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    Waffen in Deutschland (Seite 62)

    eröffnet am 19.11.07 14:45:45 von
    neuester Beitrag 08.09.23 15:59:57 von
    Beiträge: 755
    ID: 1.135.426
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      schrieb am 23.12.09 08:12:46
      Beitrag Nr. 145 ()
      5000 Waffen abgegeben
      Am 31. Dezember endet die straffreie Abgabe von illegaler und verbotener Munition und Waffen. Dann drohen bis zu drei Jahre Haft.

      In wenigen Tagen läuft die Amnestie aus. Bis zum 31. Dezember haben Besitzer von illegalen Waffen Zeit, diese straffrei abzugeben. Seit 2007 hat die Polizei bereits 5000 Gewehre, Pistolen, Hieb- und Stichwaffen eingesammelt. Sie können noch anonym bei der Polizei oder in ausgewählten Waffenläden abgegeben werden. Wer ab kommendem Jahr erwischt wird, muss mit bis zu drei Jahren Haft rechnen.

      "Ich appelliere daher an alle betroffenen Bürger, diese Möglichkeit zur Rückkehr in die Legalität unbedingt zu nutzen", sagte Innenstaatsrat Stefan Schulz. "Niemand sollte sich wegen eines Gegenstandes seine persönliche Zukunft verbauen. Allein ein Butterfly-Messer würde reichen." Händler, die Waffen noch bis zum 31. Dezember annehmen, sind unter www. hamburg. de/innenbe hoerde im Internet zu finden. Die Vorschriften für die Lagerung von Schusswaffen sind bereits 2003 verschärft worden. Anmeldepflichtige Lang- und Kurzwaffen müssen je nach Gewicht, Klassifizierung und Anzahl in genormten und zertifizierten Schränken verwahrt werden. Die Munition für die Schusswaffen muss entweder in einem gesonderten Schrank oder in einem eingebetteten Tresor aufbewahrt werden.

      Oft handelt es sich um vererbte Waffen des Großvaters, die einfach nur auf dem Dachboden oder im Schrank liegen. "Viele Bürger wussten einfach nicht, wohin damit", erklärt der Erste Kriminalhauptkommissar Niels Heinrich, einer der beiden Leiter der Dienststelle für Waffen- und Jagdangelegenheiten. Wenn die neuen Besitzer keine Waffenbesitzkarte haben und eben nicht den vorgeschriebenen Tresor, machen sie sich künftig strafbar. "Um es ganz deutlich zu machen: Es geht nicht um die Erlaubnis, mit diesen Waffen auf der Straße herumzulaufen. Schon der Besitz ist illegal", erklärt Heinrich. Bereits nach der ersten Waffenrechtsverschärfung 2003 hatte die Innenbehörde eine Schonfrist für die Abgabe illegaler Waffen ausgerufen. Die Verschärfung war eine Reaktion auf den Amoklauf von Erfurt.

      Nach Winnenden ist das Waffenrecht erneut verschärft worden. Die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen zu Hause soll besser überprüft werden. Die Vorkehrungen müssen bereits bei Antragstellung für eine Waffen-Besitzerlaubnis nachgewiesen werden. Den Behörden wird zudem die Möglichkeit eingeräumt, dies verdachtsunabhängig nachzuprüfen. Wohnräume dürfen gegen den Willen der Eigentümer aber nur betreten werden, um dringende Gefahren zu verhüten. http://www.abendblatt.de/hamburg/article1318719/5000-Waffen-…


      Verbotene Waffen

      Der Umgang mit folgenden Waffenarten ist verboten:

      (zum Umgang mit Waffen zählt gemäß § 1 (3) des neuen Waffengesetzes jegliches Erwerben, Besitzen, Überlassen, Führen, Verbringen, Mitnehmen, Schießen, Herstellen, Bearbeiten, Instandsetzen und Handeltreiben)

