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    Volkswagen Vorzüge interessanter als Stämme ? (Seite 2004)

    eröffnet am 31.10.07 09:48:07 von
    neuester Beitrag 29.04.24 15:00:04 von
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      schrieb am 15.04.09 08:25:41
      Beitrag Nr. 292 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.966.166 von Marcoberlin1 am 14.04.09 17:07:47Jetzt kommen aber erst mal alle Kategorien unter Kursdruck (Stämme wie Vorzüge). Die Bundesregierung hat sich bei der EU offensichtlich durchgesetzt:


      'BöZ': Volkswagen kann durchatmen - EU lässt Streit um VW-Gesetz vorerst ruhen

      FRANKFURT (dpa-AFX) - Die EU-Kommission will nach einem Zeitungsbericht wegen
      des überarbeiteten VW-Gesetzes derzeit keine Klage vor dem Europäischen
      Gerichtshof (EuGH) einreichen. Die Binnenmarktaufsicht wolle vor dem Hintergrund
      der Krise im Automobilsektor keinen zusätzlichen Druck auf Europas größten
      Autobauer Volkswagen aufbauen, berichtet die 'Börsen-Zeitung'
      (BöZ/Mittwochausgabe) mit Verweis auf EU-Kreise. Dies bedeutet einen
      Kurswechsel. Der zuständige Kommissar Charlie McCreevy hatte zuletzt wiederholt
      mit einer Klage gedroht, da er in der Sperrminorität Niedersachsens bei
      Volkswagen einen Verstoß gegen den Gemeinschaftsmarkt sieht.

      Die Bundesregierung hatte das VW-Gesetz Ende 2008 nach einer Entscheidung des
      EuGH angepasst. Berlin hatte dabei aber nur das gesetzliche Entsenderecht von
      Bund und Land Niedersachsen in den VW-Aufsichtsrat gestrichen und ein im Gesetz
      verankertes Höchststimmrecht aufgehoben. An der Sperrminorität von 20 Prozent
      hatte die Regierung aber festgehalten und dies damit begründet, der Gerichtshof
      habe lediglich das Zusammenspiel der VW-Vorschriften kritisiert. EU-Kommissar
      McCreevy sieht hingegen in jeder einzelnen der strittigen VW-Bestimmungen einen
      Verstoß gegen EU-Recht. Wie die Zeitung weiter schreibt, hat in der Kommission
      mittlerweile aber Präsident Jose Manuel Barroso die Verantwortung für das
      VW-Dossier übernommen. Der Portugiese gelte als weniger dogmatisch als der
      irische Binnenmarkthüter.

      Der Sportwagen-Hersteller Porsche hatte Anfang des Jahres seine Beteiligung an
      Europas größtem Autobauer auf knapp 51 Prozent erhöht und plant, noch in diesem
      Jahr die Dreiviertelmehrheit an Volkswagen zu übernehmen. In diesem Zusammenhang
      strebt Porsche einen Beherrschungsvertrag an, der den Zugriff auf sämtliche
      VW-Gewinne erlaubt. Das Porsche-Management hält die Sperrminorität von 20
      Prozent für europarechtswidrig und hatte sich im Januar auf der Hauptversammlung
      überzeugt gezeigt, dass sich die EU-Kommission weiter für eine Abschaffung der
      Klausel einsetzen werde. Am Freitag findet eine Aufsichtsratssitzung bei VW
      statt, auf der laut Medienberichten unter anderem über die künftige Rolle von
      Porsche als Hauptaktionär beraten werden soll./dct/das/wiz

      Quelle: dpa-AFX
      Avatar
      schrieb am 14.04.09 17:07:47
      Beitrag Nr. 291 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.966.149 von Marcoberlin1 am 14.04.09 17:06:15der Börsenkurs kann herangezogen werden
      Avatar
      schrieb am 14.04.09 17:06:15
      Beitrag Nr. 290 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.965.775 von aufgepasst am 14.04.09 16:23:47sicher steht nicht vom Börsenkurs da.

      sondern

      z.b. Die angemessene Barabfindung muß die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlußfassung ihrer Hauptversammlung über den Vertrag berücksichtigen.

      da bin ic h mal gespannt;)
      Avatar
      schrieb am 14.04.09 16:23:47
      Beitrag Nr. 289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.965.680 von Marcoberlin1 am 14.04.09 16:14:15richtig und das hat Porsche vor

      Hallo Marcoberlin,

      ja schon - aber wann? Jetzt gibt es noch das VW Gesetz, und PORSCHE kann auch danach den Zeitpunkt bestimmen.

      und das währe der Durchschn.Kurs der letzten 3 Monate
      so weit ich weiß


      Das weiß Du wohl falsch.

