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    IBV-Deutschland-/LBB-Fonds - doch Ausschüttung?? (Seite 518)

    eröffnet am 29.01.04 15:01:08 von
    neuester Beitrag 28.01.24 23:31:29 von
    Beiträge: 5.338
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      schrieb am 20.05.04 13:25:28
      Beitrag Nr. 168 ()
      @167:

      In Bezug auf die Höchstpreisgarantie hast du recht. In Bezug auf die Gesamtsituation der Fonds nicht.

      Vorgenommene Ausschüttungen haben nichts mit der zukünftigen Überlebensfähigkeit eines Fonds zu tun, vor allem, da die Fonds ja eigentlich aus der Liquiditätsreserve ausschütten sollten.

      Fakt ist, das bei allen mit Garantien unterlegten Fonds der IBV der Generalmieter nicht zahlt, Leerstandskosten entgegen den Prospektangaben auf die Fonds umgewälzt werden und Anschlußfinanzierungen durch die dramatisch schlechten Objekte äußerst fraglich sind. Von daher sind die Sonderprüfungen fast schon zu spät.
      Avatar
      schrieb am 20.05.04 12:19:38
      Beitrag Nr. 167 ()
      @Fondsfonds: Das Beispiel Höchstpreisgarantie zeigt, daß man zu leicht dazu neigt, alle LBB-Fonds über einen Kamm zu scheren (ich nehme mich selbst da gar nicht aus). Tatsächlich ist es so, daß die Höchstpreisgarantie beim LBB5 in vollem Umfang gezahlt wurde, beim LBB8 zum allergrößten Teil, bei anderen (späteren) Fonds dagegen nur teilweise oder gar nicht. Auch die vorgenommenen Ausschüttungen zeigen ja, daß die Situation der einzelnen Fonds tatsächlich durchaus sehr unterschiedlich ist.
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      schrieb am 18.05.04 09:02:46
      Beitrag Nr. 166 ()
      LBB 7 fällt auch die Ausschüttung aus.

      Ähnliche (aus Anlegersicht) dramatische Begründungen wie bei LBB 6.

      Interessanterweise ist hier sogar der Anteil der über Plan liegenden Tilgung noch deutlich höher und macht mehr als 50 % der fehlenden Ausschüttung aus.

      Es ist somit sehr gut erkennbar, wie die Gesellschafter zu Gunsten der Bank geschröpft werden.
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 20:05:36
      Beitrag Nr. 165 ()
      #164:

      Wo läuft denn eine (ernsthafte) Klage? Wie von IBV bekannt gegeben wurde, hat man ja aus "prozesstaktischen" Gründen nur geringe Teilklagen eingereicht.

      Die Hauptproblematik ist doch nicht, ob Garantien gezahlt werden oder nicht. Die Hauptproblematik ist, das die Fonds sich nicht so entwickeln wie prognostiziert. Damit meine ich nicht direkt Auszahlungen (Ausschüttungen) an die Anleger, sondern die wirtschaftliche und juristische Gesamtsituation der Fonds.

      Sofern diese Entwicklung darauf beruht, das sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen während der Fondslaufzeit verändert haben sollten, liegt dies im Risikobereich des Anlegers. Sofern aber die Fonds vertraglich und wirtschaftlich nicht so ausgestattet wurden, wie im Prospekt dargestellt, liegt die Ursache bereits bei der Produktgestaltung und Emission. Und da es inzwischen verschiedenste Be- und Hinweise auf letzteres gibt, läuft die Verjährungsfrist bereits, denn der Schaden liegt bereits vor und ist bekannt.

      Von daher wäre ein Ausgang der Prüfungen "wie das Hornberger Schiessen" ganz im Sinne der (Ironie on) die Prüfungen natürlich unterstützenden und die Prüfer mit allen Unterlagen versorgenden IBV (Ironie off).