      * Kriegswaffen und solche, die ursprünglich Kriegswaffen waren
      * Tarnwaffen (Tarnwaffen sind Gegenstände, die ihrer Form nach geeignet sind einen anderen Gegenstand als eine Waffe vorzutäuschen. Um eine Tarnwaffe handelt es sich auch dann, wenn ein Gegenstand des täglichen Lebens zur Verkleidung einer Schusswaffe genutzt wird. Beispiele: Schießkugelschreiber, Taschenlampenpistole, Stockgewehr etc.)
      * vollautomatische Waffen
      * Schusswaffen, die über den für Jagd- und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können
      * Vorderschaft-Repetierflinten (sog. Pumpgun) bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist (verboten seit dem 17.10.2002)
      * Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten (z.B.: Zielscheinwerfer) oder markieren (z.B.: Laserprojektoren)
      * Nachtsicht- und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung, soweit sie mit einem Bildwandler-Verstärker ausgestattet sind
      * Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel, soweit sie mit einem Bildwandler oder einer elektronischen Verstärkung ausgestattet sind
      * verkleidete Hieb- oder Stoßwaffen
      * Stahlruten
      * Totschläger
      * Schlagringe
      * Gegenstände, die leicht entflammbare Stoffe so verteilen und entzünden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann
      * Gegenstände, die Reizstoffe enthalten (es sei denn, die Stoffe sind als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen)
      * Präzisionsschleudern
      * Vorrichtungen für Präzisionsschleudern (Armstützen und vergleichbare Gegenstände)
      * Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z.B. Nun-Chakus)
      * Spring- und Fallmesser (ausgenommen sind ausschließlich Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchsten 8,5 cm lang ist, in der Mitte mindesten eine Breite von 20 % ihrer Länge aufweist, nicht zweiseitig geschliffen ist und einen durchgehenden Rücken hat, der sich zur Schneide hin verjüngt)
      * Wurfsterne (Wurfsterne sind sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen. Gegenstände, die unter Ausnutzung einer anderen als der mechanischen Energie Verletzungen beibringen (z.B.: Elektroimpulsgeräte), sofern sie nicht als gesundheitlich unbedenklich amtlich zugelassen sind und ein amtliches Prüfzeichen tragen). Verboten sind ebenfalls Gegenstände dieser Art, die im Umgang mit Tieren eingesetzt werden, sofern sie nicht bestimmungsgemäß in der Tierhaltung Verwendung finden
      * Faustmesser (Faustmesser sind feststehende Messer, mit einem quer zur Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt und eingesetzt werden)
      * Butterflymesser (Butterflymesser sind Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen)
      * Geschosse mit Betäubungsstoffen
      * Geschosse und Kartuschenmunition mit Reizstoffen ohne amtliches Prüfzeichen zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit
      * Patronenmunition für Schusswaffen mit gezogenen Läufen, deren Geschosse im Durchmesser kleiner sind, als die Felddurchmesser der dazugehörigen Schusswaffen und die mit einer Trieb- und Führungshülse umgeben sind, die sich nach Verlassen des Laufes vom Geschoss trennt
      * Patronenmunition mit Geschossen, die einen Leuchtspur-, Brand- oder Sprengsatz oder einen Hartkern (mindestens 400 HB 30 – Brinelhärte – bzw. 421 HV – Vickershärte -) enthalten
      * Kleinschrotmunition, die in Lagern mit einem Durchmesser bis 12,5 mm geladen werden kann.
      http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen1…

      Nur für einen ersten Eindruck - ich weiß nicht, ob diese Liste allgemein gültig oder vollständig ist - bitte selbst schlau machen.
      Avatar
      schrieb am 03.11.09 12:45:21
      Beitrag Nr. 144 ()
      Polizei entdeckt Waffenarsenal bei Hells Angel
      Es ist ein Erfolg im Kampf gegen die Rockerkriminalität: Bei einem Mitglied der Flensburger Hells Angels hat die Polizei Maschinenpistolen, Schrotflinten, Revolver und Pistolen sichergestellt. Die Behörden in NRW rüsten sich nun für eine große Bandidos-Party.

      Kiel - Ermittler des Landeskriminalamtes durchsuchten mit Kräften der örtlichen Polizeidirektion am Montag eine Autowerkstatt in Flensburg. Dabei stießen sie auf Maschinenpistolen, Schrotflinten, großkalibrige Revolver und Pistolen. In mehreren Kisten und Waffenkoffern befanden sich auch große Mengen Munition und sprengstoffähnliche Substanzen sowie Zündvorrichtungen. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,658971,00.html
      Avatar
      schrieb am 05.10.09 11:44:11
      Beitrag Nr. 143 ()
      Wer Schusswaffen mit sich führt, lebt gefährlicher
      Nach einer US-Studie werden Menschen, die selbst Schusswaffen zum Selbstschutz bei sich haben, sehr viel häufiger zum Opfer bei Angriffen als diejenigen, die unbewaffnet sind. ... http://www.heise.de/tp/blogs/6/146208

