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    NYH Gummi-Waaren Compagnie AG auf Turnaroundkurs (Seite 59)

    eröffnet am 17.03.06 10:26:40 von
    neuester Beitrag 01.09.23 16:26:05 von
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      schrieb am 09.08.08 07:39:48
      Beitrag Nr. 75 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.691.098 von Berni911 am 08.08.08 23:16:10die letzte Kapitalerhöhung um 639.255,61 Euro gleichbedeutend einer Kapitalerhöhung um 50000 Aktien ist vollst. zu 20 Euro durchgeführt worden. (siehe Handelsregistereintrag). Mittelzufluß ca. 1 Mio Euro
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 23:16:10
      Beitrag Nr. 74 ()
      Wurden nicht grade die Bezugsrechte ausgebucht? Würde mich interessieren, wieviel Geld eingenommen wurde?
      Avatar
      schrieb am 08.08.08 15:20:26
      Beitrag Nr. 73 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.540.200 von Muckelius am 18.07.08 18:15:06nächste KE zu 20 Euro in Aussicht:


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      Hamburg
      ISIN DE0006765506 / DE000A0SFQV1
      Bekanntmachung
      über ein Bezugsangebot an die Aktionäre der
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft
      zum Bezug von bis zu 85.000 neuen Aktien aus der am 11. Juli 2008
      beschlossenen Kapitalerhöhung


      Das nachfolgende Bezugsangebot der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft stellt kein öffentliches Angebot dar. Es richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, welchen mittels der Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354 Hamburg, das nachfolgende Angebot unterbreitet wird.

      Der Vorstand der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft ist gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. August 2004 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31. August 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.421.872,04 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender nennwertloser Stückaktien gegen Bareinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses, insbesondere bei Ausnutzung der Ermächtigung zur Kapitalerhöhung durch runde Beträge, ergeben, vom Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Das Genehmigte Kapital und die entsprechende Änderung der Satzung wurden am 9. September 2004 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Das Genehmigte Kapital beträgt nach teilweiser Ausnutzung noch EUR 2.782.616,43.

      Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5.698.375,61. Unter Ausnutzung der vorstehenden Ermächtigung gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung hat der Vorstand der Gesellschaft am 11. Juli 2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von zur Zeit EUR 5.698.375,61, das eingeteilt ist in 445.704 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien, um bis zu EUR 1.086.734,53 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von bis zu 85.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 12,79 (gerundet) je Aktie („Neue Aktien“) zu erhöhen. Die Neuen Aktien werden zum Ausgabebetrag von EUR 20,00 je Neuer Aktie ausgegeben und sind ab dem 1. Januar 2008 gewinnberechtigt.

      Den Aktionären der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft wird ein mittelbares Bezugsrecht auf die Neuen Aktien („mittelbares Bezugsrecht“) gewährt. Das mittelbare Bezugsrecht wird den Aktionären dabei in der Weise eingeräumt, dass die Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg, zur Zeichnung und Übernahme der Neuen Aktien zugelassen wird mit der Verpflichtung, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 6:1 zum Bezugspreis von EUR 20,00 je Neuer Aktie („Bezugspreis“) anzubieten und entsprechend der Ausübung der Bezugsrechte zu liefern.

      Die Neuen Aktien werden im Verhältnis 6:1 zum Bezug angeboten, d.h. für sechs alte Stückaktien der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft kann eine Neue Aktie bezogen werden. Für Spitzenbeträge wird das Bezugsrecht ausgeschlossen.

      Die Neuen Aktien, die nicht durch die Aktionäre der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft bezogen wurden, werden institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung zum Bezugspreis angeboten.

      Das Bezugsangebot steht unter dem Vorbehalt, dass die Durchführung der Kapitalerhöhung bis spätestens 31. Dezember 2008 in das Handelsregister eingetragen wird.

      Wir machen hiermit unseren Aktionären das folgende

      Bezugsangebot
      der Otto M. Schröder Bank AG, Hamburg,


      bekannt:

      Die Aktionäre werden aufgefordert, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit
      vom 11. August 2008 bis einschließlich 1. September 2008


      bei der Otto M. Schröder Bank AG während der üblichen Geschäftszeiten auszuüben.

      Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung des über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Zeichnungsauftrags zu erteilen. Entsprechend dem Bezugsverhältnis von 6:1 kann auf jeweils sechs alte Aktien eine Neue Aktie zum Bezugspreis von EUR 20,00 bezogen werden. Die Depotbanken werden gebeten, die Bezugsanmeldungen der Aktionäre gesammelt in einer Anmeldung bis spätestens 1. September 2008, 17:00 Uhr, bei der Otto M. Schröder Bank AG, Bleichenbrücke 11, D-20354 Hamburg, Fax: 040 / 340671, aufzugeben und den Bezugspreis je Neuer Aktie ebenfalls bis spätestens zum Ende der Bezugsfrist auf folgendes Konto der Otto M. Schröder Bank AG zu zahlen:


      Otto M. Schröder Bank AG ,
      Sonderkonto New-York Hamburger, Verwendungszweck "Kapitalerhöhung"
      Konto Nr. 2277911, BLZ 202 303 00
      BIC: OSCBDEH1XXX, IBAN DE44 2023 0300 0002 2779 11

      Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Eingang der Bezugsanmeldung sowie des Bezugspreises bei der genannten Stelle.

      Maßgeblich für die Berechnung der Anzahl der den Aktionären jeweils zustehenden Bezugsrechte ist deren jeweiliger Bestand an Aktien mit Ablauf des 8. August 2008. Zu diesem Zeitpunkt werden die Bezugsrechte (ISIN: DE000A0WMKP4 / WKN: A0WMKP) von den Aktienbeständen im Umfang des bestehenden Bezugsrechts abgetrennt. Unsere Aktionäre, die Inhaber von Aktien mit der ISIN DE0006765506 sind, haben zur Ausübung des Bezugsrechts den Gewinnanteilschein Nr. 37 ihrer Aktien bei der vorstehenden Bezugsstelle einzureichen. Es findet weder ein börslicher Bezugsrechtshandel für die Bezugsrechte statt noch wird die Otto M. Schröder Bank AG den Ausgleich von Bezugsrechten unter den Aktionären vermitteln. Nicht ausgeübte Bezugsrechte werden nach Ablauf der Bezugsfrist wertlos ausgebucht.

      Vom 11. August 2008 an werden die alten Aktien „ex-Bezugsrecht“ notiert. Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätestens mit Ablauf der Bezugsfrist auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Konto 4003 DWP Bank z. G. Konto 99999994000 zu übertragen. Bezugserklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Bezugspreis auf dem genannten Konto der Otto M. Schröder Bank AG gutgeschrieben ist.

      Die Neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung erhalten die ISIN DE000A0WMKQ2 / WKN A0WMKQ und werden in einer Globalurkunde verbrieft und bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung besteht nicht. Die erworbenen Neuen Aktien werden in die Depots der Erwerber eingebucht.

      Nach Börsenzulassung der Neuen Aktien und Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung in 2008, in der über die Gewinnverwendung für 2007 zu entscheiden ist, werden die Neuen Aktien (ISIN DE000A0WMKQ2 / WKN A0WMKQ) aus dieser Barkapitalerhöhung den alten Aktien (ISIN DE0006765506 / WKN 676550) gleichgestellt.

      Wichtige Hinweise:

      Die Lieferung der Neuen Aktien erfolgt nach Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister und Herstellung der Girosammelverwahrung der Neuen Aktien.

      Sollte die Handelsregistereintragung der Kapitalerhöhung nicht erfolgen und die daraus hervorgehenden Aktien nicht entstehen, ist die Otto M. Schröder Bank AG berechtigt, das Bezugsangebot rückabzuwickeln. Die Zeichnungsaufträge von Aktionären und Investoren werden in diesem Fall rückabgewickelt und die zur Zahlung des Bezugspreises bereits entrichteten Beträge erstattet, soweit diese noch nicht von der Otto M. Schröder Bank AG zum Zwecke der Durchführung der Kapitalerhöhung an die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft überwiesen wurden. Die Otto M. Schröder Bank AG tritt in Bezug auf solche etwaig bereits eingezahlten Beträge bereits jetzt ihren Anspruch gegen die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft auf Rückzahlung der von der Otto M. Schröder Bank AG auf die Neuen Aktien geleisteten Einlage bzw. auf Lieferung der neu entstehenden Aktien jeweils anteilig an die das Bezugsangebot annehmenden Aktionäre und an die zeichnenden Investoren an Erfüllung statt ab. Die Aktionäre nehmen diese Abtretung mit Annahme des Bezugsangebots an, Zeichner der Privatplatzierung mit Abgabe ihres Zeichnungsauftrags.

