könnten doch zumindest entwickelt werden. Mit solaren und anderen
      regenerativen Energien ließen sich fossile und atomare Energieträger
      vollständig ablösen. Mit Informations- und Kommunikationstechnologien wäre,
      wenn man denn die geheimen Kammern der Wirtschaft und der Verwaltung öffnen
      würde, ein Maß an Transparenz und demokratischer Teilhabe möglich, vor dem
      alle grauen Eminenzen nur zittern können.

      Nur was ist mit den sozialen Technologien, mit den gesellschaftlichen
      Arrangements, die Freiheit, Wohlstand, Solidarität, Nachhaltigkeit und
      Frieden gleichermaßen gewährleisten müssen? Was soll, im Sinne einer
      zukunftsfähigen Verfassung der Gesellschaft, der Privatwirtschaft, was dem
      Staat und was der bunten Vielfalt "Dritter Sektoren" vorbehalten bleiben?
      So wenig sich bislang wirklich überzeugende Alternativen entfaltet haben,
      so klar ist doch, was hinsichtlich des Steuer- und Sozialsystems zu tun
      wäre, damit hierzulande nicht der Kampf um die Existenz, sondern der Kampf
      um eine lebenswerte Perspektive tobt.

      Wir brauchen ein Steuersystem, das für sämtliche Einkommen einen
      transparenten, progressiven Steuertarif vorsieht, den Dschungel der
      Ausnahmetatbestände komplett beseitigt und den Unternehmen ihre
      Gestaltungsfreiheit nimmt. Das Schielen auf den Vorteil des jeweils Anderen
      hätte damit ein Ende, und die unteren Schichten der Gesellschaft hätten
      mehr Geld in der Hand. Zusammen mit den Verbrauchssteuern, die konsequent
      auf Produkte und Energien zu konzentrieren wären, die schädliche Wirkungen
      haben, sollte sich so ein Aufkommen ergeben, mit dem die öffentliche
      Daseinsvorsorge zuverlässig garantiert werden kann.

      Ebenso ist bei den Sozialsystemen die Richtung, in die Reformen gehen
      sollten, die diesen Namen verdienen, kein Geheimnis. Auch hier geht es
      darum, sämtliche Einkommen in die Versicherungspflicht einzubeziehen und
      auf diese Weise den Sozialstaat nicht allein an den Faktor Arbeit, sondern
      an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung zu koppeln. Ergänzt durch
      Mechanismen des finanziellen Ausgleichs, wie es sie beispielsweise im
      Rentensystem der Schweiz längst gibt, würde eine längerfristig belastbare
      Sozialversicherung entstehen. Jenseits aller Hysterie könnte man dann auch
      die absehbaren Folgen der demographischen Entwicklung auf solidarische
      Weise bewältigen.

      Hätte die rot-grüne Regierung das intellektuelle Format und den Mut, den
      interessegeleiteten Kassandrarufen zu widerstehen und ein soziales,
      demokratisches und ökologisches Umbauprojekt zu präsentieren, könnte sie
      auf die Agenda des Kanzlers, auf die aktuelle und all die anderen, die noch
      kommen werden, verzichten. Und das alberne Gebaren der SPD-Linken, die
      Placebos unters Volk wirft, bliebe uns allen erspart.





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      schrieb am 26.08.03 15:55:03
      Beitrag Nr. 307 ()
      Infos von www.das-gibts-doch-nicht.de


      Agenda 2010: Das Klammern des Ertrinkenden an den Strohhalm

      Bundeskanzler Gerhard Schröder stellte unter großem Tamtam eine sogenannte Agenda 2010 vor, bei er es sich um ein Konzept handeln soll, den Bankrott der Bundesrepublik abzuwenden. Im Kern sieht die Agenda vor, den Deutschen die Krankenversorgung, die Ausbildungsmöglichkeiten und die Renten zu nehmen. Mit diesen Einsparungen soll der Staatsbankrott abgewendet werden.

      Immer, wenn ein neuer Anlauf unternommen wird, den Deutschen ihre hart erarbeiteten Werte zu nehmen, geschieht das unter dem Motto "Reformen durchführen". Die Medien warten mit immer neuen Wortschöpfungen auf, mit der die Konfiszierung der öffentlichen Güter umschrieben wird. DIE WELT z.B. bezeichnet die geplünderten Rentensysteme und die Verarmung der durch den Globalismus geschaffenen Arbeitslosenheere als soziale "Großbaustellen": "Eine Steuerreform ist nur möglich, wenn die Bundesregierung ihre diversen Großbaustellen - Rentensystem und Arbeitsmarkt etwa - angeht." (21.6.2003, S. 1) Damit ist gemeint, die Renten für Deutsche dramatisch zu kürzen und die Millionen Arbeitslosen in das schwarze Loch der Armut zu stoßen. So etwas nennt man im Globalismus Reformen.

      Die Untergangslogik der System-Parteien wird von den gleichgeschalteten Medien selbstverständlich mitgetragen. Man will die Steuersätze senken, damit die arbeitende Bevölkerung mehr Geld zum Ausgeben hätte, wodurch die Wirtschaft angekurbelt werden soll. Grundsätzlich ist diese Formel richtig, aber im Falle des absaufenden Deutschlands wird mit der einen Hand gegeben und mit der anderen sofort wieder gegrapscht. Beispiel: Während die Einkommensteuer-Sätze angeblich gesenkt werden, entfallen z.B. die Entfernungspauschalen und die Eigenheimzulagen. Netto bleibt somit alles beim Alten. Früher verringerte sich die Einkommensteuer durch die Anwendung der Kilomenterpauschale und anderer absetzungsfähiger Zulagen, während in Zukunft die Einkommensteuer nicht mehr durch Pauschalen und Zulagen vermindert werden kann, dafür aber von Haus aus etwas niedriger angesetzt werden soll. Praktischer Selbstbetrug!

      Die medizinische Versorgung soll auf Dauer auf das Niveau der Versorgungssituation von Schwarz-Afrika abgesenkt werden. Wer sich Operationen oder ärztliche Behandlung nicht selbst leisten kann, kann eben keine mehr bekommen: "Der Facharzt um die Ecke wird aussterben," titelt Die Welt (21.6.2003, S. 2) Während den Deutschen diese Verhältnisse zugemutet werden, gibt es keinerlei Einschränkung bei der Bezahlung der Nobelbehandlungen von Millionen von türkischen und jugoslawischen Privatpatienten in der Türkei und in Jugoslawien. "Deutsche Krankenversicherungen müssen für Familienmitglieder ausländischer Arbeitnehmer die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen bezahlen - selbst wenn diese gar nicht in Deutschland wohnen, sondern in ihrem Heimatland. Das gilt sogar für viele Eltern von in Deutschland krankenversicherten Ausländern aus der Türkei und den Nachfolgestaaten Jugoslawiens. ... Deutschen Krankenversicherten ist die Einbeziehung von Eltern in die Familienmitversicherung verwehrt." (WamS, 13.4.2003) In einer Zeit, in der spitze Zungen davon sprechen, daß Deutsche wegen der Zerschlagung der medizinischen Versorgungseinrichtungen in Zukunft womöglich früher sterben müssen, werden Asylanten als Erste Klasse Patienten von den Chefärzten "privat" behandelt. Bei dieser bevorzugten Bevölkerungsgruppe soll es auch in Zukunft keine Einsparungen geben.

      Alle von den deutschen System-Parteien vorgestellten Programme, einen Staatsbankrott verhindern, sind lächerlich. Da quaken, quasseln und streiten sie über die Kürzung von 15 bis 20 Milliarden bei den Sozalleistungen an Deutschen, obgleich der Staat nur dann vor dem Bankrott zu retten ist, wenn etwa 500 Milliarden jährlich eingespart würden. Aber um eine solche Summe einzusparen, müßte die Multikultur rückabgewickelt und die Rolle des EU-Zahlmeisters aufgegeben werden. Auch müßten die Alimentation der Holocaust-Industrie und die Finanzierung der Hollywood-Schundfilme eingestellt werden. An eine solche REFORM wagt sich natürlich kein Systempolitiker heran.

      Alleine die Kosten für die Multikultur schlagen jährlich mit etwa 300 Milliarden Euro zu Buche. Die Weimarer-Republik ging damals an den ihr auferlegten Reparationskosten zugrunde. Die Multikultur- und EU-Politik haben der Bundesrepublik Kosten auferlegt, die die Reparationen gegenüber der Weimarer Republik um ein vielfaches übersteigen. Der Chefredakteur der WirtschaftsWoche, Stefan Baron, warnte bereits vor zehn Jahren vor dieser Falle: "Der Vertrag von Maastricht droht so Deutschland schwerere Lasten aufzubürden, als die uns im Versailler Vertrag nach dem Ersten Weltkrieg verordneten Reparationszahlungen. Nur: Versailles war ein Diktat, Maastricht hat die Regierung [Kohl] freiwillig abgeschlossen." (Wirtschafts Woche 42/9.10.1992, S. 3)

      Jedes neue EU-Mitgliedsland erhält sofort Milliarden-Euro-Spritzen (bezahlt von Deutschland), damit es Waffen aus den USA kaufen kann (Beispiel Polen). Das Geld des deutschen Steuer- und Abgabenkulis wird mit diesem Trick also nach Amerika umgeleitet. Das ist einer der Gründe, warum Amerika darauf besteht, daß immer mehr Länder in die EU aufgenommen werden müssen. Ein anderer Grund ist, mit der Bezahlung von immer mehr EU-Mitgliedern soll Deutschland noch schneller zum Zusammenkrachen gebracht werden, um so den Euro als Konkurrenzwährung zum Dollar zu vernichten.

      Für die Zuwanderung und EU-Finanzierung gibt die Bundesrepublik jährlich etwa 500 Milliarden Euro aus. Die direkten und indirekten Zahlungen an Israel und die jüdischen Organisationen (inklusive der Finanzierung Hollywoods) dürften mit noch einmal 100 Milliarden zu Buche schlagen usw. usf. Für jeden Euro, den die deutsche Regierung an sogenannte "Bedürftige" in der Welt verteilt, an Ausländer-Finanzierung aufbringt, an Tribut an die Holocaust-Industrie abliefert, an Kriegsfinanzierung bereitstellt, an Wiederaufbau-Hilfe in andere Länder transferiert usw., muß sie teure Kredite aufnehmen. Die Schulden-Zinsen-Uhr tickt bedrohlich, in jeder Sekunde kommen etwa 1.500 Euro hinzu.

      Welch ein Hohn, mit der sogenannten Agenda 2010 den Zusammenbruch verhindern zu wollen. Armselig, wie die System-Politiker versuchen, sich an einen Strohhalm zu klammern, während sie von den Strudeln der Reparations-Untiefen schon erfaßt sind.


      www.das-gibts-doch-nicht.de
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 16:33:00
      Beitrag Nr. 308 ()
      Ich hab zum Teil in der Mensa gegessen, zum Teil selbst gekocht und das war gut möglich und wirklich nicht teurer als Mensa-Essen.
      295 Euro sind nicht viel, sie sind aber keineswegs wenig, wenn davon weder Miete noch sonstige Kosten zu zahlen sind, die beim normalen Arbeitnehmer anfallen.

      800 Euro für eine 4-köpfige Familie sind allerdings viel.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 17:35:55
      Beitrag Nr. 309 ()
      goldless ich hatte ja bereits an anderer stelle meine ideen von teilzeit und rotationsystems-belohnung in den betrieben sowie sozialkriterien /reicher ehepartner etc) in verbindung mit strikter zuwanderungskontrolle erläutert,fakt ist das die arbeit weniger wird,denn die löhne sind hoch,das ist gut so,und wir wollen schliesslich NICHT auf ungarn-niveau.


      trotzdem gibt es arbeitsbedarf überall,mich hat als studi geärgert zb das unis nicht rund um die auf sind (im gegensatz zu skandinavien etc) oft fehlen einfach nur aufsichten,service-hotlines bei behörden,schwarzarbeit-detektive,landschaftsgärtner,rechercheure etc programmierer,terrorexperten,zuwanderungsdetektive,selbst wenn manch arbeitsloser nur streife gehen würde an der deutsch-polnischen grenze würde das einiges an steuergeldern sparen (nicht durch abbau von grenzschutz sondern durch verhinderung von zusätzlicher zuwanderung)



      aber das ist NUR AM RANDE wichtig.

      entscheidend ist,das 35 nach dem kapitalismus-geschelte von rudi dutschke es immer noch eine nicht zu geringe anzahl von leuten gibt,die arbeit nicht als oberstes lebensziel sehen,nicht so viel wert auf geld legen und gerne lieber ausschlafen ,dafür ein paar mark weniger bekommen.



      jeder der das leugnet kennt keine grössere anzahl sozialhilfeempfänger.

      ich vermute das sind 30 prozent,also wenn diese 30 prozent,zb dieser mittfünfziger ingenieur der nicht mehr arbeiten wollte und oft den ganzen tag nur meditiert,auf sagen wir 50 euro heruntergefahren wird im monat,können wir dem rest einiges mehr bieten,zugleich stellen wir sicher das an arbeitsunwillige keine teuren fortbildungsmassnahmen verschwendet werden.


      sorry aber zu oft höre ich in diesem land noch sprüche wie : ich hab hier nen freund,da ziehe ich doch nicht für arbeit in ne andere stadt,ich mach mal pause,meine stütze ist zu niedrig,etc etc etc.



      dieses land ist reich nicht weil wir glück hatten,nein.jeder der ein paar afrikaner kennt weiss was ich meine,viele von ihnen (wandelt sich jetzt) stellen arbeit nicht an erster stelle.


      ich möchte anmerken das mir eine solche einstellung sympathisch ist,doch sollte man dem sich seine gesundheit und psyche ruinierenden fabrikarbeiter nicht noch das schmerzensgeld wegnehmen das er als entschädigung bekommt.

      das wäre schlicht unsozial.bzw ist es leider schon.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 18:37:03
      Beitrag Nr. 310 ()
      stocktrain darf ich fragen ob du jemals auf bafög niveau studiert hast?

      weltfremd bist nur du.das bäfög liegt mit 600 euro ohne krankenversicherung und miete und kleidergeld unter der sozialhilfe.
      in meinem fachbereich ist es üblich in fortgeschrittenem alter noch auf halben assistenstellen an der uni zu sitzen,erzähl mir nichts von weltfremd.

      ist aber ne spannende diskussion eigentlich,ein she braucht doch keinen urlaub,kein auto,keine kleidung keine medien,keinen rechner,erklär mir mal wieso jemand mit ner afrikanischen belastung all die erholungserrungenschaften eines deutschen arbeitnehmers braucht?

      selbst für nen lernenden studi,der noch immerhin stress hat,jung ist und ein partyleben führen muss,ist der bedarf (seltsamerweise) nicht höher kalkuliert.

      lass mich raten,du bist nen bankenerbe und jonglierst mit millionen und zahlen nimmst du erst ab 5 nullen hinten dran zur kenntnis :D

      das ist weltfremd.
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 21:03:08
      Beitrag Nr. 311 ()
      Walthari-Glosse vom 20. Mai 2002
      Der verschwiegene Euroskandal
      Die Irreführungen und Täuschungen der Bürger scheinen beim Thema Euro kein Ende zu nehmen. In einer Glosse vom 8. März 2002 (Harmonisierte Verbraucherpreis-Irreführung) wurde, lange vor der aktuellen öffentlichen Aufregung, nachgewiesen, daß die amtliche Indexberechnung für die Preisentwicklung (HVPI) zwei gravierende Fehler enthält und daß daher die offizielle Inflationsangabe der EZB falsch ist. Mittlerweile haben sich die Großmedien mit dem Schlagwort ›Vom Euro zum Teuro‹ dieser Einsicht angeschlossen.

      Im Januar 2002 wurde in diesem WALTHARI-Portal die skeptische Frage gestellt: Der Euro als Friedensstifter? Schwere soziale Verwerfungen wurden vorhergesagt, weil die neue Währung sehr ungleiche Volkswirtschaften mit extrem unterschiedlichen Sozialstandards und Disziplinierungswillen künstlich zusammenbindet. Schon die wenigen Monate gemeinsamen Geldes lassen nichts Gutes erwarten. Man denke an die Abwehrstrategie des Bundeskanzlers angesichts eines drohenden Blauen Briefes aus Brüssel und an die hohen Inflationsraten in einigen Mittelmeerländern.

      Vor der Zwangsmitgliedschaft in der Euro-Risikogemeinschaft hat man die deutschen Bürger weder befragt noch umfassend aufgeklärt. Wer weiß schon, wieviele Milliarden an Devisenreserven die Deutsche Bundesbank an die EZB als ›Morgengabe‹ überführen mußte? Gänzlich verschwiegen hat man die entgangenen Einkünfte Deutschlands, die unter Fachleuten als Seigniorage bezeichnet werden. Der Zusammenhang läßt sich vereinfacht so beschreiben: Mit der Einführung des Euro verlor die Deutsche Bundesbank die Möglichkeit, eigenes Zentralbankgeld herauszugeben. Vor der Euroeinführung erzielte die Bundesbank u.a. Einkünfte dadurch, daß sie ihr nationales Zentralbankgeld gegen Zinsen auslieh. Je höher der Notenumlauf, umso höher natürlich die Zinseinkünfte (aus dem ehemaligen Rediskontgeschäft usw.). Da die DM weltweit auch als Reservewährung gehalten wurde, war der D-Mark-Notenumlauf sehr hoch und damit auch die Seigniorage für Deutschland. Die meisten der heutigen Euroländer erzielten eine niedrige Seigniorage, weil der Umlauf an eigenem Zentralbankgeld gering war.

      Mit der Einführung des Euro ging die Notenhoheit an die EZB über. Auch sie erzielt Zinseinkünfte aus ihrem neuen Zentralbankgeld, vor allem aus ihrem Hauptrefinanzierungsgeschäft. Der Großteil dieser Einkünfte wird an die Mitglieder gemäß ihres Anteils am Kapital der EZB verteilt. Dieser Anteil setzt sich zusammen zur Hälfte aus dem Anteil des jeweiligen Landes am Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU und zur Hälfte aus dem Anteil des Landes an der EU-Bevölkerung. Der Verlust zwischen der bisherigen nationalen Seigniorage und der EU-Quote fällt für Deutschland beträchtlich aus (jährlich einige Milliarden Euro), weil der EU-Verteilungsschlüssel zugunsten anderer, relativ bevölkerungsreichen Länder, die jedoch einen niedrigen (ehemaligen) Notenumlauf auszuweisen hatten, ausfällt. Hauptgewinner ist Frankreich.
      Warum hat man die deutschen Bürger, denen die politische Klasse den Euro aufgezwungen hat (es fand keine Volksabstimmung wie in Frankreich und anderswo statt), über diesen beträchtlichen Vermögensverzicht vorher nicht aufgeklärt? In der Schweiz geschieht das zur Zeit: Auf 1,5 Mrd. Franken müßte das Land jährlich verzichten, träte es der Euro-Gemeinschaft bei - »ein kostspieliges Unterfangen«, wie es heißt, das die Eidgenossen vom Euro-Abenteuer bisher abhält.
      © Univ.-Prof. Dr. E. Dauenhauer – Aus: www.walthari.com
      Avatar
      schrieb am 26.08.03 21:04:58
      Beitrag Nr. 312 ()
      BWH 25 Das veruntreute Land
      INTERESSENSVERLEUGNUNG

      Rückwärts im gebückten Gang
      Im Ausland reibt man sich seit Jahrzehnten vor Verwunderung die Augen: Wenn auf internationalen Tagungen oder in Gremien deutsche Interessen einmal hart zu vertreten wären, kuschen die Vertreter vom Rhein und von der Spree. Ich selber habe diese unbegreifliche Interessensverleugnung während einer Tagung des Europarats in Stockholm erleben müssen. Als die Konferenzsprache Deutsch, entgegen dem Einladungsausdruck, kurzerhand gestrichen werden sollte, protestierten nur der schweizerische und der österreichische Delegationsleiter; der in Nickdiplomatie geübte Herr aus Bonn freute sich zwar später über den Erfolg der alpenländischen Sprachgenossen, beteiligte sich aber nicht am Protest.
      Die Fälle deutschen Nachgebens und Opferns eigener Interessen begleiten das offizielle Auftreten seit mehr als fünfzig Jahren. Als 1997 die Bundesregierung endlich den Mut fand, die eigenen, weit überhöhten EU-Beiträge infrage zu stellen, fiel ihr die deutsche Kommissarin in Brüssel in den Rücken. Während französische, englische, dänische u.a. Vertreter bei internationalen Organisationen immer auch (wenn nicht gar nur) die Anliegen ihres Herkunftslandes im Auge behalten, wandeln sich Deutsche flugs in Internationalisten um, die sich als Musterknaben des sozialen Weltgewissens gebärden. Man schaue sich die Bilanz des »ewigen« Nachgebers Deutschland an: Obschon er meist der Hauptzahler ist, hat er am wenigsten zu sagen, denn er verzichtet aus gelernter Selbstverleugnung auf eine angemessene Personalbeteiligung (so bei der UN und der EU) und auf eine nationale Ortspräsenz (Beispiel: Arte).
      Im westlichen Ausland kursiert eine seltsame Verschwörungstheorie. Weil sichtlich nicht zu begreifen ist, warum deutsche Vertreter so wenig für die Interessen ihres eigenen Landes eintreten, vermutet man allen Ernstes eine große, wenn auch noch unbekannte Falle, in die Deutschland seine Partner locken will. Jüngstes Indiz: Die Bundesregierung betreibt eine deutsch-französische Hochschule mit Sitz in Weimar, deren Errichtung die Franzosen auch dann nur widerstrebend und ganz allgemein (also nicht für Weimar) zustimmten, als die Deutschen ihren Geldbeutel weit öffneten.
      Unsere ausländischen Partner dürfen wir trösten: Nicht irgendwelche Verschwörungsgedanken treiben unsere offiziellen Außenvertreter an, sie werden vielmehr von einem ewig schlechten Nationalgewissen und von einem untadelig reinen Welt(verbesserungs)gewissen begleitet. Deutschen Vertretern im Ausland hat man zuhause offenbar eingehämmert, bei allen Entscheidungen zuerst an die Hitlergreuel, dann an den guten Zahlerruf und erst an dritter Stelle an berechtigte Landesinteressen zu denken. Der ehemalige britische Außenminister Hurt dachte halt noch zu kolonialistisch, als er 1993 sagte: »Die britische Außenpolitik hat die Aufgabe, britische Interessen zu schützen und zu fördern. Trotz des Wandels in der Welt hat sich an dieser grundlegenden Wahrheit nichts geändert. Die Frage, was das britische Interesse ist, muß in jeder Generation neu beantwortet werden.«
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 16:53:45
      Beitrag Nr. 313 ()
      11.09.2003

      "Arbeitslose werden zur Selbstunterwerfung gezwungen"
      Richter am Bundesverwaltungsgericht hält Clement-Pläne zur Arbeitsmarkt-Reform für verfassungswidrig
      Von NORBERT FREUND

      Saarbrücken. Monatelang haben die zuständigen Beamten im Bundeswirtschaftsministerium mit Hochdruck am Gesetzentwurf "Hartz IV" für eine Reform des Arbeitsmarkts gearbeitet, haben Überstunden noch und noch geschoben. Denn bis zum Jahresende will ihr ehrgeiziger Dienstherr, Minister Wolfgang Clement, die Reform durch Bundestag und Bundesrat gebracht haben.

