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    ETF - Sondervermögen - oder doch nicht ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.06.07 19:54:26 von
    neuester Beitrag 14.01.08 20:26:10 von
    Beiträge: 29
    ID: 1.129.319
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 24.06.07 19:54:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vor Einführung der Abgeltungssteuer möchte ich mein Depot komplett auf ETFs umstellen und diese dann langfrist laufenlassen.
      Die hier im Forum und auch an anderer Stelle diskutierten Vorteile überzeugen mich. Dennoch bleiben Unsicherheiten:
      1.
      Auf der Homepage von ishares gibt es im Rahmen eines Vergleichs von ETFs und Zertifikaten die explizite Feststellung, daß es bei BEIDEN eine Emitteneten-Risiko gibt, von Sondervermögen ist nicht die Rede.
      In diversen Fondsprospekten von ishares, die ich mir angeschaut habe, taucht das Wort Sondervermögen gleichfalls nicht auf.
      2.
      An anderer Stelle im Netz gibt es die Information, daß die Indizes von ETFs unterschiedlich abgebildet werden. Durch Hinterlegung von realen Aktienkörben, oder durch Derivate, oder durch eine Mischform von beidem. Ishares, Indexchange und Lyxor (z.B.) würden dies unterschiedlich praktizieren.
      3.
      in letzter Zeit tauchen massenhaft neue ETFs auf, die Indizes abbilden von denen ich noch nie gehört habe. Wer oder was kontrolliert eigentlich die (neue) Entstehung von Indizes und deren Zusammensetzung. Ich meine nicht die allseits bekannten wie DJ, MSCI, Stoxx usw. Wie sieht's denn da mit der Beständigkeit aus ?

      Wer kennt sich da aus ?

      Danke und Gruß

      KILLminusNEUN
      Avatar
      schrieb am 24.06.07 22:03:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.283.424 von KILLminusNEUN am 24.06.07 19:54:26Exchange Traded Funds oder kurz ETFs sind Investmentfonds die direkt über die Börse ge- und verkauft werden können. Inspiriert durch die langjährigen Erfolge in den USA, werden ETFs hierzulande seit April 2000 angeboten. Ursprünglich mit zwei passiv gemanagten Fonds gestartet, umfasst das Spektrum mittlerweile mehrere hundert mehr oder weniger liquide aktiv und passiv verwaltete Sondervermögen. Das Portfoliovolumen von Exchange Trade Funds wird als Sondervermögen behandelt und ist vom Vermögen der ETF-Gesellschaft getrennt. Ganz anders das Portfoliovermögen eines Index-Zertifikates. Index-Zertifikate stellen rechtlich eine Inhaberschuldverschreibung dar. Daraus resultiert ein Emittentenrisiko, welches bei Konkurs des Emittenten in Form eines Totalverlustes zum tragen kommt.
      Avatar
      schrieb am 24.06.07 22:05:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.291.049 von GlobalPlayers am 24.06.07 22:03:04http://de.wikipedia.org/wiki/Exchange_Traded_Funds
      Avatar
      schrieb am 24.06.07 22:16:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.291.213 von GlobalPlayers am 24.06.07 22:05:17Danke, das ist mir seit langem bekannt.

      Dennoch:
      siehe: www.ishares.de
      ==> Fragen
      13. Was ist der Unterschied zwischen Indexzertifikaten und
      Exchange Traded Funds?
      ==> Tabelle

      Wie ist das zu verstehen ?
      Avatar
      schrieb am 25.06.07 19:55:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gute Frage !!

      Bei deutschen Fonds ergibt sich das schon aus dem InvG. Bei EU-Fonds hätte ich gedacht, dass sich das aus der OGAW-Richtlinier ergibt. Konnte da auf Anhieb aber nix wirklich brauchbares finden.

      Ich sehe das so:
      Die IShares Fonds werden unter dem Umbrellamantel der Ishares PCL geführt. Die IShares plc sehe ich als eine verkappte Aktiengesellschaft an, die in Teilvermögen aufgeteilt ist. Die PLC kann als Gesellschaft theoretisch pleite gehen. Dann ist auch für die Anteilsinhaber der Teilfonds nix mehr zum verteilen da.

