DEUTSCHE WOHNEN Rebound? (Seite 7)
eröffnet am 23.02.07 11:04:45 von
neuester Beitrag 06.05.24 12:55:36 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.985.627 von uuoc am 10.06.23 22:20:43Beim SO muss Buch aber Grunderwerbsteuer zahlen und er hat ja offenbar auchvso schon kein Geld.
Daher gehe ich davon aus - um dieses Konstrukt zu heilen - dass es , entgegen den offiziellen Verlautbarungen - doch zu einem GuB oder squeeze out kommen wird ab September 2024 . (Ende der 3 Jahresfrist )
Nicht wirklich viel Neues.
Wäre schön wenn er sichbzum Thema Beherrschungsvertrag und Vorstandshaftung geäußert hätte.
Der Vorstand hat sich ja wieder in eine virtuelle JV gerettet. Insofern wäre es schön wenn die DSW oder der SDK es mit einer Klage versucht?
Auf der HV wird ja der gleiche Sülz erzählt werden wie beim letzten Mal.
Schlimm auch, dass man ebenfalls die Vorstände der GSW haftbar machen sollte. Die reichen ja über die DEUWO auch Geld an die Vonovia durch. Da fragt sich auch konkret ob das auf Basis des Beherrschungsvertrags alles so geht.
Langsam werden das Adler ähnliche Zustände.
Wäre schön wenn er sichbzum Thema Beherrschungsvertrag und Vorstandshaftung geäußert hätte.
Der Vorstand hat sich ja wieder in eine virtuelle JV gerettet. Insofern wäre es schön wenn die DSW oder der SDK es mit einer Klage versucht?
Auf der HV wird ja der gleiche Sülz erzählt werden wie beim letzten Mal.
Schlimm auch, dass man ebenfalls die Vorstände der GSW haftbar machen sollte. Die reichen ja über die DEUWO auch Geld an die Vonovia durch. Da fragt sich auch konkret ob das auf Basis des Beherrschungsvertrags alles so geht.
Langsam werden das Adler ähnliche Zustände.
Vonovia ist wie der gesamte deutsche Immobilienmarkt mit der Zinswende erheblich unter Druck geraten. Den hohen Liquiditätsbedarf hat sich der Großkonzern jetzt per Darlehen von der Tochter Deutsche Wohnen beschafft. Warum das für Aufruhr sorgt, erfahrt ihr in diesem Video.
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EQS-HV: Deutsche Wohnen SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 15.06.2023 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2023-05/5914742…
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Es gibt Renovierungen, jedoch muss nicht jede Wohnung mehrere Monate leer stehen. Eine Leerstandsrate von 1,9% ist in einem Mangelgebiet viel zu hoch. Warum will man überhaupt enegetisch sanieren? Die zukünftigen Mieter nehmen sehr gern die angebotene Wohnung zu 1o % über Marktmiete. Echt sehr schlechte Führung!
Wenn eine Wohnung frei wird, sagen die sich vielleicht es muss erst mal der Bautrupp gucken....der überlegt dann ob was gemacht werden muss, 6 Wochen gehen schon ins Land und dann wird die Wohnung für in 2 Monaten angeboten......., also 3 Monate keine Miete..........auch das vernünftig zu managen, dass möglichst kein Leerstand vorkommt gehört zu normalen Mangmentleistungen
Wenn eine Wohnung frei wird, sagen die sich vielleicht es muss erst mal der Bautrupp gucken....der überlegt dann ob was gemacht werden muss, 6 Wochen gehen schon ins Land und dann wird die Wohnung für in 2 Monaten angeboten......., also 3 Monate keine Miete..........auch das vernünftig zu managen, dass möglichst kein Leerstand vorkommt gehört zu normalen Mangmentleistungen
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.809.670 von RealJoker am 08.05.23 19:24:51Ich habe das sinngemäß zitiert aufgrund eines Telefonats mit der IR von vonovia.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.806.850 von uuoc am 08.05.23 12:19:13
Wie soll das funktionieren ?
Eine energetische Sanierung betrifft m.E. das gesamte Gebäude, nicht die einzelne Wohnung.
Nach meiner Erfahrung kann man bei einer Neuvermietung sowieso in Ballungsräumen eine höhere Miete verlangen...ohne einen Cent zu investieren.
Zitat von uuoc: Wenn ein Mieter auszieht, wird es in der momentanen Situation genutzt, um die Wohnung energetisch aufzupolieren. Es gibt enorme Zuschüsse vom Bund hierfür. Nach der Sanierung kann die Wohnung dann zu bedeutend höheren Mieten vermietet werden. Das ist der Grund für vorübergehenden Leerstand.
Wie soll das funktionieren ?
Eine energetische Sanierung betrifft m.E. das gesamte Gebäude, nicht die einzelne Wohnung.
Nach meiner Erfahrung kann man bei einer Neuvermietung sowieso in Ballungsräumen eine höhere Miete verlangen...ohne einen Cent zu investieren.
Wenn ein Mieter auszieht, wird es in der momentanen Situation genutzt, um die Wohnung energetisch aufzupolieren. Es gibt enorme Zuschüsse vom Bund hierfür. Nach der Sanierung kann die Wohnung dann zu bedeutend höheren Mieten vermietet werden. Das ist der Grund für vorübergehenden Leerstand.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.806.352 von gate4share am 08.05.23 11:15:38
Vielleicht solltest du auch an Renovierungsarbeiten bzw. Sanierungsarbeiten denken, bevor du ein Urteil abgibst.
Zitat von gate4share:Zitat von straßenköter: ...
Das dürfte eher die natürliche Fluktuation widerspiegeln.
Das ist kein Grund. Oder muss man bei jedem Mieterwechsel die Wohnung erst mal leer stehen lassen? Möchte wetten man findet sofort einen Nachmieter zu jedem beliebigen Monat. Das ist einfach mangelhafte Führung. Man trödelt oder bietet bestimmte Wohnungen nicht an und lässt sie leer stehen!
Vielleicht solltest du auch an Renovierungsarbeiten bzw. Sanierungsarbeiten denken, bevor du ein Urteil abgibst.
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