      Sollten vor Einbuchung der Neuen Aktien in die Depots der jeweiligen Erwerber bereits Leerverkäufe erfolgt sein, trägt allein der Verkäufer das Risiko, seine durch einen Leerverkauf eingegangenen Verpflichtungen nicht durch rechtzeitige Lieferung von Neuen Aktien erfüllen zu können.

      Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte sind und werden weder nach den Vorschriften des United States Securities Act of 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der "Securities Act") noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Die Neuen Aktien und die Bezugsrechte dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert werden, außer in Ausnahmefällen aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des Securities Act.



      Hamburg, im August 2008

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft

      Der Vorstand
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 18:15:06
      Beitrag Nr. 72 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.318.304 von Muckelius am 17.06.08 17:50:32aus der lokalen Presse:


      Harburg: Diskussion um Gebäude der New-York Hamburger Gummi-Waaren
      Kommt die Abrissbirne?

      Der Investor hat bereits einen Antrag auf Abriss für den denkmalgeschützten Komplex gestellt. Geplant ist ein Gewerbepark namens Eco-City.

      Von Jochen Gipp

      Harburg -

      Lassen sich Gesundheitsgefährdung und Denkmalschutz unter einen Hut bringen? Vor dieser Abwägung stehen derzeit Vertreter des Harburger Bezirksamts und des Hamburger Denkmalschutzamts. Anlass: Der Hamburger Investor Bernd Menzel hat vor wenigen Tagen für die denkmalgeschützten Fabrikgebäude der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (NYH) einen Abrissantrag gestellt.

      Menzel: "Im Mauerwerk stecken krebserregende Nitrosamine in hoher Konzentration. Das hat eine systematische Beprobung ergeben, die wir im Auftrag des Denkmalschutzamts vornehmen lassen mussten. Ich sehe bei dem Ergebnis kaum Spielraum, die Gebäude zu erhalten. Mir geht die Gesundheit künftiger Nutzer vor."

      Geplant ist der Bau eines modernen, ökonomisch und ökologisch vorbildlichen Gewerbeparks namens Eco-City. Den Erhalt der 1999 unter Denkmalschutz gestellten NYH-Gebäude hatte Menzel seinen Angaben zufolge ursprünglich eingeplant, bis Anfang des Jahres eine erste Untersuchung die hohen Nitrosamin-Konzentrationen ergab.

      Nun hängt der weitere Fortgang des Geschehens vom Denkmalschutzamt ab. Gabriele Bohnsack-Häfner (Städtebauliche Denkmalpflege): "Sobald wir die Untersuchungsergebnisse schriftlich vorliegen haben, schalten wir externe Sachverständige zur Beurteilung der Angelegenheit ein. Natürlich sind Nitrosamine gesundheitsgefährdend und ernst zu nehmen. Andererseits zählen die bis zu 150 Jahre alten Gebäude der New-York Hamburger zu den wichtigsten Denkmälern Harburgs. Vielleicht ist es technisch möglich, die Außenfassade stehen zu lassen und das belastete Innenmauerwerk einzukapseln." Vom Einkapseln mit einer speziellen Tapete hält Investor Menzel nicht viel: "Wer in die Wand bohrt, um ein Bild aufzuhängen, atmet den belasteten Staub ein und zerstört die Schutzschicht."

      Harburgs Bezirksamtsleiter Torsten Meinberg: "Die Befürchtungen von Herrn Menzel teile ich. Mit Abdichten kommen wir vermutlich nicht weiter. Wirtschaftlich kann eine Immobilie so kaum funktionieren. Im Zweifel geht immer die Gesundheit der Menschen vor. Dennoch ist es auch mein Wunsch, die alte Fassade zu erhalten. Der Harburger Binnenhafen lebt von einer Mischung aus Alt und Neu. Wenn möglich, sollte die Fassade stehen bleiben. Sofern sie nicht erhalten bleiben kann, sollte ein Neubau im gleichen Stil entstehen."

      Harburgs Baudezernent Jörg Penner sieht noch eine Möglichkeit zur Einkapselung in einem bautechnischen Kompromiss: Ein Neubau mit einem Zwischenraum zur Alt-Fassade. Menzel: "Das bedeutet ständig hohen Pflegeaufwand mit einer zweiten Fensterreihe." Sobald das Denkmalschutzamt die Beurteilung der Sachverständigen vorliegen hat, folgt die nächste Gesprächsrunde der Verhandlungspartner. Menzels Antrag auf Abrissgenehmigung hat Dringlichkeit, weil für den Neubau "Eco-City" bereits namhafte Mieter auf der Matte stehen.