      Gut möglich, dass Minister Clements fleißige Beamte jetzt noch einmal nachsitzen müssen. Denn ihr Entwurf weist nach Einschätzung des Richters am Bundesverwaltungsgericht, Professor Uwe Berlit, schwere verfassungsrechtliche Mängel auf. Das geht aus einem bislang unveröffentlichten Aufsatz Berlits hervor, der in der juristischen Fachzeitschrift "Informationen zum Arbeitslosenrecht und Sozialhilferecht" erscheinen soll. Seine besondere Brisanz gewinnt der Beitrag vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht künftig die höchstrichterliche Entscheidungsinstanz bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitslosen und der Arbeitsverwaltung sein soll.

      Berlit kritisiert in seinem Aufsatz, dass Arbeitslose nach dem Willen Clements gezwungen werden sollen, eine "Eingliederungsvereinbarung" mit der Arbeitsverwaltung abzuschließen. Dies greife "unverhältnismäßig" in die durch Artikel 2 Grundgesetz geschützte Vertragsfreiheit ein. Der Rückgriff auf die Vertragsform stelle einen "Formenmissbrauch des Gesetzgebers" dar, dem auch das Sozialstaatsgebot nach Artikel 20 Grundgesetz entgegen stehe. Denn die Arbeitslosen würden damit einem "sanktionsbewehrten Zwang zur rechtsgeschäftlichen Selbstunterwerfung" ausgesetzt.

      Darüber hinaus ist nach Auffassung des Richters am Bundesverwaltungsgericht die Rechtsschutzgarantie nach Artikel 19 Grundgesetz in Frage gestellt. Denn den Arbeitslosen könne für den Fall, dass sie sich später gegen den Inhalt der Eingliederungsvereinbarung zur Wehr setzen, immer "ihre Zustimmung zum Vertrag entgegengehalten werden". Nach Ansicht von Berlit ist dies um so gravierender, als nach Clements Gesetzentwurf "auch objektiv willkürliche, fachlich sinnwidrige oder solche Eingliederungsleistungsangebote, die vertretbare und Erfolg versprechende Eigenplanungen" der Arbeitslosen "konterkarieren", als "zumutbar" gelten würden. Die Betroffenen hätten daher "keinen wirksamen Schutz" vor "unqualifizierten, überforderten oder gar böswilligen Fallmanagern" der Arbeitsverwaltung.

      Nach Clements Entwurf müssen Arbeitslose, die momentan nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt vermittelbar sind, auch sonstige "Arbeitsgelegenheiten" übernehmen, für die sie nur eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten - und zwar auch dann, wenn dies ihre Eingliederungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht erhöht. Bei Ablehnung dieser Arbeiten sind verschärfte Sanktionen vorgesehen. Berlit wirft die Frage auf, ob solche Sanktionen nicht mit dem Verbot der Zwangsarbeit nach Artikel 12 Grundgesetz kollidieren könnten. Diese Frage stelle sich "zumindest" dann, "wenn die Arbeitskraft nicht zu marktnahen Bedingungen eingesetzt werden soll".

      Keine "armutsfeste" Leistung

      Darüber hinaus wird die für das Arbeitslosengeld II und die reformierte Sozialhilfe geplante Leistungsbemessung nach Auffassung von Berlit zu einer "Vielzahl von Verletzungen" des Bedarfsdeckungsprinzips führen, das wegen des Sozialstaatsgebots zwingend zu beachten sei. Das Ziel einer "armutsfesten" Leistung werde verfehlt. Der Richter kritisiert vor allem die Pauschalierung bisheriger "einmaliger Leistungen" des Sozialhilferechts und deren Einbeziehung in die Regelsätze. Zum einen würden Leistungen pauschaliert, die "nicht sinnvoll pauschalierbar" seien. Zum anderen seien die Pauschalen so knapp bemessen, dass für einmalige Sonderbedarfe kein "Puffer" vorhanden sei. Auch fehlten Härtefallregelungen.

      Verfassungsrechtlich fragwürdig ist nach Einschätzung von Berlit nicht zuletzt, dass Clement keinerlei Kriterien für die Leistungshöhe benannt und es außerdem unterlassen habe, die Regelsätze "auf der Grundlage eines Statistikmodells und einer aktuellen, methodisch sauber aufbereiteten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe" festzusetzen.

      Erhebliche Bedenken hat Berlit ferner gegen die im Gesetzentwurf enthaltene Verordnungsermächtigung, die es Clement erlauben würde, im Einvernehmen mit Bundesfinanzminister Hans Eichel zu bestimmen, "welche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind". Diese Verordnungsermächtigung genüge nicht dem Bestimmtheitsgebot nach Artikel 80 Absatz 1 Grundgesetz.
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 17:00:41
      Beitrag Nr. 314 ()
      jaja. Solche Richter sind es dann auch, die Sozialhilfe in Florida zusprechen, was rechtlich möglich, aber nicht rechtlich zwingend war. Aber fremdes Geld lässt sich ja leicht verteilen...

      Solche Richter wollen offenbar den Sozialismus durch die Hintertür einführen, den Reichen nehmen, den Armen geben - wie Robin Hood so edel sind sie.....:rolleyes:...Was die Verfassung in den Augen einiger doch alles vorschreibt, was aus dem "Sozialstaatsgebot" alles zwingend folgen soll. Einfach absurd.
      Ein dt. Sozialhilfeempfänger ist im Vergleich zu 90 % der Weltbevölkerung stinkreich. Und dieser Herr denkt über "Zwangsarbeit" nach....:mad::confused:
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 17:08:26
      Beitrag Nr. 315 ()
      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
      vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz
      vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2863)
      Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am
      8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik
      Deutschland in der Woche vom 16.-22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der
      beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
      Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz
      ausgefertigt und verkündet.
      Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:
      Präambel
      Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als
      gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk
      kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
      Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen,
      Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-
      Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit
      Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
      I. Die Grundrechte
      Artikel 1
      (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen
      Gewalt.
      (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als
      Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
      (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als
      unmittelbar geltendes Recht.
      Artikel 2
      (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
      und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In
      diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
      Artikel 3
      (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
      (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der
      Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
      (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat
      und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt
      werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
      Artikel 4
      (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen
      Bekenntnisses sind unverletzlich.
      (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
      (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt
      ein Bundesgesetz.
      Artikel 5
      (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus
      allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der
      Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
      (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen
      Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
      (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue
      zur Verfassung.
      Artikel 6
      (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
      (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende
      Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
      (3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie
      getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu
      verwahrlosen drohen.
      (4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
      (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und
      seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
      Artikel 7
      (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
      (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu
      bestimmen.
      (3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen
      ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in
      Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen
      Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
      (4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche
      Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu
      erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen
      Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler
      nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die
      wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
      (5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches
      Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als
      Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in
      der Gemeinde nicht besteht.
      (6) Vorschulen bleiben aufgehoben.
      Artikel 8
      (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu
      versammeln.
      (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes
      beschränkt werden.
      Artikel 9
      (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
      (2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die
      verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
      (3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden,
      ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern
      suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35
      Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung
      und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt
      werden.
      Artikel 10
      (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
      (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem
      Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes
      oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die
      Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
      Artikel 11
      (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
      (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt
      werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus
      besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder
      die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von
      Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor
      Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
      Artikel 12
      (1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die
      Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
      (2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen
      allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
      (3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

      Artikel 12a
      (1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im
      Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.
      (2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst
      verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das
      Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine
      Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte
      und des Bundesgrenzschutzes steht.
      (3) Wehrpflichtige, die nicht zu einem Dienst nach Absatz 1 oder 2 herangezogen sind, können im
      Verteidigungsfalle durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes zu zivilen Dienstleistungen für Zwecke der
      Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung in Arbeitsverhältnisse verpflichtet werden;
      Verpflichtungen in öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse sind nur zur Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben
      oder solcher hoheitlichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung, die nur in einem öffentlich-rechtlichen
      Dienstverhältnis erfüllt werden können, zulässig. Arbeitsverhältnisse nach Satz 1 können bei den Streitkräften,
      im Bereich ihrer Versorgung sowie bei der öffentlichen Verwaltung begründet werden; Verpflichtungen in
      Arbeitsverhältnisse im Bereiche der Versorgung der Zivilbevölkerung sind nur zulässig, um ihren
      lebensnotwendigen Bedarf zu decken oder ihren Schutz sicherzustellen.
      (4) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an zivilen Dienstleistungen im zivilen Sanitäts- und Heilwesen sowie
      in der ortsfesten militärischen Lazarettorganisation nicht auf freiwilliger Grundlage gedeckt werden, so können
      Frauen vom vollendeten achtzehnten bis zum vollendeten fünfundfünfzigsten Lebensjahr durch Gesetz oder auf
      Grund eines Gesetzes zu derartigen Dienstleistungen herangezogen werden. Sie dürfen auf keinen Fall zum
      Dienst mit der Waffe verpflichtet werden.
      (5) Für die Zeit vor dem Verteidigungsfalle können Verpflichtungen nach Absatz 3 nur nach Maßgabe des
      Artikels 80a Abs. 1 begründet werden. Zur Vorbereitung auf Dienstleistungen nach Absatz 3, für die besondere
      Kenntnisse oder Fertigkeiten erforderlich sind, kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes die Teilnahme
      an Ausbildungsveranstaltungen zur Pflicht gemacht werden. Satz 1 findet insoweit keine Anwendung.
      (6) Kann im Verteidigungsfalle der Bedarf an Arbeitskräften für die in Absatz 3 Satz 2 genannten Bereiche auf
      freiwilliger Grundlage nicht gedeckt werden, so kann zur Sicherung dieses Bedarfs die Freiheit der Deutschen,
      die Ausübung eines Berufs oder den Arbeitsplatz aufzugeben, durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes
      eingeschränkt werden. Vor Eintritt des Verteidigungsfalles gilt Absatz 5 Satz 1 entsprechend.
      Artikel 13
      (1) Die Wohnung ist unverletzlich.
      (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen
      vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
      (3) Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders
      schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische
      Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält,
      eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder
      aussichtslos wäre. Die Maßnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern
      besetzten Spruchkörper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.
      (4) Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder
      einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher
      Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich
      bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.
      (5) Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen
      vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige
      Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der
      Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei
      Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.
      (6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im
      Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5
      erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses
      Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische
      Kontrolle.
      (7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer
      Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die
      öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von
      Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
      Artikel 14
      (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze
      bestimmt.
      (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
      (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund
      eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter
      Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der
      Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
      Artikel 15
      Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein
      Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der
      Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
      Artikel 16
      (1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur
      auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene
      dadurch nicht staatenlos wird.
      (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für
      Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof
      getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
      Artikel 16a
      (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
      (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder
      aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der
      Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die
      Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen,
      werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können
      aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen
      werden.
      (3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf
      Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet
      erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder
      Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird,
      solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch
      verfolgt wird.
      (4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen
      Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur
      ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann
      eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu
      bestimmen.
      (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen
      Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen
      aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der
      Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß,
      Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von
      Asylentscheidungen treffen.
      Artikel 17
      Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden
      an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
      Artikel 17a
      (1) Gesetze über Wehrdienst und Ersatzdienst können bestimmen, daß für die Angehörigen der Streitkräfte und
      des Ersatzdienstes während der Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes das Grundrecht, seine Meinung in Wort,
      Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz), das Grundrecht der
      Versammlungsfreiheit (Artikel 8) und das Petitionsrecht (Artikel 17), soweit es das Recht gewährt, Bitten oder
      Beschwerden in Gemeinschaft mit anderen vorzubringen, eingeschränkt werden.
      (2) Gesetze, die der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung dienen, können bestimmen,
      daß die Grundrechte der Freizügigkeit (Artikel 11) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13)
      eingeschränkt werden.
      Artikel 18
      Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehrfreiheit
      (Artikel 5 Absatz 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Postund
      Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe
      gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung
      und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
      Artikel 19
      (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt
      werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das
      Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
      (2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
      (3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese
      anwendbar sind.
      (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.
      Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Artikel 10 Abs. 2
      Satz 2 bleibt unberührt.
      II. Der Bund und die Länder
      Artikel 20
      (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
      (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch
      besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
      (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung
      sind an Gesetz und Recht gebunden.
      (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum
      Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

