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Seite 5 von 436

IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? ( Seite 5)

Diskussionsstatistik
eröffnet am 29.01.04 15:01:08
von
neuster Beitrag 23.05.12 12:56:15
von

Anzahl Beiträge: 4.351
Aufrufe gesamt: 999.364
Aufrufe heute: 35
Diskussionsnr.: 815.054
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[ Seite: 123456434435436neuster Beitrag ]

Avatar
schrieb am 29.02.04 11:13:38
Beitrag Nr.41 
(12.288.017)
Antwort
Zitat
Leider noch keine Rückäußerung von kickaha zum Thema Haftung ... :eek:

@ christopherm: Habe keine detaillierten kenntnisse zum IBV D 2. Aus der IBV leistungsbilanz 2002 ist jedoch folgendes zu entnehmen:

Liquide Mittel zum 31.12.2002: 3.107 TEUR
Mieteinnahmen 2002 ohne Garantieleistungen: 36.831 TEUR
Ausgaben 2002 ohne Auschüttung u. Tilgung: 52.903 TEUR

Prospektiert waren jedoch lediglich Ausgaben in Höhe von 38.463 TEUR. Begründet wird die Überschreitung mit wesentlich höheren Zinsausgaben für 2002.

Für die Liquiditätsbeurteilung wären nun die folgenden Infos notwendig, über die ich als Nicht-Zeichner des Fonds naturgemäß nicht verfüge:

Sind die Mehrausgaben bei den Zinsen dauerhaft zu erwarten ?

Haben sich die Mieteinnahmen (ohne Garantieleistungen) in 2003 eher etwas erhöht oder eher weiter verschlechtert ?

Üppige Liquiditätsreserven können jedenfalls kaum vorhanden sein !
Avatar
schrieb am 29.02.04 12:48:44
Beitrag Nr.42 
(12.288.440)
Antwort
Zitat
@surfer:

kick meint nicht eine per gesellschaftsvertrag festgelegte zusätzliche haftung sondern die im hgb geregelte wieder auflebende haftung eines kommanditisten, da ausschüttungen, sofern nicht durch gewinne gedeckt, entnahmen sind und somit wieder von der gesellschaft zurückgefordert werden können.

...macht ein insolvenzverwalter als erstes...

Beispiel: 8 jahre 5,5 % ausschüttung = bis zu 44 % haftungswiederauflebung.


@ ibv d 2:
mieteinnahmen werden sich wohl eher verschlechtert haben, thema fehlende garantieleistungen bei den mieten (die ja in 2002 noch bedient worden sind).

@christopher:
ich würde eine klare schriftliche anfrage an die ibv stellen mit der aufforderung, die aktuelle liquiditätssituation darzustellen und die weitere planung für 2004 offen zu legen. ich würde auch jeden verwaltungsrat um auskunft bitten...
Avatar
schrieb am 29.02.04 15:50:24
Beitrag Nr.43 
(12.289.276)
Antwort
Zitat
@ Fondsfonds: Ok, diese Regelung ist mir prinzipiell auch bekannt. Nur, was bedeutet "sofern nicht durch Gewinne gedeckt" in der Praxis. In den Jahren mit Ausschüttung war die Entwicklung ja prospektgemaess und es entstand häufig auch ein steuerlicher Gewinn, allerdings häufig niedriger als die Ausschüttung :eek:

zu IBV D 2: "mieteinnahmen werden sich wohl eher verschlechtert haben, thema fehlende garantieleistungen bei den mieten " Ich habe aber schon die Mieteinnahmen ohne Garantieleistungen herangezogen !!!
Avatar
schrieb am 29.02.04 16:32:56
Beitrag Nr.44 
(12.289.418)
Antwort
Zitat
@W0:Surfer

was glaubst Du denn wie die Verlustzuweisungen entstanden sind ? Schau mal in der Bilanz nach, da solltest Du die Position "Entnahmen" oder "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten" o.ä. stehen.

Der Kommanditist haftet den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe seiner eingetragenen Einlage unmittelbar. Die Haftung ist aber ausgeschlossen, wenn die Einlage geleistet ist.