      Ich gehe in jedem Fall davon aus, das die Prüfungen Klarheit über die wirkliche Vertragslage der Fondsgesellschaften bringen werden. Die IBV ist dazu ja seit Jahren nicht in der Lage zu.

      Und noch ein Nachsatz dazu: Es ist schlimmes zu befürchten, wenn schon seit Jahren angeblich sichere Garantien wie Höchstpreisgarantien nicht gezahlt werden. Ich glaube auch nicht ohne Grund daran, das ein Garant auch schon seit nahezu einundeinhalb Jahren einfach keine Generalmiete zahlt und der Dienstleister diese auch nur halbherzig eintreibt. Wie heißt es: Da ist was faul im Staate Bankgesellschaft...
      Avatar
      schrieb am 16.05.04 18:17:43
      Beitrag Nr. 164 ()
      Die Sonderprüfungen der Fonds werden ausgehen wie das Hornberger Schiessen. Hinterher werden wir genauso klug sein wie vorher, da es müssig ist, Entscheidungen von damals mit dem Wissen von heute beurteilen zu wollen. Die einzigen, die von den ganzen Sonderprüfungen profitieren werden, sind die Wirtschaftsprüfer. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. : - ))
      Natürlich hatte die BGB Problem-Immobilien und natürlich war es bequem, diese in den Fonds unterzubringen. Man konnte auch leicht Garantien über 20 und 25 Jahre geben, da man geglaubt hat, die Zeit, namentlich Inflation und Wirtschaftswachstum würden diese Probleme schon von selbst lösen, so daß es nach 25 Jahren durchaus nicht unattraktiv sein würde, diese Immobilien wieder zurückzunehmen. Aber ist das kriminell? Kriminell wird es erst dann, wenn man die gegebenen Garantien nicht einhält, und versucht, sich darauf zu berufen, daß sich die Welt anders entwickelt hat, als man das erwartet hat (was aber niemals Vertragsgrundlage war).
      Nichts anderes macht doch auch Hans Eichel: Er verschuldet sich, als gäbe es kein Morgen, und hofft, daß sein Nachfolger das heute geliehene gute Geld in 10-20 Jahren mit schlechtem Geld zurückzahlen kann. Aber ist das kriminell? Kriminell ist das nur, wenn der Staat sich eines Tages weigert, dieses geliehene Geld ÜBERHAUPT zurückzuzahlen.
      Was uns zum oft zitierten Märchen von der Verjährung bringt: Eine Verjährung beginnt erst zu laufen ab Eintritt des Schadens. Die Frage, die hier schon gestellt aber nicht beantwortet wurde, ist: Welcher Schaden ist denn eingetreten? Der Schaden, daß man vermutet (aber nicht beweisen kann), daß ein Garantie-Geber im Jahre 2020 seine Garantie nicht erfüllen will??? Der Schaden, daß Miet-Garantien nicht gezahlt werden? Schon eher, aber wogegen will man hier Klagen, wenn diese Klage bereits läuft???

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      schrieb am 08.05.04 09:16:45
      Beitrag Nr. 163 ()
      @ Fonsfonds: Deiner Analyse unter # 161 ist nichts hinzuzufügen ;)

      Als LBB 9 Anleger bekam ich den Gb 2002 am 07.05.2004. Merke: Verträge sind für die IBV zum mißachten da ! :mad:
      Avatar
      schrieb am 07.05.04 08:51:01
      Beitrag Nr. 162 ()
      Interessant allerdings auch gestern im Artikel in "Die Welt":


      Berliner Landesbanker vor Gericht
      Zwei ehemalige Vorstandsmitglieder sollen Bilanzen gefälscht haben
      von Norbert Schwaldt

      ...(gekürzt)...

      Es gebe bis heute keine gesetzlichen Vorgaben, dass solche Freistellungserklärungen überhaupt im Jahresabschluss auftauchen müssten, sagte Decken dem Gericht. Bis heute würden sich auch nicht in den Bilanzen der Landesbank berücksichtigt. Die Landesbank hafte ohnehin für die Weberbank (95 Prozent der Anteile) und auch für die Fonds. ...(gekürzt)...

