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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 514)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
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      schrieb am 25.06.04 08:07:05
      Beitrag Nr. 208 ()
      @PetraFem:

      60.000 Anleger auch nur zu erreichen, geschweige denn unter einen Hut zu kriegen ist so gut wie aussichtslos.
      ...
      Von den 60.000 Anlegern wird Herr Lange mit Sicherheit die Mehrheit mittels Vollmacht wieder einwickeln. Wer fährt denn wirklich persönlich zur Gesellschafterversammlung nach Berlin ?Letztes Jahr im März waren beim LBB 6 von 2.500 Anlegern vielleicht 100 da. Maximal. Lange kann ALLE postalisch erreichen. Und das Porto zahlen wir noch. Wir erreichen so gut wie niemanden. Das ist Fakt. Oder hat jemand eine tolle Idee ?


      Ich gehe mal davon aus, daß von den 60.000 Anlegern ein Großteil das Thema bereits kennt und entsprechend abstimmen wird - die Sonderprüfungen sind ja auch zustande gekommen. Zudem steht Lange ziemlich unter Druck - wenn er jetzt im Sinne der IBV abstimmt hat er später vielleicht massive Probleme.

      Ich gehe auch sehr fest davon aus, daß demnächst auch der letzte Anleger über das Thema informiert sein wird :).
      Avatar
      schrieb am 24.06.04 22:07:08
      Beitrag Nr. 207 ()
      Ich habe ja keine Illusionen. Aber irgendwo muss frau doch den Frust mal abreagieren. Aber trotzdem, wenn es Strafanzeigen hageln würde und mit Presseeinschaltung, dann könnten auch 50 engagierte Leute etwas bewegen.
      60.000 Anleger auch nur zu erreichen, geschweige denn unter einen Hut zu kriegen ist so gut wie aussichtslos.
      Siehe die " Initiative Berliner Bankenskandal ". Das sind max. 30 - 50 Leute, davon ein harter Kern von 10 - 15. Die haben zwar bisher auch nichts erreicht, ausser 30.000 Unterschriften in 6 Monaten mit Hilfe von Prof. Grottians Studenten, aber die sind bekannt und machen Wirbel.
      Von den 60.000 Anlegern wird Herr Lange mit Sicherheit die Mehrheit mittels Vollmacht wieder einwickeln. Wer fährt denn wirklich persönlich zur Gesellschafterversammlung nach Berlin ?Letztes Jahr im März waren beim LBB 6 von 2.500 Anlegern vielleicht 100 da. Maximal. Lange kann ALLE postalisch erreichen. Und das Porto zahlen wir noch. Wir erreichen so gut wie niemanden. Das ist Fakt. Oder hat jemand eine tolle Idee ?
      Avatar
      schrieb am 24.06.04 20:58:03
      Beitrag Nr. 206 ()
      @PetraFem:

      Ich werde somit bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen die momentane und die vorherige Geschäftsführung stellen. Ferner Strafanzeige wegen Anlagebetruges, da diese Machenschaften möglicherweise von vorn herein so geplant waren.

      Ohne Dich desillusioniern zu wollen: die Staatsanwaltschaft Berlin gilt als nicht mehr funktionsfähig. Ich weiß zum Beispiel, daß es mal eine Haushaltssperre gab: Kloppapier haben die Beamten selbst mitgebracht, Druckerpapier gab es halt ein paar Wochen nicht. Gleichzeitig sind die Beamten dort auch nicht sooo motiviert, wenn es um das Thema BGB geht.

      Ich hoffe aber, daß Dir Dein Sohn helfen, so eine Anzeige ins richtige Fahrwasser zu bringen, und es kann ja auch nicht schaden, wenn er mal bei den Verantwortlichen nachhakt.

