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    Deutsche Small Caps - Basisinvestments eines Langfristdepots (Seite 1972)

    eröffnet am 18.12.04 19:37:36 von
    neuester Beitrag 02.05.24 15:36:47 von
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      schrieb am 12.11.20 10:11:24
      Beitrag Nr. 49.979 ()
      Was mir bei Blue Cap missfällt ist, das seit Dr. Schubert nicht mehr dabei ist, wer hat dort noch Interesse an einem hohen Aktienkurs bzw. wer ist da noch mit "Herzblut" dabei und nicht nur Angestellter mit hohem Gehalt bei irgendeiner Firma? Das ist für mich auch der Grund wieso ich (momentan) nicht mehr bei Blue Cap dabei bin..vielleicht ändert sich das ja wieder wenn man weiß was bei PF mit den Blue Cap Anteilen genau passiert bzw. was Dr. Schubert mit seinen Anteilen dort macht..
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      schrieb am 12.11.20 10:09:34
      Beitrag Nr. 49.978 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.681.502 von Putin01 am 12.11.20 10:01:27
      LUS & TR Partnerschaft?
      Zitat von Putin01: ist es bekannt welchen Anteil Traderepublic Transaktionen am L&S Gesamtumsatz haben?
      gibt es da bestehende Kooperationsverträge? wie ich gelesen habe, hatte ja L&S die TR Beteiligungen verkauft.

      Wie hoch ist das Risiko zu bewerten dass TR auf einen anderen Anbieter (zB Tradegate) umschwenkt oder in Zukunft mehrere Börsenplätze anbietet und L&S somit Umsätze wegbrechen?


      Gute Frage für die HV! Ich werde nicht teilnehmen.
      Gruß
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      schrieb am 12.11.20 10:01:27
      Beitrag Nr. 49.977 ()
      ist es bekannt welchen Anteil Traderepublic Transaktionen am L&S Gesamtumsatz haben?
      gibt es da bestehende Kooperationsverträge? wie ich gelesen habe, hatte ja L&S die TR Beteiligungen verkauft.

      Wie hoch ist das Risiko zu bewerten dass TR auf einen anderen Anbieter (zB Tradegate) umschwenkt oder in Zukunft mehrere Börsenplätze anbietet und L&S somit Umsätze wegbrechen?
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      schrieb am 12.11.20 00:38:39
      Beitrag Nr. 49.976 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.677.908 von trustone am 11.11.20 21:51:28
      EVN
      Mir ist nicht ganz klar, warum das operativen Geschäft von EVN oft so dargestellt wird, als ob es sich um einen Versorger/Energieproduzent handelte. Oder gar einen "grünen" Versorger.

      Tatsächlich hat EVN laut Geschäftsbericht im letzen Jahr lediglich 5.595 GWh Energie selbst produziert, davon 2.315 GWh erneuerbare Energie. Hingegen hat man 19.924 GWh Strom an Endkunden verkauft, plus 5.083 GWh Erdgas und 2.196 Wärme. Mit anderen Worten: EVNs eigenes Geschäft ist in erster Linie der Endkundenvertrieb, nicht die Stromerzeugung.

      Das ist ein extrem undankbarer Markt in den meisten Ländern Europas. Die ehemaligen Monopolisten können hier zwar auf Altverträge noch sehr hohe Margen erzielen, weil viele ältere Kunden zu faul zum wechseln sind. Aber im kompetitiven Neukundengeschäft verdient da kaum einer irgendwas. Im Gegenteil: hier gehen Anbieter oft reihenweise pleite. Das liegt einfach daran, dass man für ein Strom-Retailgeschäft im Prinzip nur eine eigene Webseite braucht, weil man den Input Strom selbst zu Markkonditionen an den Strombörsen kaufen kann.

      Das Geschäft der Ausbeutung der Altkunden wird zumindest in Deutschland von Jahr zu Jahr geringer. Sprich: hier kann man zwar noch ein paar Jahre die älteren Kunden melken, aber es ist wahrscheinlich kein Geschäft mit rosiger Zukunft. Wenn man mal einen Online-Tarifvergleich aufruft, sieht man schnell, dass EVN noch nicht mal versucht, kompetitive Preise zu bieten. Deren Tarife sind da unter ferner liefen. Das operative Geschäft scheint allein darin zu bestehen, träge Altkunden zu schröpfen. Wie lange wird das gutgehen?