      Das kann vor allem daran liegen, dass derzeit nicht nur gute Menschen Schußwaffen besitzen dürfen. Wenn das der Grund ist, dann kann die Statistik als großes Warnsignal interpretiert werden (nämlich dafür, dass zu viele schlechte Menschen Schusswaffen besitzen).
      Avatar
      schrieb am 05.09.09 07:31:35
      Beitrag Nr. 142 ()
      Ein großes Problem ist, dass Schußwaffen in Deutschland weit verbreitet sind und dass Hundertausende auch legale Schußwaffenbesitzer keine Schußwaffen besitzen dürften. Das habe ich schon öfter geschrieben aber dagegen muss endlich mal etwas grundlegendes getan werden. Es ist heutzutage nämlich in sehr vielen Fällen unmöglich, legalen aber schlechten Waffenbesitzern ihre Waffen abzunehmen.

      Nehmen wir mal an, Person A hat Bedenken, dass Person B Waffen besitzt. Bei illegalen Waffen ist das einfach, A kann zur Polizei gehen ... bloß illegale Waffen werden in der Regel nicht rumgezeigt, sondern versteckt. Wenn B nun ein legaler Waffenbesitzer ist und A der Meinung ist, dass man B dringend die Waffen abnehmen sollte, dann kann A zwar diese Meinung haben aber i.a. kann er überhaupt nix machen. Mal angenommen, A findet B unsympathisch, nicht vertrauenswürdig und hält B für einen schlechten Menschen. Selbst wenn B sich auch noch auffällig benimmt und vielleicht sogar Straftaten begangen hat, dann kann A ohne Beweise gar nix machen - wenn A mit einem bloßen Verdacht zur Polizei geht, dann passiert bestenfalls gar nix, schlimmstenfalls landet A auf der Liste verdächtiger Personen. Solange B nicht besoffen randaliert und offen wahnsinnig handelt (selbst dann muss noch eine offensichtliche Gefährdung der Allgemeinheit vorliegen), kann man z.B. einem Schützenvereinsmitglied nicht die Waffen wegnehmen (B ein bekannter Bürger? Man kann doch mal einen über den Durst trinken. Jeder streitet sich mal. Man kann doch mal eine Krise haben. Sind wir nicht alle ein bisschen Bluna ...). In diesem hypothetischen Fall ist aber Fakt, dass man Person B unbedingt die Waffen wegnehmen sollte. Das Problem ist, dass nicht B seine Eignung und Zuverlässigkeit zum Schußwaffenbesitz beweisen, sondern die Polizei eine rechtliche Handhabe finden muss. Heutzutage braucht man ohne Beweis doch gar nicht erst zur Polizei zu gehen und selbst wer so verrückt ist. als Privatmensch auf Verdacht eine Anzeige zu machen, kriegt es nur mit einem teuren Anwalt der Gegenseite zu tun (Mal eine Hausdurchsuchung und Steuerfahndung? Quasi undenkbar). Derzeit werden in Deutschland Verbrecher geradezu geschützt (soweit das trotz offizieller Gesetze gerade noch machbar ist).

      Privater Schußwaffenbesitz darf kein Recht, sondern sollte ein vom Staat (nach möglichst objektiven guten Kriterien) vergebenes Privileg sein, dass der Staat jederzeit einem Privatmenschen wieder entziehen kann. Heutzutage kann jeder, der es schafft nicht zu sehr aufzufallen, über eine Schützenvereinsmitgliedschaft an Waffen gelangen. Ein schlechter Schützenverein (es gibt auch gute) begünstigt jedoch schlechte Menschen und verprellt gute Menschen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 04.09.09 10:39:14
      Beitrag Nr. 141 ()
      Kriegsähnliche Zustände auf niederländischer Strandparty
      Zwar haben sich Polizisten schon öfter gegen Randalierer mit Schusswaffen verteidigt, aber der Gewaltausbruch vor zwei Wochen überstieg alles bislang Dagewesenes

