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    GSC Holding AG (vormals GSC Info und Beteiligungen AG) - Die letzten 30 Beiträge

    eröffnet am 21.02.09 15:57:58 von
    neuester Beitrag 02.02.24 08:59:15 von
    Beiträge: 263
    ID: 1.148.501
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      Avatar
      schrieb am 02.02.24 08:59:15
      Beitrag Nr. 263 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.205.478 von lacorte am 02.02.24 07:26:54Ja natürlich ist jemand noch Aktionär:

      https://www.gsc-ag.de/inhalte/investor_relations_aktieninfos
      Avatar
      schrieb am 02.02.24 07:26:54
      Beitrag Nr. 262 ()
      Mal sehen wie es nun hier weitergeht und wie die Zahlen sind ? Ist jemand noch Aktionär ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 31.08.23 13:55:24
      Beitrag Nr. 261 ()
      Diese Diskussion wurde reaktiviert.
      Avatar
      schrieb am 16.02.20 07:51:31
      Beitrag Nr. 260 ()
      Avatar
      schrieb am 19.01.20 11:37:21
      Beitrag Nr. 259 ()
      GSC Holding AG
      Düsseldorf
      ISIN DE0005655104
      WKN 565510
      Einladung zur Hauptversammlung
      Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
      unsere ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie herzlich einladen,
      findet statt am Mittwoch, den 29. Januar 2020, 11.00 Uhr,
      im CVJM Hotel Düsseldorf, Graf-Adolf-Straße 102, 40210 Düsseldorf.
      I.
      Tagesordnung
      1.
      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2018 mit dem Bericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats

      Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.

      2.
      Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstandsmitglied Alexander Langhorst für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

      3.
      Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

      II.
      Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben, also gemäß §§ 123 Abs. 2 S. 3 u. 4, 121 Abs. 7 AktG bis spätestens Samstag, 25. Januar 2020, 24.00 Uhr.

      Die Ausübung des Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen (§ 19 Abs. 2 der Satzung).

      Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung übersenden. Gegenanträge müssen begründet werden. Gegenanträge (nebst Begründung) sind zu richten an:

      GSC Holding AG
      – Hauptversammlung –
      Tiergartenstraße 17
      40237 Düsseldorf
      Telefax: 0211 / 179 374 – 44 oder 02501 / 440 91 – 22
      E-Mail: info@gsc-ag.de

      Die rechtzeitig unter der oben genannten Adresse bei der Gesellschaft eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter

      www.gsc-ag.de

      nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht.

      Datenschutz

      Der Schutz der Daten unserer Aktionärinnen und Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung haben wir in unseren Datenschutzhinweisen für die Aktionärinnen und Aktionäre sowie im Zusammenhang mit der Hauptversammlung der GSC Holding AG auf der Internetseite der Gesellschaft unter

      http://www.gsc-research.de/gsc/investor_relations/index.html

      zur Verfügung gestellt. Auf Wunsch senden wir Ihnen die Datenschutzhinweise auch in gedruckter Form zu. Bitte richten Sie ein derartiges Verlangen an unsere nachfolgende Adresse: GSC Holding AG, Postfach 48 01 10, 48078 Münster. Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.



      Düsseldorf, im Dezember 2019

      GSC Holding AG

      Der Vorstand

      bundesanzeiger vom 23122019

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      Avatar
      schrieb am 18.08.19 13:01:51
      Beitrag Nr. 258 ()
      Die Zahlen zum Geschäftsjahr 2017 sind veröffentlicht worden, aber es hat leider noch nicht zur schwarzen Null gereicht:

      http://www.gsc-research.de/gsc/investor_relations/aufsichtsr…

      Und es gibt eine Einladung zur Hauptversammlung 2017 nach Düsseldorf mit Verlängerung des ausgelaufenen Kapitals:

      http://www.gsc-research.de/gsc/investor_relations/aufsichtsr…
      Avatar
      schrieb am 21.12.18 14:08:49
      Beitrag Nr. 257 ()
      Mal sehen, ob 2018 der Sprung von der "roten 0" zur "schwarzen 0" geklappt hat. Ab 2019 dann vielleicht auch ordentliche Gewinne bei GSC?

