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    KfW-Darlehen, Frage zur Abwicklung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.07.09 22:06:46 von
    neuester Beitrag 22.07.09 16:33:33 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.151.894
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      Avatar
      schrieb am 21.07.09 22:06:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Servus,

      mein Nachbar möchte gerne seine Öl-Heizung durch eine GAS-Heizung austauschen. Nach seinen Informationen fördert das die KfW.

      Er hat bei seiner Hausbank nach den Unterlagen für sein Förderprogramm angefragt. An Unterlagen hat er den Antrag von der KfW bekommen und auch einen Kreditantrag von der Hausbank.

      Wie ist die Abwicklung bankintern ?
      Warum ist ein Kreditantrag von der Hausbank mit dabei ?
      Wie lange dauert es, bis das Guthaben zur Verfügung steht ?
      Auf was genau muss alles geachtet werden ?

      Wäre super nett, wenn mir jemand helfen könnte. Bin zwar Bankkaufmann, allerdings nicht in der Fachrichtung tätig.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 21.07.09 22:19:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.618.271 von martinhauer am 21.07.09 22:06:46warum kümmerst du dich für deinen nachbarn :confused:

      egal...

      also die kfw braucht immer eine kontoführende bank ( die schnibbelt sich auch eine kleine marge raus ist aber schon in den kfw zinsen drin).

      das heisst die hausbank prüft den antrag , ob boni stimmt bzw. die ökostandrads des programmes laut kfw erfüllt sind und schikts dann zur kfw weiter ( was eigentlich nur noch formsache ist ).


      Auszahlungsmodalitäten mußt du mal beim Programm schauen. am besten ww.kfw.de

      gehe stark davon aus das die noch was vom handwerker benötigen bzw. rechnung der heizanlage sowieso ( also nix privatarbeiten :-))

      rückzahlung steht auch im programm drin, meistens hast du eine tilgungsfreie zeit die du nutzen kannst in den programmen( also es werden dann nur die zinsen gezahlt, tilgung später nachgeholt)
      Avatar
      schrieb am 21.07.09 22:20:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.618.271 von martinhauer am 21.07.09 22:06:46ach jetzt erst gelesen, bänker bist du ? schäm dich :p:laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.07.09 23:52:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.618.271 von martinhauer am 21.07.09 22:06:46mein Nachbar möchte gerne seine Öl-Heizung durch eine GAS-Heizung austauschen. Nach seinen Informationen fördert das die KfW.
      Was soll das bringen , ABM ?
      Waermepumpe und Solar wird auf jeden Fall gefoerdert, bis max. 13 000 Euro Zuschuss.
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 01:29:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.619.035 von Pank24 am 21.07.09 23:52:15Waermepumpe und Solar wird auf jeden Fall gefoerdert, bis max. 13 000 Euro Zuschuss.

      Stell mal bitte die Details/Quellen hier rein. Würde mich interessieren.
      Merci im Vorabbereich.

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      Avatar
      schrieb am 22.07.09 08:12:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.619.252 von pardon am 22.07.09 01:29:09Die Quelle bin ich , ich stell das Zeug im Grossraum Muenchen auf.
      Bin aber erst im Oktober aus China zurrueck.
      Waermepumpe www.wei.at
      Ich habe mehrere Links. Kommt noch
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 08:20:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.619.523 von Pank24 am 22.07.09 08:12:31In Schweden gehört sie zu 95 % aller Neubauten: Die Wärmepumpe. Aber sie boomt auch in Deutschland. 2008 wurden 55.000 Anlagen verkauft...

