cinerenta medienfonds (Seite 52)
eröffnet am 19.07.05 19:41:23 von
neuester Beitrag 03.07.23 18:07:22 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 54.562.552 von Investitionsleiche am 18.03.17 16:34:04Die Mühlen der Justiz mahlen langsam...........aber umgekehrt wenn man an das Finanzamt
ein Zahlung leisten soll hat man max. ein paar Wochen Zeit.......sowas bezeichnet sich
dann als Rechtsstaat. Hier wird man alt und grau bis sich ein Ergebnis abzeichnet........eigentlich
ein Unverschämtheit!!!!
Wir wissen nicht mal genau sicher wo die Schuld zu suchen ist, beim Fondmanagement oder bei den Finanzbehörden.
Die Informationspolitik ist einfach nur schwach!
ein Zahlung leisten soll hat man max. ein paar Wochen Zeit.......sowas bezeichnet sich
dann als Rechtsstaat. Hier wird man alt und grau bis sich ein Ergebnis abzeichnet........eigentlich
ein Unverschämtheit!!!!
Wir wissen nicht mal genau sicher wo die Schuld zu suchen ist, beim Fondmanagement oder bei den Finanzbehörden.
Die Informationspolitik ist einfach nur schwach!
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.147.545 von cineBingo am 23.01.17 23:46:26Totenstille hier im Forum!
Insolvenzverfahren: tot
Verfahren gegen Haftpflichtversicherer der Contor: tot
Finanzgerichtliche Verfahren: ????
Grund für die Stille:
Resignation?
Kommunikation geht an anderen Stellen weiter; wenn ja, wo?
Oder ist schon alles klar? Warum hört man dann nichts?
Desinvestment: bald ist wieder 1. April. Haben Sie dann wieder einen konstruktiven Beitrag
(s. 1. April 2016)?
Insolvenzverfahren: tot
Verfahren gegen Haftpflichtversicherer der Contor: tot
Finanzgerichtliche Verfahren: ????
Grund für die Stille:
Resignation?
Kommunikation geht an anderen Stellen weiter; wenn ja, wo?
Oder ist schon alles klar? Warum hört man dann nichts?
Desinvestment: bald ist wieder 1. April. Haben Sie dann wieder einen konstruktiven Beitrag
(s. 1. April 2016)?
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.143.528 von Desinvestment am 23.01.17 15:56:45Im Insolvenzverfahren scheint es wirklich still zu stehen. Auf der Webseite des Insolvenzverwalters ist der letzte Eintrag im Juni 2012 zu finden:
http://www.mhbk.de/laufendes-verfahren.html?no=3&name=Contor…
Letzte Referenz finde ich mit diesem Urteil des OLG München:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS…
Vermutlich hat man es mit einem ersten Urteil gegen den Versicherer auch nicht so eilig, da man hier ja bereits alle Raten des Finanzierungsbeitrages eingesammelt und weitere Nachforderungen schwer einfordern kann. Siehe auch meinen Beitrag hier:
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/994302-711-720/ci…
http://www.mhbk.de/laufendes-verfahren.html?no=3&name=Contor…
Letzte Referenz finde ich mit diesem Urteil des OLG München:
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS…
Vermutlich hat man es mit einem ersten Urteil gegen den Versicherer auch nicht so eilig, da man hier ja bereits alle Raten des Finanzierungsbeitrages eingesammelt und weitere Nachforderungen schwer einfordern kann. Siehe auch meinen Beitrag hier:
http://www.wallstreet-online.de/diskussion/994302-711-720/ci…
Weiß eigentlich jemand, was aus der Klage der CR-collective gegen die Versicherer der Contor geworden ist? Im Internet ist hier nur der Verweisungsbeschluss des OLG München vom 7. Juli 2015 an das LG Wiesbaden zu finden (siehe: https://openjur.de/u/830307.print) und der für die Anleger ungünstige Beschluss des BGH vom 27.05.2015 http://lexetius.com/2015,1410.
Im letzten Rundschreiben des Beirats vom Juni 2016 hieß es dazu:
Hinsichtlich der Schadensersatz-Klagen gegen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen
der Contor Treuhand verweisen wir insbesondere auch auf den Bericht des Treuhänders. Die
Beiräte haben wechselnd an verschiedenen Verfahren im München, Hannover, Celle und Wiesbaden
teilgenommen und sich ein eigenes Bild von den Verfahrensverläufen machen können.
