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    Griechische Staatsanleihen kaufen? - 500 Beiträge pro Seite (Seite 18)

    eröffnet am 07.02.10 18:42:13 von
    neuester Beitrag 07.04.15 17:25:06 von
    Beiträge: 8.521
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      schrieb am 05.11.13 13:49:27
      Beitrag Nr. 8.501 ()
      Ich habe mich auch bei meiner Bank erkundigt und die verlangen keine Gebühren für Übertragungen, daher bitte die Leute die gerne die Griechen Kosteneffizient los werden wollen, können sehr gerne auch an mich wenden bzw. eine private Nachricht, damit wir die Details klären und dies abwickeln können.
      Avatar
      schrieb am 22.11.13 20:46:08
      Beitrag Nr. 8.502 ()
      Unabhängig von den geplanten Klägergemeinschaften reichte die DSW nach eigenen Angaben bisher zehn Klagen bei verschiedenen Gerichten ein. Bezogen auf die einst 4000 registrierten Anleger handelte es sich im Schnitt um Anlagen in der Größenordnung von 25 000 Euro.

      Wer kennt die Standorte???
      Avatar
      schrieb am 27.11.13 10:20:20
      Beitrag Nr. 8.503 ()
      http://www.finanzen.net/nachricht/anleihen/Anleihehalter-sol…

      Dann kann man ja mit z.B. spanischen oder italienischen Staatsanleihen bald die Straße pflastern.
      Avatar
      schrieb am 14.12.13 20:34:28
      Beitrag Nr. 8.504 ()
      Einen Vorgeschmack auf das Geschehen liefern dieser Tage die Erwiderungen Griechenlands auf die Klagen deutscher Anleger. Sie könnten schlicht gar keine griechischen Anleihen besessen haben, ist eine der Antworten Griechenlands, die das Land über die international tätige Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton deutschen Anlegern übermitteln ließ. Schließlich seien die Anleger nicht Teilnehmer des Girosystems der griechischen Zentralbank.

      http://www.faz.net/aktuell/finanzen/anleihen-zinsen/staatsan…

      Liegt Griechenland eigentlich in Europa oder in Afrika?

      Ohne Worte :rolleyes:

      Aldy
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      Avatar
      schrieb am 15.12.13 19:49:06
      Beitrag Nr. 8.505 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.051.334 von Aldy am 14.12.13 20:34:28Wieso, stimmt doch! Sowas nennt man Wertrechte... siehe Wertpapierrechnung.
      Eigentümer der Wertrechte sind die Banken (Schuldbuch).
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.

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      schrieb am 15.12.13 21:12:23
      Beitrag Nr. 8.506 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.053.802 von ACundDC am 15.12.13 19:49:06Weiß ich doch.:rolleyes:
      Das zeigt aber auch wie amateurhaft die Kläger zu Werke gehen - solche Steilvorlagen ("Besitzer der Anleihen") sind für CGSH ein gefundenes Fressen, um den Ball schön pingpong hin- und herzuspielen.

      Bin froh daß ich bei der ersten Klagewelle nicht dabei bin - genau so ein Hickhack (zahlt ja alles der Anleger) habe ich nämlich schon geahnt.
      Da warte ich doch lieber erstmal die ersten Urteile ab.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 16.01.14 13:41:32
      Beitrag Nr. 8.507 ()
      Erstes (fremdes) Urteil / Klage in Griechenland

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      wir möchten Sie heute darüber informieren, dass ein erstes Urteil in der Sache Griechenland vor einem deutschen Gericht gefällt wurde. Leider wurde die Klage abgewiesen. Es sei erwähnt, dass diese Klag nicht eine von der SdK initiierte Klage ist. Daher ist uns das Urteil vom Landgericht Konstanz vom 19. November 2013 auch erst vor kurzem bekannt geworden.
      Hoheitliches Handeln
      Das Landgericht Konstanz begründet seine Entscheidung damit, dass infolge des hoheitlichen Handelns der Beklagten die streitgegenständliche Anleihe nicht mehr existieren würde. Eine nähere Ausführung des Urteils finden Sie hier:

