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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 183)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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      schrieb am 14.01.09 18:35:26
      Beitrag Nr. 3.518 ()
      Hallo an die Runde.
      Ich bin Zeichner von IBV D3, Nichtkläger und Verbleiber da die bisher vereinbarten Mindestausschüttungen geleistet wurden und ich somit bisher keinen Grund sah zu klagen oder zu verkaufen. Laut Stellungnahme von RA Schirb an AAA vom 09.09.2008 zu den Themen \"Entfallen des Andienungsrechts und Insolvenzgefahr\" besteht hier wenig Grund zur Sorge. Zitat: Um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen: In beiden Punkten laufen die Drohungen des Landes bzw. der landeseigenen Gesellschaften leer. Die Zeichner haben keine Veranlassung,die für sie völlig uninteressanten, ja im Zweifel sogar schädlichen „Vergleiche“ auf Fondsebene anzunehmen, nur weil sie mit Drohungen unter Druck gesetzt werden sollen.
      Dieses Fazit wird auf 12 Seiten ausfürlich begründet und hat mich in meiner Meinung bestärkt ohne Klage im Fonds zu verbleiben.
      Allerdings ergeben sich für mich wegen der Annahme des "nachgebesserten" Vergleichs in der GV vom 05.12.08 folgende Fragen: Welche Konsequenzen für den einzelnen Zeichner, der zwar nicht zugestimmt, aber überstimmt wurde,hat der Vergleich? 2.Welche juristisch belastbaren Argumente sprechen für eine Beschlussanfechtungsklage und wie hoch wird die Erfolgsquote eingeschätzt ? 3. Welche Rückzahlungsqote in % bei vorzeitiger Rückgabe der Anteile entspräche einem prospektgemäßem Verlauf bis 2025 bzw. 2030 ?
      Für eine Antwort eines der Experten im Forum wäre ich sehr dankbar.
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 12:38:14
      Beitrag Nr. 3.517 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.369.624 von ramses3011 am 14.01.09 10:44:03Fuer Prospekthaftungsklaeger in diesem tollen Fonds (Anleger sind ueberweigend Rentner) wurden auch schon mal 90% geboten. Man sieht also, auch hier ist mehr drin.
      50% wuerde ich persoenlich nicht unterschreiben, sondern mich so schnell wie moeglich ZzZ anschliessen (Homepage: www.eigenstil.de/zzz/) dort sind Infos, von Thomas Schmidt aus Essen, der alle ZZZ-Mitglieder, die ihm Dauervollmacht erteilt haben, bei den GVen vertritt.

      Wer das scheut, unterschreibt lieber gleich jetzt sofort die 50%, und nimmt die Brosamen, die die BIH ihm zubilligt. Denn der Fonds soll liquidiert werden (wie die anderen auch, nur bei diesem Fonds gibt es dazu sogar schon einen GV-Beschluss) und ist kein Garantiefonds.
      Avatar
      schrieb am 14.01.09 10:44:03
      Beitrag Nr. 3.516 ()
      Hallo zusammen,
      kann mir jemand weiterhelfen.

      Ein Freund, welchen ich helfe, hat geerbt; und zwar einen "Erster IBV Immobileinfonds International" der Theseus Immobilien Management GmbH & Co. KG , Treuhaender Hans Koening Beratun und Treuhand GmbH".
      Er soll jetzt ein Angebot unterzeichnen mit 50% Rückkauf abzgl. geleisteter Ausschüttungen. Bleiben nur noch rund 10 % der gesamten Anlagesumme übrig.

      Was hat es mit diesem Fonds auf sich?
      Welche Risiken hat er?
      - wenn er zustimmt
      - wenn er nicht zustimmt

      Was ist insgesamt zu beachten?

