Cytotools - neuer Focus Money Hotstock!! Alles einsteigen!! (Seite 694)
eröffnet am 06.02.07 14:16:55 von
neuester Beitrag 20.03.24 11:39:22 von
neuester Beitrag 20.03.24 11:39:22 von
Beiträge: 9.840
ID: 1.110.046
ID: 1.110.046
Aufrufe heute: 1
Gesamt: 1.642.728
Gesamt: 1.642.728
Aktive User: 0
ISIN: DE000A0KFRJ1 · WKN: A0KFRJ · Symbol: T5O
0,4140
EUR
+2,48 %
+0,0100 EUR
Letzter Kurs 10.05.24 Tradegate
Neuigkeiten
02.08.23 · EQS Group AG |
03.07.23 · EQS Group AG |
Werte aus der Branche Biotechnologie
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
17,440 | +44,61 | |
1,9750 | +27,42 | |
1,8400 | +26,03 | |
4,9500 | +25,32 | |
4,0000 | +25,00 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
1,2600 | -14,29 | |
5,0639 | -16,13 | |
0,7212 | -16,89 | |
0,7609 | -17,29 | |
0,5350 | -20,15 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Teilpost:
Und kannst Du das denn bzgl. DermaPro belegen?
DermaPro ist noch garnicht auf dem Markt, aber LMC weiss bereits jetzt, dass das Produkt durch die Bank von den Kassen bezahlt wird.
Bitte die genaue Quelle zum nachlesen.
Zitat von LMC: Im Übrigen, Arzneimittel, nicht Medizinprodukte, die nachweislich besser wirken als der Goldstandard und dazu noch Kosten sparen, werden garantiert durch die Krankenkassen übernommen.
Und kannst Du das denn bzgl. DermaPro belegen?
DermaPro ist noch garnicht auf dem Markt, aber LMC weiss bereits jetzt, dass das Produkt durch die Bank von den Kassen bezahlt wird.
Bitte die genaue Quelle zum nachlesen.
Zitat von RTLOLDY:Zitat von LMC: Nein, kann ich nicht belegen, sonst hätte es dazu bereits eine Meldung geben müssen.
Auf diversen Hauptversammlungen wurde auch über Abschüsse gesprochen (insbesondere Japan).
Naja........ von HV´s werden Niederschriften gemacht, so kenne ich es.
Kannst du ja bei Cytotools anfordern. Ich habe meine Position!
Hallo Oldy,
das stimmt nicht. Nur der Punkt 5 ist der Interessenkonflikt. siehe Markierung und dies ist auch in der Analyse so gekennzeichnet! (siehe mein Posting)
Bezüglich der in der Analyse besprochenen Wertpapiere oder Finanzinstrumente besteht folgender möglicher Interessenskonflikt: (5)
(5) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erstellung von Researchberichten gegen Entgelt mit diesem Unternehmen getroffen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde dem Emittent der Entwurf der Analyse (ohne Bewertungsteil) vor Veröffentlichung zugänglich gemacht.
das stimmt nicht. Nur der Punkt 5 ist der Interessenkonflikt. siehe Markierung und dies ist auch in der Analyse so gekennzeichnet! (siehe mein Posting)
Bezüglich der in der Analyse besprochenen Wertpapiere oder Finanzinstrumente besteht folgender möglicher Interessenskonflikt: (5)
(5) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erstellung von Researchberichten gegen Entgelt mit diesem Unternehmen getroffen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde dem Emittent der Entwurf der Analyse (ohne Bewertungsteil) vor Veröffentlichung zugänglich gemacht.
Nein, kann ich nicht belegen, sonst hätte es dazu bereits eine Meldung geben müssen. Man muss nur 1+1 zusammenzählen und bei diversen Randgesprächen zwischen den Zeilen hören. Auf diversen Hauptversammlungen wurde auch über Abschüsse gesprochen (insbesondere Japan).
Aber mal ehrlich, ein Produkt mit Phase III Abschluss Indien, Phase III Europa, Wirksamkeit und Verträglichkeit nachgewiesen. Warum sollte daran kein Interesse bestehen. Geld ist da und der Kaufpreis wäre für Big Pharma nun wirklich nicht besonders hoch. Dafür würde man ein Produkt bekommen, dass sehr erfolgversprechend ist.
Aber mal ehrlich, ein Produkt mit Phase III Abschluss Indien, Phase III Europa, Wirksamkeit und Verträglichkeit nachgewiesen. Warum sollte daran kein Interesse bestehen. Geld ist da und der Kaufpreis wäre für Big Pharma nun wirklich nicht besonders hoch. Dafür würde man ein Produkt bekommen, dass sehr erfolgversprechend ist.
@RTLoldy: Woher hast du das mit den Aktienanteil? Kann es nicht finden.
Aus der aktuellen Analyse Paragraph 5 Interessenkonflikte. Da steht nix mit Aktienanteil. Auftragsstudien sind vollkommen normal. (siehe unten)
§ 2 (V) 1. Interessenskonflikte nach §34b Abs. 1 WpHG und FinAnV:
Die GBC AG sowie der verantwortliche Analyst erklären hiermit, dass folgende möglichen
Interessenskonflikte, für das/ die in der Analyse genannte(n) Unternehmen
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bestehen und kommen somit den Verpflichtungen
des §34b WpHG nach. Eine exakte Erläuterung der möglichen Interessenskonflikte
ist im Weiteren im Katalog möglicher Interessenskonflikte unter § 2 (V) 2. aufgeführt.