Insgesamt urteilen die Münchner Gerichte zwar anders als die Kammern in Hannover, Celle,
Wiesbaden und Frankfurt. In der Sache werden die Klagen der Anleger aber - leider und für
uns nach wie vor unverständlich - abgewiesen.
Mittlerweile hat der Haftpflichtversicherer HDI einigen klagenden Gesellschaftern Vergleichsangebote
für die Rücknahme anstehender Berufungsverfahren angeboten. Die Vergleichssumme
von 5 % (Fünf Prozent!) kann, wenn überhaupt, nur angenommen werden, wenn im Gegenzug
eine geforderte 95-%ige Kostenübernahme nicht vom Gesellschafter zu tragen ist, sondern
vom jeweiligen Rechtsschutz übernommen wird. Sollte es zu einer Kostenübernahme durch
den Gesellschafter kommen, kann diese je nach Schadenshöhe schnell den Vergleichsbetrag
übersteigen! Bedenken Sie bitte auch, dass die Vergleichssumme als Einnahme zu versteuern
ist.
Auch im Insolvenzverfahren der Contor tut sich offenbar nichts mehr. Hier stammt die letzte Veröffentlichung aus dem Jahr 2013 (siehe: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.p…
Und schließlich scheint auch im finanzgerichtlichen Verfahren nichts voranzugehen. Hier schrieb der Treuhänder zuletzt:
Erfreulicherweise geht es nunmehr jedoch nicht mehr um die ursprüngliche Frage, ob die Verluste
des Initialjahres anerkannt werden, sondern nur noch darum, in welcher Höhe dies erfolgen
wird. Da die Berechnung der Verluste ein hoch komplexer Vorgang ist und zudem von der - noch
nicht rechtskräftig erfolgten - Veranlagung der einzelnen Produktionsgesellschaften abhängt,
relativiert dies die lange Verfahrensdauer jedoch.
Im letzten Rundschreiben des Beirats vom Juni 2016 hieß es dazu:
Hinsichtlich der Schadensersatz-Klagen gegen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen
der Contor Treuhand verweisen wir insbesondere auch auf den Bericht des Treuhänders. Die
Beiräte haben wechselnd an verschiedenen Verfahren im München, Hannover, Celle und Wiesbaden
teilgenommen und sich ein eigenes Bild von den Verfahrensverläufen machen können.
Insgesamt urteilen die Münchner Gerichte zwar anders als die Kammern in Hannover, Celle,
Wiesbaden und Frankfurt. In der Sache werden die Klagen der Anleger aber - leider und für
uns nach wie vor unverständlich - abgewiesen.
Mittlerweile hat der Haftpflichtversicherer HDI einigen klagenden Gesellschaftern Vergleichsangebote
für die Rücknahme anstehender Berufungsverfahren angeboten. Die Vergleichssumme
von 5 % (Fünf Prozent!) kann, wenn überhaupt, nur angenommen werden, wenn im Gegenzug
eine geforderte 95-%ige Kostenübernahme nicht vom Gesellschafter zu tragen ist, sondern
vom jeweiligen Rechtsschutz übernommen wird. Sollte es zu einer Kostenübernahme durch
den Gesellschafter kommen, kann diese je nach Schadenshöhe schnell den Vergleichsbetrag
übersteigen! Bedenken Sie bitte auch, dass die Vergleichssumme als Einnahme zu versteuern
ist.
Auch im Insolvenzverfahren der Contor tut sich offenbar nichts mehr. Hier stammt die letzte Veröffentlichung aus dem Jahr 2013 (siehe: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.p…
Und schließlich scheint auch im finanzgerichtlichen Verfahren nichts voranzugehen. Hier schrieb der Treuhänder zuletzt:
Erfreulicherweise geht es nunmehr jedoch nicht mehr um die ursprüngliche Frage, ob die Verluste
des Initialjahres anerkannt werden, sondern nur noch darum, in welcher Höhe dies erfolgen
wird. Da die Berechnung der Verluste ein hoch komplexer Vorgang ist und zudem von der - noch
nicht rechtskräftig erfolgten - Veranlagung der einzelnen Produktionsgesellschaften abhängt,
relativiert dies die lange Verfahrensdauer jedoch.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.113.972 von credulus am 18.01.17 23:02:21Die Geschäftsführung der Equity Pictures weist in laufenden Verfahren unter anderem auf LG München I, Urteil vom 29. April 2016 , 3 O 23140/15 sowie auf AG München, Urteil vom 22. April 2016, 142 C 30725/15 hin. Das Urteil des LG München betrifft in der Tat den Fonds II. Die Entscheidung des AG München kenne ich dagegen nicht.