      Auf jeden Fall: Kopf hoch :)! Wir sind zwar abgezockt worden, aber wenigstens von Betrügern, bei denen noch was zu holen ist.
      Avatar
      schrieb am 24.06.04 20:07:13
      Beitrag Nr. 205 ()
      Aber wie soll das denn gehen ? Es sind ca. 60.000 Anleger zu denen wir keinerlei Kontakt haben und hier im Forum sind es vielleicht 20 oder 30.

      Wie willst Du Kontakt zu 60.000 Anlegern aufnehmen ? Das kostet ja schon fast 60.000 Euro an Porto.


      mmmh, eine gute, sehr wichtige Frage. Unsere Rechte müssen organisiert werden, sonst sind sie wertlos.

      Ohne daß ich weiß, wie der Kontakt herzustellen wäre... aber e-mail und Diskussion hier im Forum wäre mal jedenfalls billiger...

      Vielleicht gibts noch woanders ein "Treffen" der LBB-Fans ;), aber ich hab bisher nichts gefunden..

      trotzdem... wie die Leute an die Bildschirme kriegen...:confused:


      Finden wir diese Leute unter den Anlegern ? Oder wäre die Beauftragung von externen Fachleuten der bessere Weg ?


      Externe Fachleute helfen nicht immer. unsere Problem wird immer das gemeinsame Durchsetzen sein. Und das stellt immer die Frage der Organisation von Mehrheitsbeschlüsssen..


      Teeth
      Avatar
      schrieb am 24.06.04 19:37:40
      Beitrag Nr. 204 ()
      Das ist ja richtig. Aber wie soll das denn gehen ? Es sind ca. 60.000 Anleger zu denen wir keinerlei Kontakt haben und hier im Forum sind es vielleicht 20 oder 30. Die werden alle wieder Lange ihre Vollmacht geben. Ich will ja nichts sagen, aber wenn ich " nur " mit 10.000 Euro oder so beteiligt wäre würde ich es ja vielleicht genauso machen. Blöderweise habe ich denen meine private Altersvorsorge anvertraut. Wie willst Du Kontakt zu 60.000 Anlegern aufnehmen ? Das kostet ja schon fast 60.000 Euro an Porto. Vielleicht sollten statt dessen mal einige Dutzend oder Hundert Strafanzeigen eingehen. So richtig mit Presse-Tam-Tam. Klar kannst Du nicht verhindern, dass die Justiz das liegen lässt in unserer Bananen-Republik. Übrigens habe ich Anfang des Jahres mal eine öffentliche Sitzung der Initiative " Bankenskandal " in Berlin besucht. Der Prof. Grottian scheint ein ganz vernünftiger Mann zu sein. Die überlegen ja auch, sich ggf. mit den Anlegern zu verbünden. Jedenfalls sind die Anleger für nicht das Feindbild. Zumindest nicht die der ganz "normalen" Fonds der BGB. Anders die Anleger der Promi-Fonds.

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      schrieb am 24.06.04 19:21:35
      Beitrag Nr. 203 ()
      @teeth
      @all

      Ich stimme dem Beitrag von teeth völlig zu. Jedoch geht es jetzt weniger darum über die Vergangenheit zu trauern, sondern darum die Zukunft zu gestalten.

      Es spitzt sich m. E. darauf zu, wie bekommen wir die "richtigen" Leute in die Verwaltungsräte. Sie müssten die Interessen der Anleger und nicht die der IBV vertreten. Sie müssten Fachwissen und gleichzeitig den notwendigen "Biss" haben.

