Volkswagen Vorzüge interessanter als Stämme ? (Seite 2004)
eröffnet am 31.10.07 09:48:07 von
neuester Beitrag 29.04.24 15:00:04 von
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06.05.24 · wallstreetONLINE Redaktion |
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Antwort auf Beitrag Nr.: 36.966.166 von Marcoberlin1 am 14.04.09 17:07:47Jetzt kommen aber erst mal alle Kategorien unter Kursdruck (Stämme wie Vorzüge). Die Bundesregierung hat sich bei der EU offensichtlich durchgesetzt:
'BöZ': Volkswagen kann durchatmen - EU lässt Streit um VW-Gesetz vorerst ruhen
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die EU-Kommission will nach einem Zeitungsbericht wegen
des überarbeiteten VW-Gesetzes derzeit keine Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) einreichen. Die Binnenmarktaufsicht wolle vor dem Hintergrund
der Krise im Automobilsektor keinen zusätzlichen Druck auf Europas größten
Autobauer Volkswagen aufbauen, berichtet die 'Börsen-Zeitung'
(BöZ/Mittwochausgabe) mit Verweis auf EU-Kreise. Dies bedeutet einen
Kurswechsel. Der zuständige Kommissar Charlie McCreevy hatte zuletzt wiederholt
mit einer Klage gedroht, da er in der Sperrminorität Niedersachsens bei
Volkswagen einen Verstoß gegen den Gemeinschaftsmarkt sieht.
Die Bundesregierung hatte das VW-Gesetz Ende 2008 nach einer Entscheidung des
EuGH angepasst. Berlin hatte dabei aber nur das gesetzliche Entsenderecht von
Bund und Land Niedersachsen in den VW-Aufsichtsrat gestrichen und ein im Gesetz
verankertes Höchststimmrecht aufgehoben. An der Sperrminorität von 20 Prozent
hatte die Regierung aber festgehalten und dies damit begründet, der Gerichtshof
habe lediglich das Zusammenspiel der VW-Vorschriften kritisiert. EU-Kommissar
McCreevy sieht hingegen in jeder einzelnen der strittigen VW-Bestimmungen einen
Verstoß gegen EU-Recht. Wie die Zeitung weiter schreibt, hat in der Kommission
mittlerweile aber Präsident Jose Manuel Barroso die Verantwortung für das
VW-Dossier übernommen. Der Portugiese gelte als weniger dogmatisch als der
irische Binnenmarkthüter.
Der Sportwagen-Hersteller Porsche hatte Anfang des Jahres seine Beteiligung an
Europas größtem Autobauer auf knapp 51 Prozent erhöht und plant, noch in diesem
Jahr die Dreiviertelmehrheit an Volkswagen zu übernehmen. In diesem Zusammenhang
strebt Porsche einen Beherrschungsvertrag an, der den Zugriff auf sämtliche
VW-Gewinne erlaubt. Das Porsche-Management hält die Sperrminorität von 20
Prozent für europarechtswidrig und hatte sich im Januar auf der Hauptversammlung
überzeugt gezeigt, dass sich die EU-Kommission weiter für eine Abschaffung der
Klausel einsetzen werde. Am Freitag findet eine Aufsichtsratssitzung bei VW
statt, auf der laut Medienberichten unter anderem über die künftige Rolle von
Porsche als Hauptaktionär beraten werden soll./dct/das/wiz
Quelle: dpa-AFX
'BöZ': Volkswagen kann durchatmen - EU lässt Streit um VW-Gesetz vorerst ruhen
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die EU-Kommission will nach einem Zeitungsbericht wegen
des überarbeiteten VW-Gesetzes derzeit keine Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) einreichen. Die Binnenmarktaufsicht wolle vor dem Hintergrund
der Krise im Automobilsektor keinen zusätzlichen Druck auf Europas größten
Autobauer Volkswagen aufbauen, berichtet die 'Börsen-Zeitung'
(BöZ/Mittwochausgabe) mit Verweis auf EU-Kreise. Dies bedeutet einen
Kurswechsel. Der zuständige Kommissar Charlie McCreevy hatte zuletzt wiederholt
mit einer Klage gedroht, da er in der Sperrminorität Niedersachsens bei
Volkswagen einen Verstoß gegen den Gemeinschaftsmarkt sieht.
