Diskussionen zu iQPower durch Fusion die iQPower Licensing und nun die iQ International - Älteste Beiträge zuerst (Seite 7228)
eröffnet am 14.05.07 12:29:33 von
neuester Beitrag 07.02.24 11:59:06 von
neuester Beitrag 07.02.24 11:59:06 von
Beiträge: 102.878
ID: 1.127.340
ID: 1.127.340
Aufrufe heute: 10
Gesamt: 8.127.628
Gesamt: 8.127.628
Aktive User: 0
ISIN: CH0451424300 · WKN: A2PAA5 · Symbol: IQL
0,0750
EUR
+200,00 %
+0,0500 EUR
Letzter Kurs 22.04.24 Frankfurt
Werte aus der Branche Fahrzeugindustrie
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
3,0300 | +31,17 | |
2,1800 | +17,84 | |
0,9775 | +13,33 | |
0,5100 | +12,33 | |
7,4000 | +12,12 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
3,2300 | -13,12 | |
0,7730 | -13,67 | |
11.923,00 | -13,70 | |
3,1700 | -15,92 | |
2,9900 | -23,53 |
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.879.543 von Stilles_Wasser am 30.05.15 10:30:42
@herz: So sehe ich das auch.
Liebes Wasser,
als Eigentümer einer Eigentumswohnung ist man quasi Nachschusspflichtig.
Als Anteilseigner einer Firma ergibt sich diese Pflicht in der Regel nicht, da man normalerweise keine Haftung übernimmt (ausser man heisst Schlecker).
Da macht es auch keinen Unterschied ob eine natürliche oder juristische Person Eugentümer der Anteile ist.
Darüber hinaus hat Herz das abschließend dargestellt, ausser dass es aus meiner Sicht wünschenswert wäre, wenn wir möglichst viele Anteile an IQ Power behalten könnten.
Und um die Frage zu klären, in welcher Welt ich lebe; ich lebe in einer Welt in der man sich Fachwissen aneignen kann, durch Studium, Berufpraxis, Fragen oder Google. Komm in meine Welt und versuch das auch mal, macht Spaß ;-)
Liebe Grüße
Eintagsfliege
Zitat von Stilles_Wasser: Liebe Eintagsfliege, in welcher Welt lebst Du?
Mein Beispiel mit den Eigentumswohnungen ist doch einleuchtend.
In Südkorea werden 5 Millionen benötigt, um die Produktion wieder anzufahren.
Und vermutlich wird der Kapitalbedarf noch deutlich steigen, wenn man die Produktion ausweiten will.
IQP Licensing ist nach meiner Kenntnis mit 29,4% Miteigentümer der Fabrik.
Also wird IQP mit finanzieren müssen oder aber die Miteigentümer in anderer Form entschädigen müssen ( z.B.: durch Aktien/ Wandelanleihen/ Lizenzgebühren/ Verlust der Fabrikanteile etc.)
@herz: So sehe ich das auch.
Liebes Wasser,
als Eigentümer einer Eigentumswohnung ist man quasi Nachschusspflichtig.
Als Anteilseigner einer Firma ergibt sich diese Pflicht in der Regel nicht, da man normalerweise keine Haftung übernimmt (ausser man heisst Schlecker).
Da macht es auch keinen Unterschied ob eine natürliche oder juristische Person Eugentümer der Anteile ist.
Darüber hinaus hat Herz das abschließend dargestellt, ausser dass es aus meiner Sicht wünschenswert wäre, wenn wir möglichst viele Anteile an IQ Power behalten könnten.
Und um die Frage zu klären, in welcher Welt ich lebe; ich lebe in einer Welt in der man sich Fachwissen aneignen kann, durch Studium, Berufpraxis, Fragen oder Google. Komm in meine Welt und versuch das auch mal, macht Spaß ;-)
Liebe Grüße
Eintagsfliege
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.877.677 von eineAhnung am 29.05.15 20:06:01Bei welchem Wert habe ich dermaßen viel Kohle versenkt ???????
Ross und Reiter nennen oder stillschweigen üben!
Ich höre oder besser lese ich was Du schreibst.
Ross und Reiter nennen oder stillschweigen üben!
Ich höre oder besser lese ich was Du schreibst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.877.764 von Eintagsfliege1 am 29.05.15 20:17:47Eintagsfliege , Korea könnte zu unserem Tafelsilber in ein paar Jahren werden. Aktuell muss man aber sagen, das dauert noch einen Moment zumal neue finanzielle Belastungen für Korea dazukommen.
Lieber den Spatz in der Hand wie die Taube auf dem Dach.