      Dann habe ich noch was gefunden.

      Ein Auszug aus dem Ishares pcl Verkaufsprospekt:

      Obwohl jeder Fonds so behandelt wird, dass er seine Verbindlichkeiten selbst trägt, ist die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit gegenüber Dritten haftbar. Alle Verbindlichkeiten, unabhängig davon, welchem Fonds sie zuzurechnen sind, binden (im Falle einer Abwicklung der Gesell-schaft oder einer Rücknahme aller Anteile eines Fonds), wenn mit den Gläubigern nichts anderes vereinbart worden ist, die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit, und folglich können Verbindlichkeiten eines Fonds auf einen oder mehrere andere Fonds Auswirkungen haben und aus einem oder mehreren anderen Fonds bezahlt werden. Zum Erscheinungstag dieses Prospekts ist dem Verwaltungsrat keine solche Verbindlichkeit bekannt, auf die diese Bestimmung anwendbar sein könnte. Nähere Einzelheiten finden sich unter der Überschrift "Zurechnung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten"

      Das steht noch weiter unten
      Das Vermögen jedes Fonds gehört ausschließlich zu diesem Fonds, ist in den Aufzeichnungen der Depotbank vom Vermögen anderer Fonds abzugrenzen, darf nicht dazu verwendet werden, die Verbindlichkeiten eines anderen Fonds oder Forderungen gegen einen anderen Fonds unmittelbar oder mittelbar zu begleichen, und steht für keinen derartigen Zweck zur Verfügung, es sei denn, dass das Vermögen des anderen Fonds nicht ausreicht, um seine Verbindlichkeiten zu erfüllen.


      Insofern könnte m.E. ein sehr spekulativer Teilfonds von Ishares auch auf die anderen Teilfonds durchschlagen, wenn der spekulative Fond nicht mehr genug Eigenvermögen hat. So ganz ohne Emittentenrisiko geht anscheinend bei ausländischen Indexfonds auch nicht.

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      Avatar
      schrieb am 26.06.07 06:54:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.312.682 von realdose am 25.06.07 19:55:47@realdose

      Vielen Dank für die Mühe, die Du Dir gemacht hast.
      Das bestätigt die Zweifel, die ich hinsichtlich der rechtlichen Konstruktion der ishares-ETFs habe.
      Zum Vergleich: in den Fonds-Prospekten von Indexchange wird expliziert und sehr deutlich der Status des Fondsvermögens als Sondervermögen deklariert – dies ist juristisch eindeutig. Demgegenüber bekomme ich bei der Lektüre eines beliebigen Fonds-Prospekt von ishares den Eindruck, als handele es sich hier um ein strukturell völlig anderes Produkt.
      Wenn ich mir dann noch die Flut der in den letzten Monaten neu emittierten ETFs anschaue,
      die von der Konstruktion her mit reiner Index-Abbildung nichts mehr zu tun haben sondern eher Zertifikaten ähneln – die ich hinsichtlich einer Langfrist-Anlage für ungeeignet halte – dann kommen mir erhebliche Zweifel, ob (ishares-)ETFs für eine langfristige und relativ konservative Aktienanlage der richtige Weg sind. Mein Eindruck ist eher der, dass hier ein Alternativ-Markt zum Zertifikate-Universum aufgebaut wird, der einerseits Zocker anlocken soll, sich andererseits unter dem Deckmantel der Abgeltungssteuer-Problematik auch an Langfrist-Anleger aus relativ uninformierten Schichten wendet, die damit auf einen – zumindest zweifelhaften – Weg gelockt werden.
      Ich habe ishares zu der Frage der juristischen Konstruktion angemailt, bisher aber noch keine Antwort erhalten.
      Bis zur Klärung scheint mir ein Investment in einen (nicht börsengehandelten) Indexfonds bei einer Fondsplattform, also ohne AA, Spread und Ordergebühren im Vergleich zu ETFs nicht unbedingt der teurere Weg zu sein – vor allem weiß ich da, was ich habe.

      Gruß k-9
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 07:32:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die iShares plc und die European Exchange-Traded Fund Company plc sind OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren; ein richtlinienkonformes Sondervermögen gemäß Investmentmodernisierungsgesetz) mit Sitz in Dublin, die von der Irish Financial Services Regulatory Authority zugelassen wurden.