Bezüglich der in der Analyse besprochenen Wertpapiere oder Finanzinstrumente
besteht folgender möglicher Interessenskonflikt: (5)
§ 2 (V) 2. Katalog möglicher Interessenskonflikte:
(1) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Anteile oder sonstige Finanzinstrumente an diesem Unternehmen.
(2) Dieses Unternehmen hält mehr als 3 % der Anteile an der GBC AG oder einer mit ihr verbundenen juristischen Person.
(3) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person ist Market Maker oder Designated Sponsor in den Finanzinstrumenten dieses Unternehmens.
(4) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person war in den vorangegangenen 12 Monaten bei der öffentlichen Emission von Finanzinstrumenten dieses Unternehmens betreffend, federführend oder mitführend beteiligt.
(5) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erstellung von Researchberichten gegen Entgelt mit diesem Unternehmen getroffen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde dem Emittent der Entwurf der Analyse (ohne Bewertungsteil) vor Veröffentlichung zugänglich gemacht.
(6) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erstellung von Researchberichten gegen Entgelt mit einem Dritten über dieses Unternehmen getroffen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde dem Emittent der Entwurf der Analyse (ohne Bewertungsteil)vor Veröffentlichung zugänglich gemacht.
(7) Der zuständige Analyst hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Anteile oder sonstige Finanzinstrumente an diesem Unternehmen.
(8) Der zuständige Analyst dieses Unternehmens ist Mitglied des dortigen Vorstands oder des Aufsichtsrats.
(9) Der zuständige Analyst hat vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung Anteile an dem von ihm analysierten Unternehmen, vor der öffentlichen Emission erhalten bzw. erworben.
Aus der aktuellen Analyse Paragraph 5 Interessenkonflikte. Da steht nix mit Aktienanteil. Auftragsstudien sind vollkommen normal. (siehe unten)
§ 2 (V) 1. Interessenskonflikte nach §34b Abs. 1 WpHG und FinAnV:
Die GBC AG sowie der verantwortliche Analyst erklären hiermit, dass folgende möglichen
Interessenskonflikte, für das/ die in der Analyse genannte(n) Unternehmen
zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bestehen und kommen somit den Verpflichtungen
des §34b WpHG nach. Eine exakte Erläuterung der möglichen Interessenskonflikte
ist im Weiteren im Katalog möglicher Interessenskonflikte unter § 2 (V) 2. aufgeführt.
Bezüglich der in der Analyse besprochenen Wertpapiere oder Finanzinstrumente
besteht folgender möglicher Interessenskonflikt: (5)
§ 2 (V) 2. Katalog möglicher Interessenskonflikte:
(1) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Anteile oder sonstige Finanzinstrumente an diesem Unternehmen.
(2) Dieses Unternehmen hält mehr als 3 % der Anteile an der GBC AG oder einer mit ihr verbundenen juristischen Person.
(3) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person ist Market Maker oder Designated Sponsor in den Finanzinstrumenten dieses Unternehmens.
(4) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person war in den vorangegangenen 12 Monaten bei der öffentlichen Emission von Finanzinstrumenten dieses Unternehmens betreffend, federführend oder mitführend beteiligt.
(5) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erstellung von Researchberichten gegen Entgelt mit diesem Unternehmen getroffen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde dem Emittent der Entwurf der Analyse (ohne Bewertungsteil) vor Veröffentlichung zugänglich gemacht.
(6) GBC AG oder eine mit ihr verbundene juristische Person hat in den vorangegangenen 12 Monaten eine Vereinbarung über die Erstellung von Researchberichten gegen Entgelt mit einem Dritten über dieses Unternehmen getroffen. Im Rahmen dieser Vereinbarung wurde dem Emittent der Entwurf der Analyse (ohne Bewertungsteil)vor Veröffentlichung zugänglich gemacht.
(7) Der zuständige Analyst hält zum Zeitpunkt der Veröffentlichung Anteile oder sonstige Finanzinstrumente an diesem Unternehmen.
(8) Der zuständige Analyst dieses Unternehmens ist Mitglied des dortigen Vorstands oder des Aufsichtsrats.
(9) Der zuständige Analyst hat vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung Anteile an dem von ihm analysierten Unternehmen, vor der öffentlichen Emission erhalten bzw. erworben.
Unrealistisch kann sowohl nach unter als auch nach oben bedeuten! Der jetzige Kurs dürfte deutlich unter den bereits gebotenen Preisen liegen.
Aus meiner Sicht geht es nicht darum zu beurteilen, wie die Marktdurchdringung und mögliche Umsätze bei Cytotools aussehen könnten. Die Frage, die man sich stellen sollte ist doch, wie viel ist Big Pharma bereit für Dermatools zu zahlen. Die Verhandlungen laufen!
Aus meiner Sicht geht es nicht darum zu beurteilen, wie die Marktdurchdringung und mögliche Umsätze bei Cytotools aussehen könnten. Die Frage, die man sich stellen sollte ist doch, wie viel ist Big Pharma bereit für Dermatools zu zahlen. Die Verhandlungen laufen!
Cytotools - neuer Focus Money Hotstock!! Alles einsteigen!!