      Artikel 20a
      Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und
      die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz
      und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
      Artikel 21
      (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere
      Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer
      Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
      (2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche
      demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik
      Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das
      Bundesverfassungsgericht.
      (3) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
      Artikel 22
      Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
      Artikel 23
      (1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der
      Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem
      Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren
      Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates
      Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer
      vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach
      geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2
      und 3.
      (2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit.
      Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu
      unterrichten.
      (3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an
      Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des
      Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
      (4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden
      innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
      (5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind
      oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die
      Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung
      ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit
      die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung
      des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den
      Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.
      (6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder betroffen sind, soll die
      Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union
      zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen werden. Die
      Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die
      gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.
      (7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
      Artikel 24
      (1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.
      (1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben
      zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche
      Einrichtungen übertragen.
      (2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen;
      er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte
      Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.
      (3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine,
      umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.
      Artikel 25
      Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und
      erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
      Artikel 26
      (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der
      Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie
      sind unter Strafe zu stellen.
      (2) Zur Kriegführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert
      und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
      Artikel 27
      Alle deutschen Kauffahrteischiffe bilden eine einheitliche Handelsflotte.
      Artikel 28
      (1) Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen,
      demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. In den Ländern, Kreisen
      und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und
      geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die
      Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der
      Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten
      Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
      (2) Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im
      Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres
      gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die
      Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu
      diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene
      Steuerquelle.
      (3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den
      Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
      Artikel 29
      (1) Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und
      Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dabei sind die
      landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche
      Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.
      (2) Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch
      Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören.
      (3) Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu
      umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen
      Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. Der
      Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen
      künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren
      Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. Er
      kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die
      Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land
      geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet
      des betroffenen Landes eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.
      (4) Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in
      mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum
      Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert, daß für diesen Raum eine einheitliche
      Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu
      bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder daß in den betroffenen Ländern
      eine Volksbefragung stattfindet.
      (5) Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der
      Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. Das Gesetz kann verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge
      der Volksbefragung vorlegen. Stimmt eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit
      zu, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß
      Absatz 2 geändert wird. Findet ein der Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes
      3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb von zwei Jahren nach der Durchführung der
      Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung des vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung
      durch Volksentscheid nicht mehr bedarf.
      (6) Mehrheit im Volksentscheid und in der Volksbefragung ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie
      mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt. Im übrigen wird das Nähere über
      Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung durch ein Bundesgesetz geregelt; dieses kann auch
      vorsehen, daß Volksbegehren innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht wiederholt werden können.
      (7) Sonstige Änderungen des Gebietsbestandes der Länder können durch Staatsverträge der beteiligten Länder
      oder durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wenn das Gebiet, dessen
      Landeszugehörigkeit geändert werden soll, nicht mehr als 50000 Einwohner hat. Das Nähere regelt ein
      Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bedarf. Es
      muß die Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kreise vorsehen.
      (8) Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfaßte Gebiet oder für Teilgebiete
      abweichend von den Vorschriften der Absätze 2 bis 7 durch Staatsvertrag regeln. Die betroffenen Gemeinden
      und Kreise sind zu hören. Der Staatsvertrag bedarf der Bestätigung durch Volksentscheid in jedem beteiligten
      Land. Betrifft der Staatsvertrag Teilgebiete der Länder, kann die Bestätigung auf Volksentscheide in diesen
      Teilgebieten beschränkt werden; Satz 5 zweiter Halbsatz findet keine Anwendung. Bei einem Volksentscheid
      entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag
      Wahlberechtigten umfaßt; das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des
      Bundestages.
      Artikel 30
      Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder,
      soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.
      Artikel 31
      Bundesrecht bricht Landesrecht.
      Artikel 32
      (1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes.
      (2) Vor dem Abschlusse eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das Land
      rechtzeitig zu hören.
      (3) Soweit die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung
      mit auswärtigen Staaten Verträge abschließen.
      Artikel 33
      (1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.
      (2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem
      öffentlichen Amte.
      (3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im
      öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus
      seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil
      erwachsen.
      (4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des
      öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.
      (5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des
      Berufsbeamtentums zu regeln.
      Artikel 34
      Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber
      obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren
      Dienst er steht. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt der Rückgriff vorbehalten. Für den Anspruch auf
      Schadensersatz und für den Rückgriff darf der ordentliche Rechtsweg nicht ausgeschlossen werden.
      Artikel 35
      (1) Alle Behörden des Bundes und der Länder leisten sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe.
      (2) Zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung kann ein Land in
      Fällen von besonderer Bedeutung Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes zur Unterstützung seiner
      Polizei anfordern, wenn die Polizei ohne diese Unterstützung eine Aufgabe nicht oder nur unter erheblichen
      Schwierigkeiten erfüllen könnte. Zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren
      Unglücksfall kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie
      des Bundesgrenzschutzes und der Streitkräfte anfordern.
      (3) Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die
      Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen die Weisung
      erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes und
      der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen. Maßnahmen der Bundesregierung nach Satz 1 sind
      jederzeit auf Verlangen des Bundesrates, im übrigen unverzüglich nach Beseitigung der Gefahr aufzuheben.
      Artikel 36
      (1) Bei den obersten Bundesbehörden sind Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu
      verwenden. Die bei den übrigen Bundesbehörden beschäftigten Personen sollen in der Regel aus dem Lande
      genommen werden, in dem sie tätig sind.
      (2) Die Wehrgesetze haben auch die Gliederung des Bundes in Länder und ihre besonderen
      landsmannschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.
      Artikel 37
      (1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden
      Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen
      Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
      (2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht
      gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.
      III. Der Bundestag
      Artikel 38
      (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
      geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und
      nur ihrem Gewissen unterworfen.
      (2) Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat; wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit
      dem die Volljährigkeit eintritt.
      (3) Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz.
      Artikel 39
      (1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine
      Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens
      sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Im Falle einer Auflösung
      des Bundestages findet die Neuwahl innerhalb von sechzig Tagen statt.
      (2) Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zusammen.
      (3) Der Bundestag bestimmt den Schluß und den Wiederbeginn seiner Sitzungen. Der Präsident des Bundestages
      kann ihn früher einberufen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn ein Drittel der Mitglieder, der Bundespräsident oder
      der Bundeskanzler es verlangen A
      Artikel 40
      (1) Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine
      Geschäftsordnung.
      (2) Der Präsident übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Gebäude des Bundestages aus. Ohne seine
      Genehmigung darf in den Räumen des Bundestages keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden.
      Artikel 41
      (1) Die Wahlprüfung ist Sache des Bundestages. Er entscheidet auch, ob ein Abgeordneter des Bundestages die
      Mitgliedschaft verloren hat.
      (2) Gegen die Entscheidung des Bundestages ist die Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig.
      (3) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
      Artikel 42
      (1) Der Bundestag verhandelt öffentlich. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der
      Bundesregierung kann mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Über den Antrag wird
      in nichtöffentlicher Sitzung entschieden.
      (2) Zu einem Beschlusse des Bundestages ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit dieses
      Grundgesetz nichts anderes bestimmt. Für die vom Bundestage vorzunehmenden Wahlen kann die
      Geschäftsordnung Ausnahmen zulassen.
      (3) Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen des Bundestages und seiner Ausschüsse bleiben
      von jeder Verantwortlichkeit frei.
      Artikel 43
      (1) Der Bundestag und seine Ausschüsse können die Anwesenheit jedes Mitgliedes der Bundesregierung
      verlangen.
      (2) Die Mitglieder des Bundesrates und der Bundesregierung sowie ihre Beauftragten haben zu allen Sitzungen
      des Bundestages und seiner Ausschüsse Zutritt. Sie müssen jederzeit gehört werden.
      Artikel 44
      (1) Der Bundestag hat das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, einen
      Untersuchungsausschuß einzusetzen, der in öffentlicher Verhandlung die erforderlichen Beweise erhebt. Die
      Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.
      (2) Auf Beweiserhebungen finden die Vorschriften über den Strafprozeß sinngemäß Anwendung. Das Brief-,
      Post- und Fernmeldegeheimnis bleibt unberührt.
      (3) Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet.
      (4) Die Beschlüsse der Untersuchungsausschüsse sind der richterlichen Erörterung entzogen. In der Würdigung
      und Beurteilung des der Untersuchung zugrunde liegenden Sachverhaltes sind die Gerichte frei.
      Artikel 45
      Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Er kann ihn
      ermächtigen, die Rechte des Bundestages gemäß Artikel 23 gegenüber der Bundesregierung wahrzunehmen.
      Artikel 45a
      (1) Der Bundestag bestellt einen Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten und einen Ausschuß für
      Verteidigung.
      (2) Der Ausschuß für Verteidigung hat auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses. Auf Antrag eines
      Viertels seiner Mitglieder hat er die Pflicht, eine Angelegenheit zum Gegenstand seiner Untersuchung zu
      machen.
      (3) Artikel 44 Absatz 1 findet auf dem Gebiet der Verteidigung keine Anwendung.
      Artikel 45b
      Zum Schutze der Grundrechte und als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen
      Kontrolle wird ein Wehrbeauftragter des Bundestages berufen. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
      Artikel 45c
      (1) Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuß, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag
      gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt.
      (2) Die Befugnisse des Ausschusses zur Überprüfung von Beschwerden regelt ein Bundesgesetz.
      Artikel 46
      (1) Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im
      Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb
      des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden. Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.
      (2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages
      zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des
      folgenden Tages festgenommen wird.
      (3) Die Genehmigung des Bundestages ist ferner bei jeder anderen Beschränkung der persönlichen Freiheit eines
      Abgeordneten oder zur Einleitung eines Verfahrens gegen einen Abgeordneten gemäß Artikel 18 erforderlich.
      (4) Jedes Strafverfahren und jedes Verfahren gemäß Artikel 18 gegen einen Abgeordneten, jede Haft und jede
      sonstige Beschränkung seiner persönlichen Freiheit sind auf Verlangen des Bundestages auszusetzen.
      Artikel 47
      Die Abgeordneten sind berechtigt, über Personen, die ihnen in ihrer Eigenschaft als Abgeordnete oder denen sie
      in dieser Eigenschaft Tatsachen anvertraut haben, sowie über diese Tatsachen selbst das Zeugnis zu verweigern.
      Soweit dieses Zeugnisverweigerungsrecht reicht, ist die Beschlagnahme von Schriftstücken unzulässig.
      Artikel 48
      (1) Wer sich um einen Sitz im Bundestage bewirbt, hat Anspruch auf den zur Vorbereitung seiner Wahl
      erforderlichen Urlaub.
      (2) Niemand darf gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben. Eine
      Kündigung oder Entlassung aus diesem Grunde ist unzulässig.
      (3) Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Sie
      haben das Recht der freien Benutzung aller staatlichen Verkehrsmittel. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
      Artikel 49
      [aufgehoben]
      IV. Der Bundesrat
      Artikel 50
      Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in
      Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
      Artikel 51
      (1) Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie
      können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden.
      (2) Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier,
      Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs
      Stimmen.
      (3) Jedes Land kann so viele Mitglieder entsenden, wie es Stimmen hat. Die Stimmen eines Landes können nur
      einheitlich und nur durch anwesende Mitglieder oder deren Vertreter abgegeben werden.
      Artikel 52
      (1) Der Bundesrat wählt seinen Präsidenten auf ein Jahr.
      (2) Der Präsident beruft den Bundesrat ein. Er hat ihn einzuberufen, wenn die Vertreter von mindestens zwei
      Ländern oder die Bundesregierung es verlangen.
      (3) Der Bundesrat faßt seine Beschlüsse mit mindestens der Mehrheit seiner Stimmen. Er gibt sich eine
      Geschäftsordnung. Er verhandelt öffentlich. Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.
      (3a) Für Angelegenheiten der Europäischen Union kann der Bundesrat eine Europakammer bilden, deren
      Beschlüsse als Beschlüsse des Bundesrates gelten; Artikel 51 Abs. 2 und 3 Satz 2 gilt entsprechend.
      (4) Den Ausschüssen des Bundesrates können andere Mitglieder oder Beauftragte der Regierungen der Länder
      angehören.
      Artikel 53
      Die Mitglieder der Bundesregierung haben das Recht und auf Verlangen die Pflicht, an den Verhandlungen des
      Bundesrates und seiner Ausschüsse teilzunehmen. Sie müssen jederzeit gehört werden. Der Bundesrat ist von der
      Bundesregierung über die Führung der Geschäfte auf dem laufenden zu halten.
      IVa. Gemeinsamer Ausschuß
      Artikel 53a
      (1) Der Gemeinsame Ausschuß besteht zu zwei Dritteln aus Abgeordneten des Bundestages, zu einem Drittel aus
      Mitgliedern des Bundesrates. Die Abgeordneten werden vom Bundestage entsprechend dem Stärkeverhältnis der
      Fraktionen bestimmt; sie dürfen nicht der Bundesregierung angehören. Jedes Land wird durch ein von ihm
      bestelltes Mitglied des Bundesrates vertreten; diese Mitglieder sind nicht an Weisungen gebunden. Die Bildung
      des Gemeinsamen Ausschusses und sein Verfahren werden durch eine Geschäftsordnung 1) geregelt, die vom
      Bundestage zu beschließen ist und der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
      (2) Die Bundesregierung hat den Gemeinsamen Ausschuß über ihre Planungen für den Verteidigungsfall zu
      unterrichten. Die Rechte des Bundestages und seiner Ausschüsse nach Artikel 43 Abs. 1 bleiben unberührt.
      V. Der Bundespräsident
      Artikel 54
      (1) Der Bundespräsident wird ohne Aussprache von der Bundesversammlung gewählt. Wählbar ist jeder
      Deutsche, der das Wahlrecht zum Bundestage besitzt und das vierzigste Lebensjahr vollendet hat.
      (2) Das Amt des Bundespräsidenten dauert fünf Jahre. Anschließende Wiederwahl ist nur einmal zulässig.
      (3) Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von
      Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt
      werden.
      (4) Die Bundesversammlung tritt spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten, bei
      vorzeitiger Beendigung spätestens dreißig Tage nach diesem Zeitpunkt zusammen. Sie wird von dem
      Präsidenten des Bundestages einberufen.
      (5) Nach Ablauf der Wahlperiode beginnt die Frist des Absatzes 4 Satz 1 mit dem ersten Zusammentritt des
      Bundestages.
      (6) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder der Bundesversammlung erhält. Wird diese
      Mehrheit in zwei Wahlgängen von keinem Bewerber erreicht, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang
      die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
      (7) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
      Artikel 55
      (1) Der Bundespräsident darf weder der Regierung noch einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder
      eines Landes angehören.
      (2) Der Bundespräsident darf kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder
      der Leitung noch dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.
      Artikel 56
      Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des
      Bundesrates folgenden Eid:
      "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden
      von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten
      gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe."
      Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
      Artikel 57
      Die Befugnisse des Bundespräsidenten werden im Falle seiner Verhinderung oder bei vorzeitiger Erledigung des
      Amtes durch den Präsidenten des Bundesrates wahrgenommen.
      Artikel 58
      Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidenten bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung durch
      den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister. Dies gilt nicht für die Ernennung und
      Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages gemäß Artikel 63 und das Ersuchen gemäß
      Artikel 69 Absatz 3.
      Artikel 59
      (1) Der Bundespräsident vertritt den Bund völkerrechtlich. Er schließt im Namen des Bundes die Verträge mit
      auswärtigen Staaten. Er beglaubigt und empfängt die Gesandten.
      (2) Verträge, welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln oder sich auf Gegenstände der
      Bundesgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung oder der Mitwirkung der jeweils für die
      Bundesgesetzgebung zuständigen Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes. Für
      Verwaltungsabkommen gelten die Vorschriften über die Bundesverwaltung entsprechend.
      Artikel 59a
      [aufgehoben]
      Artikel 60
      (1) Der Bundespräsident ernennt und entläßt die Bundesrichter, die Bundesbeamten, die Offiziere und
      Unteroffiziere, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
      (2) Er übt im Einzelfalle für den Bund das Begnadigungsrecht aus.
      (3) Er kann diese Befugnisse auf andere Behörden übertragen.
      (4) Die Absätze 2 bis 4 des Artikels 46 finden auf den Bundespräsidenten entsprechende Anwendung.
      Artikel 61
      (1) Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des
      Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht anklagen. Der Antrag auf
      Erhebung der Anklage muß von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einem Viertel
      der Stimmen des Bundesrates gestellt werden. Der Beschluß auf Erhebung der Anklage bedarf der Mehrheit von
      zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages oder von zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates. Die Anklage
      wird von einem Beauftragten der anklagenden Körperschaft vertreten.
      (2) Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß der Bundespräsident einer vorsätzlichen Verletzung des
      Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes schuldig ist, so kann es ihn des Amtes für verlustig erklären.
      Durch einstweilige Anordnung kann es nach der Erhebung der Anklage bestimmen, daß er an der Ausübung
      seines Amtes verhindert ist.
      VI. Die Bundesregierung
      Artikel 62
      Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.
      Artikel 63
      (1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
      (2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte
      ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.
      (3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange
      mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.
      (4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in
      dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der
      Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl
      ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder
      ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.
      Artikel 64
      (1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und
      entlassen.
      (2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in
      Artikel 56 vorgesehenen Eid.
      Artikel 65
      Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser
      Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.
      Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der
      Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom
      Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
      Artikel 65a
      Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.
      Artikel 66
      Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf
      ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb
      gerichteten Unternehmens angehören.
      Artikel 67
      (1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit
      seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen.
      Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.
      (2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.
      Artikel 68
      (1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der
      Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers
      binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag
      mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
      (2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.
      Artikel 69
      (1) Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.
      (2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines
      neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des
      Bundeskanzlers.
      (3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des
      Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers
      weiterzuführen.
      VII. Die Gesetzgebung des Bundes
      Artikel 70
      (1) Die Länder haben das Recht der Gesetzgebung, soweit dieses Grundgesetz nicht dem Bunde
      Gesetzgebungsbefugnisse verleiht.
      (2) Die Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern bemißt sich nach den Vorschriften dieses
      Grundgesetzes über die ausschließliche und die konkurrierende Gesetzgebung.
      Artikel 71
      Im Bereiche der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung
      nur, wenn und soweit sie hierzu in einem Bundesgesetze ausdrücklich ermächtigt werden.
      Artikel 72
      (1) Im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung haben die Länder die Befugnis zur Gesetzgebung, solange
      und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat.
      (2) Der Bund hat in diesem Bereich das Gesetzgebungsrecht, wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger
      Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen
      Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht.
      (3) Durch Bundesgesetz kann bestimmt werden, daß eine bundesgesetzliche Regelung, für die eine
      Erforderlichkeit im Sinne des Absatzes 2 nicht mehr besteht, durch Landesrecht ersetzt werden kann.
      Artikel 73
      Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über:
      1. die auswärtigen Angelegenheiten sowie die Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung;
      2. die Staatsangehörigkeit im Bunde;
      3. die Freizügigkeit, das Paßwesen, die Ein- und Auswanderung und die Auslieferung;
      4. das Währungs-, Geld- und Münzwesen, Maße und Gewichte sowie die Zeitbestimmung;
      5. die Einheit des Zoll- und Handelsgebietes, die Handels- und Schiffahrtsverträge, die Freizügigkeit des
      Warenverkehrs und den Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Auslande einschließlich des Zoll- und
      Grenzschutzes;
      6. den Luftverkehr;
      6a. den Verkehr von Eisenbahnen, die ganz oder mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen (Eisenbahnen des
      Bundes), den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes sowie
      die Erhebung von Entgelten für die Benutzung dieser Schienenwege;
      7. das Postwesen und die Telekommunikation;
      8. die Rechtsverhältnisse der im Dienste des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des
      öffentlichen Rechtes stehenden Personen;
      9. den gewerblichen Rechtsschutz, das Urheberrecht und das Verlagsrecht;
      10. die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder
      a) in der Kriminalpolizei,
      b) zum Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, des Bestandes und der Sicherheit des Bundes
      oder eines Landes (Verfassungsschutz) und
      c) zum Schutze gegen Bestrebungen im Bundesgebiet, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete
      Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
      sowie die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes und die internationale Verbrechensbekämpfung;
      11. die Statistik für Bundeszwecke.
      Artikel 74
      (1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich auf folgende Gebiete:
      1. das bürgerliche Recht, das Strafrecht und den Strafvollzug, die Gerichtsverfassung, das gerichtliche
      Verfahren, die Rechtsanwaltschaft, das Notariat und die Rechtsberatung;
      2. das Personenstandswesen;
      3. das Vereins- und Versammlungsrecht;
      4. das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht der Ausländer;
      4a. das Waffen- und das Sprengstoffrecht;
      5. [aufgehoben];
      6. die Angelegenheiten der Flüchtlinge und Vertriebenen;
      7. die öffentliche Fürsorge;
      8. [aufgehoben];
      9. die Kriegsschäden und die Wiedergutmachung;
      10. die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen und die Fürsorge für die ehemaligen
      Kriegsgefangenen;
      10a. die Kriegsgräber und Gräber anderer Opfer des Krieges und Opfer von Gewaltherrschaft;
      11. das Recht der Wirtschaft (Bergbau, Industrie, Energiewirtschaft, Handwerk, Gewerbe, Handel, Bank- und
      Börsenwesen, privatrechtliches Versicherungswesen);
      11a. die Erzeugung und Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken, die Errichtung und den Betrieb von
      Anlagen, die diesen Zwecken dienen, den Schutz gegen Gefahren, die bei Freiwerden von Kernenergie oder
      durch ionisierende Strahlen entstehen, und die Beseitigung radioaktiver Stoffe;
      12. das Arbeitsrecht einschließlich der Betriebsverfassung, des Arbeitsschutzes und der Arbeitsvermittlung
      sowie die Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung;
      13. die Regelung der Ausbildungsbeihilfen und die Förderung der wissenschaftlichen Forschung;
      14. das Recht der Enteignung, soweit sie auf den Sachgebieten der Artikel 73 und 74 in Betracht kommt;
      15. die Überführung von Grund und Boden, von Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum
      oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft;
      16. die Verhütung des Mißbrauchs wirtschaftlicher Machtstellung;
      17. die Förderung der land- und forstwirtschaftlichen Erzeugung, die Sicherung der Ernährung, die Ein- und
      Ausfuhr land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse, die Hochsee- und Küstenfischerei und den Küstenschutz;
      18. den Grundstücksverkehr, das Bodenrecht (ohne das Recht der Erschließungsbeiträge) und das
      landwirtschaftliche Pachtwesen, das Wohnungswesen, das Siedlungs- und Heimstättenwesen;
      19. die Maßnahmen gegen gemeingefährliche und übertragbare Krankheiten bei Menschen und Tieren, die
      Zulassung zu ärztlichen und anderen Heilberufen und zum Heilgewerbe, den Verkehr mit Arzneien, Heil- und
      Betäubungsmitteln und Giften;
      19a. die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze;
      20. den Schutz beim Verkehr mit Lebens- und Genußmitteln, Bedarfsgegenständen, Futtermitteln und land- und
      forstwirtschaftlichem Saat- und Pflanzgut, den Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge sowie
      den Tierschutz;
      21. die Hochsee- und Küstenschiffahrt sowie die Seezeichen, die Binnenschiffahrt, den Wetterdienst, die
      Seewasserstraßen und die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen;
      22. den Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen, den Bau und die Unterhaltung von Landstraßen für den
      Fernverkehr sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren für die Benutzung öffentlicher Straßen mit
      Fahrzeugen;
      23. die Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, mit Ausnahme der Bergbahnen;
      24. die Abfallbeseitigung, die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung;
      25. die Staatshaftung;
      26. die künstliche Befruchtung beim Menschen, die Untersuchung und die künstliche Veränderung von
      Erbinformationen sowie Regelungen zur Transplantation von Organen und Geweben.
      (2) Gesetze nach Absatz 1 Nr. 25 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
      Artikel 74a
      (1) Die konkurrierende Gesetzgebung erstreckt sich ferner auf die Besoldung und Versorgung der Angehörigen
      des öffentlichen Dienstes, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, soweit dem
      Bund nicht nach Artikel 73 Nr. 8 die ausschließliche Gesetzgebung zusteht.
      (2) Bundesgesetze nach Absatz 1 bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
      (3) Der Zustimmung des Bundesrates bedürfen auch Bundesgesetze nach Artikel 73 Nr. 8, soweit sie andere
      Maßstäbe für den Aufbau oder die Bemessung der Besoldung und Versorgung einschließlich der Bewertung der
      Ämter oder andere Mindest- oder Höchstbeträge vorsehen als Bundesgesetze nach Absatz 1.
      (4) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für die Besoldung und Versorgung der Landesrichter. Für Gesetze
      nach Artikel 98 Abs. 1 gilt Absatz 3 entsprechend.
      Artikel 75
      (1) Der Bund hat das Recht, unter den Voraussetzungen des Artikels 72 Rahmenvorschriften für die
      Gesetzgebung der Länder zu erlassen über:
      1. die Rechtsverhältnisse der im öffentlichen Dienste der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften des
      öffentlichen Rechtes stehenden Personen, soweit Artikel 74a nichts anderes bestimmt;
      1a. die allgemeinen Grundsätze des Hochschulwesens;
      2. die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse;
      3. das Jagdwesen, den Naturschutz und die Landschaftspflege;
      4. die Bodenverteilung, die Raumordnung und den Wasserhaushalt;
      5. das Melde- und Ausweiswesen;
      6. den Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung ins Ausland.
      Artikel 72 Abs. 3 gilt entsprechend.
      (2) Rahmenvorschriften dürfen nur in Ausnahmefällen in Einzelheiten gehende oder unmittelbar geltende
      Regelungen enthalten.
      (3) Erläßt der Bund Rahmenvorschriften, so sind die Länder verpflichtet, innerhalb einer durch das Gesetz
      bestimmten angemessenen Frist die erforderlichen Landesgesetze zu erlassen.
      Artikel 76
      (1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder
      durch den Bundesrat eingebracht.
      (2) Vorlagen der Bundesregierung sind zunächst dem Bundesrat zuzuleiten. Der Bundesrat ist berechtigt,
      innerhalb von sechs Wochen zu diesen Vorlagen Stellung zu nehmen. Verlangt er aus wichtigem Grunde,
      insbesondere mit Rücksicht auf den Umfang einer Vorlage, eine Fristverlängerung, so beträgt die Frist neun
      Wochen. Die Bundesregierung kann eine Vorlage, die sie bei der Zuleitung an den Bundesrat ausnahmsweise als
      besonders eilbedürftig bezeichnet hat, nach drei Wochen oder, wenn der Bundesrat ein Verlangen nach Satz 3
      geäußert hat, nach sechs Wochen dem Bundestag zuleiten, auch wenn die Stellungnahme des Bundesrates noch
      nicht bei ihr eingegangen ist; sie hat die Stellungnahme des Bundesrates unverzüglich nach Eingang dem
      Bundestag nachzureichen. Bei Vorlagen zur Änderung dieses Grundgesetzes und zur Übertragung von
      Hoheitsrechten nach Artikel 23 oder Artikel 24 beträgt die Frist zur Stellungnahme neun Wochen; Satz 4 findet
      keine Anwendung.
      (3) Vorlagen des Bundesrates sind dem Bundestag durch die Bundesregierung innerhalb von sechs Wochen
      zuzuleiten. Sie soll hierbei ihre Auffassung darlegen. Verlangt sie aus wichtigem Grunde, insbesondere mit
      Rücksicht auf den Umfang einer Vorlage, eine Fristverlängerung, so beträgt die Frist neun Wochen. Wenn der
      Bundesrat eine Vorlage ausnahmsweise als besonders eilbedürftig bezeichnet hat, beträgt die Frist drei Wochen
      oder, wenn die Bundesregierung ein Verlangen nach Satz 3 geäußert hat, sechs Wochen. Bei Vorlagen zur
      Änderung dieses Grundgesetzes und zur Übertragung von Hoheitsrechten nach Artikel 23 oder Artikel 24 beträgt
      die Frist neun Wochen; Satz 4 findet keine Anwendung. Der Bundestag hat über die Vorlagen in angemessener
      Frist zu beraten und Beschluß zu fassen.
      Artikel 77
      (1) Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den
      Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten.
      (2) Der Bundesrat kann binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses verlangen, daß ein aus
      Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates für die gemeinsame Beratung von Vorlagen gebildeter
      Ausschuß einberufen wird. Die Zusammensetzung und das Verfahren dieses Ausschusses regelt eine
      Geschäftsordnung 1), die vom Bundestag beschlossen wird und der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die in
      diesen Ausschuß entsandten Mitglieder des Bundesrates sind nicht an Weisungen gebunden. Ist zu einem
      Gesetze die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, so können auch der Bundestag und die Bundesregierung
      die Einberufung verlangen. Schlägt der Ausschuß eine Änderung des Gesetzesbeschlusses vor, so hat der
      Bundestag erneut Beschluß zu fassen.
      (2a) Soweit zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, hat der Bundesrat, wenn ein
      Verlangen nach Absatz 2 Satz 1 nicht gestellt oder das Vermittlungsverfahren ohne einen Vorschlag zur
      Änderung des Gesetzesbeschlusses beendet ist, in angemessener Frist über die Zustimmung Beschluß zu fassen.
      (3) Soweit zu einem Gesetze die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist, kann der Bundesrat, wenn
      das Verfahren nach Absatz 2 beendigt ist, gegen ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz binnen zwei Wochen
      Einspruch einlegen. Die Einspruchsfrist beginnt im Falle des Absatzes 2 letzter Satz mit dem Eingange des vom
      Bundestage erneut gefaßten Beschlusses, in allen anderen Fällen mit dem Eingange der Mitteilung des
      Vorsitzenden des in Absatz 2 vorgesehenen Ausschusses, daß das Verfahren vor dem Ausschusse abgeschlossen
      ist.
      (4) Wird der Einspruch mit der Mehrheit der Stimmen des Bundesrates beschlossen, so kann er durch Beschluß
      der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages zurückgewiesen werden. Hat der Bundesrat den Einspruch mit
      einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln seiner Stimmen beschlossen, so bedarf die Zurückweisung durch
      den Bundestag einer Mehrheit von zwei Dritteln, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages.
      Artikel 78
      Ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz kommt zustande, wenn der Bundesrat zustimmt, den Antrag gemäß
      Artikel 77 Absatz 2 nicht stellt, innerhalb der Frist des Artikels 77 Absatz 3 keinen Einspruch einlegt oder ihn
      zurücknimmt oder wenn der Einspruch vom Bundestage überstimm
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 17:16:20
      Beitrag Nr. 316 ()
      @Xylophon

      Wir leben halt in einem Schlaraffenland, da spiel die Realität keine Rolle.(Noch):O

      Unsere Justiz hat an vielen Baustellen eine Verzerrung des gesunden Gerechtigkeitsverstandes herbei geführt.

      Nimm mal den Eigentumsschutz, wenn man mal darum kämpfen mußte.

      Nimm mal das Unterhaltspflichtengesetz. Wenn Heute eine Familie auseinander geht, der/die Alleinverdiener sagen wir ruhig 3000 Euro Netto verdiente, sagen wir 2 kinder gehen zum Nichtverdiener, dann wird hier dieser arbeitende und eigentlich gut verdienende fast zum Sozialfall. Das ist auch nicht in Ordnung.

      Das die arbeitsfähigen nicht mit erheblichem Druck zum arbeiten gebracht werden können, ist den arbeitenden, die oft auch noch unter der pfändbaren Einkommensgrenze malochen, gegenüber eine Sauerei.

      Deutschland=Tollhaus
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 17:24:21
      Beitrag Nr. 317 ()
      das Schlimme ist nur: diese Richter werden noch eine ganze Weile die Rechtsprechung prägen - und bis Neue so weit sind, dass die Realität Einzug hält - wer weiß, wie es dann in Deutschland aussieht...:(
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 17:59:15
      Beitrag Nr. 318 ()
      Arbeitslosigkeit
      Jeder zweite sucht länger als ein Jahr

      11. September 2003 Fast die Hälfte aller deutschen Erwerbslosen sucht länger als ein Jahr nach Arbeit. Dabei habe der Anteil der Langzeitarbeitslosen in Ostdeutschland mit 57 Prozent deutlich über dem im Westen (44 Prozent) gelegen, teilte das Statistische Bundesamt am Donnerstag mit.

      Besonders stark betroffen von Langzeitarbeitslosigkeit waren ostdeutsche Frauen, von denen zwei Drittel seit einem Jahr oder länger nach einer Beschäftigung suchten, in Westdeutschland waren es 41 Prozent. Basis der Aussage ist eine Umfrage im April 2002. Dabei zählte das Amt entsprechend internationaler Standards nur diejenigen Menschen als erwerbslos, die angaben, Arbeit zu suchen und dem Arbeitsmarkt innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung zu stehen. Im April 2002 habe dies auf 3,5 Millionen der 4,1 Millionen Arbeitssuchenden zugetroffen.

      Die Zahl der Langzeitarbeitslosen bezifferte die BA damals auf 1,309 Millionen, was einem Anteil von 32,5 Prozent entsprach. Dabei gelten alle diejenigen als Langzeitarbeitslose, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.