      Danke für Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.01.09 14:42:50
      Beitrag Nr. 3.515 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.353.971 von ricky6969 am 12.01.09 11:35:19Der gerade neu zum Jahreswechsel bei LBB-12 eingestiegene persoenlich haftende Gesellschafter, Dr. Felix Bauer, der ja unbegrenzt haftet, wurde von IBV sicher auch ueber die kurzfristig drohende Insolvenz des Fonds informiert? Natuerlich nicht. Der Fonds geht nicht insolvent. Wer es jetzt noch nicht verstanden hat, und dem Verzicht nur deshalb zustimmt, der handelt treuwidrig gegenueber dem Fondsvermoegen.
      Wenn der Fonds an einem Liquiditaetsengpass leiden sollte, weil der Garant, also Berlin, faellige Zahlungen einfach verweigert und mit sogenannten ernsthaften Verhandlungen ueber Jahre verzoegert, ist das hausgemacht, und IBV waere haftbar im Insolvenzfall, weil sie pflichtwidrig notwendige Massnahmen (Klagen) zur Abwendung der Insolvenz vereitelten.
      Ausserdem: welcher Finanzinvestor kauft eine BIH, mit Fondsanteilen einer insolventen Gesellschaft an? Keiner.
      Alles ist hier verwoben und verflochten, und nur einer wird gemolken: der mit Falschinformationen verdummte Zeichner. Auf dass die, die auf mit Luegen gespickte Prospekte reingefallen sind, einen Teil ihrer Gelder (und der Verzinsung) auf Dauer los sind.
      Avatar
      schrieb am 12.01.09 19:54:38
      Beitrag Nr. 3.514 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.353.971 von ricky6969 am 12.01.09 11:35:19Wer IBV nur 1 Wort glaubt, hat schon verloren:laugh:

      Wenn LBB-12 pleitegeht, dann hat das Land Berlin ein Riesenproblem. Die haben fuer knapp 100% der Anteile Ankaufangebote der Fintech21 zu 75% ausgereicht.

      Das Insolvenzgelaber ist Schwachsinn, und soll AAA oder dem Treuhandkommanditisten am 20.01.09 Gelegenheit geben, ohne Gesichtsverlust dem Ganzen zuzustimmen, nach dem Motto 'wir konnten nicht anders, die Existenz der Fondsgesellschaft stand auf dem Spiel'. Maerchenstunde. Ab 11 Uhr in Berlin im Crown Plaza:rolleyes:

      Hirnrissig vor allem 'Insolvenzantrag noch in QI/2009 moeglich'. Dummenfang vom allerfeinsten:mad:

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      schrieb am 12.01.09 11:35:19
      Beitrag Nr. 3.513 ()
      Hallo,

      ich habe am 10.1.09 wieder ein "Drohschreiben" der IBV für den LBB 12 erhalten, in dem (mal wieder) die Rückzahlung der bereits geleisteten Ausschüttungen angekündigt wird, falls man dem Vergleich nicht zustimmt - ansonsten könne der Fonds pleite gehen.

      Ich gehe davon aus, daß dieses hoffentlich nur ein letzter Versuch ist, die noch im Fonds verbliebenen Anleger einzuschüchtern, damit diese dem Vergleich zustimmen und das "Fintech-Angebot" möglichst doch annehmen. Oder kann dieser Fonds ernsthaft pleite gehen?

      Für die anstehende GV habe ich selbstverständlich wieder TSE bevollmächtigt. Weiß jemand, ob über TSE oder jemand anderen inzwischen Beschlußanfechtungsklagen für die Fonds eingereicht sind, in denen das m.E. völlig unzureichende Vergleichsangebot auf Fondsebene mit den Stimmen von Berlin, den Multis, Treuhandkommanditist sowie AAA/KK angenommen worden ist?

      Ich wäre für eine Information sehr dankbar, ob man zu eingereichten Klagen eventuell auch etwas im Internet nachlesen kann (außer auf der Seite von ZzZ).