      Artikel erschienen am 6. Mai 2004
      Avatar
      schrieb am 06.05.04 09:05:21
      Beitrag Nr. 161 ()
      Hallo @ all,

      ich habe mir mal das Schreiben bzgl. Ausschüttung LBB 6 besorgt. Sofern immer noch jemand glauben sollte, es bei dem Initiator IBV mit einem seriösen Anbieter zu tun zu haben, möchte ich hier die Gelegenheit nutzen, auf die Fülle von nahezu unglaublichen Vorgängen hier am Beispiel LBB 6 darzustellen. Leider treffen diese Dinge auch auf die anderen Fonds zu.

      Zunächst zur Verdeutlichung: Gerüchteweise seien ja nur die „jüngeren“ Fonds der IBV von den Vorgängen um Objektverlagerungen betroffen. Hier handelt es sich nun um den LBB 6, einen der ersten mit entsprechend vielen (angeblichen) Garantien ausgestatteten Fonds.

      Wie wird also den Zeichnern von der IBV die verringerte Ausschüttung dargestellt? Die IBV teilt dazu vier Bereiche fehlender Einnahmen bzw. höherer Kosten mit.

      Zum Einzelnen (mit direkter Kommentierung):

      Es sollten 5,8 Mio € ausgeschüttet werden. Folgende Beträge „fehlen“ dem Fonds:

      1. Geringere Zinseinnahmen von 1,3 Mio €. Diese Zahl wird allen ernstes von der IBV als Saldierung von geringeren Zinseinnahmen und auch geringeren Zinsausgaben (0,5 Mio €) dargestellt.

      Die Wahrheit also: Es fehlen also 1,8 Mio € Zinseinnahmen. Wie üblich hat die IBV nicht dabei verdeutlicht, ob sich die Zahl auf das Jahr 2003, 2002 oder andere Perioden bezieht. Es bleibt: Wie kann diese Summe fehlen? Gibt es nicht eine Wertpapierkonditionengarantie? Im Schreiben erfolgt die Aufklärung an späterer Stelle mit einem Schlag ins Gesicht des Zeichners (alleine, wem fällt es wirklich auf?): 2006 soll der Ausgleich der fehlenden Einnahmen aus der Wertpapierkonditionengarantie erfolgen. Hier wird also durch die kalte Küche den Zeichnern mitgeteilt, das die IBV die Einstellung des zahlungsunwilligen (zahlungsunfähigen?) Garanten zu Lasten der Gesellschaft akzeptiert hat, erst zum Ende der 10-jährigen Garantieperiode abzurechnen. Bitte jeder Betroffene selbst im Prospekt nachsehen, ob dort von einer jährlichen Garantie die Rede ist oder nicht.

      2. Höhere Tilgungen von 1,3 Mio €.

      Wird natürlich nicht erklärt. Vielleicht können sich einige auch hier erinnern: Es lag lt. Prospekt eine Darlehenskonditionengarantie vor. Wie können dann so unglaublich höhere Tilgungen p.a. erfolgen? Es bleibt nur ein Schluß: Die IBV führt also (garantierte) Darlehen zurück zu Lasten der laufenden Liquidität. Ist das im Prospekt so vorgesehen gewesen? Hätte man gezeichnet, wenn statt Ausschüttungen höhere Darlehenstilgungen vorgesehen wären? Aber so läuft es halt, wenn die Geschäftsführung innerhalb des gleichen Konzerns beheimatet ist wie der Darlehensgeber.

      3. Nicht erfolgte Mieterhöhungen in Höhe von 1,4 Mio €.

      Hier bin sogar ich vom Stuhl gefallen. Wie kann das sein, bei einem fest vereinbarten Generalmietvertrag? Wird ohne jede Erläuterung einfach den Gesellschaftern mitgeteilt. Ich bin nicht zu einer Kommentierung fähig.