      Der Anteil der Langzeitarbeitslosen steigt den Angaben zufolge mit dem Alter der Erwerbslosen. So waren im April 2002 von den Erwerbslosen im Alter von 45 Jahren und älter 62 Prozent länger als ein Jahr auf Arbeitsuche. Der Anteil der älteren Erwerbslosen, die seit längerem einen Job suchten, lag wiederum in Ostdeutschland mit 66 Prozent höher als im Westen Deutschlands (59 Prozent).


      Text: Reuters, AP
      Bildmaterial: dpa/dpaweb
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 18:15:19
      Beitrag Nr. 319 ()
      Da wäre doch Italien ein Vorbild.
      Auch kommunistiche Staaten wie China nehmen es mit dem Recht nicht so genau und stellen wirtschaftliche Interessen darüber.
      Ökonomischer ist das auf alle Fälle.
      Dabei erleben wir es doch schon lange, das wichtige Endscheidungen der Regierungen und Parteien am Ende von der Justitz gelöst werden.
      Gewählt werden aber die Politiker.
      Aber ein Staat ohne Gesetze ........und was ist richtig und gerecht.
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 19:40:26
      Beitrag Nr. 320 ()
      #315 von 1121

      Ok, das Grundgesetz steht dagegen. Dann bliebe also nur die Kürzung des Geldes. Das wird kommen, denn man kann nur so lange vom Teller essen, bis er leer ist.

      #319
      Italien? Schönes Beispiel ! Fragte ich mal meinen italienischen Mitarbeiter, was denn die Italiener machen, wenn sie arbeitslos sind, Antwort: Die hauen ab.

      Fazit

      Die Mühe, einen Arbeitsplatz zu bekommen, bedeutet in anderen Ländern soviel, das man möglicherweise eine neue Heimat suchen geht.
      Wann haben wir sowas in den letzten Jahren von Deutschen gehört? Ich jedenfalls schon lange nicht mehr.

      Es läßt also den Schluß zu, das es in unserem Schlaraffensystem noch mit Jammern so gut leben läßt, das man erst garnicht mehr auf die Idee kommt, sich wo anders was zu suchen.(Das gilt natürlich nicht für alle, aber oft)

      Auch ist es aus der Mode gekommen, sich selber um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Zettel schreiben, Briefmarke, fertig. Äußerst selten kommt jemand vorbei, um nach Arbeit zu fragen.

      Ist tatsächlich mau in einigen Regionen, ist aber auch tatsächlich, das es Jobs gibt, die nicht besetzt werden können, weil sie keiner will, sogar im Handwerk.

      Das jetzige System jedenfalls schreit nach Veränderung !
      Avatar
      schrieb am 11.09.03 20:13:54
      Beitrag Nr. 321 ()
      Rhum, in fast allen Punkten hast Du recht.

      Nur nicht, was das GG betrifft. Da gibt es durchaus auch andere Meinungen - zwingend ist das keineswegs. Und Zwangsarbeit bedeutet nun wirklich etwas anderes als den Umstand - eine Selbstverständlichkeit - dass man normalerweise Arbeiten muss, um Geld zu haben.

      Wenn allerdings inzwischen dies von Richtern in Deutschland in Zweifel gezogen werden sollte - und die Pflicht zur Annahme einer zumutbaren Arbeit als "Zwangsarbeit" definieren, dann ist es Zeit, das Ziel für eine Ausreise zu suchen.
      Eine Kuchentafel, von der alle nur essen wollen, die hält nicht ewig. Der eine oder andere sollte auch mal für Nachschub sorgen...diese Richter bestimmt nicht.:mad:
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 07:49:45
      Beitrag Nr. 322 ()
      "zumutbare Arbeit"! Das genau ist der Punkt!
      Die Agenda2010 jedoch definiert die Zwangsarbeit als irgendeine Arbeit, auch wenn sie noch viel schlechter bezahlt wird, als ALGII z.B., auch wenn sie nicht mal sozialversicherungspflichtig ist. Auch wenn Du dafür nur ein Bett und einen Teller Suppe am Tag kriegst.
      Du kannst von Schleswig-Holstein nach Bayern geschickt werden, um Asylanten-Klo`s zu putzen und in einem Woncontainer zu wohnen. Wenn du das als z.B. 55-jähriger, hochqualifizierter Arbeitsloser, (der über 30 Jahre lang hohe Beiträge gezahlt hat) nicht machen willst, kriegst Du nicht mal mehr das jämmerliche Almosen, genannt ALGII. Jeglicher Behördenwillkür wird damit Tür und Tor geöffnet.
      Hoffe lieber, dass Dir so etwas nicht zustößt.
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 09:12:17
      Beitrag Nr. 323 ()
      @Xylophon

      in #322 kriegst Du es vorgeführt, so könnt es ausgelegt werden.
      Und genau das ist einer der Punkte, wo ich dieser Regierung ankreide, jetzt ohne jegliches Fingerspitzengefühl an die Sache heran zu gehen, halt jegliche soziale Variante zu streichen. Da bin ich schon der Meinung, das wir so etwas nicht nötig haben in unserer Zeit.

      Man kann den Artikel 12 so auslegen, das es erst mal eine richterliche Entscheidung bedarf.

      Man kann aber als Gesetzgeber die Dinge so verpacken, das das nicht nötig wird, aber trotzdem der Druck auf arbeitsfähige Arbeitslose so erhöht wird, das sie es sich überlegen, eventuell doch lieber eine weniger attraktive Arbeit an zu nehmen.

      Für mich wäre das selbstverständlich, ganz sicher. Ich guck aber auch aus einer anderen Brille, wie die vielen ALs, die bis dato einen vermeintlich abgesicherten Job hatten. Die kennen/kannten keinerlei Existenzangst, mußten nicht flexibel auf jede neue Situation reagieren und nicht um den Erhalt ihrer Firma kämpfen an allen Fronten, das ist denen alles fremd. Na da wird man dann halt träge, man ist halt verwöhnt.(Mein Bruder z.B. paßt genau in das Bild)

      Fazit:

      Nur über die Kohle kann es geregelt werden, ein steiniger Weg für die ALs.

      so long
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 09:36:19
      Beitrag Nr. 324 ()
      was man immer hört vom stöhnen bei krankenkassen,renten,jetzt die agenda.


      das machen die doch alle nicht zum spass mit dem geldhahn abdrehen.es ist schlicht kein geld mehr da (jaja klar kann man die manager nochn bissl melken,bringt aber auch nur nen paar milliarden)


      alle die ,die jetzt brüllen der arme mittfünfziger,die will ich mal hören wenn es um EU beträge in brüssel,um zuwanderungsgesetz,um lehrerneueinstellungen etc geht.

      grad hier in berlin ne sinnvolle KITA-gebürhenerhöhung für besserverdienende,eigentlich ne supersache ,die niemand weh tut (ok wie das geld ausgegeben wird ist ne andere sache)

      aber was machen die leute? schreien und wehren sich,aus reiner habgier ohne sinn und verstand.


      wenn wir so weitermachen werden eben die,die am kürzesten hebel sitzen ausgehebelt (es sei denn natürlich sie haben nen ausländischen pass :D)

      irgendwo muss gespart werden.
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 09:44:29
      Beitrag Nr. 325 ()
      "irgendwo muß gespart werden" Aber ich nehme an, nicht bei Dir, ja?
      So wie Du schreibst, kannst Du eigentlich nur Beamter sein, der auf dem Rücken anderer sparen will.
      Das Wort "Humanität" sagt Dir aber etwas, oder?
      "Wenn die, die am kürzesten Hebel sitzen" einfach so "ausgehebelt" werden sollen, dann kann man ja mal 60 Jahre zurück schauen, da wurde sowas schon mal vorgemacht. Wäre das die Lösung, die Du billigst?
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 10:01:30
      Beitrag Nr. 326 ()
      ich hab ja schon mal gesagt ich bin kein beamter,und o wunder ich zahle die steuern nicht gern.

      aber nur aus dem grund,weil ein dirigent 2 mio euro in berlin verdient und fast kein abgelehnter asylbewerber abgeschoben wird.


      für sinnvolle ausgaben bin ich gerne bereit viel mehr geld zu bezahlen,also ich hab zwar noch keine kinder ,aber diese kita-erhöhung ist wirklich ne prima sache,denn

      es trifft 50 prozent der unteren einkommen überhaupt nicht?


      wenn man nicht mal die obere hälfte belasten will,ja wen denn dann?


      das geld wächst nunmal nicht auf bäumen.

      was mich angeht,bin ich wirklich bereit zu teilen in nem realistischen rahmen (im rahmen der nation bzw des europäischen arbeitsmarkts)

      wenn unsinn wie zuwanderungsgesetz etc hinzukommt und gleichzeitig theaterintendanten wie stars gefeiert und bezahlt werden hab ich natürlich auch keine lust,das stimmt schon.
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 10:03:31
      Beitrag Nr. 327 ()
      im übrigen hast du das missverstanden,ich fände es traurig wenn diejenigen die am kürzesten hebel sitzen ausgehebelt werden.


      aber genau das geschieht bei der agenda.weil sich gutmenschen zu schön sind offen zu sagen,das ein arbeitsverweigerer null anspruch auf sonstige leistung hat,fehlen etliche milliarden,und die werden

      dann halt pauschal bei allen sozialhilfeempfängern eingespart,so ist das .


      die kita-erhöhung trifft zb leute die an den längeren hebeln sitzen,also weiter so!
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 10:53:51
      Beitrag Nr. 328 ()
      Also sind wir doch der gleichen Meinung.
      Die Agenda2010 differenziert nicht zwischen unverschuldet arbeitslos gewordenen Beitragszahlern, die sehr gerne wieder arbeiten würden, wenn sie denn jemand haben wollte, und Sozialschmarotzern, die sich auf Kosten der Allgemeinheit seit Jahren einen schönen Tag machen.
      Alle werden über einen Kamm geschoren. Und tut mir leid, das kann ich nicht gutheißen!
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 11:57:39
      Beitrag Nr. 329 ()
      stimmt aber vielleicht wehren sich die engagierten,vielleicht rennen sie die sozialämter ein,und zeigen ihre "kollegen" an die nebenbei schwarzarbeiten.

      vielleicht begreifen sie endlich wohin IHR geld abfliesst.es muss bewegung hinein anders gehts nicht.
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 12:07:33
      Beitrag Nr. 330 ()
      zu#328
      Das ist das Hauptproblem, die Bestrafung der Arbeitswilligen, so eine Art Sippenhaftung.
      Ich befürchte über kurz oder lang gibt es ihn wieder
      den starken Mann.
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 12:13:57
      Beitrag Nr. 331 ()
      #329...die schwarzarbeiten und schwarzarbeiten lassen!.

      vergessen?
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 12:14:52
      Beitrag Nr. 332 ()
      #329

      Anscheißen? Ne, also das ist Ehrensachen. Fänd ich nicht gut.

      Das System muß so verändert werden, das sich Arbeit lohnt und nicht arbeiten eine Verschlechterung darstellt.

      Das wäre dem Zeitgeist entsprechend. Hungern muß dann aber keiner von beiden.
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 12:49:55
      Beitrag Nr. 333 ()
      solange - wie in einem anderen Thread erwähnt - Leute noch ihre sichere Arbeit aufgeben und nach Thüringen zurückkehren - in die Arbeitslosigkeit - solange ist der Sozialstaat noch zu "fett".

      Ein System, das Eigeninitiative in keiner Weise belohnt, sondern geradezu dazu einlädt, mißbraucht zu werden und vor allem - zu warten, dass andere schon was machen werden - das endet da, wo Deutschland jetzt steht. Oder es wird noch schlimmer.

      Diese Extrembeispiele, die immer aufgezählt werden, sind doch Märchen. Wieso sollte das Arbeitsamt einen arbeitslosen Akademiker aus Hamburg nach München zum Kloputzen schicken. Doch höchstens, weil er vorher 5 x Stellen, die auf ihn passen, abgelehnt hat. Dann hat er auch nix besseres verdient.
      Das Argument: ich verdiene aber zuwenig, das kann ich dagegen nicht gelten lassen. Wer vom Sozialstaat lebt, der sollte sehen, dass er wieder auf die Füße kommt. Egal, was er verdient. Man kann auch aufsteigen.

      Zuletzt: ungerecht ist aber tatsächlich, dass diejenigen gleich behandelt werden, die jahrelang eingezahlt haben und diejenigen, die gerade mal 1 Jahr hinter sich haben - und beide fallen nach 1 Jahr ins ALG 2. Das ist nicht fair und leistungsfeindlich.

      Und zu whitehawk: zu den Kiga-Beiträgen habe ich eine andere Meinung. Wir zahlen in Köln auch den Höchsatz, 265 Euro ungefähr, obwohl wir wirklich nicht besonders viel verdienen, die Grenze liegt bei brutto 60.000 Euro. Werbungskosten dürfen abgezogen werden, sonst nix.
      Wenn die Beiträge jetzt auf 400 Euro oder mehr erhöht würden - bei DER Gegenleistung (2 Erzieherinnen auf 23 Kinder) - dann wäre unser Kind nicht mehr länger in einer städtischen Einrichtung. Für das Geld kriegt man sehr einfach eine gute private Einrichtung, die deutlich mehr bietet für weniger Geld.
      Folge wird sein: die Kinder der Reichen wandern ab, die Mischung in den städtischen Kindergärten stimmt noch weniger als bisher. Und die Einnahmen werden noch schlechter, weil schon jetzt die Staffelung so ist, dass die reichen Eltern einen Anteil für die ärmeren mitbezahlen. Dieser Anteil fehlt dann.
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 13:52:45
      Beitrag Nr. 334 ()
      Rainer Roth: Hintergründe der Agenda 2010
      Vortrag bei attac Aschaffenburg 28.05.2003



      Zu den ökonomischen Hintergründen der Agenda 2010


      1 Arbeitslosigkeit mit Senkung der Unterstützungen bekämpfen?
      Bundesregierung, Arbeitgeberverbände und Ökonomen wissen, wo die wahren Ursachen der gegenwärtigen Krise und der steigenden Arbeitslosigkeit liegen. Sie liegen bei den Arbeitslosen selbst.

      Die Arbeitslosenunterstützung ist zu hoch. Deshalb lohne es sich nicht zu arbeiten.

      100 Ökonomen um DIW-Chef Zimmermann z.B. befürworten die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe, damit "es sich für die Arbeitnehmer wieder lohnt, eine Arbeit aufzunehmen." (FTD 26.05.2003) Es geht angeblich hauptsächlich darum, "Fehlanreize" beseitigen. Das Sozialleistungssystem reizt angeblich dazu an, arbeitslos zu werden bzw. zu bleiben. Da man die Ursachen an der Wurzel packen muss, setzt die Agenda 2010 den Hebel dabei an, "Arbeitsanreize" (Schröder) für die trägen Arbeitslosen zu schaffen.


      1.1 Wie?
      Die Arbeitslosenhilfe soll abgeschafft (auf Marketing-Deutsch: Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe) und die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld für über 45-jährige soll erheblich verkürzt werden. Arbeitslose sollen erheblich schneller in die Sozialhilfe abgedrängt werden. Ausgerechnet Sozialhilfe soll den "Anreiz" zu arbeiten abgeben, obwohl die Propaganda doch immer behauptet, dass gerade die Sozialhilfe die reinste Hängematte für Faulenzer sei. Doch wenn man die ArbeitslosenhilfebezieherInnen in die Sozialhilfe verschaffen will, muss man natürlich die "Vorteile" der Sozialhilfe hervorheben. Wenn man die Sozialhilfe kürzen will, muss man sie als Hängematte darstellen.

      Also: je schlechter es einem geht, desto höher wird der Arbeitsanreiz und desto niedriger die Arbeitslosigkeit. Der Anreiz ist dann am höchsten, wenn man gar keine Sozialhilfe mehr bekommt. So wie in den USA. Das ist die zu Ende gedachte Logik.

      Dummerweise ist aber die Arbeitslosigkeit in den USA mindestens so hoch wie in Deutschland. (Roth, Nebensache Mensch, Frankfurt 2003, 186-206)


      Die neue Sozialhilfe für Arbeitsfähige wird beschönigend Arbeitslosengeld genannt, obwohl es sich um Sozialhilfe handelt. Als wichtiger Zweck wird die Entbürokratisierung vorgeschoben (ein Amt für eine Person). Doch nur 132.000 von 1,4 Mio. Arbeitslosenhilfebeziehern beziehen ergänzende Sozialhilfe. Eine merkwürdige "Entbürokratisierung", die für 80% der Betroffenen erhebliche Senkungen ihres Einkommens bedeutet. Außerdem entstehen mit dem Arbeitslosengeld zahllose neue Ansprüche auf Sozialhilfe, da es -ähnlich wie die Grundsicherung für alte Menschen- zu niedrig bemessen sein wird.


      1.2 Was bedeutet Sozialhilfebezug?
      Offiziell sind für einen Haushaltsvorstand 5 Euro am Tag Essen und Trinken, sowie "Verzehr außer Haus" vorgesehen. Ein Capuccino im Cafe bringt den ganzen Tagesbedarf durcheinander. In der Regel muss mit weniger als 5 Euro am Tag auskommen. Alles, was das Leben angenehm, ist für SozialhilfebezieherInnen Luxus.

      Weil also Arbeitslosenunterstützung zu hoch ist, besetzen die offiziell 4,5 Millionen Arbeitslosen die offiziell 400.000 offenen Stellen nicht? Die Ursache für diese Differenz liegen aber woanders. Offene Stellen sind im Durchschnitt nur einige Monate offen, bis sie besetzt werden und Arbeitslose sind nicht ewig arbeitslos, sondern im Durchschnitt sieben Monate (in Westdeutschland). Der Unterschied ergibt sich aus der Tatsache, dass Arbeitskräfte ihre Arbeitskraft auf einem Arbeitsmarkt verkaufen müssen. Bis hier ein Käufer eine passende Ware findet, braucht es eben seine Zeit. Das gilt für alle anderen Waren auf den Gütermärkten auch.

      Nicht der Umstand, dass die Verkäufer der Ware Arbeitskraft ihre Ware nicht verkaufen wollen, ist entscheidend.

      Sondern: die Nachfrage nach Arbeitskraft sinkt mit steigender Produktivität der Arbeitskräfte. Deshalb erzeugte das Wirtschaftssystem in den letzten 30 Jahren eine wachsende Schere zwischen arbeitssuchenden Arbeitskräfte und relativ dazu geringer werden offenen Stellen.

      Von 1991 bis 2000 z.B. ist die Produktivität von IndustriearbeiterInnen um 75 % gestiegen. Das Kapital nutzte die Produktivität, um die Zahl der IndustriearbeiterInnen um ein Viertel zu vermindern. Die Arbeitslosenquote von ArbeiterInnen war im Jahr 2000 14,2%, die der Angestellten 6,4%. Arbeitslosigkeit ist in erster Linie ein Problem der ArbeiterInnen. Das Kapital braucht eben immer weniger ArbeiterInnen.

      Das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen hat zwischen 1991 und 2000 um 3 Mrd. Stunden abgenommen. Eine an sich erfreuliche Tatsache. Aber die Freigesetzten finden nur dann ein Einkommen, wenn sie wieder einen Käufer finden, der an ihnen verdienen kann. Und daran mangelt es. Man braucht einfach nicht mehr so viele Arbeitskräfte, um Profit zu machen.

      Problem ist nicht also nicht die Faulheit, das "Besitzstandsdenken" und die "Anspruchsmentalität" der LohnarbeiterInnen. Problem ist das Wirtschaftssystem, in dem jeder Einzelbetrieb mit wachsender Produktivität die überflüssig gewordenen dem Arbeitsamt oder sich selbst überlässt. Das wird dann "Eigenverantwortung" genannt.


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      2 Die Arbeitskräfte über 45 Jahre sind schuld?
      Die Agenda 2010 greift vor allem diejenigen an, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, die sogenannten Langzeitarbeitslosen.

      Die Arbeitslosenhilfe, die abgeschafft werden soll, gibt es erst nach Auslaufen des Bezugs von Arbeitslosengeld.

      Schröder: "Wir setzen damit (mit der Agenda 2010) ein deutliches Signal für diejenigen Menschen in unserer Gesellschaft, die länger als zwölf Monate arbeitslos sind. Niemand ... wird es künftig gestattet sein, sich zulasten der Gemeinschaft zurückzulehnen."
      (Regierungserklärung vom 14.03.2003)

      Zur Erinnerung: die zunehmende Dauer der Arbeitslosigkeit ist nicht eine Folge zunehmender Faulheit, sondern der mit steigender Produktivität sinkenden Nachfrage nach Arbeitskraft.

      Wer sind die "Langzeitarbeitslosen"? Es sind zu 70% Arbeitskräfte über 45 Jahre. Sie sollen auf Trab gebracht werden.

      Die Älteren sind aber vor allem deshalb arbeitslos, weil sie der Bedarf an Arbeitskraft gesunken ist und die die Schwächsten zuerst fliegen. Ältere gelten als Minderleister und deshalb ab 45 als schwer vermittelbar. Sie sind im Durchschnitt zu teuer, haben zu viele Fehlzeiten, sind weniger belastbar und genießen erhöhten Kündigungsschutz usw.. Ältere gelten deshalb als "SchwachPerformer", wie Infineon-Chef Schumacher die Minderleister bezeichnet.

      Deshalb hat das Kapital mit steigender Produktivität ein steigendes Interesse, die Älteren in die Arbeitslosigbkeit oder die Frührente zu schicken. Besonders in den 90er wurden Hunderttausende in den Vorruhestand bzw., die Rente wegen Arbeitslosigkeit ab 60 geschickt oder eben in die Arbeitslosigkeit. Die Entsorgen der Älteren war eine Voraussetzung für die ungeheueren Produktivitätssteigerungen.

      Die Altersgrenze, ab der die Nachfrage nach Arbeitskraft abnimmt, sinkt immer tiefer, je größer der Arbeitsstress wird, je mehr die Arbeitskräfte verschlissen werden.

      60% aller Betriebe beschäftigen heute niemanden mehr, der älter ist als 50 Jahre. Als Siemens die Entlassung von Hunderten von Spezialisten aus der Hoffmannstr. in München bekannt gab, waren überwiegend Ältere über 45 darunter, darunter zahlreiche, die eigentlich gar nicht mehr gekündigt werden konnten. Das zeigt die Haltung des Kapitals gegenüber älteren Arbeitskräften deutlich. Sie werden ihm immer mehr lästig.

      Dieselbe Bundesregierung, die gegen die Älteren zu Felde zieht, um sie zur Arbeit anzureizen, unterstützt die Unternehmen energisch dabei, ältere Arbeitskräfte immer früher loszuwerden. Das erste Hartz-Gesetz sieht für Ältere ab 50 vor, dass sie bis zur Rente ohne Grund befristet eingestellt, d.h. ohne Probleme entlassen werden können.