      Viele Grüße und hoffentlich einen für die Anleger positiven Ausgang der LBB-/IBV-Fonds

      ricky6969
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 16:56:13
      Beitrag Nr. 3.512 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.341.519 von HelicopterBen am 09.01.09 14:38:14An HelicopterBen : Du redest ausdrücklich von IBV D3 -Verbleibern,die nicht geklagt haben.Ich war aber Kläger.Kannst du dich nochmals zu meinem Posting "3505"äussern.
      Ich hätte als Nichtkläger weitergemacht.Da scheinen mir die Chancecn weit grösser als die Risiken,wiewohl mir die jetzige Entwicklung beinahe zu schön vorkommt. Als Kläger sehr ich meine Chancen dagegen als eher mässig an,und ich meine,es ist besser für mich, sich mit dem Schirpvergleich abzufinden.
      Grüsse
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 14:38:14
      Beitrag Nr. 3.511 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.336.019 von nemus am 08.01.09 20:38:05Die Loesung ist viel, viel einfacher. Denkt doch nicht immer so kompliziert. IBV D-3 ist ein Fonds mit AUSSCHUETTUNGSSICHERSTELLUNGSGARANTIE und diese Garantie ist wirksam. Was glaubt ihr wohl, warum die sonst bedient werden wuerde:rolleyes:
      Verbleiber ohne Klage bekommen im D-3 jedes Jahr 5%, nahezu steuerfrei. Die Objekte sind ja ueberwiegend schwach, wissen wir, und erwirtschaften zu wenige Einnahmen. Das ist aber in einem Garantiefond ja geradezu super fuer den Zeichner, weil er dann weniger Steuern zahlen muss. Das gleicht die 0,5% Minderausschuettung mehr als aus!

      Und wenn man sich zusaetzlich noch ZZZ angeschlossen haette, muesste man einfach nur bei ZZZ mitmachen, und bekommt dann, wenn Berlin die Zeichner wirklich loswerden will bzw. muss, mehr Geld:cool:

      Und wenn diese Zukunftserwartung sich nicht erfuellt (wofuer momentan nichts spricht, alles spricht massiv dagegen, incl,. Presse, Verhalten der IBV, Verlautbarungen der BIH usw.) dann kassiert man eben 5%, auf 6,5% steigend, und nach 25 Jahren gibt's Geld zurueck. Na und? Ist ja sogar fast prospektgemaess ;)

      regen48 stimme ich zu, er war mir einer der besonnensten Klaeger hier, und der zieht das auch durch, denke ich mal, bzw. vergleicht sich nicht zu laecherlichen 10% ueber dem Fintech-Kurs, selbst wenn jetzt der von ihm mitbegruendete fz.de in Aeusserungen von JMG im Schulterschluss mit AAA das Handtuch zu werfen empfiehlt, und die Seite gewechselt hat (also, genau wie Fintech, Land und BIH, zur Annahme der Angebote raet).

      Ist ja ok., wer gehen will der geht, aber hoert auf, wie AAA es jetzt betreibt, durch Jasagen zu den Verzichtsvergleichen den Verbleibern Knueppel zwischen die Fuesse zu werfen! Das ist hochgradig unfair, zumal man den Verdacht nicht ganz los wird, es geschehe in Zusammenwirken mit der Gegenseite, also BIH. Das waere dann kein Sinneswandel, sondern Kooperation mit dem Feind. Und so was zeigt auf der einen Seite wie hier scheinbar gearbeitet wird, und auf der anderen Seite symptomatisch, welches Standing man benoetigt, um hier mehr rauszuholen als das Fintengeld bzw. leichte Aufschlaege, die man dann beim Anwalt abliefern darf:mad:
      Avatar
      schrieb am 09.01.09 03:19:24
      Beitrag Nr. 3.510 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.336.019 von nemus am 08.01.09 20:38:05
      Die Angebotsannehmer suchen wohl Sicherheit. Dies war ja auch wohl einmal das Grundmotiv fuer unsere Anlage.

