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    Biofrontera - Heiße Turnaround-Spekulation (Seite 2510)

    eröffnet am 08.09.09 12:28:32 von
    neuester Beitrag 10.05.24 12:49:43 von
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      Avatar
      schrieb am 25.08.18 20:27:51
      Beitrag Nr. 41.447 ()
      zu dem Thema nochmals die Einschätzung des "Edelweiss-Reportes":

      "Dusa recently filed a legal suit against Biofrontera, claiming that Biofrontera’s BF-RhodoLED
      infringes two of its patents. Patents ‘991 and ‘289, entitled “Illuminator for Photodynamic Therapy”, cover all such devices that may be described as “a plurality of light sources configurable in a spaced relationship to a patient to treat or diagnose a dermatological condition”. As per Dusa, Biofrontera’s Ameluz + BF-RhodoLED solution meets all conditions set forth in DUSA’s patents. However, DUSA’s litigation filing comes in ~18 months after Ameluz’s launch. We believe Dusa does not have a very strong case as it relies on the wide, all encompassing language in the patent."

      http://static-news.moneycontrol.com/static-mcnews/2018/04/Su…
      S. 10/11
      Avatar
      schrieb am 25.08.18 19:57:54
      Beitrag Nr. 41.446 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.534.947 von Massimo85 am 25.08.18 19:49:34Ok, musste kurz reinsehen.

      „The ’289 Patent is currently the subject of litigation against Petitioners in the District of Massachusetts,...“

      Das heißt m.E. dass Biofrontera verklagt wurde auf Patentverletzung, ist das richtig?

      Wenn ja, dann ist das die ganz normale Abwehrstrategie das Klagepatent für nichtig erklären zu lassen, denn dann wäre die Klage von Dusa ja gegenstandslos.

      Außerdem folgendes (siehe Punkt II, B). Es werden wie ich vorher geschrieben habe Neuheit (Anticipation) und Erfinderische Tätigkeit (Obviousness) geltend gemacht. Also alles normal, und nicht nur auf obviousness basierend. Rein objektiv scheint der geltend gemachte stand der Technik ganz ok zu sein. Letztlich aber muss das Gericht entscheiden.

      Hoffe das ich nur allesamt soweit klargestellt habe.

      Ich wollte dir Biene auch zeigen, dass ich durchaus Interesse habe, was beizutragen, jetzt wo Spam und Dauerschreiberlinge verschwunden sind. Hoffe das ist ok.
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.08.18 19:56:43
      Beitrag Nr. 41.445 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.533.324 von abgemeldet-486279 am 25.08.18 13:09:09
      Zitat von Master-of-Disaster: noch was zum Rechtsstreit zwischen DUSA und Biofrontera :

      Am 22.08.2018 hat es irgendeinen Fortschritt gegeben:

      https://portal.unifiedpatents.com/ptab/case/IPR2018-01585


      Da findet man u. a. die "PETITION FOR INTER PARTES REVIEW OF U.S. PATENT NO. 8,216,289 " , datiert auf 22.08.2018:

      https://s3-us-west-1.amazonaws.com/ptab-filings%2FIPR2018-01…

      (Hier ist Biofrontera als "Petitioners ", übersetzt "Kläger", aufgeführt :confused: )


      Full Text Suche:

      https://portal.unifiedpatents.com/ptab/caselist?sort=-filing…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://portal.unifiedpatents.com/ptab/caselist?sort=-filing…


      Abgleich mit DUSA

      https://portal.unifiedpatents.com/ptab/caselist?sort=-filing…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">https://portal.unifiedpatents.com/ptab/caselist?sort=-filing…


      Für Laien kaum abschätzbar ob DUSA Rechte ableiten kann?
      Es wird versucht durch bereits früher erstellten internationaler Publikationen und Patente das alleinige Anrecht von DUSA zu entkräften. (zu allgemein gefasst und es gibt ältere Patente usw.)
      Wieso geht DUSA gerade jetzt gegen Biofrontera vor :laugh:
      Es gibt im Moment unterschiedlichste Lampen die das Patent verletzen müssten!
      zum Beispiel die besonders für großflächige Läsionen entwickelte
      http://omniluxled.com/
      usw.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.08.18 19:49:34
      Beitrag Nr. 41.444 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.534.842 von biene463 am 25.08.18 19:15:44Ja, ich dachte es handelt sich um eine Klage gegen Biofrontera.

      Wenn ich das falsch aufgefasst habe, dann werde ich das genauer anschauen. Ich habe nur auf Basis der obigen Posts geantwortet, die etwas widersprüchlich waren.

      Generell wollte ich nur sagen, diese Antragstellung ist ganz klassisch, nichts besonderes oder außergewöhnliches.