      Siehe hierzu
      http://de.biz.yahoo.com/02052007/343/axel-lomholt-barclays-g…
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 17:01:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Meine Anfrage an ishares ergab folgende Antwort:

      Sehr geehrte(r)...

      Vielen Dank für das Interesse an unseren Produkten.

      Ich habe Ihnen Passagen aus den Fondsinformationen herauskopiert, welche belegen dass iShares Fonds Teil des Sondervermögens sind.
      Durch die Auflage in Dublin ist es anders formuliert als in einem Standart Prospekt der deutschen KAG's

      Anbei erhalten Sie die gewünschten Informationen:

      " iShares plc ist eine Gesellschaft eine nach irischem Recht errichtete offene Investmentgesellschaft mit veränderlichem Kapital. Die Gesellschaft ist in Irland als OGAW im Sinne der OGAW-Vorschriften qualifiziert und wurde von der Irish Financial Services Regulatory Authority (die "Finanzaufsichtsbehörde") als OGAW zugelassen. Die Gesellschaft besitzt die Struktur eines Umbrellafonds, bei dem das Grundkapital der Gesellschaft in verschiedene Anteilklassen unterteilt sein kann, wobei eine oder mehrere Klassen jeweils einen gesonderten Fonds (der "Fonds") der Gesellschaft repräsentieren. Die Errichtung jedes Fonds bedarf der vorherigen Genehmigung der Finanzaufsichtsbehörde. " Bitte sehen Sie Seite 2 im Prospekt.
      " Das Vermögen jedes Fonds wird gesondert von dem Vermögen eines anderen Fonds verwaltet und gemäß den Anlagezielen und der Anlagepolitik jedes einzelnen Fonds angelegt " Bitte sehen Sie Seite 11 im Prospekt.

      Weiterhin können Sie Angaben zur Abgrenzung der einzelnen Fonds auf der Seite 31 im Prospekt finden:

      " Das Vermögen jedes Fonds gehört ausschließlich zu diesem Fonds, ist in den Aufzeichnungen der Depotbank vom Vermögen anderer Fonds abzugrenzen, darf nicht dazu verwendet werden, die Verbindlichkeiten eines anderen Fonds oder Forderungen gegen einen anderen Fonds unmittelbar oder mittelbar zu begleichen, und steht für keinen derartigen Zweck zur Verfügung, es sei denn, dass das Vermögen des anderen Fonds nicht ausreicht, um seine Verbindlichkeiten zu erfüllen. "

      In der Anlage überlasse ich Ihnen unsere Prospekte zu Ihrer Information.

      Zusammenfassend ist zu erwaehnen, dass wir zwei verschiedene Investment Gesellschaften haben unter denen die iShares Fonds begeben werden - European Exchange-Traded Fund Company plc.(EETF Co) und iShares plc.

      EETF Co. ist eine Investment Gesellschaft mit einer vollen Einzelhaftung zwischen den Fonds, die in der Satzung und dem " Addendum" zum Prospekt zu finden sind.

      Fuer iShares plc haben wir derzeit leider keine volle Einzelhaftung der Fonds im Prospekt, beabsichtigen jedoch dieses in den naechsten Monaten einzubringen. Wir werden Sie sehr gern ueber weitere Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

      Fuer weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfuegung und verbleibe,

      mit freundlichen Gruessen


      Juliane Mohn
      Business Development Associate
      iShares

      Barclays Global Investors
      Murray House
      1 Royal Mint Court
      London EC3N 4HH
      Tel: +44 207 668 7576
      Fax: +44 207 668 5576
      www.iShares.net
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 17:05:52
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.328.703 von GlobalPlayers am 26.06.07 17:01:39na dann ist ja alles klar jetzt Frau Mohn und wir haben keine Fragen mehr :eek:
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 19:21:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.328.703 von GlobalPlayers am 26.06.07 17:01:39@GlobalPlayers

      Vielen Dank,
      das ist allerdings eindeutig und damit die Sache geklärt.