      Die jetzt-noch-Verbleiber sind der Psyche nach wohl eher Aktienanleger und keine Rentenanleger - wie die grosse Mehrheit der Annehmer zeigt.

      Trotz einiger hoffnungsfroher Veroeffentlichungen in der Presse im Sinne der Verbleiber kann es aber auch noch ganz anders kommen. Und hier genau liegt der Unterschied zwischen beiden Entscheidungen.

      Ein moeglicher Mehrerloes sei den nervenstarken Verbleibern gegoennt.

      Im uebrigen hatte ich nie Probleme damit - trotz bestehender Meinungsverschiedenheiten - meine persoenlichen und auch weitere bedeutende Stimmen aus meinem Bekanntenkreis bei TSE zu belassen.

      In diesem Sinne wuensche ich den Verbleibern auch weiterhin Erfolg.
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 20:38:05
      Beitrag Nr. 3.509 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.334.257 von HelicopterBen am 08.01.09 17:27:33Kein Problem,natürlich hat TSE meine Vollmacht weiterhin,wenn ich als"gezwungenermasse Klagerücknehmer im IBV-D3 mit Abwarten bis nach 2011" überhaupt noch mitstimmen darf.Meine Klagerücknahme fiel mir schwer.Wie ich schon einmal schrieb, haben die Kläger ihre Alternativanlage zu beweisen.Und das geht angeblich eben nicht nach dem normalen Menschenverstand wie:Ich habe mich nun einmal zu genau dieser Anlage entschieden(5,5%-8%,100%nach 25 Jahren),hätte ich Anlass zu zweifeln gehabt,hätte ich mich für ein andere Anlage entschieden.So in etwa geschrieben von Ostrakismos #3478.Die Gerichte und gegnerischen Anwälte(in meinem Fall 2 grosse Kanzleien)fragen dann trotzdem anscheinend,welche Anlage ich gezeichnet hätte und dies muss man dann stichhaltig begründen-Der Nachweis der Alternativanlage muss nicht klappen,wenn es dem Richter nicht ausreicht(Ermessen),und das gilt bis in die letzte Instanz.Und das kann ich- nicht versichert- nicht riskieren.Und eigentlich müsste man mir hier zustimmen,oder mache ich einen Denkfehler,oder sitze ich irgendwelchen hohlen Drohungen auf??Für die schlichten Verbleiber (z.B IBV-D3) sieht es wohl anders aus.Ihre Situation ist in etwa wie die von Mietern in einem Objekt, das verkauft werden soll und völlig leer sein muss.Hier ist Psychoterror,Lärm und Dreck zur Entmietung ein probates Mittel von interessierter Seite,aber auch Auszugsprämien unterschiedlicher Höhe,ev. wie bei uns hier.
      Frage mich nun rein theoretisch : Die Berliner wollen wohl verkaufen,dazu dürfen keinerlei Garantieverpflichtungen für Berlin mehr bestehen--warum eigentlich ,frage ich mich,was stört es ,wenn noch einige dabei sind???
      Ansonsten könnten die Verbleiber ja mit aberwitzigen Forderungen die Berliner drangsalieren oder ist dies auf die Höhe prospektgemässer Verlauf begrenzt.In diesem Fall ging die Rechnug für beide Seiten auf,für die m.E.vertragsbrüchigen Berliner als auch für die im Fonds Befindlichen.Mit Gönnen hat dies nichts zu tun, nur ob man Prosekthaftungskläger oder Verbleiber ist.Vielleicht war das Klageziel -so gestellt zu werden,als wenn man nicht gezeichnet hätte- falsch. Vielleicht hätte man auf prospektgemässen Verlauf klagen müssen-ich bin Laie;Und Ra.Schirp ist darauf nie eingegangen,als ich in dieser Richtung anfragte
      Grüsse
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