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    GAZPROM - Russland Rohstoffperle (Seite 2607)

    eröffnet am 13.05.05 18:37:39 von
    neuester Beitrag 03.04.24 20:42:46 von
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      schrieb am 19.07.14 11:38:00
      Beitrag Nr. 6.494 ()
      Zitat von Rainolaus: angucken/lesen:

      http://hinter-der-fichte.blogspot.de/2014/07/flugzeugabsturz…


      Dahinter verbirgt sich ja eine ganz widerliche Propaganda: anti-US-amerikanisch, anti-ukrainisch, pro-russisch und pro Weltverschwörung.
      Avatar
      schrieb am 19.07.14 11:28:57
      Beitrag Nr. 6.493 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.337.438 von codiman am 19.07.14 10:38:54Nachrichten sind uninteressant ?????? Glaubst das wirklich :-))
      Avatar
      schrieb am 19.07.14 10:38:54
      Beitrag Nr. 6.492 ()
      Ganz wichtig und ganz stark ! Die Unterstützungszone bei 5,80 € hat gehalten.
      Fundamentale Nachrichten sind in den Hintergrund getreten, einzig die Charttechnik ist interessant.
      Oben bei 6,08 € lauert die 200 er. Wird die durchbrochen, ist der Weg in Richtung 7,xx frei.
      Wenn ich mich jetzt positionieren würde - jetzt wäre ein interessanter Einstiegspunkt, SL 5,65 €.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.07.14 22:49:16
      Beitrag Nr. 6.491 ()
      Avatar
      schrieb am 18.07.14 19:00:54
      Beitrag Nr. 6.490 ()
      Zitat von Snowdragon: Die Amerikaner scheinen allerdings der Meinung zu sein, das die Dankbarkeit des Deutschen Volkes bzgl. des Einhalt gebietens, ewiglich in Ehrfurcht und Demut vor seinen Befreiern zu dauern hat.


      Klar, wird doch von allen auch so gepflegt... NSA-Spionage? Egal.. usw...

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      Avatar
      schrieb am 18.07.14 14:11:24
      Beitrag Nr. 6.489 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.333.414 von kingder am 18.07.14 13:54:48Schau sie Dir doch an die Hillary. Total verbittert.

      Die ist immer noch gefrustet das Monica Lewinsky im Oval Office nicht nur Trübsal "geblasen hat"!

      Die hat Billiboys Trägerrakete mit einfachsten Mitteln abstürzen lassen.
      Avatar
      schrieb am 18.07.14 13:58:26
      Beitrag Nr. 6.488 ()
      Avatar
      schrieb am 18.07.14 13:54:48
      Beitrag Nr. 6.487 ()
      Zitat von kiwi07: Eben in n-tv gehört: Erklärung des Friedensnobelpreisträgers in Washington "Diesmal ist Putin zu weitgegangen!"

      Ich korrigiere mich: Es war Mrs. Clinton, die schon total sicher ist, dss Putin verantworlich ist.


      Wie kann so eine Frau solche pauschale Äußerungen machen,
      die soll mal besser auf Billis "Hosenlade" aufpassen:laugh::laugh:

      Die wahrheit wird ans Licht kommen, vielleicht schmeckt die aber den Leuten über den Teich überhaupt nicht. Massiver Widerstand in den USA macht sich gegen die Sanktionen breit, da sie der heimischen Wirtschaft schaden werden.

      Ob da nicht Herr Obama vorschnell ein Eigentor geschossen hat, warten wir es ab.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 18.07.14 13:46:29
      Beitrag Nr. 6.486 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.326.862 von Mylu am 17.07.14 15:29:52
      Habe immer gedacht, US Papiere unterlägen der US Quellensteuer. Habe vorgestern gelernt, daß dies nicht für die Dividendenausschüttungen der ADR's gilt. Die unterliegen der russischen 15%tigen Quellensteuer wenn die Depotbank rechtzeitig die Kundenstammdaten gegenüber der russ.Steuerbehörde offengelegt hat.Hat sie das nicht getan, werden seit dem 1.1.14 weitere 15% STRAFSTEUER fällig, die aber von den Depotbanken innerhalb der Frist (s.unten) zurückgefordert werden können und müssen.