      Gruß k-9
      Avatar
      schrieb am 26.06.07 20:33:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi k-9
      <<Bis zur Klärung scheint mir ein Investment in einen (nicht börsengehandelten) Indexfonds bei einer Fondsplattform, also ohne – vor allem weiß ich da, was ich habe.

      Weiß man das wirklich ? Ich denke das ist nicht nur ein Problem von IShares plc, sondern u.U. ein allgemeines Problem von Fonds nach ausländischem Recht.

      Habe mal bei Lazard Investments gespickt (haben auch einen irischer Umbrella-Fonds), da ist die Regelung ähnlich wie bei Ishares.plc

      Dann habe ich mal in Umbrella-Fonds nach UK-Recht geguckt (M&G sowie Threadneedle), da ist es auch ähnlich. Hat ein Fonds einen Schuldenüberhang, kann der Verwalter diesen angemessen auf die anderen Fonds verteilen.

      Dann habe ich spasshalber mal zwei Prospekte von Luxemburger Fonds überflogen (Pioneer & Templeton), da konnte ich bezüglich der Thematik gar nichts finden. Vielleicht gibts das Problem bei Luxemburger Recht nicht ?

      Bei deutschen Fonds ist die Führung als Sondervermögen und die Trennung mehrerer Sondervermögen m.E. schon im InvG § 31 vorgegeben.

      § 31 InvB
      (3) Die Kapitalanlagegesellschaft darf mehrere Sondervermögen bilden. Diese haben sich durch ihre Bezeichnung zu unterscheiden und sind getrennt zu halten.
      Avatar
      schrieb am 27.06.07 06:58:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.333.904 von realdose am 26.06.07 20:33:49@realdose

      Nun, ich möchte halt einen Teil meiner Bestände ab Januar 2009 langfristig in einer Form angelegt haben, die die Notwendigkeit eines Verkauf und Neuanlage weitestgehend ausschließt. Vor diesem Problem dürften die meisten hier stehen.
      Drei Bedingungen sollten dazu erfüllt sein: zum einen eine juristisch absolut sichere Konstruktion der Anlage (Sondervermögen) zum anderen eine konservative Investmentstrategie mit möglichst hohem Aktienanteil. Zum dritten sollte es ein „Dickschiff“ mit langem Track-Record sein.
      In Frage kämen für mich:
      1. ein ETF
      2. ein Indexfonds (nicht-börsengehandelt)
      3. ein konservativer Mischfonds oder
      4. der TGF
      Bei den beiden ersten Möglichkeiten wäre für mich eine zusätzliche Bedingung, dass der zugrunde liegende Index möglichst weit gestreut ist und durch einen realen Aktienkorb ohne Derivate-Konstruktion abgebildet ist.
      Nachdem die Frage nach dem Sondervermögen nun geklärt ist, könnte ich mir ein Investment in einen ETF durchaus vorstellen. Die Ausführungen von Baikani an anderer Stelle hier im Forum waren und sind da durchaus überzeugend. Aber auch die anderen Möglichkeiten sind noch im Rennen. – auch der (hier viel geschmähte) TGF.
      Schau’n mer mal – ist ja noch Zeit.

      Gruß k-9
      Avatar
      schrieb am 27.06.07 09:27:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.340.364 von KILLminusNEUN am 27.06.07 06:58:37#12

      alles sehr vernünftig Deine Überlegungen

      zum TGF soviel noch:

      mich irritiert nur der "extrem lange Chart" der den Anlegern gezeigt wird und was damit suggeriert werden soll.

      Es ist richtig, daß der Fonds sehr lange existiert (was schon mal gut ist)

      Es ist FALSCH, daß es in Deutschland wohl viele geben wird die in 1952 oder noch früher schon darin investiert waren. Soweit ich weiss wurde dieser Fonds hier erst viel,viel, viel später verkauft und dem Deutschen Anleger publik&zugänglich gemacht.

      Welcher Deutscher Anleger konnte also von dieser Performance profitieren wenn es dieses Produkt in Deutschland noch gar nicht gab? Ich seh schon, jetzt kommt gleich ein Verkäufer der sagen wird Angehöriger der US-Army die hier in Deutschland stationiert waren hatten den bereits 1955 diesen Fonds. Witzig!