      Findet eigentlich noch Aktienhandel statt (über die Gesellschaft selbst, die sonst immer Kurse Verkaufswilliger bzw. Ankaufswilliger gemeldet hatte)???
      Avatar
      schrieb am 24.06.18 15:21:44
      Beitrag Nr. 256 ()
      Noch wer dabei ?
      Avatar
      schrieb am 16.05.18 23:49:55
      Beitrag Nr. 255 ()
      Soll heißen: gibt es....
      Avatar
      schrieb am 16.05.18 23:49:20
      Beitrag Nr. 254 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.500.090 von MONOTONI am 09.04.18 17:43:03Bibtes eigentlich Kauf- oder Verkaufinteresse an der Aktie?
      Avatar
      schrieb am 09.04.18 17:43:03
      Beitrag Nr. 253 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.491.321 von Huusmeister am 08.04.18 09:46:59Es sieht doch jetzt ganz freundlich aus: Break even ist insgesamt erreicht. Dazu kommt, dass GSC mit dem umfangreichen Wissen jetzt auch bei Spezialsituationen (Squeeze-out und Abfindungskandidaten) selbt mitmischt.

      Zu Hanspeter: Ja, die Frage ist berechtigt!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.04.18 10:13:17
      Beitrag Nr. 252 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.491.321 von Huusmeister am 08.04.18 09:46:59Frage mich vor allen Dingen, warum man nicht den Jahresabschluss f. 2017 mit behandelt.... bzw. die HV bis zu dessen Vorlage hinausgezögert hat. Jetzt bedarf es wohl noch einer weiteren HV in diesem Jahr.
      Avatar
      schrieb am 08.04.18 09:46:59
      Beitrag Nr. 251 ()
      Besucht wer die HV ?

      Wenn ja habe ich 2 Fragen

      Frage mich wie wie wachsen wollen damit man mal Gewinne macht ?

      Wo wäre die Geld Brief Seite ?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.18 23:10:35
      Beitrag Nr. 250 ()
      Die kommt auch "schon" im nächsten Monat:

      https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.s…

      und behandelt das Geschäftsjahr 2016 am 09.04.2018 wie gewohnt in Düsseldorf.
      Avatar
      schrieb am 21.01.18 21:46:20
      Beitrag Nr. 249 ()
      Langsam könnte ja mal eine HV kommen....
      Avatar
      schrieb am 10.08.16 22:13:44
      Beitrag Nr. 248 ()
      War jemand Heute in Düsseldorf zur HV ?
      Avatar
      schrieb am 07.02.16 21:16:56
      Beitrag Nr. 247 ()
      Ich habe sowohl das Abo da ich selten wo vor Ort sein kann. Die Aktie habe ich auch aber nur damit ich den Laden unterstütze ich denke kaum das ich jemals eine Dividende bekommen werde.....

      Ziel sollte es aus meiner Sicht sein die schwarze 0 und das der Abo Preis nicht steigt
      Avatar
      schrieb am 22.10.15 17:02:47
      Beitrag Nr. 246 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.851.785 von herrmannkrages am 15.10.15 08:15:45Für mich lohnt sich ein Abo nicht. Ich habe in führeren Jahren bestenfalls 3-5 Berichte im Jahr abgerufen. Da fährt man mit dem Einzelabruf deutlich günstiger.

      Seit gut zwei Jahren funktioniert der Einzelabruf - obwohl unverändert auf der Website angeboten - nicht. Und ich bin nicht der einzige Kunde, den dies betrifft.

      Schon sehr sonderbar. Kein Wunder, dass die Gesellschaft so konstant nur Verluste produziert wenn man sich derart leichtfertig Einnahmen entgehen läßt.
      Avatar
      schrieb am 15.10.15 08:15:45
      Beitrag Nr. 245 ()
      Ich habe seid Jahren ein Abo ist billiger als immer einzeln zahlen.