Die Bundesregierung hatte das VW-Gesetz Ende 2008 nach einer Entscheidung des
EuGH angepasst. Berlin hatte dabei aber nur das gesetzliche Entsenderecht von
Bund und Land Niedersachsen in den VW-Aufsichtsrat gestrichen und ein im Gesetz
verankertes Höchststimmrecht aufgehoben. An der Sperrminorität von 20 Prozent
hatte die Regierung aber festgehalten und dies damit begründet, der Gerichtshof
habe lediglich das Zusammenspiel der VW-Vorschriften kritisiert. EU-Kommissar
McCreevy sieht hingegen in jeder einzelnen der strittigen VW-Bestimmungen einen
Verstoß gegen EU-Recht. Wie die Zeitung weiter schreibt, hat in der Kommission
mittlerweile aber Präsident Jose Manuel Barroso die Verantwortung für das
VW-Dossier übernommen. Der Portugiese gelte als weniger dogmatisch als der
irische Binnenmarkthüter.
Der Sportwagen-Hersteller Porsche hatte Anfang des Jahres seine Beteiligung an
Europas größtem Autobauer auf knapp 51 Prozent erhöht und plant, noch in diesem
Jahr die Dreiviertelmehrheit an Volkswagen zu übernehmen. In diesem Zusammenhang
strebt Porsche einen Beherrschungsvertrag an, der den Zugriff auf sämtliche
VW-Gewinne erlaubt. Das Porsche-Management hält die Sperrminorität von 20
Prozent für europarechtswidrig und hatte sich im Januar auf der Hauptversammlung
überzeugt gezeigt, dass sich die EU-Kommission weiter für eine Abschaffung der
Klausel einsetzen werde. Am Freitag findet eine Aufsichtsratssitzung bei VW
statt, auf der laut Medienberichten unter anderem über die künftige Rolle von
Porsche als Hauptaktionär beraten werden soll./dct/das/wiz
Quelle: dpa-AFX
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.966.149 von Marcoberlin1 am 14.04.09 17:06:15der Börsenkurs kann herangezogen werden
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.965.775 von aufgepasst am 14.04.09 16:23:47sicher steht nicht vom Börsenkurs da.
sondern
z.b. Die angemessene Barabfindung muß die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlußfassung ihrer Hauptversammlung über den Vertrag berücksichtigen.
da bin ic h mal gespannt
sondern
z.b. Die angemessene Barabfindung muß die Verhältnisse der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlußfassung ihrer Hauptversammlung über den Vertrag berücksichtigen.
da bin ic h mal gespannt
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.965.680 von Marcoberlin1 am 14.04.09 16:14:15richtig und das hat Porsche vor
Hallo Marcoberlin,
ja schon - aber wann? Jetzt gibt es noch das VW Gesetz, und PORSCHE kann auch danach den Zeitpunkt bestimmen.
und das währe der Durchschn.Kurs der letzten 3 Monate
so weit ich weiß
Das weiß Du wohl falsch.
Lies mal hier....
http://bundesrecht.juris.de/aktg/__304.html
http://bundesrecht.juris.de/aktg/__305.html
steht da was von einem Börsenkurs?
Grüße aufgepasst
Hallo Marcoberlin,
ja schon - aber wann? Jetzt gibt es noch das VW Gesetz, und PORSCHE kann auch danach den Zeitpunkt bestimmen.
und das währe der Durchschn.Kurs der letzten 3 Monate
so weit ich weiß
Das weiß Du wohl falsch.
Lies mal hier....
http://bundesrecht.juris.de/aktg/__304.html
http://bundesrecht.juris.de/aktg/__305.html
steht da was von einem Börsenkurs?
Grüße aufgepasst
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.965.680 von Marcoberlin1 am 14.04.09 16:14:15Porsche selbst hat den fairen Wert der VW Stammaktie zwichen 200-250 Euro bestätigt
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.965.204 von aufgepasst am 14.04.09 15:26:59
Hallo und aufgepasst
richtig und das hat Porsche vor, Niedersachsen mag noch nicht zustimmen.
und das währe der Durchschn.Kurs der letzten 3 Monate
so weit ich weiß
Eine Ausgleichszahlung bzw. Garantiedividende muß nur bei Abschluß eines B & G Vertrages bezahlt werden
Hallo und aufgepasst
richtig und das hat Porsche vor, Niedersachsen mag noch nicht zustimmen.
Und die Ausgleichszahlung bemißt sich nicht am Börsenkurs sondern an vergangenen und prognostizierten Erträgen.
und das währe der Durchschn.Kurs der letzten 3 Monate
so weit ich weiß
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.964.282 von Marcoberlin1 am 14.04.09 13:13:21Es geht doch darum , wenn Porsche die 75% hält dann müssen sie den Rest Aktionären entweder 1) eine Dividende garantieren oder 2) eine Abfindung zahlen als Cash oder in Aktien
und als Benchmark dient der Kurs der Stammaktie
so würden VZ auch zwichen 200-250 abgefunden werden
Hallo Marcoberlin,
das ist so auch nicht ganz richtig. Eine Ausgleichszahlung bzw. Garantiedividende muß nur bei Abschluß eines B & G Vertrages bezahlt werden. Und die Ausgleichszahlung bemißt sich nicht am Börsenkurs sondern an vergangenen und prognostizierten Erträgen.