Lieber den Spatz in der Hand wie die Taube auf dem Dach.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.880.689 von Kallenfels am 30.05.15 14:50:40
Zu den Zeiten von Braun und Bauer (iQ Power AG) war vertraglich zwischen der iQ Power AG und iQ Power Asia vereinbart, dass als Gegenleistung für das knowhow (Durchmischungstechnik)das die iQ Power AG der iQ Power Asia zur Verfügung stellt, ausschließlich eine Gewinnbeteiligung der genannten Unternehmensanteile in Form der hier genannten Prozentanteile an iQ Power Asia vertraglich festgehalten wurde.
Auf meine Frage (bei einer GV) ob iQ Power auch bei evtl. Verlusten von iQ Power Asia in der gleichen Höhe wie die prozentuale Gewinnbeteiligung herangezogen werden kann, wurde dies ausdrücklich von Dr. Wicki, Braun und Bauer vereint.
Es wurden keine Lizenzgebühren vereinbart sondern ausschließlich die erwähnte Gewinnbeteiligung als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte patentierte Technik.
Ob nun in der Zeit nach der Fusion - der Tochter mit der Mutter - dieser Vertrag in dieser Form noch besteht entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
Für die "Misere" bei iQ Power Asia war alleine das Konsortium KG Power mit T. Lee verantwortlich. Folglich wäre die erste Prämisse, dass dies auch von der KG Power zu reparieren ist.
An den aufgelaufenen Verlusten muss sich iQ Power Licensing AG mit Sicherheit nicht beteiligen.
Ob nun im kleineren Rahmen die iQ Power Licensing AG sich mit den Lizenzenehmern DAEWOO und DISCOVER ENERGY an der Rehabilitation von iQ Power Asia finanziell beteiligt weiß ich nicht.
Möglich wäre es zum Beispiel in Form von einer geringeren Lizenzgebühr oder ähnliches. Denkbar wäre auch eine geringere prozentuale Beteiligung am Gewinn der iQ Power Asia für eine bestimmte Zeitspanne.
Aber da ist viel möglich in einer freien Vertragsgestaltung zwischen den Partnern. Da sind Spekulationen wenig zielführend.
saniper
Zitat von Kallenfels: Eintagsfliege , Korea könnte zu unserem Tafelsilber in ein paar Jahren werden. Aktuell muss man aber sagen, das dauert noch einen Moment zumal neue finanzielle Belastungen für Korea dazukommen.
Lieber den Spatz in der Hand wie die Taube auf dem Dach.
Zu den Zeiten von Braun und Bauer (iQ Power AG) war vertraglich zwischen der iQ Power AG und iQ Power Asia vereinbart, dass als Gegenleistung für das knowhow (Durchmischungstechnik)das die iQ Power AG der iQ Power Asia zur Verfügung stellt, ausschließlich eine Gewinnbeteiligung der genannten Unternehmensanteile in Form der hier genannten Prozentanteile an iQ Power Asia vertraglich festgehalten wurde.
Auf meine Frage (bei einer GV) ob iQ Power auch bei evtl. Verlusten von iQ Power Asia in der gleichen Höhe wie die prozentuale Gewinnbeteiligung herangezogen werden kann, wurde dies ausdrücklich von Dr. Wicki, Braun und Bauer vereint.
Es wurden keine Lizenzgebühren vereinbart sondern ausschließlich die erwähnte Gewinnbeteiligung als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte patentierte Technik.
Ob nun in der Zeit nach der Fusion - der Tochter mit der Mutter - dieser Vertrag in dieser Form noch besteht entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.
Für die "Misere" bei iQ Power Asia war alleine das Konsortium KG Power mit T. Lee verantwortlich. Folglich wäre die erste Prämisse, dass dies auch von der KG Power zu reparieren ist.
An den aufgelaufenen Verlusten muss sich iQ Power Licensing AG mit Sicherheit nicht beteiligen.
Ob nun im kleineren Rahmen die iQ Power Licensing AG sich mit den Lizenzenehmern DAEWOO und DISCOVER ENERGY an der Rehabilitation von iQ Power Asia finanziell beteiligt weiß ich nicht.
Möglich wäre es zum Beispiel in Form von einer geringeren Lizenzgebühr oder ähnliches. Denkbar wäre auch eine geringere prozentuale Beteiligung am Gewinn der iQ Power Asia für eine bestimmte Zeitspanne.