      In meinen Augen so eine kleine Irreführung. Keiner hat von dieser Performance profitieren können. Und im Vergleich zum "Original" Manager dem Sir John Templeton (der konnte wirklich anlegen und hat dort angelegt wo das Geld die meisten Gewinne versprach und steht in einer Reihe mit wirklich grossen Investoren wie Warren Buffett) sind ALLE Manager die danach kamen nur Manager die sehr, sehr nah am Index kleben.

      Und darüber habe ich mich zum Teil auch kontrovers "gestritten" in dem TGF Thread.Und auch über andere mir komisch vorkommende Sachen habe ich da gestritten.

      Marketingtechnisch alles sehr schlau. 95 von 100 Kunden werden denken, daß Vergangenheit irgendetwas über die Zukunft aussagt.

      Andererseits sollte der Anleger mit dem TGF in Zukunft ein relativ sicheres Investment haben welches im schlimmsten Fall jedes Jahr akkumuliert 1-2% unter dem MSCI World liegt. Da kann der Anleger grössere Fehlentscheidungen treffen als sich langfristig einen TGF zu kaufen.

      Gruss
      Avatar
      schrieb am 27.06.07 09:30:57
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.342.086 von Baikani am 27.06.07 09:27:26 #13

      vielleicht verkaufstechnisch noch viel wichtiger

      von 100 Kunden werden 99 Kunden den Zins&Zinseszins Effekt auch nicht richtig kennen und damit so einen Chart zu interpretieren wissen

      was war echtes Können, was waren die Märkte an sich gewesen die zur Performance beigetragen haben und was ist schlicht und ergreifend nur der Zinseszins gewesen ?
      Avatar
      schrieb am 27.06.07 09:53:06
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 30.342.086 von Baikani am 27.06.07 09:27:26@baikani
      Ich stimme Dir da durchaus zu, genauso wie ich die Vorwürfe in Richtung „mangelhafte Performance“, die hier ja vielfach gebracht werden, (isoliert betrachtet) nachvollziehen kann.
      Für mich zählt beim TGF die absolute Verlässlichkeit und das stringente (gern auch „sture“) Investment-Verhalten.
      Ich bin nun schon eine Weile dabei und habe einige Höhen und Tiefen des TGF miterlebt.
      Ich kann mich noch sehr gut an die vielen Interviews mit Mark Holowesko (Vorgänger von Murchison) erinnern, in denen ihm das gleiche vorgeworfen wurde wie seinem Nachfolger.
      Damals notierte der TGF in den Performance-Charts seit längerem unter „Ferner Liefen“.
      Dann kam der 10. März 2000 und anderthalb Jahre später führte der TGF die Listen an. Daneben gab’s von den damals bekannten Größen nur noch die Nordea-Fonds, die sich gut gehalten haben. Sowas vergisst man nicht.
      Die Zeit des TGF wird wieder kommen, wenn wir in eine fundamentale lang andauernde Baisse reinschlittern. Dann wird er sich als das erweisen, was er sein will und ist: ein solides Langfristinvestment mit dem man gut schlafen kann. Wir haben seit 5 Jahren einen Bullenmarkt und was ein Value-Fonds wirklich wert ist, kann man nicht in einer 1- oder 2-wöchigen 10-Prozent-Korrektur erkennen.
      Niemand behauptet, dass man sein ganzes Geld in den TGF stecken soll (ich selbst bin nur mit einem kleinen Teil drin). Aber wer ein absolut solides Langzeit-Investment mit „Kopfkissen“-Charakter sucht, der ist da bestens aufgehoben.

      Gruß k-9
      Avatar
      schrieb am 27.11.07 15:20:04
      Beitrag Nr. 16 ()
      sorry leute, ich weiß nicht ob ich doof bin aber sind die etf´s von ishares nun Sondervermögen oder nicht?
      Avatar
      schrieb am 27.11.07 20:55:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      @fondssparer2
      keine sorge du bist nicht doof. ist nur etwas kniffelig

      Unter der Marke IShares werden sowohl irische Teilfonds der Umbrellas EETF plc und ishares plc vertrieben als auch deutsche Einzelfonds nach deutschem Recht.