      Hast du mal die Firma angeschrieben wieso es nicht klappt kann Dir da leider nichts zusagen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.10.15 22:37:25
      Beitrag Nr. 244 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.216.805 von daPietro am 18.07.15 22:10:00Warum fuktioniert der Einzelabruf für HV-Berichte seit geraumer Zeit nicht mehr.

      GSC Info duerfte da einiges an Erträgen durch die Lappen gehen. Haben die keine Einnahmen nötig??
      Avatar
      schrieb am 18.07.15 22:10:00
      Beitrag Nr. 243 ()
      GSC Holding AG
      Düsseldorf
      ISIN DE0005655104
      WKN 565510
      Einladung zur Hauptversammlung

      Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,

      unsere ordentliche Hauptversammlung, zu der wir Sie herzlich einladen, findet statt am Mittwoch, den 22. Juli 2015, 11.00 Uhr, im CVJM Hotel Düsseldorf, Graf-Adolf-Straße 102, 40210 Düsseldorf.
      I.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2014 mit dem Bericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrats


      Entsprechend §§ 172, 173 AktG ist zum Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt hat und der Jahresabschluss damit festgestellt ist.
      2.

      Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014


      Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem Vorstandsmitglied Alexander Langhorst für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
      3.

      Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital 2015) für Bar- und Sachkapitalerhöhungen mit der Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses sowie über entsprechende Satzungsänderungen


      Das bisherige Genehmigte Kapital gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2014) wurde bis auf einen Restbetrag von nominal 105.000 EUR ausgenutzt. Die Ermächtigung läuft zum 28.02.2019 aus. Damit Vorstand und Aufsichtsrat auch künftig in der Lage sind, ein umfassendes Genehmigtes Kapital zur Stärkung der Eigenmittel einsetzen zu können und dabei sowohl auf Bar- als auch auf Sachkapitalerhöhungen zurückgreifen zu können, soll ein weiteres Genehmigtes Kapital 2015 geschaffen werden.

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen deshalb vor, ein neues Genehmigtes Kapital II zu schaffen und dementsprechend § 5 der Satzung zu ergänzen:

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
      a.

      Die Ermächtigung des Vorstands in § 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital 2014) bleibt bestehen.
      b.

      Der Vorstand wird bis zum 30.06.2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien (Stammaktien) gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um bis zu 225.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital anzupassen.
      c.

      Der Vorstand wird darüber hinaus ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:
      (a)

      zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
      (b)

      zum Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen oder Unternehmensteilen, von Gesamtheiten von Wirtschaftsgütern, die einen Betrieb oder Betriebsteil bilden, wenn diese Kapitalerhöhung nicht 10 v. H. des Grundkapitals überschreitet; und/oder
      (c)

      wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.
      d.

      Satzungsänderung

      㤠5 Genehmigtes Kapital
      (4)

      Der Vorstand ist bis zum 30.06.2020 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien (Stammaktien) gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen um bis zu 225.000,00 Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital anzupassen.
      (5)

      Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen ganz oder teilweise auszuschließen:
      (a)

      zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
      (b)

      zum Erwerb von Beteiligungen, Unternehmen oder Unternehmensteilen, von Gesamtheiten von Wirtschaftsgütern, die einen Betrieb oder Betriebsteil bilden, wenn diese Kapitalerhöhung nicht 10 v. H. des Grundkapitals überschreitet, und/oder
      (c)

      wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, die neuen Aktien zeichnet und sicherstellt, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.
      (6)

      Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital anzupassen.“

      Der Vorstand hat einen Bericht über den Ausschluss des Bezugsrechts erstellt, der den Aktionären mit der Einladung zur Hauptversammlung übermittelt wird.
      5.