      4. (zu vernachlässigende 0,15 Mio €)

      Soweit die einzelnen Punkte. Wer jetzt glaubt, das es das war, hat nicht mit der IBV gerechnet. Was teilt man also den Gesellschaftern weiter mit? Wenn es nicht so ernst wäre, müßte man jetzt wirklich lachen: Zur Ausschüttung wolle man nicht die Liquiditätsreserve angreifen. Der unbedarfte Laie würde jetzt sagen, ist doch richtig, welcher kaufmann würde das machen? Wie war aber der Fonds bewußt geplant und konzipiert? Richtig: Es SOLL aus der Reserve ausgeschüttet werden. Kann jeder im Prospekt nachlesen.

      Weiter: Man behauptet allen ernstes, hinsichtlich der erhöhten Tilgung Verhandlungen mit anderen Kreditinstituten aufgenommen zu haben. Das ist Realsatire pur. Ich könnte wirklich ruhiger schlafen, wenn ich auch nur ein Institut wüßte, welches freiwillig eine Finanzierung eines Fondsobjektes mit Generalmieter Tochter Bankgesellschaft Berlin in Erwägung zieht. Für die, die es nicht glauben wollen: ich erinnere an die außerordentlichen Kündigungen von Darlehen bei anderen Fonds der LBB-Reihe, bspw. LBB 11.

      Absolut irre ist auch die Logik aus der bereits angesprochenen Abrechnung der Wertpapiergarantie in 2006 (warum sollte der Garant dann zahlen, wenn er es schon heute nicht kann?): Man könne danach (ernsthaft wörtlich IBV: „deutlich“) höhere Zinseinnahmen erwarten. Ich denke jeder kann sich den Betrag ausrechnen, wenn man 6-8 Mio € (sofern sie überhaupt jemals kommen sollten) sicher anlegt, und diesen ins Verhältnis zu den fehlenden Beträgen (siehe Begründung Ausfall Ausschüttung) setzen.

      Genauso ist die Darstellung von höheren Tilgungen auf der einen Seite aber der Verrechnung von dadurch ja auch verursachten niedrigeren Zinsausgaben mit fehlenden Zinseinnahmen eine echte Verarschung für jeden halbwegs wirtschaftlich gebildeten Zeichner.

      Die Fülle von unseriösen, falschen und inkompetenten Darstellungen läßt für mich nur einen Schluß zu: Man hat es mit der IBV nicht mit einer unfähigen Geschäftsführung sondern mit einer kriminellen Gesellschaft zu tun. Ich rechne in Kürze mit ersten Strafanzeigen. Das man jedem Gesellschafter der LBB-Fonds nur dringend empfehlen kann, juristische Schritte einzuleiten, muß wohl nicht erwähnt werden.

      Es wäre alles auch nicht ganz so bemerkenswert, wenn es sich nicht um eine Tochtergesellschaft einer deutschen Bank handeln würde. Noch gravierender wird alles, wenn man sich klar macht, das ein öffentlich-rechtlicher Hintergrund besteht.
      Avatar
      schrieb am 05.05.04 20:10:36
      Beitrag Nr. 160 ()
      WO:Surfer

      Das ist ja endlich mal ne vernümpftige Mitteilung!!
      Dieser Lug und Trug kommt wahrscheinlich doch noch zu einem vernümpftigen Ende!!

      Bin gerade dabei gewesen,meine Anteile über die Bank zu veräussern,was ich jetzt wohl sofort stornieren werde,danke.
      Werde mir morgen sofort das Urteil über meinen Anwalt besorgen,und prüfen lassen!

      Grüsse

      kalle
      Avatar
      schrieb am 05.05.04 10:38:55
      Beitrag Nr. 159 ()
      Artikel aus der Welt ist zwar schon etwas älter (24.04.); aber doch von grundsätzlichem Interesse ...

