DEUTSCHE WOHNEN Rebound? (Seite 57)
eröffnet am 23.02.07 11:04:45 von
neuester Beitrag 10.05.24 07:31:31 von
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Berlin. Nach kontroversen Debatten hat sich die Berliner SPD gegen Bestrebungen einer Mieterinitiative gestellt, Immobilienkonzerne mit mehr als 3000 Wohnungen in der Hauptstadt zu enteignen. Ein Landesparteitag beschloss am Samstag mehrheitlich einen Antrag, in dem das Mittel der Vergesellschaftung als "gegenwärtig nicht zielführend" bezeichnet wird.
https://www.morgenpost.de/berlin/article227475033/Berliner-S…
https://www.morgenpost.de/berlin/article227475033/Berliner-S…
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.757.135 von DOBY am 24.10.19 14:39:31Ich habe auch noch einige Ungereimtheiten gefunden. Warten wir mal lieber auf das endgültige Gesetz. Wollen denen ja nicht auch noch Tips für die Gesetzgebungsphase geben. Je mehr Ungereimtheiten desto besser für die Klageverfahren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.757.135 von DOBY am 24.10.19 14:39:31***Sehr interessant. Wohnte ein Vermieter zuletzt selbst in seiner Wohnung und war die Wohnung deshalb beispielsweise 1970 das letzte Mal vermietet (oder 1990 in Ost-Berlin), dann darf bei Neuvermietung nach obigem Entwurf maximal die Miete von damals verlangt werden. Echt geil. Wird ein Fest für Schadensersatz-Kläger.***
...und die Miete ist dann auch in DM zu entrichten... 😂
...und die Miete ist dann auch in DM zu entrichten... 😂
§ 3 Mietenstopp
(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ist es verboten, eine Miete zu fordern, die
die am 18. Juni 2019 (Stichtag) wirksam vereinbarte Miete überschreitet. Ist vertraglich eine
Staffel- oder Indexmiete vereinbart, ist eine Überschreitung der zu diesem Stichtag
geschuldeten Miete nicht zulässig. War der Wohnraum zum Stichtag nicht vermietet, ist die
Miete zum Ende der letzten Vermietung vor dem Stichtag maßgebend. Mängelbedingte
Mietminderungen bleiben außer Betracht. Vermieterinnen und Vermieter haben den
Mieterinnen und Mietern unaufgefordert vor Abschluss eines neuen Mietvertrages und
jederzeit auf Verlangen der Mieterinnen und Mieter oder des zuständigen Bezirksamtes die
zum Stichtag oder in den Fällen des Satzes 3 die zum Ende der letzten Vermietung
vereinbarte oder geschuldete Miete schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.
ßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßßß
Sehr interessant. Wohnte ein Vermieter zuletzt selbst in seiner Wohnung und war die Wohnung deshalb beispielsweise 1970 das letzte Mal vermietet (oder 1990 in Ost-Berlin), dann darf bei Neuvermietung nach obigem Entwurf maximal die Miete von damals verlangt werden. Echt geil. Wird ein Fest für Schadensersatz-Kläger.
(1) Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen ist es verboten, eine Miete zu fordern, die
die am 18. Juni 2019 (Stichtag) wirksam vereinbarte Miete überschreitet. Ist vertraglich eine
Staffel- oder Indexmiete vereinbart, ist eine Überschreitung der zu diesem Stichtag
geschuldeten Miete nicht zulässig. War der Wohnraum zum Stichtag nicht vermietet, ist die
Miete zum Ende der letzten Vermietung vor dem Stichtag maßgebend. Mängelbedingte
Mietminderungen bleiben außer Betracht. Vermieterinnen und Vermieter haben den
Mieterinnen und Mietern unaufgefordert vor Abschluss eines neuen Mietvertrages und
jederzeit auf Verlangen der Mieterinnen und Mieter oder des zuständigen Bezirksamtes die
zum Stichtag oder in den Fällen des Satzes 3 die zum Ende der letzten Vermietung
vereinbarte oder geschuldete Miete schriftlich oder elektronisch mitzuteilen.
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Sehr interessant. Wohnte ein Vermieter zuletzt selbst in seiner Wohnung und war die Wohnung deshalb beispielsweise 1970 das letzte Mal vermietet (oder 1990 in Ost-Berlin), dann darf bei Neuvermietung nach obigem Entwurf maximal die Miete von damals verlangt werden. Echt geil. Wird ein Fest für Schadensersatz-Kläger.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.752.489 von RealJoker am 23.10.19 21:32:33Bis auf Dein Spandaubashing sind wir uns ja einig. Die besagte Wohnung wird es wohl mal geben, ist aber eben eher nicht der Fall. Das meine ich ja, es ist ein reines Luxusproblem. Außerhalb des S-Bahnrings bekommst Du gute Wohnungen zu bezahlbaren Preisen.