      Satzungsänderung


      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor den § 18 der Satzung wie folgt neu zu fassen:

      § 18 (neu): Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand oder durch die in den gesetzlichen vorgeschriebenen Fällen hierzu Berechtigten einberufen

      Die Hauptversammlung findet am Sitz der Gesellschaft, einem deutschen Börsenplatz oder einer Großstadt mit mindestens 250.000 Einwohnern im Bundesland Nordrhein-Westfalen statt.

      Sind die Aktionäre der Gesellschaft namentlich bekannt, so kann die Hauptversammlung mit eingeschriebenem Brief an die im Aktienregister eingetragene Anschrift einberufen werden.
      II.
      Berechtigung an der Teilnahme zur Hauptversammlung

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tage der Hauptversammlung im Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft angemeldet haben, also gemäß §§ 123 Abs. 2 S. 3 u. 4, 121 Abs. 7 AktG bis spätestens Samstag, 18. Juli 2015, 24.00 Uhr.

      Die Ausübung des Stimmrechts kann auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Vereinigung von Aktionären, erfolgen (§ 19 Abs. 2 der Satzung).

      Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung sowie Wahlvorschläge zur Wahl von Aufsichtsräten übersenden. Gegenanträge müssen begründet werden, für Wahlvorschläge gilt das nicht. Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind zu richten an:
      GSC Holding AG
      – Hauptversammlung –
      Tiergartenstraße 17
      40237 Düsseldorf
      Telefax: 02 11 / 179 374 – 44
      E-Mail: info@gsc-ag.de

      Die rechtzeitig unter der oben genannten Adresse bei der Gesellschaft eingegangenen Gegenanträge und Wahlvorschläge werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.gsc-ag.de nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zugänglich gemacht.

      Düsseldorf, im Juni 2015

      GSC Holding AG

      Der Vorstand

      Bericht des Vorstands zu TOP 4 gemäß §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG

      Die unter dem TOP 4 beantragte Ermächtigung dient dem Erhalt und der Verbreiterung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft und ergänzt das im Jahr 2014 in Höhe von 150.000,00 Euro teilweise ausgeübte Genehmigte Kapital 2014 mit im Übrigen vergleichbarer Ausgestaltung. Die angemessene Ausstattung mit Eigenkapital ist Grundlage der geschäftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Auch wenn die Gesellschaft zurzeit ausreichend mit Eigenkapital ausgestattet ist, muss sie über den notwendigen Handlungsspielraum verfügen, um sich jederzeit und gemäß der jeweiligen Marktlage Eigenkapital beschaffen zu können.

      Die unter TOP 4 erbetene Ermächtigung soll ein Genehmigtes Kapital 2015/Genehmigtes Kapital II in Höhe von 225.000 Euro schaffen, bei dessen Ausnutzung den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht zusteht, wobei auch ein mittelbares Bezugsrecht im Sinne des § 186 Abs. 5 Aktiengesetz genügt. Die Ausgabe von Aktien unter Einräumung eines solchen mittelbaren Bezugsrechts ist bereits nach dem Gesetz nicht als Bezugsrechtsausschluss anzusehen. Den Aktionären werden letztlich die gleichen Bezugsrechte gewährt wie beim direkten Bezug. Aus abwicklungstechnischen Gründen werden lediglich ein oder mehrere Kreditinstitut(e) an der Abwicklung beteiligt.

      Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ermöglicht die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge unter Beibehaltung eines glatten Bezugsverhältnisses. Dies erleichtert die Abwicklung des Bezugsrechts der Aktionäre und führt zu Kosteneinsparungen.