      Ich denke auch dieser Aspekt könnte ein Grund sein, warum die Aktie so weit unter Buchwert notiert?
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      schrieb am 12.11.20 00:01:43
      Beitrag Nr. 49.975 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.668.374 von JohannesWild am 11.11.20 10:42:11
      Blue Cap Aussichten
      Sehr detaillierte Zusammenfassung des Investmentcases. Vielen Dank für die ausführliche Darstellung in dem Video!

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      Zwei Gaps, wieder 300% und Gap-Close in Tagen (100%)?mehr zur Aktie »
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      schrieb am 11.11.20 21:51:28
      Beitrag Nr. 49.974 ()
      Interessantes Video,
      sehr gute Zusammenfassung zur Aktie der EVN AG!

      Einmal mehr wird klar, dass man bei der EVN Aktie aktuell den Euro für 50 Cent bekommt.



      Günstige Grüne Aktie; (meiner Meinung nach sogar die klar günstigste grüne Aktie Europas)

      "der faire Wert könnte locker 50-100% höher sein als die aktuelle Bewertung wird gesagt"

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      schrieb am 11.11.20 21:45:35
      Beitrag Nr. 49.973 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.677.821 von Inhaberschuldverschreibung am 11.11.20 21:41:43Bitte, gern geschehen.
      Avatar
      schrieb am 11.11.20 21:41:43
      Beitrag Nr. 49.972 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.677.533 von Aliberto am 11.11.20 21:13:16
      Zitat von Aliberto: Du hast anscheinend die Steuergeschichte nicht verstanden und LuS arbeitet nicht "quasi" steuerfrei, sondern bei LuS greift die steuerliche Neuregelung des §8b Abs. 1 bis 6 KStG seit dem 01.01.2017 nicht, sondern der §8b Absatz 7 findet Anwendung !

      Zum 01.12.2018 hatte man die Swap-Konstruktion innerhalb des Konzerns aufgesetzt und dazu auch die verbindliche Auskunft seitens des FA bekommen; d.h. damit war geklärt, dass seit dem 01.12.2018 der §8b Abs. 7 KStG Anwendung findet und so hat LuS ja auch schon seit dem 01.12.2018 bilanziert und gerechnet.

      https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/lang-schwarz-aktiengesel…

      "....Im Ergebnis führt dies dazu, dass die umgesetzten Maßnahmen auch für das Finanzamt rechtlich bindend sind. Wir gehen davon aus, dass die rechtliche Würdigung des Sachverhalts, die zur verbindlichen Auskunft geführt hat, durch das Finanzamt seit Ende 2018 gleichlautend erfolgt. Die erstellten Finanzdaten seit Ende 2018 beruhen bereits auf der Annahme, dass mit den umgesetzten Maßnahmen die Ausnahmeregelung des § 8b Abs. 7 KStG Anwendung auf das Wertpapiergeschäft der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft findet...."

      LuS versteuert die Aktiengewinne und Verluste seit dem 01.12.2018 also "ganz normal" und wendet §8b Abs.7 KStG an und ob da jetzt eine Beteiligung seitens Kreditinstitute größer als 50% besteht oder nicht, ist vollkommen egal !

      Und mit der Stattgebung des Billigkeitsantrags ist nachträglich für den Zeitraum 01.01.2017 bis 30.11.2018 auch die Regelung §8b Abs. 7 und nicht der Abs. 1-6 anzuwenden und dementsprechend erhält LuS ja auch insgesamt die ca. 9 Mio zuviel gezahlter Steuern für diesen Zeitraum zurück. Von den zurückfließenden Steuern wandern dann ca. 3 Mio als nachträgliche Boni an die Mitarbeiter und Vorstände und ca. 6 Mio in die Gewinnrücklage.

      https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/lang-schwarz-aktiengesel…


      Ach Aliberto, bei dir ist es immer das selbe. Egal wie man mit dir in den Diskurs gehen will, deine Antwort liest sich immer wie ein Geganangriff, obwohl mein Beitrag nicht als ein Angriff auf deine Person zu verstehen war. Arbeite mal bitte daran.