      Die Bundesregierung will die Sozialauswahl des Kündigungsschutzes so ändern, dass Ältere leichter entlassen werden und die jüngeren "Leistungsträger" eher bleiben können. Denn die schlechte Vermittelbarkeit auf dem Markt für Arbeitskraft soll kein Grund mehr sein, nicht entlassen zu werden.

      Die Regierung selbst fördert die Entlassung von Älteren und macht sie dennoch für ihre Arbeitslosigkeit verantwortlich. Und sie redet auch noch von "sozial ausgewogen" und "gerecht".

      Die sozialdemokratisch-grüne Regierung konzentriert ihre ganze Energie darauf, den über 45-jährigen die Schuld für ihre Arbeitslosigkeit selbst in die Schuhe zu schieben.

      Ältere gelten als "Problemgruppe" bzw. "Risikogruppe".

      Aber ist nicht eher das Kapital eine Problemgruppe, das die Erfahrung des Alters dem Profit opfert, das Menschen rücksichtslos auspresst und dann wegwirft, wie in der Wegwerfgesellschaft üblich?

      Im Fußball bekommen Spieler, die anderen absichtlich den Ellbogen ins Gesicht rammen, die rote Karte. Die Agenda 2010 ist ein schweres Foul an den älteren Arbeitskräften. Warum bekommt die Regierung nicht die Rote Karte? Ganz abgesehen von der "Opposition", der die Agenda 2010 noch zu harmlos ist und die ein noch härteres Vorgehen gegen die älteren Arbeitskräfte verlangt.

      Auch mit Jugendlichen kann das Kapital immer weniger anfangen. Sie sind ebenfalls zu teurer und bringen nicht genug Profit.

      Deshalb explodiert die Jugendarbeitslosigkeit. Mit steigender Produktivität brauchen die Unternehmen immer weniger Nachwuchs. Insbesondere nicht den Nachwuchs von Arbeiterfamilien. Nur noch ein Viertel der Betriebe bildet aus.

      Wenn das Kapital mit immer weniger Menschen etwas anfangen kann und sie in Arbeitslosigkeit und Rente schickt, dann soll es aus den von allen erwirtschafteten Gewinnen auch für die entsprechend steigenden Kosten aufkommen. Das gilt nicht nur für die Ausbildung aller Jugendlichen, um deren Arbeitslosigkeit wenigstens zeitweise zu verhindern, sondern auch für die Bezahlung der Kosten der Arbeitslosigkeit insgesamt.

      Es soll die Verantwortung selber tragen und nicht verantwortungslos auf die arbeitslos Gemachten selbst abschieben. Wer einen Unfall verursacht, muss dafür haften. Wer Arbeitslosigkeit verursacht und damit die Energien von Millionen Menschen bremst und verschleudert, der soll ebenfalls dafür haften und sich nicht mit Hilfe der Regierung aus der Verantwortung stehlen.


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      3 Die besondere Verantwortungslosigkeit der Regierung
      "Wir bekennen uns zu unserer besonderen Verantwortung gegenüber den Schwächeren in dieser Gesellschaft. Deswegen wollen wir im Rahmen der Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe keine Absenkung der zukünftigen Leistungen auf Sozialhilfeniveau."
      So die SPD in ihrem Regierungsprogramm 2002-2006.

      Nach der Wahl strebt die SPD-Spitze die Absenkung auf Sozialhilfeniveau an. Sie kennt keine "besondere Verantwortung gegenüber den Schwächeren" mehr. Das Bekenntnis war ein Meineid.

      Schröder hat sein Wahlvolk unverblümt verkohlt.

      Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die Kürzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes sind uralte Forderungen der Arbeitgeberverbände. Der Wahlbetrug zeigt, dass sich die Regierung ausschließlich dem Kapital gegenüber verantwortlich fühlt.

      Das bedeutet es, wenn der Kanzler von 1 zu 1 durchsetzen spricht. 1 zu 1 die Interessen des Kapitals durchsetzen, ohne Kompromisse.

      Es gelten nur noch die Interessen des Kapitals. Basta.

      Die Einschüchterungsversuche sollen verhindern, dass zu viele Zugeständnisse gemacht werden müssen.

      Die Zugeständnisse sind nur Kosmetik. Sie verlangsamen den freien Fall der Arbeitslosen in die Sozialhilfe nur. Das ändert nichts daran, dass die ganze Richtung der Agenda 2010 mit den Interessen der LohnarbeiterInnen nichts zu tun hat.

      Die Unternehmen haben keine besondere soziale Verantwortung für die Älteren, und auch nicht für Jugendliche. Sie sind nur der Vermehrung ihres Kapitals verantwortlich. Und die Regierung hat auch keine besondere Verantwortung für Arbeitslose. Sie diffamiert sie.

      Die Arbeitslosen und alle LohnarbeiterInnen müssen selbst die Verantwortung für sich tragen und sie nicht in die Hände von Leuten legen, die sie aus ihren Eigeninteressen heraus gar nicht wahrnehmen können.

      Mandanten, die von ihren Anwälten betrogen und bekämpft werden, wird das Vertrauen und das Mandat entzogen. Sollte das nicht überall gelten?


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      4 Arbeitslose sollen Steuerausfälle aufgrund der Gewinnsteuersenkungen finanzieren

      4.1 Warum die Agenda 2010?
      Der erste Gedanke gilt den Einsparungen von Sozialleistungen. Deshalb wird die Agenda als "Angriff auf den Sozialstaat" usw. bezeichnet. Die Krise der Staatsfinanzen zwingt zu Einsparungen. Die Streichung der Arbeitslosenhilfe bringt 6 Mrd. Euro. Das soll Wachstumskräfte freisetzen.

      Schauen wir uns die Staatsfinanzen näher an.

      Die Gewinnsteuern (Körperschaftssteuer, veranlagte Einkommenssteuer und Gewerbesteuer) fielen vor allem aufgrund der Steuerreform von 2000 auf 2001 um über 30 Mrd. Euro. Das riss gewaltige Löcher in die Haushalte. Die Steuerreform wurde als der "erste Schritt" zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bezeichnet (Schröder in seiner Regierungserklärung 1998).

      Das Kapital hat Dutzende Milliarden Euro bekommen, mit dem angeblichen Ziel, dafür mehr zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Nichts davon ist geschehen. Mit Beginn der Steuerreform 2001 halbierten die Kapitalgesellschaften ihre Investitionen.

      2001 gab es offiziell gerade mal 37.000 Arbeitslose weniger als 2000. 37.000 Arbeitslose weniger für 30 Mrd. Euro Gewinnsteuern! Für schlappe 810.000 Euro gab es jeweils einen Arbeitslosen weniger. Man sieht, wie viel die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit der Regierung und dem Kapital wert ist.

      2002 stieg trotz der Milliardensubventionen die Zahl der Arbeitslosen und die Zahl der Arbeitsplätze sinkt. Die Investitionen fielen weiter. Am Ende wurden 50-60 Mrd. Euro den Unternehmen als "Subvention" als Steuergeschenk gegeben und als "Gegenleistung" gab es 400.000 Arbeitslose mehr und 900.000 Erwerbstätige weniger.

      Die Steuerreform war kein "erster Schritt" zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, sie war überhaupt kein Schritt zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Sie diente ausschließlich der Sanierung der Unternehmensbilanzen

      Wenn Arbeitslose Geld bekommen, wird ständig hinterfragt, wie hoch die Wiedereingliederungsquote in den ersten Arbeitsmarkt ist. Ist sie zu gering, werden Gelder gestrichen. Arbeitslose werden nach dem Prinzip behandelt. "Keine Leistung ohne Gegenleistung."

      Für sich selbst erkennt das Kapital das nicht an. Es bezieht Milliarden an Leistungen ohne eine einzige Gegenleistung. Und niemand fragt nach, wo die Milliarden geblieben sind, die das Kapital abkassiert hat. Es gibt keine Evaluation und kein Controlling. SozialhilfebezieherInnen, die ein paar Tausend Euro im Jahr bekommen, ohne etwas dafür leisten zu wollen, werden als Schmarotzer bezeichnet. Wie bezeichnet man das Kapital, das Milliarden Euro abgreift, ohne etwas dafür "leisten" zu wollen?


      Die Milliarden wurden verwandt, um sie an Aktionäre auszuschütten, um Finanzanlagen im Ausland zu kaufen und andere Firmen zu übernehmen und damit noch mehr Arbeitsplätze wegzurationalisieren. Oder sie dienten einfach dazu, die Prozentsätze der Renditen zu steigern bzw. am Rande auch, dass sich die Privateigentümer neue Yachten und Villen kaufen konnten.

      Da die Steuerreform ihren angegebenen Zweck nicht erfüllt, muss sie rückgängig gemacht werden. Das wäre die Alternative der LohnarbeiterInnen. Dann wäre wieder Geld in den Staatskassen, um die vom Kapital arbeitslos gemachten LohnarbeiterInnen zu unterstützen, die Löcher in den Sozialversicherungen zu finanzieren, die die vom Kapital erzeugte Arbeitslosigkeit aufreißt bzw. notwendige öffentliche Investitionen zu tätigen.

      Das gleiche gilt für die Vermögenssteuer für die Reichen. SPD-Generalsekretär Scholz hält es für "absurd", sie wiedereinzuführen. Obwohl hier 14,9 Mrd. Euro zu holen wären (bei einem Steuersatz von 1%). Er hält es jedoch nicht für absurd, das Vermögen der ArbeitslosenhilfebezieherInnen wegsteuern. Und zwar nicht mit 1%, sondern mit 50% und mehr. Das ist nicht absurd. Auch das geht noch als Verwirklichung der sozialen Gerechtigkeit durch. Denn es wäre wirklich ungerecht, den Reichen etwas zu nehmen, wo sie doch andere so hart für ihren Reichtum haben arbeiten lassen. Leistung - in diesem Sinne - muss sich doch lohnen.


      4.2 Welchen Zweck hat es also, den Arbeitslosen die Margarine vom Brot zu nehmen?
      a) Die Kürzung sollen die Steuerausfälle der Gewinnsteuersenkungen "refinanzieren".

      b) Sie sollen weitere Steuersenkungen finanzieren.


      Die Bundesregierung plant weitere Steuersenkungen. Sie will den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer senken. Und sie will die Besteuerung für Zinseinkünfte für Spitzenverdiener auf 25% senken. (Abgeltungssteuer)

      6 Mrd. Euro spült die Senkung des Spitzensteuersatzes den Spitzenverdienern in die Tasche. Die Arbeitslosenhilfebezieher sollen sie aufbringen, damit z.B. die Vorstände der Aktiengesellschaften endlich weiter in die Nähe des gerechten Einkommens kommen, das sie - verglichen mit den USA - eigentlich haben müssten.

      Es muss gerade umgekehrt sein. Nicht die Arbeitslosen sollen für die Vermehrung des Reichtums einiger weniger aufkommen. Sondern die, die ihren Reichtum dadurch erwirtschaften, dass sie Arbeitskräfte arbeitslos machen, sollen für die Arbeitslosen aufkommen.

      Obwohl die Steuerreform keine einzige Investition gebracht hat, verkündet Arbeitgeberpräsident Hundt unbeirrt:

      "Das beste Investitionsförderprogramm sind Steuersenkungen auf breiter Basis." (Hundt PI 14.03.2003 BDA) Mehr als leere Propaganda, um das Privatinteresse an Bereicherung zu vertuschen, ist nicht drin. Hundt verlangt die Subventionierung der Profite auf Kosten der ganzen Gesellschaft. Alle sollen zahlen, damit sich die Taschen von wenigen füllen.

      Und die Regierung - ohne jede Bilanz über die Steuerreform - erzählt uns weitere Märchen. "Wir haben an erster Stelle in diesem Land ein Investitionsproblem. Dem muss die Steuerpolitik gerecht werden." (Joschka Fischer) Die Gewinnsteuern zu senken, um Investitionen zu fördern, ist Propaganda vom gleichen Kaliber wie die Lüge, dass die USA in den Irak einmarschieren mussten, um Massenvernichtungswaffen zu zerstören. Sie waren genauso wenig da, wie die Investitionen.

      Es gibt keinen Kapitalmangel. Es gibt einen riesigen Kapitalüberschuss. Und es gibt für das Kapital keinen Mangel an Investitionen, sondern gewaltige Überkapazitäten, die durch die bisherigen Investitionen aufgetürmt wurden. Die Senkung der Investitionen ist gerade ein Mittel, um gesunkene Renditen wieder anzuheben.



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      5 Sozialabbau dient in erster Linie dem Lohnabbau
      Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe hat aber in erster Linie einen anderen Sinn. Sie ist vor allem ein Mittel, um die Löhne nach unten zu drücken. Nach einem halben Arbeitslosigkeit ist es zumutbar für einen Lohn in Höhe der Arbeitslosenunterstützung zu arbeiten. Die Förderung des Lohndumpings gehört zum Kern der Arbeitslosenversicherung. Je geringer also die Arbeitslosenunterstützung, desto größer ist der Zwang für weniger Lohn zu arbeiten.

      Aber noch bedeutender als das ist die Sozialhilfe. Dann sie fängt die Kürzungen bei Arbeitslosen bis zu einem gewissen Grad auf. Sie ist im Gegensatz zu Arbeitslosenunterstützungen bedarfsorientiert. Sie von daher ein Maßstab zur Beurteilung der Löhne.

      Die Sozialhilfe wirkt wie ein Mindestlohn. "Die deutsche Sozialhilfe wirkt als Lohnuntergrenze, die die Schaffung von Jobs verhindert." So Prof. Dr. Hans-Werner Sinn vom Ifo-Institut in München. Die Sozialhilfe steht im Visier, weil sie den Fall der Löhne nach unten bremst.

      Wie hoch müssten die Löhne sein, um angeblich Jobs zu schaffen?

      Prof. Sinn spricht davon, dass die niedrigsten Löhne wie in den USA bei etwa 30% der durchschnittlichen Löhne liegen müssten.

      Das wären etwa 870 Euro brutto für Männer und 660 Euro brutto für Frauen.

      Die vorherrschende Theorie des Kapitals besagt, dass die Arbeitslosigkeit ihre Grundursache in der Höhe des Lohns hat. Arbeitslosigkeit drückt aus, dass die Löhne noch nicht auf das Niveau gefallen sind, zu dem die Käufer der Arbeitskraft bereit sind, die Ware Arbeitskraft zu kaufen. Der "Gleichgewichtslohn" wäre dann der Lohn, zu dem letzte Arbeitskraft verkauft wäre. Um die Löhne auf dieses angeblich zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit notwendige Hungerniveau abzusenken, müssen alle Hindernisse durch sogenannten "Arbeitsmarktreformen" abgeschafft werden.

      Eine dieser "Reformen" ist die Senkung der Sozialhilfe.

      Deshalb verlangt der deutsche Industrie- und Handelskammertag die 25%-ige Kürzung der Sozialhilfe. Das bedeutet 3,75 Euro am Tag für Ernährung. Stoiber schließt sich an. Der DIHK ist die Dachorganisation aller Unternehmen in Deutschland. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung unter Führung des SPD-Mitglieds Wiegard fordert die 30%-ige Kürzung der Sozialhilfe. Im Handelsblatt, der größten Wirtschaftszeitung Deutschlands, verlangte der Freiburger Finanzwissenschaftler Raffelhüschen sogar die Halbierung der Sozialhilfe. (Handelsblatt 23.08.2001) Das bedeutet 2,50 Euro am Tag für Ernährung.

      Aber solange die Sozialhilfe für Erwerbsfähige nicht wie in den USA abgeschafft ist, ist die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands nicht vollständig hergestellt.

      Aber die Arbeitslosigkeit ist nicht die Folge zu hoher Löhne, die durch zu hohe Unterstützungen abgesichert werden, sondern die Folge der Logik der Kapitalverwertung, die immer mehr Menschen überflüssig macht und ihren Lebensstandard mit steigender Produktivität tendenziell senkt, statt hebt.

      Die USA bestechen durch ihre Niedriglöhne und ihre bescheidenen Sozialleistungen. Und dennoch ist die Arbeitslosigkeit hier mindestens genauso hoch wie in Deutschland. Hier wie dort ist die Hauptursache die Produktion für Profit, in der der technische Fortschritt als Mittel benutzt wird, um möglichst viele Arbeitskräfte überflüssig zu machen.

      Lohnsenkungen sind umgekehrt Folge der wachsenden Arbeitslosigkeit, nicht ihre Ursache.

      Genauso wie die Gewinnsteuersenkungen, dienen Lohnsenkungen ausschließlich dazu, die Profite des Kapitals auf Kosten der ganzen Gesellschaft anzuheben. Die Arbeitslosigkeit steigt trotzdem.

      Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe ist nur ein Zug in einem Schachspiel. Nicht umsonst beklagen die Arbeitgeberverbände den mangelnden Mut der Regierung. Sie verlangt, noch weiterzugehen. Sie redet vom ersten Schritt, dem weitere folgen müssen. Eben z.B. die Senkung der Sozialhilfe.

      Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe bereitet die Senkung der Sozialhilfe vor.

      Die LohnarbeiterInnen sollen möglichst im Dämmerschlaf überrascht werden. Deswegen wird uns die Senkung der Sozialhilfe als Kampf gegen Missbrauch, gegen Schmarotzer, gegen Scheinarbeitslose verkauft.

      Oder als Maßnahme des Kampfs gegen Bürokratismus, obwohl doch der Bürokratismus immer mehr zunimmt.

      Die LohnarbeiterInnen müssen begreifen, dass sich Angriffe auf die Sozialhilfe und auf Arbeitslose in erster Linie gegen sie selbst richten. Sie sind gemeint, wenn die Arbeitslosen geprügelt werden!

      Eine Bundesregierung, die entgegen ihren Versprechungen die Arbeitslosenhilfe streicht, ist auch dazu bereit, die Sozialhilfe entgegen ihren Versprechungen zusammenzustreichen. Sie bereitet die Kürzung der Sozialhilfe vor, die Stoiber verlangt.

      Was soll das, wenn DGB-Chef Sommer nach einem Mittagsessen mit dem "lieben Gerhard", wie er ihn nennt, erklärt, die Proteste würden jetzt ruhen, weil die "gröbsten Klötze" weg seien.

      Die Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und die Verwandlung von Arbeitslosen in SH-Empfänger sind die gröbste Klötze. Sie sind nicht weg. Der DGB-Bundesvorstand fällt den Arbeitslosen und damit allen LohnarbeiterInnen in den Rücken, aus Solidarität mit der Regierung, die von den Parteifreunden gestellt wird und in sozialpartnerschaftlicher Verbundenheit mit dem Kapital.

      Wir brauchen eine bundesweite große Demonstration von Hunderttausenden, um dagegenzuhalten, nicht ein paar kalkulierte Kleckerproteste. In anderen Ländern gibt es Generalstreiks. Ist der DGB überhaupt noch wettbewerbsfähig?


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      6 Ist die Agenda 2010 ein Angriff auf den Sozialstaat?
      Nur auf der Oberfläche. Sie ist in erster Linie ein Angriff auf die LohnarbeiterInnen, also auf Menschen, nicht auf den Staat.

      Dieser Zusammenhang müsste herausgearbeitet werden, damit sich Menschen angesprochen fühlen. Nur so könnte man klar machen, dass sich die Angriffe in erster Linie nicht gegen die arbeitslosen LohnarbeiterInnen, sondern gegen alle LohnarbeiterInnen richten.

      Zweifellos senkt die Kürzung von Arbeitslosenunterstützung die Binnennachfrage. Insoweit erzeugt das mehr Arbeitslose. Aber die Unternehmen haben kein Interesse daran, dass der Staat Arbeitslosen Geld gibt, damit diese Waren kaufen können und den Umsatz der Unternehmen erhöhen. Das unterstellt, dass das Kapital eigentlich nicht an Sozialabbau interessiert sein könnte. Doch das Kapital ist nicht der heimliche Verbündete der Arbeitslosen. Es ist das Interesse des Kapitals an höheren Profiten, das in seinen Augen die Senkung der Arbeitslosenunterstützung notwendig macht.

      Auch die Ursache der gegenwärtigen Krise ist nicht zu geringe Nachfrage. Der "SPD-Rebell" Ottmar Schreiner:" Ursache für die ökonomischen Probleme ist zu allererst die schwache Nachfrage auf dem Binnenmarkt." (metall 5/ 2003, 9)

      Die Krisen entspringen dem Rhythmus der Kapitalverwertung. Immer wieder wird auf der Jagd nach Renditen über die zahlungsfähige Nachfrage hinaus produziert. Und zwar unabhängig davon, wie hoch die Nachfrage ist. Die Profitwirtschaft produziert gesetzmäßig Krisen, in den die Überkapazitäten vernichtet werden, ebenso wie überschüssiges Kapital vernichtet wird und überschüssige Arbeitskraft stillgelegt wird.

      Das Kapital hat die Produktivität nicht im Griff. Es reißt ein, was aufgebaut wurde. Krisen zeigen eine ungeheuere Ineffizienz, die merkwürdigerweise die Folge einer ungeheueren Effizienz ist. Diese aber wird durch das Profitinteresse gebremst und blockiert. Lohnsenkungen, Steuersenkungen und auch Senkung der Lohnnebenkosten sind Mittel, um dem Fall der Profitraten entgegenzuwirken. Besonders natürlich in der Krise.

      Mit dem Kampf gegen Arbeitslosigkeit, der Bekämpfung von Fehlanzeige, die die Faulheit erzeugen usw., hat das alles nicht zu tun. Es ist Desinformation und Propaganda, um das Eigeninteresse des Kapitals an Profit zu vertuschen.


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      7 Lohnnebenkosten zu hoch?
      "Wir müssen jetzt die Lohnnebenkosten senken, damit in unserer Volkswirtschaft wieder mehr in Beschäftigung investiert wird." (Fischer FR 07.05.2003, 2)

      Jeder Prozentpunkt geringerer Arbeitgeberbeiträge bringt höhere Profite in Höhe von 7,5 Mrd. Euro. Die Agenda 2010 dient dem Ziel, die sogenannten Lohnnebenkosten zu senken. Mit der Begrenzung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds sollen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gesenkt werden, mit der Ausgliederung des Krankengelds z.B. sollen die Beiträge zur Krankenversicherung gesenkt werden usw..


      Die Senkung der Lohn"neben"kosten kann nicht unser Ziel sein. Es bedeutet, dass wir uns für die Senkung von Renten, Gesundheitsleistungen und Arbeitslosenunterstützungen eintreten müssten, also uns selbst bekämpfen müssten. Der DGB will ebenfalls die Lohnnebenkosten senken. Vor allem die "versicherungsfremden Leistungen" sollen aus der Sozialversicherung herausgenommen und vom Staat bezahlt werden. Z.B. die Familienversicherung in der Krankenversicherung usw.. Das ist eine Falle, denn das Kapital entzieht doch dem Staat durch seine Steuerreformen das Geld, das notwendig wäre, um die einer (privaten) Versicherung fremden Leistungen aus der Sozialversicherung zu bezahlen. Wenn Sommer zur Finanzierung die Erhöhung der Mehrwertsteuer verlangt, verlangt er, dass Arbeitslose und Rentner die Profitsteigerung für die Arbeitgeber finanzieren. Sozial völlig ausgewogen.