Wenn Lompscher wirklich baut, baut sie ja auch eher außerhalb wo es noch frei Flächen gibt. Auch der Deutsche Wohnen Bestand ist eher außerhalb des S-Bahnrings. Die und die anderen Bösen will man ja eigentlich treffen. Wie aber Zahn bereits mehrfach gesagt hat, die Deutsche Wohnen vermietet eben eher keine Wohnungen zu "Wucherpreisen".
Fazit: Es gibt in Berlin im wesentlichen nur in bevorzugten Lagen überzogene Mietpreise. Was Buschkowsky (Ex-SPD-Bezirksbürgermeister Neukölln) über seine Partei sagt, gilt daher für ganz RRG:
„Die SPD spendiert Geld ans Milieu.“ Sie unterstütze „Menschen, die weder ihren Eltern noch der Lehrerin zugehört haben“, die keinen Beruf hätten, morgens zu Schichtbeginn noch im Bett lägen und deren Kinder die Schule schwänzten.
Wenn Lompscher wirklich baut, baut sie ja auch eher außerhalb wo es noch frei Flächen gibt. Auch der Deutsche Wohnen Bestand ist eher außerhalb des S-Bahnrings. Die und die anderen Bösen will man ja eigentlich treffen. Wie aber Zahn bereits mehrfach gesagt hat, die Deutsche Wohnen vermietet eben eher keine Wohnungen zu "Wucherpreisen".
Fazit: Es gibt in Berlin im wesentlichen nur in bevorzugten Lagen überzogene Mietpreise. Was Buschkowsky (Ex-SPD-Bezirksbürgermeister Neukölln) über seine Partei sagt, gilt daher für ganz RRG:
„Die SPD spendiert Geld ans Milieu.“ Sie unterstütze „Menschen, die weder ihren Eltern noch der Lehrerin zugehört haben“, die keinen Beruf hätten, morgens zu Schichtbeginn noch im Bett lägen und deren Kinder die Schule schwänzten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.751.488 von Andrija am 23.10.19 16:05:40Spandau ist ja nicht mal Berlin und Reinickendorf auch keine Innenstadtlage.
Die sanierte Altbauwohnung in guter Lage von Berlin für unter 8,00 € kalt musst du mir zeigen.
Da kommen jede Menge Bewerber und die Makler verlangen, Geld zugesteckt zu bekommen...
Die sanierte Altbauwohnung in guter Lage von Berlin für unter 8,00 € kalt musst du mir zeigen.
Da kommen jede Menge Bewerber und die Makler verlangen, Geld zugesteckt zu bekommen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.751.945 von walker333 am 23.10.19 17:58:53
Danke für den Link, sehr gut zusammen gefasst. Der Letzte Absatz, Spot on..
Zitat:
Manchmal aber geht es bei politischen Entscheidungen weniger um die rechtliche Machbarkeit, sondern ums politische Überleben. Für Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher galt schon zu Beginn des Jahres:
„Wir sind ja immer schon einen Schritt weiter. Und da stellt sich für eine linke Stadtpolitik auch nicht die Frage: Macht man das oder macht man das nicht? Vollkommen richtig erkannt: Berlin ist in einem rebellischen Dauerzustand. Eine linke Politik, die das nicht macht, die wird einfach nach Hause geschickt.“
Darum geht es hier nämlich, einzig um die Machtverhältnisse bei der nächsten Wahl. Da wünscht man sich das paar zukünftig arbeitslose Dachdecker der Lompscher mal so richtig die Meinung geigen..
Zitat von walker333: Hör- und Lesetipp im DLF (ziemlich umfassend, knapp 19 Minuten lang):
Berliner Mietendeckel – ein hoch umstrittenes Projekt
https://www.deutschlandfunk.de/kostenfaktor-wohnen-berliner-…
Danke für den Link, sehr gut zusammen gefasst. Der Letzte Absatz, Spot on..
Zitat:
Manchmal aber geht es bei politischen Entscheidungen weniger um die rechtliche Machbarkeit, sondern ums politische Überleben. Für Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher galt schon zu Beginn des Jahres:
„Wir sind ja immer schon einen Schritt weiter. Und da stellt sich für eine linke Stadtpolitik auch nicht die Frage: Macht man das oder macht man das nicht? Vollkommen richtig erkannt: Berlin ist in einem rebellischen Dauerzustand. Eine linke Politik, die das nicht macht, die wird einfach nach Hause geschickt.“
Darum geht es hier nämlich, einzig um die Machtverhältnisse bei der nächsten Wahl. Da wünscht man sich das paar zukünftig arbeitslose Dachdecker der Lompscher mal so richtig die Meinung geigen..