      Finden wir diese Leute unter den Anlegern ? Oder wäre die Beauftragung von externen Fachleuten der bessere Weg ?
      Avatar
      schrieb am 24.06.04 19:21:09
      Beitrag Nr. 202 ()
      Ihr kennt ja wahrscheinlich die " www.KM-management.com " Dort gibt es unter " Prospekt vs. Realuität " einen interessanten Beitrag zu den LBB Fonds von RA Schirp. Lt. Schirp beinhalten die Generalmietverträge und Mietgarantieverträge mit der IBG eine monatlich IM VORAUS an den jeweiligen Fonds zu zahlende Miete. Wie das ja bei jedem Mietvertrag üblich ist.
      Dies wird aber wie bekannt nicht entsprechend Vertrag auch so durchgeführt, sondern es wird " IM NACHHINEIN abgerechnet ". Irgendwann. Und dann wird auch nur unvollständig mit langer Verspätung ( Zinsverlust ! ) oder überhaupt nicht gezahlt.
      Es ist aber die Pflicht der Fonds-Geschäftsführung der IBV, die genaue Einhaltung aller Verträge zu überwachen und notfalls zur Wahrung der Vermögensinteressen der Anleger durchzusetzen.
      Hier gab es offensichtlich einen jahrelangen Schlendrian bedingt durch die Interessensverquickung der IBV mit der Bankgesellschaft und deren übrigen Töchtern. Und dies wurde den Anlegern / Gesellschaftern gegenüber verschleiert.
      Ich komme wieder auf das Strafrecht. ( Und ich war selbst lange Jahre Geschäftsführerin mehrerer GmbHs ). Die Geschäftsführung ist nicht Fremden ( Bankgesellschaft ) verpflichtet, sondern der Gesellschaft und den Gesellschaftern. Sie hat deren Vermögensinteressen zu wahren und durchzusetzen. Tut sie das vorsätzlich nicht, macht sie sich der Untreue schuldig, strafbar nach $ 266 StGb und mit Gefängnis bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bedroht.
      Ich werde somit bei der Staatsanwaltschaft Berlin Strafanzeige gegen die momentane und die vorherige Geschäftsführung stellen. Ferner Strafanzeige wegen Anlagebetruges, da diese Machenschaften möglicherweise von vorn herein so geplant waren.
      Ich werde mich wehren, ich bin doch kein Schaf.
      Ich jedenfalls fühle mich um mein Geld betrogen, das ich möglicherweise nie wiedersehen werde. Und dabei handelt es sich um meine Altersvorsorge. Von den Ausschüttungen lebe ich zum beachtlichen Teil. Mir fehlen im Moment ca. 9.000,-- Euro Ausschüttung für dieses Jahr.
      Klagen kann ich mir nicht leisten, bei diesen Streitwerten und der Aussicht auf jahrelange Prozesse durch x Instanzen. Und ich kann auch nicht dem verlorenen Geld den Rest meines Vermögens hinterherwerfen. Zum Klagen bin ich zu arm, für Prozesskostenhilfe zu reich. Rechtsstaat Deutschland !
      Mein Sohn ist z.Z. als Rechtsreferendar bei der Staatsanwaltschaft und bekommt ca. in 1-2 Jahren seine Zulassung als Anwalt. Dann sieht es vielleicht anders aus.
      Avatar
      schrieb am 24.06.04 07:48:48
      Beitrag Nr. 201 ()
      @PetraFem: Du hast die ganze Angelegenheit ziemlich präzise auf den Punkt gebracht.

      @all: Diejenigen, die rückabwickeln wollen, sollen diese Strategie verfolgen. Mein Interesse wäre, unsere hervorragende Rechtsposition auch durchzusetzen.

      Es ist schon beeindruckend, wie man trotz einer so guten Lage so vermeintliche Schwierigkeiten haben kann. Und es ist beeindruckend zu sehen (wahrscheinlich auch übertragbar auf andere Fälle), wie eine kleine Gruppe von Leuten es schafft, eine große Schafsherde zu einem gewünschten Verhalten zu bringen, obwohl die was ganz anderes will….

      Zurück zum Thema:

      Selbstverständlich habe ich für die Gutachten gestimmt, und selbstverständlich nehme ich mein Stimmrecht an den GVs wahr. Nur das ist alles viel zu wenig…

      Die ganze Sache ist eigentlich so primitiv, dass es wehtut, es hinschreiben zu müssen. Man kommt sich ja vor, als würde das kleine Einmaleins in Frage gestellt.