      http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/kapitalanlagerecht…

      Wir halten diese Begründung zwar für falsch, nehmen diese jedoch zur Kenntnis. Für unsere Klagen dürfte dies eher nachteilige Auswirkungen haben, da nun wohl andere Gerichte ebenfalls sich auf diese bequeme Position des LG Konstanz zurückziehen könnten.
      Klagen in Griechenland
      Während wir in Griechenland immer noch auf ein Urteil des obersten Verwaltungsgerichtshofes warten (mittlerweile kann man wohl davon ausgehen, dass dieses von der politischen Klasse gezielt verschleppt wird), plant die griechische Vereinigung der Anleiheinhaber eine weitere Klage in Griechenland vorzubereiten. Damit soll der Mehrheitsbeschluss der Anleiheinhaber zumindest für die Anleiheinhaber, die nicht zugestimmt haben, als nicht verbindlich erklärt werden. Das Hauptargument ist, dass die Banken (also die Teilnehmer dieses Systems, die die einzigen unmittelbar Stimmberechtigten waren) ihre Zustimmung nur deswegen gegeben haben, weil diese die Rekapitalisierung und die Steuervorteile erhalten haben. Wir werden das Vorgehen intern prüfen, und dann entscheiden, ob wir uns auch dieser Klage anschließen.

      Wir raten derweil weiterhin zur Geduld. Aktuell sind die Ansprüche aus unserer Sicht nicht von der Verjährung bedroht. Daher sollte man zunächst abwarten, bevor man sein Geld für eventuell sinnlose Klagen ausgibt.
      Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter info@sdk.org oder 089 / 2020846-0 zur Verfügung.
      München, den 16. Januar 2014
      SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
      Hinweis: Die SdK und an der Erstellung des Newsletters beteiligte Personen halten Anleihen Griechenlands!
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      Avatar
      schrieb am 16.01.14 14:00:46
      Beitrag Nr. 8.508 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.240.305 von ACundDC am 16.01.14 13:41:32Beim ICSID in Washington laufen mittlerweile 3 erfolgsversprechende Klagen gegen Gr.

      In Gr. wir die Klage verschleppt... aber warum, wenn jene eh abgewiesen
      werden soll? Das macht nicht viel Sinn. Zum EugH gehts ja sowieso und die
      übrigen Klagen laufen auch weiter... und dann noch die Neuemissionen...
      Schon sehr denkwürdig. :confused:
      Avatar
      schrieb am 25.02.14 08:18:06
      Beitrag Nr. 8.509 ()
      Avatar
      schrieb am 07.03.14 13:42:24
      Beitrag Nr. 8.510 ()
      Avatar
      schrieb am 07.04.14 18:47:11
      Beitrag Nr. 8.511 ()
      Decision 1116/2014 of the Greek Council of State, addressing some of the petitions for the annulment of the PSI, upheld the legality of the programme. It came with a strong minority judgment by seven out of the twenty eight judges of the court, who (the minority judges) found the Act as being contrary to the Greek constitution and the ECHR, in essence accepting the arguments projected by the claimants and their counsels. Among other peripheral judgments, the decision in its almost one hundred pages reaches a number of conclusions in support of the programme, which, are the following:
      a) An investment in sovereign debt by means of acquisition of government issued bond titles shall not be seen as different from any other investment in third parties’ risk since, above all, it constitutes a legal relationship founded on the provision of credit. In light of the financial tsunami threatening the Greek economy prior to the application of the PSI and within the frame of the above mentioned arguments the Greek Bondholders Act, and the PSI specifically cannot, be found as contravening articles 5 and 25 par. 1 of the Greek Constitution (free development of one’s personality and proportionality principle respectively) or generally the legal principles deriving from the Greek Constitution, the EU Law and the ECHR as the claimants have argued.
      b) The decision of the Greek Council of State also deals in an obiter dictum with the fact that the Bank of Greece Central Securities Depository is an indirect securities’ holding system where only the participant financial institutions are registered and not the end-investors. The decision assesses the legal relationship between the end-investors and the issuer of the securities (i.e. the Greek State) as regards the rights attributed through the GGBs as intermediated dematerialised securities to the bondholders and it denies a breach of overarching rights, caused by the ministerial decisions and the Greek Bondholders Act.
      c) The decision states that according to the Creek Constitution and to the first additional protocol of the ECHR, in case of imperative public interest any limitation of contractual property rights is permissible provided that it is deemed necessary under specific circumstances, adequate for the public interest the satisfaction of which is to be served and in agreement with the principle of proportionality. In the PSI case reasons of public interest justified public intervention and decrease of private property since such intervention was not contrary to the principle of proportionality. The cancellation of the GGBS and their substitution for new securities, although severe and harsh in nature, cannot be deemed inadequate or disproportionate as, in their absence, the most likely result would be the Greek default and the total collapse of the Greek economy, which in its turn would have unpredictable repercussions and undoubtedly would put under risk the satisfaction of the rights of all investors in the Greek public debt.
      d) In accordance with the principle of equality (article 4 par. of the Greek Constitution) natural persons are not entitled to any privileged treatment vis a vis the rest of the creditors of the Greek State no matter how small the amount of the GGBs they hold.
      Avatar
      schrieb am 09.04.14 15:38:57
      Beitrag Nr. 8.512 ()
      Zeit die Anleihen zu verkaufen; morgen will Griechenland eine 5-jährige Anleihe am Markt platzieren, daher wird hier noch bis morgen schön Kurspflege bei den alten Anleihen betrieben und so die Rendite der neuen möglichst weit gedrückt.
      Avatar
      schrieb am 17.05.14 09:45:15
      Beitrag Nr. 8.513 ()
      Schiedsgerichtsverfahren