      Aus meiner Erfahrung mit US Verfahren im Patentrecht sind die Ausgänge immer ungewiss.

      Meine Posts sind allgemein zu verstehen, ich kann mich aber im Urlaub ab Mitte nächster Woche mal zumindest die formalen Aspekte ansehen.

      Bitte vielmals um Entschuldigung falls ich das tatsächlich falsch verstanden habe. Dachte jemand hätte gegen Biofrontera geklagt.... werde das klarstellen
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      Avatar
      schrieb am 25.08.18 19:15:44
      Beitrag Nr. 41.443 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.534.458 von Massimo85 am 25.08.18 17:28:39Ich glaube, es geht hier um ein Dusa-Patent und die Einwände kommen von Biofrontera.

      Verstehe ich Dich richtig, dass aus Deiner Sicht an den Bio-Einwänden gegen das Dusa-Patent nicht viel dran ist und Dusa (nicht Biofrontera!) sogar durch Änderung an den Ansprüchen auf die Einwände von Bio reagieren kann.

      Ist also vorliegend das DUSA-Patent recht stark oder was willst Du sagen?

      Bei Dir klingt das irgendwie so, als ob Deine Ausführungen sämtlich für Biofrontera sprechen. Bitte klarstellen.
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      schrieb am 25.08.18 17:28:39
      Beitrag Nr. 41.442 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.533.534 von abgemeldet-486279 am 25.08.18 13:59:36Hallo,

      das ist standardmäßiges Geplänkel und bedeutet, dass beantragt wurde, das Patent in der erteilten Fassung wegen mangelnder erfinderischer Tätigkeit (im US recht obviousness genannt) zu widerrufen.

      Den Antrag wird Biofrontera wohl kaum gegen sich gestellt haben :)

      Aus dem obigen Satz geht nicht hervor, dass das Patent durch den Stand der Technik vorweggenommen wäre (In US anticipation genannt, im europäischen Recht Neuheit). Dies ist schon mal ganz gut, da dann kein Stand der Technik gefunden wurde, der den erteilten Ansprüchen allein voll entgegensteht. Dies aber nur basierend auf dem obigen Zitat, korrigiert mich, wenn mehr drin steht.

      Kurz: Ganz normales Vorgehen gegen das Patent. Ob das Vorbringen stark ist, dazu müsste ich mich einlesen, als nicht Chemiker fällt mir das eher schwer. Wirkt aber nicht sonderlich stark und wird aller Voraussicht nach dazu führen, dass die Einwände abgewiesen werden und es bei der erteilen Form bleibt.

      Grundsätzlich kann Biifrontera im Verfahren durch Änderung an den Ansprüchen auf die Einwände reagieren. Dh, nur weil der Einwand rechtlich korrekt ist, heißt das nicht, dass nicht doch irgendetwas vom Patent übrig bleibt. Kann in eingeschränkter Fassung aufrechterhalten bleiben.
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      Avatar
      schrieb am 25.08.18 13:59:36
      Beitrag Nr. 41.441 ()
      Wenn ich das jetzt alles richtig verstehe, hat BF beim UNITED STATES PATENT AND TRADEMARK OFFICE einen Antrag zur Änderung des besagten Patents beantragt (Begründung: "as unpatentable under 35 U.S.C. § 318(b)").
      Sollte nun BF mit dem Antrag durchkommen, wäre die Patentklage von DUSA hinfällig. (?)
      7 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 25.08.18 13:35:41
      Beitrag Nr. 41.440 ()
      Viel Text, kurzer Sinn:

      " VI. CONCLUSION

      Petitioners request inter partes review of the ’289 Patent be instituted and that the Challenged Claims be cancelled as unpatentable under 35 U.S.C. § 318(b).

      Dated: August 22, 2018 "
      Avatar
      schrieb am 25.08.18 13:24:26
      Beitrag Nr. 41.439 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 58.533.324 von abgemeldet-486279 am 25.08.18 13:09:09Nicht "Kläger" sondern "Antragsteller" ....
      Avatar
      schrieb am 25.08.18 13:09:09
      Beitrag Nr. 41.438 ()
      noch was zum Rechtsstreit zwischen DUSA und Biofrontera :

      Am 22.08.2018 hat es irgendeinen Fortschritt gegeben:

      https://portal.unifiedpatents.com/ptab/case/IPR2018-01585


      Da findet man u. a. die "PETITION FOR INTER PARTES REVIEW OF U.S. PATENT NO. 8,216,289 " , datiert auf 22.08.2018:

      https://s3-us-west-1.amazonaws.com/ptab-filings%2FIPR2018-01…

      (Hier ist Biofrontera als "Petitioners ", übersetzt "Kläger", aufgeführt :confused: )
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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