      Lies mal hier....

      http://bundesrecht.juris.de/aktg/__304.html

      http://bundesrecht.juris.de/aktg/__305.html

      steht da was von einem Börsenkurs?

      Grüße aufgepasst
      Avatar
      schrieb am 14.04.09 16:15:49
      Beitrag Nr. 288 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.965.680 von Marcoberlin1 am 14.04.09 16:14:15Porsche selbst hat den fairen Wert der VW Stammaktie zwichen 200-250 Euro bestätigt ;)

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      schrieb am 14.04.09 16:14:15
      Beitrag Nr. 287 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.965.204 von aufgepasst am 14.04.09 15:26:59
      Eine Ausgleichszahlung bzw. Garantiedividende muß nur bei Abschluß eines B & G Vertrages bezahlt werden


      Hallo und aufgepasst;)

      richtig und das hat Porsche vor, Niedersachsen mag noch nicht zustimmen.
      Und die Ausgleichszahlung bemißt sich nicht am Börsenkurs sondern an vergangenen und prognostizierten Erträgen
      .

      und das währe der Durchschn.Kurs der letzten 3 Monate
      so weit ich weiß :look:
      Avatar
      schrieb am 14.04.09 15:26:59
      Beitrag Nr. 286 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.964.282 von Marcoberlin1 am 14.04.09 13:13:21Es geht doch darum , wenn Porsche die 75% hält dann müssen sie den Rest Aktionären entweder 1) eine Dividende garantieren oder 2) eine Abfindung zahlen als Cash oder in Aktien
      und als Benchmark dient der Kurs der Stammaktie

      so würden VZ auch zwichen 200-250 abgefunden werden


      Hallo Marcoberlin,

      das ist so auch nicht ganz richtig. Eine Ausgleichszahlung bzw. Garantiedividende muß nur bei Abschluß eines B & G Vertrages bezahlt werden. Und die Ausgleichszahlung bemißt sich nicht am Börsenkurs sondern an vergangenen und prognostizierten Erträgen.

      Grüße aufgepasst
      Avatar
      schrieb am 14.04.09 14:25:56
      Beitrag Nr. 285 ()
      Abfindung oder Umwandlung in Stammaktien klingt für mich so nach "das Finanzamt kassiert kräftig mit". Die sollen bloß noch bis Dezember warten, bevor sie an den Vorzügen herumschrauben. Dann könnte ich meine Anteile nämlich ganz regulär an der Börse versilbern. Steuerfrei!
      Avatar
      schrieb am 14.04.09 13:13:21
      Beitrag Nr. 284 ()
      Aber eigentlich geht es doch garnicht um die Wandlung oder ???


      Es geht doch darum , wenn Porsche die 75% hält dann müssen sie den Rest Aktionären entweder 1) eine Dividende garantieren oder 2) eine Abfindung zahlen als Cash oder in Aktien
      und als Benchmark dient der Kurs der Stammaktie

      so würden VZ auch zwichen 200-250 abgefunden werden.
      Avatar
      schrieb am 14.04.09 09:21:04
      Beitrag Nr. 283 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.954.432 von gernfahrer am 10.04.09 12:53:40Aber mal im Ernst: Welcher Stammaktionaer wuerde ohne Ausgleichszahlung einer solchen Umwandlung zustimmen?
      Rein rechnerisch wuerde sich danach ein Kurs von 190.28 Euro fuer eine VW-Aktie einstellen (bei Kurs Vz 55.57 und St. 238.35).
      Naja, eigentlich ist es ja egal, was die Kleinaktionaere dazu sagen - wichtig ist eh nur Porsche und Niedersachsen. Porsches Ziel sind die 75 % ohne Sperrminoritaet. Und wenn Niedersachsen einer Umwandlung zustimmen wuerde, koennten sie gleich Porsche einen kleinen Teil ihrer Aktien verkaufen, so dass sie ihre Sperrminoritaet verlieren. Dann wuerde der Kurs ihrer Aktien wenigstens nicht verwaessert. Also ich denke, der Antrag hat keine Chance auf Zustimmung.

      Mir ist schon klar, dass Vorzuege nicht wirklich ,,zeitgemaess'' sind. Eine Umwandlung koennte evtl. auch irgendwann kommen ... nur die Konditionen, zu denen das passiert, werden so sein muessen, dass auch die Staemme zustimmen. Wie bei der Metro AG: Umwandlung 1:1 und Zuzahlung von ca. 12 Euro (damals ca. 30 %?).
      Bisher gibt es aber auch keine Spekulationen, ob PAH die VZ wandeln will - und ich denke, den Familien P&P gefallen Vorzuege ganz gut.
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