      Erfreuliche Nachrichten gibt es derweil bezüglich des geplanten
      Schiedsgerichtsverfahrens gegen Griechenland zu berichten. Wir sind mittlerweile
      mit einer renommierten international tätigen Kanzlei in Gesprächen über das
      Schiedsverfahren und stehen kurz vor der Fertigstellung des Klagemodells. Wir
      erwarten hier spätestens bis Ende Januar 2013 eine endgültige Entscheidung.
      Nachdem zuvor die von uns angesprochenen Kanzleien zwar hohe
      Erfolgsaussichten gesehen haben, aber aufgrund interner Richtlinien das Mandat
      nicht annehmen durften, da europäische Kollegen der Kanzleien für die Gegenseite
      (EFSF, Banken) aktiv waren, konnten wir in den letzten Tagen deutliche
      Fortschritte in der Angelegenheit verzeichnen.
      Wir betrachten eine Klage vor dem Schiedsgericht als sehr interessant, da wir dieser
      sehr hohe Erfolgsaussichten zubilligen. Für die Betroffenen ist hierbei wichtig zu
      wissen: Es ist nicht möglich, an der Schiedsgerichtsklage teilzunehmen, wenn Sie
      gleichzeitig ein juristisches Verfahren gegen Griechenland vor einem ordentlichem
      Gericht anstrengen!
      Sollten Sie noch Fragen zu unseren aktuellen Newsletter oder generell zur
      Griechenlandproblematik haben, können Sie uns gerne per E-Mail unter
      info@sdk.org oder telefonisch unter 089 / 2020846-0 erreichen.
      München, 4.12.2012
      Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
      Hinweis: Die SdK und an der Erstellung des Newsletters beteiligte Personen halten
      Anleihen Griechenlands!


      http://www.ekathimerini.com/4dcgi/_w_articles_wsite2_1_09/05…
      Avatar
      schrieb am 17.05.14 19:56:45
      Beitrag Nr. 8.514 ()
      danke fürs Posten des englischen Artikels. Sehr interessant und gut zu lesen... die Seite werde ich mir auf jeden Fall merken
      Avatar
      schrieb am 23.06.14 11:43:28
      Beitrag Nr. 8.515 ()
      20.06.2014

      Das Landgericht Mühlhausen hat auf die Klage des BSZ Anlegerschutzanwaltes Walter Limmer die Commerzbank zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe der erworbenen Griechenlandanleihen zuzüglich entgangener Nutzung in Höhe des durchschnittlichen Tagesgeldzinssatzes verurteilt.


      Weiter hat das Landgericht Mühlhausen festgestellt, dass sich die Commerzbank mit der Annahme des Angebots der Klägerin auf Übertragung der Anleihen in Verzug befindet.

      Der Sachverhalt stellte sich so dar, dass der Ehemann der Klägerin im Jahre 2010 Griechenlandanleihen in Höhe von nominal EUR 15.000,00 mit zweijähriger Laufzeit über die Commerzbank erworben hat. Diese Anleihen wurden im Zuge der Umsetzung der Vorgaben der sog. Troika wertmäßig herabgestuft, so dass ein Wertverlust von ca. 50 % eintrat.

      Rechtsanwalt Limmer: ,,Meine Mandantin hat vorgebracht, dass ihr Ehemann im Beratungsgespräch darauf Wert legte, ein sicheres Produkt mit moderater Gewinnerwartung zu erwerben. Dies wurde ihm nach seiner Darstellung durch den Mitarbeiter der Commerzbank im Hinblick auf die Griechenlandanleihe zugesichert, weil die Rückzahlung der Anleihe in vollem Umfange über die BRD, respektive EU oder IWF, garantiert sei. Aufgrund dieser Zusage, habe er sich zum Kauf entschlossen."

