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    NYH Gummi-Waaren Compagnie AG auf Turnaroundkurs (Seite 45)

    eröffnet am 17.03.06 10:26:40 von
    neuester Beitrag 01.09.23 16:26:05 von
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      schrieb am 23.05.12 16:32:09
      Beitrag Nr. 215 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.194.443 von sweetinvestments am 22.05.12 02:08:57Hi,

      ich teile Deine Meinung über den Vorstand und Deine Fragen habe ich mir schon selbst gestellt. Anstatt sich hier voll in den Turnaround zu hängen, werden neue Geschäftsfelder aufgebaut. Solarzellen auf dem Dach von Deckert Oberflächentechnik :confused: Was hatte der Menzel denn da zu suchen ? Also bei Deckert ? Wollte er sein Grundstück erweitern oder wollte es Deckert anbieten? Ich hab hier ja schon geunkt, dass Impreglon es übernehmen sollte.

      Dann diese Wasseraufbereitungsgeschichten, da hat er doch mit Triton Water bereits Schiffbruch erlitten. Übrigens: Triton Water - Maritim
      Innovative Konzepte, maßgeschneiderte Anlagen und Chemikalien und ein verlässlicher Service für Wasserbehandlung an Bord.
      Na, an welchem Bord denn ? Vogtländer macht Wasseraufbereitung bei Flugzeugen.:eek:Warum kauft Menzel so ein völlig überflüssigen Mist ?

      In den letzten Tagen werden ja sogar ein paar Aktien gehandelt.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.05.12 11:05:17
      Beitrag Nr. 214 ()
      sweetinvestment

      Danke für die ausführlichen Infos, das ist ja unglaublich! 2,75 Mio für nothing - das wäre ja geradzu deutlich mehr als Leichtsinn! Wie kommt Ihr auf diese Erkenntnisse? Ist ja Gang und Gebe börsennotierte Mäntel mit einem geringen Aufschlag zu kaufen um sich den langen Weg der Börsenzulassung zu ersparen, aber zu solch horrende Aufschlägen habe ich noch nie mitbekommen. Dann wird die HV ja richtig spannend bei solchen Themen. Kommt Ihr auch? Muss mir dann doch mal die eine oder andere Aktie besorgen, dann könnte ich ja auch mal schauen. Was sind das für andere Engagements von Herrn Menzel? Laufen die so ähnlich oder wie?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.05.12 02:08:57
      Beitrag Nr. 213 ()
      hitman69

      Der aktuelle Kurs spricht Bände.

      Die Firma ist eine Blackbox.

      Es werden leere börsennotierte Mäntel für wahrscheinlich unsummen (dem zehnfachen das Eigenkapitals) übernommen, um darin neue Geschäftsaktivitäten zu entwickeln.
      Da fragt man sich schon, ist der Vorstand zu blöd, eine Tochter GmbH oder AG zu gründen?
      An wen fließt der horrende und überzogene Kaufpreis?
      Die Höhe des Kaufpreises wird die Bilanz 2011 hoffentlich preisgeben.

      Und wie lange muss die NYG eigentlich schwarze Zahlen schreiben, um diesen Kaufpreis (Börsenwert 2,75 Mio. EUR, Eigen- und Grundkapital 0,25 Mio.) tilgen zu können? Und die ganzen anderen Verbindlichkeiten?

      Die Banken wollen permanent Tilgung und Zinsen. Dividende in den nächsten 5 Jahren ausgeschlossen. Meine Meinung.

      Nebenbei sollte man sich auch einmal ansehen, was der Großaktionär und Vorstand Bernd Menzel so nebenbei noch treibt und wie seine Geschäfte dort laufen.
      Das macht nicht gerade Mut, in NYG zu investieren.
      Menzel Vermögensverwaltung wurde liquidiert, andere Gesellschaften stehen bilanziell ziemlich angeschlagen da.