      Mit Zustimmung des Aufsichtsrats soll das Bezugsrecht auch bei Sachkapitalerhöhungen ausgeschlossen werden können. Der Verwaltung soll es möglich sein, jederzeit Unternehmen, Unternehmensteile, Beteiligungen an Unternehmen, neue Technologien, weitere Produkte oder Produktkandidaten gegen Gewährung von Aktien zu erwerben. Die Gesellschaft will die Möglichkeit erhalten, z.B. Unternehmen, Unternehmensteile, Beteiligungen, neue Technologien, weitere Produkte oder Produktkandidaten erwerben zu können, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, ihre Finanzposition zu verbessern und ihre Ertragskraft zu steigern. In Zeiten knapper eigener Finanzressourcen und erschwerter Fremdmittelbeschaffung stellt die Verwendung von Aktien aus Genehmigtem Kapital hierfür häufig die einzig sinnvolle Gegenleistung dar. Die Möglichkeit, Aktien der Gesellschaft aus Genehmigtem Kapital als Akquisitionswährung einzusetzen, gibt der Gesellschaft den notwendigen Spielraum, Erwerbschancen schnell und flexibel zu nutzen. Da ein solcher Erwerb zumeist kurzfristig erfolgt, kann er in der Regel nicht von der nur einmal jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung beschlossen werden; auch für die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung fehlt in diesen Fällen wegen der gesetzlichen Fristen regelmäßig die Zeit. Es bedarf hierfür vielmehr eines Genehmigten Kapitals, auf das der Vorstand – allerdings stets nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats – schnell zugreifen kann.

      Ferner ist ein Bezugsrechtsausschluss unter der Voraussetzung vorgesehen, dass ein Dritter, der nicht Kreditinstitut i.S.d. § 186 Abs. 5 AktG ist, Aktien übernimmt mit der Verpflichtung, sie allen Aktionären so zum Bezug anzubieten, wie diese ohne den Ausschluss des Bezugsrechts insoweit bezugsberechtigt wären (mittelbares Bezugsrecht). Damit wird das Bezugsrecht lediglich rein formal ausgeschlossen, materiell wird sichergestellt, dass die Aktionäre ihr gesetzliches Bezugsrecht ausüben können. Damit kommt die Gesellschaft schneller in die Verfügbarkeit der Einlagen und es ist sichergestellt, dass das volle Kapitalerhöhungsvolumen platziert wird.

      Der Ausgabebetrag für die Aktien wird vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter ausgewogener Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt.



      Düsseldorf, im Juni 2015

      GSC Holding AG

      Der Vorstand


      bundesanzeiger 12.06.2015
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.09.14 08:44:58
      Beitrag Nr. 242 ()
      Seite wieder nicht erreichbar........

      Langsam nervt das......
      Avatar
      schrieb am 20.07.14 17:06:11
      Beitrag Nr. 241 ()
      Zitat von herrmannkrages: Mehr sparen geht fast nicht mehr.

      Das stimmt, das Ende der Fahnenstange dürfte erreicht sein.

      Zitat von herrmannkrages: Nun wieder eine Kapitalerhöhung naja abwarten.

      Irgendwie muss es ja weiter gehen, denn das Geschäftsmodell ist grundsätzlich einzigartg und genial. Vielleicht setzen sich die neuen Abomodelle durch?

      GSC Aktionärsbrief Juli 2014

      Liebe Aktionäre, Mitarbeiter und Freunde des Hauses,

      mit diesem Aktionärsbrief möchten wir Sie über die aktuellen Entwicklungen bei der GSC Holding AG informieren und Ihnen über die Schwerpunkte unserer Aktivitäten berichten.


      Optimierung der Unternehmens- und Kostenstruktur mit vollzogenem Umzug abgeschlossen

      In den vergangenen Aktionärsbriefen hatten wir Ihnen über die eingeleiteten Maßnahmen zur weiteren Optimierung der Unternehmens- und Kostenstruktur berichtet. Mit dem im April 2014 vollzogenen Umzug in die neuen Räumlichkeiten konnten die auf den Weg gebrachten Maßnahmen nunmehr abgeschlossen werden. Durch die Verlagerung des Büros werden bei den monatlich anfallenden Mietaufwendungen Einsparungen in einer Größenordnung von über 70 Prozent erzielt. Hierdurch ergibt sich auf Jahresbasis eine Ersparnis im fünfstelligen Euro-Bereich und eine entsprechende weitere Reduktion der Fixkostenbasis. Mit dem Umzug sind die auf der Kostenseite möglichen Maßnahmen nun jedoch weitgehend ausgeschöpft.


