NYH Gummi-Waaren Compagnie AG auf Turnaroundkurs (Seite 44)
eröffnet am 17.03.06 10:26:40 von
neuester Beitrag 01.09.23 16:26:05 von
neuester Beitrag 01.09.23 16:26:05 von
Beiträge: 655
ID: 1.048.122
ID: 1.048.122
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 99.405
Gesamt: 99.405
Aktive User: 0
ISIN: DE0006765506 · WKN: 676550
0,7200
EUR
+1,41 %
+0,0100 EUR
Letzter Kurs 11.05.18 Frankfurt
Werte aus der Branche Chemie
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
33,80 | +57,21 | |
14,850 | +26,81 | |
2,3500 | +25,67 | |
1,4850 | +20,73 | |
5,9200 | +18,40 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
3.192,25 | -12,81 | |
1.592,80 | -14,24 | |
23,250 | -27,57 | |
146,00 | -27,72 | |
6,4500 | -30,65 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Da wurden Verluste produziert, die in den Zwischenmeldungen nie erwähnt wurden.
Beim Jahresabschluss mit Wirtschaftsprüfer herrschen andere Gesetze, als in Zwischenmitteilungen......
Wahrscheinlich hängen die Verluste mit den „Neuerwerbungen“ des letzten Jahres zusammen, die jetzt wieder abgestoßen werden sollen oder wurden. Denn operativ war man ja bei mindestens einer schwarzen Null.
Hätte man sich gleich auf das Kerngeschäft besonnen, wären die Verluste wahrscheinlich erspart geblieben. Aber vielleicht wollte man genau das nicht.
Beim Jahresabschluss mit Wirtschaftsprüfer herrschen andere Gesetze, als in Zwischenmitteilungen......
Wahrscheinlich hängen die Verluste mit den „Neuerwerbungen“ des letzten Jahres zusammen, die jetzt wieder abgestoßen werden sollen oder wurden. Denn operativ war man ja bei mindestens einer schwarzen Null.
Hätte man sich gleich auf das Kerngeschäft besonnen, wären die Verluste wahrscheinlich erspart geblieben. Aber vielleicht wollte man genau das nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.433.553 von pjone am 28.07.12 08:08:58Mo, 30.07.1215:36
DGAP-Adhoc: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: VERLUSTANZEIGE GEM §92 Abs. 1 AktG (deutsch)
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: VERLUSTANZEIGE GEM §92 Abs. 1 AktG
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung
30.07.2012 15:36
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Der Vorstand teilt mit, dass mit Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB
für das Geschäftsjahr 2011 ein Verlust von mehr als Hälfte des
Grundkapitals eingetreten ist. Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß 92
Abs. 1 AktG einzuberufende Hauptversammlung wird mit der am 27.07.2012
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung 2011 am 04. September 2012
verbunden.
Organisatorische und personelle Veränderungen im Rahmen einer
Umstrukturierung haben im NYH Konzern dazu geführt, dass die
Einzelabschlüsse 2010 & 2011 sowie die Konzernabschlüsse 2009-2011 im
ersten Halbjahr 2012 erstellt werden konnten. 2009/2010 wurde in der
Hauptversammlung am 25.06.2012 vorgelegt, 2011 wird der Hauptversammlung am
04.09.2012 präsentiert. Bis Mitte August 2012 werden zudem die
Halbjahreszahlen veröffentlicht.
Der NYH Konzern hat im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen neben dem
Start eines Kostensenkungsprogramms die notwendigen Schritte in die Wege
geleitet, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Ergänzt durch neue
Produkte im Haarpflege und Hartgummibereich geht der Vorstand davon aus,
bereits im Jahre 2012 ein ausgeglichenes Ergebnis zu präsentieren und in
den Folgejahren erstmalig wieder Gewinne auszuweisen. Das erste Halbjahr
2012 bestätigt diese Annahme und ist ein weiteres Indiz für den Turnaround.