      Weiterhin erinnere ich mich an ein Zitat in einem der letzten Berichte des Vorstands, dass die Lieferantenobligo nicht optimal aufgestellt sind, bzw. unterschwellig, dass man diese etwas überzogen hat, also nur suboptimal Waren beziehen kann.

      Weiterhin wurden auch Tilgungsvereinbarungen ausgesetzt und verschoben mit der kreditgebenden Bank.

      Das zeugt nicht gerade von einer entspannten Liquiditätslage.

      Die Gesamtlage zeigt eine Firma, die ums Überleben kämpft und dabei jeden Strohhalm greift. Und wenn er noch so dubios ist.

      Warum übernehme ich eine Firma mit 250.000 EUR Eigenkapital und keiner Geschäftsaktivität für wahrscheinlich 2,75 Mio. EUR? Das ist doch schwachmatisch.

      Es sei denn, man bekommt dafür dringend benötigte Liquidität. Aber der Preis dafür ist verdammt hoch.

      Aufklären kann das alles nur Bernd Menzel. Was er hier getrieben hat und welche Vereinbarungen getroffen wurden.

      Ohne Klarheit und Offenheit wird der Kurs nicht steigen.

      Punkt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.05.12 07:58:39
      Beitrag Nr. 212 ()
      ......na das ist doch schon mal ein Anfang, auf der HV sagen die ja bestimmt auch mal was über das laufende Geschäft, die Planzahlen die für das ersten Quartal 12 genannt wurden lassen ja auch ein gewisses Maß an Hoffnung zu!
      Avatar
      schrieb am 18.05.12 15:12:42
      Beitrag Nr. 211 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.182.508 von hitman69 am 18.05.12 14:32:24aus dem Bundesanzeiger:


      New-York Hamburger
      Gummi-Waaren Compagnie AG
      Lüneburg
      Wertpapierkenn-Nr.: A0MFXQ
      ISIN: DE000A0MFXQ0
      Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
      der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der
      ordentlichen Hauptversammlung
      am Montag, den 25.06.2012, Beginn: 10:00 Uhr

      in unseren Geschäftsräumen in der Otto-Brenner-Str. 17 in 21337 Lüneburg ein.
      1.

      Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses zum 31.12.2009 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
      2.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2010 mit dem Lagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
      3.

      Vorlage des festgestellten Konzernabschlusses zum 31.12.2010 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes sowie dem Bericht des Aufsichtsrates
      4.

      Verwendung des Bilanzverlustes 2010

      Es ist kein Gewinn entstanden, der Verlust in Höhe von EUR 895.707.08 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Beschlussfassung entfällt.
      5.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlägt vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2010, Entlastung zu erteilen.
      6.

      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung zu erteilen.
      7.

      Beschlussfassung über Satzungsanpassungen

      § 3 der Satzung der Gesellschaft bedarf der Anpassung aufgrund der Umbenennung des elektronischen Bundesanzeigers in „Bundesanzeiger“.


      § 3 der Satzung lautet derzeit wie folgt:


      „Nach Gesetz oder Satzung notwendige Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Sofern gesetzlich eine andere Bekanntmachungsform erforderlich ist tritt an die Stelle des elektronischen Bundesanzeigers diese Bekanntmachungsform.“


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen, § 3 der Satzung wie folgt neu zu fassen:


      „Nach Gesetz oder Satzung notwendige Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger. Sofern gesetzlich eine andere Bekanntmachungsform erforderlich ist tritt an die Stelle des Bundesanzeigers diese Bekanntmachungsform.“
      8.

      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die ifact WP GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Aschauer Straße 30, 81549 München zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
      Ausgelegte Unterlagen


      der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2009 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats


      Der Einzelabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats


      der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2010 sowie der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats

      können jeweils in den Geschäftsräumen der Gesellschaft
      Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg

      eingesehen werden.

      Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen.
      Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung

      Teilnahme an der Hauptversammlung
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 8 Abs. 3 und 4 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz nachweisen.

      Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft bis zum 18. Juni 2012, 24:00 Uhr (MEZ) unter der folgenden Adresse zugehen:
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG
      c/o Otto M. Schröder Bank AG
      Bleichenbrücke 11
      D-20354 Hamburg
      Fax: +49 (0)40 34 06 71
      E-Mail: hv-nyhag@schroederbank.de

      Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen.

      Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den 04. Juni 2012, 0:00 Uhr (MEZ) beziehen.

      Betreffend solche Aktien, die zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht in einem bei einem Kreditinstitut geführten Aktiendepot verwahrt werden, kann die Bescheinigung des Anteilsbesitzes auch von der Gesellschaft, einem Notar, einer Wertpapiersammelbank oder einem Kreditinstitut in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in gehöriger Form erbracht, kann die Gesellschaft den Aktionär zurückweisen.

      Die Anmeldung und der Berechtigungsnachweis müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen ( § 126b BGB).

      Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag.

      Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Aktienbesitzes mehr einher. Im Falle einer teilweisen oder gänzlichen Veräußerung des Aktienbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts.

      Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die nach dem Nachweisstichtag Aktionär der Gesellschaft werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.

      Nach fristgerechtem Eingang der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes bei der Gesellschaft werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir aufgrund der in den letzten Jahren gestiegenen Zahl der Anmeldungen zu unserer Hauptversammlung jedem Aktionär nur max. 2 Eintrittskarten ausstellen können. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen. Aktionäre, die rechtzeitig eine Eintrittskarte für die Teilnahme an der Hauptversammlung bei ihrem depotführenden Institut angefordert haben, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen durch das depotführende Institut vorgenommen.

      Stimmrechtsvertretung
      Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist für eine rechtzeitige Anmeldung und den Nachweis des Anteilsbesitzes durch den Aktionär, den Bevollmächtigten, das Kreditinstitut oder die Aktionärsvereinigung Sorge zu tragen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

      Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung noch ein diesen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen Gleichgestellter bevollmächtigt wird, bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung das Vollmachtsformular auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten haben, benutzen. Möglich ist aber auch die Ausstellung einer gesonderten Vollmacht in Textform. Der Nachweis der Bevollmächtigung und der Widerruf von Vollmachten sind uns an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2010, Otto-Brenner Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse: hv2010@nyhag.de zu übermitteln.

      Bei Vollmachten an Kreditinstitute, ihnen gleichgestellte Institute oder Unternehmen (§§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG) oder Vereinigungen von Aktionären und sonstigen Personen i.S.v. § 135 Abs. 8 AktG genügt es jedoch, wenn die Vollmachtserklärung vom Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Die Vollmachtserklärung muss in diesen Fällen zudem vollständig sein und darf nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten. Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen sowie die ihnen nach § 135 AktG Gleichgestellten können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen; stimmen Sie sich daher bitte vorher über die Form der Vollmacht ab, wenn Sie diese bevollmächtigen wollen. Die Vollmacht darf in diesen Fällen nur einem bestimmten Bevollmächtigten erteilt werden. Ein Verstoß gegen die vorgenannten und bestimmte weitere in § 135 AktG genannte Erfordernisse für die Bevollmächtigung der in diesem Absatz Genannten beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der Stimmabgabe nicht.

      Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
      Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG
      Gemäß § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 (Mindestbeteiligung) erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss (uns bis mindestens 30 Tage vor der Versammlung, wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist – somit) bis spätestens zum 25. Mai 2012, 24.00 Uhr (MEZ), an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2010, Otto-Brenner Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zugegangen sein.

      Der oder die Antragsteller haben nachzuweisen, dass er/sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung Inhaber der Aktien ist/sind. Bei der Berechnung dieser Frist ist § 70 AktG zu beachten. Der Antrag ist von allen Aktionären, die zusammen das Quorum von 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen oder ihren ordnungsgemäß bestellten Vertretern zu unterzeichnen.