      Sieg für Fondszeichner der Bankgesellschaft
      Urteil: Anleger erhalten zum ersten Mal Zinsausfall erstattet - Zwei Kläger können ihre Anteile zurückgeben
      von Norbert Schwaldt

      Berlin - Zwei Anleger der umstrittenen Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin haben vor Gericht zum ersten Mal einen Erfolg erstritten und können Anteile zurückgeben. Die Vertriebstochter der Immobilien- und Baumanagementgesellschaft (Ibag) des mehrheitlich landeseigenen Konzerns muss nach dem jetzt bekannt gewordenen Spruch des Landgerichts Berlin Anteile des Immobilienfonds IBV Deutschland 3 wieder übernehmen und den Zinsausfall erstatten. (AZ 2O 278/03).


      Zudem werden die Kläger aus einem Darlehensvertrag mit einem anderen Tochterunternehmen der Bankgesellschaft entlassen, über den sie ihre Fondsanteile mit finanziert hatten. Die Bankgesellschaft hat dagegen allerdings Berufung eingelegt.


      Die Zeichner des Fonds IBV 3 hatten auf Schadenersatz geklagt, weil es bei einem Objekt Vermietungsprobleme gegeben hatte. Weil die den Anlegern aber nicht mitgeteilt wurden, machten diese nun ihren Anspruch aus der Prospekthaftung geltend. Bei dem Objekt handelt es sich um zwei Altenheime der Deutschen Seniorenförderung und Krankenhilfe (DSK). Die Kläger seien nicht "auf die geänderten Umstände bezüglich der Objekte" hingewiesen worden, hob das Gericht hervor. Als die Fondsanteile im Wert von 30 000 und 40 000 Euro erworben wurde, sollen Mietausfälle schon bekannt gewesen sein. "Wird das in die Verantwortlichen gesetzte Vertrauen enttäuscht, machen sie sich gegenüber dem Anleger schadenersatzpflichtig in Form der Rückgängigmachung von dessen Beteiligung", heißt es in dem Urteil, das der WELT vorliegt. Das Gericht spricht in diesem Zusammenhang sogar von "Fahrlässigkeit".


      Das Urteil, sollte es in der Revision Bestand haben, könnte grundsätzliche Bedeutung für Tausende anderer Fondszeichner haben. Anteile des IBV 3 können nämlich erst zum 31. 12. 2025 zurückgegeben werden.


      Das ist auch bei anderen Bankgesellschaftsfonds der Fall. Haftungsfälle aus Fondsprospekten verjähren zwar nach drei Jahren, doch sollen in den nächsten Wochen ähnliche Klagen erhoben werden. Eine Berliner Kanzlei betreut in diesem Zusammenhang bereits 700 Fondszeichner.


      Unterdessen haben Anleger von Immobilienfonds der Bankgesellschaft beschlossen, dass unabhängige Wirtschaftsprüfer ihre Fonds unter die Lupe nehmen sollen. Nach einem Bericht der Zeitschrift "Finanztest" soll auch geklärt werden, ob die Bankgesellschaft überteuerte und riskante Immobilien in die Fonds überführt habe. Über 90 Prozent der abstimmenden Fondszeichner hätten sich für eine Prüfung ausgesprochen. Es geht dabei um 13 Fonds: die Fonds LBB 4 bis 13 sowie die Fonds IBV-Deutschland 1 bis 3. Etwa 55 000 Investoren haben Anteile an diesen Fonds gezeichnet.


      Michael Lange, Verwaltungsratsvorsitzender der Fonds, beklagt, dass der Fondsvertrieb IBV auf Zeit spiele und die Prüfaufträge zu möglichem Fehlverhalten nicht umsetze. Die Zeit drängt, da die Schadenersatzansprüche verjähren könnten. Anlass der Initiative sind die schlechten Ergebnisse einiger Fonds. Allein beim IBV 1 sollen 2002 über 40 Prozent der Mieteinnahmen ausgefallen sein.


      Artikel erschienen am 24. April 2004
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