Lüneburg, den 30. Juli 2012
Der Vorstand
30.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Otto-Brenner-Str. 17
21337 Lüneburg
Deutschland
Telefon: +49(04131) 2244-104
Fax: +49(04131) 2244-105
E-Mail: info@nyhag.de
Internet: http://www.nyh.de
ISIN: DE0006765506
WKN: 676550
Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
DGAP-Adhoc: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: VERLUSTANZEIGE GEM §92 Abs. 1 AktG (deutsch)
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG: VERLUSTANZEIGE GEM §92 Abs. 1 AktG
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Hauptversammlung
30.07.2012 15:36
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Der Vorstand teilt mit, dass mit Aufstellung des Jahresabschlusses nach HGB
für das Geschäftsjahr 2011 ein Verlust von mehr als Hälfte des
Grundkapitals eingetreten ist. Die aufgrund der Verlustanzeige gemäß 92
Abs. 1 AktG einzuberufende Hauptversammlung wird mit der am 27.07.2012
einberufenen ordentlichen Hauptversammlung 2011 am 04. September 2012
verbunden.
Organisatorische und personelle Veränderungen im Rahmen einer
Umstrukturierung haben im NYH Konzern dazu geführt, dass die
Einzelabschlüsse 2010 & 2011 sowie die Konzernabschlüsse 2009-2011 im
ersten Halbjahr 2012 erstellt werden konnten. 2009/2010 wurde in der
Hauptversammlung am 25.06.2012 vorgelegt, 2011 wird der Hauptversammlung am
04.09.2012 präsentiert. Bis Mitte August 2012 werden zudem die
Halbjahreszahlen veröffentlicht.
Der NYH Konzern hat im Rahmen der Restrukturierungsmaßnahmen neben dem
Start eines Kostensenkungsprogramms die notwendigen Schritte in die Wege
geleitet, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Ergänzt durch neue
Produkte im Haarpflege und Hartgummibereich geht der Vorstand davon aus,
bereits im Jahre 2012 ein ausgeglichenes Ergebnis zu präsentieren und in
den Folgejahren erstmalig wieder Gewinne auszuweisen. Das erste Halbjahr
2012 bestätigt diese Annahme und ist ein weiteres Indiz für den Turnaround.
Lüneburg, den 30. Juli 2012
Der Vorstand
30.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Otto-Brenner-Str. 17
21337 Lüneburg
Deutschland
Telefon: +49(04131) 2244-104
Fax: +49(04131) 2244-105
E-Mail: info@nyhag.de
Internet: http://www.nyh.de
ISIN: DE0006765506
WKN: 676550
Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
Quelle: dpa-AFX
New-York Hamburger
Gummi-Waaren Compagnie AG
Lüneburg
Wertpapierkenn-Nr.: 676550
ISIN: DE0006765506
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 04.09.2012, Beginn: 11:00 Uhr
in unseren Geschäftsräumen in der Otto-Brenner-Str. 17 in 21337 Lüneburg ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011 mit dem Lagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
2. Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses zum 31.12.2011 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
3. Verwendung des Bilanzverlustes 2011
Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust in Höhe von EUR 804.621,99 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.
4. Anzeige des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals nach AktG § 92.1
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. Herr Jürgen Ragaller war bis 17. September 2011 im Amt. Mit Datum zum 20. September 2011 wurde Herr Ravi Chidambaram zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt.
7. Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes
Das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Ravi Chidambaram hat mit Schreiben vom 26.06.2012 sein Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der Hauptversammlung vom 25.06.2012, niedergelegt. Daher schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat Herrn Siegfried Deckert, Kaufmann, Lüneburg als neues Mitglied vor.
8. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ifact WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aschauer Straße 30, 81549 München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Ausgelegte Unterlagen
• Der Einzelabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats
• der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats
können jeweils in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg
eingesehen werden.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 8 Abs. 3 und 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 28. August 2012, 24:00 Uhr (MEZ) unter der folgenden Adresse zugehen:
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
c/o Otto M. Schröder Bank AG
Bleichenbrücke 11
D-20354 Hamburg
Fax: +49 (0)40 34 06 71
E-Mail: hv-nyhag@schroederbank.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 14. August 2012, 0:00 Uhr (MEZ) beziehen.
Betreffend solche Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung des Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen ( § 126b BGB).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes mehr einher. Im Falle einer teilweisen oder gänzlichen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Zahl der Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär nur max. 2 Eintrittskarten ausstellen können. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär, den Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten haben, benutzen. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten sind uns an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2011, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: hv2011@nyhag.de zu übermitteln.
Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen i.S.v. § 135 Abs. 8 AktG genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss in diesen Fällen zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach § 135 AktG Gleichgestellten können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen; stimmen Sie sich daher bitte vorher über die Form der Vollmacht ab, wenn Sie diese bevollmächtigen wollen. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (Mindestbeteiligung) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss (uns bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist – somit) bis spätestens zum 04. August 2012, 24.00 Uhr (MEZ), an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2011, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zugegangen sein.