      Bekanntmachung und Zuleitung von Ergänzungsverlangen erfolgen in gleicher Weise wie bei der Einberufung.

      Anträge von Aktionären nach § 126 Abs. 1 AktG
      Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Solche Anträge i. S. v. § 126 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2010 , Otto-Brenner Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zu richten. Anderweitig adressierte Gegenanträge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, (wobei der Tag des Zugangs nicht mitzurechnen ist,) also bis spätestens zum 10. Juni 2012, 24.00 Uhr (MEZ), unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße, insbesondere mit einer Begründung versehene, Anträge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

      Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Eine Begründung eines Gegenantrags braucht nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

      Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG
      Aktionäre der Gesellschaft können gemäß § 127 AktG Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von Abschlussprüfern unterbreiten. Zulässige Wahlvorschläge i. S. v. § 127 AktG sind ausschließlich an unsere Adresse New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Stichwort HV 2010, Otto-Brenner Str. 17, 21337 Lüneburg oder per Telefax: + 49 (0) 4131 – 22 44 105 zu richten. Anderweitig adressierte Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Bis mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis spätestens zum 10. Juni 2012, 24.00 Uhr (MEZ), unter vorstehender Adresse zugegangene und ordnungsgemäße Wahlvorschläge von Aktionären werden unverzüglich unter der Internetadresse www.nyhag.de zugänglich gemacht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse zugänglich gemacht.

      Von einer Veröffentlichung eines Wahlvorschlags kann die Gesellschaft absehen, wenn einer der Ausschlusstatbestände nach § 126 Abs. 2 AktG vorliegt, etwa weil der Wahlvorschlag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Der Vorstand braucht den Wahlvorschlag auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person und, im Falle des Vorschlags von Aufsichtsratsmitgliedern, Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Anders als Gegenanträge i. S. v. § 126 AktG brauchen Wahlvorschläge nicht begründet zu werden.

      Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft bereits im Zeitpunkt der Übersendung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge, die der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur Beachtung finden, wenn sie dort mündlich unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Wahlvorschläge zum relevanten Tagesordnungspunkt auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu machen, bleibt unberührt.

      Auskunftsrecht nach § 131 Abs. 1 AktG
      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen.

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG
      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.nyhag.de.

      Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft
      Die Veröffentlichungen und Erläuterungen gemäß § 124a AktG sind unter der Internet-Adresse www.nyhag.de zugänglich.

      Abstimmungsergebnisse
      Die vom Versammlungsleiter festgestellten Abstimmungsergebnisse werden innerhalb der gesetzlichen Frist auf der Internet Adresse der Gesellschaft unter www.nyhag.de veröffentlicht.

      Mitteilung über die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
      Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger EUR 8.555.687,46 und ist eingeteilt in 7.997.914 auf den Inhaber lautende und teilnahme- und stimmberechtigte Stück-Aktien. Jede teilnahmeberechtigte Stück-Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Bekanntmachung und Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 7.997.914. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Es bestehen keine Aktien unterschiedlicher Gattung.



      Lüneburg, im Mai 2012

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG

      Der Vorstand

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      Avatar
      schrieb am 18.05.12 14:32:24
      Beitrag Nr. 210 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.166.634 von sweetinvestments am 15.05.12 12:47:50...und was heißt das jetzt? Kaufen oder nicht kaufen? Was sagen die Profis? Was ist aus den Dezemberäusserungen geworden? Gibt es den Vorstand noch? Habe nichts gegenteiliges gefunden. Bin neu, wer hilft mir auf die Sprünge? Für mich sieht das nach einer interessanten Sache :lick:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.05.12 12:47:50
      Beitrag Nr. 209 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.160.572 von Herford am 14.05.12 09:52:02Geld/Brief
      0,365 0,405