      Die im Binnenhafen, Kanalplatz 6 ansässige KulturWerkstatt Harburg setzt sich für den Erhalt der historisch wertvollen Industriebauten ein. Kommenden Sonntag, 20. Juli, 11 Uhr, gibt es ein Hafenfrühstück mit Gesprächen gegen den Abriss der New-York Hamburger. Die KulturWerkstatt befürchtet, dass der Binnenhafen durch einen Neubau zu einem Durchschnitts-Gewerbegebiet verkommen würde.

      erschienen am 16. Juli 2008
      Avatar
      schrieb am 17.06.08 17:50:32
      Beitrag Nr. 71 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.104.366 von Muckelius am 15.05.08 20:12:25Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 2795: Bekannt gemacht am: 17.06.2008 12:00 Uhr

      Die in () gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      16.06.2008


      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie Aktiengesellschaft, Hamburg (Nartenstr. 12, 21079 Hamburg). Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 17.08.2004 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital), eingetragen am 09.09.2004, ist die Erhöhung des Grundkapitals von EUR 5.059.120,00 um EUR 639.255,61 auf EUR 5.698.375,61 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 11.04.2008 ist die Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs. 1 und 2 geändert. Das genehmigte Kapital beträgt nach Teilausnutzung noch EUR 2.782.616,43.


      Quelle: www.handelsregisterbekanntmachungen.de

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      Avatar
      schrieb am 15.05.08 20:12:25
      Beitrag Nr. 70 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.080.118 von Berni911 am 13.05.08 10:45:21nochmals zur Thematik Altlasten:


      Harburg Die denkmalgeschützten Bauten enthalten Krebs-Substanzen
      Gift: NYH droht Total-Abriss
      Die Belastung mit Nitrosaminen liegt 20-fach über dem Grenzwert. Da würde kein neuer Mieter einziehen, glaubt der Investor.

      Von Jochen Gipp

      Harburg -

      Mehr als 100 Jahre Gummiproduktion haben Spuren hinterlassen: Nitrosamine - krebserregende Substanzen bis ins Mauerwerk. Die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (NYH) auf dem Firmengelände Neuländer Straße, Nartenstraße und Hannoverscher Straße können möglicherweise nicht erhalten bleiben und müssen abgerissen werden.

      Das Hamburger Denkmalschutzamt kämpft noch um den Erhalt der Gebäude, bemüht sich um weitere Gutachten. Und auch der Eigentümer und Investor, Bernd Menzel, hatte bislang die alte Bausubstanz in sein gewerbliches Neubau-Vorhaben "Eco-City" integriert, war beim Kauf der Immobile jedoch von der Verlässlichkeit ihm vorgelegter Gutachten ausgegangen. Nun bringt ein neues Gutachten, das eine Überschreitung der Grenzwerte um mehr als das Zwanzigfache benennt, den Investor in einen Entscheidungskonflikt. Menzel: "Bei der Gesundheitsgefährdung für Menschen ist eine weitere gewerbliche Nutzung der Gebäude undenkbar. Kein Mieter wäre bereit einzuziehen. Und die Gefährdung steht auch im krassen Widerspruch zu unserem Gewerbeprojekt Eco-City, das eine ökologische Spitzenposition belegen soll."

      Nicht denkmalgeschützte Gebäude der NYH, die im Herbst ihren Betriebsstandort nach Lüneburg verlagert, werden bereits abgerissen, um Neubauten für Menzels künftige Mieter Heidelberger Druck -Vertrieb Nord, Triton oder auch Marine-Training-Center (MTC) termingerecht voranzubringen. Architekt Heiko Ostmann von "Tec Architecture": "Ich rechne nicht damit, dass die Gebäude erhalten bleiben können. Bisher mussten in Deutschland alle schadstoffbelasteten Industriegebäude abgerissen werden. Messmethoden werden immer genauer, und die Grenzwerte werden in den kommenden Jahren noch weiter runter gehen. Eines unserer Angebote lautet, eine Neubaufassade in Art der Altsubstanz zu errichten."

      Gabriele Bohnsack-Häfner von der städtebaulichen Denkmalpflege: "Es gibt unterschiedliche Messmethoden und viele Fragestellungen. Wir haben noch keine Lösung gefunden. Der Erhalt der alten New York Hamburger-Gebäude ist wichtig für das Harburger Stadtbild. In Harburg wird es noch viel Neues geben. Deshalb macht der Erhalt der alten Substanz den Ort einzigartig."