Antwort auf Beitrag Nr.: 61.751.802 von gate4share am 23.10.19 17:06:40
Also, aus dem von @Andrija verlinkten Gesetzestext lässt sich folgendes entnehmen.
Zitat:
(3) Für Wohnraum mit moderner Ausstattung erhöht sich die Mietobergrenze nach Absatz 1
um 1 Euro. Eine moderne Ausstattung liegt vor, wenn der Wohnraum wenigstens drei der
folgenden fünf Merkmale aufweist:
1. schwellenlos von der Wohnung und vom Hauseingang erreichbarer Personenaufzug,
2. Einbauküche,
3. hochwertige Sanitärausstattung,
4. hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume,
5. Energieverbrauchskennwert von weniger als 120 kWh/(m² a).
Wenn ich nur zwei der Punkte erfülle, wäre es so als ob da gar keine Einbauküche und saniertes Bad drin wären.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas legal sein soll.
Heute habe ich mit einigen Bekannten Vermietern gesprochen, die winken alle irgendwie lächelnd ab, keiner glaubt dass das so durchgeht.
Was mich ja auch stutzig macht soll folgendes Beispiel aufzeigen. Aus der Tabelle des 2013er Mietspiegel sind die Abstufungen zu sehen. Heißt z.B., dass eine bezugsfertige Wohnung aus Dez 1990 2,09€ billiger sein muss als eine aus Jan 1991. So einen Unsinn muss man sich mal vor Augen führen. Im Mietspiegel waren das Richtwerte jetzt ist es EVP oder wie es im Osten hieß.
Wer stoppt diesen Wahnsinn?
Zitat von gate4share: Ist das wirklich, so dass Einbauküche und neues Bad keinen höheren Mietpreis bedingen?
Also, aus dem von @Andrija verlinkten Gesetzestext lässt sich folgendes entnehmen.
Zitat:
(3) Für Wohnraum mit moderner Ausstattung erhöht sich die Mietobergrenze nach Absatz 1
um 1 Euro. Eine moderne Ausstattung liegt vor, wenn der Wohnraum wenigstens drei der
folgenden fünf Merkmale aufweist:
1. schwellenlos von der Wohnung und vom Hauseingang erreichbarer Personenaufzug,
2. Einbauküche,
3. hochwertige Sanitärausstattung,
4. hochwertiger Bodenbelag in der überwiegenden Zahl der Wohnräume,
5. Energieverbrauchskennwert von weniger als 120 kWh/(m² a).
Wenn ich nur zwei der Punkte erfülle, wäre es so als ob da gar keine Einbauküche und saniertes Bad drin wären.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sowas legal sein soll.
Heute habe ich mit einigen Bekannten Vermietern gesprochen, die winken alle irgendwie lächelnd ab, keiner glaubt dass das so durchgeht.
Was mich ja auch stutzig macht soll folgendes Beispiel aufzeigen. Aus der Tabelle des 2013er Mietspiegel sind die Abstufungen zu sehen. Heißt z.B., dass eine bezugsfertige Wohnung aus Dez 1990 2,09€ billiger sein muss als eine aus Jan 1991. So einen Unsinn muss man sich mal vor Augen führen. Im Mietspiegel waren das Richtwerte jetzt ist es EVP oder wie es im Osten hieß.
Wer stoppt diesen Wahnsinn?
Gesetzesentwurf
Wenn man das liest, weiß man, es hat niemand vor das Gesetz jemals wieder abzuschaffen (siehe unteres Beispiel). https://stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/wohnraum/mietendec…
Dazu der handwerklich und grammatikalisch schlechteste Entwurf den ich je gesehen haben.
Strotz nur so vom Wort "verboten". Da hat sich jemand ausgelassen dem der Geifer runterlief: Jetzt habe ich die Macht, Euch werde ich es zeigen". Nur ein Beispiel:
Gesetzesentwurfsformulierung
Wird der Wohnraum nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wiedervermietet, ist es unbeschadet des Absatzes 1 verboten, für dieses und alle nachfolgenden Mietverhältnisse eine Miete zu vereinbaren oder zu fordern, welche die sich aus den §§ 5 und 6 ergebenden Mietobergrenzen überschreitet.
Neutrale, korrekte Formulierung
Wird der Wohnraum nach Inkrafttreten dieses Gesetzes vermietet, ist für Mietverhältnisse eine Miete zu vereinbaren, die nicht die Mietobergrenzen nach §§ 5 und 6 überschreitet.
Erarbeitet von Diletanten, niedergeschrieben von Legasthenikern. Mir wird Angst und Bange!
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