      Scheint noch genug Abgabebereitschaft zu geben.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.05.12 09:52:02
      Beitrag Nr. 208 ()
      Ja, richtig. Diese uralten Geschichten sollte man nicht aufwärmen.
      Ist übrigens spannend mit dem Kurs.
      Derzeit werden in F 5000 Stück zu 0,40 gesucht und 2595 zu 0,424
      Geld angeboten. Der Kurs wird aber auf 0,385 gesetzt. Logisch, oder?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.05.12 00:46:19
      Beitrag Nr. 207 ()
      Die Meldung ist schon 2 Tage alt, seit dem sackt der Kurs unter Umsätzen weiter ab.

      Die Verschuldung ist um 3 Mio. gestiegen, wahrscheinlich die Kosten für die Shoppingtour bei Flavus aus dem Sommer.

      Genaueres wird der JA 2011 zeigen, wann kommt der eigentlich raus?
      Avatar
      schrieb am 11.05.12 19:24:32
      Beitrag Nr. 206 ()
      Die Zahlen zum ersten Quartal sind doch nicht grausam. Ich denke, sie können zumindest Mut machen:
      "Lüneburg, 09. Mai 2012. Der Umsatz der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie
      AG konnte in den ersten drei Monaten des Jahres erneut um 10% auf 4,44 Mio. Euro
      gesteigert werden. Das Quartalsergebnis gestaltet sich unter Berücksichtigung der
      notwendigen Rückstellungen, Bestandsveränderungen und Abgrenzungen mit TEUR 15,2
      leicht positiv.
      Die Materialaufwandsquote konnte weiter abgesenkt werden und liegt jetzt bei 29,4%
      (Vorjahr: 32%). Der Rohertrag beläuft sich auf 2,9 Mio. EUR unter Berücksichtigung der
      entsprechenden Bestandsveränderungen.
      Der Personalaufwand im Vergleich zur Vorjahresperiode bliebt stabil 1,73 Mio.
      (Vorjahresperiode 1,7 Mio. Euro) angestiegen. Allerdings sind hier die Sozialleistungen
      zeitraumbezogen bereits zurück gestellt. Durch wiederum leicht reduzierte sonstige
      betriebliche Aufwendungen i.H.v. 0,65 Mio. Euro (Vorjahr: 0,8 Mio. Euro) erreichte die New-
      York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG ein deutlich gesteigertes positives
      Betriebsergebnis.
      Das Ergebnis der operativen Geschäftstätigkeit (EBIT) hat sich von 0,1 Mio. Euro auf 0,3
      Mio. Euro verbessert. Das Ergebnis nach Steuern ist damit mit 0,0 Mio. Euro nach -0,5 Mio.
      Euro wieder ausgeglichen Der Cash-Flow in den ersten drei Monaten des Jahres ist mit 0,66
      Mio. Euro wiederum deutlich positiver als im Vorjahr (0,3 Mio. EUR).
      Die Bilanzsumme hat sich auf 25 Mio. Euro zum 31. März 2012 gegenüber dem 31. März
      2011 (22 Mio. Euro) leicht erhöht. Das Eigenkapital beträgt 4,3 Mio. EUR.
      Für 2012 plant die NYH AG einen Umsatz von ca. 18,4 Mio. EUR, davon entfallen 0,7 Mio.
      EUR auf ein neues Produkt, was zu Beginn der zweiten Jahreshälfte 2012 in den Vertrieb
      gehen soll. Der derzeitige Geschäftsverlauf untermauert die Planansätze. Durch die
      Umsatzsteigerungen bei gleichzeitiger Beibehaltung bzw. in Teilbereichen Absenkungen der
      Kostenparameter sollte somit ein Jahresüberschuss für das Jahr 2012 zum Ausweis
      kommen."
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      NYH Gummi-Waaren Compagnie AG auf Turnaroundkurs