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    Hinweise und Verbesserungsvorschläge (2) (Seite 861)

    eröffnet am 28.04.10 10:21:56 von
    neuester Beitrag 22.10.23 18:01:13 von
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      schrieb am 15.02.11 14:53:56
      Beitrag Nr. 584 ()
      #577 (41.042.290) > Wozu müssen Marineoffiziere eigentlich segeln lernen?

      Müssen sie nicht und vollumfänglich lernen sie das ja auch nicht. Hauptziel ist wohl die Teambildung. Ein Segelschulschiff finde ich einfach eine gute Idee, weil es ja auch die Vorstellung über Wind und Wetter (Physik und Material) trainiert.

      --------------------------------------------------

      #578 (41.042.611) Das mit dem Amtseid für Abgeordnete wird kommen - glaub es oder nicht, ist mir egal.

      Der relevante Bruch des Amtseides soll als Meineid bestraft werden, sofern zweckmäßig. Details sollen sich gute Rechtsexperten überlegen.

      Ich sage hier meine Meinung und was meiner Meinung nach getan werden soll. Wer mich umstimmen will, braucht gute Argumente.


      #579 (41.042.702) > Sicher eine bösartige Verschwörung der drogensüchtigen Satanisten, die du schon öfter beim BKA angezeigt hast.

      Wie kommst du darauf? Quellen?
      Avatar
      schrieb am 15.02.11 14:40:34
      Beitrag Nr. 583 ()
      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: Na klar gibt mir das zu denken aber ich sag' jetzt mal lieber nicht, was ich denke. :D
      Sicher eine bösartige Verschwörung der drogensüchtigen Satanisten, die du schon öfter beim BKA angezeigt hast. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.02.11 14:31:35
      Beitrag Nr. 582 ()
      Lies mal, was du da zitiert hast:

      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: wer ... dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen...
      Markierung von mir! Klingelts endlich?

      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: Ansonsten denke ich, dass die Abgeordneten durch das Leisten des Amtseides besser werden, denn ein Meineid ist strafbar.
      Schon wieder Blödsinn, denn die Verletzung des Amtseides ist kein Meineid.

      Der Loser weißt nicht mal, was ein Meineid ist! :laugh::laugh::laugh:

      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: Wer hier der Winner oder ein Loser ist, das wird sich vielleicht schon dieses Jahr zeigen ...
      Das zeigst du bereits jeden Tag mit deinen ahnungslosen Beiträgen. :laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.02.11 13:49:32
      Beitrag Nr. 581 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.041.339 von HeWhoEnjoysGravity am 15.02.11 11:42:30"Ich bin dafür, dass die "Gorch Fock" unter einer guten Mannschaft weiterhin Segelschulschiff bleibt."

      Wozu müssen Marineoffiziere eigentlich segeln lernen?
      Avatar
      schrieb am 15.02.11 12:19:35
      Beitrag Nr. 580 ()
      Neue Quote bei "beliebteste Beiträge": Anzahl = 21 und keine von mir.

      Na klar gibt mir das zu denken aber ich sag' jetzt mal lieber nicht, was ich denke. :D

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      Avatar
      schrieb am 15.02.11 12:13:45
      Beitrag Nr. 579 ()
      Im deutschen Beamtenrecht hat der Begriff des Amtes drei unterschiedliche Bedeutungen. ...

      Statusrechtlich
      Das Amt im statusrechtlichen Sinn wird dem Beamten mit der Ernennung übertragen. Es bezeichnet die abstrakte Dienststellung und definiert die besoldungsrechtliche Stellung (beispielsweise Ministerialrat). Dies entspricht dem Dienstgrad bei Soldaten. Die Ämter werden im Bundesbesoldungsgesetz festgelegt. Die Verleihung eines anderen Amtes im statusrechtlichen Sinn mit höherem Endgrundgehalt und mit einer anderen Amtsbezeichnung ist eine Beförderung.

      Abstrakt-funktional
      Das Amt im abstrakt-funktionalen Sinn wird dem Beamten mit der Zuweisung zu einer bestimmten Behörde übertragen (z. B. Ministerialrat im Bundesministerium des Innern). Es ändert sich daher bei der Versetzung zu einer anderen Behörde. Auch bei der Abordnung, also dem vorübergehenden Wechsel der Dienststelle, wird ein anderes abstrakt funktionales Amt übertragen. Bei der bloßen Umsetzung innerhalb einer Behörde ändert sich das Amt im abstrakt-funktionalen Sinn allerdings nicht.

      Konkret-funktional
      Das Amt im konkret-funktionalen Sinn bezeichnet die Übertragung eines bestimmten geschäftsplanmäßigen Aufgabenbereichs (Amtsstelle/Dienstposten). Die Übertragung eines anderen Amtes im konkret-funktionalen Sinn, also die Zuweisung eines anderen geschäftsplanmäßigen Aufgabenbereichs innerhalb einer Behörde, nennt man Umsetzung. Die Änderung des Amtes im konkret-funktionalen Sinn ist eine innerdienstliche Weisung, die das Grundverhältnis des Beamten nicht berührt, so dass er nur in Ausnahmefällen dagegen vorgehen kann.
      ... http://de.wikipedia.org/wiki/Amt_%28Beamtenrecht%29


      Amtsträger sind Personen, für die im deutschen Recht besondere straf- und haftungsrechtliche Regelungen gelten ...

