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    Curanum: wieder über 2 Euro - erstmals seit 7 Monaten - 500 Beiträge pro Seite (Seite 5)

    eröffnet am 12.01.05 12:50:47 von
    neuester Beitrag 18.09.18 18:46:42 von
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      schrieb am 17.02.15 11:20:02
      Beitrag Nr. 2.001 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.081.802 von t123 am 16.02.15 11:34:57;)
      ich meine die meißten Forenteilnehmer, sofern inv. haben bereits bei 4 Euronen Kasse gemacht.
      Die letzten beißen halt die großen Haie, ist hier haifischbecken
      Avatar
      schrieb am 24.05.15 11:09:32
      Beitrag Nr. 2.002 ()
      Nur mal zur Info für Interessierte. Bei Curanum wurde eine Spruchstelle eingeleitet, Schreiben mit Akz. ist mittlerweile an die Antragsteller rausgegangen. Die Sache wird jetzt dauern, in München laufen ja einige Spruchstellen.
      Avatar
      schrieb am 24.06.16 21:10:36
      Beitrag Nr. 2.003 ()
      Gibt es was neues zur Spruchstelle ?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 25.06.16 11:56:04
      Beitrag Nr. 2.004 ()
      Letzten Donnerstag war die zweite mündliche Verhandlung. Es sieht so aus, als würde es einen Tick mehr geben. Wird wohl aber nur im Cent-Bereich sein. Derzeit werden aber noch ein paar Zahlen aus dem Gutachten überprüft. Sind die aber korrekt, werden es wohl nur ein paar Cent mehr werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.08.16 22:31:36
      Beitrag Nr. 2.005 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.694.227 von smallcapsinvestments am 25.06.16 11:56:04 Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Curanum AG
      von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

      Das Spruchverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Curanum AG am 19. Dezember 2014 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out wird vom LG München I unter dem Aktenzeichen 5 HK O 5781/15 geführt. Das Gericht hat Termin zur mündlichen Verhandlung auf Donnerstag, den 18. Februar 2016, 10:30 Uhr, bestimmt. Bei diesem Termin soll der gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer, Herr WP Wolfram Wagner, ADKL AG Wirtschaftprüfungsgesellschaft, angehört werden.

      LG München I, Az. 5 HK O 5781/15
      Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Curanum AG
      88 Antragsteller
      gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, c/o Taylor Wessing, 80331 München
      Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Curanum AG (früher: Korian Deutschland AG): Rechtsanwälte White & Case, 60323 Frankfurt am Main

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      schrieb am 16.12.16 14:13:53
      Beitrag Nr. 2.006 ()
      Avatar
      schrieb am 16.12.16 19:22:13
      Beitrag Nr. 2.007 ()
      Für 10c ,wer verdient eigentlich an dem ganzen Palaver
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.12.16 23:39:47
      Beitrag Nr. 2.008 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.904.590 von nullcheck am 16.12.16 19:22:13 Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei der Curanum AG: LG München I hebt Barabfindung auf EUR 3,13 an (+ 3,3%)
      von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

      In dem Spruchverfahren zu dem auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Curanum AG am 19. Dezember 2014 beschlossenen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out hat das LG München I mit Beschluss vom 2. Dezember 2016 die Barabfindung auf EUR 3,13 festgesetzt und damit geringfügig um EUR 0,10 angehoben. Der Nachbesserungsbetrag ist ab dem 14. Februar 2015 mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller hat die Antragsgegnin zu tragen.

      Bei den mündlichen Verhandlungen am 18. Februar 2016 und 23. Juni 2016 hatte das Gericht die gerichtlich bestellte Abfindungsprüfer von Moore Stephens (jetzt ADKL AG), Herrn Wirtschaftsprüfer Wolfram Wagner und Frau Wirtschaftsprüferin Pia Brandenstein, angehört. Des Weiteren hatten die Prüfer auf Bitte des Gerichts ergänzende Stellungnahmen mit Alternativberechnungen vorgelegt.

      Die Planungen sind nach Auffassung der Gerichts nicht zu korrigieren, wobei es auf vielen Seiten insbesondere die besonderen Marktverhältnisse beim "betreuten Wohnen" diskutiert (S. 33 - 67).

