Kabel Deutschland will an die Börse gehen - ob das was wird ???? (Seite 31)
eröffnet am 23.02.10 10:28:35 von
neuester Beitrag 31.10.23 13:52:59 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.030.754 von baboon86 am 05.01.23 15:03:28
NEIN. Das ist die Zahlung für das GJ 2021/2022.
Das ist ja das schöne, dass die Zinsen bereits auflaufen während die Dividende immer erst ex post gezahlt wird.
Zitat von baboon86: fehlt hier nicht der Ausgleich vom 29.08.2022 iHv 3,17?
NEIN. Das ist die Zahlung für das GJ 2021/2022.
Das ist ja das schöne, dass die Zinsen bereits auflaufen während die Dividende immer erst ex post gezahlt wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.014.839 von Bauglir am 03.01.23 16:23:05fehlt hier nicht der Ausgleich vom 29.08.2022 iHv 3,17?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.015.115 von straßenköter am 03.01.23 16:50:48
So ist es. Daher habe ich auch nichts gegen ein langwieriges Spruchverfahren.
Zitat von straßenköter:Zitat von Bauglir: Für die Dauer des Spruchverfahrens dürfte sich der Aktienkurs meiner Meinung nach nah am aufgezinsten Abfindungspreis orientieren.
Und damit dürfte KD als Depotbeimischung ein hervorragender Diversifikator sein. Bleibt das Zinsniveau hoch, steigt der Abfindungspreis in den kommender Monaten stärker. Geht es zurück dürfte dies nicht zum Schaden der Aktienmärkte sein.
So ist es. Daher habe ich auch nichts gegen ein langwieriges Spruchverfahren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.014.998 von Bauglir am 03.01.23 16:39:41
Und damit dürfte KD als Depotbeimischung ein hervorragender Diversifikator sein. Bleibt das Zinsniveau hoch, steigt der Abfindungspreis in den kommender Monaten stärker. Geht es zurück dürfte dies nicht zum Schaden der Aktienmärkte sein.
Zitat von Bauglir: Für die Dauer des Spruchverfahrens dürfte sich der Aktienkurs meiner Meinung nach nah am aufgezinsten Abfindungspreis orientieren.
Und damit dürfte KD als Depotbeimischung ein hervorragender Diversifikator sein. Bleibt das Zinsniveau hoch, steigt der Abfindungspreis in den kommender Monaten stärker. Geht es zurück dürfte dies nicht zum Schaden der Aktienmärkte sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.013.999 von gnuldi am 03.01.23 14:52:38Für die Dauer des Spruchverfahrens dürfte sich der Aktienkurs meiner Meinung nach nah am aufgezinsten Abfindungspreis orientieren.
Zinslaufbeginn 14.03.2014 ist korrekt.
Damit korrigiere ich auf 90,04 EUR per 31.12.2022.
Der guten Ordnung halber hier nochmal die berichtigte Tabelle.
Damit korrigiere ich auf 90,04 EUR per 31.12.2022.
Der guten Ordnung halber hier nochmal die berichtigte Tabelle.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.013.852 von SquishyLady am 03.01.23 14:35:17Sehr guter Hinweis!
Ich hatte tatsächlich in meiner ursprünglichen Berechnung ebenfalls ab dem 14.03.2014 gerechnet (und kam so wie avisiert auf knapp über 90 EUR), habe dann allerdings einen Hinweis erhalten, dass explizit als Zinslaufbeginn der 01.04.2014 festgelegt worden sein soll.
Ich versuche das mal aufzuklären.
Ich hatte tatsächlich in meiner ursprünglichen Berechnung ebenfalls ab dem 14.03.2014 gerechnet (und kam so wie avisiert auf knapp über 90 EUR), habe dann allerdings einen Hinweis erhalten, dass explizit als Zinslaufbeginn der 01.04.2014 festgelegt worden sein soll.
Ich versuche das mal aufzuklären.
Danke für die Berechnung
Wo seht Ihr das Kursziel oder ist für Euch die Luft raus?
Wo seht Ihr das Kursziel oder ist für Euch die Luft raus?
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.012.667 von Bauglir am 03.01.23 12:24:39
Hab noch was gefunden. Scheinbar wird die Abfindung ab dem Tag nach der Eintragung bereits verzinst:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2014/03/beherrschungs-u…
Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG bietet den Minderheitsaktionären der Kabel Deutschland Holding AG bis zum 14.05.2014 an, ihre Aktien für EUR 84,53 je Aktie im Rahmen dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu übernehmen. Die Abfindung wird vom 14.03.2014 mit jährlich 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.
Das wären dann 14.03.2014-01.04.2014 nochmal 18 Cent on top, also insgesamt 90,04€.
Zitat von Bauglir: Anbei meine Berechnung der Abfindungszinsen bzw. des Floors zum 31.12.2022. Entgegen meiner ursprünglichen Vermutung landen wir demnach nicht knapp oberhalb von 90 EUR, sondern etwas darunter.
Ohne Gewähr nach bestem Wissen und Gewissen! Anmerkungen und Korrekturen sind willkommen.
Hab noch was gefunden. Scheinbar wird die Abfindung ab dem Tag nach der Eintragung bereits verzinst:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2014/03/beherrschungs-u…
Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG bietet den Minderheitsaktionären der Kabel Deutschland Holding AG bis zum 14.05.2014 an, ihre Aktien für EUR 84,53 je Aktie im Rahmen dieses Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu übernehmen. Die Abfindung wird vom 14.03.2014 mit jährlich 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.
Das wären dann 14.03.2014-01.04.2014 nochmal 18 Cent on top, also insgesamt 90,04€.
Antwort auf Beitrag Nr.: 73.012.667 von Bauglir am 03.01.23 12:24:39
Super. Vielen Dank!
Dann hatte ich die ersten zwei Jahre außen vor gelassen und mein Hauptfehler war im aktuellen GJ die nicht gezahlte Dividende raus zu rechnen.
Das mit der Testandienung hatte ich auch schon überlegt. Allerdings verlangt mein Broker Gebühren.
Falls also jemand keine zahlen muss (zB CC könnte gehen) kann ja mal 5€ investieren.
Zitat von Bauglir: Anbei meine Berechnung der Abfindungszinsen bzw. des Floors zum 31.12.2022. Entgegen meiner ursprünglichen Vermutung landen wir demnach nicht knapp oberhalb von 90 EUR, sondern etwas darunter.
Ohne Gewähr nach bestem Wissen und Gewissen! Anmerkungen und Korrekturen sind willkommen. Am besten ist das Ergebnis natürlich durch eine kleine Testandienung überprüfbar.
Super. Vielen Dank!
Dann hatte ich die ersten zwei Jahre außen vor gelassen und mein Hauptfehler war im aktuellen GJ die nicht gezahlte Dividende raus zu rechnen.
Das mit der Testandienung hatte ich auch schon überlegt. Allerdings verlangt mein Broker Gebühren.
Falls also jemand keine zahlen muss (zB CC könnte gehen) kann ja mal 5€ investieren.
Kabel Deutschland will an die Börse gehen - ob das was wird ????