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge i. S. v. § 126 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2011, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist,) also bis spätestens zum 20. August 2012, 24.00 Uhr (MEZ), unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße, insbesondere mit einer Begründung versehene, Anträge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern unterbreiten. Zulässige Wahlvorschläge i. S. v. § 127 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2011, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 04. August 2012, 24.00 Uhr (MEZ), unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Anders als Gegenanträge i. S. v. § 126 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zum relevanten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu machen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.nyhag.de.
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Veröffentlichungen und Erläuterungen gemäß § 124a AktG sind unter der Internet-Adresse www.nyhag.de zugänglich.
Abstimmungsergebnisse
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internet Adresse der Gesellschaft unter www.nyhag.de veröffentlicht.
Mitteilung über die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 8.555.687,46 und ist eingeteilt in 7.997.914 auf den Inhaber lautende und teilnahme- und stimmberechtigte Stück-Aktien. Jede teilnahmeberechtigte Stück-Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung und Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 7.997.914. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.
Lüneburg, im Juli 2012
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Der Vorstand
Gummi-Waaren Compagnie AG
Lüneburg
Wertpapierkenn-Nr.: 676550
ISIN: DE0006765506
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, den 04.09.2012, Beginn: 11:00 Uhr
in unseren Geschäftsräumen in der Otto-Brenner-Str. 17 in 21337 Lüneburg ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2011 mit dem Lagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
2. Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses zum 31.12.2011 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
3. Verwendung des Bilanzverlustes 2011
Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust in Höhe von EUR 804.621,99 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.
4. Anzeige des Verlustes von mehr als der Hälfte des Grundkapitals nach AktG § 92.1
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen. Herr Jürgen Ragaller war bis 17. September 2011 im Amt. Mit Datum zum 20. September 2011 wurde Herr Ravi Chidambaram zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt.
7. Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes
Das Mitglied des Aufsichtsrates Herr Ravi Chidambaram hat mit Schreiben vom 26.06.2012 sein Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der Hauptversammlung vom 25.06.2012, niedergelegt. Daher schlagen der Vorstand und der Aufsichtsrat Herrn Siegfried Deckert, Kaufmann, Lüneburg als neues Mitglied vor.
8. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ifact WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aschauer Straße 30, 81549 München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zu wählen.
Ausgelegte Unterlagen
• Der Einzelabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats
• der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2011 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats
können jeweils in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg
eingesehen werden.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen.
Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 8 Abs. 3 und 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 28. August 2012, 24:00 Uhr (MEZ) unter der folgenden Adresse zugehen:
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
c/o Otto M. Schröder Bank AG
Bleichenbrücke 11
D-20354 Hamburg
Fax: +49 (0)40 34 06 71
E-Mail: hv-nyhag@schroederbank.de
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen.
Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 14. August 2012, 0:00 Uhr (MEZ) beziehen.
Betreffend solche Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung des Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.
Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen ( § 126b BGB).
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.
Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes mehr einher. Im Falle einer teilweisen oder gänzlichen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.
Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt.
Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Zahl der Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär nur max. 2 Eintrittskarten ausstellen können. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär, den Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten haben, benutzen. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten sind uns an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2011, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: hv2011@nyhag.de zu übermitteln.
Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen i.S.v. § 135 Abs. 8 AktG genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss in diesen Fällen zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach § 135 AktG Gleichgestellten können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen; stimmen Sie sich daher bitte vorher über die Form der Vollmacht ab, wenn Sie diese bevollmächtigen wollen. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.
Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (Mindestbeteiligung) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss (uns bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist – somit) bis spätestens zum 04. August 2012, 24.00 Uhr (MEZ), an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2011, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zugegangen sein.
Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.
Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.
Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge i. S. v. § 126 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2011, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist,) also bis spätestens zum 20. August 2012, 24.00 Uhr (MEZ), unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße, insbesondere mit einer Begründung versehene, Anträge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
Aktionäre der Gesellschaft können gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern unterbreiten. Zulässige Wahlvorschläge i. S. v. § 127 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2011, Otto-Brenner-Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 04. August 2012, 24.00 Uhr (MEZ), unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.
Von einer Veröffentlichung eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Anders als Gegenanträge i. S. v. § 126 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zum relevanten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu machen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.nyhag.de.
Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
Die Veröffentlichungen und Erläuterungen gemäß § 124a AktG sind unter der Internet-Adresse www.nyhag.de zugänglich.
Abstimmungsergebnisse
Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internet Adresse der Gesellschaft unter www.nyhag.de veröffentlicht.
Mitteilung über die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 8.555.687,46 und ist eingeteilt in 7.997.914 auf den Inhaber lautende und teilnahme- und stimmberechtigte Stück-Aktien. Jede teilnahmeberechtigte Stück-Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung und Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 7.997.914. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.
Lüneburg, im Juli 2012
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Der Vorstand
Habe ich anders gehört und verstanden. Die Voigtländer Beteiligung ist ein Asset wohl zu einem guten Preis erworben. Anscheinend höhere Werthaltigkeit als bezahlt, eine Verwertung ist wohl angedacht. Werden es sehen, ob HV 2011 noch im August stattfindet. So wie gesagt wurde sind Zahlen ja wohl jetzt in Prüfung nachdem WP bestellt wurde. Denke Potential ist da, der Strategiewechsel back to the roots ist auch richtig, die im Zuge der Unternehmenskäufe gezeigte Diversifikation soll bereinigt werden. Anscheinend eine Beteiligung bereits kurz vor der Veräusserung, was wohl Liquidität bringen würde. Wäre aus meiner Sicht ein Nachkauf wert.
Moin,
Kurs steigt, was ist los ??
Was man so hört, neuer kaufmännischer Leiter scheint seinen Job zu verstehen und an der fristgerechten HV für 2011 wird festgehalten. Vogtländer ist nicht mehr im Konzern und wird rückabgewickelt oder wie oder was ???
Kurs steigt, was ist los ??
Was man so hört, neuer kaufmännischer Leiter scheint seinen Job zu verstehen und an der fristgerechten HV für 2011 wird festgehalten. Vogtländer ist nicht mehr im Konzern und wird rückabgewickelt oder wie oder was ???
Gerade bin ich auf diesen Thread gestoßen.
Wusste gar nicht, das die Firma noch existiert.
Denn die hatten damals schon Probleme, zu der Zeit aus der ich jetzt eine kleine Geschichte erzähle.
Als vor ziemlich genau dreißig Jahren AIDS aufkam, und es sinnvoll erschien die FREIE LIEBE durch Kondome abzusichern, verhielt sich der Kurs der Aktie äußerst erektil.
Der damalige Vorstandsvorsitzende informierte daraufhin: „Die kleinsten Gummimanschetten die wir herstellen haben einen Durchmesser von etwa einem Meter und sind an beiden Seiten offen.“
Wusste gar nicht, das die Firma noch existiert.
Denn die hatten damals schon Probleme, zu der Zeit aus der ich jetzt eine kleine Geschichte erzähle.
Als vor ziemlich genau dreißig Jahren AIDS aufkam, und es sinnvoll erschien die FREIE LIEBE durch Kondome abzusichern, verhielt sich der Kurs der Aktie äußerst erektil.
Der damalige Vorstandsvorsitzende informierte daraufhin: „Die kleinsten Gummimanschetten die wir herstellen haben einen Durchmesser von etwa einem Meter und sind an beiden Seiten offen.“
Nachdem nunmehr alles zumindest nach meinen Recherchen irgendwie in die Richtung läuft die es haben sollte (Einladung HV fertig / JA 2009 kons und 2010m Einzel und kons auf der Homepage eingestellt / Meldung zum I. Quartal intime veröffentlicht), tut man wohl gut daran, die HV 2010 im Juni 2012 abzuwarten.
Das die Zahlen 2011 noch nicht vorliegen können ist aus meiner Sicht ganz "normal", denn in der HV für 2010 witd wohl erst der Abschlussprüfer für 2011 bestellt werden wenn ich das richtig gelesen habe. Das das alles zu einem sehr späten Zeitpunkt kommt ist natürlich nicht optimal, aber es ist nun einmal so.
Ich halte das Ganze mit der NYH AG für ausserordentlich unterbewertet mit dem derzeitigen Börsenkurs. Wenn ich die Segmente bzgl. des Umsatzes betrachte ist wohl davon auszugehen, dass alleine der immaterielle Geschäftswert resultierend aus den Markenrechten im Haarpflegebereich innerhalb der Gruppe höher liegen als die derzeitige Börsensituation.