      Das LG München I hält eines (Auf-)Rundung des Basiszinssatzes (zum Stichtag 1,9%) auf 2% für zulässig (entgegen etwa OLG Framkfurt am Main). Das Gericht spricht sich für eine einheitliche Festlegung des Basiszinssatzes für den gesamten Beurteilungszeitraum aus (d.h,. keine gesonderte Ausweung für das jeweilige Planjahr).

      Das Gericht hat den Risikozuschlag nach Steuern auf 2,03% geschätzt. Es setzt dabei eine Marktrisikoprämie von 5% nach Steuern und einen aus einer Peer Group abgeleiteten Beta-Faktor von 0,4 an. Der mit 1% angesetzte Wachstumsabschlag im Terminal Value müsse nicht erhöht werden (S. 91).

      Gegen den Beschluss kann innerhalb von einem Monat Beschwerde eingereicht werden.

      LG München I, Beschluss vom 2. Dezember 2016, Az. 5 HK O 5781/15
      Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Curanum AG
      88 Antragsteller
      gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80331 München
      Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Curanum AG (früher: Korian Deutschland AG): Rechtsanwälte White & Case, 60323 Frankfurt am Main
      Avatar
      schrieb am 18.09.18 15:14:55
      !
      Dieser Beitrag wurde von CommunitySupport moderiert. Grund: ggf. Verletzung von Persönlichkeitsrechten und Verstoß gegen Urheberrecht
      Avatar
      schrieb am 18.09.18 16:52:39
      Beitrag Nr. 2.010 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.728.274 von straßenköter am 18.09.18 15:14:550,10 Nachbesserung selbst die Beschwerde hat nichts gebracht. Bin frühzeitig bei 4,04 und 4,00 aus dem Investment heraus. Im Rückspiegel alles richtig gemacht.
      Bist du auch bei den Beschwerdestellern ?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.09.18 16:54:59
      Beitrag Nr. 2.011 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.729.279 von user78 am 18.09.18 16:52:39
      Zitat von user78: 0,10 Nachbesserung selbst die Beschwerde hat nichts gebracht. Bin frühzeitig bei 4,04 und 4,00 aus dem Investment heraus. Im Rückspiegel alles richtig gemacht.
      Bist du auch bei den Beschwerdestellern ?


      Nein, bin ich nicht. Ich habe auch damals zu 4€ verkauft, weil mir ein Fondsmanager zuvor sagte, dass er aufgrund der hohen Verschuldung maximal eine Abfindung von 3€ erwarten würde. Da hat er ganz gut Recht behalten.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.09.18 17:09:48
      Beitrag Nr. 2.012 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.729.300 von straßenköter am 18.09.18 16:54:59Mann ich möchte deine Freunde haben-gut das ich dich kenne.
      War bisher mein 2ter, in der Spitze sogar 4,30 habe ich hautnah noch Erinnerung. Das war spannend. .

      Du kommst ja [.i]katjuscha[/i] schon ziemlich nah mit deinen followern
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.09.18 17:13:22
      Beitrag Nr. 2.013 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.729.444 von user78 am 18.09.18 17:09:48
      Zitat von user78: Mann ich möchte deine Freunde haben-gut das ich dich kenne.
      War bisher mein 2ter, in der Spitze sogar 4,30 habe ich hautnah noch Erinnerung. Das war spannend. .

      Du kommst ja [.i]katjuscha schon ziemlich nah mit deinen followern
      [/i]

      Das hat mit Followern nichts zu tun. Ich arbeite im Finanzwesen und komme immer wieder in Kontakt mit Fondsmanagern. Ist also eher ein glücklicher Umstand.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.09.18 17:37:50
      Beitrag Nr. 2.014 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.729.498 von straßenköter am 18.09.18 17:13:22Ja, weiß ich aber deine Abonnenten sind ein Gütezeichen- das kannst du mir nicht absprechen.
      Ich meine du hast in den Followern in den letztn 4 Jahren eine Verdreifachung- guckst du dir die nicht an ?
      Avatar
      schrieb am 18.09.18 18:46:42
      Beitrag Nr. 2.015 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.729.732 von user78 am 18.09.18 17:37:50Man kann es ja nicht übersehen. Ich versuche mir in erster Linie ein Netzwerk aufzubauen. Gerade bei Nebenwerten, die kaum jemand im Fokus hat, kann man sich untereinander gut helfen.
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