      Inzwischen liegen Reaktionen meiner Depotbanken, die ich dazu aufgefordert habe, vor:

      -CortalConsors behauptet, sie legten die Kundenstammdaten gegenüber den russ.Steuerbehörde nicht offen und weigern sich die Strafsteuer von 15% zurückzufordern, obwohl ich Ihnen das Schreiben der Clearstream (s.unten übersandt habe.

      -Targobank weigert sich ebenfalls und behauptet noch vorsätzlich wahrheitswidrigerweise, es gäbe kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland,obwohl in dem Schreiben der Clearstream ausdrücklich darauf hingewiesen wird ?

      (Doppelbesteuerungsabkommen mit der Russischen Föderation. Fundstelle: BStBl 1996 I S. 1490, BGBl. 1996 II S. 2710, Jahr: 1996. Datum: 29.05.1996)

      Also wird wohl wieder nur der Klageweg bleiben, wer mitmachen will, kann sich gerne bei mir melden.

      Hier das Schreiben der Clearstream an ihre Kunden vom 15.7.2014

      " Ausländische Aktien in Girosammelverwahrung: Nur zügige Rückerstattung für Hinterlegungszertifikate mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren möglich

      15.07.2014

      Hinweis: Diese Kundeninformation, die ursprünglich am 27. Juni 2014 und am 3. Juli 2014 veröffentlicht wurde, wurde aktualisiert, um weitere ISINs zur Liste der ISINs, die von einer zügigen Steuerrückerstattung profitieren können, hinzuzufügen.

      Clearstream Banking1 informiert hiermit seine Kunden über die Möglichkeit der zügigen Steuerrückerstattung für die nachfolgend genannten Hinterlegungszertifikate mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren in der Girosammelverwahrung.

      Seit dem 1. Januar 2014 gelten neue Quellensteuer- und Offenlegungsverfahren für Hinterlegungszertifikate (Depository Receipts – DRs) mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren (im Folgenden „russische DRs“ genannt) mit dem 1. Januar 2014 als Stichtag.

      Nähere Informationen zum Quellensteuer- und Offenlegungsverfahren bei russischen DRs sind in unserer Kundeninformation A14027 vom 25. Februar 2014 nachzulesen.

      Alle Kunden in der Girosammelverwahrung erhalten für die unten genannten ISINs zuerst die Netto-Dividende mit einem Steuersatz von 30% (15 % Quellensteuer zuzüglich 15 % Strafsteuersatz) und können anschließend die zügige Rückerstattung beantragen.
      Zügige Rückerstattung

      Um von der Quellensteuerentlastung auf Erträgnisse aus russischen DRs profitieren zu können, müssen Clearstream Banking Kunden sicherstellen, dass wir die folgenden Dokumente innerhalb der Frist erhalten, die Clearstream Banking für die unten aufgelisteten ISINs in dieser Kundeninformation nennt.
      One-Time-Certificate für Hinterlegungszertifikate mit zugrundeliegenden russischen Wertpapieren

      Das One-Time-Certificate (siehe unten angehängte Version) muss von allen Kunden vor dem ersten Handelstag der russischen DRs oder am letzten Tag vor der ersten davon betroffenen Erträgniszahlung eingereicht werden, unabhängig vom Sitz und Status der Begünstigten, wobei angegeben werden muss, dass der Kunde die Wertpapiere aus folgenden Gründen hält:

      Kästchen 1 – Ständig gültige Anweisung: Ausschließlich für einen einzigen Begünstigten (das kann der Kunde oder sein zugrundeliegender Kunde sein), der für die ermäßigte Steuersätze berechtigt ist. Indem Sie das erste Kästchen ankreuzen, wird standardmäßig für alle weiteren Zinsausschüttungen ein ermäßigter Quellensteuersatz erwirkt. Um die Berichtspflichten zu erfüllen, muss der Kunde, wie im One-Time-Certificate beschrieben, die Angaben zum Begünstigten vervollständigen und Clearstream Banking die Genehmigung erteilen, diese Angaben zusammen mit dem Gesamtbestand den russischen Behörden (über die Depotstelle und die Agenten) zu melden. Das gilt für alle Erträgniszahlungen, die dem Kundenkonto gutgeschrieben werden.