      Nur ein Beispiel:

      In dem Schreiben von Lange vor den Prüfungen steht schon was Richtiges: (bei mir LBB 12; ich gehe mal nicht davon aus, dass er sich die Mühe gemacht hat, für andere Fonds anders zu formulieren)


      Für Ausschüttungen ist in der Regel ein kompletter Eingang der prospektierten Einnahmen (sowohl aus direkten Mieten wie aus Garantiezahlungen) die notwendige Voraussetzung.


      So einfach, so richtig… versteht ja eigentlich schon ein Zehnjähriger…

      Ich kenn mich nicht genau im Recht der Personengesellschaften aus. Aber ich kenn mich im GmbH-Recht aus. Dort haben die Gesellschafter (-das sind wir-) selbstverständlich jederzeit volles Einsichtsrecht in die Bücher. Es ist doch absurd, dass wir das hier nicht kriegen sollten.

      Lange weiter, wenn er Recht hat, hat er Recht:


      Zur Information der Gesellschafter fordern wir hiermit die Geschäftsführung öffentlich auf, bis allerspätestens Ende Mai 2004 eine ausführliche Information an die Gesellschafter über den Eingang von Zahlungen, bzw. den noch offenen Stand von Garantieabrechnungen und eine Darstellung der Strategie zur Durchsetzung von Ansprüchen zu versenden.
      Feststellung und Sicherung von möglichen Ansprüchen aus der Start und Betriebsphase.


      So was muß man doch nicht fordern, unter verschärfter Mobilisierung des Gerechtigkeitsgefühls. So was setzt man ganz simpel durch.


      Übrigens ist allerspätestens Mai nun auch schon vorbei…

      Das ging mir auch bei Gräbner auf den Keks, dass der nur nach Gutachten gerufen hat, als wärs damit getan.

      Im Moment ist mir die ganze Sache noch relativ egal, aber wenn mir mal die LBB-GF persönlich zu blöd kommt, dann werde ich oben angesprochene Liste, notfalls über meinen RA, einfordern, nur um mal zu zeigen, wo hier die Grenze der Unverschämtheit ist. Und ich gehe jede Wette ein, die in kürzester Zeit zu kriegen. Daß sogar eine gewählter Vertreter wie der VR das nicht schaffen sollen, sondern auf goodwill der GF angewiesen sei, ist doch surrealistisch. Wozu soll der denn da sein?

      Aber was dann? Wenn ich diese Liste habe, müsste ich als nächstes die GF - Führung auffordern, die Außenstände einzutreiben. @Petrafem hat dazu ja alles notwendige gesagt. Dazu bräuchte man dann aber einen Mehrheitsbeschluß von uns Gesellschaftern. Und an der Mobilisierung dieser trägen Masse wird’s scheitern…. Obwohl parallel alle lamentieren werden, wie ihre Rechte missachtet werden.


      ME ist auch, was hier so gern angesprochen wird, der Ruf nach Strafrecht verfehlt; das ist zuallererstmal eine Sache des Privat(Zivil)Rechts. Und wenn wir es nicht geregelt kriegen, auch nur unsere simpelsten Ansprüche durchzusetzen, haben wir keinen Anspruch, die Unterstützung des öffentlichen Interesses einzufordern.

      Für mich ist auch der einzige Zweck der Gutachten NICHT, was Neues rauszukriegen, sondern es für alle als Fakt darzulegen, damit man dann halbwegs vernünftige Beschlüsse hinkriegt.


      Ich bin auch mal gespannt, ob die GF es nicht tatsächlich schafft, trotz der ganzen Vorgänge bei der nächsten GV-Versammlung eine Entlastung für ihre Tätigkeit hinzukriegen… Es wird schon an so was simplem scheitern…


      Das Problem ist, diese träge Masse an Zeichnern zur Intelligenz zu verhelfen.

