Abgeltungssteuer bei Verlusten im 1. Jahr und Gewinn(ausgleich) im 2. Jahr // DEGIRO - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.04.16 11:33:05 von
neuester Beitrag 01.05.16 12:05:34 von
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Hallo zusammen. Mein erster Beitrag hier.
Es geht mir darum, wann ich Abgeltungssteuer zu zahlen habe und wann nicht.
--
Seit gut einem Jahr trade ich nun bei DeGiro und habe nun sowohl meine positiven wie auch negativen Erfahrungen gesammelt. Im ersten Jahr mache ich einen Verlust mit den Aktien X und Y. Im zweiten Jahr mach ich Gewinn mit den selben Aktien und ein paar anderen. Sehe ich es richtig, dass sich Verlust und Gewinn(Ausgleich) über diese beiden Jahre nicht mit einandern "verrechnen lassen"?
Bsp. 1:
Verluste bis Dez 2014: 1000€; Gewinn(ausgleich) 2015: 1000€;
Meine Vermutung: Kapitalsteuer ist zu zahlen auf den Gewinn von 1000€ in 2015; Ist das korrekt?
Bsp. 2:
Verluste Jan. bis Sept. 2015: 1000€; Ausgleich der Verluste bis Ende 2015; Gewinn +-0€;
Meine Vermutung: Es muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden.
Hätte ich also den Verlust mit einem entsprechenden Gewinn IM SELBEN Jahr wieder ausgeglichen, müsste ich sozusagen auch keine Kapitalsteuer zahlen. UND: Gleicht man seine Verluste nicht im selben Jahr wieder aus, sondern erst im darauf folgenden Jahr, wird dieser "Ausgleich der Verluste" im nächste Jahr als Gewinn abgestempelt, man ist dann verpflichtet Kapitalsteuer zu zahlen. --> Ist das korrekt???
(Bitte steinigt mich nicht, falls ich unverständliche Fragen stelle )
Freundliche Grüße.
Es geht mir darum, wann ich Abgeltungssteuer zu zahlen habe und wann nicht.
--
Seit gut einem Jahr trade ich nun bei DeGiro und habe nun sowohl meine positiven wie auch negativen Erfahrungen gesammelt. Im ersten Jahr mache ich einen Verlust mit den Aktien X und Y. Im zweiten Jahr mach ich Gewinn mit den selben Aktien und ein paar anderen. Sehe ich es richtig, dass sich Verlust und Gewinn(Ausgleich) über diese beiden Jahre nicht mit einandern "verrechnen lassen"?
Bsp. 1:
Verluste bis Dez 2014: 1000€; Gewinn(ausgleich) 2015: 1000€;
Meine Vermutung: Kapitalsteuer ist zu zahlen auf den Gewinn von 1000€ in 2015; Ist das korrekt?
Bsp. 2:
Verluste Jan. bis Sept. 2015: 1000€; Ausgleich der Verluste bis Ende 2015; Gewinn +-0€;
Meine Vermutung: Es muss keine Abgeltungssteuer gezahlt werden.
Hätte ich also den Verlust mit einem entsprechenden Gewinn IM SELBEN Jahr wieder ausgeglichen, müsste ich sozusagen auch keine Kapitalsteuer zahlen. UND: Gleicht man seine Verluste nicht im selben Jahr wieder aus, sondern erst im darauf folgenden Jahr, wird dieser "Ausgleich der Verluste" im nächste Jahr als Gewinn abgestempelt, man ist dann verpflichtet Kapitalsteuer zu zahlen. --> Ist das korrekt???
(Bitte steinigt mich nicht, falls ich unverständliche Fragen stelle )
Freundliche Grüße.
Du kannst einen Verlustverrechnungstopf ins neue Jahr übertragen und die folgenden Gewinne werden dann damit verrechnet. In dem Fall zahlst du keine Steuern. Hast du die Verluste aber über eine Verlustbescheinigung zum Jahresende abgerechnet und bei der Steuererklärung angegeben startest du im neuen Jahr natürlich wieder bei Null.
Bei den meisten Banken/Brokern wird der Verlustverrechnungstopf automatisch ins nächste Jahr übertragen. Ob das bei DeGiro auch so ist kann ich aber nicht sagen.
Bei den meisten Banken/Brokern wird der Verlustverrechnungstopf automatisch ins nächste Jahr übertragen. Ob das bei DeGiro auch so ist kann ich aber nicht sagen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.315.567 von SergioB am 30.04.16 11:33:05Da DeGiro keine AbgSt einbehält, müssen/hätten die Verluste 2014 erklärt werden und vom Finanzamt festgestellt werden. Dieser Verlustvortrag wird dann mit den Gewinnen aus 2015 verrechnet.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
am einfachsten ist es doch, bei einem inländischen Broker eine Depotkonto zu eröffnen...
dann hat man seine steurrechtlichen relevanten Daten immer up-to-date...
bekommt eine Steuerbescheinigung und muss sich nicht noch eine zusätzliche Arbeit aufbürden..
dann hat man seine steurrechtlichen relevanten Daten immer up-to-date...
bekommt eine Steuerbescheinigung und muss sich nicht noch eine zusätzliche Arbeit aufbürden..
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