      Oder

      Kästchen 2 – Ständig gültige Anweisung: Im Namen von mehreren Begünstigten (ggf. einschließlich des Kunden), die ausschließlich entweder juristische oder natürliche Personen sind und eines der folgenden Kriterien erfüllen:

      Ansässige desselben Landes und Personen mit denselben Steuersatz (Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) oder Quellensteuersatz von 15 %)
      Ansässige in Russland

      Indem Sie das zweite Kästchen ankreuzen, wird standardmäßig für alle weiteren Erträgniszahlungen der angeforderte ermäßigte Quellensteuersatz erwirkt. Um die Berichtspflichten zu erfüllen, muss der Kunde, wie im One-Time-Certificate beschrieben, die Angaben zum Begünstigten vervollständigen und Clearstream Banking die Genehmigung erteilen, diese Angaben zusammen mit dem Gesamtbestand an die russischen Behörden (über die Depotstelle und die Agenten) zu melden. Dies gilt für alle Erträgniszahlungen, die dem Kundenkonto gutgeschrieben werden.

      Oder

      Kästchen 3 – Auftrag pro Zahlung: Im Namen von mehreren Begünstigten, die Ansässige verschiedener Länder sind und für einen der oben erwähnten ermäßigten Steuersätze berechtigt sind, und auch im Namen von Begünstigten, die nicht bereit sind, ihre Bestände und ihren Wohnsitz offenzulegen. Zusätzlich zu dem One-Time-Certificate muss der Kunde vor jeder Erträgniszahlung eine Aufstellung der Bestände, wie weiter unten beschrieben, einreichen.

      One-Time-Certificates, bei denen mehr als ein Kästchen angekreuzt ist, sind ungültig und werden abgelehnt.
      Eine Aufstellung der Bestände

      Wenn im One-Time-Certificate Kästchen 3 angekreuzt wurde, muss vor jedem betroffenen Erträgnisereignis eine Aufstellung der Bestände über eine SWIFT MT599 oder eine CreationOnline Free-Format-Message mit folgenden Angaben vorgelegt werden:

      ISIN
      Zahltag
      Kontonummer des Clearstream Banking-Kunden
      Gesamtbestand des Kunden
      Nach Wohnsitz und rechtlichem Status des Begünstigten:
      Wohnsitz
      Angaben zum DBA (Artikel, Absatz, Unterabsatz)
      Rechtlicher Status (natürliche/juristische Person)
      Gesamtbestand
      anzuwendender Steuersatz
      Gesamtbestand, der nicht offengelegt wird

      Alle diese deklarierten Bestände müssen korrekt für den entsprechenden Stichtag um 19:00 Uhr MEZ angegeben werden, der in der Steuermitteilung von Clearstream Banking angegeben ist, das heißt, dass keine weiteren Transaktionen nach Einreichen der Aufstellung zulässig sind. Für den Fall, dass eine Differenz zwischen den deklarierten Beständen und den Gesamtbeständen des Kunden in den Büchern von Clearstream Banking besteht, wird der Antrag auf Steuerbefreiung abgelehnt und folglich der volle Steuersatz von 30 % angewendet.

      Darüber hinaus wird für den Fall, dass im One-Time-Certificate Kästchen 3 angekreuzt ist und wir keine Aufstellung der Bestände bis zur festgelegten Frist erhalten, der Gesamtbestand des Kunden als nicht offengelegt angesehen und folglich mit dem vollen Standardsteuersatz besteuert.

