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    NYH Gummi-Waaren Compagnie AG auf Turnaroundkurs (Seite 48)

    eröffnet am 17.03.06 10:26:40 von
    neuester Beitrag 01.09.23 16:26:05 von
    Beiträge: 655
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      Avatar
      schrieb am 10.09.11 02:19:36
      Beitrag Nr. 185 ()
      und was wurde ein paar Tage später nach dem Halbjahresbericht gekauft?
      Genau, die Beteiligung an der "grandiosen" Flavus AG
      Für wieviel EUR? Das weis niemand.

      So lange diese Kaufpreis nicht veröffentlicht ist, ist das ein Fass ohne Boden.

      Wert ist der Laden bilanziell 1,- EUR, an der Börse auf 14,- EUR hochgezockt.

      Was hat der der Vorstand dafür bazahlt, für diesen LEEREN Mantel???

      Warum kauft er so etwas überhaupt? Kann man doch auch selber gründen.

      Fragen über Fragen.

      Lasst euch nicht veraschen!!!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.09.11 16:46:38
      Beitrag Nr. 184 ()
      Bericht zum 30.06.2011:

      http://nyh.de/ir/dl/NYH_HJB%202011.pdf
      Avatar
      schrieb am 09.09.11 15:06:17
      Beitrag Nr. 183 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.051.391 von Muckelius am 06.09.11 19:36:35außerordentliche Hauptversammlung bei der neuen Beteiligung Flavus. Aus dem elektr. Bundesanzeiger:

      Flavus Beteiligungen AG
      München
      Wertpapierkenn-Nr.: A0Z25J
      ISIN: DE000A0Z25J5
      Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
      der Flavus Beteiligungen AG



      Wir laden unsere Aktionäre zu der am
      Montag, den 17. Oktober 2011, 10:00 Uhr
      im
      Restaurant „Die Bäckerei“, Osdorfer Landstr. 4, 22607 Hamburg



      stattfindenden
      außerordentlichen Hauptversammlung



      ein.


      Tagesordnung der außerordentlichen Hauptversammlung
      der Flavus Beteiligungen AG



      I. Wahl des Versammlungsleiters

      II. Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder

      Die Aufsichtsratsmitglieder Christian Sundermann, Horst Michael und Heinz Lomen haben ihre Ämter im Juli 2011 niedergelegt.

      Nach dem Gesetz (vgl. § 101 AktG) werden die Mitglieder des Aufsichtsrats grundsätzlich von der Hauptversammlung gewählt.

      Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern (vgl. § 7 Abs. 1 der Satzung). Er setzt sich nach §§ 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG aus drei Vertretern der Anteilseigner/Aktionäre zusammen.

      Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseigner-/Aktionärsvertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

      Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung die folgenden Personen jeweils für eine volle Amtsperiode nach § 7 Abs. 2 der Satzung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats zu wählen:


      Herrn Helge Schaare, Hamburg
      Geschäftsführer der Woelke Holsteinische Wurstmacherei GmbH


      Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
      Mitglied des Aufsichtsrats der HappyBet AG, München
      Mitglied des Aufsichtsrats der Patrio Plus AG, Hamburg
      Mitglied des Aufsichtsrats der Triton Water AG, Norderstedt
      Mitglied des Aufsichtsrats der Tacitus Capital AG, Lüneburg


      Herrn Siegfried Deckert, Lüneburg
      Geschäftsführer der DCA Deckert Anlagenbau GmbH


      Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
      keine


      Herrn Christian Gloe, Hamburg
      Kaufmann


      Angaben nach § 125 Abs. 1 S. 5 AktG:
      Mitglied des Aufsichtsrats der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg
      Mitglied des Aufsichtsrats der Patrio Plus AG, Hamburg

      Die Amtszeit der zu wählenden Mitglieder des Aufsichtsrats würde mit Ablauf der Hauptversammlung enden, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 entscheidet (vgl. § 7 Abs. 2 der Satzung).