Im Falle der in Rede stehenden Fonds sind die "Ausschüttungen" aber Kapitalentnahmen und nicht Gewinnausschüttungen (reduziertes od. negatives Kapitalkonto), da nicht aus einem Bilanzgewinn ausgeschüttet wird. Insofern lebt die Haftung des Kommanditisten wieder auf.

Grüße K1
Avatar
schrieb am 29.02.04 18:17:55
Beitrag Nr.45 
(12.289.914)
Antwort
Zitat
@ K1: Kann ich nachvollziehen, wenn das kumulierte Ergebnis massgeblich sein sollte. Dies war genau meine Frage. Kommt es auf das kumulierte Ergebnis an oder das Ergebnis des Ausschüttungs-GJ ???

Im übrigen würde ein Insolvenzverwalter sicherlich auch mit "Gewalt" die Garantiezahlungen eintreiben. Er wäre da gewiss weniger zimperlich wie die IBV unter "Schwestern". Hat er damit Erfolg, könnten die Fonds aber wieder aus der Insolvenz kommen, oder ??? :confused:
Avatar
schrieb am 29.02.04 19:35:02
Beitrag Nr.46 
(12.290.365)
Antwort
Zitat
@W0:Surfer

das kummulierte Ergebnis zählt (bereinigt um die Kapitalrücklage) - ansonsten wäre der Sinn des Haftkapitals der Kommanditisten ja ad absurdum geführt.

Ich bin bei den LBB Fonds nicht beteiligt und kenne die genauen Klauseln im Falle einer Insolvenz nicht. Oftmals ist es aber so, dass Garantien im Falle einer Insolvenz ihre Wirkung verlieren. Von daher wäre ich als Anleger eher scharf darauf eine Insolvenz zu verhindern anstatt so auf die Ausschüttung zu starren.

Grüße K1
Avatar
schrieb am 01.03.04 10:26:52
Beitrag Nr.47 
(12.293.654)
Antwort
Zitat
@ K1: Erst einmal danke für die Klarstellung.

Ich starre gar nicht auf die Ausschüttung, aber ich bin mächtig sauer, wie sich Bankkonzerne versuchen hier aus der Verantwortung zu stehlen. Der Kleinkreditnehmer wird schikaniert und man selber verhält sich wie die italienische Mafia :mad:
Avatar
schrieb am 01.03.04 10:38:43
Beitrag Nr.48 
(12.293.806)
Antwort
Zitat
Laut telefonischer Auskunft der IBV hält der IBV D 2 ohne Mietgarantien und Generalmieteinnahmen ein bis zwei Jahre durch - das klang allerdings eher nach "wir haben eigentlich keine Lust mit Ihnen zu sprechen, rufen Sie doch nochmal in drei Jahren an...".


Fazit aus meiner Sicht: die IBV versucht, den Schaden für sich zu begrenzen und Zeit zu gewinnen. Werde daher schriftliche Anfragen als Einschreiben und mit Zeugen absenden, um Material für den Ernstfall zu sammeln...
Avatar
schrieb am 01.03.04 12:20:21
Beitrag Nr.49 
(12.295.118)
Antwort
Zitat
@ christopherm: Worin sind denn die eklatanten Ausgabesteigerungen gegenüber Prospekt begründet und halten diese weiter an ???
Avatar
schrieb am 01.03.04 12:25:47
Beitrag Nr.50 
(12.295.186)
Antwort
Zitat
Nachdem ja auch die Aubis Plattenbauten via Objektverlagerungen in LBB Fonds entsorgt wurden, sollten wir auch einen Blick auf den Aubis Prozess in Berlin werfen:

Im Bankenskandal hat der Richter das Wort

Zwei Jahre nach der Anklageerhebung beginnt der Prozess um zwei Schlüsselfiguren. Die Aubis-Manager Wienhold und Neuling müssen sich verantworten