In einer Verhandlung, die jüngst vor dem AG München stattgefunden hat, hat der mit der Sache befasste Richter allerdings erklärt, dass bislang sämtlichen Klagen der Equity Pictures vom Amtsgericht München stattgegeben worden sei. Ob das stimmt, kann ich nicht beurteilen.
Richtig ist, dass bei den einzelnen Fonds feine Unterschiede bestehen, die zu beachten sind und über die die Gerichte noch zu befinden haben werden (sofern man diese Unterscheide herausgearbeitet hat). Derzeit sieht es für die Anleger allerdings nicht besonders rosig aus.
Sollten Sie außer dem von Ihnen bereits genannten Berufungsurteil des LG München weitere Urteile kennen, in denen ein Gericht zu Gunsten eines Anlegers entschieden hat, dann lassen Sie mich das bitte wissen. Sobald ich neue Informationen habe, werde ich selbstverständlich ebenfalls Bescheid geben.
In einer Verhandlung, die jüngst vor dem AG München stattgefunden hat, hat der mit der Sache befasste Richter allerdings erklärt, dass bislang sämtlichen Klagen der Equity Pictures vom Amtsgericht München stattgegeben worden sei. Ob das stimmt, kann ich nicht beurteilen.
Richtig ist, dass bei den einzelnen Fonds feine Unterschiede bestehen, die zu beachten sind und über die die Gerichte noch zu befinden haben werden (sofern man diese Unterscheide herausgearbeitet hat). Derzeit sieht es für die Anleger allerdings nicht besonders rosig aus.
Sollten Sie außer dem von Ihnen bereits genannten Berufungsurteil des LG München weitere Urteile kennen, in denen ein Gericht zu Gunsten eines Anlegers entschieden hat, dann lassen Sie mich das bitte wissen. Sobald ich neue Informationen habe, werde ich selbstverständlich ebenfalls Bescheid geben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.111.248 von Desinvestment am 18.01.17 16:57:03Hallo Desinvestment,
meine Antwort bezog sich auf die Equity Pictures Medienfonds III + IV. Das Urteil. das Sie anführen, bezieht sich auf den Equity Pictures Fonds II. Die Gesellschaftsverträge der Fonds II und III scheinen jedoch nicht ganz so identisch zu sein, wie der Prozessvertreter des Fonds gerne glauben machen möchte.
Beim Fonds III laufen mehrere Klagen, ich kenne allerdings zum Fonds III bisher kein Urteil. Wenn Ihnen eines bekannt ist, dann benennen Sie es bitte.
meine Antwort bezog sich auf die Equity Pictures Medienfonds III + IV. Das Urteil. das Sie anführen, bezieht sich auf den Equity Pictures Fonds II. Die Gesellschaftsverträge der Fonds II und III scheinen jedoch nicht ganz so identisch zu sein, wie der Prozessvertreter des Fonds gerne glauben machen möchte.
Beim Fonds III laufen mehrere Klagen, ich kenne allerdings zum Fonds III bisher kein Urteil. Wenn Ihnen eines bekannt ist, dann benennen Sie es bitte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.110.981 von credulus am 18.01.17 16:35:17ACHTUNG!
Es gibt sehr wohl bereits einige Urteile, mit denen Anleger/Kommanditisten der Equity Pictures Fonds zur Zahlung des "Liquiditätsbeitrags" verurteilt wurden.
(siehe auch http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS…)
In Kürze ist allerdings mit weiteren Entscheidungen zu rechnen, deren Ausgang bislang offen ist, da hier einige neue Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssen. Unter anderem wird zu prüfen sein, ob die Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages mit der erforderlichen Mehrheit zustande gekommen sind. Bislang konnte die Geschäftsführung dazu keine Nachweise liefern.
Es gibt sehr wohl bereits einige Urteile, mit denen Anleger/Kommanditisten der Equity Pictures Fonds zur Zahlung des "Liquiditätsbeitrags" verurteilt wurden.