      Nach Vernehmung der Zeugen und zwar des Ehemanns der Klägerin, der seine Ansprüche an die Klägerin abgetreten hatte, und des Mitarbeiters der Bank, ist das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der Mitarbeiter der Commerzbank mit der vorzitierten Äußerung das Risiko marginalisiert und damit den Kaufentschluss herbeigeführt habe und somit von einer fehlerhaften Beratung auszugehen ist.

      Das Landgericht Mühlhausen stellt weiterhin fest: ,,Dass nach dem Schuldenschnitt die Anlage gerade nicht (mehr) als Altersvorsorge geeignet ist - s. Laufzeiten - und sich mehr als nur ein kalkulierbares Ausfallrisiko und gerade nicht dessen Abwendung durch die Geberstaaten oder gar ein Einspringen der BRD realisiert hat, steht außer Streit und im Widerspruch zur Beratung durch den Zeugen ...."

      Bemerkenswert ist, so Rechtsanwalt Limmer, dass das Gericht auch einen Zinsschaden zugesprochen hat und zwar in Höhe des durchschnittlichen Tageszinssatzes bezogen auf den Zeitraum seit dem Erwerb der Anleihen bis zur Klageerhebung. Dies ist insoweit beachtlich, da eine Mehrzahl von Gerichten bisher einen solchen Zinsschaden total ablehnt.

      BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Limmer rät angesichts dieses Urteils betroffenen Anlegern, sich über die Frage, wann eine fehlerhafte Beratung vorliegt und zur Beweislage in diesen Fällen, durch Anlegerschutzanwälte beraten zu lassen. Es zeigt sich, dass doch immer wieder Erfolge in entsprechenden Gerichtsverfahren erzielt werden können.

      Für die Prüfung von Ansprüchen aus dieser Anlage durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft "Griechenland Anleihen" gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

      wlim
      Avatar
      schrieb am 23.06.14 14:23:31
      Beitrag Nr. 8.516 ()
      Was Griechenland konnte, kann Österreich auch und streicht einfach mal nachträglich Garantien:

      http://www.n-tv.de/wirtschaft/Oesterreich-verteidigt-Hypo-Al…

      Würde mich nicht wundern, wenn dies in Zukunft Schule macht; auch bei deutschen Länderanleihen.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 23.06.14 17:02:44
      Beitrag Nr. 8.517 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.194.072 von Aliberto am 23.06.14 14:23:31Ja, dass mit dem nachträglich scheint in der EU Schule zu machen... natürlich dürfen dies aber nur die öffentliche Gläubiger!!!
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 22:05:14
      Beitrag Nr. 8.518 ()
      DJ Argentinien überweist eine Milliarde Dollar an zwei US-Hedgefonds


      BUENOS AIRES (AFP)--Argentinien hat im Streit um die Rückzahlung von Schulden aus der Zeit der Staatspleite im Jahr 2001 mehr als eine Milliarde US-Dollar an eine US-Bank überwiesen. Wie Wirtschaftsministers Axel Kicillof am Donnerstag in Buenos Aires sagte, zeigt die Zahlung an zwei US-Hedgefonds mit Fälligkeit am 30. Juni "den Willen Argentiniens, seine Verpflichtungen gegenüber 100 Prozent seiner Gläubiger zu erfüllen".

      Argentinien war 2001 pleite, die Schulden beliefen sich auf fast 100 Milliarden Dollar. Mit 93 Prozent der Gläubiger konnte sich das Land seit 2008 auf eine Umschuldung einigen: Die Gläubiger verzichteten auf einen Großteil des Geldes. Erst im Mai vereinbarte Argentinien einen Rückzahlungsplan über den Rest der Schulden mit den im Pariser Club versammelten staatlichen Kreditgebern.

      Sieben Prozent der Gläubiger verweigerten damals jedoch die Umschuldung - unter ihnen die US-Hedgefonds NML Capital und Aurelius Management. Am Montag vergangener Woche wies der Oberste Gerichtshof der USA im Streit um diese Schulden eine Beschwerde Argentiniens gegen das Urteil einer niedrigeren Instanz zurück und verpflichtete das Land zur Zahlung von 1,33 Milliarden Dollar.

      Die argentinische Präsidentin Christina Kirchner signalisierte daraufhin Bereitschaft zu Verhandlungen mit den Hedgefonds - dies hatte sie bislang abgelehnt. Argentinien wolle seine Schulden zu 100 Prozent begleichen, erklärte Kirchner am vergangenen Freitag.