Aber da ist viel möglich in einer freien Vertragsgestaltung zwischen den Partnern. Da sind Spekulationen wenig zielführend.
saniper
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.881.226 von snaiper am 30.05.15 17:24:05
Das würde also bedeuten, dass -falls sich da nichts mehr geändert haben sollte- IQPL nur Einnahmen aus SK generiert, wenn dort ein Gewinn erwirtschaftet wird?
Also kein Euro Lizenzgebühr pro Batterie?
Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Zitat von snaiper: Es wurden keine Lizenzgebühren vereinbart sondern ausschließlich die erwähnte Gewinnbeteiligung als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte patentierte Technik.
Das würde also bedeuten, dass -falls sich da nichts mehr geändert haben sollte- IQPL nur Einnahmen aus SK generiert, wenn dort ein Gewinn erwirtschaftet wird?
Also kein Euro Lizenzgebühr pro Batterie?
Hab ich das jetzt richtig verstanden?
Ich bin mir ziemlich sicher, dass sowohl Lizenzen als auch Gewinnbeteiligung anfällt.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang dann natürlich auch der Aspekt ob es von DE Lizenzeinnahmen gibt, wenn diese nun in SK produzieren lassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.881.604 von DerNasenbaer am 30.05.15 19:44:26Wenn IQPL von IQ Asia eine Lizenz Gebühr bekommt, dann würde das den Gewinn mindern, weshalb das nicht viel bringen würde. Entscheidend ist meiner Meinung nach, ob DE die Batterien produzieren lässt oder nur die produzierten abkauft. Je nachdem würden dann Lizenzen anfallen oder eben nicht
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.881.226 von snaiper am 30.05.15 17:24:05
Im berüchtigten Kapitel 13 des Jahresbericht 2014 steht:
Der kumulierte Verlustvortrag der iQ Power Asia Inc. beträgt am 31.12 2014
insgesamt TEUR 22.123. Davon entfallen 29,4% (TEUR 6.504) auf die iQ Power Group ...
Zitat von snaiper: Zu den Zeiten von Braun und Bauer (iQ Power AG) war vertraglich zwischen der iQ Power AG und iQ Power Asia vereinbart, dass als Gegenleistung für das knowhow (Durchmischungstechnik)das die iQ Power AG der iQ Power Asia zur Verfügung stellt, ausschließlich eine Gewinnbeteiligung der genannten Unternehmensanteile in Form der hier genannten Prozentanteile an iQ Power Asia vertraglich festgehalten wurde.
Auf meine Frage (bei einer GV) ob iQ Power auch bei evtl. Verlusten von iQ Power Asia in der gleichen Höhe wie die prozentuale Gewinnbeteiligung herangezogen werden kann, wurde dies ausdrücklich von Dr. Wicki, Braun und Bauer vereint.
Es wurden keine Lizenzgebühren vereinbart sondern ausschließlich die erwähnte Gewinnbeteiligung als Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte patentierte Technik.
...
An den aufgelaufenen Verlusten muss sich iQ Power Licensing AG mit Sicherheit nicht beteiligen.
Im berüchtigten Kapitel 13 des Jahresbericht 2014 steht:
Der kumulierte Verlustvortrag der iQ Power Asia Inc. beträgt am 31.12 2014
insgesamt TEUR 22.123. Davon entfallen 29,4% (TEUR 6.504) auf die iQ Power Group ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.881.622 von bayerber am 30.05.15 19:59:40
Vom Gewinn kriegen wir aber nur 1/3 die Lizenzgebühren kriegen wir aber ganz.
Also lieber Lizenzen und Gewinnbeteiligung.
Liebe Grüße
Eintagsfliege
Zitat von bayerber: Wenn IQPL von IQ Asia eine Lizenz Gebühr bekommt, dann würde das den Gewinn mindern, weshalb das nicht viel bringen würde. Entscheidend ist meiner Meinung nach, ob DE die Batterien produzieren lässt oder nur die produzierten abkauft. Je nachdem würden dann Lizenzen anfallen oder eben nicht
Vom Gewinn kriegen wir aber nur 1/3 die Lizenzgebühren kriegen wir aber ganz.
Also lieber Lizenzen und Gewinnbeteiligung.
Liebe Grüße
Eintagsfliege
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Investoren beobachten auch:
Wertpapier | Perf. % |
---|---|
+1,43 | |
+3,09 | |
+1,91 | |
-10,87 | |
-0,26 | |
+1,81 | |
+0,99 | |
-0,57 | |
+0,79 | |
-0,30 |
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
243 | ||
98 | ||
89 | ||
80 | ||
75 | ||
47 | ||
38 | ||
37 | ||
34 | ||
33 |
Diskussionen zu iQPower durch Fusion die iQPower Licensing und nun die iQ International