      Es sind aber nicht nur die Nitrosamine, die belastend auf Mensch und Umwelt wirken. Hamburgs Umweltbehörde hat bereits 1995 an der Hannoverschen Straße und der Neuländer Straße insgesamt vier Brunnen bohren lassen, davon zwei ins Grundwasser und zwei ins obere Stauwasser. Volker Dumann, Sprecher der Umweltbehörde: "Bei der New-York Hamburger wurden früher Maschinen mit chlorierten Kohlenwasserstoffen (CKW) entfettet und gereinigt. Das Lösungsmittel belastete etwa 400 Quadratmeter des Erdreichs."

      Auch im Stauwasser sollen Spuren des Lösungsmittels festgestellt worden sein. Bis 2003 wurde auf dem Betriebsgelände Boden ausgetauscht. Inzwischen ist laut Dumann die "Gefahr gebannt".

      Aber, sollten die alten Gebäude abgerissen werden, müsste das Gelände bis unter das Kellerniveau aufgegraben und weiterer Boden ausgetauscht werden.

      erschienen am 14. Mai 2008


      http://www.abendblatt.de
      Avatar
      schrieb am 13.05.08 10:45:21
      Beitrag Nr. 69 ()
      Hätte man da nicht drauf wetten können ?

      Menzel ging es nicht um die NYH, sondern nur um das Grundstück.

      Vielleicht sollte man sich vor diesem Hintergrund auch mal Gedanken darüber machen, warum sich Holstein verpieselt hat !

      Ich denke mal die ganze Sache wird noch sehr spannend, ich kann nur jedem empfehlen für 19,- € dabei zu sein.

      Kann man solche Nitrinos eigentlich auch mit ner handelsüblichen Giftspritze auf Wände aufbringen?:D:D:D Wäre ja cool, wenn die hohe Konzentration dazu ausreicht, den ganzen Bau zusammen zu schieben.

      Menzel verkauft, um nicht via Kapitalerhöhung seine eigenen Schadensersatzansprüche zu bezahlen.:laugh::laugh:

      Ja, man wird sehen, irgend was muss er ja tun, den Abriss durchkriegen ist wohl die beste Möglichkeit, dann kann auch NYH überleben. Was solln die ganzen alten Kisten, da reichen doch auch Fotos. Energietechnisch überhaupt nicht zu vertreten, sonne Bude am Leben zu lassen.

      Wird ne spannende Zeit!:mad:
      Avatar
      schrieb am 11.05.08 13:59:56
      Beitrag Nr. 68 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.010.767 von Muckelius am 01.05.08 19:44:32News - 07.05.08 10:16

      DGAP-Stimmrechte: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG (deutsch)

      Veröffentlichung gemäß §26 Abs.
      1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
      07.05.2008
      Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------
      Herr Bernd Menzel, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.04.2008 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Hamburg, Deutschland, ISIN: DE0006765506 , WKN: 676550 am 04.04.2007 durch Veräußerung von Aktien die Schwelle von 20% der Stimmrechte unterschritten hat und nunmehr 16,46% (das entspricht 65142 Stimmrechten) beträgt. 16,46% der Stimmrechte (das entspricht 65142 Stimmrechten) sind Herrn Menzel gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Bernd Menzel Handelsgesellschaft mbH zuzurechnen.
      07.05.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
      --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Emittent: New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG Nartenstraße 12 21079 Hamburg Deutschland Internet: www.nyhag.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 01.05.08 19:44:32
      Beitrag Nr. 67 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 33.938.907 von Berni911 am 22.04.08 09:22:20Giftstoffe: Wird die NYH abgerissen?
      Krebserregende Chemikalien in der Bausubstanz