      Alle Einzelfonds nach deutschem Recht (vormals Indexchange-Fonds; erkennt man am Namenszusatz DE am Ende der Fondsbezeichnung, aber nicht zur Verwechseln mit der ISIN!) sind zwingend getrennt voneinander jeweils Sondervermögen.

      Die beiden irischen Umbrellas sind für sich genommen als Gesamtheit aller Teilsfonds jeweils Sondervermögen (d.h. zwei Sondervermögen). Theoretisch kann jedoch der Fall eintreten, dass die Verbindlichkeiten eines Teilsfonds dessen Vermögen übersteigen und die Verbindlichkeiten deshalb von den anderen Teilfonds getragen werden müssen.
      Nach meinem Wissen beabsichtigt Ishares dieses Handicap durch eine Satzungsänderung des Ishares.plc zu beheben. Wie der derzeitige Stand ist, weiß ich leider nicht. Beim EETF plc war die Satzung bereits von Anfang an daran angepasst.

      Allerdings hat man bei den irischen IShares ETF sowieso noch etwas Zeit. M.E. fallen die irischen ETF nicht mehr unter den Bestandsschutz der Abgeltungssteuer, wenn diese ab 9.11.07 und vor dem 1.1.2009 gekauft werden, da im Jahressteuergesetz 2008 ein Entfall des Bestandsschutzes für Fonds mit hohen Mindestbeteiligungen vorgesehen ist. M.E. fallen darunter die irischen IShares Produkte bzw. zumindest besteht hier eine Unsicherheit. Insofern sollte man erstmal die Verabschiedung des JStG2008 abwarten und prüfen ob die irischen IShares den Bestandsschutz verlieren.
      Avatar
      schrieb am 28.11.07 00:18:14
      Beitrag Nr. 18 ()
      Im Prospekt bezieht sich die Mindestbeteiligung auf den Primärmarkt, d.h. auf die Emissionsbedingungen, und nicht auf den Börsenhandel, somit dürften m.E. die Kursgewinne der irischen iShares auch nicht unter die Abgeltungssteuer fallen wenn noch vor 2009 gekauft wird.
      Avatar
      schrieb am 28.11.07 20:28:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      @dubios
      Die Mindestbeteiligungen beziehen sich auf den Primärmarkt. Im Sekundärmarkt gibt es keine.
      Nur, wie ist die gesetzliche Regelung zu verstehen ? Diese unterscheidet nicht zwischen Primär/Sekundärmarkt. Intuitiv würde ich hier eher auf den Primärmarkt abstellen. Denn hier kann man die Bedingungen anhand der Verkaufsprospekte prüfen. Bei einem Sekundärmarkt ist das so ohne weiteres nicht möglich.

      Vom Zweck der Regelung her müssten ETFs vom Entfall des Bestandsschutzes ausgenommen werden, nur möchte ich bezweifeln, ob sich die Politiker dieses Dilemmas überhaupt bewußt sind. Ich bin zumindest schonmal gespannt auf die genaue Ausformulierung im Gesetzestext.
      Avatar
      schrieb am 29.11.07 06:04:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.588.381 von realdose am 27.11.07 20:55:47Alle Einzelfonds nach deutschem Recht (vormals Indexchange-Fonds; erkennt man am Namenszusatz DE am Ende der Fondsbezeichnung, aber nicht zur Verwechseln mit der ISIN!) sind zwingend getrennt voneinander jeweils Sondervermögen.

      Dazu eine Frage oder zwei:
      1. Ist ein Fonds mit DE in der ISIN nicht zwingend nach deutschem Recht aufgelegt?
      2. Gibt es Fonds nach dt. Recht, die kein DE in der ISIN haben?
      Avatar
      schrieb am 29.11.07 09:47:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      @realdose

      Die genauen Formulierungen kann man nachlesen in den Änderungen zum Jahressteuergesetz 2008.

      http://dip.bundestag.de/btd/16/069/1606981.pdf
      So ab Seite 125 wird es interessant (Artikel 23, Änderung Investmentsteuergesetz).