      Nach dem Urteil könnten nun aber weitere private Gläubiger große Summen von Argentinien einfordern. Das Land hat aber nur noch Devisenreserven in Höhe von 28 Milliarden Dollar - damit droht Argentinien erneut die Staatspleite.
      Avatar
      schrieb am 23.01.15 22:24:03
      Beitrag Nr. 8.519 ()
      Luxemburg: Schlussanträge im Streit um den Zwangsumtausch griechischer Staatsanleihen

      Verschiedene Inhaber griechischer Staatsanleihen haben wegen des Zwangsumtauschs ihrer Wertpapiere beim Landgericht Wiesbaden bzw. beim Landgericht Kiel Klagen auf Erfüllung bzw. Schadensersatz gegen Griechenland erhoben. Sie machen u.a. geltend, die neuen Anleihen, die man ihnen gegen ihren Willen zugeteilt habe, verbrieften weniger als die Hälfte des Wertes der ursprünglichen Papiere. Die Landgerichte haben nun zu klären, ob die Klagen nach der Europäischen Zustellungsverordnung zugestellt werden können, was voraussetzt, dass es sich um zivilrechtliche Streitigkeiten handelt. Mehr Informationen zu den vier einzelnen Klagen in dieser Sache finden Sie hier http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-226/13, hier http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-245/13, hier http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-247/13 und hier http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-578/13.

      Mittwoch, 10. Dezember 2014


      Alle Infos öffentlich nicht verfügbar!!! :D
      Avatar
      schrieb am 24.02.15 18:01:36
      Beitrag Nr. 8.520 ()
      Ähnlich gelagerter Fall:

      " BGH-Grundsatzurteil
      Argentinien soll an deutsche Anleger zahlen

      Der Bundesgerichtshof hat zwei deutschen Anleihe-Anlegern im Streit mit Argentinien Recht gegeben. Das südamerikanische Land muss ihnen je etwa 3000 Euro Zinsen zahlen. Das Urteil hat jedoch Signalwirkung für hunderte weitere Fälle.
      ...
      ...
      Der BGH entschied nun in dem Grundsatzurteil, dass Argentinien Zahlungen gegenüber privaten Gläubigern nicht aus völkerrechtlichen Gründen verweigern könne. Dies hatte das Land geltend gemacht.
      "

      http://www.n-tv.de/wirtschaft/Argentinien-soll-an-deutsche-A…

      Allerdings war/ist hier die Begründung der Klagen eine Andere...


      T.
      Avatar
      schrieb am 07.04.15 17:25:06
      Beitrag Nr. 8.521 ()
      Christine Lagarde zeigte sich weder vom Charme noch von seinen Frechheiten irgendwie beeindruckt. Sie verabschiedete den schillernden Griechen mit drei Botschaften. Erstens wird es jetzt keine große Umschuldung geben. Zweitens erwarte der IWF gefälligst pünktliche Zahlung der ausstehenden Forderungen, also auch die Rückzahlung des 460-Millionen-Kredits, der am 9. April fällig wird. Und drittens solle er sich seine Schein-Reförmchen sparen und Griechenland gefälligst mit grundlegenden Dingen auf Vordermann bringen - zum Beispiel mit einer kostensparenden Rentenreform und einer Mehrwertsteuererhöhung. Kurzum: Varoufakis erhoffte Trost und er bekam eine Standpauke.
      ...
      Christine Lagarde vertritt die Position, dass Griechenland im globalen Maßstab wohlhabend genug sei, aber seit Jahren eine skandalöse Reformunwilligkeit an den Tag lege. Das sei im Vergleich zu wirklich armen Ländern grob unfair. Deshalb macht sie auch klar, dass der IWF die Reformbedingungen für Athen nicht lockern werde. Es sei vielmehr Zeit, dass die Griechen ihren Teil leisteten, die jämmerliche Wettbewerbsfähigkeit ihres Landes endlich verbesserten und die öffentlichen Finanzen sanierten. :D

      Und Lagarde wird konkret - sie erwarte bis Juni sichtbare Einschnitte, sonst gebe es kein frisches Geld. Lagarde will sich auch nicht gefallen lassen, dass ihre IWF-Mitarbeiter in Athen zusehends wie Störenfriede behandelt würden. Die IWF-Experten wurden bei ihrem letzten Besuch im März in einem Hotelkeller mit vagen Informationen eines arroganten Finanzministers abgefertigt. Einige IWF-Vertreter äußerten, der Fonds habe es in seiner 70-jährigen Geschichte noch nie einen so destruktiven Verhandlungspartner gegenübergesessen. Bis Ostern verliefen die Gespräche so miserabel, dass der IWF seine Mitarbeiter aus Athen offiziell abzog. Lagarde hat sich nun demonstrativ vor ihre Kollegen gestellt und von Varoufakis die sofortige Kooperationsbereitschaft eingefordert. :D :D
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