      Es ist das Kapital selbst, das die Krise der Sozialversicherung erzeugt. Das soll vertuscht werden.

      Beispiel Rentenversicherung. Die Krise der Rentenversicherung ist keine Folge der demographischen Entwicklung, sondern der Tatsache, dass das Kapital immer weniger Menschen braucht und denen, die braucht, die Löhne kürzt. Das erschüttert die Einnahmen der Sozialversicherung und erhöht ihre Ausgaben.

      Vor allem die Arbeiterrentenversicherung ist seit 1993 in der Krise, weil die Industrie immer weniger ArbeiterInnen braucht und immer mehr in Rente schickt. Deswegen wurde der Rahmen der Sozialversicherung zu eng, nicht wegen der sinkenden Geburtenrate und der Alterung der Bevölkerung.

      Die männlichen Arbeiter wurden seit 1993 auch gar nicht älter, sondern sie sterben früher.

      Die Angestellten dagegen werden älter, aber in der Angestelltenversicherung gibt es keine solche Krise wie in der Arbeiterrentenversicherung. (vgl. Roth, Nebensache Mensch, Frankfurt 2003, 432-439)

      Immer weniger Arbeitende ernähren immer mehr RentnerInnen. Das stimmt. Ja und?

      Immer weniger Landwirte ernähren immer mehr Menschen. Die steigende Produktivität macht es möglich.

      Immer weniger ArbeiterInnen ernähren immer mehr Wasserköpfe, Verwaltungen, Vorstände, Politiker und sogenannte Dienstleister.

      Das geht doch auch. Dass Menschen immer älter werden, ist ein Fortschritt. Er kann aus dem Reichtum finanziert werden, der durch die höhere Produktivität erwirtschaftet wird. Aber hier sitzt das Kapital drauf.

      Wenn die demographische Entwicklung die Ursache ist, folgt daraus, dass die Kinderlosen schuld sind und deshalb zur Kasse gebeten werden müssen. Das ist Quatsch. Denn vor allem die Arbeiter, die Kinder in die Welt setzen, sehen ihre Kinder mehr und mehr vor verschlossenen Werkstoren stehen. Das Kapital braucht gar nicht so viele Kinder. Sie sind ihm lästig.


      Falsche Ursachen werden angegeben, um Bereitschaft zu erzeugen, die Kürzungen zu billigen. bzw. den Hebel bei den falschen d.h. bei sich selbst oder den Kinderlosen anzusetzen.

      Die Krise der Rentenversicherung kann dadurch angegangen werden, dass die finanzielle Grundlage der Rentenversicherung verbreitert wird, nicht in dem sie verkleinert wird. Eine einheitliche Rentenversicherung für alle ist das Gebot der Stunde, nicht die wachsende Zersplitterung und Privatisierung der Sozialversicherung.

      Die Kürzungen der Renten hat nicht den Zweck, die demographische Entwicklung aufzufangen.
      Sondern:

      a) Boden für private Versicherungen zu verbessern. Je schlechter es den Sozialversicherungen geht, desto mehr erweitern sich die Märkte für die privaten Versicherungen.

      b) Vor allem Beiträge senken, um Gewinne zu steigern.

      Sonst nichts.


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      8 Investitionen
      "Wir müssen jetzt die Lohnnebenkosten senken, damit in unserer Volkswirtschaft wieder mehr in Beschäftigung investiert wird." (Fischer FR 07.05.2003, 2)

      Dasselbe haben wir schon mit der Steuerreform gehört.

      Müssen wir also dafür eintreten, dass die Unternehmen mit Steuersenkungen und Lohnsenkungen mehr Gewinne machen, damit sie endlich wieder investieren, um Arbeitskräfte einzustellen?

      Joschka Fischer verkündete: "Die entscheidende Frage ist, was wir tun, um in unserem Land wieder Wachstum und Beschäftigung zu erreichen. Dazu brauchen wir Investitionen, das ist die zentrale Herausforderung." (FR 07.05.2003)

      Man wundert sich.

      Von 1970 bis 2000 wurden von den Unternehmen in Produzierendem Gewerbe, Handel und Verkehr in Westdeutschland fast 5.000 Milliarden DM investiert. Bevor die 5.000 Mrd. investiert wurden, gab es fast keine Arbeitslosen. Danach aber 2,5 Millionen.

      Arbeitslosigkeit ist unter der Regie des Kapitals das Produkt von Investitionen. Investitionen machen es möglich, dass immer weniger LohnarbeiterInnen immer mehr Waren herstellen und von daher die Nachfrage nach Arbeitskraft sinkt.

      Gleichzeitig führt die steigende Produktivität, d.h. die Verwirklichung von Investitionen dazu, dass die Renditen fallen. Die Menschen, die die Gewinne erzeugen, werden wegrationalisiert. Immer höhere Warenberge werden erzeugt und relativ dazu reduziert das Kapital die Kaufkraft, die in Löhnen und Arbeitslosenunterstützungen besteht. Es kann nicht anders, weil es nur an seinem Profit interessiert ist.

      Wenn aber die Renditen fallen und sich die inneren Märkte relativ zur Produktion verengen, nimmt die Investitionsmüdigkeit zu.

      Die Investitionsquote nimmt seit den 70er Jahren ab.

      Folge ist ein wachsender Kapitalüberschuss.

      Der Reichtum, der erzeugt wurde, fließt eben relativ immer weniger in produktive Investitionen und immer mehr in Finanzanlagen.

      Von 1991 bis 2000 wuchs das Kapital in Finanzanlagen von 7.821 Mrd. DM auf 20.880 Mrd. DM. (Nebensache Mensch, Seite 242) oder um 12.000 Mrd. DM, das Sachanlagevermögen (ohne Wohnungsbau) wuchs nur um 1.800 Mrd. DM auf 4.500 Mrd. DM.

      Der Kapitalüberschuss fließt überwiegend in Kredite, den Kauf von Wertpapieren oder in Aktien d.h. in Firmenübernahmen, Käufe von Beteiligungen oder Spekulation sowie in Luxuskonsum. Der Kapitalüberschuss war die Grundlage der Aktienhysterie und des Börsencrashs, der folgte. Er ist die Grundlage der ungeheuer gestiegenen Verschuldung des Staates, der Unternehmen und der Konsumenten. Er lähmt immer mehr die produktiven Investitionen, statt sie zu fördern.

      Das Kapital selbst ist die Schranke der Investitionen, nicht ein angeblich durch Lohnarbeiterinnen d.h. durch Sozialausgaben und überhöhte Löhne verursachter Kapitalmangel. Es ist gerade die steigende Produktivität und der gestiegene Reichtum, die unter der Regie des Kapitals zur Bedrohung werden.

      Die allgemein beklagte Wachstumsschwäche ist ein Produkt der Logik der Kapitalverwertung. Und je widersinniger die Folgen dieser Logik sind, desto aggressiver müssen die LohnarbeiterInnen dafür verantwortlich gemacht werden.


      Denn nur auf ihre Kosten können die Profitraten wieder angehoben werden, die den einzigen Lebenszweck des Kapitals darstellen.

      Hier sitzen die Bremser und Blockierer, die menschliche Produktivkräfte immer weniger nutzen können, die den Fortschritt behindern, für die Menschen Nebensachen sind und die Geldvermehrung die Hauptsache.

      Warum also dafür eintreten, dass sich die Profite durch Opfer der Lohnarbeiterinnen und Arbeitslosen vermehren, wenn das für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit überhaupt nichts gebracht hat und auch nichts bringen kann?


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      9 Wichtigstes Mittel Kampf gegen Arbeitslosigkeit ist Arbeitszeitverkürzung
      Von 1991 bis 2000 nahm das gesamtwirtschaftliche Arbeitsvolumen mit der technischen Revolution um 3 Mrd. Stunden ab. Das macht eine drastische Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden möglich. Dadurch könnte die Arbeitslosigkeit erheblich abgemildert werden. Die LohnarbeiterInnen brauchen das, aber das Kapital will es nicht, weil es seine Profite vermindert.

      Die Produktivität wächst. Die Nachfrage nach Arbeitskraft sinkt. Menschen werden freigesetzt. Das ist eigentlich erfreulich.

      Aber die Produktivitätsfortschritte werden nicht über Arbeitszeitverkürzung weitergegeben. Statt wird die Arbeitszeit verlängert.


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      10 Versprechen der nachhaltigen Konsolidierung
      Wie immer die Agenda 2010 umgesetzt wird. Sie ist schon überholt, wenn sie beschlossen wird. Es gibt keinen Stillstand. Eine nachhaltige Konsolidierung ist möglich, weil das Kapital mit steigender Produktivität die Basis des Lebensstandards der breiten Masse immer mehr untergräbt. Das stürzt die Sozialversicherung und die Staatsfinanzen immer tiefer in die Krise.

      Alle Rezepte zur Senkung von Sozialleistungen und Löhnen, die bisher von den Doktoren des Kapitals und der Bundesregierung angewandt wurden, haben nichts genutzt. Sie hatten ja auch nur den Zweck, die Profite zu erhöhen und dem Fall der Profitraten entgegenzuwirken.

      Und genau das Ziel der Profitvermehrung als Selbstzweck ist die Ursache der Arbeitslosigkeit. Alle Mittel, die Profite anzuheben, vergrößern die Arbeitslosigkeit tendenziell.

      Es handelt sich nicht um eine falsche Politik, sondern um die den Interessen des Kapitals entsprechende Politik, also die für das Kapital richtige Politik.

      Das Kapital und seine Vertreter können nicht umdenken und diese Politik wechseln. Sie können nur Reformen vorschlagen, die der Kapitalverwertung nutzen, sonst keine.

      Was sie daran hindern kann, ist nur die energische Mobilisierung der LohnarbeiterInnen und der Arbeitslosen. Je mehr sie ihre eigenen Interessen selbst in die Hand nehmen, die Verantwortung für sich selbst übernehmen, desto eher können sie dem Kapital etwas entgegensetzen.

      Andererseits stellt sich aber auch die Frage, was ein System taugt, in dem die steigende Produktivität, in dem der technische Fortschritt dazu führt, dass sich der Lebensstandard der breiten Mehrheit verringert und ihre Existenzunsicherheit erhöht. Wer sich der Logik dieses Systems unterwirft, kämpft letztlich gegen sich selbst. Wollen wir das?


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      11 Schluss
      Schröder sagte in Neu-Anspach: "Wer glaubt festzuhalten an dem, was althergebracht ist, der verkennt die Herausforderungen."

      Genau.

      Althergebracht ist zu glauben, dass die Probleme dieser Gesellschaft gelöst werden können, wenn man nur den Moloch der Privatinteressen des Kapitals und der Reichen befriedigt.

      Die Hoffnungen, die sich darauf richten, sind realitätsferne Träumereien.

      Wir brauchen radikale Reformen. Aber nicht Reformen, die nur dem Zweck dienen, die Sonderinteressen der Kapitalbesitzer zu befriedigen.

      Die Sozialversicherung muss komplett umgebaut werden, nicht zugunsten der Allianz, sondern gegen sie.

      Es geht nicht mehr so weiter, sagt die Regierung. Das stimmt.

      Es geht nicht mehr so weiter, dass die Produktivität, statt Quelle wachsenden Wohlstands der arbeitenden Menschen zu sein, dazu genutzt wird, um den Lebensstandard derjenigen immer weiter abzusenken, die den Reichtum produzieren. Dazu genutzt, die Arbeitszeit zu verlängern, statt sie zu verkürzen, dazu genutzt wird, den Konkurrenten mitsamt ihrer Beschäftigten in den Ruin zu treiben, statt allen zu gute zu kommen.

      Es geht nicht mehr so weiter, dass Menschen Nebensache sind und die Renditen von Einzelunternehmen die Hauptsache. Besitzstände müssen angegriffen werden, vor allem die Besitzstände derer, die lieber Milliarden auf den Finanzmärkten verspekulieren, als dazu beizutragen, dass es überall Ganztagsschulen gibt, dass Kindergärten gebührenfrei sind, dass es genügend billigen Wohnraum gibt.

      Diejenigen, die alle Reichtümer erzeugen, sollen auch ordentlich leben können. Wir brauchen Mindestlöhne oberhalb der Sozialhilfe, keine Billiglöhne, von denen man seine Miete nicht mehr zahlen kann. Wir brauchen das nicht in erster Linie aus volkswirtschaftlichen Gründen, nicht wegen der Kaufkraft, damit Waren gekauft werden können, sondern um der Tendenz entgegenzutreten, dass das Kapital die Löhne immer weiter unter das Existenzminimum senkt.

      Die Produktivität muss den LohnarbeiterInnen in Form von Arbeitszeitverkürzung zugute kommen.

      Wenn man damit Schluss machen will, dass Arbeitslose zum Sündenbock gemacht werden, dann muss man sich damit beschäftigen, wie dieses Wirtschaftssystem, wie die Kapitalverwertung die Probleme erzeugt, die sie ihren Opfern anlastet. Nur dann kann man sich letztlich offensiv verteidigen.


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      Rainer Roth ist Professor für Sozialwissenschaften an der Fachhochschule Frankfurt/M., Vorsitzender des Vereins "KLARtext", Mitarbeiter in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen und war einige Zeit im Landesvorstand der GEW Hessen tätig.

      Veröffentlichungen:
      Das Kartenhaus. Staatsverschuldung in Deutschland. Frankfurt, 1998 sowie zahlreiche Leitfäden der Sozialhilfe.
      Neu: Nebensache Mensch. Arbeitslosigkeit in Deutschland.
      Frankfurt/M. 2003. 600 Seiten, Preis 15 € - ISBN 3-932246-39-X



      --------------------------------------------------------------------------------


      s. auch:

      "Steuer- und Abgabenbelastungen"

      "Wie teuer ist ein Arbeitsplatz"

      "Schlußfolgerungen zu Lohn(neben)kosten"

      "Wieviel ist Vollbeschäftigung, und wo bleibt der Rest?"

      "Auszüge aus AGENDA 2010 (EU)
      Beschäftigungspolitische Leitlinien der EU, 2003"


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      KEI

      http://www.kei-kassel.gmxhome.de/fremde/div/r-roth-agenda201…

      Aug. 2003 st.
      Avatar
      schrieb am 12.09.03 13:53:08
      Beitrag Nr. 335 ()
      @Xylophon

      Wir sind doch nahe beinander. Ich prangere auch die Ungerechtigkeit an, mit der da vor gegangen wird. Es gibt keine Mindestabfederung und keine Rücksicht auf langjährige Einzahler.

      Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, das man auch einen niveaumäßig niedrigeren Job an nimmt, um aus der sozialen Hängematte wieder herraus zu kommen.
      Dabei könnte auch in den Regularien festgeschrieben werden, das der geringere Job eben auch eine Zumutbarkeitsgrenze hat.

      Warum nicht so? Ist doch allemal besser, als jetzt das System.

      Die Wahrheit wird wohl eher darin zu finden sein, das die dermaßen finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen, das sie jetzt schon keinen Kopp mehr haben für eine gerechte Regelung. So sieht das aus.:O
      Die finanzielle Zwangsverwaltung führt eben nur zu einer Gesundung des Systems, nicht aber gleichzeitig zu einer Gerechtigkeit.
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 08:44:40
      Beitrag Nr. 336 ()
      Diese Frau schuftet
      für 27 Cent die Stunde

      Von P. GROSCURTH


      Fünf Tage die Woche heftet Heidi M. (41) Kartons zusammen. Ihr blieben am Ende des Monats 38,43 Euro



      Nürnberg – Schauen Sie genau hin, das ist Deutschlands schlimmste Gehaltsabrechnung: Sie gehört Heidi M. (41). Für einen Monat Arbeit in einer Kartonagenfabrik bekam sie 38,43 Euro ausgezahlt. Das ist ein Stundenlohn von 27 Cent!

      Von 8 bis 15 Uhr, fünf Tage pro Woche, heftet Heidi M. Kartons zusammen. Ein Knochenjob. Doch die Gehaltsabrechnung war noch viel härter: „Im gesamten Monat Mai bekam ich nur 38,43 Euro auf die Hand. Das war der Horror“, erzählt die Mutter von drei Kindern. Zum Vergleich: Ein Fabrikarbeiter verdient zwischen 11 und 16 Euro brutto die Stunde – 59 Mal so viel wie Heidi M.!


      Ihr ehemaliger Chef (48) erklärt seine Gehaltspolitik so: „Meine Löhne sind niedrig, weil es leichte Arbeiten sind, die sogar Rentner machen können.“


      Nach sechs Monaten Schufterei schmiss Heidi M. den Mini-Mini-Lohnjob jetzt hin.
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 08:53:07
      Beitrag Nr. 337 ()
      Eine typische negative Einstellung gegenüber der Arbeit!

      Die Frau arbeitet und füllt ihr Leben sinnvoll aus. Soll sie zuhause herumsitzen und die Wände anstieren?

      :)
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 08:57:14
      Beitrag Nr. 338 ()
      1121

      Was willst Du uns damit sagen???

      Dieses Beispiel, w e n n es denn stimmt, wird mit Sicherheit nicht die Regel, sondern eher eine an zu prangernde Ausnahme, mehr nicht.

      Bin schon für sachliche Auseinandersetzung.
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 08:58:37
      Beitrag Nr. 339 ()
      #336: Diese Frau ist ein leuchtendes Vorbild. Wenn wir alle so genügsam wären, wären wir endlich mit China konkurrenzfähig!
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 09:02:47
      Beitrag Nr. 340 ()
      Das sind die Anfänge Rhum56.

      "Meine Löhne sind niedrig, weil es leichte Arbeiten sind, die sogar Rentner machen können" :eek:

      Wie wird es weitergehen nach Umsetzung der Agenda2010?
      Einen Monat arbeiten für einen Teller Suppe am Tag für die Reichen und vom Schicksal begünstigten? Sowas gab es schon mal und wie hat es geendet?
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 09:22:55
      Beitrag Nr. 341 ()
      #1121

      Sorry, aber Du machst auf Panik, bringt nichts.

      Wir werden hier in der nächsten Zeit einiges erleben, ja, aber so wird es ganz sicher nicht kommen.

      Sollten sich auch nur Tendenzen in die von Dir beschriebene Richtung abzeichnen, dann wirst Du erleben, wie unsere Gewerkschaften Ruck Zuck wieder erstarken.Fände ich dann auch vollkommen normal.

      Also das würde ich mal locker sehen. ")

      Die Frau wird dort angefangen haben ohne eine Lohnauskunft vorab zu erhalten. So Fälle gab es öfter. Ich bezweifele, das sie dort angefangen hätte, wüste sie um den Hungerlohn.
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 09:27:34
      Beitrag Nr. 342 ()
      Es sei denn, sie (oder Du oder ich) hätten das Unglück, ab dem 1.1.2004 ALGII-Empfänger zu sein.
      Dann wäre dies eine durchaus "zumutbare" Arbeit und wenn wir für 38 Euro im Monat keine 8 Stunden am Tag arbeiten wollen, kriegen wir dieses Almosen auch noch gestrichen.
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 13:11:46
      Beitrag Nr. 343 ()
      Jau dat könnte ein Problem sein.

      Dennoch, wir werden uns der Realität stellen, ob wir wollen, oder nicht, ist dabei unerheblich.
      Die heisst nun mal, das die Kassen leer sind. Geld kann man nicht beschließen, sondern nur durch Arbeit erwirtschaften.
      Somit bleibt keine Wahl, die Sozialleistungen zu reduzieren, hoffen wir, das es auch sozial ausgewogen bleibt.(woran ich aktuell zweifle)

      Darum ist auch alles gebabbel von Arbeitsteilung etc. vollkommen unsinnig. Uns hilft einzig, die Arbeitsmärkte dahingehend zu liberalisieren, das auch neue Felder hier bearbeitet werden dürfen, die z.B. aktuell im Ausland nur bearbeitet werden. Dann hätten wir schon mal etwas mehr Arbeitsplätze.
      Dafür müßte man aber einem Trittin gehörig den Arm auf den Rücken drehen.
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 13:59:58
      Beitrag Nr. 344 ()
      Laßt uns nicht nur über Frauen sprechen. Wohin haben sich denn unsere Kinder entwickelt? Sie leben im Überdruß und Fluß, und wissen doch nichts mit ihrer Zeit anzufangen. Außer daß sie anderen etwas neiden und auch besitzen wollen und das sofort, ohne dafür etwas zu leisten.

      Arbeit ist die beste Erziehungsmaßnahme, um unseren Nachwuchs zu fördern.

      Und das wird doch gerade durch allerlei Gesetze unterbunden. Und so verkommt unsere Jugend.

      :)
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 14:09:51
      Beitrag Nr. 345 ()
      ...mir scheint das ein Schauermärchen zu sein. Vielleicht sitzt sie in Haft, da gibt es solche Löhne. Oder sie wird nach Stücken bezahlt und hat 2 linke Hände oder nix getan, weil sie dachte, sie müsse nur die Stunden aufschreiben.

      Aber einen Stundenlohn in dieser Größenordnung gibt es nicht...
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 14:14:07
      Beitrag Nr. 346 ()
      xylo mal wieder ideologisch voll verblendet. Warum soll sie denn 2 linke Hände haben und nicht 2 rechte Hände. Ich bitte um mehr Sachlichkeit.

      Vielleicht ein Klonfehler?

      :)
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 14:15:47
      Beitrag Nr. 347 ()
      Ich weiß nicht xylophon, ich fürchte auch wie 1121, dass wir ab nächstes Jahr noch viele solcher Beispiele sehen werden. (Was ein Arbeitgeber kriegen kann, das nimmt er sich auch)

      Avatar
      schrieb am 15.09.03 14:17:39
      Beitrag Nr. 348 ()
      Man kann nur spekulieren, aber vielleicht ist ja ihr ALG-Bezug abgelaufen und sie hätte ALH beantragen müssen. Dabei hätte sie natürlich auch das Haus auf Sylt, den Ferrari und die 250.000 € Bargeld erklären müssen... :D
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 15:14:55
      Beitrag Nr. 349 ()
      wir reden trotzdem am thema vorbei.es ist kein geld mehr da.punkt.der haushalt kollabiert.punkt.es reicht nicht mehr für bisherige leistungen.



      versteht das keiner? auch ich will das jeder 10 000 euro sozialhilfe kriegt.



      vielmehr sollten vorschläge zum sparen gemacht werden,wer schreit lehrereinstellungen und abi weiter in 13 jahren,wer schreit kultursubventionen,Eu gelder,wer schreit zuwanderung,der schreit im grunde (übersetzt) sozialhilfekürzung.
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 17:02:38
      Beitrag Nr. 350 ()
      #249: Völlig richtig. Deshalb müssen Arbeitslosen- und Sozialhilfe a) aufs absolute Minimum zusammengestrichen werden, und b) Leute die ihren Lebensunterhalt allein damit bestreiten zur Arbeit gezwungen werden. Es gibt genug Arbeit in Deutschland. Notfalls richten wir für diese Leute Fabrikhallen ein, und holen so Billiglohnjobs in der Produktion aus China zurück. Und wer täglich 8 Stunden am Fliessband stehen muß, damit er vom Staat seine Sozialhilfe bekommt, der wird sich schon überlegen, ob er sich nicht freiwillig einen qualifizierteren Job besorgt!
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 18:24:54
      Beitrag Nr. 351 ()
      @Viva

      Das stimmt im Grunde, der Arbeitsmarkt ist eben ein freier Markt.
      Es gibt aber einen ganzen Haufen Gründe, vernünftige Löhne an zu bieten für eine vernünftige Arbeit.

