MyHammer Holding AG !
eröffnet am 26.05.10 07:00:30 von
neuester Beitrag 14.05.24 08:31:11 von
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Dass es unter 31,50 Euro sein würden, war mir klar, aber so viel darunter...echt heftig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.778.360 von jungster am 14.05.24 07:35:21
Erst einmal unschön. Das Gutachten ist bestimmt wieder von Ebner Stolz und den Wert hat man heruntergerechnet, indem man viel in die Innenfinanzierung gesteckt hat. So zumindest, wenn die zuletzt aufgetauchten guten internationalen Zahlen stimmig sind.
Zitat von jungster: Du hast natürlich Recht, macht es aber auch nicht besser.
Mit Zitronen gehandelt.
Erst einmal unschön. Das Gutachten ist bestimmt wieder von Ebner Stolz und den Wert hat man heruntergerechnet, indem man viel in die Innenfinanzierung gesteckt hat. So zumindest, wenn die zuletzt aufgetauchten guten internationalen Zahlen stimmig sind.
Tja, nächstes Spruchverfahren ... wird nicht langweilig.
Dieses Mal wird sich ein Gegengutachten wahrscheinlich rechnen.
Dieses Mal wird sich ein Gegengutachten wahrscheinlich rechnen.
Du hast natürlich Recht, macht es aber auch nicht besser.
Mit Zitronen gehandelt.
Mit Zitronen gehandelt.
Ein Drittel weniger.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.777.787 von Hirse am 13.05.24 22:45:0250 Prozent weniger als vor 2 Jahren soll Instapro 2 Wert sein?Hab ich das richtig verstanden?
Wäre heftig.
Wäre heftig.
Antwort auf Beitrag Nr.: 71.584.599 von straßenköter am 16.05.22 15:33:59
Das hat man damals ermittelt…
Zitat von straßenköter: Wichtig die Würfelwerte:
7.12. Unternehmenswerte
Unter Bezugnahme auf die Darstellung in der Gutachtlichen Stellungnahme der BDO ergibt sich
insgesamt für die MyHammer zum Bewertungsstichtag 23. Juni 2022 ein aus dem Ertragswert
abgeleiteter Unternehmenswert in Höhe von TEUR 143.889. Dies entspricht einem anteiligen Wert je Aktie in Höhe von EUR 20,22.
Unter Bezugnahme auf die Darstellung in der Gutachtlichen Stellungnahme der BDO ergibt sich
insgesamt für die Instapro II zum Bewertungsstichtag 23. Juni 2022 ein aus dem Ertragswert ab-
geleiteter Unternehmenswert in Höhe von TEUR 222.070. Dies entspricht einem anteiligen Wert
je Aktie in Höhe von EUR 31,50
Die Ermittlung von niedrigen Werten gehört zum Spiel. Jetzt bin ich mal trotzdem gespannt, ob da einige nicht doch schnell das Schiff verlassen.
Das hat man damals ermittelt…
Pressemitteilung vom 13. Mai 2024
Instapro I AG legt Barabfindung im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs auf EUR 20,63 je Instapro II Aktie fest
Berlin, 13. Mai 2024 – Die Instapro I AG ("Instapro I") hatte dem Vorstand der Instapro II AG ("Instapro II") bereits das Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Instapro II auf die Instapro I durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen. Die Instapro I hat nun in Konkretisierung und Bestätigung ihres Verlangens die Höhe der von der Instapro I den Minderheitsaktionären der Instapro II für die Übertragung ihrer Aktien zu gewährenden Barabfindung auf EUR 20,63 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Instapro II festgelegt. Die Hauptversammlung der Instapro II soll am 26. Juni 2024 über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre Beschluss fassen.
Instapro I AG legt Barabfindung im Rahmen des umwandlungsrechtlichen Squeeze-outs auf EUR 20,63 je Instapro II Aktie fest
Berlin, 13. Mai 2024 – Die Instapro I AG ("Instapro I") hatte dem Vorstand der Instapro II AG ("Instapro II") bereits das Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Instapro II gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der Instapro II auf die Instapro I durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) durchzuführen. Die Instapro I hat nun in Konkretisierung und Bestätigung ihres Verlangens die Höhe der von der Instapro I den Minderheitsaktionären der Instapro II für die Übertragung ihrer Aktien zu gewährenden Barabfindung auf EUR 20,63 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Instapro II festgelegt. Die Hauptversammlung der Instapro II soll am 26. Juni 2024 über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre Beschluss fassen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.676.401 von Flieger65 am 24.04.24 16:42:55
Du kannst aus nichts mehr aussteigen. Das erste Verfahren hat mit dem zweiten Verfahren auch nichts zu tun.
Zum besseren Verständnis: Wird im ersten Verfahren festgestellt, dass das Umtauschverhältnis besser zugunsten der MyHammer-Aktionäre ausfällt, dann gibt es eine Nachzahlung in Cash. Davon unberührt bleibt das zweite Verfahren, bei dem ja dann nur noch die Werthaltigkeit der Aktie Instapro II überprüft wird. Hier das gleiche Spiel. Kommt der Richter auf einen höheren Wert, dann gibt es eine Nachzahlung.
Du kannst also jetzt nur noch zugucken und warten wie die Abfindung der Instapro II ausfällt und wie die Spruchverfahren enden.
Zitat von Flieger65:Zitat von straßenköter: ...
Das Verfahren zur Verschmelzung läuft bereits. In diesem werden die Bewertungen beider Unternehmen überprüft und bei Anpassungsbedarf gibt es eine Nachzahlung. Das zweite Verfahren wird es dann nach dem Gesellschafterausschluss geben.
Ist es dann günstiger mit einer evtl. Anpassung der Abfindung auszusteigen oder sollte man dann noch das zweite Verfahren abwarten?
Du kannst aus nichts mehr aussteigen. Das erste Verfahren hat mit dem zweiten Verfahren auch nichts zu tun.
Zum besseren Verständnis: Wird im ersten Verfahren festgestellt, dass das Umtauschverhältnis besser zugunsten der MyHammer-Aktionäre ausfällt, dann gibt es eine Nachzahlung in Cash. Davon unberührt bleibt das zweite Verfahren, bei dem ja dann nur noch die Werthaltigkeit der Aktie Instapro II überprüft wird. Hier das gleiche Spiel. Kommt der Richter auf einen höheren Wert, dann gibt es eine Nachzahlung.
Du kannst also jetzt nur noch zugucken und warten wie die Abfindung der Instapro II ausfällt und wie die Spruchverfahren enden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.676.329 von straßenköter am 24.04.24 16:34:03
Ist es dann günstiger mit einer evtl. Anpassung der Abfindung auszusteigen oder sollte man dann noch das zweite Verfahren abwarten?
Zitat von straßenköter:Zitat von Flieger65: Soll in dem anstehenden Spruchverfahren nicht das Umtauschverhältnis My Hammer / Instapro II von einem neutralen Gutachter geprüft werden?
Das Verfahren zur Verschmelzung läuft bereits. In diesem werden die Bewertungen beider Unternehmen überprüft und bei Anpassungsbedarf gibt es eine Nachzahlung. Das zweite Verfahren wird es dann nach dem Gesellschafterausschluss geben.
Ist es dann günstiger mit einer evtl. Anpassung der Abfindung auszusteigen oder sollte man dann noch das zweite Verfahren abwarten?