      III. Abwahl des Wirtschaftsprüfers

      In der Hauptversammlung am 18.01.2011 wurde die HÄCKL SCHMIDT LICHTENSTERN GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nördliche Auffahrtsallee 44, 80638 München, zum Abschlussprüfer des Geschäftsjahres 2010 gewählt.

      Im Sinne des § 267 HGB ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft und damit nicht prüfungspflichtig.

      Zur Vermeidung unnötiger Kosten schlagen daher Vorstand und Aufsichtsrat vor, die HÄCKL SCHMIDT LICHTENSTERN GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nördliche Auffahrtsallee 44, 80638 München, als Abschlussprüfer des Geschäftsjahres 2010 wieder abzuwählen.

      IV. Änderung des § 1 Abs. 1 der Satzung (Umfirmierung)

      Die Gesellschaft beabsichtigt, den Namen der Gesellschaft in New York Hamburger Environment AG zu ändern.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in § 1 Abs. 1 wie folgt neu zu fassen:

      „(1)

      Die Gesellschaft führt die Firma New York Hamburger Environment AG.“

      Zurzeit lautet der § 1 Abs. 1 der Satzung:

      „(1)

      Die Gesellschaft führt die Firma Flavus Beteiligungen AG.“

      V. Änderung des § 1 Abs. 2 der Satzung (Sitzverlegung)

      Die Gesellschaft beabsichtigt, den Sitz der Gesellschaft von München nach Lüneburg zu verlegen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in § 1 Abs. 2 wie folgt neu zu fassen:

      „(2)

      Sie hat ihren Sitz in Lüneburg.“

      Zurzeit lautet der § 1 Abs. 2 der Satzung:

      „(2)

      Sie hat ihren Sitz in München.“

      VI. Änderung des § 2 der Satzung (Gegenstand des Unternehmens)

      Die Gesellschaft beabsichtigt, den § 2 der Satzung um einen Punkt d) zu erweitern.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in § 2 Abs. um den Satz d) wie folgt zu ergänzen:


      „d)

      Handel, Produktion und Entwicklungen von Waren und Dienstleistungen, die aus den Bereichen der nachhaltigen Technologien stammen, insbesondere Wassertechnologien, erneuerbare Energien, Ernährung und angrenzenden Bereichen.“

      Zurzeit lautet der § 2 Abs. 1 der Satzung:

      „(1)

      Gegenstand des Unternehmens ist
      a)

      Erwerb von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften,
      b)

      Geschäftsführung in und Vertretung solcher Unternehmungen und Gesellschaften zu a) sowie
      c)

      Übernahme von Verwaltung, Managementaufgaben und Beratung (Organisation, Finanzierung, Kapitalmarkt usw.) an anderen Unternehmungen und Gesellschaften mit Ausnahme von Rechts- und Steuerberatung.“

      VII. Änderung des § 13 Abs. 1 der Satzung (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder)

      Die Gesellschaft beabsichtigt, die Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder dergestalt zu ändern, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats eine in der Satzung festgeschriebene, jährliche Vergütung erhalten.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in § 13 Abs. 1 wie folgt neu zu fassen:

      „(1)

      Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Aufwandsentschädigung von EUR 2.500,– (netto). Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis der Zeit geringere Vergütung.“

      Zurzeit lautet der § 13 Abs. 1 der Satzung:

      „(1)

      Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten für jedes volle Geschäftsjahr ihrer Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine Aufwandsentschädigung, die durch die Hauptversammlung festgesetzt wird.“

      VIII. Änderung des § 16 Abs. 1 der Satzung (Anmeldung zur Hauptversammlung)

      Die Gesellschaft beabsichtigt, die Anmeldung zur Hauptversammlung nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen zu lassen.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, die Satzung der Gesellschaft in § 16 Abs. 1 wie folgt neu zu fassen:

      „(1)