      Und immer dabei daran denken, das es einen Haufen Jobs in Deutschland gibt, die kaum zu besetzen sind, weil sie kaum einer will. Das sind nichtmals unbedingt schlechte Jobs. Frag mal nach, wie es in der Landwirtschaft bestellt ist, wie sich ein Bäcker, ein Metzger um leute bemühen muß. wirst Dich wundern.

      später mehr
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 19:17:16
      Beitrag Nr. 352 ()
      So und wenn ich dann die hier doch häufig panischen Postings so lese, fällt mir auf, das es wohl eine weit verbreitete "Antiarbeitgeber-Einstellung" gibt.
      Das halte ich für genaus so dumm, wie es gleichzeitig eine Falscheinstellung ist. Ihr könnt ja Heute (dank Ich-AG) alle selber zum Arbeitgeber werden. Wenn die also so grottenschlecht sind, würde ich doch mal das ins Auge fassen.

      Das problem stellt sich meines Erachtens da drin, das jeder weiss, bzw. ahnt, was da auf ihn zu käme und das ist nicht von Pappe.

      Unser Staat, wie auch unsere Gewerkschaften haben in den letzten Jahrzehnten erheblich zu der jetzigen Situation bei getragen, indem sie Kosten und Auflagen schufen, die uns wettberwerbsunfähig machten, was sich nun im Arbeitsplatzabbau nieder schlägt, auch durch die daraus resultierende Riesen-Pleite-Welle, die es so im Nachkriegsdeutschland noch nicht gab.

      Somit werden Arbeitsplätze extrem knapp, was dann natürlich auch hi und da zu Auswüchsen führt. Dennoch wird es nicht so schlimm, wie hier die aufgeführten Einzelbeispiele aufzeigen, sofern sie denn wahr sind.

      so long
      Avatar
      schrieb am 15.09.03 20:17:14
      Beitrag Nr. 353 ()
      Habe ich gerade bei finanztreff.de entdeckt:

      Stechuhr abschaffen

      Überstunden: Mehr Arbeit ohne Lohn

      Unternehmen verabschieden sich zunehmend von der Zeiterfassung und setzen stattdessen auf Vertrauensarbeitszeit.

      Die Idee: Die Mitarbeiter sollen über ihre Arbeitszeit frei verfügen – ohne Kontrolle vom Chef. Jetzt kündigte auch einer der Zeitkontenpioniere, der Automobilzulieferer Webasto aus Stockdorf bei München, an, für seine Angestellten die Stechuhr abzuschaffen. Ausgleichsfreizeit würde künftig vom Vorgesetzen nach eigenem Ermessen gewährt. Damit will Webasto einige Hunderttausend Euro für die Zeiterfassung einsparen.

      Die Gewerkschaften gehen dazu schon präventiv in Opposition. Denn Webasto-Chef Franz-Josef Kortüm hofft, dass „die Leute am Ende mehr arbeiten – ohne finanziellen Ausgleich“. „Damit hat zum ersten Mal ein Manager offen ausgesprochen, welches Ziel mit Vertrauensarbeitszeit wirklich verfolgt wird“, kritisiert Richard Polzmacher von der IG-Metall in Bayern. Auch der Berliner Arbeitszeitexperte Andreas Hoff sieht die Webasto-Pläne kritisch: „Vertrauensarbeitszeit darf nicht einfach mit Arbeitszeitverlängerung gleichgesetzt werden. Soll das Konzept aufgehen, muss der Mitarbeiter seine Arbeitszeit selber steuern.“ Setzt Webasto das neue Arbeitszeitmodell beim Betriebsrat durch, dürfte das für viele Unternehmen eine Signalwirkung haben.

      JULIA LEENDERTSE

      10.09.2003


      Man beachte den unterstrichenen Satz. Mangelnde Kreativität kann man diesen Menschen wirklich nicht nachsagen. Soviel zum Thema Antiarbeitgebereinstellung - sieht mir eher nach einer Antiarbeitnehmereinstellung aus oder wie soll man das verstehen ?
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 16:37:56
      Beitrag Nr. 354 ()
      #353

      Wenn ich so einen quark schon lese, muß ich mir den Bauch halten, vor lachen.

      Es scheint gerade so, als ob hier in Deutschland die Funktion und der Sinn eines WIRTSCHAFTSBETRIEBES schon nicht mehr erlernt, bzw. wahr genommen wird. Au weia.

      In einem Wirtschaftsbetrieb wird ständig und permanent nach Kosteneinsparungen gesucht. Das ist weltweit in der Marktwirtschaft so und wird auch so bleiben.

      Wie kann ich da einem Betrieb Vorhaltungen machen, wenn er einen Versuch unternimmt, mal etwas revolutinär bzw. mutig etwas neues ausprobieren will???

      Darüber hinaus haben mit dem Modell auch andere Betriebe positive Erfahrungen gemacht. Und der Witz dabei: Den Arbeitnehmern macht es mehr Spaß.

      Also genau umgekehrt

      Aber was haben wir schon positives von den Gewerkschaften gelernt die letzten 50 Jahre !:laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 17:14:31
      Beitrag Nr. 355 ()
      @ rum56, denkst du vorher, bevor du schreibst?

      #351 arbeit/löhne landwirtschaft: wenn sofort alle subventionen hier gestrichen werden, könnte wir noch einmal darüber reden.

      #354 4.satz: was ist daran revolutionär? den arbeitnehmer umsonst arbeiten lassen?
      man liest jetzt, wer hemmungslos seinen eigenen profit, sogar mit unbezahlter arbeit machen will.
      du gehörst dazu, ich hoffe nur, daß deine arbeitnehmer dir bei deinen mutigen vorschlägen vor die tür s......
      Avatar
      schrieb am 16.09.03 20:38:08
      Beitrag Nr. 356 ()
      mein lieber Stocktr@in

      Also erst mal haßt Du meine Postings total verdreht, bzw. falsch verstanden.

      dann würde ich auch Dir empfehlen erst zu denken, dann zu posten. Les Dein Posting mal langsam durch, es ergibt kaum Sinn. Vielleicht hab ich mich ja auch mißverständlich ausgedrückt. ich denke aber doch, das es nachvollziehbar ist.


      Wie kann ich da einem Betrieb Vorhaltungen machen, wenn er einen Versuch unternimmt, mal etwas revolutinär bzw. mutig etwas neues ausprobieren will???


      Das war meine Aussage

      #354 4.satz: was ist daran revolutionär? den arbeitnehmer umsonst arbeiten lassen?

      Das war, was Du daraus machtest

      Ganz nebenbei, in den handwerklichen Bereichen meines Betriebes gibt es electronische Zeiterfassungen. Das Problem bei mir liegt umgekehrt zu dem geschilderten: Andauernd muß ich die Mitarbeiter ermahnen, damit zu dokumentieren, schließlich hängt davon der Geldeingang ab.

      Und sofort alle Subventionen streichen ist absolut garnicht möglich, wenn man keine wirtschaftliche Tragödie haben will. Nicht vergessen, sie entstanden mal aus trifftigen Gründen.
      Also auch das muß mit Fingerspitzengefühl an gegangen werden, nämlich unter gleichzeitiger Kostenentlastung der Betroffenen. Nur so gehts.

      Als letztes, mir scheißt keiner vor die Tür, warum auch? Schließlich sind auch hier am Ort schon etliche Kollegen platt, das sehen auch die Mitarbeiter. Da kommt genau umgekehrt auch mal wieder etwas Kampfgeist auf, dann wird es schon klappen, neee.

      Oder hattes Du schon ein Feierabendbierchen drin, mal ehrlich?
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 08:38:52
      Beitrag Nr. 357 ()
      Immer wieder lustig finde ich es, wie Leute, die Millionen im Jahr verdienen und einer Altersversorgung ebenfalls in Millionenhöhe gelassen entgegen sehen können, solche Ansichten von sich geben.
      Der hat doch in seinem Leben noch nie richtig gearbeitet, ich meine gearbeitet! Schwer, körperlich und für einen mickrigen Lohn.


      SPIEGEL ONLINE - 17. September 2003, 8:15
      URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,265929,00.html
      Arbeitseifer

      Siemens-Chef will Samstagszuschläge abschaffen

      Nach Ansicht von Heinrich von Pierer, Vorstandsvorsitzender von Siemens sollte der Samstag als ganz normaler Werktag gelten. Außerdem fordert er, dass sich die Deutschen mehr anstrengen.


      REUTERS

      Siemens-Chef von Pierer: "Wir sind leider ein bischen zu satt geworden"


      Hamburg - "Der Samstag sollte im Bedarfsfall wieder Werktag ohne Zuschläge sein. Die Leute gehen doch eigentlich gern zur Arbeit, das ist doch kein Frondienst", sagte von Pierer der "Bild"-Zeitung.

      Den Gewerkschaften warf der Konzernchef vor, bei der Arbeitszeitregelung für deutsche Arbeitnehmer eine zu starre Haltung einzunehmen. "Die Gewerkschaften müssen von dem Irrglauben abrücken, jedem die Arbeitszeit vorschreiben zu wollen", sagte er. Um zu einer Flexibilisierung der Tarifpolitik zu kommen, seien unter anderem Zeitkorridore erforderlich, "die zwischen 25 und 45 Stunden Arbeit pro Woche ohne Überstundenzuschläge zulassen". Die Abrechnung könne über Arbeitszeitkonten erfolgen, die über 48 Monate laufen.

      Der Siemens-Chef forderte in dem Interview außerdem Bundesregierung und Opposition auf, die Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 ohne Abstriche umzusetzen. "Die Reformen der Agenda 2010 müssen als Gesamtpaket, also ohne `Verschlimmbesserungen` in Einzelfragen, Gesetz werden."

      Die Deutschen sollten sich vor dem Hintergrund wachsenden internationalen Wettbewerbdrucks mehr anstrengen, verlangte von Pierer überdies. "Wir sind leider ein bisschen zu satt geworden - dagegen sollten wir ankämpfen." Es sei erforderlich, sich wieder auf bewährte Grundtugenden zu besinnen. Dazu gehörten "Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit, Beharrlichkeit, Qualitätsbewusstsein".
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 08:49:31
      Beitrag Nr. 358 ()
      Wir sind leider ein bisschen zu satt geworden.
      Wem er damit woll meint?
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 09:19:56
      Beitrag Nr. 359 ()
      Von Pierer kommt mir wie Hartz vor.

      Klar hat er ein bisgen recht. Klar ist auch, das es immer Unzufriedenheit geben wird, wie auch in der Vergangenheit.

      Noch klarer ist aber für mich, das auch diese "Einzelmaßnahmen" der Arbeitszeitkorridore nicht den gewünschten Erfolg haben werden. Da ist tatsächlich die Agenda 2010 schon besser, weil sie eine, zwar zu geringe aber, richtige konzertierte Maßnahme ist.

      Eines der Grundfehler ist nach wie vor die künstliche Kostensteigerung in vielen Bereichen, vor allem der Energie. Das zwingt unsere Wirtschaft zu noch mehr Einsparungen, was logisch im Arbeitsplatzabbau endet. Erst wenn sich unsere Politkaste dieser marktwirtschaftlichen unumstößlichen Realität stellt, wirds was mit Deutschland.

      UND ES IST MACHBAR !!!!
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 14:30:37
      Beitrag Nr. 360 ()
      Mich würde mal interessieren, wie sich das Einkommen von Herr Pierer (parallel zum Siemens - Betriebsergebnis und den Personalkosten-Einsparungen) in den letzten 5 Jahren entwickelt hat. Wen meint Herr Pierer eigentlich genau damit, zu satt geworden zu sein? Die Arbeitnehmer und -nehmerinnen, die Manager, die Minister und Abgeordneten der vielen Regierungen und Parlamente, die Gewerkschaftsbosse, die Profi-Sportler, die Rentner, die Arbeitslosen und Sozialhilfeempfänger oder einfach alle? Na jedenfalls nicht sich selbst nehme ich mal an.
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 14:49:08
      Beitrag Nr. 361 ()
      also zum einen finde ich managergehälter das ergebnis einer kulturell fragwürdigen entwicklung,und das hochleben-lassen von sogenannten erfolgreichen sanierern hier im board manchmal finde ich auch befremdlich.

      trotzdem sollte man das nüchtern sehen,sachlich hat er evtl recht (das sollte man mal durchrechnen lassen) und die meisten hier im board wären mit nem lottogewinn nicht mehr bei der arbeit.allerdings ist mir zugegebenermassen die raffgier dieser leute auch nicht ganz erklärlich--vor allem aber die selbstverständlichkeit

      mit der zb ein maschinenbauing und werkzeugmacher mit mittelmässigen sprachkenntnissen schrempp sich quasi für unterbezahlt hält..so ist der mensch halt.von pierer kostet der allgemeinheit trotzdem weniger als der arbeitslosenhilfeempfänger mit immobilienbesitz.
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 19:43:30
      Beitrag Nr. 362 ()
      Von Pierer hat mit Sicherheit ordentlich 7-stellig, es kostet der Algemeinheit keinen Cent, denn umgekehrt zahlt er privat entsprechend Steuern, trägt somit ein Vielfaches des normalen Durchnittsverdieners.

      Hochleben lassen hin oder her, diskutabel ist es, was er da verbreitet, allemal. Nur eben nicht zu ende durchdacht, meine Meinung.
      Avatar
      schrieb am 17.09.03 19:50:25
      Beitrag Nr. 363 ()
      dessen steuerklärung möchte ich sehen, eure behauptungen stehen aber auf wackligen beinen.

      ist er überhaupt in deutschland steuerpflichtig? hat er vielleicht schon längst eine stiftung gegründet? etc...
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 08:26:20
      Beitrag Nr. 364 ()
      #362
      "denn umgekehrt zahlt er privat entsprechend Steuern"

      Das meintest Du aber jetzt als Scherz, oder? :laugh:

      Da wäre er aber ganz schön dämlich, wenn er das täte. Die Steuerberater, die die Abgaben von Siemens drücken, machen mit seinem Millionengehalt sehr wahrscheinlich das gleiche. Würde mich wundern, wenn der so viele Steuern zahlte wie Du und ich.
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 08:34:30
      Beitrag Nr. 365 ()
      Also jemand zahlt 6% des Brottolohns ....was 10 % netto entspricht als monatliche Zwangsabgabe ion ein System welches dann 60 % des Nettogehalts auschüttet....das ist doch ein Witz.....die Arbeitenden werden beschissen.

      Cu Culo
      Avatar
      schrieb am 18.09.03 08:54:52
      Beitrag Nr. 366 ()
      @Culo

      Da stimme ich Dir zu.

      #364 und 363

      Ihr Schlauberger, wenn Siemens sich vor Steuerzahlungen drücken kann, dann tun sie es, wie es jeder tun würde.
      Wenn Von Pierer sich drücken kann, dann tut er es auch.
      Darum haben wir Steuergesetze, die diskusionswürdig sind.

      Das hat aber nichts mit seiner privaten Steuererklärung zu tun. Wenn er mehrheitlich in Deutschland ist, was der Fall ist, ist er klar steuerpflichtig und wird seinen Anteil leisten. Jeder von Euch weiss, was man denn so privat absetzen könnte. Da ist bei einem 7-stelligen Salär doch irgendwann die Fantasie zu Ende. Dann muß man sich überlegen, ob man in Deutschland bleibt, oder ob man mit den entsprechenden Steuerzahlungen leben kann. Siemens hat immer noch den Stammsitz in Deutschland, so bleibt eben der Chef zwangsläufig auch in Deutschland. Was er dann nach seiner Dienstzeit macht, steht wo anders.

      Also nicht immer so einfach von Emotionen leiten lassen.;)
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 16:00:28
      Beitrag Nr. 367 ()
      Griff nach dem Ersparten

      Streit um Lebensversicherungen



      Manchmal ergeben sich in der Politik seltsame Koalitionen. Die Kritiker der Reformgesetze innerhalb der SPD stören sich vor allem an einem Punkt: Lebensversicherungen und andere Ersparnisse zur Altersvorsorge sollen bei der Berechnung des neuen Arbeitslosengeldes II berücksichtigt werden. Abgeordnete wie Ottmar Schreiner und Sigrid Skarpelis-Sperk empfinden es als ungerecht, dass Menschen, die den Job verlieren, auch noch das Geld ausgeben müssen, das für den Ruhestand gedacht war. Auf die Seite der Kritiker hat sich die Finanz- und Versicherungsbranche geschlagen, der die Reformen im Land sonst nie weit genug gehen: Die Konzerne fürchten, dass ihre Lebensversicherungen an Attraktivität verlieren, wenn die Regierung bei ihrer Linie bleibt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ist mehrfach bei den Koalitionsfraktionen vorstellig geworden.


      Grund für die schärferen Regeln, die für die Empfänger von Arbeitslosenhilfe schon Anfang des Jahres in Kraft getreten sind, ist die angespannte Haushaltslage. So wurden die Freibeträge drastisch gesenkt: Früher durften Langzeitarbeitslose 520 Euro an Ersparnissen pro Lebensjahr behalten, jetzt nur noch 200 Euro. Zudem gibt es Höchstgrenzen liegen bei 13 000 Euro für Alleinstehende und 26 000 Euro für Verheiratete. Nur für Menschen, die älter als 55 Jahre sind, gelten deutlich höhere Sätze. Haus und Auto werden nicht angerechnet. Besonders geschützt bleibt zudem die Riester-Rente, und zwar bis zu einer Ansparsumme von 4100 Euro. Nach Zahlen des Wirtschaftsministeriums bekommen seit dieser Verschärfung rund 17 000 Arbeitslose weniger Geld. Deutlich mehr Menschen sind davon betroffen, dass anders als früher auch Einkommen und Vermögen des Partners angerechnet werden.


      Wenn im kommenden Jahr Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II verschmelzen, sollen diese verschärften Regeln nach den Plänen der Regierung übernommen werden. Lediglich der Freibetrag für die Riester-Rente soll steigen, je länger ein Vertrag läuft. Die Fraktionsspitze der SPD weist gerne darauf hin, dass sich durch ihr Gesetz nichts verschlechtert: Wer bisher Sozialhilfe bekommen hat und erwerbsfähig ist, werde sogar deutlich besser gestellt: Ihre Freibeträge liegen bisher meist deutlich unter jenen der Arbeitslosenhilfe. Doch den Reformkritikern ist das nicht genug. Sie fordern höhere Freibeträge für alle Langzeitarbeitslosen. Die Grünen wollen sogar ein eigenes Altersvorsorgekonto, das vor dem Zugriff der Ämter geschützt bleiben soll. Ihr Argument: Wenn der Staat die Bürger ständig auffordere, privat vorzusorgen, dürfe er ihnen dieses Geld nicht wieder wegnehmen, wenn sie arbeitslos werden.


      Ein Kompromiss zeichnet sich bereits ab. Vor allem ältere Arbeitslose sollen doch besser gestellt werden. Wer älter als 55 Jahre ist, könnte demnach seine Lebensversicherung behalten. Das Problem: Jeder einzelne Euro, um den die Freibeträge noch steigen, fehlt sofort in der Kasse des Finanzministers.
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 18:04:36
      Beitrag Nr. 368 ()
      #367...die ungerechtigkeit bei der anrechnung von altersrückstellungen bei alh II wurde hier schon angesprochen.

      wo ist der unterschied zwischen kapitallebensversicherung für das alter und einer immobilie?
      ich sehe keinen.
      hoffentlich wird das vom bverfg entschieden.
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 18:34:08
      Beitrag Nr. 369 ()
      @368 von stocktr@in

      Mit beiden bist Du aktuell gleich beschissen drann. Die Imowerte krachen, weil allen die Kosten davon laufen(Tritin einer der Übeltäter)un dweil zu viele ihren Job verlieren, somit nicht mehr zahlen können---Zwangsversteigerungen en Maß---die Gerichte sind damit zu tapeziert.

      Die LVs haben sich verspekuliert und sind froh, wenn se noch den Garantiezins leisten können, von wegen tolle Rendite.

      Echt ne scheiß Zeit
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 10:28:46
      Beitrag Nr. 370 ()
      zu#367
      Mitte des Jahres habe ich hier schon die Meinung vertreten, nur durch den Einspruch der Banken und Versicherungen, wird sich was ändern aber niemals durch die Betroffenen.
      Diese Lobby ist einfach stärker und gezwungenermaßen hilft das ungewollt den kleinen Mann.
      Avatar
      schrieb am 09.10.03 12:55:17
      Beitrag Nr. 371 ()
      Was sollen die denn machen, Deiner Meinung nach?

      Die haben genug eigene Probleme.

      Was meinst Du wohl, warum es da dieses Treffen Anfang Frühjahr beim Schröder mit allen Bankbossen der Großbanken gab?

      Meine Überzeugung ist, das Deutschland unmittelbar vor einer Kreditklemme stand und wahrscheinlich noch steht.Daher war ja der Wunsch nach "Ausgliederung von Krediten" durch eine neu zu schaffende Institution vorgebracht worden, was auch kommen wird. Das ganze Kartenhaus hat mittlerweile die Größe eines Wolkenkratzers erreicht. Wehe, wenn das mal kracht.

      Das würde fatale Folgen für unser Wirtschaftsleben haben.
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 14:13:47
      Beitrag Nr. 372 ()
      Sozialreformen - Alle müssen sparen, nur Politiker nicht

      Bericht: Monika Wagener, Frank Konopatzki



      Sonia Mikich: " Rot-grün war ja angetreten mit dem Versprechen, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Hat nicht funktioniert. Wer ist daran schuld? Die Arbeitslosen selbst. Das muss bestraft werden. 3 Milliarden Euro will Kanzler Schröder vor allem bei den Langzeitarbeitslosen einsparen, Arbeitslosengeld 2 heißt das. Eine der radikalsten Sozialkürzungen unserer Geschichte steht bevor. Wer nicht mitstimmt, wird als Abweichler, als Ewiggestriger, als Sozialromantiker beschimpft. Denn: Alle sollen gefälligst sparen, nur das ist gerecht und zukunftsweisend.