      Wird zur Beantragung einer zügigen Rückerstattung zudem ein One-Time-Certificate eingereicht, in dem Kästchen 1 oder 2 angekreuzt ist, müssen Kunden über eine SWIFT MT599 oder eine CreationOnline Free-Format-Message zusätzlich die ISIN und den Zahltag angeben, für die die ständige Weisung anzuwenden ist.
      Frist für zügige Rückerstattung und Gebühren

      Um von der zügigen Rückerstattung für russische DRs zu profitieren, müssen Kunden sicherstellen, dass Clearstream Banking die oben genannten Dokumente innerhalb der Frist erhalt, die nachfolgend für die betroffenen ISINs genannt wird:
      ISIN Name Record Date RAS Frist für die zügige Rückerstattung
      US0373763087 ADR OAO MOSENERGO 16.06.2014 31.07.2014
      US0654531021 ADR BANK VOZROZHDENIYE (SEC REG 1SHS) 07.08.2014 09.07.2014 10.07.2014
      US46626D1081 ADR JSC MMC NORILSK NICKEL 17.06.2014 29.07.2014
      US80585Y3080 ADR SBERBANK ROSSII REG 17.06.2014 29.07.2014
      US36829G1076 ADR GAZPROM NEFYANYA KOMPANIYA 23.06.2014 05.08.2014
      US4627141066 ADR JSC IRKUTSKENERGO 25.06.2014 05.08.2014
      US8688611057 ADR JSC SURGUTNEFTEGAZ(100 PREF SHS)(SEC) 17.07.2014 16.07.2014 27.08.2014
      US8688612048 ADR SURGUTNEFTEGAZ-US8688612048- 17.07.2014 16.07.2014 27.08.2014
      US3682872078 ADR GAZPROM OAO BR 1 ADR / 2 SHS 17.07.2014 18.07.2014 02.09.2014
      US6778621044 ADR LUKOIL 15.07.2014 15.07.2014 28.08.2014

      Es wird eine Depositary Service Charge von 0,005 USD per russischem DR fällig. Zusätzlich kann eine mögliche Minimum Service Charge pro Endbegünstigten in Höhe von 25,00 USD vom DR-Agent in Rechnung gestellt werden
      Matrix zügige Rückerstattung

      Nichtbegünstigung (30 %) für nicht offengelegte Bestände sowie nicht berechtigte Personen

      Begünstigung (15 %) für berechtigte Personen von allen offengelegten Beständen aus nicht DBA-Ländern sowie DBA-Ländern, die eine Reduzierung auf 15 % haben

      Steuerbefreiung (12 %) für berechtigte Personen aus Finnland

      Begünstigung (10 %) für berechtigte Personen aus Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Botswana, Chile, China, Kroatien, Zyprern, Tschechien, Dänemark, Ägypten, Griechenland, Ungarn, Indien, Iran, Irland, Israel, Italien, Kasachstan, Demokratische Republik Kongo, Republik Korea, Kirgisistan, Laettland, Libanon, Litauen, Mazedonien, Mexico, Moldawien, Mongolei, Marokko, Namibia, Norwegen, Polen, Singapur, Slowakei, Slowenien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Usbekistan

      Begünstigung (9 %) für berechtigte Personen aus Russland

      Begünstigung (5 %) für berechtigte Personen aus Kuwait, Katar, Saudi Arabien

      Die russischen Behörden können bis zu drei Jahre nach der Dividendenzahlung eine Überprüfung der offengelegten Bestände durchführen. Inhalt solcher Überprüfungen kann die Vorlage von Original-Wohnsitzbescheinigungen sein. Solche Wohnsitzbescheinigungen können spezielle Redewendungen aufgrund des DBA haben und eine Beglaubigung kann deshalb notwendig werden. Es wird eine 90 Tage Frist gewährt, um den Behörden die zusätzlich geforderten Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Eine Verlängerung um weitere 90 Tage kann dabei gewährt werden. Die russischen Behörden haben das Recht weitere Informationen einzufordern, wenn sie davon ausgehen, dass diese notwendig sind.