      Nichtsdestotrotz, das war mir tatsächlich entgangen, dass es zwischenzeitlich eine verbindliche Auskunft des Finanzamts gegeben hat. Das ganze stellt sich anders da, als von mir gedacht und die Anwendung des §8b hätte eine gegenläufige Enwicklung gezeigt.
      Du hast Recht. Den Absatz habe ich ebenfalls falsch zitiert, entschuldige meinen Fehler.
      Danke dir, wieder was gelernt.

      Grüße
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 11.11.20 21:25:00
      Beitrag Nr. 49.971 ()
      Hallo,

      was man bei Lang & Schwarz sehen muss, ist doch folgendes:
      Als in den Jahren 98 bis 2000 ein Hype losbrach und jeder meinte
      ein par oder auch mehr Aktien haben zu müssen, waren sie nur
      einfach geil darauf, die schnelle Mark zu machen. Als sie merkten,
      dass das nicht klappte, haben sie sich dann wieder vom Markt
      zurückgezogen. Heute ist das anders. Sie kaufen nicht aus der
      Laune heraus, den schnellen Euro zu machen, sondern weil sie
      müssen, um nicht Geld zu verlieren - wegen dem Realzins.
      Und das wird nicht nur in einem Jahr noch so sein, sondern
      auch noch in fünf Jahren. Die Umsätze an den Börsen werden
      hoch bleiben und die Gewinne von L & S auch.

      Deliberately
      Avatar
      schrieb am 11.11.20 21:13:16
      Beitrag Nr. 49.970 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 65.672.391 von Inhaberschuldverschreibung am 11.11.20 15:37:41Du hast anscheinend die Steuergeschichte nicht verstanden und LuS arbeitet nicht "quasi" steuerfrei, sondern bei LuS greift die steuerliche Neuregelung des §8b Abs. 1 bis 6 KStG seit dem 01.01.2017 nicht, sondern der §8b Absatz 7 findet Anwendung !

      Zum 01.12.2018 hatte man die Swap-Konstruktion innerhalb des Konzerns aufgesetzt und dazu auch die verbindliche Auskunft seitens des FA bekommen; d.h. damit war geklärt, dass seit dem 01.12.2018 der §8b Abs. 7 KStG Anwendung findet und so hat LuS ja auch schon seit dem 01.12.2018 bilanziert und gerechnet.

      https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/lang-schwarz-aktiengesel…

      "....Im Ergebnis führt dies dazu, dass die umgesetzten Maßnahmen auch für das Finanzamt rechtlich bindend sind. Wir gehen davon aus, dass die rechtliche Würdigung des Sachverhalts, die zur verbindlichen Auskunft geführt hat, durch das Finanzamt seit Ende 2018 gleichlautend erfolgt. Die erstellten Finanzdaten seit Ende 2018 beruhen bereits auf der Annahme, dass mit den umgesetzten Maßnahmen die Ausnahmeregelung des § 8b Abs. 7 KStG Anwendung auf das Wertpapiergeschäft der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft findet...."

      LuS versteuert die Aktiengewinne und Verluste seit dem 01.12.2018 also "ganz normal" und wendet §8b Abs.7 KStG an und ob da jetzt eine Beteiligung seitens Kreditinstitute größer als 50% besteht oder nicht, ist vollkommen egal !

      Und mit der Stattgebung des Billigkeitsantrags ist nachträglich für den Zeitraum 01.01.2017 bis 30.11.2018 auch die Regelung §8b Abs. 7 und nicht der Abs. 1-6 anzuwenden und dementsprechend erhält LuS ja auch insgesamt die ca. 9 Mio zuviel gezahlter Steuern für diesen Zeitraum zurück. Von den zurückfließenden Steuern wandern dann ca. 3 Mio als nachträgliche Boni an die Mitarbeiter und Vorstände und ca. 6 Mio in die Gewinnrücklage.

      https://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/lang-schwarz-aktiengesel…
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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