Auch der weitere Beteiligungsbereich mit der 20% Beteiligung an Voigtländer GmbH ist aus meiner Sicht ein tolles Asset. Habe hier mal ein wenig recherchiert, tolle Produkte im Wasserbereich / Trinkwasseraufbereitung. Denn: Wir haben 8% des Wassers auf Erden als trinkbar einzustufen bei einer ständig wachsenden Weltbevölkerung. Da der Anteil von 8% eher kleiner denn größer wird und die Weltbevölkerung weiter wächst ein steigendes Marktsegment mit sehr hohem Potential.
Insofern ist die HV sicherlich von hohem Interesse und es wird sicherlich auch einiges zur Sprache kommen dort.
Das die Zahlen 2011 noch nicht vorliegen können ist aus meiner Sicht ganz "normal", denn in der HV für 2010 witd wohl erst der Abschlussprüfer für 2011 bestellt werden wenn ich das richtig gelesen habe. Das das alles zu einem sehr späten Zeitpunkt kommt ist natürlich nicht optimal, aber es ist nun einmal so.
Ich halte das Ganze mit der NYH AG für ausserordentlich unterbewertet mit dem derzeitigen Börsenkurs. Wenn ich die Segmente bzgl. des Umsatzes betrachte ist wohl davon auszugehen, dass alleine der immaterielle Geschäftswert resultierend aus den Markenrechten im Haarpflegebereich innerhalb der Gruppe höher liegen als die derzeitige Börsensituation.
Auch der weitere Beteiligungsbereich mit der 20% Beteiligung an Voigtländer GmbH ist aus meiner Sicht ein tolles Asset. Habe hier mal ein wenig recherchiert, tolle Produkte im Wasserbereich / Trinkwasseraufbereitung. Denn: Wir haben 8% des Wassers auf Erden als trinkbar einzustufen bei einer ständig wachsenden Weltbevölkerung. Da der Anteil von 8% eher kleiner denn größer wird und die Weltbevölkerung weiter wächst ein steigendes Marktsegment mit sehr hohem Potential.
Insofern ist die HV sicherlich von hohem Interesse und es wird sicherlich auch einiges zur Sprache kommen dort.
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.211.559 von Muckelius am 25.05.12 14:53:13die Umsatzplanungen für das 1 Quartal wurden erfüllt. Konkrete Zahlen gibt es keine. da kann alles und nichts erfüllt worden sein. Vielleicht sollte man die Planzahlen in 2011 veröffentlichen und dann die IST-Zahlen aktuell dagegen halten. Ansonsten ist das blabla.
Zum Quartalsergebnis Null Aussage. Das lässt nichts gutes erhoffen.
Man will sich bemühen, die erheblichen Rückstände bei den Jahresabschlüssen und Hauptversammlungen aufzuarbeiten, hört sich löblich an, warten wir es ab. Das ist eigentlich Pflichtaufgabe jedes Vorstands, zeitnah die Unterlagen und Hauptversammlungen zu organisieren.
Bedeutet aber auch, dass wir vor dem Sommer nichts zum Jahresabschluss 2011 hören werden, bis dahin weiter keine Erklärung zu der mördermäßigen Übernahme von Flavus und dem wahrscheinlich exorbitant hohen Kaufpreis.
Marktkap. Damals 3,75 Mio. für einen leeren Mantel mit 0,25 Mio. Eigenkapital.
Macht 3,50 Mio. Aufschlag, oder das 13-fache des Eigenkapitals.
Wie lange wird NYG daran noch ihre Liquidität verlieren, um diese Schuld wieder abzutragen?
Und was rechfertigt einen so überzogenen Kaufpreis?
Fragen über Fragen, auf die es derzeit keine Antwort gibt.
Zum Quartalsergebnis Null Aussage. Das lässt nichts gutes erhoffen.
Man will sich bemühen, die erheblichen Rückstände bei den Jahresabschlüssen und Hauptversammlungen aufzuarbeiten, hört sich löblich an, warten wir es ab. Das ist eigentlich Pflichtaufgabe jedes Vorstands, zeitnah die Unterlagen und Hauptversammlungen zu organisieren.
Bedeutet aber auch, dass wir vor dem Sommer nichts zum Jahresabschluss 2011 hören werden, bis dahin weiter keine Erklärung zu der mördermäßigen Übernahme von Flavus und dem wahrscheinlich exorbitant hohen Kaufpreis.
