Antwort auf Beitrag Nr.:
36.173.319 von DOBY am 09.12.08
15:26:08@DOBY
ihr habt das Ding nicht richtig gelesen. Mit den Klägern auf
Nichtigkeit der Beschlüsse wurde kein Vergleich geschlossen. Und
das war nach dem Ergebnis des Freigabeverfahrens auch nicht
notwendig:
Mönsch Doby, entscheidend ist, dass natürlich nicht eingetragen
werden kann bevor das Freigabeverfahren (positiv) beendet wurde.
Ist doch klar. Erst nach dieser Erledigung kann eingetragen werden
- so auch im Fall Creaton.
Die "Lästigkeitsklagen" (für diese Klagen der Berufskläger wurde ja
das Freigabeverfahren eingeführt) können natürlich von den Klägern
weitergeführt werden (werden sie nicht mehr, da natürlich der Sinn
weg ist) haben aber -wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass
diese Klagen gewonnen werden würden- lediglich zur Folge, dass dem
klagenden Aktionär ein Schadensersatzanspruch zusteht (habe ich in
#186 schon geschrieben). Liest Du eigentlich auch was andere
schreiben?
Es gibt aber im Fall der HRE/DEPFA weder a) ein Freigabeverfahren
noch b) hätte dies -selbst wenn es dies gäbe- eine Auswirkung auf
die Gültigkeit des im HR bereits eingetragenen Vertrags. Siehe
#186
Grüße K1