      Prüfung weiterer Optimierungsmaßnahmen

      An dieser Stelle hatten wir Ihnen in der Vergangenheit ebenfalls über Überlegungen von Vorstand und Aufsichtsrat hinsichtlich verschiedener weiterer Optionen, wie z. B. einer Zusammenlegung der Aktivitäten der GSC Research GmbH und der GSC Holding AG in einer Gesellschaft, um den zusätzlichen administrativen und Kostenaufwand weiter zu verringern, berichtet.

      Eine Verschmelzung beider Gesellschaften erscheint angesichts der bestehenden Verlustvorträge in Höhe von über 800 TEUR in der GSC Research GmbH und von über 200 TEUR in der GSC Holding AG jedoch wenig sinnvoll, weshalb wir an der bisherigen Struktur weiter festhalten. Vorstand und Aufsichtsrat prüfen derzeit verschiedene Optionen, wie die bestehenden Verlustvorträge genutzt werden können. Hierzu haben auch bereits erste Gespräche mit den beiden größten Einzelaktionären der Gesellschaft stattgefunden.


      Erweitertes Abomodell startete zum 01. Juli 2014

      Im Mai 2014 haben wir in einem ersten Schritt die bereits seit längerem geplante Anhebung der jährlichen Abopreise von 139,00 Euro auf nunmehr 169,00 Euro umgesetzt. In einem zweiten Schritt startete zum 01. Juli 2014 unser erweitertes Abo-Angebot. Neben dem bereits bekannten und bewährten Webseitenabo zum Preis von nun 169,00 Euro, das den Abruf aller Inhalte der Webseite www.gsc-research.de für einen Zeitraum von 12 Monaten ermöglicht, haben wir das GSC Premium Abo und das GSC Premium XXL Abo gestartet.

      Das GSC Premium Abo zum Preis von 349,00 Euro beinhaltet neben dem Zugriff auf alle Inhalte für den 12-Monatszeitraum die zusätzliche automatische Zusendung der erschienenen Berichte als pdf-Dateien zur persönlichen Nutzung für den Abonnenten.

      Insbesondere an den professionellen Nutzer richtet sich unser GSC Premium XXL Abo zum Jahrespreis von 1.199,00 Euro. Dieses Angebotspaket beinhaltet neben den Leistungen des GSC Premium Abos auch die Möglichkeit der Benennung einer "Wunsch-Hauptversammlung", über die GSC Research entsprechend berichten wird. Zudem besteht hier für den Nutzer auch die Möglichkeit des direkten Gesprächs mit GSC Research bzw. ausgewählten Redakteuren über deren Einschätzung zu einzelnen besprochenen Unternehmen. Ein erster Kunde für den neuen GSC Premium XXL Dienst konnte bereits gewonnen werden.


      Kapitalerhöhung im Verhältnis 2:1 zu 1,00 Euro im Zeitraum vom 09. bis 23. Juli 2014

      Wie bereits anlässlich der Vorlage des Geschäftsberichtes in Aussicht gestellt, haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, das bestehende genehmigte Kapital der Gesellschaft in Höhe von 255.000,00 Euro für eine Kapitalerhöhung im Volumen von bis zu 255.000 Aktien auszunutzen. Die Aktien werden unseren Aktionären zum Bezug angeboten. Das Bezugsverhältnis beläuft sich auf 2:1, der Ausgabebetrag beträgt 1,00 Euro je Aktie. Neben dem gesetzlichen Bezugsrecht besteht auch die Möglichkeit, Überbezugswünsche anzumelden und gegebenenfalls von anderen Aktionären nicht bezogene Aktien zu erwerben. Auf dem Zeichnungsschein ist eine entsprechende Rubrik zur Anmeldung etwaiger Überbezugswünsche vorgesehen. Die Bezugsfrist läuft vom 09. bis 23. Juli 2014.