Grüße aufgepasst
und als Benchmark dient der Kurs der Stammaktie
so würden VZ auch zwichen 200-250 abgefunden werden
Hallo Marcoberlin,
das ist so auch nicht ganz richtig. Eine Ausgleichszahlung bzw. Garantiedividende muß nur bei Abschluß eines B & G Vertrages bezahlt werden. Und die Ausgleichszahlung bemißt sich nicht am Börsenkurs sondern an vergangenen und prognostizierten Erträgen.
Grüße aufgepasst
Abfindung oder Umwandlung in Stammaktien klingt für mich so nach "das Finanzamt kassiert kräftig mit". Die sollen bloß noch bis Dezember warten, bevor sie an den Vorzügen herumschrauben. Dann könnte ich meine Anteile nämlich ganz regulär an der Börse versilbern. Steuerfrei!
Aber eigentlich geht es doch garnicht um die Wandlung oder ???
Es geht doch darum , wenn Porsche die 75% hält dann müssen sie den Rest Aktionären entweder 1) eine Dividende garantieren oder 2) eine Abfindung zahlen als Cash oder in Aktien
und als Benchmark dient der Kurs der Stammaktie
so würden VZ auch zwichen 200-250 abgefunden werden.
Es geht doch darum , wenn Porsche die 75% hält dann müssen sie den Rest Aktionären entweder 1) eine Dividende garantieren oder 2) eine Abfindung zahlen als Cash oder in Aktien
und als Benchmark dient der Kurs der Stammaktie
so würden VZ auch zwichen 200-250 abgefunden werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.954.432 von gernfahrer am 10.04.09 12:53:40Aber mal im Ernst: Welcher Stammaktionaer wuerde ohne Ausgleichszahlung einer solchen Umwandlung zustimmen?
Rein rechnerisch wuerde sich danach ein Kurs von 190.28 Euro fuer eine VW-Aktie einstellen (bei Kurs Vz 55.57 und St. 238.35).
Naja, eigentlich ist es ja egal, was die Kleinaktionaere dazu sagen - wichtig ist eh nur Porsche und Niedersachsen. Porsches Ziel sind die 75 % ohne Sperrminoritaet. Und wenn Niedersachsen einer Umwandlung zustimmen wuerde, koennten sie gleich Porsche einen kleinen Teil ihrer Aktien verkaufen, so dass sie ihre Sperrminoritaet verlieren. Dann wuerde der Kurs ihrer Aktien wenigstens nicht verwaessert. Also ich denke, der Antrag hat keine Chance auf Zustimmung.
Mir ist schon klar, dass Vorzuege nicht wirklich ,,zeitgemaess'' sind. Eine Umwandlung koennte evtl. auch irgendwann kommen ... nur die Konditionen, zu denen das passiert, werden so sein muessen, dass auch die Staemme zustimmen. Wie bei der Metro AG: Umwandlung 1:1 und Zuzahlung von ca. 12 Euro (damals ca. 30 %?).
Bisher gibt es aber auch keine Spekulationen, ob PAH die VZ wandeln will - und ich denke, den Familien P&P gefallen Vorzuege ganz gut.
Rein rechnerisch wuerde sich danach ein Kurs von 190.28 Euro fuer eine VW-Aktie einstellen (bei Kurs Vz 55.57 und St. 238.35).
Naja, eigentlich ist es ja egal, was die Kleinaktionaere dazu sagen - wichtig ist eh nur Porsche und Niedersachsen. Porsches Ziel sind die 75 % ohne Sperrminoritaet. Und wenn Niedersachsen einer Umwandlung zustimmen wuerde, koennten sie gleich Porsche einen kleinen Teil ihrer Aktien verkaufen, so dass sie ihre Sperrminoritaet verlieren. Dann wuerde der Kurs ihrer Aktien wenigstens nicht verwaessert. Also ich denke, der Antrag hat keine Chance auf Zustimmung.
Mir ist schon klar, dass Vorzuege nicht wirklich ,,zeitgemaess'' sind. Eine Umwandlung koennte evtl. auch irgendwann kommen ... nur die Konditionen, zu denen das passiert, werden so sein muessen, dass auch die Staemme zustimmen. Wie bei der Metro AG: Umwandlung 1:1 und Zuzahlung von ca. 12 Euro (damals ca. 30 %?).
Bisher gibt es aber auch keine Spekulationen, ob PAH die VZ wandeln will - und ich denke, den Familien P&P gefallen Vorzuege ganz gut.
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