(siehe auch http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS…)
In Kürze ist allerdings mit weiteren Entscheidungen zu rechnen, deren Ausgang bislang offen ist, da hier einige neue Gesichtspunkte berücksichtigt werden müssen. Unter anderem wird zu prüfen sein, ob die Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages mit der erforderlichen Mehrheit zustande gekommen sind. Bislang konnte die Geschäftsführung dazu keine Nachweise liefern.
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.077.417 von Friedolin48 am 13.01.17 13:48:17
meinem Kenntnisstand nach, muss beim Equity Pictures Medienfonds IV nichts bezahlt werden, siehe hierzu LG München I (30 S 14077/15 - Berufungsurteil). Laut diesem Urteil wurde der Fonds sogar verurteilt, eine bereits eingezahlte Liquiditätsreserve an den Anleger zurückzuzahlen. Ich würde daher auf eine Zahlungsaufforderung nicht zahlen und es darauf ankommen lassen. Von aktuellen Klagen oder gar Urteilen zugunsten des Fonds ist mir nichts bekannt geworden, auch wenn der Fonds anscheinend weiterhin Zahlungsaufforderungen verschickt und in den Jahresberichten erklärt, gegen zahlungsunwillige Gesellschafter vorgehen zu wollen.
Beim Equity Pictures Medienfonds III laufen Klagen, aber es scheint noch kein Urteil ergangen zu sein, insbesondere auch noch kein Berufungsurteil - auch wenn der Beirat erklärt, dass bisher alle Klagen gewonnen worden seien. Ich würde daher auch hier nicht freiwillig zahlen und es auf eine Klage ankommen lassen.
Das Einspruchsverfahren gegen das Finanzamt dümpelt noch munter vor sich hin und wird wohl auch noch die nächsten Jahre vor sich hin dümpeln. Das läuft genauso wie bei den Cinerenta Fonds. Denn eilig hat es auch die Geschäftsführung der Equity Pictures Medienfonds nicht, denn mit der Verwaltung der Fonds kann man guten Geld verdienen....und auch mit deren Rechtsstreitigkeiten. Im Übrigen vertritt tatsächlich die Kanzlei JM legal den Equity Pictures Medienfonds III im Finanzrechtsstreit....
Equity Pictures Medienfonds III + IV
Hallo Friedolin48,meinem Kenntnisstand nach, muss beim Equity Pictures Medienfonds IV nichts bezahlt werden, siehe hierzu LG München I (30 S 14077/15 - Berufungsurteil). Laut diesem Urteil wurde der Fonds sogar verurteilt, eine bereits eingezahlte Liquiditätsreserve an den Anleger zurückzuzahlen. Ich würde daher auf eine Zahlungsaufforderung nicht zahlen und es darauf ankommen lassen. Von aktuellen Klagen oder gar Urteilen zugunsten des Fonds ist mir nichts bekannt geworden, auch wenn der Fonds anscheinend weiterhin Zahlungsaufforderungen verschickt und in den Jahresberichten erklärt, gegen zahlungsunwillige Gesellschafter vorgehen zu wollen.
Beim Equity Pictures Medienfonds III laufen Klagen, aber es scheint noch kein Urteil ergangen zu sein, insbesondere auch noch kein Berufungsurteil - auch wenn der Beirat erklärt, dass bisher alle Klagen gewonnen worden seien. Ich würde daher auch hier nicht freiwillig zahlen und es auf eine Klage ankommen lassen.
Das Einspruchsverfahren gegen das Finanzamt dümpelt noch munter vor sich hin und wird wohl auch noch die nächsten Jahre vor sich hin dümpeln. Das läuft genauso wie bei den Cinerenta Fonds. Denn eilig hat es auch die Geschäftsführung der Equity Pictures Medienfonds nicht, denn mit der Verwaltung der Fonds kann man guten Geld verdienen....und auch mit deren Rechtsstreitigkeiten. Im Übrigen vertritt tatsächlich die Kanzlei JM legal den Equity Pictures Medienfonds III im Finanzrechtsstreit....
Antwort auf Beitrag Nr.: 54.078.137 von Friedolin48 am 13.01.17 15:12:57genauso geht es mir mit den Cinerenta Fonds; glaube garnichts
wer glaubt eigentlich an die Abstimmungsergebnisse in den schriftlichen Abstimmungsverfahren der Fonds III + IV ?