      Heizung mit Zukunft

      Die Wärmepumpe nutzt regenerative Energie aus der Umwelt: Die in Erde, Wasser oder Luft gespeicherte Sonnenenergie oder die natürliche Erdärme. Waermepumpen sind auch in Deutschland auf dem Vormarsch: Rund 300.000 Heizungen mit Wärmepumpe gibt es inzwischen. Die Vorteile sind beachtlich:
      70% Energie der Pumpe gratis, klimafreundlich und unbegrenzt verfügbar
      sehr kostengünstiger Betrieb (siehe unseren Heizungsvergleich)
      sehr flexibles System: in nahezu jedem Gebäude realisierbar
      Unabhängigkeit von Öl- und Gasimporten
      ideal für Niedrigenergiehäuser nach aktuellem Bau-Standard


      http://www.energiesparen-im-haushalt.de/energie/bauen-und-mo…
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 08:45:12
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zur Foerderung (Bestand)
      gibt bis zu 210 Euro pro m2 Kolloektorflache von mind. 20 bis max 40 m2 ( BMU Richtlinien)
      100 l Pufferspeicher pro m2.
      dazu noch 750 Euro wenn die Solaranlage mit einer Waermepumpe eingebaut wird.
      Max. 9150 Euro plus noch die WP Foerderung von 30 Euro m2.
      200 Euro bei effizenten Umwaelzpumpen
      4500 Euro max bei Warmepumpe


      Max 13 850 Euro Foerdeung !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


      70-80 % Warmwasser, 50 % Heizungseinspeisung. mehr ist wirtschaftlich nicht sinnvoll.

      Gesamtarbeiszahl 1:8 bei Heizkoerper und bis zu 1:13 bei Fussbodenheizung und Wandheizung.
      Bedeutet 1:8 sind 1,25 Kwh pro zuvor verbauchten liter Heizoel oder m3 Gas.
      Bzw Stromkosten kaum noch relevant.

      Warmepumpe nu 4-5 Monate pro Jahr im Betrieb .

      Soweit gesehen gibts die Foerdeung auch bei Luftwarmepumpen, obwohl ich kein grosser Freund davon bin.
      Verkaufen wuerd ich Sie trotzdem,nur falls gewuenscht.

      Gesamtwirkungsgrad eines GuD Gaskraftwerkes von Siemens n= 57,5 %
      Dazu sind Gasktraftwerke ideal mit Windkeaftwerken kombinierbar, da in 20 min auf volleistung und sehr gut regelbar.
      Es koennen so 45% des Gesamtstromes in Europa mit Windkraft wirtschaftlich hergestellt werden. 50% regenerativ mit
      Wasserkraft, Geothermie und Biomasse sind realistisch .

      Orginaltext

      Förderung von Solarkollektoranlagen
      Antragsverfahren

      Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage zu stellen. Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden (Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages) und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird.

      Achtung: Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind ab dem 1.10.2009 hiervon abweichend vor Vorhabensbeginn zu stellen.

      Es wird den Antragstellern empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt. Nähere Informationen hierzu finden Sie nebenstehend.

      Die Antragstellung ist unter Verwendung des vorgeschriebenen aktuellen Antragsformulars und des Formulars der Fachunternehmererklärung vorzunehmen (siehe nebenstehend). Die Verwendung veralteter Antragsformulare ist nicht zulässig.

      Eine Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn die folgenden Unterlagen vollständig eingereicht werden:
      Der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen Formular)
      Die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen Formular)
      Die Rechnung (in Kopie)

      Bitte beachten: Unaufgefordert eingereichte Originalunterlagen werden nicht zurückgesandt!

      Bei der Eigenmontage einer Solarkollektoranlage und einer besonders effizienten Solarkollektorpumpe kann die Fachunternehmererklärung vom Antragsteller ausgefüllt und unterschrieben werden.
      Basisförderung von Solarkollektoranlagen

      Hinweis: Für Anlagen, die auf Gebäuden errichtet werden, bei denen ab dem 01. Januar 2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde, verringern sich die unten genannten Basisförderbeträge um 25 %.
      1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung

      Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Basisförderung 60 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 Euro je Anlage.
      2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung

      Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 105 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche.

      Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² Bruttokollektorfläche wird für die ersten 40 m² 105 Euro je m² Bruttokollektorfläche und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche gewährt.
      3. Erweiterung von Solarkollektoranlagen

      Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarkollektoranlagen um bis zu 40 m² Solarkollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem, angefangenem m² Bruttokollektorfläche.
      Bonusförderungen

      Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarkollektoranlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit den folgenden Bonus-Förderungen bezuschusst werden:
      Kesseltauschbonus

      Die Errichtung von Solarkollektoranlagen wird zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern gleichzeitig der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird. Dieser Bonus wird auch bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m² gewährt.

      Der Bonus beträgt bei der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung 750 Euro und in der Kombination von Kesseltausch mit Solarkollektoren zur alleinigen Warmwasserbereitung 375 Euro. Diese Förderung ist bis zum 31.12.2009 (Tag der Antragstellung) befristet.

      Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn der Kesseltausch in Verbindung mit der Errichtung einer Solarkollektoranlage vorgenommen wird. Ein bloßer Kesseltausch ohne Errichtung einer Solarkollektoranlage ist nicht förderfähig.

      Gleichzeitigkeit von Kesseltausch und Installation der Solarkollektoranlage: Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Inbetriebnahmedaten der Solarkollektoranlage und des Kesseltausches zu beachten. Innerhalb dieser sechsmonatigen Frist muss der Antrag gestellt werden.

      Der Bonus für den Kesseltausch muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation des Brennwertkessels ist durch Rechung der Fachfirma nachzuweisen.

      Der Kesseltauschbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus (siehe unten) kumulierbar.
      Regenerativer Kombinationsbonus

      Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solaranlage (siehe oben) kann ein Bonus von 750 Euro gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage (gemäß Nr. 11.2 der Förderrichtlinie) oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage (gemäß 11.3.1 der Förderrichtlinie) errichtet wird.

      Gleichzeitigkeit der Maßnahmen: Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Inbetriebnahmedaten der beiden Maßnahmen zu beachten. Innerhalb dieser sechsmonatigen Frist muss der Antrag gestellt werden. Für beide Maßnahmen ist ein separater Antrag zu stellen.

      Der regenerative Kombinationsbonus ist nicht mit dem Effizienzbonus (siehe unten) kumulierbar.
      Effizienzbonus

      Die Errichtung einer Solarkollektoranlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung (bzw. zur solaren Kälteerzeugung oder zur Herstellung von Prozesswärme) kann mit einem Effizienzbonus gefördert werden.

      Dies gilt auch bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen von mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je m².

      Voraussetzung für die Gewährung des Effizienzbonus ist, dass die Solaranlage auf einem Gebäude errichtet wird, das einen besonders geringen Primärenergiebedarf hat und dies durch einen Energiebedarfsausweis nachgewiesen wird (s .u.).

      Effizient im Sinne der Förderrichtlinien sind Gebäude, die die Anforderungen an den spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlust oder -transferkoeffizienten (HT´) bei Wohngebäuden nach § 3 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 1 Tabelle 1, bei Nichtwohngebäuden nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit Anlage 2 Tabelle 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) in der jeweils geltenden Fassung Stufe 1: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 nicht überschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mindestens 30 % unterschreiten oder Stufe 2: bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 um mindestens 30 % unterschreiten oder bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994 um mindestens 45 % unterschreiten.

      Die Systemeinbindung soll nach Maßgabe des Energieausweises auf der Grundlage des Energiebedarfs erfolgen. Außerdem wird der Effizienzbonus nur dann gewährt, wenn der hydraulische Abgleich sowie die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage vorgenommen wurde.

      Die Höhe der Förderung (Basisförderung plus Effizienzbonus) beträgt bei Stufe 1 das 1,5-fache und bei Stufe 2 das Zweifache der Basisförderung für die Solarkollektoranlage.

      Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:
      Energieausweis auf der Basis des Energiebedarfs nach EnEV 2007 oder Energiebedarfsausweis nach § 13 der EnEV 2002 oder EnEV 2004
      Nachweis über den hydraulischen Abgleich und die gebäudebezogene Anpassung der Heizkurve der Heizungsanlage. Dieser Nachweis ist in dem Formular der Fachunternehmererklärung zu erbringen.
      Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen

      Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, so kann pro Pumpe ein Bonus von 50 Euro gewährt werden.

      Als besonders effiziente Solarkollektorpumpen gelten Pumpen in permanent erregter EC-Motor Bauweise oder Pumpen, die ausschließlich aus Strom aus einem fotovoltaischen Modul versorgt werden, das über keinen Netzanschluss verfügt.

      Der Bonus für die Solarkollektorpumpe muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation de Solarkollektorpumpe ist durch Rechung der Fachfirma nachzuweisen und ist in der Fachunternehmererklärung aufzuführen.
      Bonus für besonders effiziente Umwälzpumpen

      Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarkollektoranlage eine besonders effiziente Umwälzpumpe eingebaut, so kann pro Heizungsanlage ein Bonus von 200 Euro bewilligt werden.

      Die Umwälzpumpe muss Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das mit voreinstellbaren Thermostatventilen an den Heizkörpern und ggf. mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist.

      Als besonders effiziente Umwälzpumpen gelten Pumpen, die die Bedingungen des freiwilligen Energielabels der Klasse A der Pumpenhersteller erfüllen. Ein Nachweis über den gemäß VOB/C - DIN 18 380 durchgeführten hydraulischen Abgleich ist mit dem Formular der Fachunternehmererklärung zu erbringen.

      Der Bonus für die besonders effiziente Umwälzpumpe muss zusammen mit der Förderung der Solarkollektoranlage beantragt werden. Die Installation der besonders effizienten Umwälzpumpe ist durch Rechnung der Fachfirma nachzuweisen und ist in der Fachunternehmererklärung aufzuführen.
      Innovationsförderung


      Hier BAfA ( ein wenig muehsam zum lesen)
      http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/sola…
      Warmepume Allgemein
      http://www.klima-innovativ.de/
      http://www.heatpumpcentre.org/
      Mein Thread ( hat nur teilweise mit Heizung zu tun, grht dot um Oel)
      Thread: Alternativen zu Öl
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 09:44:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hier noch KfW.
      Aber keine Ahnung zur Abwicklung u.s.w
      Und dieverse Rechtschreibfehler von Mir einfach ueberlesen.

      Energieeffizient Sanieren
      http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/Bauen_Wohnen_Energiesp…
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 10:00:22
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.620.128 von Pank24 am 22.07.09 09:44:04also ich habe das mit der Kfw vor fünf Jahren gemacht (Brennwert-Gerät) und das Ganze hat super geklappt. Die Bank oder Sparkasse stellt für dich den Antrag über die Höhe des Darlehens (Kostenvoranschlag) und schwuppdich hast du die Kohle nach zirka einem Monat auf dem Konto (musst natürlich, aber das weißt du ja als Banker (:D), entsprechende Sicherheiten besitzen). Alles null Affäre. Dann geht's ans Abzahlen, ich weiß nicht, ob sich da die Modalitäten wegen der Krise geändert haben, aber normalerweise löhnst du ein Jahr nix, und dann alle drei Monate,je nachdem, wie schnell du abzahlen willst. Sollte auf jeden Fall jeder machen, der sich mit Solar oder Energiespar beschäftigt. Auf dem Kreditmarkt ist das Kfw-Angebot absolut konkurrenzlos.
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 10:07:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.620.297 von nordstradie am 22.07.09 10:00:22Bin kein Banker. Gibt dort auch viele Angebote bis zu 30 Jahre ( 2 Jahre Tilgungsfrei) u.s.w
      Und Texte b.z.w Bestimmungen gibts dort noch viel mehr.
      Die Hausbank sollte aber Bescheid wissen.
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 10:34:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.620.361 von Pank24 am 22.07.09 10:07:29sorry, meinte ja auch die Nummer eins...
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 11:12:14
      Beitrag Nr. 13 ()
      Meine Frage: Ist es richtig das kfw-Kredite nicht beantragt, bereitgestellt und ausgezahlt werden dürfen, bevor nicht die Voraussetzungen für die Erfüllung des Projekts erüllt sind?
      z. B. vorliegen der Baugenehmigung vor Antragstellung.
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 11:47:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.620.929 von Friederich1 am 22.07.09 11:12:14ja