      Aber wir haben ja auch eine so offensichtliche Katastrophe wie Lange für würdig befunden….

      Bin mal gespannt, wie´s weitergeht….
      Avatar
      schrieb am 23.06.04 19:40:05
      Beitrag Nr. 200 ()
      @PetraFem:

      In den meisten Fonds findet sich ein wesentlicher Anteil von Problemimmobilien. Die sehen teilweise imposant aus, sind wirtschaftlich gesehen aber eine Katastrophe.

      Viele wurden von der BGB ja in die Fonds verlagert. Das ging praktisch so:

      1. BGB beleiht eine Immobilie eines Kunden :look:.

      2. Projekt rechnet sich nicht, Immobilie verfällt im Wert und der BGB droht, daß sie ihr Geld zum Teil nicht wiedersieht :(.

      3. Das ganze passiert bei zahllosen Projekten und wenn die Bank korrekt bilanziert, ist sie pleite :eek:.

      4. Lösung: BGB kauft viele Immobilien zum ursprünglichen (aufgrund der Entwicklung als überteuert anzusehenden) Preis. Dann verpackt sie diese in Fonds, die sie mit Mietgarantien versieht und verklappt diese Fonds über "Berater" an Anleger :cool:.

      5. Kommt der Immobilienmarkt wieder in Schwung, geht die Rechnung für die BGB auf. Wenn nicht - na ja, die Situation haben wir ja jetzt :mad:.

      Zum Thema Lange: sein Sohn hatte doch tatsächlich die Nerven, mir telefonisch seine Schiffe anzupreisen - dümmer geht es wirklich nicht mehr :D.

      Ansonsten geistern ja sehr viele Gerüchte über Lange durch die Gegend, die Frage ist halt, was man ihm nachweisen können wird :confused:.

      Zum Thema Klagen: es dürften bald erste Urteile zu älteren Fonds vorliegen. Dann kann man sofort abschätzen, inwieweit sich hier eine Klage lohnt :).
      Avatar
      schrieb am 23.06.04 18:37:05
      Beitrag Nr. 199 ()
      Selbstverständlich habe ich FÜR die Sonderprüfungen gestimmt. Im März 2003 habe ich auch persönlich die Gesellschafterversammlung des LBB 6 besucht und dort Herrn Lange kennengelernt. Er hat sich ja sein Salär als Vorsitzender ganz schön erhöhen lassen und versteht es, die Leute mit Worten einzuwickeln. Aber den schönen Worten folgen keine Taten. Sonst sähe die Situation wohl völlig anders aus. Dafür werde ich von ihm mit Prospekten von Schiffsfonds bombardiert. Ich halte es für einen Skandal, dass er die Adressen der Fondszeichner für seine persönliche Werbung missbraucht. Von Fonds habe ich sowieso die Nase voll. Bei einem fähigen Verwaltungsrat wäre die halbherzige Einforderung der Garantien sicher so nicht durchgegangen. Was steckt wohl hinter der passiven Haltung des Verwaltungsrates ??? Fällt euch da etwas ein ?
      Für mich stellt sich die Frage, ob sich nicht auch der Verwaltungsrat wegen Passivität nach § 266 StGB - Untreue - strafbar gemacht hat. Der Verwaltungsrat müsste doch den Einblick in alle Garantieverträge haben und hätte die Pflicht gehabt, diese schon längst durchzusetzen. Auch gerichtlich.
      Was die Anwälte betrifft: Ich habe den Eindruck, hier soll bei den Anlegern Panik erzeugt werden um sie in teure Prozesse hineinzutreiben. Merke: Der Anwalt gewinnt immer. Bei diesen Streitwerten !
      Ich frage mich nur, was soll man wirklich tun ? Wahrscheinlich erstmal das Ergebnis der Sonderprüfungen und die Gesellschafterversammlungen abwarten. Oder ?
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