Traden über deutschen Broker bei Wohnsitz außer der EU - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 29.09.14 09:20:29 von
neuester Beitrag 30.09.14 09:05:00 von
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Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken, meinen Wohnsitz von Deutschland aus ins nicht EU-Ausland zu verlegen. Ich werde mich dabei in Deutschland ordnungsgemäß abmelden.
Ich will aber weiterhin über meine in Deutschland ansässigen Broker traden und wenn alles weiterhin so läuft, auch Gewinne erwirtschaften. Es ist mir klar, dass diese Einnahmen pauschal zu 26.375% hier in Deutschland versteuert werden. Ist dieses Vorgehen ok, oder darf ich dann nicht mehr traden?
danke für alle Antworten
ich spiele mit dem Gedanken, meinen Wohnsitz von Deutschland aus ins nicht EU-Ausland zu verlegen. Ich werde mich dabei in Deutschland ordnungsgemäß abmelden.
Ich will aber weiterhin über meine in Deutschland ansässigen Broker traden und wenn alles weiterhin so läuft, auch Gewinne erwirtschaften. Es ist mir klar, dass diese Einnahmen pauschal zu 26.375% hier in Deutschland versteuert werden. Ist dieses Vorgehen ok, oder darf ich dann nicht mehr traden?
danke für alle Antworten
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.896.247 von MF_Jones am 29.09.14 09:20:29
Das ist schon falsch, das gilt dann nur noch für dt. Dividenden, wobei je nach DBA noch eine Reduktion der Dividendenbesteuerung auf 15% erreicht werden kann. Steuerpflicht greift dann im Ausland regelmäßig auf alle Einkünfte, Einzelheiten hängen natürlich vom neuen Wohnsitzstaat ab.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von MF_Jones: Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken, meinen Wohnsitz von Deutschland aus ins nicht EU-Ausland zu verlegen. Ich werde mich dabei in Deutschland ordnungsgemäß abmelden.
Es ist mir klar, dass diese Einnahmen pauschal zu 26.375% hier in Deutschland versteuert werden.
Das ist schon falsch, das gilt dann nur noch für dt. Dividenden, wobei je nach DBA noch eine Reduktion der Dividendenbesteuerung auf 15% erreicht werden kann. Steuerpflicht greift dann im Ausland regelmäßig auf alle Einkünfte, Einzelheiten hängen natürlich vom neuen Wohnsitzstaat ab.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.896.247 von MF_Jones am 29.09.14 09:20:29Frag einen Steuerberater.
26,375% Abgeltungssteuer stimmen nicht mehr. KiSt. kommen noch dazu ergibt je nach Bundesland ca. 2% = 28,375%.
Oder Du tritts noch schnell aus der Kirche aus.
Auswandern? Hab mich auch schon damit beschäftigt.Rentenversicherung?Krankenversicherung? Wenn man in beide Systeme schon eingezahlt hat, gibt es einige Überlegungen dazu.
Deinen Online Broker mußt Du befragen, ob Du als Deutscher im nicht EU Ausland, alle Deutschen Titel handeln darfst.
Weitere Einnahmen, Immobilien und Zinsen darf man nicht generieren, sonst ist man beschränkt Steuerpflichtig.
Dazu kommt noch die Überlegung, daß im Wohnsitzland evtl. auch eine Quellensteuer verlangt wird. Dann zahlt man doppelt, wenn es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.
26,375% Abgeltungssteuer stimmen nicht mehr. KiSt. kommen noch dazu ergibt je nach Bundesland ca. 2% = 28,375%.
Oder Du tritts noch schnell aus der Kirche aus.
Auswandern? Hab mich auch schon damit beschäftigt.Rentenversicherung?Krankenversicherung? Wenn man in beide Systeme schon eingezahlt hat, gibt es einige Überlegungen dazu.
Deinen Online Broker mußt Du befragen, ob Du als Deutscher im nicht EU Ausland, alle Deutschen Titel handeln darfst.
Weitere Einnahmen, Immobilien und Zinsen darf man nicht generieren, sonst ist man beschränkt Steuerpflichtig.
Dazu kommt noch die Überlegung, daß im Wohnsitzland evtl. auch eine Quellensteuer verlangt wird. Dann zahlt man doppelt, wenn es kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.896.343 von Taxadvisor am 29.09.14 09:30:25Vielen Dank Euch beiden für die Antworten.