      bevor ausgezahlt wird, werden die voraussetzungen geprüft. Da solltest du schon wissen was wie wo wann du was verbauen möchtest und es den Vorgaben des kfw - Programms entspricht

      Bei der Auszhalung kriegst du das Geld auch net Blanko sondern gegen Rg.Vorlage
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 12:58:30
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.621.253 von Latinl am 22.07.09 11:47:44Danke für die schnelle Antwort. Klasse !
      In meinem Fall geht es darum, ob die Bank ohne Vorhandensein
      einer Baugenehmigung den kfw-Kredit beantragen darf ?
      Also zwingend vorgeschrieben ist, daß alle Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Wenn nicht, kein Kredit.
      Noch eine kleine Bitte; gibts eine Quellenangabe? Danke im voraus.
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 13:39:37
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ganz wichtig:
      Auf keinen Fall vor der Genehmigung des Kredits einen Auftrag vergeben.
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 14:04:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.621.939 von Friederich1 am 22.07.09 12:58:30ja moment , was für ein bauvorhaben hast du ? oder kauf einer bestandsimmo ?

      falls du bauen willst und die imm selbst nutzt gibts ganz klassisch die Prgramme 124 + 126 Wohneigentumsprogramm. Da braichst du kein Nachweis,lediglich Aufstellung der Kosten ( max. 30% der Gesamtkosten kannst du bentragen bzw. gibt glaub ich auch ein CAP der Höhstsumme). Solltest aber schauen ob der Kredit günstiger ist wie die Huptfinanzierung, bei manchen direktbanken lohnt dieses Programm nicht weil die günstiger sind.

      Alle anderen Prgramme sind an Maßnahmen gebunden. Wenn du bauen willst wirst du ja schon Angebot bzw. Vorstellungen haben :confused: Und gehe auch stark davon aus das du die FN Frage geklärt hast :confused:

      Normalerweise hat man Vorstellungen und klärt die FN Frage. Und dann sollte die Hausbank einem das ganze mit der Kfw erklären können. Verstehe die Fragen net
      Avatar
      schrieb am 22.07.09 16:33:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.622.513 von Latinl am 22.07.09 14:04:08Ich berichte mal von einem Fall, den ich sehr gut kenne.

      Ich gehe zur Bank und frage nach einer Finanzierung für eine Gewerbeimmobilie. Die Baugenehmigung steht noch aus. Nach Prüfung durch die Bank, erhalte ich die Zusage für einen kfw-Kredit.
      Bereitstellung der Kreditsumme auf einem gesonderten Konto. Die Baugenehmigung kommt nach 6 Monaten und beinhaltet Auflagen, die weitere 6 Monate Bearbeitung auslösen.
      Nach Fertigstellung des neuen Konzepts lehnt die Bank das neue Konzept ab und kündigt die kfw-Finanzierung.
      Mit der Kündigung kommt eine Rechnung über € 11.000,00 Bereitstellungszinsen. Der Kredit wurde nicht angefaßt.

      Diese 11T will mein guter Bekannter nicht zahlen. Er sucht nach Günden, um gegen die Bank vorgehen zu können.
      Ein erster Grund wäre die fehlende Baugenehmigung bei der Antragstellung.
      Gibt es vielleicht weitere Gründe? Bitte mit Quellenangabe.
      Allen, die mit Rat zur Seite stehen, Dank im voraus.


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