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Nachweis der Teilnahmeberechtigung innerhalb der jeweils geltenden gesetzlichen Mindestfrist anmelden. Für den Nachweis gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für börsennotierte Gesellschaften.“

      Zurzeit lautet der § 16 Abs. 1 der Satzung:

      „(1)

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Nachweis der Teilnahmeberechtigung anmelden. Für den Nachweis gelten die gesetzlichen Voraussetzungen für börsennotierte Gesellschaften.“
      Teilnahmebedingungen für die Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich zur Hauptversammlung anmelden und ihre Berechtigung nachweisen. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft unter der Anschrift Flavus Beteiligungen AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg,
      Telefax: 04131/ 22 44 105 spätestens bis zum 10.10.2011, 24:00 Uhr zugehen.

      Die Berechtigung zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut nachzuweisen. Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 26.09.2011,
      0:00 Uhr zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse (Flavus Beteiligungen AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg, Telefax: 04131/ 22 44 105) spätestens am 10.10.2011, 24:00 Uhr zugehen.

      Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht durch Bevollmächtigte, zum Beispiel durch ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder auch eine andere Person, ausüben lassen. Sofern es sich bei dem Bevollmächtigten nicht um ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Person handelt, bedarf es zur Ausübung des Stimmrechts der Vorlage einer Vollmacht in Textform.

      Die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, ihr Widerruf und die Übermittlung des Nachweises einer gegenüber einem Bevollmächtigten erklärten Vollmacht beziehungsweise deren Widerruf kann per Post an die Anschrift Flavus Beteiligungen AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg, per Telefax an die Telefaxnummer 04131/ 22 44 105 oder mittels elektronischen Medien per E-Mail an gabriele.philipp@nyhag.de versandt werden.

      Vollmachtsformulare sind unter der Internetadresse http://www.flavus-beteiligungen.de verfügbar.

      Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarte sicherzustellen, sollte die Bestellung möglichst frühzeitig bei der Depotbank eingehen.

      Nach § 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,– erreichen, verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuem Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.

      Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und Aufsichtsrats stellen und Wahlvorschläge machen.

      Anträge von Aktionären nach §§ 126, 127 AktG sind der Gesellschaft zu übersenden unter der Anschrift: Flavus Beteiligungen AG, Otto-Brenner-Straße 17, 21337 Lüneburg per Post oder per Telefax unter der Telefaxnummer 04131/ 22 44 105.

      Etwaige Anträge für einen bestimmten Punkt der Tagesordnung und ihre Begründung sowie Wahlvorschläge brauchen den anderen Aktionären nur dann zugänglich gemacht zu werden, wenn diese mindestens am 02.10.2011 der Gesellschaft übersandt wurden.

      Zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden unverzüglich nach Eingang unter der Internetadresse: http://www.flavus-beteiligungen.de veröffentlicht. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.

      Aktionäre können gemäß § 131 AktG in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie zur Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist.

      Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2 AktG (Minderheitsverlangen), § 126 Abs. 1 AktG (Gegenanträge), § 127 AktG (Wahlvorschläge) und § 131 Abs. 1 AktG (Auskunftsrechte) finden sich zusammen mit dem Inhalt der Einberufung und der Tagesordnung, der in der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, der Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung, der Formulare zur Stimmrechtsvertretung sowie etwaiger Ergänzungen der Tagesordnung aufgrund von Minderheitsverlangen auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.flavus-beteiligungen.de.



      Lüneburg, im September 2011

      Flavus Beteiligungen AG

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 06.09.11 19:36:35
      Beitrag Nr. 182 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.947.821 von Baldei am 13.08.11 13:54:38heute größere Umsätze. Kurs allerdings nahe dem ATL
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.08.11 13:54:38
      Beitrag Nr. 181 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.947.080 von sweetinvestments am 13.08.11 02:02:41Was "Tolles" gab es natürlich nicht für einen einzelnen Aktionär, jedenfalls nicht für einen einzelnen Kleinaktionär. Wäre ja auch mächtig rechtswidrig.
      Ich meinte den Fakt, d a s s schnell und Fragen entsprechend geantwortet wurde. Das hast du nicht bei allen, ebenfalls kleinen AGen.