In der Kirche bin ich nicht mehr, daher fallen diese 2% wohl weg. Dividenden werde ich auch keine haben, da ich ausschließlich nicht europäische Titel als Daytrader (halte nix über Nacht) handle. Daher auch keine "Probleme" mit deutschen Wertpapieren.
Weitere Einkünfte wie Immos oder "ein gut gehendes Schuhgeschäft" werde ich nicht haben. Einzig Einkünfte aus Gewinnen aus dem Aktienhandel.
Wichtig ist nur für mich zu wissen, ob das Trading über einen deutschen Broker ok wäre und ob sich eine Doppelbesteuerung vermeiden ließe.
Wahrscheinlich werde ich wohl doch mit den Brokern schnacken müssen.
Viele Grüße,
MF_Jones
In der Kirche bin ich nicht mehr, daher fallen diese 2% wohl weg. Dividenden werde ich auch keine haben, da ich ausschließlich nicht europäische Titel als Daytrader (halte nix über Nacht) handle. Daher auch keine "Probleme" mit deutschen Wertpapieren.
Weitere Einkünfte wie Immos oder "ein gut gehendes Schuhgeschäft" werde ich nicht haben. Einzig Einkünfte aus Gewinnen aus dem Aktienhandel.
Wichtig ist nur für mich zu wissen, ob das Trading über einen deutschen Broker ok wäre und ob sich eine Doppelbesteuerung vermeiden ließe.
Wahrscheinlich werde ich wohl doch mit den Brokern schnacken müssen.
Viele Grüße,
MF_Jones
Ruf einmal bei Lynx kurz an in Berlin, die klären Dich da ganz gut auf
Gruß Bernecker1977
Gruß Bernecker1977
Broker gibt es auch anderswo und Deutsche Aktientitel zu handeln dürfte ähnlich sein, wie US, Kanadische oder Australische zu handeln, wenn sie an der lokalen Börse gelistet sind.
Per Internet in D zu handeln ist möglich, nur wie die Versteuerung das sieht, steht auf einem anderen Blatt. Steuerberater oder Taxadviser im neuen Wohnsitz fragen, solltest Du auf jeden Fall.
Per Internet in D zu handeln ist möglich, nur wie die Versteuerung das sieht, steht auf einem anderen Blatt. Steuerberater oder Taxadviser im neuen Wohnsitz fragen, solltest Du auf jeden Fall.
Hier handeln ein paar Leute von Thailand aus, also da geht es.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.897.525 von AndreasBernstein am 29.09.14 11:09:24LYNX (IB) und viele andere auch bieten leider keine Arbitrage an. Das geht z.Zt. wohl nur über Consors, Comdirect, SINO und ViTrade, wenn ich richtig informiert bin. Ein sofortiger Lagerstellenwechsel (und nicht erst auf Antrag nach zwei Tagen) ist immens wichtig.
Die Möglichkeit zu arbitragieren, finde ich schon wichtig, da man ausländische Titel dann praktisch bis zu 16Std. am Tag handeln kann.
Für eine Vervollständigung der Liste der Broker, die Cross-Border-Arbitrage anbieten wäre ich ebenfalls dankbar. Vielleicht auch ausländische Broker? Da habe ich gar keinen Überblick
viele Grüße,
MF_Jones
Die Möglichkeit zu arbitragieren, finde ich schon wichtig, da man ausländische Titel dann praktisch bis zu 16Std. am Tag handeln kann.
Für eine Vervollständigung der Liste der Broker, die Cross-Border-Arbitrage anbieten wäre ich ebenfalls dankbar. Vielleicht auch ausländische Broker? Da habe ich gar keinen Überblick
viele Grüße,
MF_Jones
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.897.594 von Mainstern am 29.09.14 11:17:30Asien wäre schon mal ein guter Ansatz, danke für die Info.
Würde mich nur interessieren, ob die Broker das alles mitmachen.
Aus dem Urlaub habe ich früher auch getradet, auch wenn es ein paar Monate waren. Das ist wohl alles ok. Wichtig wäre zu klären, was in einem Fall wie "Auswandern" zu beachten wäre. Und vor allem, wenn man mehr als 183 Tage nicht in Deutschland lebt.
Gruß,
MF_Jones
Würde mich nur interessieren, ob die Broker das alles mitmachen.
Aus dem Urlaub habe ich früher auch getradet, auch wenn es ein paar Monate waren. Das ist wohl alles ok. Wichtig wäre zu klären, was in einem Fall wie "Auswandern" zu beachten wäre. Und vor allem, wenn man mehr als 183 Tage nicht in Deutschland lebt.