      Die Frage ist hier wirklich, was mit den irischen ishares passiert. Es ging bei den Änderungen ja eigentlich nur darum, die "Millionärsfonds" kaltzustellen. Problem ist eben, daß plötzlich auch ganz andere Produkte betroffen sein könnten, je nach Interpretation. Und das war eigentlich gar nicht beabsichtigt. Nur, wer weiss, vielleicht heißt es dann ja irgendwann "gut, daß wir es unbeabsichtigt so formuliert haben und und nun mehrere Fliegen mit einer Klatsche erwischen, denn der böse Bürger positioniert sich gegen unsere schöne Abgeltungssteuer".
      Avatar
      schrieb am 29.11.07 20:39:58
      Beitrag Nr. 22 ()
      @rascal...
      <<1. Ist ein Fonds mit DE in der ISIN nicht zwingend nach deuutschem Recht aufgelegt?
      Nein, die irischen IShares Fonds haben zwei ISINs eine ISIN mit DE diese bezieht sich auf die an der Deutschen Börse gehandelten Fonds mit Hinterlegung bei Clearstream. Die irische ISIN bezieht sich auf außerhalb der der deutschen Börse gehandelten Anteile
      Avatar
      schrieb am 05.12.07 02:12:48
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ realdose

      Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

      Das heißt also das die Fonds die im Namen (NICHT nur in der Isin)
      das "DE" tragen sind ganz normale Sondervermögen nach deutschem Recht oder?

      2. Wie sieht das bei den Fonds der Deutschen Bank aus, also den X-Trackern ?

      3. Ich suche momentan gute ETF´s die in Europa, Indien, und China investieren. Es müssen aber Sondervermögen sein. Habt Ihr da ausser ishares und db-x-tracker noch andere ideen?

      4. kleine Extrafrage: Warum heißt der china fonds "iShares Dow Jones China Offshore 50 (DE)" eigentlich "Offshore" ?
      Versteh das nicht so ganz...


      Vielen Dank für die tolle Hilfe hier im Forum. So macht das Spaß.

      Gruß

      Andre
      Avatar
      schrieb am 05.12.07 08:37:54
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.667.484 von fondssparer2 am 05.12.07 02:12:484. kleine Extrafrage: Warum heißt der china fonds "iShares Dow Jones China Offshore 50 (DE)" eigentlich "Offshore" ?
      Versteh das nicht so ganz...


      Zitat von http://chinaindex.dowjones.com/eng/methodology_offshore.htm :

      "METHODOLOGY OVERVIEW

      The Dow Jones China Offshore50 Index intends to represent the largest stocks of companies whose primary operations are in mainland China but that trade on the exchanges of Hong Kong and the U.S."

      Factsheet (PDF): http://www.djindexes.com/mdsidx/downloads/fact_info/ChinaOff…
      Avatar
      schrieb am 05.12.07 17:40:27
      Beitrag Nr. 25 ()
      offshore heißt also lediglich , das auch an börsen ausserhalb chinas gehandelt wird?

      vielen dank noch mal
      Avatar
      schrieb am 06.12.07 11:56:26
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 32.674.736 von fondssparer2 am 05.12.07 17:40:27Richtisch
      Avatar
      schrieb am 10.01.08 15:55:48
      Beitrag Nr. 27 ()
      Wie ist es eigentlich bei den Lyxor ETF ? Gelten diese uneingeschränkt als Sondervermögen ?
      Avatar
      schrieb am 14.01.08 10:57:05
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.007.757 von mash5 am 10.01.08 15:55:48zu den lyxor etf's wuerde mich interessieren, ob sie nach dem deutschen investmentsteuergesetz steuerlich "sauber" sind?

      weisen die eigentlich zwischengewinne aus, auf der website habe ich nichts gesehen. habe naemlich keine lust, 6 % auf den veraeusserungspreis als fiktiven zwischengewinn zu versteuern.
      siehe seite 26
      http://www.lyxoretf.de/admins/files/lyxoretf/de/files/news/p…

      eine anfrage bei socgen wurde leider noch nicht beantwortet.

      danke!
      Avatar
      schrieb am 14.01.08 20:26:10
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.038.416 von angkorwat am 14.01.08 10:57:05schau mal unter smarter-investieren.de

      Fast alles,was das ETF-Herz begehrt.

      Grüße, billy-the-kid


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