Marktkap. Damals 3,75 Mio. für einen leeren Mantel mit 0,25 Mio. Eigenkapital.
Macht 3,50 Mio. Aufschlag, oder das 13-fache des Eigenkapitals.
Wie lange wird NYG daran noch ihre Liquidität verlieren, um diese Schuld wieder abzutragen?
Und was rechfertigt einen so überzogenen Kaufpreis?
Fragen über Fragen, auf die es derzeit keine Antwort gibt.
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG:
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Prognose
25.05.2012 / 14:03
Im Februar 2012 erfolgte eine Umstrukturierung des kaufmännischen Bereichs mit dem Ziel, die Effektivität und Koordination der einzelnen Geschäftsbereiche zu erhöhen bzw . zu verbessern. Dies führte unter anderem zu einer optimierten Finalisierung sowie zeitnaher Finanzberichterstattung:
Konzernabschluß 2009
Konzernabschluß 2010
Einzelabschluß 2010
Zwischenmitteilung Q1 2012
Der Geschäftsverlauf des ersten Quartals 2012 entsprach den geplanten Umsatzzahlen. Für das Geschäftsjahr 2012 ist ein Gesamtumsatz i.H.v. ca. 18,4 Mio EUR prognostiziert. Der derzeitige Geschäftsverlauf untermauert die Planansätze. Durch die Umsatzsteigerungen bei gleichzeitiger Beibehaltung bzw. in Teilbereichen Absenkungen der Kostenparameter sollte somit ein Jahresüberschuss für das Jahr 2012 zum Ausweis kommen.
Des weiteren ist die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2010 für den 25. Juni 2012 einberufen (s. Bundesanzeiger vom 18. Mai 2012) und für das Geschäftsjahr 2011 für den 27. August 2012 geplant.
Ende der Corporate News
25.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Otto-Brenner-Str. 17
21337 Lüneburg
Deutschland
Telefon: +49(04131) 2244-104
Fax: +49(04131) 2244-105
E-Mail: info@nyhag.de
Internet: http://www.nyh.de
ISIN: DE0006765506
WKN: 676550
Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
171561 25.05.2012
New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Prognose
25.05.2012 / 14:03
Im Februar 2012 erfolgte eine Umstrukturierung des kaufmännischen Bereichs mit dem Ziel, die Effektivität und Koordination der einzelnen Geschäftsbereiche zu erhöhen bzw . zu verbessern. Dies führte unter anderem zu einer optimierten Finalisierung sowie zeitnaher Finanzberichterstattung:
Konzernabschluß 2009
Konzernabschluß 2010
Einzelabschluß 2010
Zwischenmitteilung Q1 2012
Der Geschäftsverlauf des ersten Quartals 2012 entsprach den geplanten Umsatzzahlen. Für das Geschäftsjahr 2012 ist ein Gesamtumsatz i.H.v. ca. 18,4 Mio EUR prognostiziert. Der derzeitige Geschäftsverlauf untermauert die Planansätze. Durch die Umsatzsteigerungen bei gleichzeitiger Beibehaltung bzw. in Teilbereichen Absenkungen der Kostenparameter sollte somit ein Jahresüberschuss für das Jahr 2012 zum Ausweis kommen.
Des weiteren ist die Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2010 für den 25. Juni 2012 einberufen (s. Bundesanzeiger vom 18. Mai 2012) und für das Geschäftsjahr 2011 für den 27. August 2012 geplant.
Ende der Corporate News
25.05.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
Sprache: Deutsch
Unternehmen: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
Otto-Brenner-Str. 17
21337 Lüneburg
Deutschland
Telefon: +49(04131) 2244-104
Fax: +49(04131) 2244-105
E-Mail: info@nyhag.de
Internet: http://www.nyh.de
ISIN: DE0006765506
WKN: 676550
Börsen: Regulierter Markt in Hamburg; Open Market in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
171561 25.05.2012
Antwort auf Beitrag Nr.: 43.195.555 von hitman69 am 22.05.12 11:05:17Impreglon HV am gleichen Tag, 1 Stunde früher, auch in Lüneburg. Wer da Böses denkt.Hier versucht Menzel Aktionäre von einer renomierten Firma abzuziehen. Der Claassen wird ja höchstens 10 Minuten brauchen für seine HV, dann setzt sich der Troß Richtung NYH in Bewegung. Also Aktionär verbindet man ja gerne mehrere Veranstaltungen mit einander.