Gruß,
MF_Jones
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.896.247 von MF_Jones am 29.09.14 09:20:29Hier ist noch ein Beitrag über Geschäfte im Ausland. Beispiel ist Türkei das mit D. ein DBA hat.
http://www.frag-einen-anwalt.de/beschraenkte-Steuerpflicht-f…
http://www.frag-einen-anwalt.de/beschraenkte-Steuerpflicht-f…
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.899.643 von bluechip56 am 29.09.14 15:09:25
Mit Verlaub, entweder habe ich den verlinkten Beitrag nicht richtig gelesen, oder der Kollege hat keine Ahnung!!!
Die dort zitierten Vorschriften zur Steuerpflicht beziehen sich auf Tafelgeschäfte. Und das Daytrading per Tafelgeschäft statt findet, habe ich noch nie gehört, das wäre wohl auch sehr lästig....
Gruß
Taxadvisor
Zitat von bluechip56: Hier ist noch ein Beitrag über Geschäfte im Ausland. Beispiel ist Türkei das mit D. ein DBA hat.
http://www.frag-einen-anwalt.de/beschraenkte-Steuerpflicht-f…
Mit Verlaub, entweder habe ich den verlinkten Beitrag nicht richtig gelesen, oder der Kollege hat keine Ahnung!!!
Die dort zitierten Vorschriften zur Steuerpflicht beziehen sich auf Tafelgeschäfte. Und das Daytrading per Tafelgeschäft statt findet, habe ich noch nie gehört, das wäre wohl auch sehr lästig....
Gruß
Taxadvisor
Nein es wurde auch über Aktien gesprochen.
http://www.steuertipps.de/lexikon/t/tafelgeschaefte
Ganz so einfach wie beschrieben ist es nicht. Es kommt darauf an in welches Land man geht. Ob ein DBA besteht. Ob man mehr als 183 Tage dort lebt. Ob man sich endgültig aus D. abmeldet. Ob man Aktien von in Deutschland ansässigen Firmen von dem Land aus handeln kann. Ob man in D. noch weitere Gschäftsbeziehungen unterhält oder irgendwelche Einnahmen generiert.
Wenn man in D. nicht beschränkt besteuert werden will, muß man den Bezug zum Heimatland vollkommen aufgeben.
http://www.steuertipps.de/lexikon/t/tafelgeschaefte
Ganz so einfach wie beschrieben ist es nicht. Es kommt darauf an in welches Land man geht. Ob ein DBA besteht. Ob man mehr als 183 Tage dort lebt. Ob man sich endgültig aus D. abmeldet. Ob man Aktien von in Deutschland ansässigen Firmen von dem Land aus handeln kann. Ob man in D. noch weitere Gschäftsbeziehungen unterhält oder irgendwelche Einnahmen generiert.
Wenn man in D. nicht beschränkt besteuert werden will, muß man den Bezug zum Heimatland vollkommen aufgeben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.900.984 von bluechip56 am 29.09.14 17:23:48
Das ist alles richtig.
Der RA hat in seinem Beitrag, den Du hier eingestellt hast, aber m.E. das Gegenteil behauptet: Wer bei einer inl. Bank sein Konto unterhält, ist beschränkt steuerpflichtig mit seinen (gesamten dort erzielten) Kapitaleinkünfte. Das ist blanker Unsinn.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von bluechip56: Ganz so einfach wie beschrieben ist es nicht. Es kommt darauf an in welches Land man geht. Ob ein DBA besteht. Ob man mehr als 183 Tage dort lebt. Ob man sich endgültig aus D. abmeldet. Ob man Aktien von in Deutschland ansässigen Firmen von dem Land aus handeln kann. Ob man in D. noch weitere Gschäftsbeziehungen unterhält oder irgendwelche Einnahmen generiert.
Wenn man in D. nicht beschränkt besteuert werden will, muß man den Bezug zum Heimatland vollkommen aufgeben.
Das ist alles richtig.
Der RA hat in seinem Beitrag, den Du hier eingestellt hast, aber m.E. das Gegenteil behauptet: Wer bei einer inl. Bank sein Konto unterhält, ist beschränkt steuerpflichtig mit seinen (gesamten dort erzielten) Kapitaleinkünfte. Das ist blanker Unsinn.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.896.247 von MF_Jones am 29.09.14 09:20:29
MF_Jones möchte ja seinen in Deutschland ansässigen Broker behalten. Also kommt es darauf an in welches nicht EU- Ausland er konkret auswandern will. Dort wird er dann erfahren wie seine Gewinne versteuert werden. Sein deutscher Broker wird ihm dann erklären, inwiefern die deutsche Abgeltungssteuer zum tragen kommt.