      Nach Ablauf der Zeichnungsfrist können von Aktionären nicht bezogene Aktien im Wege einer Privatplatzierung im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen von Dritten erworben werden. Aufgrund der bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem Bezugsangebot um ein Angebot an unsere bereits bestehenden Aktionäre handelt und dieses kein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien darstellt.


      Geplante Mittelverwendung zur weiteren Stärkung der Kapital- und Liquiditätsbasis

      Die neu einzuwerbenden Eigenmittel sollen zur weiteren Stabilisierung und Stärkung der Kapital- und Liquiditätsbasis der GSC-Gruppe verwendet werden. Neben einer Vermeidung der Inanspruchnahme von verzinslichem Fremdkapital sollen die eingeworbenen Mittel dem weiteren Ausbau der Kernaktivitäten von GSC dienen. Hierzu zählen neben einer punktuellen Ausweitung der HV-Berichterstattung auch die Stärkung unserer Position im Bereich unserer Research-Aktivitäten sowie die Gewinnung von weiteren Mandaten auf diesem Gebiet.

      Parallel arbeiten wir daran, den Bekanntheitsgrad von GSC Research weiter zu erhöhen und hierdurch zusätzliche Nutzer und Nutzergruppen zu erreichen. Hiervon versprechen wir uns ebenfalls eine weitere Festigung unserer Marktstellung als Experten insbesondere im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen, welche sich künftig auch positiv auf die operative Entwicklung der GSC-Gruppe auswirken dürfte.


      Bei etwaigen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


      Freundliche Grüße aus Düsseldorf

      Alexander Langhorst
      - Vorstand -

      --------------------------------------------
      GSC Holding AG
      Tiergartenstr. 17
      D-40237 Düsseldorf

      Tel.: +49 (0)211 / 179 374 - 26
      Fax: +49 (0)211 / 179 374 - 44

      Postversandanschrift:
      GSC Holding AG
      Postfach 48 01 10
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      Telefon Büro Münster:
      Tel.: +49 (0)2501 / 44091 - 21
      Fax: +49 (0)2501 / 44091 - 22

      Email: info(at)gsc-ag.de
      Internet: www.gsc-ag.de

      Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf
      Amtsgericht Düsseldorf, HRB 39531
      Vorstand: Alexander Langhorst
      Aufsichtsrat: Wolfgang Aleff (Vors.), Dr. Georg Issels (Stellv.)
      Avatar
      schrieb am 12.07.14 11:46:42
      Beitrag Nr. 240 ()
      Mehr sparen geht fast nicht mehr. Nun wieder eine Kapitalerhöhung naja abwarten.
      Avatar
      schrieb am 09.07.14 14:42:08
      Beitrag Nr. 239 ()
      Avatar
      schrieb am 14.05.14 16:30:32
      Beitrag Nr. 238 ()
      Der HV-Bericht ist auf der GSC Seite kostenlos abrufbar, habe ihn gerade gelesen. Naja...
      Avatar
      schrieb am 27.03.14 14:14:51
      Beitrag Nr. 237 ()
      Kann wer von der HV berichten ?
      Avatar
      schrieb am 24.03.14 22:40:10
      Beitrag Nr. 236 ()
      Ja, den unverbindlichen Vermittlungsauftrag gibt es immer noch:

      http://www.gsc-research.de/gsc/investor_relations/aktieninfo…
      Avatar
      schrieb am 24.03.14 14:48:05
      Beitrag Nr. 235 ()
      Soweit ich weiß klappt das immer noch ueber dem Vorstand
      Avatar
      schrieb am 24.03.14 11:51:00
      Beitrag Nr. 234 ()
      Korrektur: natürlich nicht Börsenhandel sondern der Handel der GSC-Research-Aktie
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      GSC Holding AG (vormals GSC Info und Beteiligungen AG)