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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 135)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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      schrieb am 09.05.11 15:00:45
      Beitrag Nr. 3.998 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.462.520 von Smith61 am 06.05.11 08:34:10Zu LBB 13 liegt mir das Rückkaufangebot von damals noch vor. Es werden tatsächlich 80% des gezeichnenten Kapitals(ohne Agio) geboten. Hinzu kommem pro Jahr ab 1.1.2005 3 %, allerdings bezogen auf den Bezugswert (80%). Als Abzugsposten sind Ausschüttungen ab dem 1.1.2005 aufgeführt, kann mich aber nicht erinnern und finde auch in meinen Unterlagen nichts, daß welche erfolgt sind. Dann würde noch anteilige Quellensteuer die für diesen Zeitraum gutgeschrieben wurde abgezogen. Ohne Berücksichtigung der steuerlichen Seite würde das bedeuten, daß ca. 94% des gezeichneten Betrages (ohne Agio) angeboten werden. In Relation zu den Prospektzusagen immer noch be....Allerdings, wenn man nicht mehr zuwarten kann/will, zumindest überlegenswert.
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      schrieb am 09.05.11 14:39:23
      Beitrag Nr. 3.997 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.462.520 von Smith61 am 06.05.11 08:34:10
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      schrieb am 07.05.11 13:15:38
      Beitrag Nr. 3.996 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.462.520 von Smith61 am 06.05.11 08:34:10@Smith61: Zur Frage ob das schon mal weniger war: Dieser Wert ist/war von Fonds zu Fonds unterschiedlich. Es wurde damals ein Wert festgesetzt, der nach der göttlichen Eingebung der IBV fair ist :rolleyes: , und dieser Wert soll sich jedes Jahr um 3% erhöhen (wohlgemerkt 3% vom Ausgangswert, nicht 3% vom Nominalwert).
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      schrieb am 06.05.11 14:51:27
      Beitrag Nr. 3.995 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.462.520 von Smith61 am 06.05.11 08:34:10@smith61

      Wenn die Anbieter keine Summe eintragen, ist doch Ihnen die Rückkaufsumme überlassen.

      Ich würde mal 400% eintragen und wetten, dass die diesen auch noch unterschreiben und damit annehmen....))):cry::laugh::kiss::kiss::laugh:
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      schrieb am 06.05.11 09:21:04
      Beitrag Nr. 3.994 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.462.520 von Smith61 am 06.05.11 08:34:10Kann Smith 61 nur zustimmen. Habe mir gerade auch den Spaß erlaubt, in Berlin wg. IBV D2 anzurufen. Völlig überforderter Mitarbeiter Hr. M. Keine Fachkompetenz. Auf die Frage bzgl. Besteuerung kam die Antwort: die ist so gering, die merken Sie gar nicht!!!
      Herzlichen Glückwunsch IBV, Herzlichen Glückwunsch Deutschland!!!!

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      schrieb am 06.05.11 08:34:10
      Beitrag Nr. 3.993 ()
      Liebe Gallier,

      ich habe eben mit einem jungen und aufgeregten Mann von der IBV telefoniert.
      Anlass war ein Schreiben zum LBB 13 wo man mir ein verheissungsvolles Angebot zum Rückauf machte. :D. Der Haken war jedoch, dass in dem Schreiben der IBV weder eine Summe noch eine Quote stand.

      Der junge Mann wollte nicht verstehen, dass mir ein Schreiben der IBV/Fintech (Übernahmeangebot) aus 2005 nicht mehr vorlag, in dem doch der Prozentsatz der Übernahme stand.

      Im dritten Anlauf gelang es mir ihn zu überzeugen, mir doch bitte zu verraten, wie hoch den diese Prozente wären. "80% plus 18% plus grummel, grummel“. Da ich sehr schlecht darin bin, mir so etwas zu merken bat ich ihn mir das doch kurz schriftlich zu geben, z.B. übers Fax.

      Der leicht erregte Mitarbeiter wurde hektischer und schlug mir meine Bitte aus. Stattdessen sollte ich schriftlich bei der IBV darum bitten diese Information zu bekommen, "Datenschutz, Sie verstehen ...":eek:

      Das verstand ich nicht, denn unmittelbar darauf wurde er noch hektischer und wies mich mehrfach auf den Termin hin, bis wohin ich die unterschriebenen Unterlagen schicken sollte. "Und vergessen Sie nicht x und y und und und ...."

      Wenn ich mir vorstelle, dass es sich bei dem jungen Kollegen um eine studentische Aushilfskraft handelt, dann kann man sich nur fremdschämen für so einen Auftraggeber, eine Psychozulage wird ihm wahrscheinlich nicht gezahlt, und man stelle sich vor, wie der junge Mann Abends zur Freundin nach Hause kommt .... Oh, Oh, Oh.

      Mich interessieren indes nur die Prozente. 80% plus 18% Zinsen. Kann da jemand etwas mit anfangen? War das nicht schon mal weniger?

      Beste Grüße an alle Verbleiber!

      Lotta continua!:cool:
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      schrieb am 29.04.11 17:57:48
      Beitrag Nr. 3.992 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.430.885 von HoppundTop am 29.04.11 17:27:36Ja, gestern gabs mal wieder Post. Mehr als 10%:laugh: haben einen Umlaufbeschluß bzgl. Ausschüttung im LBB 7 beantragt. Die Geschäftsführung lehnt aus kaufmännischer Vorsicht Ausschüttungen ab. Wie das wohl ausgeht???:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.04.11 17:27:36
      Beitrag Nr. 3.991 ()
      Hallo,

      gibt es was Neues von den Berliner Spitzbuben zu berichten?

      Ich hoffe die zerbrechen sich die Köpfe und bekommen graue Haare, wie sie ihre restlichen Anteilseigner in ihren Immo-schrott-fonds loswerden.

      Kassa, Kassa könnte da helfen.
      Sonst nix.
      Ha ha ha ...

      Viele Grüße
      h+t
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 15.04.11 19:07:45
      Beitrag Nr. 3.990 ()
      Habe mal wieder mit Thomas Schmidt telefoniert. Er sieht auch aktuell noch keinen Grund, die Vollgarantiefonds zu verlassen. Jedoch müssen leider wieder Beschlussanfechtungsklagen in Angriff genommen werden. Dies betrifft aktuell z.B. auch LBB 5, LBB 6, LBB 3 und IBV Deutschland 3.

      Ganz sehr kurzfristig wird ein gerecht und billig denkender Zeichner im LBB 5 gesucht, der Beschlussanfechtungsklagen in Auftrag gibt. Die auch genannten Fonds folgen bald. Das bedeutet aber auch, daß weitere Kostenbeteiligungszusagen für Beschlussanfechtungsklagen schnell her müssen. Positive Urteile beim BGH fallen nicht von alleine vom Himmel, leider. Und bald tagt der Bundesgerichtshof für Entscheidungen in weiteren Fonds, bei denen wir derzeit vorläufig Sieger sind.



      Wer zu spät kommt, den bestraft das schlechte Gewissen?
      Avatar
      schrieb am 08.04.11 11:50:45
      Beitrag Nr. 3.989 ()
      Hallo zusammen,
      im LBB3 ist der Minderheitenschutz wieder hergestellt. Weis jemand ob im IBV D3 auch diesbezüglich Klagen laufen bzw. wie der Sachstand lautet ?
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