      ... Es ist dabei nicht erheblich, ob die Tätigkeit im Hauptamt oder ehrenamtlich geschieht. Auch Referendare, Personen in der Probezeit oder Auszubildende können unter Umständen Amtsträgerstatus innehaben. Amtsträger führen Amtshandlungen aus. Amtsträger der Exekutive und der Judikative bekleiden ein öffentliches Amt. ...

      ... Als Amtsträger wird im deutschen Staatshaftungsrecht „jemand“ bezeichnet, der „in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes“ handelt (Art. 34 S. 1 GG) und dadurch Ansprüche aus Amtshaftung verursachen kann. Die Verfassung erweitert dabei den staatsrechtlichen Beamtenbegriff des § 839 BGB auf alle, die in einem bestimmten Anstellungs-, Auftrags-, Anvertrauens-, Beleihungs- oder Dienstverhältnis hoheitlich handeln. Man spricht deshalb auch vom „Beamten im haftungsrechtlichen Sinn“. http://de.wikipedia.org/wiki/Amtstr%C3%A4ger


      ... Amtsträger:
      wer nach deutschem Recht
      a) Beamter oder Richter ist,
      b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder
      c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;
      ... http://bundesrecht.juris.de/stgb/__11.html


      Also ich sehe da schon die Möglichkeit, dass Abgeordnete den Amtseid leisten können. Am Begriff "Amt" sollte es da nicht scheitern. (imho)

      Ansonsten denke ich, dass die Abgeordneten durch das Leisten des Amtseides besser werden, denn ein Meineid ist strafbar. Im Zweifelsfall macht man einfach mal einen 10-jährigen Test. (imho)

      Wer hier der Winner oder ein Loser ist, das wird sich vielleicht schon dieses Jahr zeigen - freut euch darauf. :D
      Avatar
      schrieb am 15.02.11 12:05:48
      Beitrag Nr. 578 ()
      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: PS: Neue Quote bei "beliebteste Beiträge": Anzahl = 17 davon 11 von Melancholiker - und keine von mir.
      Daß von dir nichts dabei ist, sollte dir zu denken geben. ;)
      Avatar
      schrieb am 15.02.11 12:03:44
      Beitrag Nr. 577 ()
      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: Minister müssen aus gutem Grund den Amtseid leisten - warum also nicht auch Abgeordnete?
      Weil ein Minister ein Amtsträger ist und weil Amtsträger in D. aus historischen Gründen einen Amtseid leisten, tun das natürlich auch alle politischen Beamten. Abgeordnete sind aber weder politische Beamte noch sonstige Amtsträger. Denk mal drüber nach, was ein "öffentliches Amt" sein könnte und dann denk mal drüber nach, was die primäre Aufgabe eines Abgeordneten ist. Vielleicht kommst du dann drauf, was der Unterschied ist. Mit Google, dem Notgehirn für Einfaltspinsel kommst du da allerdings nicht weiter. Da braucht man politische Bildung, die dir anscheinend gänzlich fehlt.

      Man kann Personen (z. B. Abgeordnete) übrigens auch vereidigen, ohne daß sie einen Amtseid leisten. Schon mal drüber nachgedacht?

      Sorry, wenn ichs nochmal sagen muß: Du bist politisch völlig ahnungslos und obendrein extrem rechthaberisch. Eine üble Mischung.
      Avatar
      schrieb am 15.02.11 11:51:29
      Beitrag Nr. 576 ()
      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: Es fällt auf, dass hier keine Argumente gegen meine Meinung kommen, außer der verzweifelt anmutenden Behauptung, deutsche Abgeordnete dürften keinen Amtseid leisten, weil sie (trotz ihres Amtes) angeblich keine offiziellen Amtsinhaber seien (was übrigens noch zu prüfen ist).
      Von wegen keine Argumente!

      1. Es ist unstrittig, daß Abgeordnete zwar ein Mandat haben aber kein Amt. Deswegen kommt für sie der Amtseid nicht in Frage, das ist sonnenklar, (fast) jeder Depp kapiert das, wenn man es ihm mehrmals erklärt.

      2. Die Frage, ob Abgeordnete ehrlicher und anständiger werden, wenn sie einen Eid leisten, hast du noch immer nicht beantwortet. Gibt es eine Quelle, an Hand derer du belegen kannst, daß dem so ist? In vielen Ländern werden Abgeordnete vereidigt, die sind auch nicht besser als unsere Abgeordnete.

      3. Du bist nicht nur völlig ahnungslos, du bist obendrein lernresistent. Deswegen wirst du nie Fortschritte machen, wirst immer ein Loser bleiben.
      Avatar
      schrieb am 15.02.11 11:44:30
      Beitrag Nr. 575 ()
      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: Möglicherweise müssten Abgeordnete sogar jetzt schon den Amtseid leisten - das sollen gute Rechtsexperten mal prüfen. (alles imho)
      Da Abgeordnete keien Amtsträger sind, müssen und können sie keinen Amtseid leisten. Nur darum gehts, ist das so schwer zu kapieren?

      :laugh:
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