      Hinweis: Der Standarderstattungsprozess der russischen Steuerbehörden ist extrem komplex und zeitaufwändig. Ein Rückerstattungsprozess wird von Clearstream Banking nicht angeboten und unterstützt. Infolgedessen empfehlen wir dringend, dass Kunden einen Antrag auf zügige Rückerstattung stellen, um die ermäßigten Steuersätze zu erhalten. Weiterhin hat der DR-Agent noch nicht bestätigt, dass der Standarderstattungsdienst angeboten wird.

      Diese Kundenmitteilung wurde herausgegeben von Clearstream Banking AG (CBF) mit Gesellschaftssitz Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter der Nummer HRB-7500."

      Nachzulesen heute unter (1):

      http://www.clearstream.com/clearstream-en/products-and-servi…
      Avatar
      schrieb am 18.07.14 13:42:59
      Beitrag Nr. 6.485 ()
      Gazprom: China-Deal gegen Politik-Discount - So erzielen Sie viereinhalbfache Kursgewinne

      Politische Börsen haben kurze Beine, heißt es. Gilt das auch für Gazprom? Der russische Energieriese ist gefangen in der heimischen Industriepolitik und dient als Buhmann im Konflikt in der Ukraine. Wieviel Substanz und Gewinnkraft in dem Unternehmen steckt, zeigt hingegen das gerade abgeschlossene Pipelineprojekt mit China. Der Barwert der künftigen Gewinne aus diesem Geschäft deckt den aktuellen Börsenwert ab. Mit einem Optionsschein können Anleger eine Aufwertung hebeln. Von Petra Maier

      Wenn es um Gazprom geht, sind eher Superlativen angesagt. Kein börsennotiertes Unternehmen auf der Welt besitzt so hohe Gasreserven. Und auch kein Unternehmen der Welt hat ein Pipelinenetz von 160000 Kilometer. Es reicht theoretisch dreimal um die Erde. Und nur wenige Unternehmen werden gemessen and der Gewinnkraft so niedrig bewertet. "Selbst wenn dem Unternehmen die Hälfte des Gewinns, über zu niedrige Preise in den Heimatregionen, vorenthalten wird, handelt es immer noch zu einem KGV von vier", sagt James Montier, vom US-Vermögensverwalter GMO. Sicherlich ist das keine Neuigkeit und die Anleger haben sich an diese großen Abschläge gewöhnt. Allerdings hat sich seit Ende Mai etwas geändert. Der Pipelinedeal mit China wird nicht nur einige tausend Kilometer zu den Leitungen beisteuern, er wird auch die Konzernkassen kräftig füllen.

      Das bevölkerungsreichste Land ist unter Druck, die Umweltbelastungen und vor allem den Kohlendioxidausstoß zu begrenzen. Dazu muss die Kohle ersetzt werden. Die eigenen Gasvorräte reichen aber schon heute nicht aus, um die Versorgung zu decken, deshalb importiert das Land heute schon 30 Prozent des Bedarfs. Hauptlieferant ist Turkmenistan. Doch die Lücke wird immer größer werden. Deshalb haben sich die staatliche China National Petroleum und Gazprom auf eine transsibirische Pipeline mit Anbindung an den Nordosten Chinas geeinigt. Ab 2018 soll hier Gas von Gazprom geliefert werden. Bis zu 38 Milliarden Kubikmeter werden es sein. In einer späteren Phase können die Lieferungen auf über 50 Milliarden Kubikmeter steigen. Gazprom wird dabei die Preise berechnen, die der Konzern auch in Europa nimmt. Werden diese Konditionen nur bei der geringeren Liefermenge von 38 Milliarden Kubikmeter hochgerechnet, entspricht allein der Barwert des Chinageschäfts rund 100 Milliarden Dollar. Das ist ungefähr so viel wie Gazprom heute an der Börse bewertet wird. Dort zeigte sich bisher nur eine geringe Wirkung.

      http://www.boerse-online.de/nachrichten/Gazprom-China-Deal-g…
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