      Wirklich alle? Sich selbst haben die Reformer bei der Reform wohlweislich vergessen. Arbeitslosenhilfe, Renten und Zumutungen fürs Volk und für die Volksvertreter - darüber berichtet Monika Wagener."


      Abenddämmerung im Berliner Reichstag. Die letzten Abweichler müssen noch auf Linie gebracht werden, dann kann der Umbau des Sozialstaates in die nächste Runde gehen. Seit Monaten schon stimmt der Kanzler Partei und Gesellschaft auf drastische Kürzungen ein.

      Gerhard Schröder: " Wir müssen die sozialen Sicherungssysteme neu justieren. Nicht, um sie abzuschaffen oder gewaltig einzuschränken, sondern um sie bei veränderten wirtschaftlichen Bedingungen erhalten zu können. Das wird Opfer erfordern, Opfer von vielen." (aber nur nicht von sich selbst)

      Einer, der solch ein Opfer bringen soll, ist Ralf Richter. Der Maschinenschlosser kämpft gerade um seinen Arbeitsplatz beim französischen Technologiekonzern Alstom. 700 Arbeitsplätze will das Unternehmen allein in Mannheim abbauen. Das Generatorenwerk, in dem Richter seit 30 Jahren arbeitet, soll zum Jahresende dichtgemacht werden. Ein ganzer Lebensentwurf gerät da ins Wanken.

      Ralf Richter: " Metallverarbeitende Betriebe bauen ständig Arbeitsplätze ab. Ich rechne hier mit einer längeren Arbeitslosigkeit für mich, und ich rechne auch damit, dass das Arbeitslosengeld 2 für mich zutreffend wird, und dass ich eben wohl die nächsten Jahre Schwierigkeiten hab, Arbeit zu finden."
      Das Arbeitslosengeld 2. Heute in einer Woche entscheidet der Bundestag. Doch wissen die Abgeordneten wirklich, was das bedeutet? Für Ralf Richters Familie würde das Arbeitslosengeld 2 einem finanziellem Absturz gleichkommen. Der 44-Jährige hat ein gutes Gehalt, seine Frau verdient in Teilzeit dazu. Bis jetzt hat die dreiköpfige Familie ein monatliches Haushaltseinkommen von 3200 Euro netto. Das reichte sogar für den Traum vom eigenen Reihenhaus.

      Doch nach schon 12 Monaten Arbeitslosigkeit würden die Richters in das neue Arbeitslosengeld 2 rutschen. Und das geht nicht mehr vom Gehalt aus, sondern nur noch vom Existenzminimum. Das Geld seiner Frau würde fast vollständig angerechnet, Sparguthaben würden begrenzt, Lebensversicherungen teilweise einbezogen. Der Maschinenschlosser rechnet nach, was die geplanten Kürzungen für seine Familie bedeuten.

      Nach der alten Arbeitslosenhilfe-Regelung hätten Richters noch 2200 Euro Haushaltseinkommen gehabt, durch die Kürzung bleiben ihnen künftig nur noch 1750. Bei längerer Arbeitslosigkeit sogar nur noch 1400 Euro. Das sind 800 Euro weniger als vor der Reform der Arbeitslosenhilfe und nur noch 200 Euro mehr als die Sozialhilfe.
      Von diesen 1400 Euro müssen die Richters monatlich 750 für Haus und Heizung bezahlen, zum Leben bleiben der Familie dann noch ganze 650 Euro.
      Ralf Richter: " Das geht nicht. Eine Familie kann man heute mit 650 Euro im Monat nicht mehr ernähren. Dann kriegt man keine Kleidung, Essen, Trinken, Schule, alles drum und dran. Unmöglich."
      Doch damit nicht genug. Lehnt Richter einen zumutbaren Job ab, wird weiter gekürzt.

      Ralf Richter: " Warum muss ich, wenn ich jahrelang einbezahlt hab, wenn ich jahrelang Arbeitslosenversicherung bezahlt hab, 30 Jahre lang immer schön brav jedes Jahr Monat für Monat Geld einbezahlt hab, warum muss ich dann hinterher betteln gehen? Das kann doch nicht wahr sein!"

      Gerhard Schröder: " Niemandem aber wird künftig gestattet sein, sich zu Lasten der Gemeinschaft zurückzulehnen." ( außer der das sagt und die armseligen Politiker )

      Hehre Worte. Mit sich selbst sind die Politiker nicht ganz so streng. Auch Abgeordnete und Minister können nämlich arbeitslos werden, von heute auf morgen Amt und Mandat verlieren. Dann gibt es auch für sie eine Art Arbeitslosengeld, das so genannte Übergangsgeld. Das wird allerdings zum Glück weiter einkommensabhängig bezahlt. Auch werden weder Ersparnisse angerechnet, noch das Einkommen des Partners. Einen zumutbaren Job müssen sie auch nicht annehmen.

      Bundeskanzler Schröder zum Beispiel würde ein Übergangsgeld für 36 Monate bekommen, nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes insgesamt 310.000 Euro. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt ist 33 Monate im Amt. Sie bekäme deshalb ein Übergangsgeld für 33 Monate, insgesamt 236.000 Euro. Umweltminister Trittin, nicht viel älter als Ralf Richter, bekäme ebenfalls 36 Monate Übergangsgeld, insgesamt rund 251.000 Euro.

      Gerhard Schröder: " Wer zumutbare Arbeit ablehnt, und wir werden die Zumutbarkeitskriterien verändern, der, meine Damen und Herren, wird mit Sanktionen rechnen müssen."

      Ralf Richter: " Wenn dann einer sagt, wenn jemand keinen Job annimmt und dann werde ich ihn bestrafen … Jemand, der Arbeitslosengeld 2 bekommt, ist schon bestraft, den braucht man nicht weiter zu bestrafen."
      Ach ja, dann gibt es noch das Rentenalter, das so Mancher gerne auf 67 erhöhen würde. Auch hier haben die Minister und Abgeordneten zum Glück ein eigenes Versorgungssystem mit eigenen Regeln. Wirtschaftsminister Clement zum Beispiel hätte schon einen Pensionsanspruch ab 55 Jahren gehabt, eine Rente von 8700 Euro wäre ihm heute schon sicher. Hans Eichel stünde sich noch besser. Auch er hätte schon lange Anspruch auf den Ruhestand und immerhin 11.600 Euro Pension im Monat. Und auch Angela Merkel müsste nicht mehr lange arbeiten. Mit 55 Jahren bekäme sie schon eine monatliche Pension von 4900 Euro. Mit ihrem 60. Geburtstag könnte sie sich dann sogar über 7300 Euro im Monat freuen.
      Prof. Ulrich Battis, Humboldt-Universität Berlin: " Wenn jetzt diese einschneidenden Veränderungen für die Allgemeinheit kommen, dann ist es unumgänglich, dass auch die Versorgung, die Pensionen und auch das Übergangsgeld der Abgeordneten und Minister neu geregelt wird."
      Gerhard Schröder: " Ich denke, wir sind uns klar darüber, dass alle, aber auch wirklich alle in der Gesellschaft einen Beitrag leisten müssen.

      Das betrifft natürlich die Mitglieder der Bundesregierung, auch andere. Deshalb wird es, kein Zweifel, auch für die Gehälter der Bundesminister und der Staatssekretäre eine erneute Nullrunde geben."




      Prof. Ulrich Battis, Humboldt-Universität Berlin: " Diese Nullrunde ist nichts anderes als ein Manipulieren an der Oberfläche. Dadurch werden ja die strukturellen Verbesserungen überhaupt nicht berührt. Es geht darum, dass man die strukturellen Verbesserungen, das heißt also die sehr viel bessere Pension, viel früher, viel höher, plus viel höheres Übergangsgeld, dass man das nun mal zurechtstutzt, zum Teil auch einfach beseitigt. Und nicht, das üppige System lässt und dann lediglich ein ganz klein wenig an zusätzlichem Gewinn vorübergehend aussetzt. Also, das ist Augenwischerei."

      Doch wenn es um Kürzungen bei Arbeitslosen geht, ist die Bundesregierung nicht ganz so zimperlich.
      Dr. Ulrich Schneider, Paritätischer Wohlfahrtsverband: " Wenn wir uns dieses neue Gesetz anschauen mit seinen doch massiven Leistungskürzungen auf der einen Seite und seinen Sanktionsmechanismen auf der anderen Seite, wenn man unterschiedlicher Meinung ist, was eine zumutbare Arbeit ist und ähnliches, dann drängt sich doch der Verdacht auf, dass die Macher dieses Gesetzes von einem tiefen Misstrauen gegenüber den Menschen beseelt sind unter dem Motto: Die wollen gar nicht arbeiten, die sind eigentlich faul, man muss sie zwingen. Also, alles Adjektive, die wahrscheinlich ein Politiker auf sich selber niemals angewandt wissen wollte und weit zurückweisen würde, wenn jemand auf die Idee käme."
      Bei der letzten Wahl hat Ralf Richter SPD gewählt, wie viele Jahre vorher auch. Jetzt aber ist er nur noch wütend.

      Ralf Richter: " Ne Wut darüber, wie gedankenlos die mit dem umgehen, was viele viele Arbeitnehmer irgendwann erwirtschaftet haben. Das ist ja - nicht Politiker haben dieses Land geschaffen, die Leute mit ihrer Hände Arbeit haben das Land geschaffen. Die haben dafür gesorgt, dass so ein Gemeinschaftssystem funktioniert hat. Und jetzt, wo alles leer ist, da sagt man, du, der das Ganze jahrelang aufgebaut hast, du kannst doch jetzt verzichten."


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      Bundestagspräsident Thierse hat im Frühjahr an die Fraktionen geschrieben, bei den anstehenden Sozialkürzungen dürften sich die Abgeordneten nicht ausnehmen. Eine Antwort hat er bis heute nicht bekommen.
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      Avatar
      schrieb am 14.10.03 14:30:11
      Beitrag Nr. 373 ()
      ..von mir aus soll Schröder nachgeben, wo er nur kann. Der Bundesrat wird das Gesetz ohnehin nicht so passieren lassen und dann werden all die von den "Abweichlern" "erstrittenen" Korrekturen wieder rückgängig gemacht. Und das im Vermittlungsausschuss beschlossene tatsächliche Gesetz, das wird dann wieder ganz anders aussehen....
      Avatar
      schrieb am 14.10.03 19:16:47
      Beitrag Nr. 374 ()
      #372

      Genau das befürchte ich auch. Bin kein Soze, aber etwas Fingerspitzengefühl sollten die doch noch haben. Hungern muß hier keiner.

      Jedoch wird nur an Beiträgen und Leistungen herum geschraubt, nicht an Strukturen. Und genau da brennt es. Der riesige Verwaltungswasserkopf, der riesige Mißbrauch und dergleichen mehr haben zur Folge, das wirjlich bedürftige nun am Hungertuch nagen dürfen.
      Am Ende darf er dann sein mühsam zusammengespartes Häuschen weit unterm Preis verkloppen und aus is mit dem Lebenstraum.

      Aber Hauptsache ist, nicht den Mißbrauch zu bekämpfen. Sollen alle Soz.empfänger nagelneue Waschmaschinen kriegen, manchmal auch mehrmals im Monat und... ich darf nicht drann denken, mir wird schlecht.

      Ein Polizisst erzählte mir neulich von dem Fall, der tatsächlich in einem Monat mehrere neue Waschmaschinen bekam. Sie waren angeblich geklaut worden, jeder kann drann fühlen. Der Sozialarbeiter: Was soll ich machen, es steht ihnen zu. Sag ich dem Polzist, das gehört in die Zeitung! Sagt er, das nehmen die nicht mehr an mit dem Argument, das sie tausende solcher Fälle kennen, aber es keiner mehr ließt, weil es immer das selbe ist.

      So weit sind wir schon, aber Berlin kennt nur brutales kürzen. Solln se doch wieder einen Arbeitsdienst einführen und damit die Sozialeinrichtungen unterstützen, damit sie dort Lohnkosten sparen. Solche Arbeiten kann jeder verrichten. Ich gehe jede Wette ein, das dann, wenn die Soz.Empfänger wieder rann müssen, es bald weniger werden, "sich die Spreu vom Weizen trennt".

      Aber dafür müßte man ja an Strukturen rann.:O
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 08:56:45
      Beitrag Nr. 375 ()
      Aktion " Alle Telefone klingeln gegen Sozialabbau"


      Bitte senden Sie auch diese E-mail an Ihre FreundInnen und Bekannte weiter!


      Liebe Freundinnen und Freunde,

      unsere E-mail-Aktion hat einiges Aufsehen erregt. Von MitarbeiterInnen
      der zweifelnden Abgeordneten wissen wir, dass sie jeweils weit über 2.000
      E-mails erhalten haben! Insgesamt wurden also mehrere zehntausend
      Mails verschickt!

      Für Mittwoch, den 15. Oktober, rufen wir dazu auf, möglichst vielen
      Abgeordneten aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie den
      Fraktionsspitzen per Telefon die Meinung zu sagen. Bitte rufen Sie
      morgen im Bundestag die unten angegebenen Telefonnummern an! Sagen Sie
      freundlich, aber bestimmt, dass der Sozialabbaukurs absolut
      unakzeptabel ist und Ihre Zustimmung nicht findet.


      Außerdem hat Attac heute per bundesweiter Presseinformation die
      zweifelnden Abgeordneten aufgerufen, am Freitag bei Hartz IV mit
      " Nein" zu stimmen. Die kleinen Abmilderungen am Hartz-Paket ändern
      nichts am skandalösen Charakter dieses Vorhabens. Mehr dazu weiter
      unten bei Nr.2.

      Mit besten Grüssen aus Verden
      Sven Giegold
      Attac-AG Soziale Zukunft


      P.S.: Lediglich das Büro von Kerstin Müller (Grüne) hat sich über die
      vielen E-mails beschwert. Lassen Sie sich nicht beirren: Jede Bürgerin
      und jeder Bürger hat das Recht, den Bundestagsabgeordneten seine/ihre
      Meinung zu sagen! Erst recht bei solch grundlegenden Entscheidungen
      wie der Agenda 2010. Jede Mail und jeder Anruf sind individuelle
      Meinungsäußerungen und kein SPAM!

      +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++


      > 1) Aktion " Alle Telefone klingeln gegen Sozialabbau"

      In der Bundesrepublik hat es unseres Wissens noch nie ein
      koordiniertes Anrufen bei Abgeordneten gegeben. In den USA
      wurden damit schon gute Erfolge erzielt. Deshalb wollen wir
      den weit verbreiteten Unmut über die ungerechten Sozialgesetze
      in heißlaufende Telefone verwandeln. Am Mittwoch, den 15.10.,
      also zwei Tage vor der entscheidenden Abstimmung über die
      Hartz-Gesetze, ist auch ein Sitzungstag im Bundestag. Die
      Abgeordneten sind also im Hause und werden von unserer Aktion
      erfahren. Aus Gesprächen mit verschiedenen Abgeordneten wissen
      wir, dass Anrufe von BürgerInnen durchaus wahrgenommen werden.
      Bitte seien Sie am Telefon freundlich, aber bestimmt. Bedenken
      Sie, dass Sie in der Regel die wissenschaftlichen
      MitarbeiterInnen der Abgeordneten an der Strippe haben werden.

      Damit es auch so richtig " rappelt" , wollen wir die
      Telefonaktion konzentrieren. Bitte rufen Sie einige der unten
      angegebenen Telefonnummern der Ausschussmitglieder des für
      Hartz zuständigen Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit an
      und/oder die Fraktionsspitzen.

      Vor allem: Erzählen Sie Bekannten von der Aktion und mailen
      Sie diesen Aufruf weiter! Nur so werden sich viele beteiligen.

      Hier die Nummern der Ausschussmitglieder und Franktionsvorsitzenden:

      SPD
      * Franz Müntefering (Fraktionsvorsitzender), 030/227–73731,
      * Doris Barnett, Tel. 030/227-72072,
      * Dr. Axel Berg, Tel: 030/227-72179,
      * Hans-Werner Bertl, Tel. 030/227-71133,
      * Klaus Brandner, Tel. 030/227-70001
      * Wolfgang Grotthaus, Tel. 030/227-77396
      * Hubertus Heil, Tel. 030/227-73710
      * Rolf Hempelmann, Tel. 030/227-77712
      * Walter Hoffmann, Tel. 030/227-72046
      * Anette Kramme Tel: 030/227–71463
      * Angelika Krüger-Leißner, Tel. 030/227-79339
      * Christian Lange, Tel. 030/227-77102
      * Christian Müller, Tel: 030/227-72458
      * Karin Roth, Tel. 030/227-75247
      * Thomas Sauer, Tel. 030/227-73547
      * Wilfried Schreck, Tel. 030/227-71208
      * Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk, Tel. 030/227-77344
      * Dr. Rainer Wend 030/227-73131 oder 030/227-75407
      * Engelbert Wistuba Tel. 030 / 227-72242, oder 030/227-72244

      CDU
      * Dr. Angela Merkel (Fraktionsvorsitzende), Tel 030/227–74401
      * Wolfgang Börnsen, Tel. 030/227-77377
      * Alexander Dobrindt, Tel: 030/227-75498
      * Dr. Reinhard Göhner, Tel. 030/227-77128
      * Robert Hochbaum, Tel: 030/227-77661
      * Dr. Martina Krogmann, Tel: 030/227-77177
      * Dr. Hermann Kues, Tel. 030/227-77509
      * Karl-Josef Laumann, Tel. 030/227-77551
      * Wolfgang Meckelburg, Tel. 030/227-73207
      * Laurenz Meyer, Tel. 030/227-74905
      * Dr. Joachim Pfeiffer, Tel. 030/227-75213
      * Hans-Peter Repnik, Tel. 030/227-77074
      * Dr. Heinz Riesenhuber, Tel: 030/227-77381
      * Franz Romer, Tel. 030/227-71905
      * Hartmut Schauerte, Tel. 030/227-73736
      * Johannes Singhammer, Tel: 030/227-71294
      * Max Straubinger, Tel. 030/227-71238
      * Dagmar G. Wöhrl, 030/227-71706

      Grüne
      * Kathrin Göring-Eckart (Fraktionsvors.), Tel. 030/227-71928
      * Krista Sager (Fraktionsvorsitzende), Tel. 030/227-72032
      * Dr. Thea Dückert, Tel. 030/227-71547
      * Michaele Hustedt, Tel. 030/227-71639
      * Fritz Kuhn, Tel. 030/227-76896
      * Werner Schulz, Tel. 030/227-71927

      FDP
      * Dr. Wolfgang Gerhard (Fraktionsvors.): Tel. 030/227-77976
      * Rainer Brüderle, Tel: 030/227-73425
      * Gudrun Kopp, Tel. 030/227-73691
      * Dirk Niebel, Tel. 030/ 227 - 73409

      -------------------------

      > 2) Hintergrund: Worum geht es am 17.10. im Bundestag?

      Am 17.10. wird im Bundestag über die zweite Runde der
      Hartz-Gesetze (Hartz III & Hartz IV) abgestimmt. Auch weitere
      Gesetzentwürfe (Steuerreform, Amnestie für Steuerflüchtlinge,
      Gemeindefinanzreform) stehen zur Abstimmung. Dazu wäre auch
      viel Kritik anzubringen. Den tiefgreifendsten Schritt bedeutet
      jedoch das Hartz IV-Paket. Danach soll das Paket in den
      Bundesrat. Das bedeutet konkret:
      * Abschaffung der Arbeitslosenhilfe durch Arbeitslosengeld II:
      345 Euro West/331 Euro Ost (+ Wohngeld)
      * Förderung von Niedriglohnjobs durch Einstiegsgeld und
      Kinderzuschlag
      * Jede legale Arbeit für Langzeitarbeitslose ist zumutbar,
      sonst massive Kürzung der Leistungen
      * Kürzung des Bezugs von Arbeitslosengelds auf 12 Monate
      (18 Monate für Ältere)
      * Anrechnung von Vermögen und Einkommen von Verwandten und
      MitbewohnerInnen

      Die SPD- und Grünen Abgeordneten, die dem Hartz IV-Paket skeptisch
      gegenüber stehen, konnten zwischenzeitlich marginale Verbesserungen
      erreichen:
      * Jobs sollen nur angenommen werden müssen, wenn ein ortsübliches
      Niedriglohnniveau nicht unterschritten wird.
      * Vermögen soll weniger stark als geplant angerechnet werden.
      * Eltern sollen nicht vorrangig unterhaltspflichtig werden.

      Trotzdem: Das Gesetz bleibt ein absoluter Skandal! Das Grundprinzip
      der Verarmung von Arbeitslosen bleibt nach wie vor bestehen.


      Daniel Kreutz aus dem wissenschaftlichen Beirat von Attac
      fasst die Bedeutung so zusammen:

      Die Grundsatzbotschaft des Staates an Erwerbslose und
      Beschäftigte, die sich mit der Kürzung der Bezugsdauer des
      Arbeitslosengelds und der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zu
      Gunsten der `Grundsicherung bei Erwerbslosigkeit`
      (Arbeitslosengeld II) auf Sozialhilfeniveau verbindet, lautet:

      Egal, welchen Beruf und welche Qualifikation Du hast, egal,
      was Du vorher verdient hast, egal, welchen Lebensstandard Du
      Dir erarbeitet hast - nach 12 Monaten Erwerbslosigkeit hast Du
      nur noch Anspruch auf Armut - und den auch nur dann, wenn Du
      bereit bist, Dein Leben unter amtliche Vormundschaft zu
      stellen (verbindliche, sanktionsbewehrte
      `Eingliederungsvereinbarung`) und auch den miesesten Job
      anzunehmen.

      Nicht nur die Grundrechte auf Selbstbestimmung und
      Berufswahlfreiheit werden verletzt, sondern auch das
      Grundrecht auf Menschenwürde - denn Armut verletzt die
      Menschenwürde.

      Dies trifft besonders eine halbe Million Kinder, die durch die
      Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zusätzlich in Armut gedrückt
      werden und denen mit den Regelungen der `Grundsicherung bei
      Erwerbslosigkeit` Verwahrlosung droht (so der Präsident des
      Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers).

      Nach Hartz IV kann von einer " Absicherung" des sozialen
      Lebensrisikos der Erwerbslosigkeit keine Rede mehr sein. Der
      lohnabhängige Mensch wird wieder zur Ware, nahezu schutzlos
      den Risiken eines " freien" Arbeitsmarktes ausgesetzt, während
      der Staat sich von der Bekämpfung der Erwerbslosigkeit
      endgültig auf die Bekämpfung der Erwerbslosen verlegt.

      Das ist strukturelle Gewalt gegen Millionen wehrloser
      Menschen. Das ist nicht " modern" , sondern ein Rückfall ins 19.
      Jahrhundert.

      -------------------------

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