      Von Wolfgang Becker

      Harburg. Unter dem Namen "ECO-City" plant der Hamburger Investor Bernd Menzel derzeit ein millionenschweres Projekt auf dem Gelände der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie (NYH) in Harburg. Unter anderem sollen dabei die denkmalgeschützten Industriegebäude integriert werden. Jetzt hat das Vorhaben einen schweren Rückschlag erlitten: Ein neues Gutachten, das Menzel vorsichtshalber in Auftrag gegeben hatte, weist für mehreren Gebäude eine teils starke Belastung der Bausubstanz mit krebserregenden N-Nitrosaminen nach. Folge: Bereits unterschriebene Mietverträge stehen nun zur Disposition. So lehnen es die Betreiber des Marine-Training-Centers (MTC) ab, mit ihren Schiffssimulatoren (Lieferung im Oktober) in die alten NYH-Gebäude zu ziehen. Menzel setzt derzeit alle Hebel in Bewegung, um seine Mieter zu halten: "Wir bereiten uns darauf vor, für MTC einen Neubau zu errichten."
      Nach HAN-Informationen war Menzel beim Kauf der Immobilie ein Gutachten präsentiert worden, aus dem sich keine wesentlichen Belastungen der Gebäude ablesen ließen. Die Werte lagen deutlich unter denen, die 2001 gemessen worden waren. Ein plausibler Grund: Nitrosamine, die bei der Produktion von Kautschuk-Produkten entstehen und sich in Wänden, Decken und Böden anreichern, verflüchtigen sich über die Jahre. Dann der Schock: Im März wurde das Ergebnis des neuen Gutachtens vorgelegt in den versiegelten Räumen wurde der bis zu 26-fache Wert dessen gemessen, was als hinnehmbar gilt.
      Menzel: "Unsere gesamte Planung bezog sich auf den Altbau. Ich wundere mich, dass das erste Gutachten ausgerechnet zum Zeitpunkt des Kaufs so niedrige Werte vorwies." Er hat den Altvorstand der NYH verklagt. Mit dem Denkmal-schutzamt wird nun geklärt, ob die Gebäude an der Neuländer Straße abgerissen werden können.




      Investor Menzel: "Wasist eigentlich zumutbar?"


      Denkmalschutzamt will "glückliche Lösung" finden
      Harburg (wb)

      Wenn Investor Bernd Menzel über sein Projekt "EcoCity" spricht, gerät er ins Schwärmen: "Das Vorhaben ist legendär. Das wird ein Aushängeschild!" Doch momentan wird die Vision durch das jüngste Gutachten getrübt, aus dem eine Verseuchung der denkmalgeschützten Bausubstanz mit krebserregenden Nitrosaminen hervorgeht. Um die bereits geschlossenen Mietverträge einzuhalten, plant Menzel nun um: "Wir machen eine Schattenplanung und werden notfalls neu bauen."
      In Gesprächen mit dem Bezirksamt und dem Denkmalschutzamt wird derzeit nach einer Lösung gesucht. Gabriele Bohnsack-Häfner von der Städtebaulichen Denkmalpflege: "Das Ensemble ist als geschütztes Denkmal eingetragen und prägend. Wir werden alles tun, um eine glückliche Lösung zu finden. Die Industriegeschichte ist grundlegend für die Entwicklung Harburgs. Diese Gebäude sind ganz wichtige Zeugnisse dieser Phase." Ob die Gebäude trotz der Verseuchung stehenbleiben können, darüber wollte sie sich nicht äußern: "Das betrifft laufende Gespräche."
      Menzel hofft auf eine schnelle Lösung. Er lobt die konstruktive Zusammenarbeit mit der Behörde, sagt aber: "Hier geht es auch um die Frage, was einem Mieter und was einem Investor zugemutet werden kann. Dieses Risiko übernehmen wir nicht." Die Mitarbeiter der künftigen Nutzer MTC und von Heidelberger Druck wollten sich nicht in vergifteten Räumen aufhalten. Für Heidelberger Druck wird zwar ein Neubau errichtet, aber es sind Nebennutzungen in den Altbauten vorgesehen zum Beispiel für die Kantine.
      Jörg-Heinrich Penner, Baudezernent in Harburg: "Wir sind nach wie vor optimistisch." Er wisse nicht, ob die Gebäude erhalten werden können. Denkbar seien jedoch technische Lösungen, bei denen die Fassade gerettet werden könnte. Unklar sei auch, wie gefährlich die Nitrosamin-Konzentration überhaupt ist.
      Im Gutachten heißt es: "Die festgestellte N-Nitrosamin-Konzentration von 2,22 bis 2,66 Mikrogramm pro Kubikmeter überschreiten den Wert für die ubiquitäre (überall verbreitete, d. Red.) Luftverunreinigung deutlich." Eine Beeinträchtigung der Beschäftigten sei auch nach der Umnutzung nicht auszuschließen. Und: Eine relevante Belastung der bislang nicht unter-suchten Räume "kann nicht ausgeschlossen werden".


      Quelle: http://www.han-online.de/
      Avatar
      schrieb am 22.04.08 09:22:20
      Beitrag Nr. 66 ()
      Kann es sein, dass der Bezugskurs über dem jetzigen Börsenkurs liegt? Hatten wir nicht erst eine Kapitalerhöhung gehabt ?
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      NYH Gummi-Waaren Compagnie AG auf Turnaroundkurs