Der Prozess ließ auf sich warten: Zwei Jahre nach Anklageerhebung müssen sich ab Dienstag die beiden Aubis-Manager Klaus Wienhold und Christian Neuling vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts verantworten. Die beiden Geschäftsführer der Immobilienfirma gelten als Schlüsselfiguren der Berliner Banken-Affäre. Die Staatsanwaltschaft wirft den 54 und 60 Jahre alten Managern gemeinschaftlichen Betrug und Betrugsversuch vor. Sie sollen mit Hilfe des Leipziger Wärmelieferanten Elpag einen Millionenschwindel zum Nachteil der BerlinHyp, einer Tochter der landeseigenen Bankgesellschaft Berlin, eingefädelt haben. 20 Verhandlungstage sind bei Gericht bisher anberaumt. Die Anklageschrift hat 81 Seiten.

Für die Verhandlung ist mit viel Auftrieb zu rechnen. Nicht nur wird ein riesiges Medienaufkommen erwartet; auch zum Beispiel die „Initiative Berliner Bankenskandal“ um den FU-Professor Peter Grottian hat Aktionen angekündigt. Immerhin ist dieses das erste große Strafverfahren nach Bekanntwerden des Bankenskandals. Außerdem hatte eine 20 000-Euro-Barspende an die CDU, die Wienhold an den früheren Vorstandssprecher der BerlinHyp, Klaus Landowsky, überreichte, den Skandal mit ins Rollen gebracht.

Zunächst sah es dramatisch aus für Wienhold und Neuling. Im Februar 2002 wurden die beiden Aubis-Manager festgenommen. Noch am Abend kamen sie wieder frei, weil der zuständige Amtsrichter keinen Haftgrund sah. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hin erließ dann das Landgericht Haftbefehl. Gegen Zahlung einer Kaution von jeweils 950 000 Euro und unter Meldeauflagen kamen sie nach sechs beziehungsweise sieben Wochen Untersuchungshaft erneut frei. Im September 2003 wurden die Haftbefehle schließlich aufgehoben.

Die Aubis-Unternehmensgruppe hatte Anfang der Neunzigerjahre den Kauf von ostdeutschen Plattenbauten über Kredite von der BerlinHyp in Höhe von rund 300 Millionen Euro abwickeln können. Etwa 14 000 Wohnungen gehörten zum Immobilienbestand der Aubis-Chefs, als Aubis in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Die Bank sprang noch einmal ein und vereinbarte mit Aubis ein Sanierungskonzept. Dabei aber sollen Wienhold und Neuling wahrheitswidrig behauptet haben, der Leipziger Energiedienstleister Elpag sei ein von Aubis unabhängiges Unternehmen. Tatsächlich sollen die beiden Manager in erheblichem Umfang von Elpag-Gewinnen profitiert haben, die durch überhöhte Energiepreise bei der Versorgung der Plattenbauwohnungen anfielen. Wienhold und Neuling haben die Vorwürfe bestritten.

Im Zuge der Ermittlungen um die Banken-Affäre richtete die Staatsanwaltschaft 2001 eine Sonderermittlungsgruppe ein. 124 Verfahren wurden eingeleitet, 7 davon durch Anklageerhebung abgeschlossen, in 2 Fällen ergingen Strafbefehle. 67 der Verfahren seien zumeist mangels Tatverdachts eingestellt worden, sagte ein Justizsprecher am Freitag. Offen seien noch 48.

Wienhold saß bereits im vergangenen Jahr vor Gericht. Dabei ging es um falsche Betriebskostenabrechnungen, durch die rund 2000 Mieter geprellt wurden. Der 54-jährige Wienhold hatte sich für unschuldig erklärt. „Ich bin ohne Fehl und Tadel durchs Leben gegangen“, sagte der gelernte Polizist. Er habe mieterfreundlich gewirtschaftet und sei kein habgieriger Unternehmer. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn schließlich wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 50 000 Euro. Gegen seine Lebensgefährtin als frühere Geschäftsführerin der Aubis-Tochter Aubitec erging eine Geldstrafe von 9 000 Euro. Kerstin Gehrke/Fatina Keilani

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