      Was in der in- und ausländischen Presse zuerst als herkömmliche Schlägerei an einer frei zugänglichen DJ-Party an einem Strand in der Nähe von Rotterdam dargestellt wurde, scheint bei näherer Betrachtung ein Ausbruch exzessiver, kollektiver Gewalt. Polizeibeamten haben dabei zahllose Schüsse auf Personen abgefeuert, die sie mit massiven Gegenständen beworfen haben – mit einem 19-jährigen Toten und sechs Schussverletzten als Folge. ... http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31061/1.html

      Zum Glück sind wir davon in Deutschland wohl noch ein Stück weit entfernt aber der Artikel zeigt, was passieren kann. Die nächste Eskalationsstufe ist übrigens, dass die Hooligans das nächste Mal selbst mit Pistolen bewaffnet sind. Ist klar, dass man lieber rechtzeitig etwas unternehmen sollte. Angesichts der schon recht verbeiteten Nutzung von Brandbomben ist es bis zur Pistole womöglich nur ein kleiner Schritt.

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      schrieb am 28.08.09 16:07:09
      Beitrag Nr. 140 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.872.657 von HeWhoEnjoysGravity am 28.08.09 13:56:30Zitat:Polizei setzt rechtsextremen Bombenbastler fest
      Innerhalb weniger Stunden hätte ein 22-Jähriger aus Südbaden eine Bombe bauen können.


      Kann ich mir nicht vorstellen, in der Regel fehlt den Glatzen dazu die Intelligenz!
      Avatar
      schrieb am 28.08.09 13:58:25
      Beitrag Nr. 139 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.872.657 von HeWhoEnjoysGravity am 28.08.09 13:56:30#138

      Statt hier mal knallhart durchzugreifen, und den illegalen Besitz von Waffen mit hohen Haftstrafen zu ahnden, denkt die Politik über Verbote von Video-Spielen nach...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 28.08.09 13:56:30
      Beitrag Nr. 138 ()
      Polizei setzt rechtsextremen Bombenbastler fest
      Innerhalb weniger Stunden hätte ein 22-Jähriger aus Südbaden eine Bombe bauen können. Nun hat die Polizei den jungen Rechtsextremisten wegen mutmaßlicher Anschlagspläne festgenommen.

      Buchstäblich in letzter Minute scheint die südbadische Polizei den Rechtsextremen dingfest gemacht zu haben. Der 22-Jährige plante nach Erkenntnissen der Fahnder Bombenanschläge, er hortete ein Waffenarsenal, Sprengstoff und Zünder. ...

      ... Als Mitglied eines Schützenvereins besitzt er einen Waffenschein. Neben der erlaubten Pistole fand die Polizei scharfe Munition und ein Schweizer Sturmgewehr, das dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt. Außerdem besaß der Mann, der wegen Körperverletzung polizeibekannt ist, in seinem Waffenarsenal ein nicht funktionierendes Gewehr und mehrere Klappmesser. ... http://www.focus.de/politik/deutschland/anschlagsplaene-poli…

      Wie bitte ist es möglich, dass so jemand einen Waffenschein bekommen konnte?
      Avatar
      schrieb am 26.08.09 13:33:06
      Beitrag Nr. 137 ()
      Frau schießt vor Gericht auf Mann
      Bluttat vor dem Amtsgericht in Gelsenkirchen: Eine Frau soll im Vorfeld eines Scheidungstermins auf ihren Mann geschossen und ihn schwer verletzt haben. Die Polizei fahndet nun nach der flüchtigen Täterin. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,645024,00.html
      Avatar
      schrieb am 18.08.09 21:10:00
      Beitrag Nr. 136 ()
      Vier Tote bei Amoklauf in Schwalmtal am Niederrhein
      Schwalmtal — Bei einem Amoklauf in Schwalmtal am Niederrhein hat ein Mann vier Menschen erschossen. Eine Frau musste schwerverletzt ins Krankenhaus, drei weitere Menschen konnten unverletzt aus dem Haus befreit werden, teilte die Polizei mit. Der Täter überlebte, er stellte sich nach einem dreistündigen Nervenkrieg am Abend der Polizei.

      Am Tatort bot sich den Ermittlern ein Bild des Schreckens. Wie ein Sprecher der Polizei in Viersen sagte, lag ein Toter vor dem Wohnhaus. Im Gebäude fanden die Polizisten dann beim Durchsuchen der Räume drei weitere Leichen. ... http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5iC99RmLUV…
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