      Warum nicht einmal mit Kneifzange? Vorstand, AR schlecht, unqualifiziert, ungepflegt, unsauber, kriminell?????
      Oder gefällt dir das Geschäft nicht (nicht mehr)?

      Die HV hätte ja, wie häufig bei kleinen Gesellschaften, auch e t w a s spät kommen könne, so Anfang September......
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 13.08.11 02:02:41
      Beitrag Nr. 180 ()
      Schön und was gab es tolles von der IR Abteilung zu berichten?

      Dass die HV verspätet im 4. Quartal stattfindet? Tolle Mitteilung. :laugh:

      Die Homepage ist auch nicht gut gepflegt, gut erkannt.

      Wenn man Anleger gewinnen will, muss man sich in vielen Dingen mehr ins Zeug legen und transparenter werden. Ansonsten fasst diese Aktie keiner mit der Kneifzange an.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.08.11 15:57:20
      Beitrag Nr. 179 ()
      Ich mag es, wenn Gesellschaften auch Ihre Kleinaktionären halbwegs ersnt nehmen (zu nehmen scheinen) und schnelle Antwort zukommen lassen. Das hatte ich bei der NYH gar nicht so erwartet. Respekt.
      HV10 soll im 4. Quartal sein.

      Kann mir denn jemand einen Tipp geben, warum ich auf der HP unter IR die Unterlagen der HV08 finde, also da, wo man eigentlich zuerst schaut, und die Unterlagen der HV09 unter "Download"? Diese Frage kam mir jetzt erst, nachdem ich HV09 gefunden hatte.......

      Nächste Frage: Wird es hier HV-Besucher in Lüneburg geben?
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 23:10:43
      Beitrag Nr. 178 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.913.716 von Muckelius am 08.08.11 16:17:36Das ist bekannt, aber ist das jetzt schon der Rechtfertigungsgrund?
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 16:17:36
      Beitrag Nr. 177 ()
      ohne die Hilfe von Menzel wäre die NYH schön längst insolvent...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.08.11 16:09:25
      Beitrag Nr. 176 ()
      Langwierige Recherche....nun gut....vielen Dank dafür.
      Lord of share (war fürher aktiv bei w:o, bis ihm das Pushen und Bashen zu sehr auf den Geist ging) in seinem Börsenforum hat des öfteren auf diese Käufe hingewiesen.

      Unter "suchen" findet man jede Menge zu NYH.:

      http://177766.homepagemodules.de/search.php?suchen=New-York&…

      Aber sagen, ob B. M. materielle Interessen an den Aufkäufen hat, kann niemand wirklich, wenn keiner weiß, wem die CFO und die Flavus etc. geör(t)en. Auch eine dementsprechende Frage anlässlich der HV wird keine Antwort geben.

      Eigentlich wollte ich zur HV, trotz 4 Stunden Anfahrt aus dem Süden, aber, wenn das auch wieder so ein Laden sein solte, wo sich einige Wenige bedienen. .... Übel wäre es, wenn es hier einen intensiven In-sich-Handel gäbe, was ich nicht hoffe.
      Falls jemand etwas intimere Kenntnisse hat, muss er hier bei w:o bekanntermaßen vorsichtig formulieren, damit er nicht plötzlich eine Anzeige vom angeblich Beleidigten oder Verleumdeten im Briefkasten hat. Ich weiß zwar nicht, ob solche Spirenzien auch bei NYW gemacht würden, aber, man weiß ja nie.

      Und wenn mal jemand eigene HV-Erfahrungen bei der NYW mitteilen könnte.
      Schade, wenn man künftig doch nur Unerfreuliches lesen und hören würde.
      Schließlich verfolge ich die NYH seit 20 Jahren und bin seit einigen Jahren Aktionär.
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