ABFINDUNGSPHANTASIE BEI NEBENWERTEN !? - Älteste Beiträge zuerst (Seite 329)
eröffnet am 20.06.01 20:24:42 von
neuester Beitrag 03.05.24 16:57:06 von
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Wer gern im Windschatten von Elliott segelt, hat ein neues Betätigungsfeld:
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Antwort auf Beitrag Nr.: 48.925.001 von straßenköter am 29.01.15 17:01:10Ich bin mit Kabel Deutschland noch nicht fertig und wäre sehr dankbar, wenn Elliott noch etwas warten könnte........
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.920.042 von honigbaer am 29.01.15 10:21:07Danke für Eure Meinungen.
In 3 Monaten wissen wir vermutlich zur HV-Einladung mehr...
In 3 Monaten wissen wir vermutlich zur HV-Einladung mehr...
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.768.146 von arendts am 13.01.15 22:22:51
Was ist denn bei ihren Betrachtungen heraus gekommen
Zitat von arendts: Na ja, als Rechtsanwalt sagt man natürlich "Neue Instanz, neues Glück". Ich befürchte allerdings, dass das OLG München, das über eine Beschwerde zu entscheiden hat, nicht die Planungsannahmen als unplausibel verwerfen wird. Auch ob das OLG den Kapitalisierungszinssatz und den Wachstumsabschlag korrigieren wird, ist eher unwahrscheinlich. Ich werde mir aber noch einmal in Ruhe die heute zugestellten, sehr umfangreichen Entscheidungsgründe durchlesen.
Was ist denn bei ihren Betrachtungen heraus gekommen
Spruchverfahren (BuG) bei MME Moviement beendet
Das Spruchverfahren zum BuG ist mit einer Entscheidung vor dem KG Berlin vom 08.12.2014 abgeshlossen worden. Es bleibt bei den in der Vorinstanz festgelegten Ausgleichs- und Abfindungsbeträgen.Die Nettodividende steigt demnach auf 0.59 EUR (brutto 0.69 EUR; netto zuvor: 0.43 EUR), die Barabfindung wird auf 8.63 EUR (zuvor 7 EUR) erhöht. Die Einreichungsfrist endet am 02.04.15
Die Nachricht scheint sich seit Dezember schon "ein wenig" herumgesprochen zu haben, der Kurs hat um gut 10% zugelegt.
Quelle: Bundesanzeiger von heute
Eine erfreuliche Nachricht heute beim Lesen der Tageszeitung: Die Regierung plant offenbar eine Anlegerschutzregelung beim Delisting (meldet die FAZ in der Printausgabe, Nachricht ist aber online noch nirgends zu finden). Es soll wohl eine Abfindungspflicht bei Delisting gesetzlich gefordert werden - ein entsprechender Entwurf könne noch in die laufende Aktienrechtsnovelle 2014/15 eingebaut werden, die bereits in Kürze im Bundestag beraten wird.
Langsam sollte Curanum und Nextevulution ausgebucht werden
Dazu danach Augusta, WMF und ADC soweit der Fahrplan
Dazu danach Augusta, WMF und ADC soweit der Fahrplan
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.951.080 von nullcheck am 02.02.15 10:31:21
06.02.2015 17:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
MME MOVIEMENT AG beschließt Delisting
Berlin, den 6. Februar 2015 - Der Vorstand der MME MOVIEMENT AG mit Sitz in
Berlin, ISIN DE0005761159, (MME) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, ein sogenanntes Delisting durchzuführen. Derzeit sind die
Aktien der MME ausschließlich an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel
im regulierten Markt (General Standard) zugelassen. Zudem sind die Aktien
in den jeweiligen Freiverkehr der Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
München und Stuttgart einbezogen. Der Vorstand der MME wird kurzfristig bei
der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der bestehenden
Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) stellen. Nach positiver
Bescheidung des Antrags auf Widerruf der Börsenzulassung durch die
Frankfurter Wertpapierbörse wird das Delisting voraussichtlich sechs Monate
nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Frankfurter
Wertpapierbörse wirksam werden. Die Aktien der MME würden dann nicht mehr
in einem regulierten Markt einer Börse gehandelt werden. Die bestehenden
Notierungen im Freiverkehr würden vom Widerrufsantrag der MME sowie der
Widerrufsentscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse nicht berührt.
Kontakt:
Herr Dr. Markus Schäfer
Residenzstraße 18
80333 München
Deutschland
Tel.: 089 24 20 73 0
Fax: 089 24 20 73 25
mschaefer@moviement.de
...und gibt Delisting bekannt
MME MOVIEMENT AG / Schlagwort(e): Delisting06.02.2015 17:00
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG
MME MOVIEMENT AG beschließt Delisting
Berlin, den 6. Februar 2015 - Der Vorstand der MME MOVIEMENT AG mit Sitz in
Berlin, ISIN DE0005761159, (MME) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, ein sogenanntes Delisting durchzuführen. Derzeit sind die
Aktien der MME ausschließlich an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel
im regulierten Markt (General Standard) zugelassen. Zudem sind die Aktien
in den jeweiligen Freiverkehr der Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg,
München und Stuttgart einbezogen. Der Vorstand der MME wird kurzfristig bei
der Frankfurter Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der bestehenden
Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) stellen. Nach positiver
Bescheidung des Antrags auf Widerruf der Börsenzulassung durch die
Frankfurter Wertpapierbörse wird das Delisting voraussichtlich sechs Monate
nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Frankfurter
Wertpapierbörse wirksam werden. Die Aktien der MME würden dann nicht mehr
in einem regulierten Markt einer Börse gehandelt werden. Die bestehenden
Notierungen im Freiverkehr würden vom Widerrufsantrag der MME sowie der
Widerrufsentscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse nicht berührt.
Kontakt:
Herr Dr. Markus Schäfer
Residenzstraße 18
80333 München
Deutschland
Tel.: 089 24 20 73 0
Fax: 089 24 20 73 25
mschaefer@moviement.de
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.951.080 von nullcheck am 02.02.15 10:31:21
Spruchverfahren zum Squeeze-out EPCOS
Vielen Dank für die Nachfrage. In Sachen EPCOS werden wir wohl Beschwerde einlegen.
Wie lange dauert es bis die Zahlung nach der Beendigung eines Spruchverfahrends (z.B.MME) erfolgt?
Wird die Nachzahlung und die Zinsen mit Abgeltungssteuer belegt?
Wird die Nachzahlung und die Zinsen mit Abgeltungssteuer belegt?
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