Zitat von MF_Jones: Hallo,
ich spiele mit dem Gedanken, meinen Wohnsitz von Deutschland aus ins nicht EU-Ausland zu verlegen. Ich werde mich dabei in Deutschland ordnungsgemäß abmelden.
Ich will aber weiterhin über meine in Deutschland ansässigen Broker traden und wenn alles weiterhin so läuft, auch Gewinne erwirtschaften. Es ist mir klar, dass diese Einnahmen pauschal zu 26.375% hier in Deutschland versteuert werden. Ist dieses Vorgehen ok, oder darf ich dann nicht mehr traden?
danke für alle Antworten
MF_Jones möchte ja seinen in Deutschland ansässigen Broker behalten. Also kommt es darauf an in welches nicht EU- Ausland er konkret auswandern will. Dort wird er dann erfahren wie seine Gewinne versteuert werden. Sein deutscher Broker wird ihm dann erklären, inwiefern die deutsche Abgeltungssteuer zum tragen kommt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.901.539 von bluechip56 am 29.09.14 18:12:30
Mit Verlaub, wenn er (richtig) ausgewandert ist, endet seine unbeschränkte Steuerpflicht. Wo er hingeht, ist dabei vollkommen egal. Außer inl. Dividenden und ein paar Ausnahmen wie Genusschein-Zinsen, grundpfandrechtliche gesicherte Zinsen und einige Ausnahmen mehr, ist dann NIX mehr in D steuerpflichtig. Diese Ausnahmen sind aber lt. SV nicht relevant, so dass bei MF_Jones KEINE deutsche Steuer mehr anfallen sollte.
Viel wichtiger als die Steuer ist die Frage, ob sein dt. Broker mit Kunden in entsprechenden Ländern überhaupt Geschäfte machen will/kann. Manche Banken lehnen US-Steuerpflichtige z.B. aufgrund der Compliance-Anforderungen grundsätzlich ab. Das hat nichts mit der Besteuerung zu tun.
Und sein deutscher Broker wird ihm allenfalls sagen, er soll seinen StB fragen
Gruß
Taxadvisor
P.S.: Im Jahr der Wohnsitzverlagerung ergeben sich regelmäßig Abweichungen, da D nur noch EINE Steuerpflicht pro Jahr kennt.
Zitat von bluechip56: MF_Jones möchte ja seinen in Deutschland ansässigen Broker behalten. Also kommt es darauf an in welches nicht EU- Ausland er konkret auswandern will. Dort wird er dann erfahren wie seine Gewinne versteuert werden. Sein deutscher Broker wird ihm dann erklären, inwiefern die deutsche Abgeltungssteuer zum tragen kommt.
Mit Verlaub, wenn er (richtig) ausgewandert ist, endet seine unbeschränkte Steuerpflicht. Wo er hingeht, ist dabei vollkommen egal. Außer inl. Dividenden und ein paar Ausnahmen wie Genusschein-Zinsen, grundpfandrechtliche gesicherte Zinsen und einige Ausnahmen mehr, ist dann NIX mehr in D steuerpflichtig. Diese Ausnahmen sind aber lt. SV nicht relevant, so dass bei MF_Jones KEINE deutsche Steuer mehr anfallen sollte.
Viel wichtiger als die Steuer ist die Frage, ob sein dt. Broker mit Kunden in entsprechenden Ländern überhaupt Geschäfte machen will/kann. Manche Banken lehnen US-Steuerpflichtige z.B. aufgrund der Compliance-Anforderungen grundsätzlich ab. Das hat nichts mit der Besteuerung zu tun.
Und sein deutscher Broker wird ihm allenfalls sagen, er soll seinen StB fragen
Gruß
Taxadvisor
P.S.: Im Jahr der Wohnsitzverlagerung ergeben sich regelmäßig Abweichungen, da D nur noch EINE Steuerpflicht pro Jahr kennt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.896.247 von MF_Jones am 29.09.14 09:20:29Mf_Jones
Wenn Du deinen deutschen Broker diesbezüglich befragt hast, kannst Du das Ergebnis hier reinstellen.
Gruß
Wenn Du deinen deutschen Broker diesbezüglich befragt hast, kannst Du das Ergebnis hier reinstellen.
Gruß
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